DE102012223541A1 - Vakuumisolationselement für ein Haushaltskältegerät mit einem Loch in der Hülle sowie Haushaltskältegerät mit einem Vakuumisolationselement - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Vakuumisolationselement (8) für ein Haushaltskältegerät (1) mit einer Hülle (19), welche einen evakuierten Hohlraum (24) umschließt, welcher zumindest teilweise mit einem Stützkörper (12) gefüllt ist, wobei die Hülle (19) ein Loch (20) aufweist, durch welches sich ein Funktionsbauteil (21) in den Hohlraum (24) erstreckt. Die Erfindung betrifft auch ein Haushaltskältegerät (1) mit einem Vakuumisolationselement (8).
Description
- Die Erfindung betrifft ein Vakuumisolationselement für ein Haushaltskältegerät mit einer Hülle, welche einen evakuierten Hohlraum umschließt, der zumindest teilweise mit einem Stützkörper gefüllt ist. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Haushaltskältegerät mit zumindest einem derartigen Vakuumisolationselement.
- Haushaltskältegeräte, wie beispielsweise ein Kühlgerät oder ein Gefriergerät oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät, umfassen thermisch isolierende Wandungen, die einen Innenraum, in dem Lebensmittel zur Lagerung und Konservierung eingebracht sind, begrenzen. Dazu ist bei den bekannten Geräten bekanntermaßen vorgesehen, dass Wände eines Innenbehälters diesen Innenraum seitlich, von unten und von oben begrenzen. Das Gehäuse des Haushaltskältegeräts umfasst darüber hinaus üblicherweise einen Außenbehälter, der den Innenbehälter umgibt. Es kann vorgesehen sein, dass ein Zwischenraum zwischen dem Innenbehälter und dem Außenbehälter mit einem thermisch isolierenden Schaummaterial gefüllt ist.
- Gleiches kann auch bei einer Tür vorgesehen sein, die zum Verschließen des Innenraums frontseitig oder von oben angeordnet ist.
- Darüber hinaus ist es auch bekannt, dass eine derartige Tür oder eine Wandung eines solchen Haushaltskältegeräts ein Vakuumisolationselement aufweist. Dieses umfasst üblicherweise eine Hülle, die durch eine Innenschale und eine Außenschale gebildet ist. Die Schalen können Folien oder Bleche etc. sein. In einem Zwischenraum bzw. einem Hohlraum zwischen den beiden Schalen ist ein Füllmaterial als Stützkörper eingebracht.
- Evakuierte thermische Isolationskörper sind beispielsweise aus der
DE 10 2009 002 800 A1 bekannt. Vakuumisolationselemente weisen Vorteile bei der thermischen Isolierung gegenüber Schaummaterialien auf. Sie ermöglichen eine höhere thermische Isolation bei geringeren Bautiefen. - Ein weiteres Vakuumisolationselement ist aus der
DE 101 17 021 A1 bekannt. Dort ist in dem Hohlraum der Hülle neben dem Stützkörper auch ein Funktionsbauteil integriert angeordnet, welches eine Druckmesseinrichtung ist. Es kann dort auch vorgesehen sein, dass die Druckmesseinrichtung mit einem externen, von dem Vakuumisolationselement beabstandeten Gerät elektrisch wechselwirkt und entsprechende Signale ausgetauscht werden können. Bei einer magnetischen Wechselwirkung zwischen dem als Einlegeteil ausgebildeten Funktionsteil im Hohlraum und einem außerhalb des Vakuumisolationselements beabstandet zur Hülle angeordneten Gegenelement ist dieses Gegenelement relativ zum Einlegeteil bewegbar, um die Funktion der Wechselwirkung ermöglichen zu können. - Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Vakuumisolationselement für ein Haushaltskältegerät sowie ein Haushaltskältegerät zu schaffen, welches als Träger für weitere separate gegenständliche Elemente dient.
- Diese Aufgabe wird durch ein Vakuumisolationselement und ein Haushaltskältegerät gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst.
- Ein erfindungsgemäßes Vakuumisolationselement für ein Haushaltskältegerät umfasst eine Hülle, welche einen evakuierten Hohlraum umschließt. Der Hohlraum ist zumindest teilweise mit einem Stützkörper gefüllt. Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung ist darin zu sehen, dass die Hülle einen Durchbruch bzw. ein Loch aufweist, durch welches sich ein Funktionsbauteil in den Hohlraum erstreckt. Durch eine derartige Ausgestaltung wird somit ein Vakuumisolationselement neben seiner eigentlichen thermischen Isolationsfunktion multifunktionell gestaltet und dient darüber hinaus auch als Träger für ein derartiges Funktionsbauteil. Aufgrund der spezifischen Anordnung des Funktionsbauteils wird einerseits die thermische Isolationswirkung nicht beeinträchtigt, andererseits jedoch eine stabile Befestigung des Funktionsbauteils ermöglicht. Durch diese ganz spezifische Anordnung des Funktionsbauteils wird es ermöglicht, dass außenseitig an dem Vakuumisolationselement somit eine Ankopplung von anderen Bauteilen einfach und aufwandsarm erfolgen kann. Die Zugänglichkeit ist freiliegend und in keinster Weise eingeschränkt.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil sich beidseits der Hülle erstreckt. Die oben genannten Vorteile sind dadurch nochmals begünstigt. Insbesondere die mechanische Stabilität des Funktionsbauteils bezüglich seiner Anbindung an das Vakuumisolationselement ist dabei verbessert.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil auf dem Stützkörper aufsitzt. Dadurch wird durch den Stützkörper quasi ein Anlageelement bzw. eine Abstützung geschaffen. Einerseits ist dadurch ein Verkippen des Funktionsbauteils verhindert, andererseits ein zu weites Hineinschieben oder Hineinstoßen des Funktionsbauteils in den Hohlraum verhindert.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil im Inneren des Hohlraums mit einer Dichtung zwischen dem Funktionsbauteil und der Hülle zum Stützkörper abgedichtet ist. Auch wenn sich das Funktionsbauteil somit in den Hohlraum hinein erstreckt, wird die Evakuierung und somit die thermische Isolationswirkung nicht beeinträchtigt. Durch die Dichtung werden zwei gegenständliche separate Komponenten, nämlich das Funktionsbauteil und die Hülle, so miteinander verbunden, dass die evakuierende Wirkung des Hohlraums bestehen bleibt. Allein durch die Dichtung wird dies erreicht, ohne dass zusätzliche weitere gegenständliche Elemente zur Separierung des Hohlraums und somit auch des Stützkörpers von anderen Bereichen erforderlich wäre.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil einen Sockel aufweist, der im Hohlraum, insbesondere vollständig, angeordnet ist. Der Sockel liegt mit einer dem Loch in der Hülle abgewandten Seite am Stützkörper an, wobei an einer dem Loch zugewandten Seite des Sockels dieser an der Dichtung anliegt und durch die Dichtung beabstandet zur Hülle gehalten bzw. angeordnet ist. Der Sockel ist somit quasi beidseits durch gegenständliche Komponenten, nämlich dem Stützkörper und der Dichtung, gehalten und somit quasi auch entsprechend eingeklemmt und positionsfixiert.
- Vorteilhaft ist es, wenn der Sockel einstückig mit einem Funktionskörper des Funktionsbauteils verbunden ist, wobei sich der Funktionskörper durch das Loch beidseits der Hülle erstreckt. Eine derartige geometrische Ausgestaltung des Funktionsbauteils ist betreffend der sicheren Positionierung einerseits und der hohen mechanischen Belastbarkeit zur Aufnahme weiterer Bauteile besonders vorteilhaft. Eine Verankerung eines derartigen Funktionsbauteils im Hohlraum ist dadurch besonders vorteilhaft erreicht.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Sockel breiter ist als eine lichte Weite des Lochs. Dadurch wird einerseits die Anlage mit der Dichtung an der Innenseite der Hülle sehr großflächig ermöglicht, andererseits eine relativ große Anlagefläche am Stützkörper ermöglicht.
- Bei einer alternativen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass im Hohlraum eine stützkörpermaterialfreie Nische ausgebildet ist, in welcher sich das Funktionsbauteil durch das Loch erstreckt, wobei in der Nische ein Hinterlegteil angeordnet ist, an welches das Funktionsbauteil zur Befestigung koppelbar ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung ist somit das Funktionsbauteil nicht direkt am Stützkörper selbst anliegend. Durch eine derartige Nische werden somit andere Realisierungs- und Anbindungskonzepte des Funktionsbauteils ermöglicht. Indem zusätzlich ein zum Funktionsbauteil separates Hinterlegteil vorgesehen ist, kann situationsabhängig und ausgestaltungsmäßig die Montage des Funktionsbauteils ermöglicht werden. Andererseits ist es auch möglich, dass bei einer derartigen Ausgestaltung auch im fertig gestellten Zustand des Vakuumisolationselements das Funktionsbauteil selbst zu Wartungszwecken oder zum Austausch zerstörungsfrei lösbar entnommen und durch ein anderes ersetzt werden kann.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass bei dieser alternativen Ausgestaltung die Nische durch eine Trennwand von dem Stützkörper separiert ist und die Trennwand mit einer Dichtung an eine Innenseite der Hülle angebunden ist. Dadurch wird der evakuierte Bereich des Hohlraums in seiner thermischen Isolationswirkung nicht beeinträchtigt und darüber hinaus auch der Stützkörper durch diese Trennwand geschützt. Die Nische ist in dem Zusammenhang nicht evakuiert, da sie über das Loch atmosphärisch an die Umgebung gekoppelt ist.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Hinterlegteil an der Innenseite der Hülle befestigt ist. Dadurch kann eine mechanisch sehr stabile Anbringung ermöglicht werden. Durch eine derartige Ausgestaltung ist es auch verhindert, dass die Trennwand als für weitere Komponenten tragende Wand verwendet wird, so dass keine unerwünschten Kräfte auf die Trennwand auftreten, die sie gegebenenfalls verformen oder beschädigen würden, so dass auch hier der evakuierte Hohlraum dann auch nicht beeinträchtigt wird.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die genannte Dichtung bei den jeweiligen Ausführungen ein elastisches Dichtelement, beispielsweise ein Elastomer, ist. Alternativ kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Dichtung und somit auch die Dichtfunktion durch eine Klebung oder eine Schweißung realisiert ist.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil durch ein an einer Außenseite der Hülle anliegendes Sicherungselement befestigt ist. Die oben genannten Vorteile im Hinblick auf ein unerwünschtes Verkippen werden dadurch nochmals verbessert. Durch die Gegensicherung über das außenliegende Sicherungselement wird auch die positionelle Lage sehr genau und dauerhaft gehalten.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Sicherungselement eine Schraubenmutter ist, die an einem Außengewinde des Funktionsbauteils angeordnet ist. Ein derartiges Sicherungselement ist einfach und schnell zu handhaben und erleichtert somit die Montage und Demontage. Es kann jedoch auch einen außenseitige Fixierung durch ein Clipsen oder ein Verrasten oder ein Einstecken vorgesehen sein.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Funktionsbauteil ein Aufnahmeelement zur Aufnahme eines weiteren Bauteils ist. Es dient somit als mechanische Anbindung von dem Vakuumisolationselement nach außen, so dass auch hier die angesprochene mechanische Trägerfunktion begünstigt ist. Beispielsweise kann ein derartiges weiteres Bauteil ein Türabsteller sein, wenn das Vakuumisolationselement in einer Tür des Haushaltskältegerät angeordnet ist. Derartige Türabsteller sind üblicherweise innenseitig und somit zum Innenraum hin angeordnet an der Tür ausgebildet, so dass auch darin entsprechende Lebensmittel aufbewahrt werden können und entsprechend konserviert werden können. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Funktionsbauteil eine Platte ist, die beispielsweise eine Innenraumteilerplatte ist, mittels welcher der Innenraum in zwei separate Fächer separiert wird. Eine derartige Platte dient dann neben einer Fächerseparierung auch zur Aufstellung von entsprechenden Lebensmitteln im oberen Fach. Sie stellt somit auch die Bodenplatte des oberen Fachs dann dar. Die Platte kann beispielsweise eine Glasplatte sein. Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Funktionsbauteils kann beispielsweise ein Türholm sein.
- Die Aufzählung der speziellen Beispiele für ein derartiges weiteres Bauteil sind nicht abschließend zu verstehen und es können auch anders geartete weitere Bauteile vorgesehen sein.
- Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Wandung für ein Haushaltskältegerät mit zumindest einem Vakuumisolationskörper gemäß der Erfindung oder einer vorteilhaften Ausführung davon. Die Wandung kann vorzugsweise eine Tür zum Verschließen eines Innenraums sein.
- Besonders vorteilhaft ist somit die Kombination mit einem Vakuumisolationskörper, wenn die Wandung ansonsten ohne weiteres thermisch isolierendes Schaummaterial ausgebildet ist. Vorzugsweise ist somit die Wandung dann ohne thermisch isolierendes Schaummaterial ausgebildet, und stellt somit eine Vollvakuumwandung dar.
- Der Vakuumisolationskörper ist insbesondere durch eine Innenhaut bzw. Innenschale und einer Außenhaut bzw. einer Außenschale gebildet, wobei in einem Zwischenraum zwischen der Innenschale und der Außenschale ein Füllmaterial bzw. ein Stützkörper enthalten ist. Dieses Füllmaterial kann beispielweise Kieselsäure umfassen bzw. ist Kieselsäure. Es können jedoch auch andere bekannte Isolationsmaterialien als Füllmaterial vorgesehen sein. So können auch hochporöse Festkörper eingesetzt sein.
- Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Wandung eine Tür, insbesondere Vollvakuumtür, für das Haushaltskältegerät ist. Gerade bei einer Tür kann in Verbindung mit einem Trägerrahmen und einem dann vorzugsweise als Vakuumisolationskörper ausgebildeten thermischen Isolationskörper ein im Hinblick auf die thermische Isolationswirkung hochfunktionelles Bauteil geschaffen werden, welches mit deutlich reduziertem Montageaufwand hergestellt werden kann und dennoch eine zuverlässige und dauerhaft stabile Positionsanbringung und Halterung des Vakuumisolationskörpers ermöglicht. Gerade dann, wenn die Tür ohne weiteres thermisch isolierendes Schaummaterial ausgebildet ist, reicht die Positionshalterung mit dem Trägerrahmen bereits aus, wodurch sich auch eine Gewichtsreduzierung und kompaktere Bauform der Tür realisieren lässt.
- Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Haushaltskältegerät zur Aufnahme von Lebensmitteln mit einem erfindungsgemäßen Vakuumisolationselement oder einer vorteilhaften Ausgestaltung davon. Das Haushaltskältegerät kann beispielsweise ein Gefriergerät oder ein Kühlgerät oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät sein.
- Zur Aufnahme von Lebensmitteln können somit Speisen oder Getränke vorgesehen sein. Es können auch andere Komponenten wie ein Thermometer oder ein Kühlakku oder dergleichen in den Aufnahmeraum eingebracht werden.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Haushaltskältegeräts; -
2 eine perspektivische Ansicht von hinten einer als Tür ausgebildeten Wandung des Haushaltskältegeräts gemäß1 ; -
3 eine Explosionsdarstellung des Ausführungsbeispiels der Tür gemäß2 ; -
4 eine Schnittdarstellung durch ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Vakuumisolationselements; und -
5 eine Schnittdarstellung durch ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Vakuumisolationselements. - In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
- In
1 ist in einer perspektivischen Darstellung ein Haushaltskältegerät1 gezeigt, welches zur Aufnahme von Lebensmitteln, wie beispielsweise Getränken und Speisen, ausgebildet ist. Das Haushaltskältegerät1 kann beispielsweise ein Kühlgerät oder ein Gefriergerät oder ein Kühl-Gefrier-Kombigerät sein. - Das Haushaltskältegerät
1 umfasst ein Gehäuse2 , welches ein Außengehäuse bzw. einem Außenbehälter3 und ein darin angeordnetes Innengehäuse umfasst, welches ein Innenbehälter4 ist. Der Außenbehälter3 umgibt den Innenbehälter4 , wobei beide frontseitig eine Beschickungsöffnung aufweisen, die durch eine Tür5 verschließbar ist. Der Innenbehälter4 begrenzt mit seitlichen Wänden bzw. seitlichen Wandungen4a und4b sowie einer Rückwand bzw. einer hinteren Wandung4c , sowie einer Bodenwandung4d und einer Deckenwandung4e einen Innenraum6 . Abhängig davon, wie das Haushaltskältegerät1 ausgebildet ist, kann dieser Innenraum vollständig ein Kühlfach sein oder ein No-Frost-Fach umfassen, oder ein Gefrierfach sein. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Haushaltskältegerät1 als Innenraum6 ein Kühlfach aufweist, in dem innenliegend ein Gefrierfach integriert ist, welches insbesondere dann durch eine weitere eigene Gefrierfach-Tür verschließbar ist. - Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die Tür
5 zum Verschließen des Innenraums6 eine Vakuumisolationstür, insbesondere eine Vollvakuumtür, ist. Dazu ist vorgesehen, dass die Tür5 zumindest ein Vakuumisolationselement, welches einen thermischen Isolationskörper darstellt, aufweist. Die Tür5 stellt darüber hinaus ebenfalls eine Wandung des Haushaltskältegeräts1 dar. - In
2 ist in einer perspektivischen Ansicht auch eine Innenseite7 der Tür5 mit dem Vakuumisolationselement8 dargestellt. Die Tür5 umfasst neben dem plattenartigen rechteckigen Vakuumisolationselement8 einen Trägerrahmen9 . Der Trägerrahmen9 umgreift umfangsseitig das Vakuumisolationselement8 vollständig. Das Vakuumisolationselement8 ist somit von dem Trägerrahmen9 gehalten, insbesondere an einem Umfangsrand8a davon umgriffen. - Der Trägerrahmen
9 ist ebenfalls rechteckig gestaltet und mehrteilig aus Trägerrahmenteilen14 bis17 ausgebildet, die zerstörungsfrei lösbar und verbindbar sind. Der Trägerrahmen9 kann alternativ auch einstückig ausgebildet sein. - Der Trägerrahmen
9 ist darüber hinaus aus Kunststoff ausgebildet und insbesondere durch Spritzgussteile und extrudierte Kunststoffteile realisiert. Es kann vorgesehen sein, dass der Trägerrahmen9 aus einem einzigen Kunststoffmaterial oder aus zumindest zwei unterschiedlichen Kunststoffmaterialien ausgebildet ist. - In
3 ist in einer Explosionsdarstellung die Tür5 gezeigt. - Es ist dabei zu erkennen, dass das Vakuumisolationselement
8 eine hintere bzw. Innenschale10 aufweist, die einstückig aus Kunststoff ausgebildet ist. Darüber hinaus umfasst das Vakuumisolationselement8 eine vordere Schale bzw. eine Außenschale11 , welche ebenfalls einstückig aus Kunststoff ausgebildet ist. Im zusammengesetzten Zustand des Vakuumisolationselements8 sind die beiden Schalen10 und11 miteinander verbunden. Beispielsweise kann hier ein Verkleben oder Verschweißen vorgesehen sein. In dem zwischen den Schalen10 und11 gebildeten Zwischenraum bzw. Hohlraum ist ein Füllkörper bzw. Stützkörper12 eingebracht. Beispielsweise kann hier ein poröser Festkörper vorgesehen sein. In bevorzugter Weise ist Kieselsäure als Füllmaterial vorgesehen. Dieser Zwischenraum zwischen den Schalen10 und11 ist evakuiert. - Darüber hinaus ist in
3 eine umlaufende Dichtung13 gezeigt, die im zusammengesetzten Zustand an dem Trägerrahmen9 angeordnet ist. Der Trägerrahmen9 ist somit multifunktionell gestaltet und zur Aufnahme mehrerer unterschiedlicher separater gegenständlicher Komponenten vorgesehen. Neben der Dichtung13 kann darüber hinaus jedoch auch noch ein anderes Funktionsbauteil zusätzlich an dem Trägerrahmen9 angeordnet sein. Beispielsweise können hier ein Scharnier und/oder eine Lagereinheit und/oder ein Versteifungsteil vorgesehen sein. - Im Ausführungsbeispiel umfasst der Trägerrahmen
9 durch seine rechteckige Formgebung vier Trägerrahmenteile14 ,15 ,16 und17 . Die beiden Trägerrahmenteile14 und16 , welche geradlinige längliche Bauteile sind, erstrecken sich vertikal und parallel. Ebenso erstrecken sich die horizontal angeordneten Trägerrahmenteile15 und17 parallel zueinander. - Eine alternativ ebenso mögliche, einstückige Ausgestaltung des Trägerrahmens
9 ist insbesondere durch die während eines einzigen Herstellungsprozesses ausgebildete Form gestaltet. Es werden somit insbesondere keine Ausgestaltungen unter einer Einstückigkeit verstanden, die zunächst das Herstellen separater Trägerrahmenteile umfasst, die dann nachfolgend beispielsweise miteinander verklebt werden oder dergleichen. - Die Tür
5 umfasst darüber hinaus eine außenseitige bzw. frontseitige Abdeckung18 , die beispielweise ein plattenartiges Außenblech ist. - In zumindest einem der Trägerrahmenteile
14 bis17 kann auch integriert und somit innenliegend ein metallisches Versteifungsteil eingebettet sein. Insbesondere ist diese Integration derart, dass das metallische Versteifungsteil vollständig von dem Kunststoffmaterial des Trägerrahmenteils14 bis17 umschlossen ist. - In
4 ist in einer schematischen Schnittdarstellung ein Ausführungsbeispiel eines Vakuumisolationselements8 gezeigt. Die Schnittebene ist dabei die y-z-Ebene der Tür5 in2 . - Wie aus der Darstellung in
4 zu erkennen ist, umfasst eine durch die Innenschale10 und die Außenschale11 gebildete Hülle19 an der Innenschale10 ein Loch20 . Durch dieses Loch20 erstreckt sich ein Funktionsbauteil21 , welches im Ausführungsbeispiel einen Funktionskörper22 und einen plattenartigen Sockel23 aufweist, der einstückig mit dem Funktionskörper22 verbunden ist. Wie aus der Darstellung in4 zu erkennen ist, befindet sich der Sockel23 vollständig in einem Hohlraum24 , in dem auch das Füllmaterial bzw. der Stützkörper12 angeordnet ist. Dieser Hohlraum24 ist evakuiert. - Wie
4 ebenfalls zeigt, erstreckt sich der Funktionskörper22 beidseits der Innenschale10 . - Im in
4 gezeigten Zustand ist das Funktionsbauteil21 zur Aufnahme eines weiteren Bauteils ausgebildet. Es kann somit außenseitig an dem Vakuumisolationselement8 ein zusätzliches gegenständliches Bauteil, beispielsweise ein Türabsteller oder eine Trägerplatte oder ein Türholm zerstörungsfrei lösbar befestigt werden. Beispielsweise kann dies durch Aufstecken oder Einrasten oder Anschrauben an dem Funktionskörper22 erfolgen. Dieser kann dazu beispielsweise ein Außengewinde und/oder ein Innengewinde aufweisen. Auch Rastelemente oder Steckelemente oder Clipelemente oder dergleichen können daran vorgesehen sein. - Wie zu erkennen ist, ist der Sockel
23 in seiner Breite betrachtet breiter als eine lichte Weite des Lochs20 . Darüber hinaus umfasst der Sockel23 eine dem Loch20 abgewandte Seite23a , die direkt auf dem Stützkörper12 aufsitzt bzw. daran anliegt. - Der Sockel
23 umfasst eine weitere Seite23b , die dem Loch20 zugewandt ist und bereichsweise von dem Stützkörper12 umgeben ist. Zwischen dem Sockel23 und einer Innenseite10a der Innenschale10 ist eine Dichtung25 angeordnet. Der Sockel23 ist somit durch die Dichtung25 beabstandet von der Innenseite10a positioniert. Durch die Dichtung25 wird zugleich ein Abdichten des Hohlraums24 zum Loch20 hin erreicht, so dass der evakuierte Zustand in dem Hohlraum24 trotz des Lochs20 aufrecht erhalten ist. - Außenseitig ist ein als Schraubmutter ausgebildetes Sicherungselement
26 vorgesehen, durch welches das Funktionsbauteil21 auch außenseitig an die Hülle19 , insbesondere die Innenschale10 , positionssicher befestigt ist. - Bei einer bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, dass der Sockel
23 , welcher plattenartig ausgebildet ist, und der Funktionskörper22 separierte Teile sind, die zerstörungsfrei lösbar, beispielsweise durch eine Schraubverbindung verbindbar sind. - Vorzugsweise umfasst dazu der als Hinterlegteil ausgebildete Sockel
23 ein Innengewinde, in welches der Funktionskörper22 einschraubbar ist. - In
5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Vakuumisolationselements in einer Schnittdarstellung analog zur Darstellung in4 gezeigt. Bei dieser Ausgestaltung ist vorgesehen, dass im Hohlraum24 im Bereich des Lochs20 eine Nische27 ausgebildet ist, die ohne Material des Stützkörpers12 gestaltet ist. Das Funktionsbauteil21 erstreckt sich durch das Loch20 in die Nische27 hinein. In der Nische27 ist ein von dem Funktionsbauteil21 separates Hinterlegteil28 angeordnet. Das Hinterlegteil28 ist an der Innenseite10a befestigt, insbesondere daran angeklebt. Das Hinterlegteil28 umfasst ein Innengewinde, in welches das Funktionsbauteil21 eingeschraubt werden kann. Es kann auch vorgesehen sein, dass hier eine anderweitig geartete Verbindung, beispielsweise eine Rastverbindung oder eine Steckverbindung vorgesehen ist. Die Nische27 ist durch eine Trennwand29 begrenzt und darüber hinaus durch diese Trennwand29 von dem evakuierten Bereich des Hohlraums24 und somit auch von dem Stützmaterial12 gasdicht separiert. In dem Zusammenhang ist vorgesehen, dass die Dichtung25 die Trennwand mit der Innenseite10a dichtend verbindet. Auch hier kann beispielsweise ein elastisches Dichtelement oder eine Klebung oder eine Schweißung vorgesehen sein. - Bei dem in
5 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Funktionsbauteil21 kürzer gestaltet und erstreckt sich nur mit einem außenseitigen plattenartigen Flansch30 über eine Außenseite der Innenschale10 hinweg. Dieser Flansch30 ist in seiner Breite und in seinen Ausmaßen so dimensioniert, dass er größer ist als die lichte Weite des Lochs20 . Dadurch liegt im montierten Zustand dieser Flansch30 an der Außenseite10b der Innenschale10 auf und wird somit durch die Kopplung mit dem Hinterlegteil28 eine positionssichere Anbringung des Funktionsbauteils21 erreicht. Die Trennwand29 kann beispielsweise eine Folie oder ein tiefgezogenes Kunststoffteil sein. Sie weist insbesondere eine gute thermische Isolationswirkung und gute Barriereeigenschaften gegenüber Gasen (bspw. Sauerstoff, Stickstoff, Wasserdampf etc.) auf. Insbesondere kann für die Trennwand eine Aluminiumfolie oder aber auch ein Kunststoffbauteil, beispielsweise aus EVOH (Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer) oder PVdC (Polyvenyliden-Chlorid) sein. - In
2 ist lediglich symbolhaft in Position, Anzahl und Ausgestaltung eine Mehrzahlvon Funktionsbauteilen21 dargestellt. Es kann zusätzlich oder anstatt dazu auch zumindest ein weiteres Funktionsbauteil21 gemäß den Ausführungen in4 oder5 oder einer durch Merkmalskombinationen anderen Ausführungsform auch an zumindest einer der Wände4a bis e ausgebildet sein. - Die Funktionsbauteile
21 können paarweise auf gleicher Höhe angeordnet sein und dann jeweils zur Aufnahme eines Türabstellers31 oder von Trägern32 für einen Türabsteller31 ausgebildet sein. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Haushaltskältegerät
- 2
- Gehäuse
- 3
- Außengehäuse
- 4
- Innengehäuse
- 4a, 4b
- Seitliche Wandungen
- 4c
- Hintere Wandung
- 4d
- Bodenwandung
- 4e
- Deckenwandung
- 5
- Tür
- 6
- Innenraum
- 7
- Innenseite
- 8
- Vakuumisolationselement
- 8a
- Umfangsrand
- 9
- Trägerrahmen
- 10
- Innenschale
- 10a
- Innenseite
- 10b
- Außenseite
- 11
- Außenschale
- 12
- Stützkörper
- 13
- Dichtung
- 14, 15, 16, 17
- Trägerrahmenteile
- 18
- Abdeckung
- 19
- Hülle
- 20
- Loch
- 21
- Funktionsbauteil
- 22
- Funktionskörper
- 23
- Sockel
- 23a, 23b
- Seiten
- 24
- Hohlraum
- 25
- Dichtung
- 26
- Sicherungselement
- 27
- Nische
- 28
- Hinterlegteil
- 29
- Trennwand
- 30
- Flansch
- 31
- Türabsteller
- 32
- Träger
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102009002800 A1 [0005]
- DE 10117021 A1 [0006]
Claims (15)
- Vakuumisolationselement (
8 ) für ein Haushaltskältegerät (1 ) mit einer Hülle (19 ), welche einen evakuierten Hohlraum (24 ) umschließt, welcher zumindest teilweise mit einem Stützkörper (12 ) gefüllt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (19 ) ein Loch (20 ) aufweist, durch welches sich ein Funktionsbauteil (21 ) in den Hohlraum (24 ) erstreckt. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21 ) sich beidseits der Hülle (19 ) erstreckt. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21 ) auf dem Stützkörper (12 ) aufsitzt. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21 ) im Hohlraum (24 ) mit einer Dichtung (25 ) zwischen dem Funktionsbauteil (21 ) und der Hülle (19 ) zum Stützkörper (12 ) abgedichtet ist. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21 ) einen Sockel (23 ) aufweist, der im Hohlraum (24 ) angeordnet ist, und mit einer dem Loch (20 ) abgewandten Seite (23a ) am Stützkörper (12 ) anliegt, und an einer dem Loch (20 ) zugewandten Seite (23b ) an der Dichtung (25 ) anliegt und durch die Dichtung (25 ) beabstandet zur Hülle (19 ) angeordnet ist. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel (23 ) breiter ist als die lichte Weite des Lochs (20 ). - Vakuumisolationselement (
8 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Hohlraum (24 ) eine stützkörpermaterialfreie Nische (27 ) ausgebildet ist, in welcher sich das Funktionsbauteil (21 ) durch das Loch (20 ) erstreckt, und in der Nische (27 ) ein Hinterlegteil (28 ) angeordnet ist, an welches das Funktionsbauteil (21 ) zur Befestigung koppelbar ist. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Nische (27 ) durch eine Trennwand (29 ) von dem Stützkörper (12 ) separiert ist und die Trennwand (29 ) mit einer Dichtung (25 ) an eine Innenseite (10a ) der Hülle (19 ) angebunden ist. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Hinterlegteil (28 ) an der Innenseite (10a ) der Hülle (19 ) befestigt ist. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (25 ) ein elastisches Dichtelement ist. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (25 ) eine Klebung oder eine Schweißung ist. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21 ) durch ein an einer Außenseite (10b ) der Hülle (19 ) anliegendes Sicherungselement (26 ) befestigt ist. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (26 ) eine Schraubmutter ist, die an einem Gewinde des Funktionsbauteils (21 ) angeordnet ist. - Vakuumisolationselement (
8 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Funktionsbauteil (21 ) ein Aufnahmeelement zur Aufnahme eines weiteren Bauteils ist. - Haushaltkältegerät (
1 ) mit einem Vakuumisolationselement (8 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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