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DE102013006215B4 - Vorrichtung zur Aufnahme eines Geländerpfostens - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme eines Geländerpfostens Download PDF

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DE102013006215B4
DE102013006215B4 DE102013006215.2A DE102013006215A DE102013006215B4 DE 102013006215 B4 DE102013006215 B4 DE 102013006215B4 DE 102013006215 A DE102013006215 A DE 102013006215A DE 102013006215 B4 DE102013006215 B4 DE 102013006215B4
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DE
Germany
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claw
pipe socket
railing post
railing
wall
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DE102013006215.2A
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English (en)
Inventor
Jan Gaukel
Hans Neuwirth
Johannes Lißner
Alexander Wieser
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Robusta Gaukel & Co KG GmbH
Robusta-Gaukel & Co KG GmbH
Original Assignee
Robusta Gaukel & Co KG GmbH
Robusta-Gaukel & Co KG GmbH
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Publication date
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    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G17/00Connecting or other auxiliary members for forms, falsework structures, or shutterings
    • E04G17/002Workplatforms, railings; Arrangements for pouring concrete, attached to the form

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  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)

Abstract

Vorrichtung (10) zur Aufnahme eines Geländerpfostens (15), die auf einen Rand einer Wandung (12), insbesondere auf einem Rahmen einer Verschalung (73) zum Gießen einer Betonwand, mittels eines Grundkörpers (11) aufsetzbar und mit einer ersten Kralle (13) am Rand arretierbar ist, wobei die Vorrichtung (10) einen Rohrstutzen (14), in den der Geländerpfosten (15) einschiebbar ist, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Kralle (16) beim Einschieben des Geländerpfostens (15) in den Rohrstutzen (14) die Vorrichtung (10) am Rand vorläufig arretiert und die Arretierung durch die zweite Kralle (16) nicht öffenbar ist, solange der Geländerpfosten (15) in den Rohrstutzen (14) eingeschoben ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Die Erfindung betrifft gemäß Anspruch 10 außerdem Geländer am Rand einer Wandung mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9.
  • Eine gattungsgemäße Vorrichtung offenbart die DE 10 2010 052 492 A1 . Mit dieser Vorrichtung kann ein Geländer auf dem Rand der Wandung, insbesondere auf dem Rahmen der Verschalung, aufgebaut werden. Nach dem die Geländerpfosten auf dem Rand errichtet, aber noch nicht an der Wandung arretiert sind, müssen Bretter durch an den Geländerpfosten angeordnete Bügel geschoben werden. Hierzu ist es wichtig, dass die Geländerpfosten einen ausreichenden Halt aufweisen und nicht seitlich umkippen und schließlich von der Wand herabstürzen.
  • Die DE 100 28 556 C1 beschreibt eine Spannzwinge zur Verbindung von zwei aneinandergrenzenden Schalungselementen einer Betonschalung. Die Spannzwinge weist zwei Klemmbacken auf, die verschwenkbar aneinander gelagert sind.
  • Die Erfindung hat die Aufgabe, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass ein Geländerpfosten einen verbesserten Halt aufweist, bevor Bretter durch an den Geländerpfosten angeordnete Bügel geschoben werden.
  • Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mit einer gattungsgemäßen Vorrichtung gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1. Durch die vorläufige Arretierung weisen die Vorrichtung und der an ihr errichtete Geländerpfosten einen ausreichenden Halt auf, so dass zur Montage eines Geländers Bretter durch an dem Geländerpfosten befindliche Bügel geschoben werden können, ohne dass dabei die Geländerpfosten umkippen und von der Wandung stürzen können.
  • Die zweite Kralle ist nicht zu öffnen, solange der Geländerpfosten in den Rohrstutzen eingeschoben ist. Somit ist die Vorrichtung immer an der Wandung arretiert, wenn der Geländerpfosten in den Rohrstutzen eingeschoben ist.
  • Damit die zweite Kralle an der Wandung eingreifen und wieder von ihr gelöst werden kann, kann die zweite Kralle am Grundkörper verschwenkbar gelagert sein.
  • Die zweite Kralle kann mit einer Feder aus der Arretierstellung herausgeschwenkt werden. Somit ist ein zuverlässiges Lösen der zweiten Kralle von der Wandung sichergestellt, sobald der Geländerpfosten aus dem Rohrstutzen herausgezogen wird.
  • Zweckmäßigerweise kann die zweite Kralle jedoch auch beim Einschieben des Geländerpfostens in den Rohrstutzen in die Arretierstellung verschwenkt werden.
  • Die erste Kralle kann am Grundkörper verschwenkbar gelagert sein. Wenn der Rohrstutzen an der ersten Kralle befestigt ist, kann sie zusammen mit dem Rohrstutzen verschwenkt werden. Somit kann der Rohrstutzen zum Einschieben des Geländerpfostens in den Rohrstutzen in eine erste Position und anschließend in eine zweite Position verschwenkt werden.
  • Um die zweite Position des Rohrstutzens und somit des in ihn eingeschobenen Geländerpfostens genau zu definieren, kann am Grundkörper ein Anschlag für den Rohrstutzen vorgesehen sein, gegen den der Rohrstutzen beim Verschwenken anschlägt.
  • An dem Geländerpfosten kann ein umlaufender Ring angeordnet sein. Der Ring bildet ebenfalls einen Anschlag. Er bestimmt somit die maximale Tiefe, mit welcher der Geländerpfosten in den Rohrstutzen eingeschoben werden kann. Außerdem stellt er sicher, dass der eingeschobene Geländerpfosten nicht mehr verschwenkt werden kann.
  • Die Oberkante des Anschlags kann bezüglich der Oberkante des Grundkörpers nach unten abgesetzt sein, wodurch ein Absatz entsteht. Der Absatz gewährleistet zusammen mit dem Ring, dass der in den Rohrstutzen eingeschobene Geländerpfosten nicht mehr verschwenkt werden kann. Der Ring kann, wenn der Geländerpfosten in den Rohrstutzen eingeschoben ist, an der Oberkante des Anschlags aufliegen und gleichzeitig mit einem Teilbereich seines Umfangs am Absatz zwischen dem Anschlag und dem Grundkörper anliegen. Dann hat der Geländerpfosten kein oder nur noch ein sehr geringes Bewegungsspiel.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert.
  • Im Einzelnen zeigen:
  • 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht auf die Vorrichtung und einen Geländerpfosten in einer ersten Position;
  • 2 eine perspektivische Ansicht von unten auf die Vorrichtung aus 1;
  • 3 eine teilweise geschnittene seitliche Detailansicht auf die Vorrichtung und den Geländerpfosten in einer zweiten Position;
  • 4 eine perspektivische Ansicht von unten auf die Vorrichtung aus 3;
  • 5 eine Seitenansicht auf eine zweite Kralle;
  • 6 eine perspektivische Ansicht auf die Vorrichtung;
  • 7 eine Seitenansicht auf die Vorrichtung und ein Geländer im Betrieb.
  • Die 1 bis 4 zeigen eine Vorrichtung 10 mit einem Grundkörper 11, der auf eine Wandung 12, aufgesetzt ist und mit einer ersten Kralle 13 arretiert werden kann (siehe 1 und 3).
  • Im Grundkörper 11 ist ein Rohrstutzen 14 verschwenkbar gelagert. In der nach links verschwenkten Position des Rohrstutzens 14 kann ein Geländerpfosten 15 in den Rohrstutzen 14 eingeschoben werden. Beim Einschieben des Geländerpfostens 15 in den Rohrstutzen 14 drückt der Geländerpfosten 15 gegen eine zweite Kralle 16, so dass diese im Uhrzeigersinn verschwenkt und von unten an den Rand der Wandung 12 angelegt wird (siehe 1 und 3). Somit ist die Vorrichtung 10 mit dem Einschieben des Geländerpfostens 15 vorläufig an der Wandung 12 arretiert. Wenn die Bretter 70 seitlich in Bügel 17 eingeschoben werden, um ein Geländer 71 zu errichten (siehe 7), bleiben die Geländerpfosten 15 ohne umzukippen stehen und können nicht von der Wandung 12 stürzen.
  • Sobald alle Bretter 70 in die Bügel 17 eingeschoben sind, werden alle Geländerpfosten 15 des Geländers 71 nach rechts verschwenkt, so dass alle Krallen 13 von unten an den Rand der Wandung 12 gedrückt werden und die Vorrichtung 10 somit an der Wandung 12 arretieren.
  • Der Grundkörper 11 weist zwei gegenüberliegende Wangen 60 und 61 auf (siehe 6). Die Wangen 60 und 61 sind an der Stirnseite des Grundkörpers 11 mit einem Blech 62 verbunden. Gegenüber des Blechs 62 befindet sich der Rohrstutzen 14. Ein den Rohrstutzen 14 teilweise umgreifender, U-förmig ausgebildeter Anschlag 63 definiert eine Endposition, die der Rohrstutzen 14 einnimmt, sobald er nach rechts verschwenkt wurde. Der Rohrstutzen 14 ist an der ersten Kralle 13 angebracht. Der Grundkörper 11 weist eine maulartige Öffnung 64 auf, mit welcher die Vorrichtung 10 die Wandung 12 aufnimmt, wenn die Vorrichtung 10 auf die Wandung 12 aufgesetzt wird.
  • Die Kralle 13 und somit der Rohrstutzen 14 sind an einem Schwenklager 65 schwenkbar gelagert. Das Schwenklager 65 ist im vorliegenden Fall ein Schraubenbolzen.
  • Die Oberkante des Anschlags 63 kann bezüglich der Oberkante des Grundkörpers nach unten abgesetzt sein, wodurch ein Absatz 67 entsteht (siehe 6).
  • Die zweite Kralle 16 ist an einem Schwenklager 66 schwenkbar gelagert (siehe 6). Das Schwenklager 66 bildet gleichzeitig auch einen Anschlag für den Rohrstutzen 14. Es begrenzt somit die Montageposition, bis zu welcher der Rohrstutzen 14 nach links verschwenkt werden kann, um den Geländerpfosten 15 in den Rohrstutzen 14 einzuschieben.
  • Die Kralle 16 weist eine Ausnehmung 50 auf (siehe 5), durch welche das Schwenklager 65 geführt wird. Ferner weist die Kralle 16 eine Öffnung 51 auf, durch welche das Schwenklager 66 geführt wird, an dem die Kralle 16 schwenkbar gelagert ist. Die Kralle 16 weist einen hakenförmigen Absatz 52 auf, mit dem die Kralle 16 von unten an den Rand der Wandung 12 angelegt werden kann (siehe 1 und 5).
  • Ein an dem Geländerpfosten 15 angeordneter umlaufender Ring 18 (siehe 1 bis 4) befindet sich unmittelbar nach dem Verschwenken für kurze Zeit oberhalb des Absatzes 67 (siehe 6). Der Geländerpfosten 15 rutscht jedoch durch die Gravitationskraft sofort nach dem Verschwenken noch weiter in den Rohrstutzen 14 hinein, so dass der Ring 18 auf der Oberkante des Anschlags 63 aufliegt (siehe 4). Der Ring 18 liegt dann mit einem Teilbereich seines Umfangs an dem Absatz 67 an. Somit kann der Geländerpfosten 15 nicht mehr verschwenkt werden, so dass er in seiner Endposition arretiert ist. Beim Verschwenken in die Endposition wird außerdem die Kralle 13 automatisch von unten gegen den Rand der Wandung 12 gedrückt, so dass die Vorrichtung 10 automatisch an der Wandung 12 arretiert wird (siehe 3).
  • Durch die schräge Endposition des Geländers 71 respektive des Geländerpfostens 15 ist genügend Spielraum zum Einfüllen eines Schüttguts, insbesondere von Beton, gegeben.
  • Gegenüber der Wandung 12 kann sich eine zweite Wandung 72 befinden, die zusammen mit der Wandung 12 eine Verschalung 73 zum Gießen einer Betonwand bildet (siehe 7).
  • Von einer Arbeitsbühne 74 aus kann die Vorrichtung 10 auf die Wandung 12 aufgesetzt, der Pfosten 15 in den Rohrstutzen 14 eingeschoben und schließlich das Geländer 71 fertig montiert werden (siehe 7).
  • Der Geländerpfosten 15 kann auch wieder sehr schnell und sicher von der Arbeitsbühne 74 aus entfernt werden. Zu diesem Zweck muss der Geländerpfosten 15 lediglich um ein kurzes Stück aus dem Rohrstutzen 14 herausgezogen werden, so dass sich der Ring 18 oberhalb des Absatzes 67 befindet. Nachdem der Geländerpfosten 15 so weit herausgezogen wurde, kann er anschließend nach links zu einer Person 75 hin verschwenkt und vollständig aus dem Rohrstutzen 14 herausgezogen werden. Beim Verschwenken des Geländerpfostens 15 zu der Person 75 hin wird die Kralle 13 automatisch vom Rand der Wandung 12 entfernt. Sobald der Geländerpfosten 15 aus dem Rohrstutzen 14 vollständig herausgezogen wurde, kann sich auch die zweite Kralle 11 beim Abheben der Vorrichtung 10 von der Wandung 12 lösen. Die Kralle 11 schwenkt dann von der Wandung 12 weg.
  • Ferner ist an dem Grundkörper 11 ein Höcker 68 vorgesehen, an dem ein Brett 76 abgestützt werden kann (siehe 6 und 7). Das Brett 76 liegt ferner an dem unteren Bügel 17 an, so dass es eine Schräge bildet, über die Schüttgut in die Verschalung 73 rutschen kann.
  • Außerdem weist der Grundkörper 11 ein Loch 69 auf (siehe 6), durch das, falls gewünscht, ein Sicherungsbolzen als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme gesteckt werden kann, um ein Verschwenken des Geländers 71 zusätzlich auszuschließen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Vorrichtung
    11
    Grundkörper
    12
    Wandung
    13
    Kralle
    14
    Rohrstutzen
    15
    Geländerpfosten
    16
    Kralle
    17
    Bügel
    18
    Ring
    50
    Ausnehmung
    51
    Öffnung
    52
    Absatz
    60
    Wange
    61
    Wange
    62
    Blech
    63
    Anschlag
    64
    Öffnung
    65
    Schwenklager
    66
    Schwenklager
    67
    Absatz
    68
    Höcker
    69
    Loch
    70
    Brett
    71
    Geländer
    72
    Wandung
    73
    Verschalung
    74
    Arbeitsbühne
    75
    Person
    76
    Brett

Claims (10)

  1. Vorrichtung (10) zur Aufnahme eines Geländerpfostens (15), die auf einen Rand einer Wandung (12), insbesondere auf einem Rahmen einer Verschalung (73) zum Gießen einer Betonwand, mittels eines Grundkörpers (11) aufsetzbar und mit einer ersten Kralle (13) am Rand arretierbar ist, wobei die Vorrichtung (10) einen Rohrstutzen (14), in den der Geländerpfosten (15) einschiebbar ist, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Kralle (16) beim Einschieben des Geländerpfostens (15) in den Rohrstutzen (14) die Vorrichtung (10) am Rand vorläufig arretiert und die Arretierung durch die zweite Kralle (16) nicht öffenbar ist, solange der Geländerpfosten (15) in den Rohrstutzen (14) eingeschoben ist.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kralle (16) am Grundkörper (11) verschwenkbar gelagert ist.
  3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kralle (16) mit einer Feder aus der Arretierstellung herausschwenkbar ist.
  4. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kralle (16) beim Einschieben des Geländerpfostens (15) in den Rohrstutzen (14) in die Arretierstellung verschwenkbar ist.
  5. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kralle (13) am Grundkörper (11) verschwenkbar gelagert ist.
  6. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohrstutzen (14) an der ersten Kralle (13) befestigt ist.
  7. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am Grundkörper (11) ein Anschlag (63) für den Rohrstutzen (14) vorgesehen ist.
  8. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass außen am Geländerpfosten (15) ein umlaufender Ring (18) angeordnet ist.
  9. Vorrichtung (10) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Oberkante des Anschlags (63) bezüglich einer Oberkante des Grundkörpers (11) nach unten abgesetzt ist, wodurch ein Absatz (67) entsteht.
  10. Geländer (71) am Rand einer Wandung (12), insbesondere am Rahmen einer Verschalung (73) zum Gießen einer Betonwand, dadurch gekennzeichnet, dass es die Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 aufweist.
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