DE102013014036A1 - Spanneinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Spanneinrichtung umfasst ein Spannunterteil (1) und einen daran festspannbaren Werkstückträger (2). Das Spannunterteil (1) weist mehrere Spannvorrichtungen (5) auf und der Werkstückträger (2) ist mit einer zu der Anzahl der Spannvorrichtungen (5) korrespondierenden Anzahl Spannzapfen (43) zum Festspannen in der jeweiligen Spannvorrichtung (5) versehen. Am Spannunterteil (1) sind erste Zentrierelemente (4) angeordnet sind, welche mit am Werkstückträger (2) angeordneten weiteren Zentrierelementen (38) derart zusammenarbeiten, dass der Werkstückträger (2) beim Festspannen am Spannunterteil (1) in X- und Y-Richtung ausgerichtet wird. Die jeweilige Spannvorrichtung (5) weist eine Spannhülse (6) auf, deren Oberseite die Z-Auflage für den Werkstückträger (2) bildet. Die Z-Auflage des Spannunterteils (1) wird durch mehrere, auf der Oberseite der jeweiligen Spannhülse (6) angeordnete Flächenabschnitte (11) gebildet. Jeder dieser Flächenabschnitte (11) ist mit einer Austrittsöffnung zum Ausblasen von Luft versehen. Die jeweilige Spannhülse (6) weist einen durchgehend hohlen Fortsatz auf, der sich bis auf die Unterseite des Spannunterteils (1) erstreckt.
Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ausgebildete Spanneinrichtung.
- Derartige Spanneinrichtungen werden zum positionsdefinierten Festspannen von auf Werkstückträgern montierten Werkstücken oder Werkzeugen eingesetzt. Das Spannunterteil wird üblicherweise fest auf einem Arbeitstisch einer Bearbeitungsmaschine oder einer Presse fixiert, während der Werkstückträger wiederholt positionsgenau am Spannunterteil fixierbar und auch wieder lösbar ist.
- Aus der
EP 0 614 725 A1 ist eine gattungsgemässe Einrichtung zum positionsdefinierten Festspannen eines Werkstücks am Arbeitsplatz einer Bearbeitungsmaschine bekannt. Die Einrichtung besteht aus einem am Arbeitsplatz der Bearbeitungsmaschine zu fixierenden Untersatz und einem auf den Untersatz aufsetzbaren und daran festspannbaren Werkstückträger. Der Werkstückträger weist vier Spannzapfen auf, mittels welchen er in vier am Untersatz korrespondierend angeordneten Spannvorrichtungen festgespannt werden kann. Zum Positionieren des Werkstückträgers am Untersatz ist letzterer mit ersten Richtelementen in Form von Zentrierlinealen versehen, während der Werkstückträger weitere Richtelemente in der Form von profilierten Platten aufweist, welche mit einer Nut versehen sind. Beim Fixieren des Werkstückträgers am Untersatz greifen die genannten Zentrierlineale in die Nuten der profilierten Platten ein und positionieren den Werkstückträger in X- und Y-Richtung wie auch bezüglich der Winkellage um die Z-Achse. Die Z-Positionierung erfolgt, indem der Werkstückträger mittels den Spannvorrichtungen gegen den Untersatz gezogen wird, bis dieser mit seiner planen Unterseite auf ringförmigen Auflageflächen des Untersatzes zur Anlage kommt. Obwohl sich eine derartige Spanneinrichtung in der Praxis bewährt hat, besteht die Gefahr, dass sich mit der Zeit auf den ringförmigen Auflageflächen Schmutz festsetzt, welcher einer genauen Positionierung des Werkstückträgers, insbesondere in Z-Richtung, im Weg steht. Zudem kann sich in den vier Spannvorrichtungen ebenfalls Schmutz ansammeln, welcher die korrekte Funktionsweise der jeweiligen Spannvorrichtung ggf. behindert. - Aufgabe der Erfindung ist es, eine dem eingangs genannten technischen Gebiet zugehörende Spanneinrichtung zu schaffen, welche unempfindlicher in Bezug auf Verschmutzung ist, so dass der Werkstückträger wiederholt genau an dem Spannunterteil festgelegt werden kann.
- Die Lösung der Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 definiert. Gemäss der Erfindung weist das Spannunterteil der Spanneinrichtung mehrere Spannvorrichtungen auf und der Werkstückträger ist mit einer zu der Anzahl der Spannvorrichtungen korrespondierenden Anzahl Spannzapfen zum Festspannen in der jeweiligen Spannvorrichtung versehen, wobei am Spannunterteil erste Zentrierelemente angeordnet sind, welche mit am Werkstückträger angeordneten weiteren Zentrierelementen derart zusammenarbeiten, dass der Werkstückträger beim Festspannen am Spannunterteil in X- und Y-Richtung ausgerichtet wird, und wobei die jeweilige Spannvorrichtung eine Spannhülse aufweist, deren Oberseite die Z-Auflage für den Werkstückträger bildet, und wobei die Z-Auflage des Spannunterteils durch mehrere, auf der Oberseite der jeweiligen Spannhülse angeordnete Flächenabschnitte gebildet wird, und wobei jeder Flächenabschnitt mit zumindest einer Austrittsöffnung für ein Reinigungsmedium versehen ist, und wobei die jeweilige Spannhülse mit einem hohlen Fortsatz versehen ist, der sich bis auf die Unterseite des Spannunterteils erstreckt.
- Bei einer derart ausgebildeten Spanneinrichtung werden einerseits die Z-Auflagen durch definierte Flächenabschnitte gebildet, welche gereinigt werden können. Andererseits kann allfälliger sich im Bereich der Spannvorrichtungen ansammelnder Schmutz nach unten aus dem Spannunterteil austreten oder entfernt werden. Eine derartige Spanneinrichtung ist daher wesentlich unempfindlicher in Bezug auf Verschmutzung, so dass letztlich der Werkstückträger auch über einen langen Zeitraum wiederholt genau an dem Spannunterteil festgelegt werden kann.
- Bevorzugte Ausführungsformen und Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind in den abhängigen Ansprüchen umschrieben.
- So ist das Spannunterteil bei einer besonders bevorzugten Weiterbildung mit einem Grundkörper und der Werkstückträger mit einem Hauptkörper versehen, wobei in den Grundkörper des Spannunterteils die zur Bildung der Z-Auflagen des Spannunterteils dienenden Spannhülsen eingesetzt sind und wobei in den Hauptkörper des Werkstückträgers Ringkörper zur Bildung der Z-Auflagen des Werkstückträgers eingesetzt sind. Diese Ausbildung erlaubt die jeweiligen Z-Auflagen aus einem Material herzustellen, das spezifisch an die gewünschten Anforderungen angepasst ist. Zudem können diejenigen Elemente der Spanneinrichtung, welche keine besonderen Beanspruchung ausgesetzt sind, insbesondere der Grund- und der Hauptkörper, aus einem vergleichsweise günstigen und ggf. leichten Material hergestellt werden. Diesbezüglich wird in einem weiteren, bevorzugten Ausführungsbeispiel vorgeschlagen, die Spannhülsen aus einem härteren Material zu fertigen als der Grundkörper des Spannunterteils und die Ringkörper des Werkstückträgers aus einem härteren Material als der Hauptkörper des Werkstückträgers.
- Bei einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Spanneinrichtung ist die jeweilige Spannhülse einstückig ausgebildet und besitzt eine ringförmig umlaufende Schulter, in welche auf der Unterseite ein Ringkanal eingelassen ist, der mittels Bohrungen mit den Austrittsöffnungen verbunden ist. Diese Ausbildung erlaubt eine vergleichsweise einfache Ausbildung der Spannhülse, da deren Austrittsöffnungen über den Ringkanal mit Luft versorgt werden können.
- Eine besonders bevorzugte Weiterbildung der Spanneinrichtung sieht vor, dass der Werkstückträger derart auf das Spannunterteil abgestimmt ist, dass nach dem losen Auflegen des Werkstückträgers auf das Spannunterteil zwischen den als Z-Auflagen dienenden Flächenabschnitten des Spannunterteils und den Z-Auflagen des Werkstückträgers ein Spalt in der Grössenordnung von 0,1 bis 0,01 mm besteht. Dadurch wird erreicht, dass der Werkstückträger während des Spannvorgangs nur noch einen sehr kleinen Weg in Z-Richtung zurücklegen muss, bis er auf den Z-Auflagen des Spannunterteils zur Anlage kommt. Beim Festspannen des Werkstückträgers werden die Nutelemente daher in Z-Richtung nur sehr gering ausgelenkt, was eine hochpräzise Ausrichtung des Werkstückträgers gegenüber dem Spannunterteil begünstigt, da durch die sehr geringe Z-Verschiebung des Werkstückträgers nach dem Ausrichten in X- und Y-Richtung eine mögliche Fehlerquelle praktisch ausgeschaltet wird und nur vergleichsweise geringe Kräfte zum federelastischen Auslenken der Nutelemente in Z-Richtung überwunden werden müssen.
- Aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und der Gesamtheit der Patentansprüche ergeben sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Merkmalskombinationen der Erfindung.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen.
- Die Figuren der zur Erläuterung eines Ausführungsbeispiels verwendeten Zeichnungen zeigen:
-
1 die aus einem Spannunterteil und einem Werkstückträger bestehende Spanneinrichtung in perspektivischer Darstellung; -
2 einen Querschnitt durch das Spannunterteil; -
2a einen vergrösserten Ausschnitt aus der2 ; -
3 einen Querschnitt durch den Werkstückträger; -
4 den Werkstückträger während des Aufsetzens auf das Spannunterteil; -
5 den Werkstückträger im festgespannten Zustand. - Die
1 zeigt die wesentlichen Elemente der Spanneinrichtung in perspektivischer Ansicht. Die Spanneinrichtung umfasst ein Spannunterteil1 , welches im Bereich einer Bearbeitungsmaschine fixiert wird, sowie einen Werkstückträger2 . Die dargestellte Spanneinrichtung dient insbesondere zum Festspannen von grossen und/oder schweren Werkstücken im Arbeitsbereich einer Bearbeitungsmaschine, beispielsweise einer Fräsmaschine, Schleifmaschine, Erodiermaschine oder einer Drehbank. Unter gross und schwer werden im vorliegenden Zusammenhang Werkstücke verstanden, die bis ca. 500 × 500 × 500 mm gross und bis zu mehreren hundert Kilogramm schwer sein können. - Das Spannunterteil
1 ist mit einem Grundkörper22 versehen, in dem vier Spannvorrichtungen5 aufgenommen sind, während der Werkstückträger2 einen Hauptkörper36 aufweist, an dem vier korrespondierend zu den Spannvorrichtungen angeordnete Spannzapfen43 angebracht sind, welche in den Spannvorrichtungen5 festgespannt werden können. Um eine genaue Positionierung des Werkstückträgers2 an dem Spannunterteil1 zu ermöglichen, sind an dem Grundkörper des Spannunterteils1 erste Zentrierelemente in der Form vom vier Zentrierleisten4 und an dem Hauptkörper des Werkstückträgers2 weitere Zentrierelemente in der Form von vier Nutelementen38 angeordnet. Die Nutelemente38 sind derart ausgebildet, dass deren zentraler Bereich, welcher mit einer Zentriernut versehen ist, in Z-Richtung, d. h. in Richtung der Unterseite37 des Werkstückträgers2 federelastisch um einen bestimmten Betrag, vorzugsweise einige Hunderstelmillimeter, ausgelenkt werden kann. Der Werkstückträger2 ist mit einer planen Unterseite37 versehen, an welcher die Nutelemente38 mittels Schrauben befestigt sind. Da die grundsätzliche Ausbildung einer derartigen Spanneinrichtung aus derEP 0 614 725 A1 bekannt ist, wird nachfolgend insbesondere auf die erfindungsgemäss wesentlichen Merkmale der Spanneinrichtung eingegangen. - Die jeweilige Spannvorrichtung
5 des Spannunterteils1 umfasst in den Grundkörper22 eingesetzte Spannhülsen6 , deren kreisringförmige Oberseite teilweise die Z-Auflage für den Werkstückträger2 bildet. Dazu ist die jeweilige Oberseite mit vier erhöhten Flächenabschnitten11 versehen, auf welchen der Werkstückträger beim Festspannen mit planen Auflageflächen zur Anlage kommt. Jeder der genannten Flächenabschnitte11 ist mit einer Austrittsöffnung versehen, über welche eine Reinigungsmedium, vorzugsweise Luft, ausgeblasen werden kann. Die erhöhten Flächenabschnitte11 sind hochpräzise plan geschliffen. Es versteht sich, dass anstelle von vier erhöhten Flächenabschnitten11 auch eine andere Anzahl und Form solcher erhöhter Flächenabschnitte vorgesehen werden kann. - Das Spannunterteil
1 ist zudem mit einer Indexieröffnung15 versehen, die der Aufnahme eines am Werkstückträger2 angeordneten Indexierstifts3 dient. Das Zusammenwirken dieser Indexiermittel soll sicherstellen, dass der Werkstückträger2 immer in derselben Winkellage am Spannunterteil1 fixiert wird. - In den Hauptkörper
36 des Werkstückträgers2 sind auf seiner dem Spannunterteil1 zuzuwendenden Unterseite zur Bildung von Z-Auflagen Ringkörper46 eingesetzt, welche den rückwärtigen, zur Unterseite37 des Werkstückträgers2 gerichteten Fussteil des jeweiligen Spannzapfens43 umgeben. Die genannten Ringkörper46 bestehen aus einem hochfesten Material, vorzugsweise gehärtetem Stahl. Die Befestigung und Bearbeitung dieser Ringkörper46 wird anschliessend noch näher erläutert. - Der Grundkörper
22 des Spannunterteils1 ist mit mehreren seitlichen Anschlusskanälen35 versehen. Über diese Anschlusskanäle35 können Medien zum Betrieb der Spannvorrichtungen5 wie beispielsweise Druckluft etc. zugeführt werden. Zumindest über den einen dieser Anschlusskanäle35 kann den in die erhöhten Flächenabschnitte11 eingelassenen Austrittsöffnungen ein Reinigungsmedium – Luft – zugeführt werden. - Die
2 zeigt einen Querschnitt durch das Spannunterteil1 entlang der Linie A-A in1 . Der Grundkörper22 ist mit vier Ausnehmungen23 zur Aufnahme je einer Spannvorrichtung5 versehen, wobei aus dieser Darstellung nur zwei der vier Ausnehmungen ersichtlich sind. Anhand der einen von vier Spannvorrichtungen, in der vorliegenden Zeichnung der linken Spannvorrichtung5 , wird der Aufbau einer solchen Spannvorrichtung5 nachfolgend näher erläutert. - Die jeweilige Spannvorrichtung
5 umfasst eine Spannhülse6 sowie einen Verriegelungskolben28 , welche beide in die genannte Ausnehmung23 eingesetzt sind. Der Verriegelungskolben28 ist in der Form eines Ringkolbens ausgebildet, welcher die Spannhülse6 bzw. deren rückwärtigen Fortsatz10 umschliesst. Nach unten hin ist die jeweilige Ausnehmung23 mittels einer runden Abdeckplatte30 abgedeckt, wobei die jeweilige Abdeckplatte30 mit einer zentralen Öffnung31 versehen ist, deren Funktion anschliessend noch näher erläutert wird. Aus dieser Darstellung ist insbesondere ersichtlich, dass die jeweilige Spannhülse6 als eine Art Büchse ausgebildet ist und eine durchgehende Öffnung14 aufweist, welche sich durch das gesamte Spannunterteil1 hindurch erstreckt. Die Spannhülse6 besteht im Wesentlichen aus einem Oberteil8 , einem sich nach unten daran anschliessenden ringförmig umlaufenden Schulterteil9 und einem hohlzylindrischen Fortsatz10 , dessen rückwärtiges Ende sich bis an die Rückseite des Spannunterteils1 erstreckt. Der Oberteil8 der Spannhülse6 ist auf der Innenseite mit einem konischen Einführbereich13 versehen. Die jeweilige Spannhülse6 ist mittels des ringförmig umlaufenden Schulterteils9 an einer ersten bzw. obersten Stufe24 der jeweiligen Ausnehmung23 abgestützt. Im vorliegenden Beispiel ist der Verriegelungskolben28 in der unteren Verriegelungsstellung dargestellt, in welcher er die dem Verriegeln eines Spannzapfens dienenden Spannkugeln53 radial nach innen drückt. - Der Verriegelungskolben
28 wird durch am Grundkörper22 abgestützte Druckfedern29 in die dargestellte Verriegelungsposition gedrückt. - Um den Verriegelungskolben
28 entgegen der Kraft der Federn29 nach oben zu drücken, wird ein Druckmedium in einen Ringraum32 zwischen der Unterseite des Verriegelungskolbens28 und der Abdeckplatte30 eingeleitet, wobei die dazu notwendigen Mittel nicht dargestellt sind. Es ist lediglich jeweils ein in den genannten Ringraum32 führender Kanal33 ersichtlich, über den das entsprechende Druckmedium eingeleitet werden kann. Die jeweilige Abdeckplatte30 ist mittels Schrauben (nicht dargestellt) an einer rückseitigen Stufe27 der jeweiligen Ausnehmung23 auf der Rückseite/Unterseite des Spannunterteils1 befestigt. Der Ringraum32 ist mittels Dichtungen, auf welche nicht im Einzelnen eingegangen wird, abgedichtet. - Der hohlzylindrische Fortsatz
10 der Spannhülse6 erstreckt sich durch die zentrale Öffnung31 in der Abdeckplatte30 hindurch bis auf die Rück- bzw. Unterseite des Spannunterteils1 , so dass ein Durchgang entsteht, über welchen sich allenfalls ansammelnder Schmutz austreten oder entfernt werden kann. Aber beispielsweise auch Kühlwasser kann durch die Spannhülse6 hindurch nach unten abfliessen. - Die jeweilige Spannhülse
6 ist einstückig ausgebildet, wobei in die Rückseite bzw. Unterseite der ringförmig umlaufenden Schulter9 ein Ringkanal19 eingelassen ist, der mittels axialen Bohrungen20 mit den in de erhöhten Flächenabschnitte11 mündenden Austrittsöffnungen12 verbunden ist. Die Ringkanäle sämtlicher Spannhülsen sind mit einem aus dem Grundkörper22 mündenden Anschlusskanal verbunden. Die aus Stahl gefertigte Spannhülse6 ist zumindest im Bereich der als Z-Auflage dienenden Flächenabschnitte11 gehärtet, wobei vorzugsweise die gesamte Spannhülse6 aus gehärtetem Stahl besteht. - Indem als Z-Auflagen erhöhte Flächenabschnitte
11 vorgesehen werden, verbleibt zwischen den Flächenabschnitten11 ein Freiraum, zumal die Oberfläche der jeweiligen Spannhülse6 in den Bereichen zwischen den Flächenabschnitten11 etwas zurückversetzt ist. Im Gegensatz zu den nach dem Stand der Technik ausgebildeten Z-Auflagen, welche durchgehend ringförmig ausgebildet sind und keine Reinigungsöffnungen aufweisen, sind die erfindungsgemäss gestalteten Z-Auflagen wesentlich unempfindlicher in Bezug auf Verschmutzung, zumal durch die verkleinerten Z-Auflageflächen auch noch eine höhere Flächenpressung erreicht wird. Dies bedingt allerdings, dass die entsprechenden Auflageflächen entsprechend belastbar gestaltet werden, vorzugsweise sehr hart sind. - Die Spannhülse
6 ist mit einer Vielzahl von radialen Bohrungen52 versehen, welche der Aufnahme der Spannkugeln53 dienen. Im weiteren ist erkennbar, dass die jeweilige Zentrierleiste4 in eine in die Oberseite des Grundkörpers22 eingelassene Nut eingesetzt ist. Die Zentrierleisten4 sind mittels Schrauben (nicht dargestellt) an dem Grundkörper22 befestigt. Vorzugsweise sind die Zentrierleisten4 zudem mit der jeweiligen Nut verklebt. Jede Zentrierleiste4 ist mit zwei schrägen, der Zentrierung dienenden Seitenflächen49 versehen. - Die
2a zeigt einen vergrösserten Ausschnitt aus der2 . Aus dieser Darstellung ist insbesondere eine der vertikal verlaufenden Bohrungen20 ersichtlich, welche zu einer Austrittsöffnung12 in einem der erhöhten Flächenabschnitte11 der Spannhülse6 führt. Die Austrittsöffnung12 selber weist gegenüber der vertikalen Bohrung20 einen vergleichsweise kleinen Querschnitt auf, was sich in einer hohen Geschwindigkeit der aus der Austrittsöffnung12 austretenden Luft bemerkbar macht. Im weiteren ist der Ringkanal19 erkennbar, der über die Bohrung20 mit der jeweiligen Austrittsöffnung12 verbunden ist. Zudem ist der in Bezug auf den Ringkanal19 radial verlaufende Kanal18 erkennbar, der die Bohrung17 mit dem Ringkanal19 verbindet. Wenn, wie im vorliegenden Beispiel, vier mit Austrittsöffnungen12 versehene Flächenabschnitte11 vorgesehen sind, so ist der jeweilige Ringkanal19 über vier vertikal verlaufende Bohrungen20 mit den vier Austrittsöffnungen12 verbunden. - Die
3 zeigt einen Querschnitt durch den Werkstückträger2 entlang der Linie B-B in1 . An der Unterseite37 des Hauptkörpers36 sind sowohl die Spannzapfen43 wie auch die Nutelemente38 befestigt. Aus dieser Schnittdarstellung sind des weiteren die Z-Auflageflächen47 erkennbar, welche durch in die Unterseite des Hauptkörpers36 eingesetzte, ringförmige Scheiben – Ringkörper46 – gebildet werden. Die Ringkörper46 bestehen aus gehärtetem Stahl, während der Hauptkörper36 des Werkstückträgers2 selber aus einem weicheren und leichteren Material, beispielsweise Aluminium, hergestellt ist. Dies ist auch deshalb wichtig, da die Z-Auflageflächen47 vergleichsweise klein sind und bei einem nicht gehärteten Material durch die hohen Spannkräfte die Gefahr bestehen würde, dass sich die Z-Auflagen elastisch und/oder plastisch verformen würden. Der mit der Zentriernut39 versehene Mittelteil des jeweiligen Nutelements38 ist über zwei radial verlaufende Stege41 an dem Hauptkörper36 abgestützt. Wie bereits erwähnt, ist der Mittelteil des Nutelements38 in Z-Richtung um einige Hunderstelmillimeter in Z-Richtung elastisch auslenkbar. Durch die Ausbildung dieser Stege41 , insbesondere deren Dicke, Länge, Breite und deren Material, kann die Kraft zum Auslenken des Mittelteils – Nut39 – in Z-Richtung bestimmt werden. - Um den Ringkörper
46 an dem Hauptkörper36 zu befestigen, wird dieser in einem ersten Schritt in eine zur Aufnahme des Ringkörpers46 vorgesehene Vertiefung auf der Unterseite37 des Werkstückträgers2 eingesetzt. Vorzugsweise wird der Ringkörper46 in die genannte Vertiefung eingeklebt. Danach wird der Ringkörper46 und ggf. auch die Unterseite37 des Werkstückträgers2 plan geschliffen. Anschliessend werden die Spannzapfen43 an dem Hauptkörper36 des Werkstückträgers2 mittels Schrauben befestigt. Die Ringkörper46 besitzen eine zentrale Ausnehmung, deren Durchmesser geringfügig grösser ist, als ein auf der Hinterseite des Spannzapfens43 angeordneter Zentrierbund. Beim Befestigen des jeweiligen Spannzapfens43 wird der jeweilige Ringkörper46 durch einen im Durchmesser vergrösserten Fussteil48 des Spannzapfens43 zusätzlich fixiert. Indem die Ringkörper46 fest mit dem Hauptkörper36 des Werkstückträgers2 verklebt sind, wird sichergestellt, dass sich deren Lage und Form beim Festschrauben der Spannzapfen43 nicht mehr verändert. Dies ist daher wichtig, da die jeweilige Unterseite des Ringkörpers46 nach dem Schleifvorgang eine definierte, hochpräzise Z-Auflage bildet. - Die für die Zentrierung in X- und Y-Richtung massgebenden Zentrierelemente, namentlich die Zentrierleisten
4 und die Nutelemente38 , sind derart aufeinander abgestimmt, dass nach dem losen Auflegen des Werkstückträgers2 auf das Spannunterteil1 ein Spalt von 0,1 bis 0,01 mm, vorzugsweise ein Spalt zwischen 0,02 und 0,04 mm, zwischen den Z-Auflagen des Spannunterteils1 – erhöhte Flächenabschnitte11 – und den Z-Auflageflächen des Werkstückträgers2 – ringförmige Auflageflächen47 – besteht. Unter losem Auflegen des Werkstückträgers2 auf das Spannunterteil1 wird verstanden, dass der Werkstückträger2 durch sein Eigengewicht, allenfalls mit einem daran befestigten Werkstück, auf dem Spannunterteil1 platziert wird. In diesem Zusammenhang wird auch von spannkraftfreiem Auflegen des Werkstückträgers2 auf das Spannunterteil1 gesprochen. Die Nutelemente38 sind jedenfalls derart auf ein Maximalgewicht des an dem Werkstückträger2 zu befestigenden Werkstücks, beispielsweise auf Werkstücke bis zu mehreren hundert Kilogramm, abgestimmt, dass nach dem Aufsetzen des Werkstückträgers2 zusammen mit einem daran befestigten Werkstück noch immer ein Spalt zwischen den Z-Auflagen des Spannunterteils1 und den Z-Auflageflächen des Werkstückträgers2 besteht. - Die
4 zeigt den Werkstückträger2 während des Aufsetzens auf das Spannunterteil1 . Das Spannunterteil1 ist dabei in einem Schnitt entlang der Linie C-C in1 gezeigt. Damit der jeweilige Spannzapfen43 in die zugehörige Spannhülse6 der Spannvorrichtung eingeführt und darin festgespannt werden kann, muss sich der jeweilige Verriegelungskolben28 in der dargestellten Entriegelungsstellung befinden, in welcher sich die Spannkugeln53 in der zurückgezogenen Position befinden oder zumindest von dem jeweiligen Spannzapfen43 beim Einführen radial nach aussen gedrückt werden können. In der Entriegelungsstellung des Verriegelungskolbens28 , welche dessen oberer Endstellung entspricht, können die Spannkugeln53 in eine Ringnut des Verriegelungskolbens28 eintauchen. Die Verriegelungskolben28 werden durch Einleiten eines Druckmediums – Luft – in den Ringraum32 entgegen der Vorspannkraft der Federn29 pneumatisch nach oben in die dargestellte Position gedrückt. In der oberen Endstellung stützt sich der jeweilige Verriegelungskolben28 mit seiner Oberseite an einer als Anschlag dienenden weiteren Stufe der jeweiligen Ausnehmung23 ab. - Der Werkstückträger
2 wird nun in Z-Richtung soweit abgesenkt, bis die Zentrierleisten4 in die Nutelemente38 eingreifen. Konkret kommen die schrägen Seitenwände40 der Nutelemente38 an den schrägen Seitenflächen49 der Zentrierleisten4 zur Anlage. Nach dem losen Auflegen des Werkstückträgers2 auf das Spannunterteil1 ist der Werkstückträger2 gegenüber dem Spannunterteil in X- und Y-Richtung wie auch bezüglich der Winkellage um die senkrecht zu den Z-Auflageflächen verlaufende Z-Achse ausgerichtet. Lediglich die Z-Positionierung ist noch nicht abgeschlossen, da zwischen den erhöhten Flächenabschnitten11 der jeweiligen Spannhülse und der Unterseite der zugehörigen, als Z-Auflagefläche47 dienenden Ringkörpern46 des Werkstückträgers2 ein Spalt in der Grössenordnung von 0,1 bis 0,01 mm besteht. Die Z-Richtung ist durch einen Pfeil54 angedeutet. - Vorzugsweise wird nach dem losen Auflegen des Werkstückträgers
2 auf das Spannunterteil1 über die Austrittsöffnungen in den erhöhten Flächenabschnitten11 Luft ausgeblasen. Die mit einer hohen Strömungsgeschwindigkeit austretende Luft reinigt dabei sowohl die ringförmigen Z-Auflageflächen47 des Werkstückträgers2 wie auch die erhöhten Flächenabschnitte11 des Spannunterteils1 . Vorzugsweise wird in der Luftzufuhrleitung ein Druck- oder Strömungssensor (nicht dargestellt) angeordnet. Mittels eines solchen Sensors kann erkannt werden, ob der Werkstückträger2 an dem Spannunterteil1 festgespannt bzw. korrekt festgespannt ist, da die Luft-Austrittsöffnungen nach dem Festspannen des Werkstückträgers2 durch die jeweils dicht aufliegenden Z-Auflageflächen47 des Werkstückträgers2 verschlossen sind, was mittels des Sensors erkannt werden kann. - Der genannte Spalt zwischen den Z-Auflagen wird beim Festspannen des Werkstückträgers
2 aufgehoben, indem letzterer durch die vier am Spannunterteil1 angeordneten Spannvorrichtungen5 in Richtung des Spannunterteils1 gezogen wird. Dazu wird der pneumatische Überdruck in dem jeweiligen Ringraum32 durch Öffnen eines Ventils (nicht dargestellt) soweit reduziert, bis sich dieser an den Umgebungsdruck angepasst hat. Durch die Kraft der Druckfedern29 wird der jeweilige Ringkolben28 nach unten gedrückt, wodurch die Spannkugeln53 radial nach innen verschoben werden. Dabei legen sich die Spannkugeln53 an der schrägen Fläche45 am Kopfteil44 des jeweiligen Spannzapfens43 an (siehe3 ) und ziehen diesen soweit nach unten, bis der genannte Spalt zwischen den Z-Auflagen11 ,47 aufgehoben ist. Mit dem Herunterziehen des Werkstückträgers2 werden auch die Nutelemente38 federelastisch ausgelenkt. - Sofern der jeweilige Ringraum
32 drucklos ist, werden die Ringkolben28 durch die Vorspannkraft der Druckfedern29 nach unten in die Verriegelungsstellung gedrückt, so dass der Werkstückträger2 an dem Spannunterteil1 festgespannt und verriegelt ist, da die Spannkugeln53 den jeweiligen Spannzapfen43 festhalten. Dieser festgespannte Zustand ist in der5 dargestellt. - Um nach dem losen Auflegen des Werkstückträgers
2 auf das Spannunterteil1 den genannten Spalt in der Grössenordnung von 0,1 bis 0,01 mm zwischen den Z-Auflageflächen11 des Spannunterteils1 und den Z-Auflageflächen47 des Werkstückträgers2 sicherzustellen, müssen einerseits die genannten Z-Auflagen, namentlich die erhöhten Flächenabschnitte11 auf der Oberseite der jeweiligen Spannhülse6 und die Unterseite der eine ringförmige Auflagefläche47 bildenden Ringkörper46 , hochpräzise bearbeitet und plan geschliffen werden. Andererseits müssen auch die Nutelemente38 , namentlich die Seitenwände40 der Nutelemente38 und die Seitenflächen49 der Zentierelemente hochpräzise bearbeitet und aufeinander abgestimmt sein, so dass die Lage und die Masse der Nuten39 einem vorbestimmten Wert entspricht und genau auf die am Spannunterteil1 angeordneten Zentrierleisten4 abgestimmt ist. - Durch den geringen Spalt zwischen den Z-Auflagen nach dem losen Aufsetzen des Werkstückträgers
2 auf das Spannunterteil1 wird erreicht, dass der Werkstückträger2 während des Spannvorgangs nur noch einen sehr kleinen Weg in Z-Richtung zurücklegen muss, bis er auf den Z-Auflagen11 des Spannunterteils1 zur Anlage kommt. Dies wiederum hat den Vorteil, dass auch die Nutelemente38 nur sehr gering in Z-Richtung, namentlich um den Betrag des Spalts zwischen den Z-Auflagen, federelastisch ausgelenkt werden müssen. Dadurch wird eine hochpräzise Ausrichtung des Werkstückträgers2 gegenüber dem Spannunterteil1 begünstigt, da durch die sehr geringe Z-Verschiebung des Werkstückträgers2 nach dem Ausrichten in X- und Y-Richtung, eine mögliche Fehlerquelle praktisch ausgeschaltet wird. - Das Vorsehen von separaten Zentrierelementen in der Form der dargestellten Zentrierleisten
4 und Nutelemente38 hat den Vorteil, dass diese aus einem Werkstoff gefertigt werden können, der an die gewünschten/geforderten Anforderungen spezifisch angepasst ist. Dies hat den weiteren Vorteil, dass zudem auch der jeweilige Grundköper22 des Spannunterteils1 bzw. Hauptkörper36 des Werkstückträgers2 aus einem Werkstoff mit den gewünschten Eigenschaften, vorzugsweise kostengünstig und ggf. leicht, gefertigt werden kann. Während die Zentrierelemente vorzugsweise aus einem harten und strapazierfähigen Material wie gehärtetem Stahl gefertigt werden, kommt als Grundmaterial für den Grundköper22 des Spannunterteils1 vorzugsweise ungehärteter Stahl zum Einsatz, während der Hauptkörper36 des Werkstückträgers2 vorzugsweise aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung besteht. - Somit lässt sich zusammenfassend festhalten, dass mit der erfindungsgemäss ausgebildeten Spanneinrichtung eine absolute und insbesondere auch wiederholbar hochpräzise Positionierung des Werkstückträgers
2 am Spannunterteil1 sichergestellt wird. Dies wird zum einen dadurch erreicht, dass die Z-Auflagen während des Spannvorgangs gereinigt werden. Andererseits werden die Zentrierelemente nach deren Befestigung hochpräzise bearbeitet bzw. derart aufeinander abgestimmt, dass der Werkstückträger nach dem losen Aufsetzen auf das Spannunterteil in X- und Y-Richtung wie auch bezüglich der Winkellage um die Z-Achse positioniert ist, wobei zwischen den Z-Auflagen, namentlich zwischen den erhöhten Flächenabschnitten11 des Spannunterteils1 und den ringförmigen Auflageflächen47 des Werkstückträgers2 ein Spalt von 0,1 bis 0,01 mm, vorzugsweise zwischen 0,02 und 0,04 mm, besteht. Bei dem nachfolgenden Spannvorgang, der nur noch dazu dient, den Werkstückträger in Z-Richtung zu positionieren und unverrückbar am Spannunterteil festzulegen, muss der Werkstückträger nur noch einen Weg in der Grössenordnung des genannten Spalts zurücklegen. Durch die nur noch minimale Verschiebung des Werkstückträgers in Z-Richtung nach dem Positioniervorgang in X- und oder Y-Richtung wird eine mögliche Fehlerquelle praktisch ausgeschaltet. Durch die geringe Verschiebung müssen auch die elastisch nachgiebigen Nutelemente am Werkstückträger nur geringfügig ausgelenkt werden, was sich beim Festspannen in einem vergleichsweise geringen Widerstand in Z-Richtung, verbunden mit einer hohen Präzision und einer langen Lebensdauer bemerkbar macht. - Wenn vorgängig von hochpräziser Positionierung des Werkstückträgers am Spannunterteil die Rede ist, so wird mit der erfindungsgemäss ausgebildeten Spanneinrichtung eine Repetiergenauigkeit im Bereich von weniger als 2 Mikrometern angestrebt.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- EP 0614725 A1 [0003, 0020]
Claims (13)
- Spanneinrichtung mit einem Spannunterteil (
1 ) zum Festspannen eines Werkstückträgers (2 ), wobei das Spannunterteil (1 ) mehrere Spannvorrichtungen (5 ) aufweist und der Werkstückträger (2 ) mit einer zu der Anzahl der Spannvorrichtungen (5 ) korrespondierenden Anzahl Spannzapfen (43 ) zum Festspannen in der jeweiligen Spannvorrichtung (5 ) versehen ist, und wobei am Spannunterteil (1 ) erste Zentrierelemente (4 ) angeordnet sind, welche mit am Werkstückträger (2 ) angeordneten weiteren Zentrierelementen (38 ) derart zusammenarbeiten, dass der Werkstückträger (2 ) beim Festspannen am Spannunterteil (1 ) in X- und Y-Richtung ausgerichtet wird, und wobei die jeweilige Spannvorrichtung (5 ) eine Spannhülse (6 ) aufweist, deren Oberseite die Z-Auflage für den Werkstückträger (2 ) bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Z-Auflage des Spannunterteils (1 ) durch mehrere, auf der Oberseite der jeweiligen Spannhülse (6 ) angeordnete Flächenabschnitte (11 ) gebildet wird, wobei jeder Flächenabschnitt (11 ) mit zumindest einer Austrittsöffnung (12 ) für ein Reinigungsmedium versehen ist, und wobei die jeweilige Spannhülse (6 ) mit einem hohlen Fortsatz (10 ) versehen ist, der sich bis auf die Unterseite des Spannunterteils (1 ) erstreckt. - Spanneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannunterteil (
1 ) mit einem Grundkörper (22 ) und der Werkstückträger (2 ) mit einem Hauptkörper (36 ) versehen ist, wobei in den Grundkörper (22 ) des Spannunterteils (1 ) die zur Bildung der Z-Auflagen des Spannunterteils (1 ) dienenden Spannhülsen (6 ) eingesetzt sind und wobei in den Hauptkörper (36 ) des Werkstückträgers (2 ) Ringkörper (46 ) zur Bildung der Z-Auflagen des Werkstückträgers (2 ) eingesetzt sind. - Spanneinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannhülsen (
6 ) aus einem härteren Material gefertigt sind als der Grundkörper (22 ) des Spannunterteils (1 ) und dass die Ringkörper (46 ) des Werkstückträgers (2 ) aus einem härteren Material gefertigt sind als der Hauptkörper (36 ) des Werkstückträgers (2 ). - Spanneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Spannhülse (
6 ) einstückig ausgebildet ist und eine ringförmig umlaufende Schulter (9 ) besitzt, in welche auf der Unterseite ein Ringkanal (19 ) eingelassen ist, der mittels Bohrungen (20 ) mit den Austrittsöffnungen (12 ) verbunden ist. - Spanneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannunterteil (
1 ) vier Spannvorrichtungen (5 ) und der Werkstückträger (2 ) vier Spannzapfen (43 ) aufweist. - Spanneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
22 ) des Spannunterteils (1 ) mit zumindest einem nach aussen mündenden Anschlusskanal (35a ) versehen ist, welcher mit den Ringkanälen (19 ) sämtlicher Spannhülsen (6 ) verbunden ist. - Spanneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlusskanal (
35a ) seitlich und/oder auf der Unterseite des Grundkörpers (22 ) nach aussen mündet. - Spanneinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
22 ) des Spannunterteils (1 ) mit Ausnehmungen (23 ) zur Aufnahme der Spannhülsen (6 ) versehen ist, wobei die jeweilige Ausnehmung (23 ) eine erste Stufe (24 ) besitzt, welche eine Abstützfläche für die Schulter (9 ) der jeweiligen Spannhülse (6 ) bildet. - Spanneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die am Spannunterteil (
1 ) angeordneten ersten Zentrierelemente in der Form von Zentrierleisten (4 ) und die am Werkstückträger (2 ) angeordneten weiteren Zentrierelemente in der Form von Nutelementen (38 ) ausgebildet sind, welche in Z-Richtung federelastisch nachgiebig gestaltet sind. - Spanneinrichtung nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, dass beim losen Auflegen des Werkstückträgers (
2 ) auf das Spannunterteil (1 ) die am Werkstückträger angeordneten Nutelemente (38 ) an den am Spannunterteil (1 ) angeordneten Zentrierleisten (4 ) zur Anlage kommen. - Spanneinrichtung nach Anspruch 10 dadurch gekennzeichnet, dass die Nutelemente (
38 ) schräge, als Zentrierflächen dienende Seitenwände (40 ) und die Zentrierleisten (4 ) korrespondierend zu den Seitenwänden (40 ) ausgebildete, als Zentrierflächen dienende Seitenflächen (49 ) aufweisen. - Spanneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkstückträger (
2 ) derart auf das Spannunterteil (1 ) abgestimmt ist, dass nach dem losen Auflegen des Werkstückträgers (2 ) auf das Spannunterteil (1 ) zwischen den als Z-Auflagen dienenden Flächenabschnitten (11 ) des Spannunterteils (1 ) und den Z-Auflagen (47 ) des Werkstückträgers (2 ) ein Spalt in der Grössenordnung von 0,1 bis 0,01 mm besteht. - Spanneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Spannvorrichtung (
5 ) des Spannunterteils (1 ) einen Verriegelungskolben (28 ) zum Betätigen von Spannkugeln (53 ) zum Festspannen eines Spannzapfens (43 ) umfasst, wobei der jeweilige Verriegelungskolben (28 ) als Ringkolben ausgebildet ist, welcher den jeweiligen Fortsatz (10 ) einer Spannhülse (6 ) umfasst und mittels am Grundkörper (22 ) abgestützten Druckfedern (29 ) in Richtung der Unterseite des Spannunterteils (1 ) vorgespannt ist.
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