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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kraftstoffinjektor gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Kraftstoffinjektoren, insbesondere konventionelle, pilotventilgesteuerte Injektoren, z. B. magnetaktuierte, welche zumeist für die Verwendung mit Dieselkraftstoff, z. B. auch Schweröl oder Biokraftstoff, vorgesehen sind, laufen bei Verwendung in Kraftstoffeinspritzsystemen regelmäßig Gefahr, in der Funktionalität ihrer Aktuatorik durch Druckwellen beeinträchtigt zu werden, welche sich im Kraftstoffeinspritzsystem ausbreiten.
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Derartige Druckwellen entstehen insbesondere, wenn das Pilotventil öffnet, wobei die Druckwelle durch den von der Hochdruckseite des Pilotventils austretenden Kraftstoff ausgelöst wird. Die Druckwelle durchläuft das injektoreigene Leckagesystem, woneben auch das Leckagesystem des Kraftstoffeinspritzsystems (Motor) von der Wellenausbreitung erfasst wird. Hierbei kann eine Druckwelle über das Leckagesystem des Kraftstoffeinspritzsystem auch wieder in das injektoreigene Leckagesystem eintreten, i. e. mit abgeschwächter Amplitude. Auch Druckwellen weiterer Injektoren können über das Leckagesystem des Motors in das Leckagesystem des Injektors gelangen.
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Derartige Druckwellen sind insbesondere problematisch wenn es gilt, die Schuss-zu-Schussstreuung gering zu halten, zum Beispiel im empfindlichen Kleinstmengenbereich der Injektorkennlinie, in welchem ein schnelles und ungestörtes Öffnen und Schließen des Pilotventils und insoweit eine unbeeinträchtigte Funktionalität der Aktuatorik erforderlich ist.
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Zur Verhinderung negativer Druckwelleneinflüsse schlägt die Druckschrift
JP 2005-69135 A ein Einspritzsystem vor, welches die Anordnung einer querschnittsvariablen Öffnung stromabwärts eines Zusammenführungspunkts von Leckageauslässen einer Mehrzahl von Injektoren vorsieht. Daneben kann gemäß derselben Druckschrift vorgesehen sein, eine variable Öffnung zusätzlich je auch stromabwärts eines Leckageauslasses eines jeweiligen Injektors stromaufwärts des Zusammenführungspunkts anzuordnen.
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Nachteilig bei der vorgeschlagenen Lösung ist jedoch, dass – neben dem erheblichen baulichen Aufwand des Systems – die im Injektor generierten Druckwellen das injektoreigene Leckagesystem noch durchlaufen und die Aktuatorik stören können.
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Ausgehend hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Kraftstoffinjektor vorzuschlagen, welcher vorstehende Nachteile überwindet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Vorgeschlagen wird erfindungsgemäß ein Kraftstoffinjektor für eine Kraftstoffeinspritzeinrichtung. Der Injektor kann bevorzugt zur Verwendung in einem Common-Rail-System vorgesehen sein, wobei der Kraftstoffinjektor allgemein zur Verwendung mit Brennkraftmaschinen in Form von Otto- oder Dieselmotoren, insbesondere Großdieselmotoren und weiterhin insbesondere Fahrzeugmotoren vorgesehen ist, zum Beispiel in Offroad- oder Schiffsanwendungen, daneben auch in stationären Anwendungen, zum Beispiel Blockheizkraftwerken.
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Der Kraftstoffinjektor umfasst ein Pilotventil zur indirekten Steuerung des Düsennadelhubs einer axial verschieblichen Düsennadel des Injektors, wobei das Pilotventil von einer Aktuatorik beherrscht wird, deren Aktuatorikraum über einen Leckageströmungszweig, insbesondere gebildet mittels eines Bohrkanals, an ein Leckagesystem im Injektor (injektorinternes Leckagesystem) angebunden ist.
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Die Aktuatorik ist mit dem Injektor bevorzugt als Magnetaktuatorik bereitgestellt, alternativ zum Beispiel eine Piezoaktuatorik. Der Kraftstoffinjektor umfasst weiterhin einen Leckageauslass, welcher einen Leckageauslass des injektorinternen Leckagesystems darstellt (nach extern).
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Gekennzeichnet ist der Kraftstoffinjektor dadurch, dass im Leckageströmungszweig ein Druckstoßdämpfer angeordnet ist. Hierbei ist der Druckstoßdämpfer insbesondere derart angeordnet, dass zu dem Aktuatorikraum über den Leckageströmungszweig hinlaufende Wellen in ihrer Wirkung minimiert (gedämpft), insbesondere gebrochen werden.
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Um die beabsichtigte Wirkung auch für den Fall zu erzielen, dass mehrere Leckageströmungszweige je für die Anbindung des Aktuatorikraums an das injektorinterne Leckagesystem im Injektor bereitgestellt sind, ist bei derartigen Abwandlungen der Erfindung weiterhin auch vorgesehen, den Injektor derart auszugestalten, dass in sämtlichen derartigen Strömungszweigen je ein Druckstoßdämpfer gemäß der Erfindung angeordnet ist.
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Der erfindungsgemäß ausgestaltete Kraftstoffinjektor ist vorteilhaft in der Lage, die druckschwankungsempfindliche Aktuatorik im Aktuatorikraum vor potentiell funktionsschädlichen Auswirkungen seitens des Leckageauslasses in den Injektor eingebrachter Druckwellen zu schützen. Darüber hinaus ist der erfindungsgemäß ausgestaltete Kraftstoffinjektor jedoch auch geeignet, die druckschwankungsempfindliche Aktuatorik im Aktuatorikraum auch vor den negativen Auswirkungen der im Injektor selbst erzeugten und darin injektorintern laufenden Druckwellen bzw. Druckstößen (seitens des Hochdruckteils) wirkungsvoll zu schützen.
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Hierbei wirkt der Druckstoßdämpfer allgemein so, dass eine Fluidkommunikation des Aktuatorikraums mit dem injektorinternen Leckagesystem über den Leckageströmungszweig für eine Leckageabfuhr jederzeit ermöglicht ist (selbsttätiges Öffnen des Druckstoßdämpfers bzw. dauerhafte Einhaltung der Kommunikationsverbindung Aktuatorikraum – injektorinternes Leckagesystem).
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Bevorzugt weist der Druckstoßdämpfer ein querschnittsverjüngendes Element, ein Flatterventil, eine Blende, ein oder mehrere Siebscheiben, wenigstens eine Drossel – zum Beispiel mit einer Querschnittsweite eines zehntel Millimeters – oder eine Drosselvorrichtung oder eine Kombination gebildet aus den vorgenannten Elementen auf.
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Ein solcher Druckstoßdämpfer, wie sie für die Erfindung bevorzugt werden, baut vorteilhaft klein und kann – wie im Rahmen der Erfindung erkannt wurde – sowohl die angestrebte Druckwellendämpfung erzielen als auch leichthin im Leckageströmungszweig angeordnet werden. Ein Druckstoßdämpfer gemäß der Erfindung kann einteilig und günstig, z. B. vorteilhaft als selbsthaltendes oder selbstklemmendes Element, z. B. als Federelement, oder als bloße Drosselbohrung gebildet sein. Der erfindungsgemäße Druckstoßdämpfer kann bevorzugt in einer Aufnahme zwischen dem Aktuatorikraum und dem injektorinternen Leckagesystem im Leckageströmungszweig aufgenommen sein, wobei die Aufnahme z. B. durch ein einfaches Bohrprofil gebildet ist.
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Bei bevorzugten Ausgestaltungen des Kraftstoffinjektors mündet der Leckageströmungszweig an einem düsennadelfernen Ende des Aktuatorikraumes in den Aktuatorikraum ein (oben). Ein solcher Leckageströmungszweig kann auf einfache Weise mittels eines Bohrkanals insbesondere seitens des Aktuatorikraumes bereitgestellt werden. Hierbei kann der Druckstoßdämpfer weiterhin am mündungsseitigen Ende des Aktuatorikraumes angeordnet sein, so dass eine Aufnahme für den Druckstoßdämpfer ebenfalls als unaufwändige Bohrung, insbesondere seitens des Aktuatorikraums, ausgeführt werden kann.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Kraftstoffinjektors, bei welcher das Pilotventil über eine Ankerstange der Aktuatorik des Injektors beherrscht wird, ist vorgesehen, dass kommunizierend mit einer (Kriechspalt-)Führung der Ankerstange wenigstens ein weiterer Zweig (Führungsleckageabfuhrzweig) in das Leckagesystem im Injektor führend gebildet ist, welcher das Eindringen von Führungsleckage in den Aktuatorikraum über die Ankerstangenführung (Kriechspalt) reduziert. Dies kann die Druckwellenminderung weiter optimieren und die Leckagevolumenströme im Aktuatorikraum klein halten.
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Vorgeschlagen wird auch ein Kraftstoffeinspritzsystem mit wenigstens einem wie vorstehend beschriebenen Kraftstoffinjektor, z. B. ein Common-Rail-System. Bevorzugt weist das Kraftstoffeinspritzsystem eine Mehrzahl derartiger Kraftstoffinjektoren auf, welche insbesondere über ein gemeinsames Leckagesystem verbunden sind.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, anhand der Figuren der Zeichnungen, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigen, und aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer Variante der Erfindung verwirklicht sein.
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Beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 exemplarisch und schematisch einen Kraftstoffinjektor im Schnitt gemäß einer möglichen Ausführungsform der Erfindung;
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2a bis 2d exemplarisch und schematisch Ansichten verschiedener Druckstoßdämpfer, welche im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendbar sind; und
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3 exemplarisch und schematisch eine vereinfachte Ansicht zur Veranschaulichung einer weiteren möglichen Anordnung eines Druckstoßdämpfers in einem Kraftstoffinjektor gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform der Erfindung.
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In der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen entsprechen gleichen Bezugszeichen Elemente gleicher oder vergleichbarer Funktion.
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1 zeigt schematisch und beispielhaft einen Kraftstoffinjektor 1 für eine Kraftstoffeinspritzeinrichtung, insbesondere für ein Common-Rail-System. Der Kraftstoffinjektor 1 ist bevorzugt mit Dieselkraftstoff verwendbar, alternativ zum Beispiel mit Biokraftstoff oder Schweröl.
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Der Kraftstoffinjektor 1 weist ein Injektorgehäuse 3 mit einem Düsenkörper 5 auf, in welchem eine Düsennadel 7 axial verschieblich aufgenommen ist. Über ein Düsennadelventil 9, welches mittels der Düsennadel 7 und einem Ventilsitz 11 im Düsenkörper gebildet ist, kann ein Strömungsweg aus einem Kraftstoffhochdruckvolumen 13 im Düsenkörper 5 hin zu einer Düsenanordnung 15 des Injektors 1, welche am düsennahen Ende 5a des Düsenkörpers 5 für das Einspritzen von Kraftstoff in eine Brennkammer einer Brennkraftmaschine bereitgestellt ist, nadelhubabhängig versperrt werden.
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Die Düsennadel 7 ist mittels einer Düsenfeder 17 in Schließrichtung belastet, wobei die Düsenfeder 17 gegen einen Ringbund 19 der Düsennadel 5 wirkt. Die Düsenfeder 17 ist hierbei andernends an einer Nadelführungshülse 21 abgestützt, welche zusammen mit einer Zwischenplatte 23 des Injektorgehäuses 3 und dem oberen Ende 7a der Düsennadel 7 einen Steuerraum 25 zur Steuerung des Nadelhubs am Injektor 1 definiert.
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Ausgehend von und in Kommunikation mit dem Steuerraum 25 führt eine Drosselbohrung 27 (Ablaufdrossel; vereinfacht gestrichelt eingezeichnet) hin zu einem Pilotventil 29 des Kraftstoffinjektors 1, über welche Drosselbohrung 27 der Steuerraum 25 bei offen gesteuertem Pilotventil 29 mit einem injektorinternen Leckagesystem 31 (Absteuerleckagesystem 31) kommuniziert.
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In den Steuerraum 25 mündet weiterhin eine Zulaufdrossel (nicht dargestellt), über welche der Steuerraum 25 mit hochdruckbeaufschlagtem Kraftstoff seitens einer Hochdruckleitung im Injektor 1 (ebenfalls nicht dargestellt) belastet werden kann. Die Hochdruckleitung ist weiterhin dafür vorgesehen, hochdruckbeaufschlagten Kraftstoff in das Kraftstoffvolumen 13 einzubringen.
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Der Kraftstoffinjektor 1 weist weiterhin eine Aktuatorik 33 auf, welche das Pilotventil 29 beherrscht. Die Aktuatorik 33, welche vorliegend als Magnetaktuatorik (alternativ zum Beispiel als Piezoaktuatorik) gebildet ist, umfasst einen Schließfeder 35 belasteten Anker 37 (düsennäher), welcher mit einem (düsenferneren) Magnetpaket 39 der Aktuatorik 33 für die Steuerung der Pilotventilstellung zusammenwirkt. Die Aktuatorik 33, i. e. Magnetpaket 39, Schließfeder 35 und Anker 37, ist in einem Aktuatorikraum 41 am Injektor 1 aufgenommen (zusammen mit einer Fixieranordnung 43 für die Aktuatorik 33).
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Der Aktuatorikraum 41 ist mittels einer Ventilplatte bzw. einem Ventilgehäuse 45 des Injektorgehäuses 3 sowie einem gegen das Ventilgehäuse 45 gedrängten Einzeldruckspeicher 47 des Kraftstoffinjektors 1 gebildet bzw. definiert (via je eine entsprechende Aussparung in dem Ventilgehäuse 45 bzw. dem Einzeldruckspeicher 47), welcher Einzeldruckspeicher 47 düsenfern weiterhin einen Endabschnitt des Gehäuses 3 definiert. Für die Ausbildung des Aktuatorikraumes 41 kann alternativ ein bloßes deckelndes Element anstelle des Einzeldruckspeichers 47 vorgesehen sein.
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Erfindungsgemäß ist der Aktuatorikraum 41 über einen Leckageströmungszweig 49 an das Leckagesystem 31 im Injektor 1 angebunden, i. e. an das injektorinterne Absteuerleckagesystem 31. Der Leckageströmungszweig 49 ist bevorzugt als Bohrkanal gebildet und dazu vorgesehen, Leckage (durchgezogene Pfeile in 1) aus dem Aktuatorikraum 41 hin zu dem Leckagesystem 31 abführen zu können, so dass vermieden ist, dass Leckage bzw. Kraftstoff im Aktuatorikraum 41 steht und darin altert, so zum Beispiel zu einem Verkleben oder einer Fehlfunktion der Aktuatorik 33 führt.
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Der Aktuatorikraum 41 ist vorliegend, s. z. B. 1, am düsenfernen Ende 41a an den als Bohrkanal gebildeten Leckageströmungszweig 49 kommunizierend angebunden (über eine mit dem Aktuatorikraum 41 kommunizierende Öffnung 49a am Ende 41a), wobei sich der Bohrkanal ausgehend vom Aktuatorikraum 41 unaufwändig fertigen lässt.
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Aus dem Aktuatorikraum 41 (am düsennahen Ende 41b) heraus erstreckt sich weiterhin eine Ankerstange 51, welche mit dem Anker 37 axial verschieblich ist. Die Ankerstange 51 ist in einer Ankerstangenführung 53 geführt, welche wie das Pilotventil 29 in dem Ventilgehäuse 45 des Injektorgehäuses 3 aufgenommen ist. Ein düsennahes Ende 51a der Ankerstange 39 wirkt unter Bildung des Pilotventils 29 mit einem Ventilsitz 29a des Pilotventils 29 zusammen. Das Pilotventil 29 ist vorliegend als druckausgeglichenes Pilotventil 29 bereitgestellt, alternativ kann das Pilotventil 29 im Rahmen der vorliegenden Erfindung jedoch auch ein nicht druckausgeglichenes Pilotventil 29 sein.
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Entlang der Ankerstangenführung 53 erstreckt sich ein Leckagekriechspalt (Führungsleckage), über welchen Leckage seitens des Pilotventils 29 in den Aktuatorikraum 41 ankerseitig eintreten kann. Um den Leckagefluss entlang des Kriechspalts zu minimieren und somit die Beeinflussung der Aktuatorik 33 im Aktuatorikraum 41 durch eine damit einhergehende Durchströmung des Aktuatorikraums 41 weiter zu reduzieren (d. h. von der düsennäheren hin zur düsenferneren Seite), kann bei bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung vorgesehen sein – wie in 1 vereinfacht veranschaulicht – dass der Injektor 1 einen Führungsleckageabfuhrzweig 55 aufweist, welcher die Ankerstangenführung 53 mit dem Injektor Leckagesystem 31 verbindet. Hierdurch kann der Leckagestrom entlang des Kriechspalts 53 in einen Primärstrom und einen Sekundärstrom geteilt werden, wobei lediglich nur mehr der kleinere Sekundärstrom in den Aktuatorikraum 41 eintreten kann.
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Über das injektorinterne Leckagesystem 31 wird Absteuerleckage seitens des Steuerraums 25 über die Ablaufdrossel 27 zu einem Leckageauslass 57 des Injektors 1 abgeführt, sobald das Pilotventil 29 (bei anliegendem Einspritzdruck) öffnet. Das Leckagesystem 31 des Injektors 1 weist wenigstens eine, bevorzugt eine Mehrzahl von Leckageleitungen 59 auf, welche je stromabwärts des Pilotventils 29 anströmbar sind, zum Beispiel über einen gemeinsamen Verzweigungspunkt 61.
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Vorgesehen kann sein, dass die Leckageleitungen 59 über einen Ringkanal 63 stromaufwärts des Leckageauslasses 57 wieder vereinigt werden. Der für die Leckageabfuhr aus dem Aktuatorikraum 41 bereitgestellte Leckageströmungszweig 49 mündet hierbei stromaufwärts des Leckageauslasses 57 in das injektorinterne Leckagesystem 31, zum Beispiel in den Ringkanal 63.
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Erfindungsgemäß ist in dem Leckageströmungszweig 49 ein Druckstoßdämpfer 65 angeordnet, s. z. B. 1 oder 3. Der Druckstoßdämpfer 65 ist bereitgestellt, um auf den Aktuatorikraum 41 über den Leckageströmungszweig 49 zulaufende Druckwellen (gestrichelte Pfeile in 1) zu dämpfen, insbesondere auch jene Druckwellen, welche sich im injektorinternen Leckagesystem 31 ausbreiten. Derartige Druckwellen entstehen insbesondere, wenn das Pilotventil 29 bei anliegendem Hochdruck öffnet.
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Der Druckstoßdämpfer 65 ist bevorzugt als Flatterventil, insbesondere klein bauendes Flatterventil 65, ausgebildet, z. B. 1. Das Flatterventil 65, welches gleich einem Rückschlagventil wirken kann, ist geeignet, nur aufgrund von Druckunterschieden (an den beiden Ventilseiten) in Durchlassrichtung (Leckageabströmrichtung vom Aktuatorikraum 41 über den Leckageströmungszweig 49) zu öffnen, um selbsttätig wieder zu schließen (z. B. Klappen-Funktion).
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Das Flatterventil 65 kann zum Beispiel als Einpressteil in dem Leckageströmungszweig 49 angeordnet sein, zum Beispiel in eine Hülse integriert.
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Bei weiteren bevorzugten Ausführungsformen des Injektors 1 ist der Druckstoßdämpfer 65 mittels eines kreuzförmigen Materialabschnitts, siehe 2a, oder einer Blende, siehe 2b, oder wenigstens einem, insbesondere auch einer Kaskadierung von Siebeinsätzen, siehe 2c, oder z. B. einer bloßen Drosselbohrung gebildet, z. B. 3. Derartige Druckstoßdämpfer 65, welche auch in Kombination in dem Leckageströmungszweig 49 angeordnet sein können, bauen ebenfalls vorteilhaft klein, sind kostengünstig herstellbar und ermöglichen – aufgrund der damit einhergehenden Querschnittsverengung im Leckageströmungszweig 49 – die Minderung eines Druckwellenimpulses, erzielen somit die beabsichtigte Dämpfung.
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Besonders günstige und einfach ausführbare Ausführungsformen geeigneter Druckstoßdämpfer 65 ergeben sich, wenn ein oder mehrere Federelemente 67 an einem Druckstoßdämpfer 65 angeformt sind, z. B. 2d, welche sich zum Beispiel in einer Aufnahmebohrung 69 für den Druckstoßdämpfer 65 im Leckageströmungszweig 49 abstützen und diesen verrutschsicher fixieren können, zum Beispiel gegen das düsenferne Ende 41b des Aktuatorikraums 41.
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Der gemäß der Erfindung bereitgestellte Druckstoßdämpfer 65 ermöglicht insbesondere aufgrund seiner Anordnung im Leckageströmungszweig 49, dass auch über den Auslass 57 in den Injektor 1 eintretende Wellen keine nachteiligen Funktionsstörungen an der Aktuatorik 33 bewirken können. Bevorzugt ist der Druckstoßdämpfer 65 im Rahmen der Erfindung so angeordnet, s. z. B. 1, dass insbesondere jene hin zu der Aktuatorik 33 laufende Druckwellen mittels des Druckstoßdämpfers 65 in ihrer Wirkung abgeschwächt werden, deren Wellenfronten ansonsten gegen eine (bewegliche) Wirkfläche der Aktuatorik 33, z. B. die des Ankers 37 (Ankerplatte) anströmen würden, i. e. senkrecht oder nahezu senkrecht.
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3 zeigt eine weitere mögliche Ausführungsform eines Injektors 1, bei welcher der Injektor 1 zum Beispiel eine Piezoaktuatorik 33, aufgenommen in einem Aktuatorikraum 41, aufweist. Der Aktuatorikraum 41 ist – im Unterschied zur Ausführungsform gemäß 1 – an einem düsennahen Ende 41a über einen – nur kurzen – Leckageströmungszweig 49 an das injektorinterne Leckagesystem 31 angebunden, welcher jedoch wie vor geeignet ist, den Druckstoßdämpfer 65 in der beabsichtigten Weise aufzunehmen, zum Beispiel in Form einer Drosselbohrung oder eines Flatterventils 65. Auch hierbei kann die beabsichtigte Wirkung der Druckwellenwirkungsminderung im Injektor 1 laufender Wellen vorteilhaft erzielt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Injektor
- 3
- Injektorgehäuse
- 5
- Düsenkörper
- 5a
- Düsennahes Ende 5
- 7
- Düsennadel
- 7a
- düsenfernes Ende 7
- 9
- Düsenventil
- 11
- Ventilsitz
- 13
- Hochdruckvolumen
- 15
- Düsenanordnung
- 17
- Düsenfeder
- 19
- Ringbund
- 21
- Nadelführungshülse
- 23
- Zwischenplatte
- 25
- Steuerraum
- 27
- Ablaufdrossel
- 29
- Pilotventil
- 29a
- Ventilsitz 29
- 31
- Absteuerleckagesystem
- 33
- Aktuatorik
- 35
- Schließfeder
- 37
- Anker
- 39
- Magnetpaket
- 41
- Aktuatorikraum
- 41a
- Düsenfernes Ende 41
- 41b
- Düsennahes Ende 41
- 43
- Fixieranordnung
- 45
- Ventilgehäuse
- 47
- Einzeldruckspeicher
- 49
- Leckageströmungszweig
- 49a
- Öffnung 41a
- 51
- Ankerstange
- 51a
- Düsennahes Ende 51
- 53
- Ankerstangenführung
- 55
- Führungsleckagezweig
- 57
- Leckageauslass
- 59
- Leckageleitung
- 61
- Verzweigungspunkt
- 63
- Ringkanal
- 65
- Druckstoßdämpfer
- 67
- Federelement
- 69
- Aufnahmebohrung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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