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Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektronische Steuereinheit, bei der eine Schaltkreiskarte oder Platine im Inneren eines Gehäuses aufgenommen ist und welche zur Steuerung eines Fahrzeugs oder dergleichen dient.
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Bei elektronischen Steuereinheiten ist die Verwendung eines Aufbaus bekannt, bei dem eine Schaltkreiskarte oder Platine in einem Gehäuse dadurch aufgenommen ist, dass das Gehäuse durch Zusammenfügung zweier Gehäuseteile gebildet wird, wobei die Platine dazwischen angeordnet ist. Eine derartige elektronische Steuereinheit hat manchmal einen Aufbau, der eine Wasserdichtigkeit sicherstellt. Wenn beispielsweise eine Vertiefung an einem Umfangsrandteil eines Gehäuseteils ausgebildet ist, so dass eine Dichtung oder ein Dichtmittel in dieser Vertiefung aufgenommen werden kann, und ein Vorsprung an einem Umfangskantenteil des anderen Gehäuseteils ausgebildet ist, um die beiden Gehäuseteile zusammenzufügen, ist Wasserdichtigkeit dadurch sichergestellt, dass der Vorsprung des anderen Gehäuseteils mit der Vertiefung des einen Gehäuseteils unter Zwischenschaltung des Dichtmittels zusammengefügt wird. Die Wasserdichtigkeit einer derartigen Einheit, welche einen solchen wasserdichten Aufbau verwendet, wird ausgedrückt durch die kürzeste Länge von einem Außenteil in das Innere des Gehäuses an einer Kontaktoberfläche zwischen Gehäuse und Dichtmittel oder Dichtung (diese Länge oder Wasserkriechstrecke wird nachfolgend auch als „Leckagepfad“ bezeichnet). Je länger der Leckagepfad wird, umso besser ist die Wasserdichtigkeit der Einheit.
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Es wird wahlweise Gussharz, pressbearbeitetes Stahl- oder Aluminiummaterial, Aluminiumlegierungsmaterial, Aluminiumformguss oder dergleichen als Material für das Gehäuse je nach den Eigenschaften ausgewählt, welche zusätzlich zu der Wasserdichtigkeitsfunktion notwendig sind, beispielsweise Preis, Gewicht, Feinbearbeitungseigenschaften, Abschirmeigenschaften, (Wärme)Abstrahlungseigenschaften oder dergleichen. Beispielsweise wird bei einer Verwendung eines Gehäuses aus Aluminiumformguss die Herstellung der oben genannten Vertiefung bzw. des oben genannten Vorsprungs einfach, und es lässt sich eine elektronische Steuereinheit erhalten, welche geringe Abmessungen hat sowie ausgezeichnete Abstrahlungseigenschaften und Abschirmeigenschaften zeigt.
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Als eine derartige elektronische Steuereinheit ist beispielsweise diejenige gemäß der
JP 2003-258450 A bekannt geworden. Ein Gehäuse dieser elektronischen Steuereinheit ist aus einem Harz oder Kunststoff, beispielsweise Polybutylenterephthalat (PBT), und ist gebildet aus einem Gehäuseteil mit im Wesentlichen vierseitiger Schachtelform und einer Abdeckung, welche eine Öffnungsseite dieses Gehäuseteils verschließt. Eine rahmenförmige Gummipackung oder Gummidichtung, welche einen äußeren Vorsprung enthält, der ringförmig zur Außenseite hin vorsteht, ist an einem rahmenförmigen Wandabschnitt angebracht, der entlang eines Rand- oder Kantenteils der Öffnung des Gehäuseteils vorgesehen ist. Wenn die Abdeckung gegen das Gehäuseteil gedrückt wird, um die Öffnung des Gehäuseteils abzudecken und zu verschließen, gleitet eine Außenwand, welche entlang der Abdeckung vorgesehen ist, an einer Endfläche des äußeren Vorsprungs, wobei die Außenwand den äußeren Vorsprung der Dichtung in Richtung Innenseite presst. Wenn folglich Gehäuseteil und Abdeckung zusammengefügt sind, wird der äußere Vorsprung der Dichtung zusammengepresst, und daher wird das Gehäuse durch die Elastizität der Dichtung verschlossen, so dass Wassereintritt in das Gehäuse verhindert ist.
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Bei einer elektronischen Vorrichtung gemäß der
JP 2007-184428 A ist ein Gehäuse gebildet aus einem Behälter und einer Basis, die durch Pressbearbeitung von Aluminium hergestellt werden, sowie einer Schaltkreiskarte oder Platine, wobei ein Dichtmittel einen Innenraum des Gehäuses wasserdicht ausgestaltet und wobei ein wärmeleitendes Material, welches die Abstrahleigenschaften von der Platine (Wärmeableitung) verbessert, in diesem Gehäuse aufgenommen ist. Zwischen einem Bereich der Basis zur Anordnung des wärmeleitenden Materials und einem Bereich der Basis zur Anordnung des Dichtmittels oder der Dichtung ist ein Vorsprung vorgesehen, der an einer Innenflächenseite des Bereichs zur Anordnung des wärmeleitenden Materials vorsteht. Zum Zeitpunkt des Zusammenbaus wird folglich, wenn die Dichtung von der Platine zusammengedrückt wird und der Behälter über einen Freiraum oder Abstand zwischen Dichtung und Platine, die einem Befestigungsteil der Basis gegenüberliegt, verschoben wird, die Dichtung von dem Vorsprung blockiert, so dass ein Kontakt zwischen der Dichtung und dem wärmeleitenden Material verhindert ist.
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Gemäß den beigefügten 7(A) bis 7(C) ist es schwierig, eine elektronische Steuereinheit zu geringen Kosten und mit geringem Gewicht zu erhalten, die ein Gehäuse verwendet, das durch Aluminiumformguss erhalten wird. Wenn das Gehäuse beispielsweise aus einem Harz oder Kunststoff gebildet wird, ist, obgleich geringe Kosten und geringes Gewicht für die elektronische Steuereinheit erhalten werden können, ein zusätzlicher Prozess, beispielsweise eine Oberflächenbehandlung, notwendig, um ausgezeichnete Abstrahleigenschaften (Wärmeabstrahlung) und Abschirmung gegenüber elektronischem Störrauschen oder dergleichen sicherzustellen. In einem solchen Fall ist es schwierig, das Gehäuse zu geringem Preis zu realisieren. Wenn das Gehäuse beispielsweise aus einer Pressbearbeitung oder Umformung einer Aluminiumlegierung hergestellt wird, sind die Feinbearbeitungseigenschaften verschlechtert und beispielsweise ist die Ausbildung einer tiefen Vertiefung und eines schlanken Vorsprungs schwierig. Um sehr gute Wasserdichtigkeit zu erhalten, ist es notwendig, den Leckagepfad in Breitenrichtung dadurch sicherzustellen, dass die Breite der Vertiefung vergrößert wird, und folglich nehmen die Abmessungen des Gehäuses zwangsläufig zu.
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Wie in 7(A) gezeigt, ist ein Gehäuse 1 gebildet aus einem ersten Behälter 2 und einem zweiten Behälter 3, welche durch Formguss gebildet werden, und eine Wasserdichtigkeit des Gehäuses 1 wird dadurch sichergestellt, dass ein Vertiefungsabschnitt 2a seitens des ersten Behälters 2 und ein Vorsprung 3a seitens des zweiten Behälters 3 unter Zwischenschaltung eines Dichtmittels oder Dichtteils 4 zusammengefügt werden. Da der Vorsprung 3a mit hoher Genauigkeit ausgebildet werden kann, kann eine Länge (genauer: Breite) X1a des Vorsprungs 3a klein gemacht werden und eine Länge X1 von einer Endfläche des Vertiefungsabschnitts 2a zu einer Außenfläche des ersten Behälters 2 verkürzt werden. Folglich sind, obgleich die elektronische Steuereinheit verkleinert werden kann, Preisverringerung und Gewichtseinsparung schwierig. Die Länge oder Abmessung X1 in Breitenrichtung in 7(A) beträgt beispielsweise 4.5 mm und X1a beträgt beispielsweise 1.5 mm.
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Daher kann, um Gewichtsverringerung und Kostenverringerung der elektronischen Steuereinheit zu erhalten, beispielsweise gemäß den 7(B) und 7(C) ein zweiter Behälter 5 durch Umformen (Pressbearbeitung etc.) gebildet werden. Bei einem Behälteraufbau gemäß 7(B) wird jedoch, da ein Krümmungsradius eines Vorsprungs 5a des zweiten Behälters 5 nicht beliebig klein gemacht werden kann, eine Länge X2a des Vorsprungs 5a in dessen Breitenrichtung hoch, und eine Länge eines Vertiefungsabschnitts 2b des ersten Behälters 2 in dessen Breitenrichtung nimmt ebenfalls zu, um den Leckagepfad sicherzustellen. Im Ergebnis wird eine Länge X2 in Breitenrichtung von einer Endfläche des Vertiefungsabschnitts 2b zu einer Außenfläche des ersten Behälters 2 groß, und es wird damit schwierig, die elektronische Steuereinheit zu verkleinern. Die Abmessung oder Länge X2 in Breitenrichtung gemäß 7(B) beträgt beispielsweise 8 mm, und X2a beträgt beispielsweise 3 mm.
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Bei dem Behälteraufbau gemäß 7(C) kann die Dichtung oder das Dichtmittel nicht nur auf eine flache Oberfläche 2c des ersten Behälters 2, sondern auch auf eine Außenfläche 2d aufgebracht werden, um den unten genannten Leckagepfad alleine in Breitenrichtung gesehen verkürzen zu können, so dass die Abmessung in Breitenrichtung der elektronischen Steuereinheit entsprechend verringert wird. Im Fall eines einfachen Aufbringens eines Dichtmittels 4 auf die Außenfläche 2d hängt jedoch dieses Dichtmittel 4 entlang der Außenfläche 2d herab, so dass der Leckagepfad an der Außenfläche 2d mit der flachen Oberfläche 2c nicht lang gemacht werden kann. Folglich wird eine Länge X3 in Breitenrichtung hoch und die Abmessung der elektronischen Steuereinheit in Breitenrichtung nimmt zu. Es ist daher schwierig, die elektronische Steuereinheit zu verkleinern. Die Abmessung X3 in Breitenrichtung gemäß 7(C) beträgt beispielsweise 7.5 mm.
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Bei dem Gehäuse der elektronischen Steuereinheit gemäß der
JP 2003-258450 A sind beide Behälter oder Gehäuseteile aus einem Harz oder Kunststoff, beispielsweise PBT, und bei der elektronischen Steuervorrichtung gemäß der
JP 2007-184428 sind die beiden Behälter oder Gehäuseteile durch Pressbearbeitung gebildet. Somit ist deren Verwendung bei einer Gehäuseanordnung, bei der ein Gehäuseteil durch Formguss und das andere Gehäuseteil durch Pressbearbeitung gebildet ist, ohne Modifikationen nicht möglich.
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Die
US 6 407 925 B1 offenbart eine elektronische Steuereinheit, aufweisend:
- eine Schaltkreiskarte;
- ein Dichtmittel; und
- ein Gehäuse, welches die Schaltkreiskarte aufnimmt und seinerseits aufweist:
- einen ersten Behälter; und
- einen zweiten Behälter, der an dem ersten Behälter anbringbar ist, wobei ein Umfangsrandteil des ersten Behälters und ein Umfangsrandteil des zweiten Behälters mit dem Dichtmittel dazwischen zusammenfügbar sind, wobei:
- wenigstens ein Teil des Umfangsrandteils des ersten Behälters aufweist:
- eine flache Oberfläche, welche durchgängig mit einer äußeren Seitenfläche des ersten Behälters entlang einer Breitenrichtung der Einheit verlaufend ausgebildet ist; und
- ein vorstehendes Wandteil, welches von der flachen Oberfläche im Wesentlichen parallel zu und in gleicher Richtung wie die äußere Seitenfläche vorsteht; und
- das Umfangsrandteil des zweiten Behälters in einer abgestuften Form ausgebildet ist, um über das Dichtmittel dazwischen mit der äußeren Seitenfläche, der flachen Oberfläche und einer Außenwandfläche des vorstehenden Wandteils zusammengefügt zu werden.
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Aus der
DE 10 2009 005 716 A1 ist ein Gehäuse bekannt, das einen Gehäusekorpus und einen Deckel enthält, die im Fließpressverfahren oder mittels Spritzgusstechnik hergestellt sein können.
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Die
JP 2011 - 31 696 A offenbart schließlich noch ein zweiteiliges Gehäuse zur Aufnahme einer Leiterplatte, wobei die einzelnen Gehäuseteile durch ein Haftmittel aneinandergefügt sind.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine elektronische Steuereinheit zu schaffen, bei der ein Gehäuse verkleinert werden kann, ohne dass die Wasserdichtigkeitsfunktion der Gehäuseanordnung verringert ist, wobei ein Behälter oder Gehäuseteil des Gehäuses durch Formguss und der andere Behälter oder das andere Gehäuseteil durch eine Pressbearbeitung gebildet ist.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1. Demgemäß wird eine elektronische Steuereinheit geschaffen, welche aufweist: wenigstens eine Schaltkreiskarte; eine Dichtung oder ein Dichtmittel; und ein Gehäuse, welches die Schaltkreiskarte aufnimmt und seinerseits aufweist: ein erstes Gehäuseteil oder einen ersten Behälter, das oder der durch Formguss gebildet ist; und ein zweites Gehäuseteil oder einen zweiten Behälter, das oder der durch Pressformen gebildet ist und an dem ersten Behälter anbringbar ist, wobei ein Umfangsrandteil oder -abschnitt des ersten Behälters und ein Umfangsrandteil oder -abschnitt des zweiten Behälters mit dem Dichtmittel dazwischen zusammenfügbar sind, wobei wenigstens ein Teil des Umfangsrandteils des ersten Behälters aufweist: eine flache Oberfläche, welche durchgängig mit einer äußeren Seitenfläche des ersten Behälters entlang einer Breitenrichtung der Einheit verlaufend ausgebildet ist; und ein vorstehendes Wandteil, welches von der flachen Oberfläche im Wesentlichen parallel zu und in gleicher Richtung wie die äußere Seitenfläche vorsteht; und wobei das Umfangsrandteil des zweiten Behälters in einer abgestuften Form ausgebildet ist, um über das Dichtmittel dazwischen mit der äußeren Seitenfläche, der flachen Oberfläche und einer Außenwandfläche des vorstehenden Wandteils zusammengefügt zu werden.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich besser aus der nachfolgenden Beschreibung von einer Ausführungsform anhand der Zeichnung.
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Es zeigt:
- 1(A) eine Seitenansicht auf eine elektronische Steuereinheit gemäß einer Ausführungsform;
- 1(B) eine Draufsicht auf die elektronische Steuereinheit der Ausführungsform;
- 2 eine Draufsicht auf einen oberen Behälter, der von der Einheit gemäß 1 abgenommen ist;
- 3 einen unteren Behälter gemäß der Ausführungsform;
- 4 eine vergrößerte Schnittdarstellung des Nahbereichs von Umfangskanten oder Umfangskantenteilen der beiden Behälter der Ausführungsform;
- 5(A) eine vergrößerte Ansicht des Bereichs eines Eckteils eines Gehäuses gemäß der Ausführungsform;
- 5(B) eine Schnittdarstellung entlang Linie VB-VB in 5(A);
- 6 eine Darstellung, wie ein Dichtmittel oder eine Dichtung bei der Ausführungsform an- oder aufgebracht wird;
- 7(A) eine vergrößerte Schnittdarstellung einer Behälterstruktur, bei der beide Behälter oder Gehäuseteile durch Formguss gebildet sind;
- 7(B) eine Schnittdarstellung einer Behälterstruktur, bei der ein erster Behälter durch Formguss und ein zweiter Behälter durch Pressformen gebildet ist; und
- 7(C) eine Schnittdarstellung einer Behälterstruktur, bei der ein erster Behälter durch Formguss und ein zweiter Behälter durch Pressformen gebildet ist.
- Die 7(A), 7(B) und 7(C) zeigen nicht erfindungsgemäße Ausführungsformen.
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Eine Ausführungsform einer elektronischen Steuereinheit wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die die vorliegende Erfindung darstellenden Figuren der Zeichnung (1 bis 6) erläutert.
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Eine elektronische Steuereinheit 10 gemäß der vorliegenden Erfindung hat einen wasserdichten Aufbau, und die Einheit 10 ist eine Vorrichtung, welche beispielsweise im Motorraum eines Fahrzeugs (nicht gezeigt) eingebaut wird, und hat die Funktion, den Motor (ebenfalls nicht gezeigt) abhängig von unterschiedlichen Parametern zu steuern.
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Gemäß den 1 und 2 umfasst die elektronische Steuereinheit 10 ein Gehäuse 11 und wenigstens eine plattenförmige Schaltkreiskarte oder Platine 12 mit wenigstens einem Stecker oder Anschluss 13. Das Gehäuse 11 wird gebildet, indem ein oberes Gehäuseteil oder ein oberer Behälter (zweiter Behälter) 30 und ein unteres Gehäuseteil oder ein unterer Behälter (erster Behälter) 20 zusammengefügt werden, welche in Höhen- oder Dickenrichtung der Platine 12 gesehen voneinander getrennt sind, wobei ein Dichtmittel oder eine Dichtung 40 zwischengeschaltet wird. Im Wesentlichen die gesamte Platine 12 ist in einem Raum aufgenommen, der von dem oberen Behälter 30 und dem unteren Behälter 20 definiert ist.
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Die Platine 12 hat die Form einer rechteckförmigen Platte. Eine Vielzahl von elektronischen oder elektrischen Bauteilen (nicht gezeigt) befindet sich auf einer oder auf beiden Oberflächen der Platine 12. Der Verbinder 13, der eine Mehrzahl von Kontaktstiften oder dergleichen hat, ist an einem seitlichen Endteil der Platine 12 angebracht. Dieser Verbinder 13 dient zum Anschluss eines externen Verbinders (nicht gezeigt), um elektrische Leistung zuzuführen, damit die unterschiedlichen elektrischen und elektronischen Bauteile und Schaltungen auf der Platine 12 betrieben werden können, sowie zur Übertragung und zum Empfang verschiedener Signalarten. Die Platine 12, die auf diese Weise ausgebildet ist, ist an dem unteren Behälter 20, der nachfolgend noch näher beschrieben werden wird, beispielsweise über Verschraubungen (siehe 2) befestigt.
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Der untere Behälter 20 und der obere Behälter 30 werden nachfolgend näher unter Bezugnahme auf die 2 bis 6 beschrieben. In 6 ist ein Bereich, wo sich die Dichtung 40 befindet, zur besseren Veranschaulichung durch eine entsprechende Kreuzschraffur hervorgehoben.
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Der in 3 dargestellte untere Behälter 20 wird durch Formguss von beispielsweise Aluminium oder einer Aluminiumlegierung hergestellt. Der Behälter 20 umfasst eine Bodenwand 21 und eine Umfangswand 22, welche in Verbindung mit der äußeren Umfangskante dieser Bodenwand 21 mit Ausnahme eines Bereichs der äußeren Umfangskante dieser Bodenwand 21 ist (nachfolgend als öffnungsseitiger Randbereich 21 a bezeichnet), um einen Bereich offen zu lassen, von welchem der Verbinder 13 vorstehen kann.
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Die Umfangswand 22 hat daher im Wesentlichen eine Hufeisenform, wenn von der Seite des oberen Behälters aus betrachtet, und zwei Sockel 22a zur Lagerung der Platine 12 von unten her sind an inneren Eckteilen der Wand 22 vorgesehen. Schraubenöffnungen 22b, in welche Schrauben zum Festlegen der Platine 12 einschraubbar sind, sind in den Endflächen der Sockel 22a ausgebildet. Vier Schraubenöffnungen 22c, in welche Schrauben 14 als Befestigungsmittel zum Festlegen des unteren Behälters 20 einschraubbar sind, sind an der Umfangswand 22 in in 3 oberen Eckabschnitten der Umfangswand 22 sowie in Zwischenbereichen zwischen diesen beiden Eckabschnitten und dem öffnungsseitigen Randbereich 21a ausgebildet.
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Wie in 4 dargestellt, ist eine flache Oberfläche 25, welche durchgängig mit und im Wesentlichen senkrecht zu einer Außenfläche 24 (äußere Seitenfläche) der Umfangswand 22 verläuft, in einem Bereich eines Endabschnitts der Umfangswand 22 in Richtung des oberen Behälters weisend ausgebildet, erstreckt sich hierbei in Breitenrichtung der Einheit (d. h. in horizontaler Richtung in 4) und liegt entfernt von und parallel zu dem öffnungsseitigen Randbereich 21a (dieser Bereich wird nachfolgend als Umfangsrandteil 23 bezeichnet). Ein vorstehender Wandteil 26, der von der Innenseite der flachen Oberfläche 25 im Wesentlichen parallel zur Außenfläche 24 vorsteht, ist an dem Umfangsrandteil 23 ausgebildet. Eine Außenfläche dieses vorstehenden Wandteils 26 (nachfolgend als Außenwandfläche 26a bezeichnet) ist durchgängig mit und im Wesentlichen senkrecht zu der flachen Oberfläche 25 ausgebildet.
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Wie in den 3 und 5 gezeigt, sind Eingriffsteile 27, welche außerhalb des vorstehenden Wandteils 26 vorstehen, an den Eckteilen des Umfangsrandteils 23 und an der flachen Oberfläche 25 nahe den Schraubenöffnungen 22c ausgebildet. Vorstehende Abschnitte 28, die in abgestufter Form außerhalb der Außenfläche 24 vorstehen, sind an den beiden äußeren Eckteilen der Umfangswand 22 vorgesehen. Diese beiden vorstehenden Abschnitte 28 sind jeweils so ausgebildet, dass sie außerhalb eines ersten Vertiefungsabschnitts 34 des oberen Behälters 30 beim Zusammenbau der beiden Behälter 20 und 30 vorstehen (siehe 5; wird später noch im Detail erläutert).
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Ein Vertiefungsabschnitt 29 zur Erfüllung einer Wasserdichtigkeitsfunktion zwischen dem unteren Behälter 20 und dem Verbinder 13 durch Zusammenfügen eines Eingriffsvorsprungs (nicht gezeigt) an der Außenfläche des Verbinders 13 mittels der Dichtung oder des Dichtmittels ist an dem öffnungsseitigen Randbereich 21 a der Bodenwand 21 und an einem Endabschnitt einer Innenfläche der Umfangswand 22 an der Öffnungsseite (untere Seite in 3) ausgebildet.
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Das obere Gehäuseteil oder der obere Behälter 30 ist beispielsweise durch Pressformen eines Metallmaterials, beispielsweise Stahl, gebildet und enthält eine obere Platte 31 mit im Wesentlichen rechteckförmiger Ausgestaltung und eine umlaufende Seitenplatte 32, die sich von einer äußeren Umfangskante der Platte 31 in Richtung unteren Behälter erstreckt. Die Seitenplatte 32 ist so ausgebildet, dass eine zum unteren Behälter weisende Seite der Platte 32 mit dem Umfangsrandteil 23 des unteren Behälters 20 und mit einem seitlichen Endteil der Platine 12 unter Zwischenschaltung der Dichtung 40 verbindbar ist. Vier Kerben 32a entsprechend den Schraubenöffnungen 22c des unteren Behälters 20 sind in dieser Seitenplatte 32 in einem Bereich der zum unteren Behälter weisenden Seite der Platte 32 ausgebildet, der mit einem zur Seite des oberen Behälters weisenden Endteil der Umfangswand 22 zusammengefügt wird.
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Wie in 4 gezeigt, weist ein Bereich der zum unteren Behälter weisenden Seite der Seitenplatte 32, der mit dem Umfangsrandteil 23 zusammengefügt ist (nachfolgend als Umfangsrandteil 33 bezeichnet), einen ersten Fügeabschnitt 34, einen zweiten Fügeabschnitt 35 und einen dritten Fügeabschnitt 36 auf. Der erste Fügeabschnitt 34, der mit dem zwischengeschalteten Dichtmittel oder der Dichtung 40 an der Außenfläche 24 anliegt oder an diese angefügt ist, der zweite Fügeabschnitt 35, der ebenfalls unter Zwischenschaltung der Dichtung 40 an der flachen Oberfläche 25 anliegt oder an diese angefügt ist und der dritte Fügeabschnitt 36, der unter Zwischenschaltung der Dichtung 40 an der Außenwandfläche 26a des vorstehenden Wandteils 26 anliegt oder an diese angefügt ist, sind in der aus 4 ersichtlichen Weise unter jeweiliger Bildung eines Winkels von beispielsweise 90 Grad zueinander stufenförmig abgebogen.
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Gemäß 5 sind im Wesentlichen hufeisenförmige Kerben 37, die zum Zeitpunkt des Zusammenfügens der beiden Behälter 20 und 30 mit den Eingriffsteilen 27 des unteren Behälters 20 in Eingriff gelangen, an den Eckteilen des Umfangsrandteils 33 und nahe den Kerben 32a ausgebildet. Das Eingriffsteil 27 und die Kerbe 37 entsprechen einem „Eingriffsteil“ und einem „ergriffenen Teil“.
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Wie aus 6 ersichtlich, ist die Dichtung oder das Dichtmaterial 40 zwischen einem Endteil der zum oberen Behälter weisenden Seite der Umfangswand 22 des unteren Behälters 20, dem einen seitlichen Endteil der Platine 12 und der zum unteren Behälter weisenden Seite der Seitenplatte 32 des oberen Behälters 30 angeordnet. Diese Dichtung 40 ist beispielsweise aus einem unter Feuchtigkeit aushärtenden Silikonkleber, und der obere Behälter 30 und der untere Behälter 20, an dem die Platine 12 angebracht ist, werden miteinander durch Aushärtung dieser Dichtung 40 verbunden.
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Folglich ist gemäß 4 eine Flüssigkeitskriechstrecke oder ein Leckagepfad L zwischen dem Umfangsrandteil 23 des unteren Behälters 20 und dem Umfangsrandteil 33 des oberen Behälters 30 gebildet und sichergestellt. Insbesondere ist der Leckagepfad L die Gesamtlänge der jeweiligen Kontakt- oder Anlagelängen eines Kontakts zwischen der Außenfläche 24 und dem ersten Fügeabschnitt 34 und der Dichtung 40, einer Kontaktlänge zwischen der flachen Oberfläche 25 und dem zweiten Fügeabschnitt 35 und der Dichtung 40 und einer Kontaktlänge zwischen der Außenwandfläche 26a und dem dritten Fügeabschnitt 36 und der Dichtung 40.
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Selbst wenn daher eine Länge X von dem ersten Fügeabschnitt 34 zur Außenwandfläche 26a (Länge in Breitenrichtung, also horizontale Richtung in 4), d. h. eine Länge der flachen Oberfläche 25 (Länge in einer Richtung von deren Außenseite zur Innenseite), verringert wird, um die Länge der elektronischen Steuereinheit 10 in einer Richtung zu verkürzen, in der eine Verbinderfläche des Verbinders 13 freiliegt (siehe Pfeile α in 1(B)), kann ein Leckagepfad zur Aufrechterhaltung einer notwendigen Wasserdichtigkeitsfunktion aufgrund der Außenfläche 24 und des ersten Fügeabschnitts 34 und der Außenwandfläche 26a und des dritten Fügeabschnitts 36 sichergestellt werden.
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Wie erläutert, sind bei der elektronischen Steuereinheit 10 der vorliegenden Ausführungsform der untere Behälter 20 durch Formguss und der obere Behälter 30 durch einen Pressvorgang gebildet. An dem Umfangsrandteil 23 des unteren Behälters 20 ist die flache Oberfläche 25 durchgängig mit der Außenfläche 24 des unteren Behälters 20 entlang der Breitenrichtung der Einheit 10 ausgebildet, und das vorstehende Wandteil 26, welches von dieser flachen Oberfläche 25 entlang oder in Richtung der Außenfläche 24 (und im Wesentlichen parallel hierzu) vorsteht, ist ausgebildet. Das Umfangsrandteil 44 des oberen Behälters 30 ist in der Stufenform ausgebildet, um sich an die Außenfläche 24, die flache Oberfläche 25 und die Außenwandfläche 26a des vorstehenden Wandteils 26 mit dem zwischengeschalteten Dichtmittel 40 anzulegen.
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Da wie oben beschrieben der untere Behälter 20 durch Formguss gebildet ist und der obere Behälter 30 durch einen Pressvorgang, kann die Einheit 10 im Vergleich zu dem Fall mit geringeren Kosten hergestellt werden, bei dem beide Behälter jeweils mittels Formguss hergestellt werden.
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Die Außenfläche 24 des unteren Behälters 20, die flache Oberfläche 25 und die Außenwandfläche 26a des vorstehenden Wandteils 26 sowie das Umfangsrandteil 33 des oberen Behälters 30 sind über das Dichtmittel oder die Dichtung 40 miteinander verbunden, so dass unterer Behälter 20 und oberer Behälter 30 zusammengehalten werden. Selbst wenn daher die Länge der flachen Oberfläche 25 in Breitenrichtung verringert wird, ist der Leckagepfad L zur Aufrechterhaltung der benötigten Wasserdichtigkeitsfunktion aufgrund der Außenfläche 24 und der Außenwandfläche 26a sichergestellt. Indem die Länge der flachen Oberfläche 25 verringert wird, kann die Länge des Gehäuses 11 in Breitenrichtung ebenfalls verringert werden. Unter Verwendung der obigen Ausgestaltung kann somit das Gehäuse 11 durch Verkürzung der Länge in Breitenrichtung der flachen Oberfläche 25 unter Beibehaltung der Wasserdichtigkeitsfunktion verkleinert werden.
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Insbesondere was das äußere Umfangsrandteil 33 des oberen Behälters 30 betrifft, so sind der erste Fügeabschnitt 34, der über das Dichtmittel 40 an der Außenfläche 24 anliegt, der zweite Fügeabschnitt 35, der über das Dichtmittel 40 an der flachen Oberfläche 25 anliegt, und der dritte Fügeabschnitt 36, der über das Dichtmittel 40 an der Außenwandfläche 26a des vorstehenden Wandteils 26 anliegt, zueinander abgebogen. Da auf diese Art und Weise das Umfangsrandteil 33 eine Formgebung hat, welche keine hochgenaue Ausbildung erfordert, kann die Formgebung des Umfangsrandteils 33 des oberen Behälters 30, welche an die Formgebung der Außenfläche 24, der flachen Oberfläche 25 und der Außenwandfläche 26a des unteren Behälters 20 angepasst ist, durch eine Pressverformung problemlos gebildet werden. Somit kann das Gehäuse 11 ohne eine Verringerung der Wasserdichtigkeitsfunktion der Gehäuseanordnung verkleinert werden, wobei der untere Behälter 20 durch Formguss und der obere Behälter 30 durch einen Pressformvorgang gebildet ist.
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Der vorstehende Abschnitt oder Vorsprungsabschnitt 28, der von dem Umfangsrandteil 33 des oberen Behälters 30 nach außen vorsteht, ist an einem Teil der Außenfläche 24 ausgebildet. Folglich wirkt im Fall der Einwirkung einer äußeren Kraft, beispielsweise bei einem Aufprall des Gehäuses 11 nach einem Fall, diese äußere Kraft auf den vorstehenden Abschnitt 28 des unteren Behälters 20 vor dem Umfangsrandteil 33 des oberen Behälters 30. Im Ergebnis kann der obere Behälter 30, der gegenüber dem unteren Behälter 20 geringere Festigkeit hat, gegenüber äußeren Kräften oder Stößen geeignet geschützt werden.
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Das Eingriffsteil 27 ist an der flachen Oberfläche 25 außerhalb des vorstehenden Wandteils 26 ausgebildet, und die Kerbe 37, mit der das Eingriffsteil 27 zum Zeitpunkt des Anbringens der beiden Behälter 20 und 30 aneinander in Eingriff gelangt, ist an dem Umfangsrandteil 33 des oberen Behälters 30 ausgebildet. Folglich gelangt das Eingriffsteil 27 beim Zusammenbau der beiden Behälter 20 und 30 in Eingriff mit der Kerbe 37. Daher kann eine Verschiebung der Zusammenfügpositionen zwischen Außenfläche 24, flacher Oberfläche 25 und Außenwandfläche 26a des unteren Behälters 30 mit den jeweiligen Fügeabschnitten 34 bis 36 des Umfangsrandteils 33 des oberen Behälters 30 eingeschränkt werden. Durch eine derartige Begrenzung bei der Verschiebung der Zusammenfügpositionen können Schwankungen in der Länge des Leckagepfads L vermieden werden. Eine Verschlechterung der Wasserdichtigkeitsfunktion aufgrund von Relativverschiebungen von Bauteilen oder Flächen zueinander kann somit unterbunden werden.
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Das Eingriffsteil 27 und die Kerbe 37 sind für jeweiligen Eingriff oder eine Anlage miteinander nahe der Schraube 14 zum Befestigen der beiden Behälter 20 und 30 aneinander ausgebildet. Aus diesem Grund sind zum Zeitpunkt der Befestigung mittels der Schraube 14 der untere Behälter 20 und der obere Behälter 30 als Ergebnis des Eingriffs von Eingriffsteil 27 und Kerbe 37 zueinander ausgerichtet. Zusätzlich zu einer Unterbindung einer Verschlechterung der Wasserdichtigkeitsfunktion kann somit der Befestigungsvorgang zwischen unterem Behälter 20 und oberem Behälter 30 durch die Schraube 14 einfach durchgeführt werden.
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Insbesondere sind Eingriffsteil 27 und Kerbe 37 für den jeweiligen Eingriff miteinander an den Eckteilen der Umfangsrandteile 23 und 33 ausgebildet. An dem Ecketeil des Umfangsrandteils 23 ist die Länge der flachen Oberfläche 25 in einer Richtung von außen nach innen größer als im Vergleich zu anderen Bereichen. Folglich kann ein Einfluss auf eine Verringerung einer Kontaktfläche mit dem Dichtmittel 40 aufgrund der Ausbildung des Eingriffsteils 27 gemindert oder aufgehoben werden.
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Die elektronische Steuereinheit 10 ist nicht auf die obige Ausführungsform begrenzt und kann beispielsweise auch wie folgt ausgeführt werden: Das Umfangsrandteil 23 der Umfangswand 22, wo Außenfläche 24, flache Oberfläche 25 und vorstehendes Wandteil 26 ausgebildet sind, muss nicht notwendigerweise in einem Bereich des Endabschnitts der Umfangswand 22 an der zum oberen Behälter weisenden Seite entfernt von und parallel zu dem öffnungsseitigen Randbereich 21a ausgebildet sein. Das Randteil 23 kann auch in einem Bereich des Endabschnitts der zum oberen Behälter weisenden Seite ausgebildet sein, der senkrecht zu dem öffnungsseitigen Randbereich 21a liegt. In diesem Fall werden die jeweiligen Fügeabschnitte 34 bis 36 ebenfalls in einem Bereich der Seitenplatte 32 an der zum unteren Behälter weisenden Seite ausgebildet, der mit dem obigen Bereich in Anlage gelangt, der senkrecht zu dem öffnungsseitigen Randbereich 21a ist. Folglich kann durch eine Verkürzung der Länge des Gehäuses 11 in einer Richtung senkrecht zu der Richtung, in der die Verbinderfläche des Verbinders 13 freiliegt (d. h. in einer Richtung senkrecht zu den Pfeilen α in 1(B)), die elektronische Steuereinheit 10 verkleinert werden.
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Der untere Behälter 20 muss nicht notwendigerweise durch Aluminiumformguss gebildet werden, sondern kann auch durch Formguss eines anderen Materials gebildet werden. Der obere Behälter 30 muss nicht notwendigerweise durch Pressformen eines Stahlmaterials gebildet werden, sondern kann auch durch Pressformen eines anderen plattenartigen Materials gebildet werden.
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Wenn eine Platine verwendet wird, bei der der Verbinder 13 weggelassen ist, kann die gesamte Platine in dem Gehäuse aufgenommen werden. Weiterhin kann die elektronische Steuereinheit der vorliegenden Erfindung auch als eine elektronische Steuereinheit für irgendein zu steuerndes oder regelndes Objekt verwendet werden, also nicht ausschließlich für den Motor eines Fahrzeugs. Weiterhin kann die Ausgestaltung der elektronischen Steuereinheit im Detail geeignet abgewandelt werden, ohne vom Wesen der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
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Insoweit zusammenfassend lässt sich die elektronische Steuereinheit 10 gemäß der vorliegenden Erfindung bzw. der geschilderten Ausführungsform wie folgt beschreiben:
- Eine elektronische Steuereinheit 10 umfasst wenigstens eine Platine 12, eine Dichtung oder ein Dichtmittel 40 und ein Gehäuse 11. Das Gehäuse 11 nimmt die wenigstens eine Platine 12 auf und umfasst ein erstes Gehäuseteil oder einen ersten Behälter 20 und ein zweites Gehäuseteil oder einen zweiten Behälter 30. Der erste Behälter 20 wird durch Formguss hergestellt. Der zweite Behälter 30 wird durch eine Pressverformung hergestellt und ist an dem ersten Behälter 20 angebracht, wobei ein Umfangsrandteil 23 des ersten Behälters 20 und ein Umfangsrandteil 33 des zweiten Behälters 30 unter Zwischenschaltung der Dichtung 40 zusammengefügt sind. Wenigstens ein Teil des Umfangsrandteils 23 des ersten Behälters 20 enthält eine flache, d.h. zu einer Grundfläche des Behälters 20 im Wesentlichen parallele Oberfläche 25 und ein vorstehendes Wandteil 26. Die flache Oberfläche 25 ist durchgängig mit einer äußeren Seitenfläche 24 des ersten Behälters 20 entlang einer Breitenrichtung der Einheit 10 ausgebildet. Das vorstehende Wandteil 26 steht von der flachen Oberfläche 25 im Wesentlichen parallel oder entlang der äußeren Seitenfläche 24 vor. Das Umfangsrandteil 33 des zweiten Behälters 30 ist abgestuft ausgebildet, um mit der äußeren Seitenfläche 24, der flachen Oberfläche 25 und einer Außenwandfläche 26a des vorstehenden Wandteils 26 mit zwischengeschaltetem Dichtmittel 40 in Anlage zu sein.
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Da wie oben beschrieben der erste Behälter 20 durch Formguss gebildet ist und der zweite Behälter 30 durch einen Pressformvorgang, kann die Einheit 10 im Vergleich zu dem Fall mit geringen Kosten hergestellt werden, wo beide Behälter 20 und 30 im Formguss hergestellt werden. Die Außenfläche 24 und die flache Oberfläche 25 des ersten Behälters 20 und die Außenwandfläche 26a des vorstehenden Wandteils 26 sowie das Umfangsrandteil 33 des zweiten Behälters 30 sind über das Dichtmittel 40 miteinander in Verbindung und/oder Anlage, so dass der erste Behälter 20 und der zweite Behälter 30 miteinander verbunden sind. Folglich ist die kürzeste Länge oder Wegstrecke vom Äußeren in das Innere des Gehäuses 11 entlang einer Kontaktfläche zwischen Gehäuse 11 und Dichtmittel 40, d. h. die Flüssigkeitskriechstrecke oder der Leckagepfad L, eine Kontaktlänge von außen nach innen zwischen der äußeren Fläche 24, der flachen Oberfläche 25 und der Außenwandfläche 26a und dem Dichtmittel 40. Selbst wenn daher die Länge in Breitenrichtung („Breite“) der flachen Oberfläche 25 (Länge in einer Richtung von außen nach innen) verringert wird, kann der Leckagepfad L zur Aufrechterhaltung der notwendigen Wasserdichtigkeitsfunktion sichergestellt werden, da die Außenfläche 24 und die Außenwandfläche 26a hierzu beitragen. Die Länge in Breitenrichtung des Gehäuses 11 kann durch eine Verringerung der Länge in Breitenrichtung der flachen Oberfläche 25 entsprechend verringert werden. Unter Verwendung der obigen Ausgestaltung kann somit das Gehäuse 11 verkleinert werden, indem die Länge in Breitenrichtung der flachen Oberfläche 25 unter Beibehaltung der Wasserdichtigkeitsfunktion verringert wird.
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Insbesondere da das Umfangsrandteil 33 des zweiten Behälters 30 eine gestufte Form hat, um mit Außenfläche 24, flacher Oberfläche 25 und Außenwandfläche 26a über das Dichtmittel 40 in Anlage zu geraten, hat das Randteil 33 eine Form, welche keine hochgenaue Ausbildung benötigt. Daher kann der zweite Behälter 30 durch einen Pressformvorgang gebildet werden. Das Gehäuse 11 kann somit ohne Verschlechterung der Wasserdichtigkeitsfunktion der Gehäusestruktur verkleinert werden, wobei ein Behälter oder Gehäuseteil durch Formguss und der andere Behälter oder das andere Gehäuseteil durch einen Pressformvorgang gebildet ist.
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Ein Teil der äußeren Seitenfläche 24 kann einen vorstehenden Abschnitt 28 enthalten, der außerhalb des Umfangsrandteils 33 des zweiten Behälters 30 vorsteht.
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Im Fall der Einwirkung der externen Kraft durch einen Schlag oder dergleichen auf das Gehäuse 11, wirkt diese von außen wirkende Kraft auf den vorstehenden Abschnitt 28 des ersten Behälters 20 vor dem Umfangsrandteil 33 des zweiten Behälters 30. Im Ergebnis kann der zweite Behälter 30, der gegenüber dem ersten Behälter 20 vergleichsweise niedrige Festigkeit hat, vor äußeren Kräften geeignet geschützt werden.
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Die flache Oberfläche 25 kann außerhalb des vorstehenden Wandteils 26 ein Eingriffsteil 27 haben. Das Umfangsrandteil 33 des zweiten Behälters 30 kann ein ergriffenes Teil 37 haben, welches in Eingriff mit dem Eingriffsteil 27 zum Zeitpunkt der Anbringung des ersten Behälters 20 und des zweiten Behälters 30 gelangt.
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Folglich ist zum Zeitpunkt der Verbindung der beiden Behälter 20 und 30 das Eingriffsteil 27 in Eingriff mit dem ergriffenen Teil 37. Schwankungen der Zusammenfügpositionen zwischen Außenfläche 24, flacher Oberfläche 25 und Außenwandfläche 26a des ersten Behälters 20 und Umfangsrandteil 33 des zweiten Behälters 30 können somit begrenzt werden. Da somit Änderungen oder Verschiebungen der Zusammenfügpositionen unterbunden oder eingeschränkt sind, lassen sich Schwankungen in der Länge des Leckagepfads L vermeiden. Eine Verschlechterung der Wasserdichtigkeitsfunktion aufgrund von Schwankungen oder Verschiebungen der Zusammenfügpositionen können somit unterbunden werden.
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Die elektronische Steuereinheit 10 kann weiterhin wenigstens ein Befestigungsteil 14 enthalten, welches zur Befestigung zwischen erstem Behälter 20 und zweitem Behälter 30 dient. Das Eingriffsteil 27 und das ergriffene Teil 37 können so ausgebildet sein, dass sie miteinander nahe dem Befestigungsteil 14 in Eingriff gelangen.
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Zum Zeitpunkt der Befestigung über das Befestigungsteil 14 sind somit der erste Behälter 20 und der zweite Behälter 30 aufgrund eines Eingriffs zwischen Eingriffsteil 27 und ergriffenem Teil 37 positioniert. Zusätzlich zu einer Aufrechterhaltung der Wasserdichtigkeitsfunktion kann somit der Befestigungsvorgang zwischen erstem Behälter 20 und zweitem Behälter 30 durch Verwendung des Befestigungsteils 14 vereinfacht werden.
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Das Eingriffsteil 27 und das ergriffene Teil 37 können für einen Eingriff miteinander an Eckteilen des Umfangsrandteils 23 des ersten Behälters 20 und des Umfangsrandteils 33 des zweiten Behälters 30 ausgebildet werden.
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An dem Eckteil des Umfangsrandteils 23 ist die Länge der flachen Oberfläche 25 in einer Richtung von außen nach innen im Vergleich zu anderen Bereichen vergrößert. Folglich kann eine Verringerung einer Kontaktfläche mit dem Dichtmittel oder der Dichtung 40 aufgrund der Ausbildung des Eingriffsteils 27 vermieden werden.
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Das Umfangsrandteil 33 des zweiten Behälters 30 kann in abgestufter Form gebogen werden, um zu enthalten: einen ersten Fügeabschnitt 34, der mit zwischengeschalteter Dichtung 40 an der äußeren Seitenfläche 24 anliegt, einen zweiten Fügeabschnitt 35, der unter Zwischenschaltung der Dichtung 40 an der flachen Oberfläche 25 anliegt, und einen dritten Fügeabschnitt 36, der unter Zwischenschaltung der Dichtung 40 an der Außenwandfläche 26a des vorstehenden Wandteils 26 anliegt.
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Durch Biegen des Umfangsrandteils 33 in abgestufter Form durch einen Pressformvorgang zur Ausbildung der Fügeabschnitte 34, 35 und 36 kann somit, wie oben beschrieben, die Form des Umfangsrandteils 33 des zweiten Behälters 30, welche an die Form von Außenfläche 24, flacher Oberfläche 25 und Außenwandfläche 26a des ersten Behälters 20 angepasst ist, problemlos hergestellt werden.