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Die Erfindung betrifft eine Offenend-Spinnvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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In der Textilindustrie sind Offenend-Spinnvorrichtungen, insbesondere in Verbindung mit den Arbeitsstellen von Rotorspinnmaschinen, seit langem in verschiedenen Ausführungsformen bekannt und in der Patentliteratur anhand zahlreicher Schriften ausführlich beschrieben.
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In der
DE 21 30 688 A1 ist beispielsweise eine Offenend-Spinnvorrichtung beschrieben, bei der die verschiedenen Spinnkomponenten der Offenend-Spinnvorrichtungen, zum Teil weitestgehend unabhängig voneinander, direkt auf einem Längsträger des Maschinengrundrahmens einer Textilmaschine angeordnet sind. Das Rotorgehäuse ist dabei jeweils über seitliche Flansche auf dem oberen Schenkel eines U-förmigen Trägers festgelegt und weist eine rückwärtige Ausnehmung auf, in der ein einzelmotorisch angetriebener Spinnrotor gelagert ist. Die Frontseite des Rotorgehäuses ist über einen Deckel verschließbar, der seinerseits schwenkbar am Rotorgehäuse festgelegt ist. Außerdem ist beabstandet zum Rotorgehäuse an der Stirnseite des unteren Schenkels des U-förmigen Trägers eine Faserbandauflöseeinrichtung befestigt, die mit dem Rotorgehäuse funktionell über einen Faserleitkanal verbunden ist.
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Die in der
DE 21 30 688 A1 beschriebene Ausbildung und Anordnung der Spinnkomponenten, insbesondere deren exakte Ausrichtung zueinander, hat sich allerdings als sehr aufwendig und wenig vorteilhaft erwiesen. In der Praxis konnte sich die beschriebene Einrichtung daher nicht durchsetzen.
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Man war deshalb bereits in der Vergangenheit dazu übergegangen, die verschiedenen Spinnkomponenten derartiger Offenend-Spinnvorrichtungen in einem so genannten Spinnboxrahmen anzuordnen, der aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt ist, aber im Bedarfsfall komplett auswechselbar ist.
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Diese bekannten, zum Beispiel in der
DE 32 47 411 C2 beschriebenen Offenend-Spinnvorrichtungen weisen einen Spinnboxrahmen auf, der in der Regel aus wenigstens zwei am Maschinengrundgestell einer Textilmaschine festlegbaren Seitenteilen, wenigstens zwei oberen Verstrebungselementen sowie mindestens einem unteren Abstandshalter besteht. Die Seitenteile und die Verstrebungselemente sind dabei über eine Vielzahl von Schraubenbolzen miteinander verbunden, wobei die einzelnen Bauteile über Passbohrung/Passstift-Verbindungen aufwendig ausgerichtet sind.
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Nachteilig bei derartigen Offenend-Spinnvorrichtungen ist unter anderem die große Anzahl von Passbohrungen, die notwendig sind, um den Spinnboxrahmen exakt fügen zu können. Außerdem besteht bei solchen Schraubverbindungen stets die Gefahr, dass sie sich aufgrund der Erschütterungen beim Lauf der Textilmaschine mit der Zeit lockern. Das heißt, mit solchen Schraubverbindungen ist auf Dauer keine ausreichende Steifigkeit eines Spinnboxrahmens zu gewährleisten, der neben der Spinnrotorlagerung das Rotorgehäuse, die Faserbandauflöseeinrichtung sowie ein exakt zu positionierendes Deckelelement zum Verschließen des Rotorgehäuses während des Spinnbetriebes aufnehmen muss.
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Um die Nachteile dieser bekannten Spinnboxrahmen zu umgehen, ist daher vorgeschlagen worden, die verschiedenen Bauteile eines Spinnboxrahmens durch Elektroschweißen direkt unlösbar zu verbinden.
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Die beim Elektroschweißen auftretende großflächige Erwärmung der zu verschweißenden Teile führte allerdings zu starken wärmespannungsbedingten Verzügen der einzelnen Bauteile, mit der Folge, dass vor der Inbetriebnahme solcher Spinnboxrahmen stets erhebliche, kostspielige Nacharbeiten notwendig waren.
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Um diese Probleme zu vermeiden, war deshalb des Weiteren vorgeschlagen worden, die Einzelteile eines Spinnboxrahmens durch Laserschweißen zu verbinden. Derartige, im Laserschweißverfahren gefügten Spinnboxrahmen sind beispielsweise in der
DE 197 17 737 A1 beschrieben.
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Da bei diesem Fügeverfahren die eingesetzte Energie exakt dosiert und der Bereich der Wärmezufuhr durch Fokussierung des Laserstrahles sehr genau lokalisierbar ist, ist eine großflächige Wärmebeeinflussung der beteiligten Bauteile nicht gegeben.
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Ein Verzug der Bauteile des Spinnboxrahmens tritt bei diesem Fügeverfahren folglich nicht auf. Allerdings stellt ein derartig gefertigter Spinnboxrahmen ein relativ kostspieliges Bauteil dar, das an sich lediglich dazu dient, die verschiedenen Spinnkomponenten einer Offenend-Spinnvorrichtung am Maschinenrahmen einer Textilmaschine festzulegen.
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Des Weiteren sind durch die
DE 103 40 657 A1 Offenend-Rotorspinnvorrichtungen bekannt, bei denen auf einen speziellen Spinnboxrahmen zum Positionieren der verschiedenen Spinnkomponenten verzichtet wird und stattdessen das Rotorgehäuse als zentrales, tragendes Bauteil ausgebildet ist. Das heißt, an ein Rotorgehäuse, das vorzugsweise aus einem metallischen Werkstoff mit guter Wärmeleitfähigkeit, zum Beispiel aus Aluminium, gefertigt ist und das tragende Rückgrat der erfindungsgemäßen Offenend-Spinnvorrichtung bildet, ist direkt ein einzelmotorischer Antrieb für den Spinnrotor angeschraubt. Außerdem sind an diesem Rotorgehäuse Lagerarme befestigt, an denen ein eine Faserbandauflöseeinrichtung aufweisendes Deckelelement begrenzt drehbar und abnehmbar gelagert ist. Die Lagerarme sind, wie das Rotorgehäuse, vorzugsweise als Aluminium-Gussteile gefertigt.
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Um eine ordnungsgemäße Ausrichtung des Deckelelementes in Bezug auf das Rotorgehäuse sicherzustellen, ist außerdem zwischen Rotorgehäuse und Deckelelement eine Zentriereinrichtung vorgesehen, die beim Schließen des Rotorgehäuses dafür sorgt, dass das Deckelelement in horizontaler Richtung exakt positioniert wird.
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Derartige im Bereich Rotorgehäuse/Deckelelement angeordnete Zentriereinrichtungen, die beim Schließen des Rotorgehäuses für eine exakte horizontale Ausrichtung des Deckelelements in Bezug auf das Rotorgehäuse sorgen, sind auch durch die
DE 10 2006 019 224 A1 und die
DE 10 2007 039 868 A1 bekannt
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Die bekannten Zentriereinrichtungen gehen allerdings alle von der Voraussetzung aus, dass das Deckelelement bezüglich des Rotorgehäuses in vertikaler Richtung exakt ausgerichtet ist und während der Lebensdauer der Offenend-Spinnvorrichtung bleibt. Das heißt, die bekannten Offenend-Spinnvorrichtungen weisen im Bereich ihrer Deckelelementlagerung eine aufwendige und kostenintensive Konstruktion auf.
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Die vorstehend beschriebenen Offenend-Spinnvorrichtungen haben sich in der Praxis zwar bewährt, allerdings scheinen sowohl bezüglich der Arbeitsweise derartiger Offenend-Spinnvorichtungen, als auch hinsichtlich deren Herstellung noch Verbesserungen möglich.
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Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Offenend-Spinnvorrichtung zu entwickeln, die einerseits so ausgebildet ist, dass sie ein hohes Leistungspotential und eine lange Lebensdauer aufweist, andererseits kostengünstig herstellbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Offenend-Spinnvorrichtung gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die erfindungsgemäße Ausbildung einer Offenend-Spinnvorrichtung mit wenigstens einer Zentriervorrichtung zwischen dem Rotorgehäuse und dem Deckelelement, durch die das Deckelelement beim Schließen des Rotorgehäuses formschlüssig in vertikaler Richtung positioniert wird, hat den Vorteil, dass es beim Schließen des Rotorgehäuses automatisch zu einer exakten Positionierung des Deckelelements kommt. Das heißt, die während des Spinnbetriebes zwingend notwendige sehr genaue räumliche Zuordnung der Spinnkomponenten in vertikaler Richtung wird stets auf das Genaueste eingehalten. Selbst bei einem Austausch eines Bauteils, zum Beispiel des Deckelelements, ist beim nachfolgenden Schließen des Rotorgehäuses sofort wieder eine exakte Positionierung des Deckelelements in Bezug auf das Rotorgehäuse gewährleistet, was im Interesse eines guten Spinnergebnisses äußerst wichtig ist.
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Der Einsatz einer vertikalen Zentriereinrichtung senkt auf einfache Weise die Anforderungen, die üblicherweise an eine Deckelelementlagerung gestellt werden müssen, um eine exakte vertikale Positionierung des Deckelelements auf dem Rotorgehäuse zu gewährleisten. Das heißt, durch den Einsatz einer vertikalen Zentriereinrichtung wird einerseits eine Senkung der Herstellungskosten derartiger Offenend-Spinnvorrichtungen möglich, andererseits ist durch eine solche Zentriereinrichtung stets sichergestellt, dass das Deckelelement während des Spinnbetriebes passgenau auf dem Rotorgehäuse positioniert ist.
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Wie im Anspruch 2 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform vorgesehen, dass die vertikale Zentriervorrichtung aus einer konisch ausgebildeten Zentrieröffnung und einem zugehörigen Zentrieransatz besteht.
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Eine solche Ausführungsform einer vertikalen Zentriervorrichtung gewährleistet, dass der am Deckelelement angeordnete Zentrieransatz beim Schließen des Rotorgehäuses automatisch in die in das Rotorgehäuse eingearbeitete Zentrieröffnung einschwenkt und beim weiteren Schließen des Rotorgehäuses formschlüssig mit der Zentrieröffnung im Rotorgehäuse korrespondiert.
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Das bedeutet, selbst wenn der Zentrieransatz und damit das zugehörige Deckelelement zu Beginn eines Schließvorganges bezüglich der Zentrieröffnung und damit des Rotorgehäuses nicht exakt in vertikaler Richtung positioniert sein sollte, wird diese Fehlstellung im Zuge des Schließvorganges automatisch korrigiert. Auf diese Weise wird zuverlässig sichergestellt, dass bei geschlossener Offenend-Spinnvorrichtung das Deckelelement stets ordnungsgemäß auf dem Rotorgehäuse positioniert ist.
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Vorzugsweise ist die Zentrieröffnung, wie im Anspruch 3 beschrieben, Bestandteil des aus einem metallenen Werkstoff gefertigten, stationär angeordneten Rotorgehäuses, während der Zentrieransatz, wie im Anspruch 4 dargelegt, Bestandteil des schwenkbar gelagerten, vorzugsweise aus Kunststoff gefertigten Deckelelementes ist.
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Das Rotorgehäuse ist vorzugsweise als Gussteil gefertigt, wobei als bevorzugter metallischer Werkstoff Aluminium Verwendung findet.
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Ein solches Fertigungsverfahren ermöglicht ein passgenaues, relativ kostengünstiges Fertigen von Serienbauteilen, wobei aufgrund des recht stabilen Rotorgehäuses zuverlässig gewährleistet werden kann, dass das verhältnismäßig leichte Deckelelement beim Einschwenken in seine Rotorgehäuse-Schließstellung stets ordnungsgemäß positioniert wird.
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Gemäß Anspruch 5 ist in vorteilhafter Ausführungsform vorgesehen, dass zum exakten formschlüssigen Positionieren des geschlossenen Deckelelementes eine Zentriervorrichtung vorgesehen ist, die bezüglich der Mittellängsachse des Rotorgehäuses seitlich versetzt angeordnet ist.
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Durch die Anordnung der Zentriervorrichtung seitlich versetzt zur Mittellängsachse des Rotorgehäuses wird sichergestellt, dass es durch die Zentriervorrichtung sowohl bei geöffnetem als auch bei geschlossenem Rotorgehäuse zu keiner weiteren, nachteiligen Einschränkung des ohnehin begrenzten Platzangebotes im Bereich derartiger Offenend-Spinnvorrichtungen kommt.
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Wie im Anspruch 6 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform außerdem vorgesehen, dass die Lagerarme, an denen das Deckelelement schwenkbar befestigt ist, aus Kunststoff gefertigt sind.
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Derartige, aus Kunststoff gefertigte Lagerarme stellen, als Serienbauteile gefertigt, insgesamt eine kostengünstige, kompakte und sehr zweckmäßige Konstruktion dar. Die relativ große Elastizität der Lagerarme ermöglicht dabei eine problemlose und exakte vertikale Positionierung des angeschlossenen Deckelelements beim Schließen des Rotorgehäuses. Das heißt, beim Schließen des Deckelelements können die Lagerarme, durch die erfindungsgemäße Zentriereinrichtung kraftschlüssig beaufschlagt, erforderlichenfalls so ausweichen, dass das Deckelelement beim Schließen des Rotorgehäuses vorschriftsmäßig positioniert wird.
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Gemäß Anspruch 7 sind in den Lagerarmen endseitig außerdem Gleitbuchsen angeordnet, die eine Schwenkachse für das lösbar angeordnete, schwenkbar gelagerte Deckelelement bilden. Die in entsprechenden Lagerstellen der Lagerarme angeordneten Gleitbuchsen korrespondieren vorzugsweise, wie an sich bekannt, mit verschiebbar gelagerten Zapfen am Deckelelement, so dass sowohl ein leichtes Auf- und Zuschwenken des Deckelelementes als auch bei Bedarf jederzeit ein schnelles und problemloses Auswechseln dieses Bauteils sichergestellt ist.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es zeigt:
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1 schematisch in Seitenansicht eine Hälfte einer Offenend-Rotorspinnmaschine, deren im Bereich der Arbeitsstellen angeordneten Offenend-Spinnvorrichtungen jeweils mit einer erfindungsgemäßen, vertikalen Zentriervorrichtung ausgestattet sind,
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2 in perspektivischer Ansicht eine teilweise geöffnete Offenend-Spinnvorrichtung mit einer Zentriervorrichtung zum exakten vertikalen Positionieren des Deckelelements,
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3 eine schematische Seitenansicht eines geschlossenen Rotorgehäuses, wobei ein am Deckelelement angeordneter Zentrieransatz in einer Zentrieröffnung im Rotorgehäuse positioniert ist,
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4 eine perspektivische Vorderansicht eines Rotorgehäuses mit eingearbeiteter Zentrieröffnung sowie lösbar angeordneten Lagerarmen zum Befestigen eines Deckelelements,
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5A einen am Deckelelement angeordneten Zentrieransatz in Seitenansicht,
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5B den Zentrieransatz gemäß 5A in Vorderansicht.
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In 1 ist eine Hälfte einer an sich bekannten Offenend-Rotorspinnmaschine 1 dargestellt. Derartige Offenend-Rotorspinnmaschinen 1 weisen, wie bekannt, eine Vielzahl von in Reihe nebeneinander angeordneten, identischen Arbeitsstellen 2 auf, die jeweils mit einer Offenend-Spinnvorrichtung 3 sowie einer Spuleinrichtung 4 ausgerüstet sind. In den Offenend-Spinnvorrichtungen 3, die nachfolgend zum Beispiel anhand der 2 näher erläutert werden, wird das jeweils in einer Spinnkanne 5 vorgelegte Faserband 6 zu einem Spinnfaden 7 gesponnen, der auf der Spuleinrichtung 4 zu einer Kreuzspule 8 aufgewickelt wird.
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Wie angedeutet, ist die Spuleinrichtung 4 jeweils mit einem Spulenrahmen 9 zum drehbaren Haltern einer Leerhülse beziehungsweise einer Kreuzspule 8 und einer Spulenantriebswalze 11 zum reibschlüssigen Antreiben der Kreuzspule 8 ausgestattet.
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Des Weiteren verfügen die Arbeitsstellen 2 in der Regel jeweils über eine Fadenchangiereinrichtung 18, eine arbeitsstelleneigene Saugdüse 14 sowie ein arbeitsstelleneigenes Anspinnorgan 20. Das heißt, die Arbeitsstellen 2 sind so ausgerüstet, dass sie im Bedarfsfall Fadenbrüche selbsttätig beheben können.
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Die im Ausführungsbeispiel dargestellte Offenend-Rotorspinnmaschine 1 weist außerdem eine Kreuzspulentransporteinrichtung 12 zum Entsorgen der auf den Spuleinrichtungen 4 fertig gestellten Kreuzspulen 8 sowie ein Serviceaggregat 16 auf, das an beziehungsweise auf der Offenend-Rotorspinnmaschine 1 an einer Führungsschiene 13 und einer Stützschiene 15 verfahrbar gelagert ist.
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Derartige Serviceaggregate 16 patrouillieren entlang der Arbeitsstellen 2 der Offenend-Rotorspinnmaschine 1 und greifen selbsttätig ein, wenn an einer der Arbeitsstellen 2 ein Handlungsbedarf entsteht. Ein solcher Handlungsbedarf liegt beispielsweise vor, wenn an einer der Arbeitsstellen 2 eine volle Kreuzspule 8 gegen eine neue Leerhülse getauscht und die Arbeitsstelle 2 anschließend wieder neu angesponnen werden muss.
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Das Serviceaggregat 16 verfügt zu diesem Zweck, wie bekannt, über zahlreiche Einrichtungen, die einen ordnungsgemäßen Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel ermöglichen. Von diesen zahlreichen Einrichtungen sind lediglich eine Hilfsfadenliefereinrichtung 21 mit zugehörigem Lieferrohr sowie die Fadenverlegeeinrichtung 23 dargestellt.
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Derartige Hilfsfadenliefereinrichtungen
21 und Fadenverlegeeinrichtungen
23 sind an sich bekannt und beispielsweise in der
DE 101 39 072 A1 relativ ausführlich beschrieben.
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In 2 ist eine teilweise geöffnete Offenend-Spinnvorrichtung 3, die mit einer erfindungsgemäßen Zentriereinrichtung 35 zum vertikalen Positionieren des Deckelelementes 19 ausgestattet ist, in perspektivisch in Seitenansicht dargestellt.
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Die Offenend-Spinnvorrichtung 3 weist als zentrales, tragendes Bauteil ein aus einem gut wärmeleitfähigen Metall, zum Beispiel Aluminium, gefertigtes Rotorgehäuse 10 auf, an dem unter anderem Lagerarme 38 festgelegt sind. Diese Lagerarme 38 weisen endseitig jeweils eine mit einer Gleitbuchse 39 ausgestattete Lagerstelle auf, die eine Schwenkachse 41 für das schwenkbar gelagerte, auswechselbare Deckelelement 19 bilden. Das Deckelelement 19, das zu weiten Teilen aus Kunststoff gefertigt ist und das Rotorgehäuse 10 während des Spinnbetriebes verschließt, weist zu diesem Zweck eine Ringdichtung 42 auf, die bei geschlossener Offenend-Spinnvorrichtung 3 an der Vorderwand des Rotorgehäuses 10 anliegt.
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Außerdem weisen das Rotorgehäuse 10 und das Deckelelement 19 Einrichtungen auf, die beim Schließen des Rotorgehäuses 10 durch das Deckelelement 19 eine Zentriereinrichtung 35 bilden, die das Deckelelement 19 in vertikaler Richtung VR positioniert. Diese Zentriereinrichtung 35, die nachfolgend anhand der 3–5 näher erläutert wird, besteht aus einer in das Rotorgehäuse 10 integrierten, konisch ausgebildeten Zentrieröffnung 36 sowie einem zugehörigen Zentrieransatz 37, der Bestandteil des Deckelelements 19 ist.
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In das Deckelelement 19 ist außerdem eine Faserbandauflöseeinrichtung 34 integriert, die, wie lediglich stark schematisch angedeutet, über eine vorzugsweise einzelmotorisch angetriebene Auflösewalze sowie einen ebenfalls einzelmotorisch angetriebenen Faserbandeinzugszylinder verfügt.
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An der Rückseite des Rotorgehäuses 10 ist des Weiteren das Gehäuse eines Antriebes 43 für einen Spinnrotor 44, dessen Rotortasse während des Spinnbetriebes im unterdruckbeaufschlagbaren Rotorgehäuse 10 umläuft, festgelegt. Der einzelmotorisch angetriebene Spinnrotor 44 ist dabei beispielsweise, über Magnetlager berührungslos abgestützt.
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Derartig angetriebene und gelagerte Spinnrotoren sind im Prinzip bekannt und beispielsweise in der
EP 0 972 868 A2 relativ ausführlich beschrieben.
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An das Gehäuse des Spinnrotorantriebes 30 ist ein Gehäuse 45 angeschlossen, das die Steuerelektronik für den Antrieb 43 aufnimmt. Die Steuerelektronik sorgt dabei dafür, dass der Spinnrotor 44 stets mit einer vorgeschriebenen Drehzahl rotiert.
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Das Rotorgehäuse 10 ist außerdem, wie üblich, über eine Pneumatikleitung 46 an eine (nicht dargestellte) Unterdruckquelle angeschlossen, die den beim Spinnprozess im Rotorgehäuse 10 benötigten Unterdruck bereitstellt.
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Der während des Spinnprozesses in der Offenend-Spinnvorrichtung 3 hergestellte Spinnfaden 7 wird über ein Fadenabzugsröhrchen 24 aus der Offenend-Spinnvorrichtung 3 abgezogen und anschließend, wie bekannt, mittels der Spuleinrichtung 4 zu einer Kreuzspule 8 aufgewickelt.
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Die in das Deckelelement 19 integrierte Faserbandauflöseeinrichtung 34 weist, wie üblich, einen so genannten Faserbandverdichter auf, über den das in 2 (nicht dargestellte) Faserband 6 der Faserbandauflöseeinrichtung 34 zugeführt wird, wobei die Faserbandzuführung mittels eines Faserbandeinzugszylinders erfolgt, dessen Antrieb 25 schematisch dargestellt ist.
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Die 3 zeigt in Seitenansicht, teilweise im Schnitt, eine Offenend-Spinnvorrichtung 3, deren Rotorgehäuse 10 durch ein Deckelelement 19 verschlossen ist. Das dargestellte, vorzugsweise als Aluminiumdruckgussteil gefertigte Rotorgehäuse 10 weist an seiner Vorderseite eine konisch ausgebildete Zentrieröffnung 36 auf, die zur Mittenachse 40 des Rotorgehäuses 10 seitlich versetzt angeordnet ist.
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Mit dieser konisch ausgebildeten Zentrieröffnung 36 korrespondiert beim Schließen der Offenend-Spinnvorrichtung 3 ein am Deckelelement 19 angeordneter Zentrieransatz 37, der in seinem vorderen Bereich eine Anfassung 22 aufweist. Das heißt, beim Schließen der Offenend-Spinnvorrichtung 3 gleitet der Zentrieransatz 37 des Deckelelementes 19 in die konisch ausgebildete Zentrieröffnung 36 des Rotorgehäuses 10 und positioniert dabei, wenn notwendig, das Deckelelement 19 zuverlässig in vertikaler Richtung VR.
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Weitere Einzelheiten bezüglich des am Deckelelement 19 angeordneten Zentrieransatzes 37 sowie der Zentrieröffnung 36 im Rotorgehäuse 10 sind den 5A und 5B bzw. der 4 entnehmbar.
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Wie insbesondere aus 5B ersichtlich, weist der Zentrieransatz 37 im Gegensatz zur Zentrieröffnung 36 keine kreisrunde Form auf, sondern verfügt über eine Höhe h, die deutlich über seiner Breite b liegt. Die Höhe h ist dabei an den Innendurchmesser der Zentrieröffnung 36 angepasst. Vorzugsweise weist der Zentrieransatz 37 außerdem in seinem vorderen Bereich eine Anfassung 22 auf, die ein zuverlässiges Einfädeln des Zentrieransatzes 37 in die Zentrieröffnung 36 auch dann sicherstellt, wenn die beiden Bauteile 36, 37, das heißt, das Rotorgehäuse 10 und das Deckelelement 19 zu Beginn des Schließvorganges etwas versetzt stehen sollten.
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Die 4 zeigt eine perspektivische Darstellung eines als zentrales, tragendes Bauteil ausgebildeten, vorzugsweise aus Aluminium gefertigten Rotorgehäuses 10, das im eingebauten Zustand über eine Pneumatikleitung 46 an eine Unterdruckquelle angeschlossen ist.
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Wie ersichtlich, sind an der Rückseite des Rotorgehäuses 10, in dessen Außenbereich, zum Beispiel über Schraubenbolzen, Lagerarme 38 befestigt, die vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt sind. Die Lagerarme 38 sind mit Gleitbuchsen 39 ausgestattet, die eine Schwenkachse 41 für das Deckelelement 19 bilden. Die Vorderseite des Rotorgehäuses 10 weist eine konisch ausgebildete Zentrieröffnung 36 auf, die bezüglich der Mittenachse 40 des Rotorgehäuses etwas seitlich versetzt angeordnet ist.
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Außerdem sind in die Rückwand des Rotorgehäuses 10, vorzugsweise im Bereich eines (nicht dargestellten) Zentrieransatzes, Bohrungen eingelassen, in denen Schraubenbolzen festlegbar sind, über die der Antrieb 43 des Spinnrotors 44 am Rotorgehäuse 10 arretierbar ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 2130688 A1 [0003, 0004]
- DE 3247411 C2 [0006]
- DE 19717737 A1 [0010]
- DE 10340657 A1 [0013]
- DE 102006019224 A1 [0015]
- DE 102007039868 A1 [0015]
- DE 10139072 A1 [0048]
- EP 0972868 A2 [0054]