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Die Erfindung betrifft das Gebiet von medizintechnischen Geräten, insbesondere Blutbehandlungsgeräten wie Dialysegeräte und deren Bedienung.
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Hintergrund
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Blutbehandlungsgeräte sind medizintechnische Geräte, bei denen das Blut eines Patienten in der Regel extrakorporal behandelt wird. Beispielsweise können dem Blut Medikamente zugesetzt oder ihm Blutbestandteile entzogen werden, es kann erwärmt oder gekühlt werden. Diese Prozesse werden oftmals durch Sensoren überwacht. Blutbehandlungsgeräte verfügen zu diesen Zwecken über eine Vielzahl von Mitteln, wie Pumpen, Ventile, Sensoren, Klemmen oder Ähnliches. Weiterhin werden zur Blutbehandlung oftmals medizinische Einmalartikel verwendet. Solche Einmalartikel werden nach der Behandlung in der Regel aus Hygienegründen verworfen. Medizinische Einmalartikel, oder sogenannte Disposables, sind beispielsweise Schlauchsätze zur Leitung medizinischer Flüssigkeiten wie Blut oder Medikamente, Filter, wie Adsorberfilter oder Dialysefilter, Beutel zur Vorhaltung von Medikamenten und Ähnliches. Diese Disposables werden in der Regel vom medizinischen Personal in das Blutbehandlungsgerät eingelegt, bzw. mit ihm verbunden und nach erfolgter Behandlung vom Blutbehandlungsgerät entfernt bzw. von ihm getrennt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Auf- bzw. Abrüsten des Blutbehandlungsgeräts.
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Oftmals sind die Mittel, die vom medizinischen Personal bedient werden müssen, auf einer zentralen Fläche oder Ebene des Blutbehandlungsgeräts angeordnet, die gut erreichbar und einsehbar ist, um die Bedienung zu erleichtern und die Übersichtlichkeit zu verbessern. Ein solches Gebiet heißt im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung Bedienzone.
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Im Folgenden soll die Erfindung anhand des Beispiels Dialysegerät als Ausführungsform eines medizintechnischen Geräts erklärt werden.
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Dialysegeräte sind Blutbehandlungsgeräte, bei denen ein Fluid eines Patienten über eine Fluidleitung einer Fluidbehandlungskomponente zugeführt, durch die Fluidbehandlungskomponente behandelt und über die Fluidleitung, die in einen arteriellen und einen venösen Zweig aufgeteilt werden kann, wieder an den Patienten zurückgegeben wird. Beispiele für solche Blutbehandlungsgeräte sind insbesondere Hämodialysegeräte. Ein solches Blutbehandlungsgerät ist Gegenstand der
DE 198 49 787 C1 der Anmelderin, deren Inhalt hiermit vollumfänglich im Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung einbezogen wird.
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Die Dialyse ist ein Verfahren zur Blutreinigung von Patienten mit akuter oder chronischer Niereninsuffizienz. Grundsätzlich unterscheidet man hierbei zwischen Verfahren mit einem extrakorporalen Blutkreislauf, wie der Hämodialyse, der Hämofiltration oder der Hämodiafiltration und der Peritonealdialyse, die keinen extrakorporalen Blutkreislauf aufweist.
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Das Blut wird bei der Hämodialyse in einem extrakorporalen Kreislauf durch die Blutkammer eines Dialysators geleitet, die über eine semipermeable Membran von einer Dialysierflüssigkeitskammer getrennt ist. Die Dialysierflüssigkeitskammer wird von einer die Blutelektrolyte in einer bestimmten Konzentration enthaltenen Dialysierflüssigkeit durchströmt. Die Stoffkonzentration der Blutelektrolyte in der Dialysierflüssigkeit entspricht dabei der Konzentration im Blut eines Gesunden. Während der Behandlung werden das Blut des Patienten und die Dialysierflüssigkeit an beiden Seiten der semipermeablen Membran im Allgemeinen im Gegenstrom mit einer vorgegebenen Flussrate vorbeigeführt. Die harnpflichtigen Stoffe diffundieren durch die Membran von der Blutkammer in die Kammer für Dialysierflüssigkeit, während gleichzeitig im Blut und in der Dialysierflüssigkeit vorhandene Elektrolyte von der Kammer höherer Konzentration zur Kammer niedrigerer Konzentration diffundieren. Wird an der Dialysemembran ein Druckgradient von der Blutseite zur Dialysatseite aufgebaut, beispielsweise durch eine Pumpe, die flussabwärts des Dialysefilters auf der Dialysatseite Dialysat aus dem Dialysatkreislauf entzieht, tritt Wasser aus dem Patientenblut über die Dialysemembran in den Dialysatkreislauf über. Dieser Vorgang der Ultrafiltration führt zu einer gewünschten Entwässerung des Patientenbluts.
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Bei der Hämofiltration wird dem Patientenblut durch Anlegen eines Transmembrandrucks im Dialysator Ultrafiltrat entzogen, ohne dass Dialysierflüssigkeit auf der dem Patientenblut gegenüber liegenden Seite der Membran des Dialysators vorbeigeführt wird. Zusätzlich kann dem Patientenblut eine sterile und pyrogenfreie Substituatslösung zugesetzt werden. Je nachdem, ob diese Substituatslösung stromaufwärts des Dialysators zugesetzt wird oder stromabwärts, spricht man von Prä- oder Postdilution. Der Stoffaustausch erfolgt bei der Hämofiltration konvektiv.
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Die Hämodiafiltration kombiniert die Verfahren der Hämodialyse und der Hämofiltration. Es findet sowohl ein diffusiver Stoffaustausch zwischen Patientenblut und Dialysierflüssigkeit über die semipermeable Membran eines Dialysators statt, als auch eine Abfiltrierung von Plasmawasser durch einen Druckgradienten an der Membran des Dialysators.
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Die Verfahren der Hämodialyse, der Hämofiltration und der Hämodiafiltration werden in der Regel mit automatischen Hämodialysegeräten durchgeführt, wie sie beispielsweise von der Anmelderin unter der Bezeichnung 5008 vertrieben werden.
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Die Plasmapherese ist ein Blutbehandlungsverfahren, bei dem das Patientenblut in das Blutplasma und seine korpuskularen Bestandteile (Zellen) aufgetrennt wird. Das abgetrennte Blutplasma wird gereinigt oder durch eine Substitutionslösung ersetzt und das gereinigte Blutplasma oder die Substitutionslösung dem Patienten zurückgegeben.
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Bei der Peritonealdialyse wird die Bauchhöhle eines Patienten über einen durch die Bauchdecke geführten Katheter mit einer Dialyseflüssigkeit befüllt, die ein Konzentrationsgefälle gegenüber den körpereigenen Flüssigkeiten aufweist. Über das als Membran wirkende Bauchfell (Peritoneum) treten die im Körper vorliegenden Giftstoffe in die Bauchhöhle über. Nach einigen Stunden wird die sich in der Bauchhöhle des Patienten befindliche, nunmehr verbrauchte Dialyseflüssigkeit ausgetauscht. Durch osmotische Vorgänge kann Wasser aus dem Blut des Patienten über das Bauchfell in die Dialyseflüssigkeit übertreten und den Patienten somit entwässern.
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Das Verfahren zur Peritonealdialyse wird in der Regel mit Hilfe von automatischen Peritonealdialysegeräten, wie sie beispielsweise von der Anmelderin unter der Bezeichnung sleep.safe vertrieben werden, durchgeführt.
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Dialysegeräte, als Beispiel für komplexe medizinische Fluidmanagementgeräte, haben umfangreiche Funktionen. Um diese Funktionen zu steuern, sind medizinische Fluidmanagementgeräte wie Dialysegeräte mit zumindest einer Steuervorrichtung ausgerüstet. Diese können als CPU (central processing unit) oder Mikrokontroller ausgeführt sein, die von Softwareprogrammen programmiert werden. Die Bedienung solcher Geräte geschieht häufig über Touchscreendisplays. Ein solches Touchscreendisplay kombiniert in einer gemeinsamen Oberfläche eine Ein- und eine Ausgabevorrichtung, in dem es eine berührungsempfindliche Oberfläche bereitstellt, mit der Bedienereingaben detektierbar sind.
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Auf einer solchen Anzeigevorrichtung können Informationen wie Bedienhinweise oder Meldungen ausgegeben werden, die bestimmten Teilen des Dialysegeräts zugeordnet sind. Dies kann insbesondere bei der Aufrüstung des Geräts mit Zubehörteilen vor einer Behandlung, sowie nach einer erfolgten Behandlung, wenn diese Zubehörteile demontiert werden, erfolgen.
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Hierbei können Texthinweise angezeigt werden, die Handlungsanweisungen geben, die gegebenenfalls durch Bilder, insbesondere Piktogramme ergänzt werden, die die betreffende Handlung bzw. Teile des Dialysegeräts, an denen bestimmte Handlungen durchgeführt werden sollen, darstellen.
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Auch während der Behandlung können Textmeldungen bzw. Bilder angezeigt werden, die auf bestimmte Teile des Dialysegeräts gerichtet sind bzw. darstellen, beispielsweise im Falle einer Fehlfunktion bestimmter Teile, die durch entsprechende Sensoren detektiert werden können.
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Da die Anzeigevorrichtung und die betreffenden Teile des Dialysegeräts räumlich voneinander getrennt angeordnet sind, muss der Bediener das betreffende Teil des Dialysegeräts im Bedarfsfall erst lokalisieren. Dies kann insbesondere bei unerfahrenen Bedienern wertvolle Zeit in Anspruch nehmen, oder im Falle von nicht eindeutigen Darstellungen auf der Anzeigevorrichtung zu Fehlbedienungen führen.
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Ein bekanntes Hämodialysegerät ist beispielsweise das Gerät 5008 CorDiax der Anmelderin.
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Anzeigevorrichtungen sind bekannt aus der
US 2006/0079729 A1 , die ein transparentes Display in einem Fahrzeug zeigt und aus der US 2012 / 051 520 A1 die ein in eine Strahlenschutzwand eines Mammographie-Systems eingebautes transparentes Display zeigt.
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Eine Ausführungsform eines kommerziellen OLED Displays als Ausführungsbeispiel für eine Anzeigevorrichtung zeigt beispielsweise das Dokument „4D SYSTEMS 2.0“ Transparent OLED Display microOLED GOLDELOX Module µTOLED-20-G2", (Revision 1, 28. September 2012).
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Weiterhin zeigt das Dokument „Flexible Active Matrix Organic Light Emitting Diode (AM OLED) Displays“ (Proc. of ASID '06, 8-12 Oct, New Delhi) unter Anderem den Aufbau flexibler OLED Displays.
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Das Dokument „Medizintechnik und Informationstechnologie‟ Band 5 - LCD-Monitore in der Medizintechnik‟ (Armin Gärtner, TÜV-Media, 2009, ISBN: 978-3-8249-1150-9; Seiten 227-232) offenbart die grundsätzliche Einsetzbarkeit von OLED-Displays in der Medizintechnik.
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Beschreibung
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, die die Anzeige von Informationen wie Bedienhinweise oder Meldungen verbessern und Fehlbedienungen verhindern bzw. die Bedienung von medizintechnischen Geräten erleichtern.
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Die Lösung dieser Aufgaben erfolgt erfindungsgemäß durch das Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Transparente Displays sind aus der Technik bekannt. Ein solches Display ist durchscheinend, was bedeutet, dass ein Objekt, das sich in Blickrichtung hinter dem Display befindet, vom Betrachter durch das Display erkennbar ist.
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Auf dem Display selbst können beliebige Grafiken oder Texte angezeigt werden, so dass ein Betrachter die angezeigten Grafiken oder Texte vor dem durchscheinenden Hintergrund sieht.
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Die
US 7 413 233 B1 zeigt beispielsweise ein klappbares transparentes LC-Display (Liquid Crystal Display), durch das ein Autofahrer hindurchsehen kann, auf dem aber gleichzeitig Informationen, wie Navigationshinweise angezeigt werden können. Die vorliegende Erfindung bildet dieses Prinzip weiter und wendet es auf medizintechnische Geräte an.
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Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, anstelle eines transparenten LCD ein OLED (Organic Light Emitting Diode) Display zu verwenden. OLED Displays sind aus der Technik vor allem als Anzeigevorrichtung kleiner tragbarer Geräte, wie Mobiltelefone oder Digitalkameras bekannt. Derartige Display sind im Gegensatz zu LCD Display selbstleuchtende Displays. Eine organische Leuchtdiode ist ähnlich einer siliziumbasierenden Leuchtdiode aus zwei Schichten, bestehend aus einem p-dotierten und einem n-dotierten Halbleitermaterial, aufgebaut. An der Kontaktfläche der beiden Halbleiterschichten bildet sich ein pn Übergang aus, in dem in Folge eines Stromflusses durch den pn Übergang bei der Rekombination von Elektronen mit Atomen, denen ein Elektron fehlt (sogenannte Löcher) Energie in Form von Lichtstrahlung frei wird.
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Bei organischen Leuchtdioden bestehen die Halbleiterschichten aus organischen Halbleitern wie Kohlenstoffverbindungen.
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Bei einer besonderen Ausführungsart können die Halbleiterschichten bei OLEDs auch aus transparenten Schichten bestehen. Ein Display, das aus einer Vielzahl von solchen einzelnen OLEDs besteht, die individuell angesteuert werden, ist somit transparent.
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Ein weiterer Vorteil von OLED-Displays gegenüber konventionellen LCD Displays besteht in der Möglichkeit, die lichterzeugenden Halbleiterschichten von OLED Displays auf flexible oder gekrümmte Oberflächen zu applizieren. So sind OLED Displays bekannt, die einen Folienträger besitzen und somit flexibel sind. Die
US 2010 259 166A zeigt ein solches OLED Display, das auf einem flexiblen Substrat appliziert ist.
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Ein weiterer Vorteil von OLED Displays gegenüber konventionellen Displays besteht in einem einfachen Herstellungsverfahren, bei denen die Halbleiterschichten des OLED Display in einem Sprühverfahren auf flexiblen Trägern aufgebracht werden.
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So zeigt beispielsweise die WO 2006 / 041 240 A1 ein Verfahren, mit dem OLED Strukturen in einer Art Tintenstrahldrucktechnik auf ein Substrat, welches eine flexible Folie sein kann, aufgebracht werden kann.
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Vorstellbar ist auch, dass derartige Displaystrukturen direkt auf eine geeignete Oberfläche aufgebracht werden. So ist im Lichte der vorliegenden Erfindung denkbar, dass ein transparentes Kunststoffteil als Träger für ein auf dieses Kunststoffteil appliziertes, beispielsweise durch Aufsprühen, Display fungiert.
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Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, transparente Displays, unerheblich mit welcher Technologie sie arbeiten oder wie sie hergestellt sind, vor bestimmten Teilen eines medizinischen Geräts anzubringen, so dass ein Betrachter diese Teile durch das transparente Display erkennen kann, und zusätzlich beliebige Grafiken oder Texte auf dem Display angezeigt werden können.
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In einer Ausführungsform der Erfindung wird ein transparentes Display vor der Bedienzone des als Dialysegeräts ausgeführten medizintechnischen Geräts angebracht.
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Derart können auf dem transparenten Display Meldungen in Form von Grafiken oder Texten angezeigt werden, die mit den Teilen verknüpft sein können, die in Blickrichtung hinter der Stelle liegen, auf der die entsprechenden Meldung angezeigt wird.
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Gibt es beispielsweise die Notwendigkeit, Handlungen an einer Pumpe an einem medizinischen Gerät vorzunehmen oder die Aufmerksamkeit des Benutzers auf diese Pumpe zu richten, kann an der Stelle, die auf dem transparenten Display vor dieser Pumpe liegt, eine Meldung angezeigt werden.
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Diese Meldung kann eine Textmeldung beinhalten. Die Meldung kann auch eine Grafik beinhalten. Es ist vorgesehen, dass die Grafik ein Abbild des dahinterliegenden Teils des medizinischen Geräts ist, beispielsweise das Abbild einer Pumpe. Es ist weiterhin vorgesehen, dass eine Fläche, die mit dem überwiegenden Anteil der Fläche vor dem Teil, das mit der angezeigten Meldung verknüpft ist, mit einer Farbe oder einem Muster versehen ist. Hierbei unterscheiden sich die Farbe oder das Muster von dem übrigen Teil des Displays, um eine Unterscheidung zu ermöglichen und die Aufmerksamkeit des Benutzers auf die hinter dieser Fläche angebrachten Teile des medizinischen Geräts zu lenken.
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Es ist weiterhin vorgesehen, dass auf dem transparenten Display das komplette Abbild der Fläche, die hinter dem Display am medizinischen Gerät liegt, angezeigt wird. Ebenso können alternativ oder zusätzlich beliebige Texte oder Grafiken angezeigt werden, beispielsweise Messwerte oder Geräteeinstellungen als Beispiele für Betriebsparameter des medizintechnischen Geräts. Weitere Information, die derart angezeigt werden kann, kann Bedienhinweise für das medizintechnische Gerät oder Meldungen, die das medizintechnische Gerät betreffen umfassen, oder sich auf eine mit dem medizintechnischen Gerät durchgeführte Behandlung beziehen.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft die Kombination eines transparenten Displays mit einer Vorrichtung, die diese Transparenz steuerbar aufhebt oder reduziert. Eine solche Vorrichtung zur Verminderung der Transparenz kann beispielsweise eine Flüssigkristallzelle sein, die durch Anlegen einer Spannung ihren optischen Zustand von transparent bis hin zu blickdicht ändert. Die
US 2009/0015740 A1 beschreibt ein solches System zur Abdunklung eines Glasfensters.
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Wird ein solches System auf der Rückseite eines transparenten Displays angebracht, kann durch entsprechenden Ansteuerung der einen oder mehrerer Flüssigkeitskristallzellen der Grad der Transparenz von vollständig transparent bis völlig blickdicht verändert werden. Durch die Verwendung mehrerer räumlich verteilter Flüssigkeitskristallzellen in oben beschriebener Weise kann die Steuerung der Transparenz auch ortsaufgelöst erfolgen.
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Figurenliste
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben. Es zeigen:
- Die 1 ein konventionelles medizintechnisches Gerät, hier als Dialysegerät ausgeführt, mit einem konventionellen Display;
- die 2 ein konventionelles medizintechnisches Gerät, hier als Dialysegerät ausgeführt, mit einer zweigeteilten transparenten und klappbaren Abdeckung;
- die 3 ein medizintechnisches Gerät, beispielhaft als Dialysegerät, im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung mit einem auf einer zweigeteilten, klappbaren und transparentem Abdeckung appliziertem Display;
- die 4 das medizintechnisches Gerät analog 3, mit teilweise geöffneter transparenter Abdeckung, auf der ein Display appliziert ist, im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung;
- die 5 eine detaillierte Darstellung des Displays aus 3 mit einem beispielhaften Displayinhalt im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung;
- die 6 eine alternative detaillierte Darstellung des Displays aus 3 mit einem beispielhaften Displayinhalt im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung und
- die 7 eine schematische Darstellung der Komponenten eines medizintechnisches Geräts im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung.
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Ausführliche Beschreibung der Figuren
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Die 1 zeigt ein konventionelles medizintechnisches Gerät, hier als Hämodialysegerät 100 ausgeführt, in vereinfachter Darstellung. Das Hämodialysegerät 100 verfügt über ein Display 101, welches ein Touchscreendisplay sein kann. Weiterhin umfasst das Hämodialysegerät 100 verschiedene Teile, die vom Bediener des Geräts bedient werden können, oder die mit anderen Teilen, wie Blutschläuchen oder Ähnlichem zusammenwirken.
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Diese Teile sind in 1 in einem Feld 102 angeordnet und umfassen beispielhaft zwei medizinische Pumpen 103 und 104, die als Schlauchrollenpumpen ausgeführt sind. Das Feld 102 bildet demnach eine Bedienzone im Sinne der Erfindung. Derartige Pumpen werden bei Hämodialysebehandlungen oftmals zum Pumpen des Patientenbluts oder von Substituatsflüssigkeit verwendet. Zusätzlich symbolisieren die Felder 106 beispielsweise nicht detailliert dargestellte Aggregate, Sensoren oder Bedienfelder mit Tasten, Anzeigen oder Schaltern.
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Weiterhin ist in 1 eine Spritzenpumpe 105 gezeigt, die bei Hämodialysebehandlungen oftmals zum Pumpen eines Antikoagulanzmittels wie Heparin verwendet wird.
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Ein Antikoagulanzmittel, welches dem Patientenblut im extrakorporalen Blutkreislauf zugeführt wird, soll verhindern, dass das Patientenblut im extrakorporalen Blutkreislauf gerinnt und beispielsweise den Dialysefilter zusetzt, oder eventuell sogar dem vaskulären System des Patienten zurückgegeben wird, was zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen kann.
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Es ist also für die Hämodiaylsebehandlung von besonderer Bedeutung, dass dem Patientenblut konstant und zuverlässig eine bestimmte Dosis eines Antikoagulanzmittels zugeführt wird. Aufgrund der kleinen Förderraten haben sich hierzu Spritzenpumpen etabliert. Die ordnungsgemäße Funktion dieser Pumpe kann durch vielfältige Mittel überprüft werden und im Falle einer Fehlfunktion eine Alarmmeldung ausgegeben werden, damit das Bedienpersonal unverzüglich Maßnahmen ergreifen kann.
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Eine solche Alarmmeldung ist in 1 in einem umrandeten Feld 107 des Displays 101 angezeigt. Neben der Textmeldung wird auch eine symbolhafte Darstellung 108 der Heparinpumpe 105 im Feld 107 angezeigt, um die Wirkung der Alarmmeldung beim Bedienpersonal zu verstärken. Zusätzlich gibt die symbolhafte Darstellung der Heparinpumpe dem Bediener auch einen Hinweis, wie die Heparinpumpe im konkreten Fall aussieht, um Verwechslungen zu vermeiden. Weiterhin ist die Darstellung des mit einer Alarmmeldung verknüpften Teils auch von einiger Entfernung erkennbar, während Textmeldungen unter Umständen erst aus näherer Entfernung lesbar sind.
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Dennoch wird die Alarmmeldung bzw. die Darstellung des die Alarmmeldung betreffenden Teils des Dialysegeräts, in 1 also die Heparinpumpe, von diesem Teil getrennt und in einiger Entfernung angezeigt.
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Die 2 zeigt eine weitere Ausführungsform eines medizinischen Gerätes, beispielhaft als Hämodialysegerät 200 ausgeführt. Auch dieses Hämodialysegerät umfasst ein Display 201, welches ein Touchscreendisplay sein kann.
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Analog der 1 sind hier die Heparinpumpe 205 und zwei Schlauchrollenpumpen, die untere dem Bezugszeichen 203 zusammengefasst sind in 1 gezeigt.
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Im Unterschied zu dem Hämodialysegerät 100 aus der 1 umfasst das Hämodialysegerät 200 transparente Abdeckungen 202 und 204, die hier als drehbar gelagerte Türen ausgeführt sind. Diese Türen 202 und 204 decken im geschlossenen Zustand die sich auf der Fläche 206 befindlichen Aggregate, Sensoren, Bedienfelder mit Tasten, Anzeigen oder Schaltern ab. Die Fläche 206 bildet im Sinne der Erfindung eine Bedienzone. Über eine entsprechende mechanische Aufhängung, wie beispielsweise Scharniere oder Gelenke kann eine solche Abdeckung drehbar, kippbar und/oder schwenkbar mit dem medizintechnischen Gerät verbunden sein.
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In der 1 nicht gezeigte Aussparungen zur Durchführung von beispielsweise Blutschläuchen in den Türen 202 und 204 sorgen während der Dialysebehandlung dafür, dass die Türen dicht geschlossen werden können.
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Es ergibt sich somit eine einheitliche glatte Oberfläche, zusätzlich werden Geräusche, die von Aggregaten wie Pumpen herrühren können, durch die geschlossenen Türen gedämpft.
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Analog zur 1 zeigt auch das Display 201 in einem Feld 207 eine Alarmmeldung, die hier beispielhaft mit der Heparinpumpe 205 verknüpft ist.
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Die 3 zeigt im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung ein medizintechnisches Gerät analog dem in 2 gezeigten, wobei die Türen 302 und 304 jeweils als transparentes Display ausgeführt sind, bzw. in welche transparente Displays integriert sind. Diese beiden Displays sind vor der Bedienzone 206 angebracht.
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Im Unterschied zur 2 wird in 3 die Alarmmeldung, die mit der Heparinpumpe verknüpft ist, nicht nur auf dem Display 201 angezeigt, sondern zusätzlich wird auch auf dem transparentem Display, welches in der Tür 302 integriert ist, ein Hinweis gegeben, wo sich die Heparinpumpe befindet, nämlich in Blickrichtung hinter der schraffierten Fläche 305.
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Die schraffierte Fläche 305 wird entsprechend der Alarmmeldung von dem in der Tür 302 integriertem transparentem Display angezeigt. Die Darstellung als schraffierte Fläche dient der Übersichtlichkeit der 3, wobei jedwede grafische Hervorhebung zur Verdeutlichung des Orts der betreffenden Komponente möglich ist.
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Im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung können beliebige Grafiken oder Texte an beliebigen Stellen angezeigt werden.
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Im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung können diese Grafiken oder Texte auch animiert angezeigt werden, beispielsweise blinkend. Generell sind im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung alle Darstellungen denkbar, die mit einem konventionellen Display auch möglich sind. Wesentlich ist, dass die Anzeige eindeutig auf ein Teil der sich in Blickrichtung hinter dem transparenten Display befindlichen Fläche deutet.
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Dies kann beispielsweise wie in der 3 gezeigt durch das Anzeigen einer beliebig gestalteten Fläche vor dem betreffenden Teils geschehen. Die Gestaltung der Fläche ist beliebig und kann Farben, Muster oder Animationen auch in beliebiger Kombination als Merkmale umfassen, die geeignet sind, die Fläche von der restlichen Fläche sichtbar abzuheben und die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das sich hinter dieser Fläche befindliche Teil zu lenken.
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Im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung kann zu diesem Zweck auch ein genaues Abbild des betreffenden Teils dargestellt werden. Hierbei kann die Abbildung direkt vor dem abgebildeten Teil erfolgen.
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Alternativ kann die Darstellung an einer anderen Stelle, beispielsweise zur besseren Sichtbarkeit an einer Stelle, hinter derer sich eine plane Fläche befindet, erfolgen. Die Darstellung kann in diesem Fall um weitere Hinweise ergänzt sein, an welcher Stelle sich das dargestellte Teil befindet. Ein solcher Hinweis kann beispielsweise ein Pfeil sein, der sich von der Darstellung auf das entsprechende Teil richtet, wie in 5 zu sehen ist.
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Die 4 zeigt das Dialysegerät zur Verdeutlichung der Erfindung mit einer geöffneten als transparentes Display ausgeführte Tür 302, auf dem analog der Situation in 3 eine Fläche 305 schraffiert dargestellt ist.
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Die 5 zeigt eine alternative Anzeige der als transparente Displays ausgeführten Türen 302 und 304. Die Pumpen 203 und 205 sind schraffiert gezeichnet, um zu verdeutlichen, dass sie hinter den Türen 302 und 304 angeordnet und durch diese für einen Betrachter sichtbar sind.
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In der 5 erfolgt die Anzeige einer Alarmmeldung 501 an einer gut sichtbaren Stelle der als transparentes Display ausgeführten Tür 304, hinterhalb derer sich in diesem Beispiel eine glatte Oberfläche befindet, die als Hintergrund für das transparente Display die Lesbarkeit der Darstellung erleichtert.
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Zusätzlich zur Warnmeldung erfolgt in 5 durch den Pfeil 502 und den rechteckigen Rahmen 503, die eine Art grafische Verbindung bilden, ein Hinweis auf den Ort der Heparinpumpe, auf die sich die Alarmmeldung 501 richtet.
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Die 6 zeigt eine beispielhafte Anzeige auf einer Anordnung im Einklang mit der vorliegenden Erfindung, bei dem ein transparentes Display vor einer Vorrichtung mit einer oder mehreren steuerbaren Flüssigkeitskristallzellen angebracht ist, um durch Ansteuerung mit einem elektrischen Steuersignal der einen oder mehreren Flüssigkeitskristallzellen die Transparenz des Displays zu vermindern oder ganz aufzuheben. Dies kann gegebenenfalls auch örtlich über der Fläche des Displays unterschiedlich erfolgen, so dass manche Stellen transparent sind, andere hingegen blickdicht.
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Eine derartige Ausgestaltung mit der Kombination zweier Displaytechnologien findet vorteilhaft zur Anzeige von Patienteninformationen Verwendung, bei denen eine Transparenz des Displays zu einer schlechteren Erkennbarkeit führen würde.
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So zeigt die 6 beispielhafte Informationen, die sich an den Patienten richten. Durchscheinende Teile des Dialysegeräts würden die Darstellung stören, folglich ist in diesem Beispiel die Transparenz durch eine entsprechend angesteuerte Vorrichtung mit einer oder mehreren steuerbaren Flüssigkeitskristallzellen aufgehoben.
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Wird in einer bevorzugten Ausführungsform für das transparente Display die OLED-Technologie verwendet, kann selbst bei einem vollständig schwarzen blickdichten hingelagerten Display ein brillantes Bild erzeugt werden, da OLED Displays selbstleuchtende Displays sind und somit keine Hintergrundhelligkeit zur Darstellung von Bildinhalten benötigen.
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In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Transparenz des Displays an bestimmten Stellen erhalten bleiben, an anderen Stellen aber verhindert werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn sich hinter den transparenten Stellen Teile des medizinischen Geräts befinden, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen.
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Grundsätzlich ist es vorstellbar, dass die beschriebenen Displays mit einer berührempfindlichen Schicht ausgestattet werden. Sie können dann als vollwertiger Ersatz für konventionelle Touchscreendisplays eingesetzt werden.
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Die 7 zeigt eine schematische Darstellung der Komponenten eines medizinischen Geräts 701 im Einklang mit der Lehre der vorliegenden Erfindung.
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Solche medizintechnischen Geräte verfügen über ein Steuergerät 702, oftmals als Mikroprozessor ausgeführt. Das Steuergerät ist softwareprogrammiert. Zu diesem Zweck steht dem Steuergerät ein Daten- und Programmspeicher 703 als interner Speicher zur Verfügung, in dem Daten und Computerprogramme gespeichert werden können.
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Die Computerprogramme können als Computerprogrammprodukte, die computerlesbare Programmmittel umfassen, auf Datenmedien vorgehalten werden. Diese Datenmedien sind in einem Computer einsetzbar und umfassen neben physikalischen Speichern, wie Disketten, CD-Roms, Speicherkarten, USB Sticks oder DVDs auch die Speicherung innerhalb von Netzwerken, wie dem Internet, auf die der Benutzer Zugriff haben kann. Die Computerprogramme umfassen Softwarecodeabschnitte, mit denen die beschriebenen Verfahren ausgeführt werden können, wenn sie auf dem Steuergerät laufen. Hierzu werden die Computerprogramme in den internen Speicher geladen.
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Der Daten- und Programmspeicher kann beispielsweise über eine beliebige Schnittstelle 704 beschrieben und ausgelesen werden.
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Weiterhin verfügt das medizintechnische Gerät über zumindest ein Display 705, das als transparentes Display ausgeführt ist. In einer Ausführungsform verfügt das medizintechnische Gerät über ein Display bzw. eine Vorrichtung zur Vermeidung von Transparenz 706, welches in Blickrichtung hinter dem jeweiligen transparenten Display angeordnet ist.
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In einer Ausführungsform kann das transparente Display 705 auch über eine Eingabevorrichtung 707 mit einer berührempfindlichen Schicht im Sinne eines Touchscreens verfügen.
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Das Steuergerät 702 wird durch ein entsprechend programmiertes Computerprogramm, welches im Daten- und Programmspeicher 703 abgelegt ist, derart programmiert, dass es das zumindest eine transparente Display 705 und gegebenenfalls das Display bzw. eine Vorrichtung zur Vermeidung von Transparenz 706 in der schon beschriebenen Weise ansteuert.