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DE102012223541A1 - Vakuumisolationselement für ein Haushaltskältegerät mit einem Loch in der Hülle sowie Haushaltskältegerät mit einem Vakuumisolationselement - Google Patents

Vakuumisolationselement für ein Haushaltskältegerät mit einem Loch in der Hülle sowie Haushaltskältegerät mit einem Vakuumisolationselement Download PDF

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Publication number
DE102012223541A1
DE102012223541A1 DE201210223541 DE102012223541A DE102012223541A1 DE 102012223541 A1 DE102012223541 A1 DE 102012223541A1 DE 201210223541 DE201210223541 DE 201210223541 DE 102012223541 A DE102012223541 A DE 102012223541A DE 102012223541 A1 DE102012223541 A1 DE 102012223541A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vacuum insulation
insulation element
functional component
cavity
seal
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE201210223541
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Ehninger
Alexander Görz
Michael Seelmeier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to DE201210223541 priority Critical patent/DE102012223541A1/de
Publication of DE102012223541A1 publication Critical patent/DE102012223541A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Vakuumisolationselement (8) für ein Haushaltskältegerät (1) mit einer Hülle (19), welche einen evakuierten Hohlraum (24) umschließt, welcher zumindest teilweise mit einem Stützkörper (12) gefüllt ist, wobei die Hülle (19) ein Loch (20) aufweist, durch welches sich ein Funktionsbauteil (21) in den Hohlraum (24) erstreckt. Die Erfindung betrifft auch ein Haushaltskältegerät (1) mit einem Vakuumisolationselement (8).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Vakuumisolationselement für ein Haushaltskältegerät mit einer Hülle, welche einen evakuierten Hohlraum umschließt, der zumindest teilweise mit einem Stützkörper gefüllt ist. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Haushaltskältegerät mit zumindest einem derartigen Vakuumisolationselement.
  • Haushaltskältegeräte, wie beispielsweise ein Kühlgerät oder ein Gefriergerät oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät, umfassen thermisch isolierende Wandungen, die einen Innenraum, in dem Lebensmittel zur Lagerung und Konservierung eingebracht sind, begrenzen. Dazu ist bei den bekannten Geräten bekanntermaßen vorgesehen, dass Wände eines Innenbehälters diesen Innenraum seitlich, von unten und von oben begrenzen. Das Gehäuse des Haushaltskältegeräts umfasst darüber hinaus üblicherweise einen Außenbehälter, der den Innenbehälter umgibt. Es kann vorgesehen sein, dass ein Zwischenraum zwischen dem Innenbehälter und dem Außenbehälter mit einem thermisch isolierenden Schaummaterial gefüllt ist.
  • Gleiches kann auch bei einer Tür vorgesehen sein, die zum Verschließen des Innenraums frontseitig oder von oben angeordnet ist.
  • Darüber hinaus ist es auch bekannt, dass eine derartige Tür oder eine Wandung eines solchen Haushaltskältegeräts ein Vakuumisolationselement aufweist. Dieses umfasst üblicherweise eine Hülle, die durch eine Innenschale und eine Außenschale gebildet ist. Die Schalen können Folien oder Bleche etc. sein. In einem Zwischenraum bzw. einem Hohlraum zwischen den beiden Schalen ist ein Füllmaterial als Stützkörper eingebracht.
  • Evakuierte thermische Isolationskörper sind beispielsweise aus der DE 10 2009 002 800 A1 bekannt. Vakuumisolationselemente weisen Vorteile bei der thermischen Isolierung gegenüber Schaummaterialien auf. Sie ermöglichen eine höhere thermische Isolation bei geringeren Bautiefen.
  • Ein weiteres Vakuumisolationselement ist aus der DE 101 17 021 A1 bekannt. Dort ist in dem Hohlraum der Hülle neben dem Stützkörper auch ein Funktionsbauteil integriert angeordnet, welches eine Druckmesseinrichtung ist. Es kann dort auch vorgesehen sein, dass die Druckmesseinrichtung mit einem externen, von dem Vakuumisolationselement beabstandeten Gerät elektrisch wechselwirkt und entsprechende Signale ausgetauscht werden können. Bei einer magnetischen Wechselwirkung zwischen dem als Einlegeteil ausgebildeten Funktionsteil im Hohlraum und einem außerhalb des Vakuumisolationselements beabstandet zur Hülle angeordneten Gegenelement ist dieses Gegenelement relativ zum Einlegeteil bewegbar, um die Funktion der Wechselwirkung ermöglichen zu können.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Vakuumisolationselement für ein Haushaltskältegerät sowie ein Haushaltskältegerät zu schaffen, welches als Träger für weitere separate gegenständliche Elemente dient.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Vakuumisolationselement und ein Haushaltskältegerät gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst.
  • Ein erfindungsgemäßes Vakuumisolationselement für ein Haushaltskältegerät umfasst eine Hülle, welche einen evakuierten Hohlraum umschließt. Der Hohlraum ist zumindest teilweise mit einem Stützkörper gefüllt. Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung ist darin zu sehen, dass die Hülle einen Durchbruch bzw. ein Loch aufweist, durch welches sich ein Funktionsbauteil in den Hohlraum erstreckt. Durch eine derartige Ausgestaltung wird somit ein Vakuumisolationselement neben seiner eigentlichen thermischen Isolationsfunktion multifunktionell gestaltet und dient darüber hinaus auch als Träger für ein derartiges Funktionsbauteil. Aufgrund der spezifischen Anordnung des Funktionsbauteils wird einerseits die thermische Isolationswirkung nicht beeinträchtigt, andererseits jedoch eine stabile Befestigung des Funktionsbauteils ermöglicht. Durch diese ganz spezifische Anordnung des Funktionsbauteils wird es ermöglicht, dass außenseitig an dem Vakuumisolationselement somit eine Ankopplung von anderen Bauteilen einfach und aufwandsarm erfolgen kann. Die Zugänglichkeit ist freiliegend und in keinster Weise eingeschränkt.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil sich beidseits der Hülle erstreckt. Die oben genannten Vorteile sind dadurch nochmals begünstigt. Insbesondere die mechanische Stabilität des Funktionsbauteils bezüglich seiner Anbindung an das Vakuumisolationselement ist dabei verbessert.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil auf dem Stützkörper aufsitzt. Dadurch wird durch den Stützkörper quasi ein Anlageelement bzw. eine Abstützung geschaffen. Einerseits ist dadurch ein Verkippen des Funktionsbauteils verhindert, andererseits ein zu weites Hineinschieben oder Hineinstoßen des Funktionsbauteils in den Hohlraum verhindert.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil im Inneren des Hohlraums mit einer Dichtung zwischen dem Funktionsbauteil und der Hülle zum Stützkörper abgedichtet ist. Auch wenn sich das Funktionsbauteil somit in den Hohlraum hinein erstreckt, wird die Evakuierung und somit die thermische Isolationswirkung nicht beeinträchtigt. Durch die Dichtung werden zwei gegenständliche separate Komponenten, nämlich das Funktionsbauteil und die Hülle, so miteinander verbunden, dass die evakuierende Wirkung des Hohlraums bestehen bleibt. Allein durch die Dichtung wird dies erreicht, ohne dass zusätzliche weitere gegenständliche Elemente zur Separierung des Hohlraums und somit auch des Stützkörpers von anderen Bereichen erforderlich wäre.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil einen Sockel aufweist, der im Hohlraum, insbesondere vollständig, angeordnet ist. Der Sockel liegt mit einer dem Loch in der Hülle abgewandten Seite am Stützkörper an, wobei an einer dem Loch zugewandten Seite des Sockels dieser an der Dichtung anliegt und durch die Dichtung beabstandet zur Hülle gehalten bzw. angeordnet ist. Der Sockel ist somit quasi beidseits durch gegenständliche Komponenten, nämlich dem Stützkörper und der Dichtung, gehalten und somit quasi auch entsprechend eingeklemmt und positionsfixiert.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Sockel einstückig mit einem Funktionskörper des Funktionsbauteils verbunden ist, wobei sich der Funktionskörper durch das Loch beidseits der Hülle erstreckt. Eine derartige geometrische Ausgestaltung des Funktionsbauteils ist betreffend der sicheren Positionierung einerseits und der hohen mechanischen Belastbarkeit zur Aufnahme weiterer Bauteile besonders vorteilhaft. Eine Verankerung eines derartigen Funktionsbauteils im Hohlraum ist dadurch besonders vorteilhaft erreicht.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Sockel breiter ist als eine lichte Weite des Lochs. Dadurch wird einerseits die Anlage mit der Dichtung an der Innenseite der Hülle sehr großflächig ermöglicht, andererseits eine relativ große Anlagefläche am Stützkörper ermöglicht.
  • Bei einer alternativen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass im Hohlraum eine stützkörpermaterialfreie Nische ausgebildet ist, in welcher sich das Funktionsbauteil durch das Loch erstreckt, wobei in der Nische ein Hinterlegteil angeordnet ist, an welches das Funktionsbauteil zur Befestigung koppelbar ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung ist somit das Funktionsbauteil nicht direkt am Stützkörper selbst anliegend. Durch eine derartige Nische werden somit andere Realisierungs- und Anbindungskonzepte des Funktionsbauteils ermöglicht. Indem zusätzlich ein zum Funktionsbauteil separates Hinterlegteil vorgesehen ist, kann situationsabhängig und ausgestaltungsmäßig die Montage des Funktionsbauteils ermöglicht werden. Andererseits ist es auch möglich, dass bei einer derartigen Ausgestaltung auch im fertig gestellten Zustand des Vakuumisolationselements das Funktionsbauteil selbst zu Wartungszwecken oder zum Austausch zerstörungsfrei lösbar entnommen und durch ein anderes ersetzt werden kann.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass bei dieser alternativen Ausgestaltung die Nische durch eine Trennwand von dem Stützkörper separiert ist und die Trennwand mit einer Dichtung an eine Innenseite der Hülle angebunden ist. Dadurch wird der evakuierte Bereich des Hohlraums in seiner thermischen Isolationswirkung nicht beeinträchtigt und darüber hinaus auch der Stützkörper durch diese Trennwand geschützt. Die Nische ist in dem Zusammenhang nicht evakuiert, da sie über das Loch atmosphärisch an die Umgebung gekoppelt ist.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Hinterlegteil an der Innenseite der Hülle befestigt ist. Dadurch kann eine mechanisch sehr stabile Anbringung ermöglicht werden. Durch eine derartige Ausgestaltung ist es auch verhindert, dass die Trennwand als für weitere Komponenten tragende Wand verwendet wird, so dass keine unerwünschten Kräfte auf die Trennwand auftreten, die sie gegebenenfalls verformen oder beschädigen würden, so dass auch hier der evakuierte Hohlraum dann auch nicht beeinträchtigt wird.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die genannte Dichtung bei den jeweiligen Ausführungen ein elastisches Dichtelement, beispielsweise ein Elastomer, ist. Alternativ kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Dichtung und somit auch die Dichtfunktion durch eine Klebung oder eine Schweißung realisiert ist.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil durch ein an einer Außenseite der Hülle anliegendes Sicherungselement befestigt ist. Die oben genannten Vorteile im Hinblick auf ein unerwünschtes Verkippen werden dadurch nochmals verbessert. Durch die Gegensicherung über das außenliegende Sicherungselement wird auch die positionelle Lage sehr genau und dauerhaft gehalten.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Sicherungselement eine Schraubenmutter ist, die an einem Außengewinde des Funktionsbauteils angeordnet ist. Ein derartiges Sicherungselement ist einfach und schnell zu handhaben und erleichtert somit die Montage und Demontage. Es kann jedoch auch einen außenseitige Fixierung durch ein Clipsen oder ein Verrasten oder ein Einstecken vorgesehen sein.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil ein Aufnahmeelement zur Aufnahme eines weiteren Bauteils ist. Es dient somit als mechanische Anbindung von dem Vakuumisolationselement nach außen, so dass auch hier die angesprochene mechanische Trägerfunktion begünstigt ist. Beispielsweise kann ein derartiges weiteres Bauteil ein Türabsteller sein, wenn das Vakuumisolationselement in einer Tür des Haushaltskältegerät angeordnet ist. Derartige Türabsteller sind üblicherweise innenseitig und somit zum Innenraum hin angeordnet an der Tür ausgebildet, so dass auch darin entsprechende Lebensmittel aufbewahrt werden können und entsprechend konserviert werden können. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Funktionsbauteil eine Platte ist, die beispielsweise eine Innenraumteilerplatte ist, mittels welcher der Innenraum in zwei separate Fächer separiert wird. Eine derartige Platte dient dann neben einer Fächerseparierung auch zur Aufstellung von entsprechenden Lebensmitteln im oberen Fach. Sie stellt somit auch die Bodenplatte des oberen Fachs dann dar. Die Platte kann beispielsweise eine Glasplatte sein. Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Funktionsbauteils kann beispielsweise ein Türholm sein.
  • Die Aufzählung der speziellen Beispiele für ein derartiges weiteres Bauteil sind nicht abschließend zu verstehen und es können auch anders geartete weitere Bauteile vorgesehen sein.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Wandung für ein Haushaltskältegerät mit zumindest einem Vakuumisolationskörper gemäß der Erfindung oder einer vorteilhaften Ausführung davon. Die Wandung kann vorzugsweise eine Tür zum Verschließen eines Innenraums sein.
  • Besonders vorteilhaft ist somit die Kombination mit einem Vakuumisolationskörper, wenn die Wandung ansonsten ohne weiteres thermisch isolierendes Schaummaterial ausgebildet ist. Vorzugsweise ist somit die Wandung dann ohne thermisch isolierendes Schaummaterial ausgebildet, und stellt somit eine Vollvakuumwandung dar.
  • Der Vakuumisolationskörper ist insbesondere durch eine Innenhaut bzw. Innenschale und einer Außenhaut bzw. einer Außenschale gebildet, wobei in einem Zwischenraum zwischen der Innenschale und der Außenschale ein Füllmaterial bzw. ein Stützkörper enthalten ist. Dieses Füllmaterial kann beispielweise Kieselsäure umfassen bzw. ist Kieselsäure. Es können jedoch auch andere bekannte Isolationsmaterialien als Füllmaterial vorgesehen sein. So können auch hochporöse Festkörper eingesetzt sein.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Wandung eine Tür, insbesondere Vollvakuumtür, für das Haushaltskältegerät ist. Gerade bei einer Tür kann in Verbindung mit einem Trägerrahmen und einem dann vorzugsweise als Vakuumisolationskörper ausgebildeten thermischen Isolationskörper ein im Hinblick auf die thermische Isolationswirkung hochfunktionelles Bauteil geschaffen werden, welches mit deutlich reduziertem Montageaufwand hergestellt werden kann und dennoch eine zuverlässige und dauerhaft stabile Positionsanbringung und Halterung des Vakuumisolationskörpers ermöglicht. Gerade dann, wenn die Tür ohne weiteres thermisch isolierendes Schaummaterial ausgebildet ist, reicht die Positionshalterung mit dem Trägerrahmen bereits aus, wodurch sich auch eine Gewichtsreduzierung und kompaktere Bauform der Tür realisieren lässt.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Haushaltskältegerät zur Aufnahme von Lebensmitteln mit einem erfindungsgemäßen Vakuumisolationselement oder einer vorteilhaften Ausgestaltung davon. Das Haushaltskältegerät kann beispielsweise ein Gefriergerät oder ein Kühlgerät oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät sein.
  • Zur Aufnahme von Lebensmitteln können somit Speisen oder Getränke vorgesehen sein. Es können auch andere Komponenten wie ein Thermometer oder ein Kühlakku oder dergleichen in den Aufnahmeraum eingebracht werden.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Haushaltskältegeräts;
  • 2 eine perspektivische Ansicht von hinten einer als Tür ausgebildeten Wandung des Haushaltskältegeräts gemäß 1;
  • 3 eine Explosionsdarstellung des Ausführungsbeispiels der Tür gemäß 2;
  • 4 eine Schnittdarstellung durch ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Vakuumisolationselements; und
  • 5 eine Schnittdarstellung durch ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Vakuumisolationselements.
  • In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist in einer perspektivischen Darstellung ein Haushaltskältegerät 1 gezeigt, welches zur Aufnahme von Lebensmitteln, wie beispielsweise Getränken und Speisen, ausgebildet ist. Das Haushaltskältegerät 1 kann beispielsweise ein Kühlgerät oder ein Gefriergerät oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät sein.
  • Das Haushaltskältegerät 1 umfasst ein Gehäuse 2, welches ein Außengehäuse bzw. einem Außenbehälter 3 und ein darin angeordnetes Innengehäuse umfasst, welches ein Innenbehälter 4 ist. Der Außenbehälter 3 umgibt den Innenbehälter 4, wobei beide frontseitig eine Beschickungsöffnung aufweisen, die durch eine Tür 5 verschließbar ist. Der Innenbehälter 4 begrenzt mit seitlichen Wänden bzw. seitlichen Wandungen 4a und 4b sowie einer Rückwand bzw. einer hinteren Wandung 4c, sowie einer Bodenwandung 4d und einer Deckenwandung 4e einen Innenraum 6. Abhängig davon, wie das Haushaltskältegerät 1 ausgebildet ist, kann dieser Innenraum vollständig ein Kühlfach sein oder ein No-Frost-Fach umfassen, oder ein Gefrierfach sein. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Haushaltskältegerät 1 als Innenraum 6 ein Kühlfach aufweist, in dem innenliegend ein Gefrierfach integriert ist, welches insbesondere dann durch eine weitere eigene Gefrierfach-Tür verschließbar ist.
  • Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die Tür 5 zum Verschließen des Innenraums 6 eine Vakuumisolationstür, insbesondere eine Vollvakuumtür, ist. Dazu ist vorgesehen, dass die Tür 5 zumindest ein Vakuumisolationselement, welches einen thermischen Isolationskörper darstellt, aufweist. Die Tür 5 stellt darüber hinaus ebenfalls eine Wandung des Haushaltskältegeräts 1 dar.
  • In 2 ist in einer perspektivischen Ansicht auch eine Innenseite 7 der Tür 5 mit dem Vakuumisolationselement 8 dargestellt. Die Tür 5 umfasst neben dem plattenartigen rechteckigen Vakuumisolationselement 8 einen Trägerrahmen 9. Der Trägerrahmen 9 umgreift umfangsseitig das Vakuumisolationselement 8 vollständig. Das Vakuumisolationselement 8 ist somit von dem Trägerrahmen 9 gehalten, insbesondere an einem Umfangsrand 8a davon umgriffen.
  • Der Trägerrahmen 9 ist ebenfalls rechteckig gestaltet und mehrteilig aus Trägerrahmenteilen 14 bis 17 ausgebildet, die zerstörungsfrei lösbar und verbindbar sind. Der Trägerrahmen 9 kann alternativ auch einstückig ausgebildet sein.
  • Der Trägerrahmen 9 ist darüber hinaus aus Kunststoff ausgebildet und insbesondere durch Spritzgussteile und extrudierte Kunststoffteile realisiert. Es kann vorgesehen sein, dass der Trägerrahmen 9 aus einem einzigen Kunststoffmaterial oder aus zumindest zwei unterschiedlichen Kunststoffmaterialien ausgebildet ist.
  • In 3 ist in einer Explosionsdarstellung die Tür 5 gezeigt.
  • Es ist dabei zu erkennen, dass das Vakuumisolationselement 8 eine hintere bzw. Innenschale 10 aufweist, die einstückig aus Kunststoff ausgebildet ist. Darüber hinaus umfasst das Vakuumisolationselement 8 eine vordere Schale bzw. eine Außenschale 11, welche ebenfalls einstückig aus Kunststoff ausgebildet ist. Im zusammengesetzten Zustand des Vakuumisolationselements 8 sind die beiden Schalen 10 und 11 miteinander verbunden. Beispielsweise kann hier ein Verkleben oder Verschweißen vorgesehen sein. In dem zwischen den Schalen 10 und 11 gebildeten Zwischenraum bzw. Hohlraum ist ein Füllkörper bzw. Stützkörper 12 eingebracht. Beispielsweise kann hier ein poröser Festkörper vorgesehen sein. In bevorzugter Weise ist Kieselsäure als Füllmaterial vorgesehen. Dieser Zwischenraum zwischen den Schalen 10 und 11 ist evakuiert.
  • Darüber hinaus ist in 3 eine umlaufende Dichtung 13 gezeigt, die im zusammengesetzten Zustand an dem Trägerrahmen 9 angeordnet ist. Der Trägerrahmen 9 ist somit multifunktionell gestaltet und zur Aufnahme mehrerer unterschiedlicher separater gegenständlicher Komponenten vorgesehen. Neben der Dichtung 13 kann darüber hinaus jedoch auch noch ein anderes Funktionsbauteil zusätzlich an dem Trägerrahmen 9 angeordnet sein. Beispielsweise können hier ein Scharnier und/oder eine Lagereinheit und/oder ein Versteifungsteil vorgesehen sein.
  • Im Ausführungsbeispiel umfasst der Trägerrahmen 9 durch seine rechteckige Formgebung vier Trägerrahmenteile 14, 15, 16 und 17. Die beiden Trägerrahmenteile 14 und 16, welche geradlinige längliche Bauteile sind, erstrecken sich vertikal und parallel. Ebenso erstrecken sich die horizontal angeordneten Trägerrahmenteile 15 und 17 parallel zueinander.
  • Eine alternativ ebenso mögliche, einstückige Ausgestaltung des Trägerrahmens 9 ist insbesondere durch die während eines einzigen Herstellungsprozesses ausgebildete Form gestaltet. Es werden somit insbesondere keine Ausgestaltungen unter einer Einstückigkeit verstanden, die zunächst das Herstellen separater Trägerrahmenteile umfasst, die dann nachfolgend beispielsweise miteinander verklebt werden oder dergleichen.
  • Die Tür 5 umfasst darüber hinaus eine außenseitige bzw. frontseitige Abdeckung 18, die beispielweise ein plattenartiges Außenblech ist.
  • In zumindest einem der Trägerrahmenteile 14 bis 17 kann auch integriert und somit innenliegend ein metallisches Versteifungsteil eingebettet sein. Insbesondere ist diese Integration derart, dass das metallische Versteifungsteil vollständig von dem Kunststoffmaterial des Trägerrahmenteils 14 bis 17 umschlossen ist.
  • In 4 ist in einer schematischen Schnittdarstellung ein Ausführungsbeispiel eines Vakuumisolationselements 8 gezeigt. Die Schnittebene ist dabei die y-z-Ebene der Tür 5 in 2.
  • Wie aus der Darstellung in 4 zu erkennen ist, umfasst eine durch die Innenschale 10 und die Außenschale 11 gebildete Hülle 19 an der Innenschale 10 ein Loch 20. Durch dieses Loch 20 erstreckt sich ein Funktionsbauteil 21, welches im Ausführungsbeispiel einen Funktionskörper 22 und einen plattenartigen Sockel 23 aufweist, der einstückig mit dem Funktionskörper 22 verbunden ist. Wie aus der Darstellung in 4 zu erkennen ist, befindet sich der Sockel 23 vollständig in einem Hohlraum 24, in dem auch das Füllmaterial bzw. der Stützkörper 12 angeordnet ist. Dieser Hohlraum 24 ist evakuiert.
  • Wie 4 ebenfalls zeigt, erstreckt sich der Funktionskörper 22 beidseits der Innenschale 10.
  • Im in 4 gezeigten Zustand ist das Funktionsbauteil 21 zur Aufnahme eines weiteren Bauteils ausgebildet. Es kann somit außenseitig an dem Vakuumisolationselement 8 ein zusätzliches gegenständliches Bauteil, beispielsweise ein Türabsteller oder eine Trägerplatte oder ein Türholm zerstörungsfrei lösbar befestigt werden. Beispielsweise kann dies durch Aufstecken oder Einrasten oder Anschrauben an dem Funktionskörper 22 erfolgen. Dieser kann dazu beispielsweise ein Außengewinde und/oder ein Innengewinde aufweisen. Auch Rastelemente oder Steckelemente oder Clipelemente oder dergleichen können daran vorgesehen sein.
  • Wie zu erkennen ist, ist der Sockel 23 in seiner Breite betrachtet breiter als eine lichte Weite des Lochs 20. Darüber hinaus umfasst der Sockel 23 eine dem Loch 20 abgewandte Seite 23a, die direkt auf dem Stützkörper 12 aufsitzt bzw. daran anliegt.
  • Der Sockel 23 umfasst eine weitere Seite 23b, die dem Loch 20 zugewandt ist und bereichsweise von dem Stützkörper 12 umgeben ist. Zwischen dem Sockel 23 und einer Innenseite 10a der Innenschale 10 ist eine Dichtung 25 angeordnet. Der Sockel 23 ist somit durch die Dichtung 25 beabstandet von der Innenseite 10a positioniert. Durch die Dichtung 25 wird zugleich ein Abdichten des Hohlraums 24 zum Loch 20 hin erreicht, so dass der evakuierte Zustand in dem Hohlraum 24 trotz des Lochs 20 aufrecht erhalten ist.
  • Außenseitig ist ein als Schraubmutter ausgebildetes Sicherungselement 26 vorgesehen, durch welches das Funktionsbauteil 21 auch außenseitig an die Hülle 19, insbesondere die Innenschale 10, positionssicher befestigt ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, dass der Sockel 23, welcher plattenartig ausgebildet ist, und der Funktionskörper 22 separierte Teile sind, die zerstörungsfrei lösbar, beispielsweise durch eine Schraubverbindung verbindbar sind.
  • Vorzugsweise umfasst dazu der als Hinterlegteil ausgebildete Sockel 23 ein Innengewinde, in welches der Funktionskörper 22 einschraubbar ist.
  • In 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Vakuumisolationselements in einer Schnittdarstellung analog zur Darstellung in 4 gezeigt. Bei dieser Ausgestaltung ist vorgesehen, dass im Hohlraum 24 im Bereich des Lochs 20 eine Nische 27 ausgebildet ist, die ohne Material des Stützkörpers 12 gestaltet ist. Das Funktionsbauteil 21 erstreckt sich durch das Loch 20 in die Nische 27 hinein. In der Nische 27 ist ein von dem Funktionsbauteil 21 separates Hinterlegteil 28 angeordnet. Das Hinterlegteil 28 ist an der Innenseite 10a befestigt, insbesondere daran angeklebt. Das Hinterlegteil 28 umfasst ein Innengewinde, in welches das Funktionsbauteil 21 eingeschraubt werden kann. Es kann auch vorgesehen sein, dass hier eine anderweitig geartete Verbindung, beispielsweise eine Rastverbindung oder eine Steckverbindung vorgesehen ist. Die Nische 27 ist durch eine Trennwand 29 begrenzt und darüber hinaus durch diese Trennwand 29 von dem evakuierten Bereich des Hohlraums 24 und somit auch von dem Stützmaterial 12 gasdicht separiert. In dem Zusammenhang ist vorgesehen, dass die Dichtung 25 die Trennwand mit der Innenseite 10a dichtend verbindet. Auch hier kann beispielsweise ein elastisches Dichtelement oder eine Klebung oder eine Schweißung vorgesehen sein.
  • Bei dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Funktionsbauteil 21 kürzer gestaltet und erstreckt sich nur mit einem außenseitigen plattenartigen Flansch 30 über eine Außenseite der Innenschale 10 hinweg. Dieser Flansch 30 ist in seiner Breite und in seinen Ausmaßen so dimensioniert, dass er größer ist als die lichte Weite des Lochs 20. Dadurch liegt im montierten Zustand dieser Flansch 30 an der Außenseite 10b der Innenschale 10 auf und wird somit durch die Kopplung mit dem Hinterlegteil 28 eine positionssichere Anbringung des Funktionsbauteils 21 erreicht. Die Trennwand 29 kann beispielsweise eine Folie oder ein tiefgezogenes Kunststoffteil sein. Sie weist insbesondere eine gute thermische Isolationswirkung und gute Barriereeigenschaften gegenüber Gasen (bspw. Sauerstoff, Stickstoff, Wasserdampf etc.) auf. Insbesondere kann für die Trennwand eine Aluminiumfolie oder aber auch ein Kunststoffbauteil, beispielsweise aus EVOH (Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer) oder PVdC (Polyvenyliden-Chlorid) sein.
  • In 2 ist lediglich symbolhaft in Position, Anzahl und Ausgestaltung eine Mehrzahlvon Funktionsbauteilen 21 dargestellt. Es kann zusätzlich oder anstatt dazu auch zumindest ein weiteres Funktionsbauteil 21 gemäß den Ausführungen in 4 oder 5 oder einer durch Merkmalskombinationen anderen Ausführungsform auch an zumindest einer der Wände 4a bis e ausgebildet sein.
  • Die Funktionsbauteile 21 können paarweise auf gleicher Höhe angeordnet sein und dann jeweils zur Aufnahme eines Türabstellers 31 oder von Trägern 32 für einen Türabsteller 31 ausgebildet sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Haushaltskältegerät
    2
    Gehäuse
    3
    Außengehäuse
    4
    Innengehäuse
    4a, 4b
    Seitliche Wandungen
    4c
    Hintere Wandung
    4d
    Bodenwandung
    4e
    Deckenwandung
    5
    Tür
    6
    Innenraum
    7
    Innenseite
    8
    Vakuumisolationselement
    8a
    Umfangsrand
    9
    Trägerrahmen
    10
    Innenschale
    10a
    Innenseite
    10b
    Außenseite
    11
    Außenschale
    12
    Stützkörper
    13
    Dichtung
    14, 15, 16, 17
    Trägerrahmenteile
    18
    Abdeckung
    19
    Hülle
    20
    Loch
    21
    Funktionsbauteil
    22
    Funktionskörper
    23
    Sockel
    23a, 23b
    Seiten
    24
    Hohlraum
    25
    Dichtung
    26
    Sicherungselement
    27
    Nische
    28
    Hinterlegteil
    29
    Trennwand
    30
    Flansch
    31
    Türabsteller
    32
    Träger
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (15)

  1. Vakuumisolationselement (8) für ein Haushaltskältegerät (1) mit einer Hülle (19), welche einen evakuierten Hohlraum (24) umschließt, welcher zumindest teilweise mit einem Stützkörper (12) gefüllt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (19) ein Loch (20) aufweist, durch welches sich ein Funktionsbauteil (21) in den Hohlraum (24) erstreckt.
  2. Vakuumisolationselement (8) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21) sich beidseits der Hülle (19) erstreckt.
  3. Vakuumisolationselement (8) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21) auf dem Stützkörper (12) aufsitzt.
  4. Vakuumisolationselement (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21) im Hohlraum (24) mit einer Dichtung (25) zwischen dem Funktionsbauteil (21) und der Hülle (19) zum Stützkörper (12) abgedichtet ist.
  5. Vakuumisolationselement (8) nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21) einen Sockel (23) aufweist, der im Hohlraum (24) angeordnet ist, und mit einer dem Loch (20) abgewandten Seite (23a) am Stützkörper (12) anliegt, und an einer dem Loch (20) zugewandten Seite (23b) an der Dichtung (25) anliegt und durch die Dichtung (25) beabstandet zur Hülle (19) angeordnet ist.
  6. Vakuumisolationselement (8) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (23) breiter ist als die lichte Weite des Lochs (20).
  7. Vakuumisolationselement (8) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Hohlraum (24) eine stützkörpermaterialfreie Nische (27) ausgebildet ist, in welcher sich das Funktionsbauteil (21) durch das Loch (20) erstreckt, und in der Nische (27) ein Hinterlegteil (28) angeordnet ist, an welches das Funktionsbauteil (21) zur Befestigung koppelbar ist.
  8. Vakuumisolationselement (8) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Nische (27) durch eine Trennwand (29) von dem Stützkörper (12) separiert ist und die Trennwand (29) mit einer Dichtung (25) an eine Innenseite (10a) der Hülle (19) angebunden ist.
  9. Vakuumisolationselement (8) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Hinterlegteil (28) an der Innenseite (10a) der Hülle (19) befestigt ist.
  10. Vakuumisolationselement (8) nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (25) ein elastisches Dichtelement ist.
  11. Vakuumisolationselement (8) nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (25) eine Klebung oder eine Schweißung ist.
  12. Vakuumisolationselement (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21) durch ein an einer Außenseite (10b) der Hülle (19) anliegendes Sicherungselement (26) befestigt ist.
  13. Vakuumisolationselement (8) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (26) eine Schraubmutter ist, die an einem Gewinde des Funktionsbauteils (21) angeordnet ist.
  14. Vakuumisolationselement (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21) ein Aufnahmeelement zur Aufnahme eines weiteren Bauteils ist.
  15. Haushaltkältegerät (1) mit einem Vakuumisolationselement (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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