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Die Erfindung betrifft ein Rahmenelement zur Fixierung von Einzelzellen in einem Zellblock. Weiterhin betrifft die Erfindung einen Zellblock mit einer Anzahl elektrisch seriell und/oder parallel miteinander verschalteter Einzelzellen, welche mittels solcher Rahmenelemente fixierbar sind und eine Batterie mit einem solchen Zellblock. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Rahmenelements.
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Hochvolt-Batterien für Fahrzeuganwendungen bestehen aus einer Anzahl elektrisch seriell und/oder parallel geschalteten Einzelzellen. Bei als Pouchzellen, auch Coffee-Bag-Zellen genannt, ausgebildeten Einzelzellen ist ein elektrochemisch aktiver Inhalt in Form eines Elektrodenstapels oder -wickels aus Kathoden- und Anodenfolien ausgebildet, die jeweils von einem Separator getrennt werden. Beispielsweise sind einzelne Folien aus Kathoden, Anoden und Separatoren gestapelt, flachgewickelt oder der Separator ist in Z-Form gefaltet und in die Kathoden- bzw. Anodenfolien seitlich in die sich bildenden Taschen einschiebbar.
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Die Anoden- und Kathodenfolien sind an mindestens an einem Rand unbeschichtet und ragen aus dem Elektrodenstapel in Form einer Stromableiterfahne heraus, wo sie miteinander verbunden werden. Die Stromableiterfahnen werden mit blechartigen Ableitern verbunden, um die Stromein- und -ausleitung zu ermöglichen. Hierzu kommen vorzugsweise stoffschlüssige Press- oder Schmelzschweißverfahren, wie z. B. Wderstandspunktschweißung, Vibrations- oder Ultraschallschweißung, Laserschweißung zum Einsatz. Denkbar ist ebenfalls eine kraftschlüssige Anbindung, z. B. Nietung, oder eine formschlüssige Verbindung, z. B. Durchsetzfügen wie Clinchen oder Toxen.
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Nach dem Einfüllen eines Elektrolyten wird unter Vakuum eine folienartige Verpackung, eine sogenannte Pouchfolie, die an der Innenseite mit einem Thermoplast beschichtet ist, z. B. durch einen Heißpressvorgang, verschlossen, wobei eine Siegelnaht gebildet wird.
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Zur Bildung der Hochvolt-Batterien wird eine bestimmte Anzahl von Pouchzellen elektrisch in Reihe und/oder parallel geschaltet und mit Kühlung und Elektronik in einem Gehäuse untergebracht.
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Die mechanische Fixierung der als Pouchzellen ausgebildete Einzellen zur Bildung eines Zellblocks erfolgt im Allgemeinen durch Rahmenelemente, die entweder zwischen den Einzelzellen angeordnet sind oder diese jeweils umschließen. Die Rahmenelemente und die Einzelzellen werden anschließend über durchgehende Spannmittel, wie Zuganker, Gewindestangen, Spannbänder, etc., gegeneinander verpresst. Die Einleitung der Spannkräfte in den Zellblock erfolgt durch an den Enden desselben befindliche Druckplatten oder Druckbrillen.
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Dabei drückt das Rahmenelement auf den umlaufenden Rand der Einzelzelle im Bereich der Siegelnaht. Die mechanische Fixierung der Einzelzellen im Zellblock erfolgt im Wesentlichen kraftschlüssig durch Reibung zwischen den Rahmenelementen und den Einzelzellen. Um einen Reibwert zu erhöhen und eine mechanische Belastung der Einzelzellen zu verringern, weisen die Rahmenelemente an einer Kontaktseite eine vergleichsweise weiche Kunststoffschicht auf, welche aus einem Elastomer, wie z. B. Gummi oder Silikon, gebildet ist.
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In der
DE 20 2010 016 259 U1 ist ein Dichtungsrahmen zur Verwendung in einer Batterie offenbart, wobei dieser einen Grundkörper umfasst, der eine Öffnung umgreift, in welcher ein poröses und komprimierbares Element angeordnet ist, dass als ein Vlies, Vliesstoff oder Schaumstoff ausgebildet sein kann und mit dem Grundkörper verklebt, verklemmt oder verschweißt oder mit diesem durch Vulkanisation verbunden ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Rahmenelement, einen verbesserten Zellblock mit zumindest einem solchen Rahmenelement sowie ein verbessertes Verfahren zur Herstellung eines solchen Rahmenelements anzugeben.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Rahmenelement mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Hinsichtlich des Zellblocks wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch die in Anspruch 7, hinsichtlich der Batterie durch die in Anspruch 8 und hinsichtlich des Verfahrens durch die in Anspruch 9 angegebenen Merkmale gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Bei einem Rahmenelement zur Fixierung von Einzelzellen in einem Zellblock, sind erfindungsgemäß an zumindest einer einer Einzelzelle zugewandten Kontaktseite eine erste Fixierkomponente und an einer Rahmeninnenseite zumindest abschnittsweise eine zweite aus Schaum gebildete Fixierkomponente angespritzt.
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Mittels der ersten Fixierkomponente ist eine in den Zellblock eingeleitete Kraft, die beim Verpressen des Zellblocks erzeugt wird, gleichmäßig in einen umlaufenden Randbereich der Einzelzelle einleitbar, so dass die Einzelzelle im axial verpressten Zustand des Zellblockes im Wesentlichen kraft- und formschlüssig fixiert ist. Dadurch, dass zusätzlich an der Rahmeninnenseite zumindest abschnittsweise eine zweite Fixierkomponente angespritzt ist, ist eine Fixierung der Einzelzelle im Zellblock verbessert, da sich die Einzelzelle zumindest abschnittsweise im umlaufenden Randbereich, welcher nicht zwischen den Rahmenelementen gehalten ist, an der zweiten Fixierkomponente abstützen kann. Das Spritzgießen der ersten und zweiten Fixierkomponente ist darüber hinaus in einfacher Art und Weise durchführbar und bewirkt eine besonders feste stoffschlüssige Verbindung der Fixierkomponenten mit dem Rahmenelement.
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In einer bevorzugten Ausführung ist die zweite Fixierkomponente an der Rahmeninnenseite die Rahmeninnenseite umlaufend angespritzt. Damit ist eine Fixierung der Einzelzellen im umlaufenden Randbereich, welcher nicht zwischen den Rahmenelementen gehalten ist, ermöglicht.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführung ist die zweite Fixierkomponente ein in einer von der Rahmeninnenseite umschlossene Rahmeninnenfläche angeordnetes flächiges Element und verschließt eine von der Rahmeninnenfläche gebildete Öffnung, wobei die zweite Fixierkomponente am Umfang an der Rahmeninnenseite die Rahmeninnenseite umlaufend angespritzt ist.
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Die zweite Fixierkomponente ersetzt hier die aus dem Stand der Technik bekannte Spannmatte. Mittels der zweiten Fixierkomponente gemäß dieser Ausführungsform kann sich die Einzelzelle im verpressten Zustand vollständig an der ersten und zweiten Fixierkomponente abstützen, so dass diese, insbesondere ein elektrochemisch aktiver Inhalt der Einzelzelle, sowohl in Zellblocklängsausdehnung als auch in Zellblockquerausdehnung gestützt ist. Damit sind auch Schwingbewegungen der Einzelzellen, welche durch mechanische Belastungen z. B. bei Betrieb einer einen Zellblock umfassenden Batterie auftreten, zumindest verringerbar.
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Um eine Druckbelastung auf die verpressten Einzelzellen vergleichsweise gering zu halten, ist die zweite Fixierkomponente aus einem Elastomerschaum gebildet. Damit ist es der zweiten Fixierkomponente erlaubt, einer Volumenänderung der Einzelzelle zu folgen, welche temperatur- lagerungs- und alterungsbedingt auftreten können.
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Besonders bevorzugt ist der Elastomerschaum geschlossenporig ausgebildet. Geschlossenporige Schäume weisen eine Vielzahl kleiner Gasblasen auf, die eine Art Druckspeicher bilden. Aufgrund der unterschiedlichen Lage der Gasblasen im Elastomerschaum und der unterschiedlichen Größe der Gasblasen ist ein gleichmäßiges Dämpfungsverhalten erreichbar.
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Darüber hinaus ist die zweite Fixierkomponente mit der ersten Fixierkomponente vorzugsweise einteilig ausgebildet. Damit ist es möglich, die erste Fixierkomponente und die zweite Fixierkomponente in einem gemeinsamen Spritzgussvorgang an das Rahmenelement anzubringen, so dass ein Herstellungsaufwand vergleichsweise gering ist.
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Bei einem erfindungsgemäßen Zellblock mit einer Anzahl elektrisch seriell und/oder parallel geschalteter Einzelzellen, welche mittels zuvor beschriebener Rahmenelemente fixierbar sind, ist ein zwischen benachbarter Einzelzellen und/oder zwischen einer Einzelzelle und einem Rahmenelement gebildeter Freiraum von der zweiten Fixierkomponente zumindest teilweise ausgefüllt. Die Einzelzellen sind damit zumindest in Längsausdehnung des Zellblocks fixiert. Ist der oben beschriebene Freiraum vollständig von der ersten und zweiten Fixierkomponente ausgefüllt, sind die Einzelzellen, insbesondere deren elektrochemisch aktive Inhalte, zusätzlich in Querausdehnung des Zellblocks gestützt. Der Zellblock ist dabei in einer Batterie für ein Fahrzeug anordenbar, bei welchem es sich um ein Elektrofahrzeug, um ein Hybridfahrzeug oder um ein mit Brennstoffzellen betriebenes Fahrzeug handeln kann, wobei die Batterie eine Traktionsbatterie ist.
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Bei einem Verfahren zur Herstellung eines zuvor beschriebenen Rahmenelements werden erfindungsgemäß an zumindest einer der Kontaktseiten die erste Fixierkomponente und an der Rahmeninnenseite zumindest abschnittsweise die zweite Fixierkomponente angespritzt. Vorzugsweise ist damit ein Rahmenelement herstellbar, welches Einzelzellen sowohl in Längsausdehnung des Zellblocks als auch vorzugsweise in dessen Querausdehnung stützt, wobei ein Herstellungsaufwand vergleichsweise gering ist, da die Fixierkomponenten in einem gemeinsamen Spritzgussvorgang an das Rahmenelement anordenbar sind. Zur Herstellung des Rahmenelements werden dabei nur zwei verschiedene Materialien, d. h. ein hartelastisches Material für einen Grundkörper des Rahmenelements und ein weichelastisches Material für die Fixierkomponenten, benötigt.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei zeigen:
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1 schematisch in perspektivischer Ansicht ein Rahmenelement mit einer Spannmatte gemäß dem Stand der Technik in Explosionsdarstellung,
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2 schematisch in perspektivischer Ansicht eine zwischen zwei Rahmenelementen und einer Spannmatte angeordnete Einzelzelle gemäß dem Stand der Technik in Explosionsdarstellung,
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3 schematisch eine Schnittdarstellung mit zwei Einzelzellen, welche jeweils zwischen zwei Rahmenelementen angeordnet sind sowie eine Spannmatte gemäß dem Stand der Technik in einem unverpressten Zustand,
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4 schematisch eine Schnittdarstellung der Einzelzellen gemäß 3 i verpressten Zustand,
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5 schematisch ein vergrößerter Ausschnitt aus der Schnittdarstellung gemäß 4,
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6 schematisch eine perspektivische Ansicht eines Rahmenelements,
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7 schematisch eine perspektivische Ansicht des Rahmenelements gemäß 6 mit einer Fixierkomponente,
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8 schematisch eine Schnittdarstellung einer Einzelzellen, die zwischen zwei Rahmenelementen gemäß 7 angeordnet ist im unverpressten Zustand,
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9 schematisch die Einzelzelle gemäß 8 im verpressten Zustand,
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10 schematisch ein vergrößerter Ausschnitt aus der Schnittdarstellung gemäß 9,
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11 schematisch in perspektivischer Ansicht ein Zellblock in Explosionsdarstellung und
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12 schematisch der Zellblock gemäß 11 im zusammengesetzten Zustand.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die 1 bis 5 zeigen ein Rahmenelement 1 gemäß dem Stand der Technik. Dabei zeigt die 1 das Rahmenelement 1 mit einer Spannmatte 2 in Explosionsdarstellung. In 2 sind zwei Rahmenelemente 1 perspektivisch dargestellt, wobei zwischen den Rahmenelementen 1 eine Einzelzelle 3 und die Spannmatte 2 angeordnet sind. In der 3 sind zwei Einzelzellen 3 und drei Rahmenelemente 1 sowie die Spannmatte 2 in Schnittdarstellung, insbesondere im Querschnitt, dargestellt, wobei die Einzelzellen 3 mit den Rahmenelementen 1 nicht verpresst sind. Dazu zeigt die 4 eine Schnittdarstellung, insbesondere einen Querschnitt, der Einzelzellen 3 im verpressten Zustand. Die 5 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt aus der in 4 gezeigten Schnittdarstellung.
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Das Rahmenelement 1 dient der Fixierung von Einzelzellen 3 zur Bildung einer nicht näher dargestellten Hochvolt-Batterie eines Fahrzeugs, bei welchem es sich um ein Elektrofahrzeug, um ein Hybridfahrzeug oder um ein mit Brennstoffzellen betriebenes Fahrzeug handeln kann, wobei die Batterie eine Traktionsbatterie ist.
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Das Rahmenelement 1 umfasst einen Grundkörper 1.1 mit einer umlaufenden Rahmenaußenseite 1.1.1, einer umlaufenden Rahmeninnenseite 1.1.2 sowie zwei gegenüberliegend angeordnete Kontaktseiten 1.1.3, welche den Einzelzellen 3 zugewandt sind. Die Rahmeninnenseite 1.1.2 umschließt eine als Freiraum ausgebildete Rahmeninnenfläche 1.2.
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Der Grundkörper 1.1 ist aus Kunststoff, beispielsweise aus Polypropylen, Polyamid, Polyethylenterephthalat mit oder ohne Kunststoffverstärkung gebildet und in einem Spritzgussverfahren hergestellt.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Rahmenelement 1 als so genannter Halbrahmen ausgebildet, wobei zwischen zwei benachbarten Rahmenelementen 1 jeweils eine Einzelzelle 3, insbesondere ein umlaufender Randbereich der Einzelzelle 3, gehalten ist.
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Zur Erhöhung eines Reibwerts zwischen den verpressten Einzelzellen 3 und den Rahmenelementen 1 ist an jeder Kontaktseite 1.1.3 des Rahmenelements 1 die Kontaktseite 1.1.3 umlaufend eine erste Fixierkomponente 4.1 angeordnet, welche aus einem schichtartigen elastischen Werkstoff, beispielsweise einem Elastomer, wie Gummi, Silikon oder Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk, gebildet ist, so dass dieser bei Verpressung der Einzelzellen 3 auf den umlaufenden Randbereich der Einzelzelle 3 drückt und dadurch den Reibwert erhöht. Weiterhin leitet die erste Fixierkomponente 4.1 eine bei der Verpressung der Einzelzellen 3 erzeugte Kraft in diese ein und verringert ein Risiko mechanischer Beschädigungen der Einzelzelle 3.
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Bei der Einzelzelle 3 handelt es sich um eine Flachzelle, auch als so genannte Pouchzelle oder Coffeebag-Zellen bezeichnet, bei welcher innerhalb eines aus einer Folie gebildeten Zellgehäuses 3.1 ein Elektrodenstapel 3.2 angeordnet ist. Zur Bildung des Zellgehäuses 3.1 werden die Folien im Randbereich zum Verschluss mittels Heißpressen, der so genannten Siegelung, derart verschweißt, dass sich eine umlaufende Siegelnaht 3.1.1 des Zellgehäuses 3.1 bildet. Der Elektrodenstapel 3.2 ist aus abwechselnd mit einer Separatorfolie gestapelten Elektrodenfolien gebildet, wobei elektrische Pole des Elektrodenstapels 3.2 jeweils mittels Ableiterfahnen 3.3 aus dem Zellgehäuse 3.1 herausgeführt sind. Die Ableiterfahnen 3.3 sind dabei aus metallischem Blech gebildet.
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Zur Bildung eines Zellblocks 5 gemäß dem Stand der Technik werden mehrere Einzelzellen 3 durch Verpressung mit Rahmenelementen 1 sowie Spannmatten 2 fixiert und mit einem definierten Abstand zueinander angeordnet.
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Eine Spannmatte 2 ist dabei als flächiges, insbesondere in Form einer Matte ausgebildetes Bauteil ausgeführt, welche elastische Eigenschaften aufweist. Beispielsweise ist die Spannmatte 2 aus einem Kunststoffschaum oder Kunststoffgewebe gefertigt.
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Eine Spannmatte 2 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel zwischen zwei verpressten Einzelzellen 3 angeordnet, wobei die Dimensionierung der Spannmatte 2 mit einer Dimensionierung der Rahmeninnenfläche 1.2 korrespondiert. Die Spannmatte 2 ist dabei innerhalb der Rahmeninnenfläche 1.2 angeordnet und mit der Rahmeninnenseite 1.1.2 beispielsweise verklebt und/oder formschlüssig verbunden. Möglich ist auch, die Spannmatte 2 lose innerhalb der Rahmeninnenfläche 1.2 anzuordnen. Alternativ kann die Spannmatte 2 auch mit der Einzelzelle stoffschlüssig, z. B. durch Verkleben, verbunden werden. Da benachbarte Einzelzellen 3 im Zellblock 5 üblicherweise um 180 Grad um ihre Hochachse gegeneinander verdreht angeordnet sind, ist die Spannmatte 2 auf verschiedenen Seiten des Zellgehäuses 3.1 anzuordnen.
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Die Spannmatte 2 dient einer zusätzlichen Stützung der Einzelzellen 3 in deren unfixierten Bereichen, so dass diese insbesondere in Längsausdehnung des Zellblocks 5 fixiert sind. Dabei sind z. B. bei Betrieb einer Batterie, die einen solchen Zellblock 5 umfasst, auftretende in Zellblocklängsausdehnung gerichtete Schwingungen der Einzelzellen 3 dämpfbar. Durch die elastischen Eigenschaften der Spannmatte 2 ist ein entsprechender Toleranzbereich für eine Schwingbewegung der Einzelzellen 3 in Längsausdehnung des Zellblocks und/oder eine Dickenänderung der Einzellen 3 vorgegeben.
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Die 6 bis 10 zeigen eine beispielhafte Ausführung der Erfindung. Dabei zeigt die 6 ein Rahmenelement 1 ohne Fixierkomponenten 4.1, 4.2 und die 7 ein erfindungsgemäßes Rahmenelement 1 mit der ersten Fixierkomponente 4.1 und einer zweiten Fixierkomponente 4.2. In der 8 sind zwei Rahmenelemente 1 und eine dazwischen angeordnete Einzelzelle 3 im unverpressten Zustand in Schnittdarstellung, insbesondere im Querschnitt, dargestellt. Die 9 zeigt eine zwischen zwei Rahmenelementen 1 verpresste Einzelzelle 3 in Schnittdarstellung. In 10 ist ein vergrößerter Ausschnitt aus der in 9 dargestellten Schnittdarstellung gezeigt.
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Die erste Fixierkomponente 4.1 ist an den Kontaktseiten 1.1.3 des Rahmenelements 1 gemäß dem Stand der Technik angeordnet, so dass die Einzelzellen 3 im Bereich der Siegelnaht 3.1.1 weiterhin fixiert sind.
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Die zweite Fixierkomponente 4.2 ist innerhalb der Rahmeninnenfläche 1.2 angeordnet, wobei die zweite Fixierkomponente 4.2 die Rahmeninnenfläche 1.2 ausfüllt und mit den Rahmeninnenseiten 1.1.2 stoffschlüssig verbunden ist. Dazu wird die Rahmeninnenfläche 1.2 mit der zweiten Fixierkomponente 4.2 ausgespritzt.
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Die zweite Fixierkomponente 4.2 ist beispielsweise aus einem geschlossenporigen Elastomerschaum, z. B aus einem PUR-Schaum, gebildet. Alternativ kann die zweite Fixierkomponente 4.2 auch aus einem anderen schaumartigen Material gebildet sein, welches einen vergleichsweise guten stoffschlüssigen Verbund mit der Rahmeninnenseite 1.1.2 ermöglicht. Die erste und zweite Fixierkomponente 4.1, 4.2 sind vorzugsweise im Material gleich ausgebildet, können alternativ aber auch aus verschiedenen Materialen gebildet sein.
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Eine Dicke der zweiten Fixierkomponente 4.2 ist signifikant geringer als eine Dicke eines Rahmenelements 1, so dass eine Länge des Zellblock 5 mittels der zweiten Fixierkomponente 4.2 nicht oder nur geringfügig verändert wird. Die Dimensionierungen der zweiten Fixierkomponente 4.2 werden dabei vorbestimmt, wobei eine Verpressung der Einzelzellen 3 an möglichst allen Seiten erreicht werden soll.
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Dazu wird die zweite Fixierkomponente 4.2 mittels eines Spritzgusswerkzeugs in die Rahmeninnenfläche 1.2 eingebracht, wobei sich eine Kontur der zweiten Fixierkomponente 4.2 im Wesentlichen aus einer Negativform einer Einzelle 3 sowie eines vorbestimmbaren Aufmaßes zur Einstellung einer erforderlichen Verpressung der Einzelzellen 3 ergibt. Vorzugsweise werden die erste und zweite Fixierkomponente 4.1, 4.2 in einem gemeinsamen Spritzvorgang an das Rahmenelement 1 angeordnet. Alternativ können die erste und zweite Fixierkomponente 4.1, 4.2 auch in mehreren Spritzvorgängen an das Rahmenelement 1 angebracht werden, beispielsweise wenn diese nicht einteilig ausgebildet, sondern beabstandet zueinander angeordnet sind.
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Die zweite Fixierkomponente 4.2 ersetzt die eingangs beschriebene Spannmatte 2 und verpresst die Einzelzellen 3 in Zellblocklängsausdehnung, wie es mittels Pfeilen in der 10 gezeigt ist. Darüber hinaus werden die Einzelzellen 3, insbesondere ein Elektrodenstapel 3.2, in deren Querausdehnung, die in Richtung einer Querausdehnung des Zellbocks 5 gerichtet ist, gestützt, wie es ebenfalls in der 10 mit weiteren Pfeilen dargestellt ist. Durch die elastische Ausbildung der Fixierkomponente 4.2 sind die Einzelzellen 3 im Zellblock 5 vorzugsweise allseitig und mit vergleichsweise geringen Druckbelastungen fixierbar. Auch temperatur-, lade- und/oder altersabhängige Dickenänderungen der Einzelzellen 3 sind ohne signifikante Einschränkungen durch die zweite Fixierkomponente 4.2 möglich.
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In einer alternativen Ausführung der Erfindung ist die zweite Fixierkomponente 4.2 nur an die Rahmeninnenseite 1.1.2 angespritzt, wobei die zweite Fixierkomponente 4.2 die Rahmeninnenseite 1.1.2 umlaufend oder abschnittsweise umlaufend angeordnet ist. Die Rahmeninnenfläche 1.2 wird dabei nicht von der zweiten Fixierkomponente 4.2 ausgefüllt.
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Die 11 und 12 zeigen perspektivisch einen Zellblock 5, wobei dieser in 11 in Explosionsdarstellung und in 12 im zusammengesetzten Zustand gezeigt ist.
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Der Zellblock 5 ist aus einer Anzahl von als Pouchzellen ausgebildeten Einzelzellen 3 gebildet, die elektrisch in Reihe und/oder parallel geschaltet sind. Die mechanische Fixierung der Einzelzellen 3 erfolgt mittels der zuvor beschriebenen Rahmenelemente 1, die zwischen den Einzelzellen 3 angeordnet sind und diese jeweils teilweise umschließen.
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Zur Krafteinleitung beim Verpressen des Zellblocks 5 sind an den stirnseitigen Enden des Zellblocks 5 jeweils eine Druckplatte 6 angeordnet, die mittels Spannbändern 7 mit dem Zellblock 3 verpresst werden, wobei die Einzelzellen 3 mittels der Rahmenelemente 1 allseitig fixiert sind.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Zellblock 5 mit zwei Spannbändern 7 versehen, welche in Hochausrichtung zueinander beabstandet sind und den Zellblock 5 in Umfangsrichtung vollständig umschließen, so dass dieser insbesondere in Längsausdehnung versteift ist. Die Spannbänder 7 sind beispielsweise aus Kunststoff oder faserverstärktem Kunststoff gebildet. Damit ist eine entsprechende Steifigkeit des Zellblocks 5 sichergestellt, so dass dieser zur Bildung einer nicht näher dargestellten Batterie in einem Batteriegehäuse fixiert werden kann.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weisen die Druckplatten 6 äquivalent zu den Rahmenelementen 1 an ihrer Innenseite eine zweite Fixierkomponente 4.2 auf. Zusätzlich kann diese an einer dem benachbarten Rahmenelement 1 zugewandten Stirnseite eine erste Fixierkomponente 4.1 aufweisen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Rahmenelement
- 1.1
- Grundkörper
- 1.1.1
- Rahmenaußenseite
- 1.1.2
- Rahmeninnenseite
- 1.1.3
- Kontaktseite
- 1.2
- Rahmeninnenfläche
- 2
- Spannmatte
- 3
- Einzelzelle
- 3.1
- Zellgehäuse
- 3.1.1
- Siegelnaht
- 3.2
- Elektrodenstapel
- 3.3
- Ableiterfahne
- 4.1
- erste Fixierkomponente
- 4.2
- zweite Fixierkomponente
- 5
- Zellblock
- 6
- Druckplatte
- 7
- Spannband
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202010016259 U1 [0008]