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Die Erfindung betrifft eine Windenergieanlage mit einem Träger, welcher mit einem Turm koppelbar ist, wie auch mit einer Rotornabe zum Tragen zumindest eines Rotorblatts, und mit einem elektrischen Generator, welcher als Außenläufer ausgebildet ist. Der Generator einerseits und die Rotornabe andererseits sind auf einander gegenüberliegenden Seiten des Trägers angeordnet, und ein Läufer des Generators ist über eine Zwischenwelle mit der Rotornabe gekoppelt. Der Läufer ist an dem Träger und/oder einem Ständer des Generators drehbar gelagert.
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Windenergieanlagen (auch unter der Bezeichnung ”Windkraftanlagen” bekannt) sind bereits aus dem Stand der Technik in vielfältiger Ausgestaltung bekannt. Solche Anlagen dienen zur Bereitstellung von elektrischer Energie aus der kinetischen Energie des Windes. Eine Windkraftanlage beinhaltet einen Turm, welcher als Tragstruktur für die gesamte Anlage dient. Auf dem Turm sind die wesentlichen Komponenten der Anlage angeordnet, nämlich insbesondere ein elektrischer Generator, wie auch ein Rotor mit Rotorblättern. Während der Rotor zum Umwandeln der kinetischen Energie des Windes in eine Rotationsenergie dient, ist es Aufgabe des Generators, die Rotationsenergie in elektrische Energie umzuwandeln.
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Es sind bereits Anlagen bekannt, bei denen der Generator und der Rotor auf derselben Seite des Turms angeordnet sind bzw. der Generator zwischen dem Rotor einerseits und dem Turm andererseits und somit auf der windzugewandten ”Luvseite” der Anlage liegt. Diese Anordnung hat insbesondere Vorteile im Hinblick auf das Gesamtgewicht, so dass insgesamt eine gewichtsoptimierte Konstruktion bereitgestellt werden kann. Eine solche Anordnung des Generators ist jedoch auch mit der Problematik verbunden, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, die eine zuverlässige Entkopplung von an dem Rotor auftretenden Biegemomenten von dem Generator gewährleisten. Die Biegemomente werden üblicherweise durch Windkräfte hervorgerufen, die an der Rotornabe aufgrund von unterschiedlichen Windverhältnissen an den Rotorblättern auftreten. Weil die Rotorblätter relativ lang sind und die Differenz in der Höhe, auf welcher sich die unterschiedlichen Rotorblätter befinden, entsprechend groß ist, treten nämlich an den Rotorblättern jeweils unterschiedliche Windgeschwindigkeiten und folglich auch unterschiedliche Windkräfte auf. Diese bewirken dann eine Biegebewegung der Rotornabe, was bei manchen Systemen eine Veränderung des Luftspaltes, also des radialen Abstands zwischen dem Läufer einerseits und dem Stator des Generators andererseits, zur Folge hat. Die Übertragung der Biegemomente auf den Generator und somit die Veränderung des Luftspalts müssen durch entsprechende Auslegung der Anlage und insbesondere durch entsprechende Lagerung der Rotornabe und des Generators verhindert werden.
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Aufgrund der vorgenannten Nachteile der ”Luv-Konstruktion” gilt das Interesse vorliegend einer Windenergieanlage, bei welcher der Rotor mit Rotorblättern einerseits und der Generator andererseits auf gegenüberliegenden Seiten des Turms angeordnet sind. Bei einer solchen Konstruktion liegt der Generator folglich auf der windabgewandten ”Leeseite” der Anlage. Diese Anordnung ist beispielsweise aus dem Dokument
DE 10 2011 008 029 A1 bekannt. Die ”Lee-Konstruktion” hat gegenüber der ”Luv-Konstruktion” insbesondere den Vorteil, dass keine oder deutlich geringere Biegemomente an dem Läufer des Generators auftreten können. Die Zwischenwelle zwischen dem Generator und dem Rotor kann nämlich aus zwei Teilwellen gebildet sein, welche über eine dazwischen angeordnete Kupplung – insbesondere getriebelos – miteinander gekoppelt werden können, wie dies in dem genannten Dokument vorgeschlagen wird. Die Kupplung kann derart aufgebaut werden, dass sie nur Drehbewegungen um die Achse des Rotors auf den Generator übertragen kann, während Biegebewegungen des Rotors nicht oder nur in einem sehr geringen Maße auf den Generator übertragen werden. Ein weiterer Vorteil der Anordnung des Generators auf der ”Leeseite” der Anlage besteht darin, dass der Generator alleine unabhängig von den Windblättern montiert bzw. demontiert werden kann. Dies vereinfacht die Montage bzw. die Demontage des Generators – beispielsweise beim Austausch des Generators – erheblich. Ein noch weiterer Vorteil des ”Lee-Generators” ist in einer besseren Gewichtsverteilung der Massen des Trägers, des Rotors und des Generators zu sehen. Dies führt wiederum zu einer geringeren Materialbeanspruchung und folglich zu einer längeren Lebensdauer der Komponenten.
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Jedoch hat auch die Anordnung des Generators auf der ”Leeseite” gewisse Nachteile: Bei einer derartigen Konstruktion muss man nämlich mit einem relativ hohen Gesamtgewicht bzw. mit einer hohen Turmkopfmasse rechnen, weil eine zusätzliche Zwischenwelle zur Verbindung des Rotors einerseits mit dem Generator andererseits eingesetzt werden muss. Der entscheidende Nachteil liegt jedoch in der Anzahl der einzusetzenden Lager, nämlich einerseits für den Generator und andererseits für den Rotor der Anlage, wie auch zusätzlich noch für die Zwischenwelle. Wie dies insbesondere in den Figuren des Dokuments
DE 10 2011 008 029 A1 zu erkennen ist, werden bei solchen Anlagen zwei separate Lager für die Lagerung des Läufers des Generators benötigt. Eine solche Lösung ist zum einen besonders teuer, weil teure Großlager eingesetzt werden müssen, und beeinflusst zusätzlich noch das Gesamtgewicht der Anlage.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Lösung aufzuzeigen, wie das Gesamtgewicht einer Windenergieanlage der eingangs genannten Gattung im Vergleich zum Stand der Technik reduziert werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Windenergieanlage mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungen der Windenergieanlage sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche, der Beschreibung und der Figuren.
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Eine gewichtsoptimierte Windenergieanlage weist einen Träger auf, welcher mit einem Turm gekoppelt werden kann. Die Anlage hat außerdem eine Rotornabe zum Tragen zumindest eines Rotorblatts sowie einen elektrischen Generator, welcher als Außenläufer ausgebildet ist. Der Generator einerseits und die Rotornabe andererseits sind auf einander gegenüberliegenden Seiten des Trägers angeordnet. Mit anderen Worten ist der Generator somit im aufgebauten Zustand der Anlage auf einer dem Rotor gegenüberliegenden Seite des Turms angeordnet, nämlich auf der ”Leeseite”. Ein Läufer des Generators ist über eine Zwischenwelle mit der Rotornabe gekoppelt. Der Läufer ist des Weiteren an dem Träger und/oder an einem Ständer des Generators drehbar gelagert. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass für die Lagerung des Läufers die Windenergieanlage ausschließlich ein einziges Lager aufweist, über welches der Läufer an dem Träger und/oder dem Ständer drehbar gelagert ist.
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Der erfindungsgemäße Effekt wird also dadurch erzielt, dass die Anzahl der zur Lagerung des Läufers benötigten Lager auf ein Minimum reduziert wird und der Läufer über lediglich ein einziges Lager an dem Träger und/oder dem Ständer direkt oder über einen Bereich der Zwischenwelle gelagert wird. Die erfindungsgemäße Windenergieanlage hat somit den wesentlichen Vorteil, dass das Gesamtgewicht der Anlage bzw. die Turmkopfmasse im Vergleich zum Stand der Technik deutlich reduziert wird, weil ein zusätzliches Lager bekanntlich eine relativ große und schwere Komponente darstellt. Ein weiterer Vorteil liegt in der Bereitstellung einer kostenreduzierten Anlage, bei welcher im Vergleich zum Stand der Technik zumindest ein Lager für den Läufer eingespart wird. Weil solche Lager, wie sie bei Windkraftanlagen eingesetzt werden, relativ teuer sind, können somit insgesamt Kosten bei der Bereitstellung der Windenergieanlage gespart werden. Insbesondere weist die Windenergieanlage auf der Seite des Generators – also auf der Leeseite – ein einziges Lager für die Lagerung des Läufers und der Zwischenwelle auf.
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Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Zwischenwelle aus zumindest zwei Teilwellen gebildet ist, welche über eine Kupplung – insbesondere getriebelos – aneinander gekoppelt sind. Die eine Teilwelle ist dabei dem Läufer des Generators zugeordnet, während die andere Teilwelle dem Rotor der Anlage zugeordnet ist. Insbesondere ist diese Kupplung dazu ausgebildet, im überwiegenden Maße ausschließlich Drehbewegungen um die Drehachse des Rotors auf den Läufer des Generators zu übertragen, während Biegemomente des Rotors vorzugsweise nicht oder nur in einem sehr geringen Maße auf den Läufer übertragen werden.
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Bevorzugt weist der Läufer eine von dem Träger abgewandte und ein äußeres axiales Ende des Läufers bildende Stirnwand auf, welche mit der Zwischenwelle drehfest verbunden ist. Der Läufer ist bei dieser Ausführungsform also über seine äußere axiale Wand an die Zwischenwelle und bevorzugt auch an das Lager angebunden. Diese Ausführungsform ermöglicht eine stabile und gut haltbare bzw. beständige Abstützung des Läufers und außerdem eine gemeinsame Lagerung des Läufers und der Zwischenwelle an dem einzigen Lager.
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In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass über die axiale Stirnwand der Läufer – direkt oder aber über die Zwischenwelle – an dem einzigen Lager gelagert ist. Somit ist der Läufer über seine vom Träger abgewandte Stirnwand – gegebenenfalls über einen geringen axialen Bereich der Zwischenwelle – mit dem Lager verbunden und gelagert. Diese Ausführungsform ermöglicht einerseits eine gemeinsame Lagerung des Läufers und der Zwischenwelle an dem einzigen Lager und sorgt andererseits für eine besonders stabile Abstützung des Läufers an dem Lager bzw. dem zugeordneten Lagerring.
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Vorzugsweise ist der Ständer mit dem Träger axial verbunden. Der Ständer kann an seiner von dem Träger abgewandten axialen Stirnseite eine axiale Einbuchtung bzw. Aussparung aufweisen. Diese Einbuchtung kann in axialer Richtung eine Tiefe haben, welche zwischen der halben axialen Länge und der gesamten axialen Länge des Generators liegt. Dies bedeutet, dass die Einbuchtung in axialer Richtung eine Tiefe aufweisen kann, welche größer als die halbe axiale Länge des Ständers ist. Durch Vorsehen einer solchen Einbuchtung an der axialen Stirnseite des Ständers kann das Gewicht der Windenergieanlage weiterhin optimiert werden, weil die Masse der Blechpakete des Ständers insgesamt reduziert wird. Es ergibt sich außerdem eine deutliche Materialeinsparung.
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Es erweist sich als besonders vorteilhaft, wenn sich die von dem Träger abgewandte Stirnwand des Läufers in die axiale Einbuchtung des Ständers axial hinein erstreckt. Vorzugsweise ist dabei die äußere Stirnwand des Läufers trichterförmig ausgebildet. Sie reicht bevorzugt im Wesentlichen bis hin zu einem axialen Ende bzw. bis hin zum Boden der Einbuchtung, an welchem diese äußere Wand vorzugsweise mit der Zwischenwelle drehfest gekoppelt ist. Diese Ausführungsform, bei welcher sich die äußere Stirnwand des Läufers in die axiale Einbuchtung hineinerstreckt, hat insbesondere den Vorteil, dass die Länge der Zwischenwelle im Vergleich zu Ausführungen, bei denen die äußere Wand eben ausgebildet ist und senkrecht zur Drehachse verläuft, deutlich reduziert werden kann. Die Reduktion der Länge der Zwischenwelle führt wiederum zu einem Materialersparnis, wie auch zu einer weiteren Optimierung des Gesamtgewichts der Anlage.
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Das einzige Lager überträgt also die kompletten radialen Kräfte zwischen Läufer und Träger in einem Normalbetrieb. Jenseits des Normalbetriebs kann jedoch vorkommen, dass sich ein Luftspalt (radialer Abstand) zwischen dem Läufer und dem Ständer etwa aufgrund von relativ großen radialen Kräften und Biegemomenten reduziert. Um stets mindestens einen vorbestimmten minimalen Luftspalt zwischen Läufer und Ständer einhalten zu können, kann die Windenergieanlage optional eine Abstützeinrichtung aufweisen, über welche eine dem Träger zugewandte und ein axiales Ende des Läufers bildende Wand des Läufers bei Auftreten von größeren Kräften zur Einhaltung des minimalen Luftspalts radial an dem Träger kurzzeitig abgestützt werden kann. Somit kann eine zu große Reduktion des Luftspalts oder gar eine Berührung des Läufers und des Ständers verhindert werden.
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Um das Gesamtgewicht zu optimieren, kann die Abstützeinrichtung beispielsweise zumindest zwei in Umfangsrichtung an dem Träger verteilt angeordnete Abstützelemente aufweisen, an denen die dem Träger zugewandte Wand des Läufers in radialer Richtung gegebenenfalls abgestützt werden kann. Diese Abstützelemente können jeweils eine Rolle aufweisen, welche um eine parallel zur Drehachse des Läufers verlaufende Achse drehbar ist. Die Abstützeinrichtung kann auf der Seite des Läufers ferner eine umlaufende Schiene aufweisen, welche sich an dem jeweiligen Umfang der Rollen abstützen und die Rollen somit gegebenenfalls in eine Drehbewegung versetzen kann. Ein radialer Abstand zwischen der Schiene und den Abstützelementen ist bevorzugt geringer als der Luftspalt zwischen dem Läufer und dem Ständer.
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In einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass das einzige Lager als Wälzlager ausgebildet ist. Um eine besonders steife Lagerung des Läufers zu ermöglichen, wird insbesondere ein sogenanntes Momentenlager bzw. ein zweireihiges Lager eingesetzt, so dass der Läufer des Generators über dieses zweireihige Momentenlager an dem Träger gelagert ist. Das Lager kann dabei beispielsweise ein Rillenkugellager, ein Zylinderrollenlager oder aber ein Kegelrollenlager sein. Das zweireihige Lager ermöglicht eine besonders sichere und steife Lagerung des Läufers an dem Träger.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Alle vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder aber in Alleinstellung verwendbar.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels, wie auch unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es sei betont, dass das nachfolgend beschriebene Ausführungsbeispiel eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung darstellt und die Erfindung somit nicht auf diese beispielhafte Ausführungsform beschränkt ist. Es zeigen:
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1 in schematischer Darstellung eine Schnittansicht durch einen Bereich einer Windenergieanlage gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
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2 in schematischer und perspektivischer Darstellung den Bereich der Windenergieanlage; und
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3 in schematischer Darstellung eine Seitenansicht der Windenergieanlage von der Stirnseite eines Generators.
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Eine in 1 in schematischer Darstellung gezeigte Windenergieanlage 1 weist einen Träger 2 auf, welcher mit seiner Befestigungsseite 3 (2) mit einem in den Figuren nicht näher dargestellten Turm verbunden ist. Der Träger 2 stellt also einen Turmkopf dar, welcher – wie in 2 dargestellt ist – beispielsweise über eine Flanschverbindung 4 mit dem Turm verbunden werden kann. Der Träger 2 kann dann in horizontaler Richtung um eine im Wesentlichen vertikal verlaufende Drehachse drehbar an dem Turm gelagert sein.
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Mit weiterem Bezug auf 1 ist der Träger 2 mit einem Ständer 5 eines Generators 6 axial verbunden. Der Generator 6 ist als Außenläufer ausgebildet. Er umfasst einen Läufer 7, welcher außenumfänglich den Ständer 5 umschließt. Dies bedeutet, dass der Läufer 7 um den Ständer 5 herum drehbar gelagert ist. An dem Ständer 5 ist eine elektrische Statorwicklung 8 mit Wickelköpfen 9 bereitgestellt, während der Läufer 7 beispielsweise in den FIG nicht dargestellte Permanentmagnete trägt. In einer Ausführungsform ist der Generator 6 somit eine permanentmagneterregte Synchronmaschine.
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Der Ständer 5 ist einerseits mit dem Träger 2 direkt verbunden. Andererseits weist der Ständer 5 an seiner vom Träger 2 abgewandten äußeren axialen Stirnseite 10 eine axiale Einbuchtung 11 auf, welche eine axiale Aussparung in der Stirnseite 10 darstellt. Diese Einbuchtung 11 hat in axialer Richtung eine Tiefe, welche insbesondere größer als die halbe axiale Länge des Ständers 5 ist.
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Die Einbuchtung 11 bildet also mit anderen Worten eine axiale Vertiefung in der Stirnseite 10 des Ständers 5.
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Der Läufer 7 hat einen Mantel 12, welcher in einem radialen Abstand zum Ständer 5 angeordnet ist und eine – in radialer Richtung gesehen – äußere Wand des Läufers 7 darstellt. Der Mantel 12 ist umlaufend um den Ständer 5 herum angeordnet. Es ist insbesondere der Mantel 12, welcher die oben genannten Permanentmagnete trägt.
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Auf der vom Träger 2 abgewandten axialen Seite umfasst der Läufer 7 eine axiale Stirnwand 13, welche in axialer Richtung die äußere Stirnseite des Läufers 7 bildet. Diese Stirnwand 13 erstreckt sich in axialer Richtung in die Einbuchtung 11 hinein und reicht bis hin zum Boden bzw. zum axialen Ende der Einbuchtung 11, an welchem die Stirnwand 13 mit einer Zwischenwelle 14 drehfest verbunden ist. Die Verbindung erfolgt beispielsweise über einen Flansch 15. Die Stirnwand 13 ist insgesamt trichterförmig ausgeführt, wobei die Form der Stirnwand 13 an die geometrische Form der Einbuchtung 11 in dem Ständer 5 angepasst ist. Ein axialer Abstand 16 zwischen einem ersten axialen Ende 17 der Stirnwand 13 einerseits und einem zweiten axialen Ende 18 selbiger Stirnwand 13 – also insbesondere dem Flansch 15 – andererseits ist vorzugsweise gleich oder größer als die halbe axiale Länge des Läufers 7. Somit ergibt sich insgesamt eine deutliche Gewichtsreduktion.
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Die Stirnwand 13 stellt auch quasi ein Lagerschild des Läufers 7 dar, über welches der Läufer 7 radial an einem Lager 23 gelagert ist. Der Läufer 7 bzw. seine Stirnwand 13 ist über das Lager 23 an dem Träger 2 drehbar gelagert. Die Stirnwand 13 kann dabei direkt – etwa über einen in den FIG nicht dargestellten Flansch – mit dem Lager 23 verbunden sein. Alternativ kann die Lagerung des Läufers 7 – wie in 1 dargestellt – über einen axialen Bereich der Zwischenwelle 14 erfolgen, sodass die Stirnwand 13 mit der Zwischenwelle 14 und selbige Welle 14 wiederum mit dem Lager 23 verbunden sind.
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Es wird auf der Leeseite der Anlage 1 bzw. auf der Seite des Generators 6 ausschließlich ein einziges Lager 23 für die Lagerung des Läufers 7 und der Zwischenwelle 14 an dem Träger 2 bzw. dem Ständer 5 verwendet. Dieses Lager 23 kann grundsätzlich ein beliebiges Wälzlager sein und ist in einer Ausführungsform beispielsweise ein zweireihiges Kegelrollenlager – ein sogenanntes Momentenlager. Somit wird eine besonders steife Lagerung des Läufers 7 an dem Träger 2 gewährleistet, weil der Druck über eine relativ große axiale Länge des Lagers 23 verteilt werden kann.
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Auf der dem Träger 2 zugewandten axialen Seite wiederum weist der Läufer 7 eine weitere Wand 19 auf, welche senkrecht zum Mantel 12 und senkrecht zu einer Drehachse 20 der Zwischenwelle 14 angeordnet ist. Diese Wand 19 kann über eine optionale Abstützeinrichtung 21 an dem Träger 2 bei Auftreten von größeren radialen Kräften und Biegemomenten radial abgestützt werden. Diese Abstützeinrichtung 21 kann einerseits eine an der Wand 19 angeordnete umlaufende Schiene aufweisen, während andererseits eine Vielzahl von Abstützelementen an dem Träger 2 in Umfangsrichtung verteilt angeordnet sein können, welche dann in einem radialen Abstand zur Schiene liegen. Die Abstützelemente können jeweilige Rollen haben, an denen die Schiene der Wand 19 bei Auftreten von Biegemomenten kurz abgestützt wird und hierbei die Rollen gegebenenfalls auch in eine Drehbewegung versetzt. Die genannten Abstützelemente können auch federnd ausgebildet sein, so dass die Rollen über jeweilige Federelemente mit dem Träger 2 verbunden sind. Die Abstützeinrichtung 21 dient zur Einhaltung eines vorbestimmten minimalen radialen Luftspalts zwischen dem Läufer 7 und dem Ständer 5. Sie dient also insbesondere nicht der Übertragung von radialen Kräften im Normalbetrieb, bei welchem der aktuelle Luftspalt größer als der vorbestimmte minimale Luftspalt ist. Im Normalbetrieb werden die radialen Kräfte zwischen Läufer 7 und Ständer 5 komplett über das einzige Lager 23 übertragen. Erst wenn der Ist-Luftspalt den vorbestimmten minimalen Wert erreicht, wird die Schiene an zumindest einer der Rollen radial abgestützt und der minimale Luftspalt nicht unterschritten.
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Der Träger 2 weist eine axiale Durchgangsöffnung 22 auf, durch welche sich die Zwischenwelle 14 hindurch erstreckt, um mit der Stirnwand 13 des Läufers 7 verbunden zu werden. Innerhalb des Trägers 2 befindet sich das Lager 23. Der Träger 2 umschließt dabei einen axialen Bereich der Zwischenwelle 14 außenumfänglich.
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Auf der anderen Seite wird die Zwischenwelle 14 – gegebenenfalls über eine Kupplung – mit einem in den FIG nicht dargestellten Rotor der Windenergieanlage 1 verbunden. Dieser Rotor trägt dann Rotorblätter, welche aus der kinetischen Energie des Windes eine Rotationsenergie an der Zwischenwelle 14 erzeugen, welche über die Zwischenwelle 14 an den Läufer 7 übertragen wird. Durch die genannte Kupplung können dabei die Biegemomente annähernd vollständig von dem Läufer 7 entkoppelt werden.
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2 zeigt nun eine perspektivische Darstellung der Windenergieanlage 1. Wie aus 2 hervorgeht, ist der Träger 2 ein gekrümmter Hohlkörper und hat auf seiner vom Generator 6 abgewandten Seite eine weitere Durchgangsöffnung 24, durch welche die Zwischenwelle 14 aus dem Träger 2 in Richtung zum Rotor herausragt.
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Eine weitere Darstellung der Windenergieanlage 1 ist in 3 gezeigt. Hier ist die Windenergieanlage 1 von ihrer axialen Luv-Stirnseite dargestellt, welche durch die Wand 13 des Läufers 7 gebildet ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102011008029 A1 [0004, 0005]