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DE102012211635B4 - Partikelabsaugvorrichtung - Google Patents

Partikelabsaugvorrichtung Download PDF

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DE102012211635B4
DE102012211635B4 DE102012211635.4A DE102012211635A DE102012211635B4 DE 102012211635 B4 DE102012211635 B4 DE 102012211635B4 DE 102012211635 A DE102012211635 A DE 102012211635A DE 102012211635 B4 DE102012211635 B4 DE 102012211635B4
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particle
bypass
channel
particle extraction
unit
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Florian Bantle
Timo Etzel
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Partikelabsaugvorrichtung, insbesondere Schleifstaubabsaugvorrichtung, für eine tragbare Werkzeugmaschine, mit zumindest einem Partikelabsaugkanal (14a; 14b) zu einem Abtransport von Partikeln, in dem in zumindest einem Betriebszustand ein Fluidstrom eine entlang eines Gesamtverlaufs des Partikelabsaugkanals (14a; 14b) verlaufende Hauptströmungsrichtung (16a; 16b) infolge eines Drucks im Partikelabsaugkanal (14a; 14b) aufweist, gekennzeichnet durch zumindest eine Bypasseinheit (18a; 18b), welche infolge einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal (14a; 14b) zu einer Änderung der Hauptströmungsrichtung (16a; 16b) des Fluidstroms in zumindest einem Betriebszustand in zumindest einem Teilbereich des Partikelabsaugkanals (14a; 14b) führt, wobei der Fluidstrom mittels der Bypasseinheit (18a; 18b) zusätzlich zu einer Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals (14a; 14b) in zumindest einem Betriebszustand aus dem Partikelabsaugkanal (14a; 14b) abführbar ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Es sind bereits Partikelabsaugvorrichtungen, insbesondere Schleifstaubabsaugvorrichtungen, für tragbare Werkzeugmaschinen, bekannt, wobei die Partikelabsaugvorrichtungen einen Partikelabsaugkanal zu einem Abtransport von Partikeln umfassen, in dem in einem Betriebszustand ein Fluidstrom eine entlang eines Gesamtverlaufs des Partikelabsaugkanals verlaufende Hauptströmungsrichtung infolge eines Drucks im Partikelabsaugkanal aufweist. Ferner wird auf die Druckschriften DE 103 56 927 A1 , DE 100 41 906 A1 , DE 88 16 200 U1 , DE 10 2009 029 111 A1 und EP 1 477 273 A1 verwiesen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einer Partikelabsaugvorrichtung, insbesondere von einer Schleifstaubabsaugvorrichtung, für eine tragbare Werkzeugmaschine, mit zumindest einem Partikelabsaugkanal zu einem Abtransport von Partikeln, in dem in zumindest einem Betriebszustand ein Fluidstrom eine entlang eines Gesamtverlaufs des Partikelabsaugkanals verlaufende Hauptströmungsrichtung infolge eines Drucks im Partikelabsaugkanal aufweist.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Partikelabsaugvorrichtung zumindest eine Bypasseinheit zu einer Änderung der Hauptströmungsrichtung des Fluidstroms in zumindest einem Betriebszustand in zumindest einem Teilbereich des Partikelabsaugkanals umfasst. Die Partikelabsaugvorrichtung auch zumindest eine Sensoreinheit zu einer Erkennung einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal umfassen. Unter einem „Partikelabsaugkanal“ soll hier insbesondere ein einen Hohlraum umschließender Hohlkörper verstanden werden, in dem insbesondere Partikel mittels eines Fluidstroms gezielt auf einer vorgegebenen Strecke von einem Anfangspunkt zu einem Endpunkt transportierbar sind. Besonders bevorzugt ist der Partikelabsaugkanal rohrförmig ausgebildet. Hierbei kann der Partikelabsaugkanal jegliche, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Querschnittsformen aufweisen, wie beispielsweise eine polygonale Querschnittsform, eine runde Querschnittsform, eine elliptische Querschnittsform usw. Bevorzugt erstreckt sich der Partikelabsaugkanal durch ein Werkzeugmaschinengehäuse der tragbaren Werkzeugmaschine.
  • Vorzugsweise wird mittels zumindest eines Druckerzeugungselements, insbesondere mittels eines auf einer Antriebswelle einer Antriebseinheit der tragbaren Werkzeugmaschine angeordneten Lüfterrads, der Partikelabsaugvorrichtung ein Druck im Partikelabsaugkanal zur Erzeugung eines Fluidstroms erzeugt. Der Fluidstrom wird bevorzugt von einem Luftstrom gebildet. Die Hauptströmungsrichtung des Fluidstroms verläuft entlang eines Gesamtverlaufs des Partikelabsaugkanals bevorzugt zumindest im Wesentlichen parallel zu Innenwänden des Partikelabsaugkanals, wobei Verwirbelungen des Fluidstroms im Bereich der Innenwände zu vernachlässigen sind. Die Partikel werden vorzugsweise von Schleifstaubpartikeln gebildet, die mittels eines von der tragbaren Werkzeugmaschine angetriebenen Bearbeitungswerkzeugs bei einer Bearbeitung eines Werkstücks von einer Werkstückoberfläche des Werkstücks abgetragen werden.
  • Der Begriff „Bypasseinheit“ soll hier insbesondere eine Einheit definieren, die ei-ne Abzweigung des Fluidstroms aus dem Partikelabsaugkanal zu einer Umgehung eines Hindernisses im Partikelabsaugkanal oder zu einer Umgehung eines Hindernisses in einem direkt am Partikelabsaugkanal angeschlossenen Partikelauffangbehälter ermöglicht. Bevorzugt wird der Fluidstrom mittels der Bypasseinheit zusätzlich zu einer Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals in zumindest einem Betriebszustand aus dem Partikelabsaugkanal abgeführt. Besonders bevorzugt ist die Bypasseinheit dazu vorgesehen, die Hauptströmungsrichtung des Fluidstroms im Fall eines maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters oder einer verstopften Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals zu ändern bzw. den Fluidstrom im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters oder der verstopften Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals zusätzlich oder alternativ zur Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals aus dem Partikelabsaugkanal abzuführen. Unter „vorgesehen“ soll insbesondere speziell programmiert, ausgelegt und/oder ausgestattet verstanden werden.
  • Der Ausdruck „Sensoreinheit“ soll hier insbesondere eine Einheit definieren, die mittels eines mechanischen und/oder elektronischen Sensorelements eine physikalische oder chemische Eigenschaft eines Elements (z.B.: Wärmestrahlung, Temperatur, Feuchtigkeit, Druck, Schall, Helligkeit oder Beschleunigung) und/oder die stoffliche Beschaffenheit einer Umgebung, in der das Sensorelement angeordnet ist, qualitativ oder als Messgröße quantitativ erfassen kann. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Partikelabsaugvorrichtung kann vorteilhaft einer Neigung zu einer Verstopfung eines Partikelauffangbehälters der Partikelabsaugvorrichtung oder einer Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals entgegengewirkt werden. Zudem kann besonders vorteilhaft einem Bediener beispielsweise durch aus der Bypasseinheit ausströmende Partikel oder durch ein Erkennen einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal durch die Sensoreinheit ein maximal gefüllter Zustand oder ein Verstopfen des Partikelauffangbehälters der Partikelabsaugvorrichtung oder ein Verstopfen der Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals angezeigt werden. Somit kann vorteilhaft ein hoher Bedienkomfort erreicht werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Bypasseinheit zumindest einen zumindest im Wesentlichen quer zu zumindest einem Teilbereich des Partikelabsaugkanals verlaufenden Bypasskanal aufweist. Unter „zumindest im Wesentlichen quer“ soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Ebene und/oder einer Richtung relativ zu einer weiteren Ebene und/oder einer weiteren Richtung verstanden werden, die bevorzugt von einer parallelen Ausrichtung der Ebene und/oder der Richtung relativ zu der weiteren Ebene und/oder der weiteren Richtung abweicht. Bevorzugt wird die Hauptströmungsrichtung des Fluidstroms mittels des Bypasskanals vor einem Austritt aus dem Partikelauffangbehälter und/oder vor einem Erreichen der Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals geändert bzw. umgelenkt. Vorzugsweise ist der Bypasskanal direkt an den Partikelabsaugkanal angeformt. Hierbei weist der Bypasskanal eine von dem Teilbereich des Partikelabsaugkanals, an dem der Bypasskanal angeformt ist, verschiedene Ausrichtung auf. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann konstruktiv einfach eine Umlenkung des Fluidstroms, insbesondere im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters oder der verstopften Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals, erreicht werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Bypasseinheit zumindest ein bewegliches Bypasselement umfasst, das in zumindest einem Betriebszustand die Hauptströmungsrichtung des Fluidstroms im Partikelabsaugkanal ändert. Der Ausdruck „bewegliches Bypasselement“ soll hier insbesondere ein Element definieren, das infolge einer beweglichen Lagerung und/oder infolge einer elastischen Verformung des Elements eine Änderung der Hauptströmungsrichtung bzw. eine Umlenkung des Fluidstroms ermöglicht. Der Ausdruck „bewegliche Lagerung“ soll hier insbesondere eine Lagerung eines Elements relativ zu zumindest einem weiteren Element definieren, wobei das Element, insbesondere entkoppelt von einer elastischen Verformung des Elements und entkoppelt von bedingt durch ein Lagerspiel hervorgerufene Bewegungsmöglichkeiten, eine Bewegungsmöglichkeit entlang zumindest einer Achse entlang einer Strecke größer als 1 mm, bevorzugt größer als 10 mm und besonders bevorzugt größer als 20 mm und/oder eine Bewegungsmöglichkeit um zumindest eine Achse um einen Winkel größer als 10°, bevorzugt größer als 45° und besonders bevorzugt größer als 60° aufweist. Besonders bevorzugt wird das bewegliche Bypasselement infolge einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal zu einer Änderung der Hauptströmungsrichtung bzw. zu einer Umlenkung des Fluidstroms bewegt. Es ist jedoch auch denkbar, dass das bewegliche Bypasselement mittels eines Aktors bewegt wird, der infolge eines elektrischen Signals eines Sensors, insbesondere eines Drucksensors, der Sensoreinheit über eine Steuer- und/oder Regeleinheit der Partikelabsaugvorrichtung angesteuert wird. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann vorteilhaft eine Änderung der Hauptströmungsrichtung bzw. eine Umlenkung des Fluidstroms infolge einer Bewegung des Bypasselements erfolgen. Zudem kann vorteilhaft eine kompakte Bypasseinheit realisiert werden.
  • Vorteilhafterweise ist das Bypasselement als federbelastetes Klappenelement ausgebildet, das infolge einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal bewegt wird. Es ist jedoch auch denkbar, das das Bypasselement als Ventilelement ausgebildet ist, das infolge einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal die Hauptströmungsrichtung ändert bzw. den Fluidstrom umlenkt. Das als federbelastete Klappenelement ausgebildete Bypasselement ist bevorzugt dazu vorgesehen, im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters oder der verstopften Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals zusätzlich oder alternativ zur Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals aus dem Partikelabsaugkanal ei-ne weitere Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals zu bilden oder die Hauptströmungsrichtung zu ändern bzw. den Fluidstrom in einen Bypasskanal umzulenken. Somit kann vorteilhaft eine Änderung der Hauptströmungsrichtung bzw. eine Umlenkung des Fluidstroms in Abhängigkeit von einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal erfolgen.
  • In einer alternativen Ausgestaltung ist das Bypasselement als Membranelement ausgebildet. Hierbei ist das Bypasselement vorzugsweise als geschlitztes Membranelement ausgebildet, das im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters oder der verstopften Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals zusätzlich oder alternativ zur Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals eine weitere Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals bildet. Hierdurch kann eine kostengünstige Umlenkfunktion des Fluidstroms im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters oder der verstopften Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals realisiert werden.
  • Zudem wird vorgeschlagen, dass die Partikelabsaugvorrichtung zumindest einen abnehmbaren Partikelauffangbehälter umfasst, an dem zumindest ein als Membranelement ausgebildetes Bypasselement der Bypasseinheit angeordnet ist. Somit kann vorteilhaft einem Bediener bei einem Austritt von Partikeln aus dem Partikelauffangbehälter ein verstopfter Zustand des Partikelauffangbehälters oder eines im Partikelauffangbehälter angeordneten Filters signalisiert werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Sensoreinheit zumindest einen im Partikelabsaugkanal angeordneten Drucksensor umfasst. Der Drucksensor kann hierbei als kapazitiver Drucksensor, als induktiver Drucksensor, als piezoresistiver Drucksensor, als piezoelektrischer Drucksensor, als frequenzanaloger Drucksensor, als Drucksensor mit Hall-Element usw. ausgebildet sein. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann konstruktiv einfach eine Druckänderung im Partikelabsaugkanal erfasst werden, die zu einer Signalisierung eines maximal gefüllten Zustands oder eines verstopften Zustands des Partikelauffangbehälters oder der Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals genutzt werden kann.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Partikelabsaugvorrichtung zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit umfasst, die in Abhängigkeit von einem Signal des Drucksensors der Sensoreinheit zumindest das Bypasselement, insbesondere das als federbelastetes Klappenelement ausgebildete Bypasselement, der Bypasseinheit ansteuert. Somit kann vorteilhaft eine zuverlässige Änderung der Hauptströmungsrichtung bzw. eine zuverlässige Umlenkung des Fluidstroms im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters oder der verstopften Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals realisiert werden.
  • Zudem wird vorgeschlagen, dass die Partikelabsaugvorrichtung in einer alternativen Ausgestaltung zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit umfasst, die in zumindest einem Betriebszustand in Abhängigkeit von einem Signal des Drucksensors der Sensoreinheit eine Energieversorgung, insbesondere eine Energieversorgung der tragbaren Werkzeugmaschine, unterbricht. Somit kann ein vorteilhafter Schutz gegen ein Überhitzen der tragbaren Werkzeugmaschine im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters oder der verstopften Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals erreicht werden.
  • Ferner geht die Erfindung aus von einer tragbaren Werkzeugmaschine, insbesondere von einer Bandschleifmaschine, mit zumindest einer erfindungsgemä-ßen Partikelabsaugvorrichtung. Unter einer „tragbaren Werkzeugmaschine“ soll hier insbesondere eine Werkzeugmaschine zu einer Bearbeitung von Werkstücken verstanden werden, die von einem Bediener transportmaschinenlos transportiert werden kann. Die tragbare Werkzeugmaschine weist insbesondere eine Masse auf, die kleiner ist als 40 kg, bevorzugt kleiner als 10 kg und besonders bevorzugt kleiner als 5 kg. Es ist jedoch auch denkbar, dass die tragbare Werkzeugmaschine eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist, wie beispielsweise eine Ausgestaltung als Exzenterschleifmaschine, Schwingschleifmaschine, als Deltaschleifmaschine, als Hobelmaschine usw. Es kann vorteilhaft ein hoher Bedienkomfort für einen Bediener der tragbaren Werkzeugmaschine erreicht werden.
  • Die erfindungsgemäße Partikelabsaugvorrichtung und/oder die erfindungsgemä-ße Werkzeugmaschine soll/sollen hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere kann/können die erfindungsgemäße Partikelabsaugvorrichtung und/oder die erfindungsgemäße Werkzeugmaschine zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen.
  • Zeichnung
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
    • 1 eine Detailansicht einer erfindungsgemäßen tragbaren Werkzeugmaschine mit einer erfindungsgemäßen Partikelabsaugvorrichtung in einer schematischen Darstellung,
    • 2 eine Schnittansicht der erfindungsgemäßen tragbaren Werkzeugmaschine im Bereich eines Partikelabsaugkanals der erfindungsgemäßen Partikelabsaugvorrichtung in einer schematischen Darstellung,
    • 3 eine Detailansicht eines Bypasskanals einer Bypasseinheit der erfindungsgemäßen Partikelabsaugvorrichtung in einer schematischen Darstellung,
    • 4 eine weitere Detailansicht des Bypasskanals der Bypasseinheit der erfindungsgemäßen Partikelabsaugvorrichtung in einer schematischen Darstellung,
    • 5 eine Detailansicht eines Partikelauffangbehälters der erfindungsgemäßen Partikelabsaugvorrichtung mit einem daran angeordneten Bypasselement der Bypasseinheit in einer schematischen Darstellung und
    • 6 eine Detailansicht einer alternativen erfindungsgemäßen Partikelabsaugvorrichtung in einer schematischen Darstellung.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt eine als Bandschleifmaschine ausgebildete tragbare Werkzeugmaschine 12a mit einer Partikelabsaugvorrichtung 10a. Die tragbare Werkzeugmaschine 12a umfasst ein Werkzeugmaschinengehäuse 34a, das eine Antriebseinheit 36a und eine Getriebeeinheit 38a der tragbaren Werkzeugmaschine 12a umschließt. Die Antriebseinheit 36a und die Getriebeeinheit 38a sind zur Erzeugung eines Antriebsmoments auf eine, einem Fachmann bereits bekannte Art und Weise wirkungsmäßig miteinander verbunden. Das Antriebsmoment ist zu einem Antrieb eines an einer Werkzeugaufnahme 40a der tragbaren Werkzeugmaschine 12a angeordneten Bearbeitungswerkzeugs 42a vorgesehen. Das Bearbeitungswerkzeug 42a ist hierbei als entlang einer Richtung in sich geschlossenes Schleifband ausgebildet, das auf die Werkzeugaufnahme 40a aufziehbar ist. Die Getriebeeinheit 38a der tragbaren Werkzeugmaschine 12a ist als Winkelgetriebe ausgebildet. Die Antriebseinheit 36a ist als Elektromotoreinheit ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Antriebseinheit 36a und/oder die Getriebeeinheit 38a eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweisen.
  • Die Partikelabsaugvorrichtung 10a für die tragbare Werkzeugmaschine 12a ist als Schleifstaubabsaugvorrichtung ausgebildet. Hierbei umfasst die Partikelabsaugvorrichtung 10a zumindest einen Partikelabsaugkanal 14a zu einem Abtransport von Partikeln, in dem in zumindest einem Betriebszustand ein Fluidstrom eine entlang eines Gesamtverlaufs des Partikelabsaugkanals 14a verlaufende Hauptströmungsrichtung 16a infolge eines Drucks im Partikelabsaugkanal 14a aufweist (2). Der Partikelabsaugkanal 14a verläuft innerhalb des Werkzeugmaschinengehäuses 34a. Somit umschließt das Werkzeugmaschinengehäuse 34a den Partikelabsaugkanal 14a und/oder bildet zumindest teilweise den Partikelabsaugkanal 14a. Der Partikelabsaugkanal 14a verläuft von einem der Werkzeugaufnahme 40a zugewandten Bereich des Werkzeugmaschinengehäuses 34a quer durch das Werkzeugmaschinengehäuse 34a und mündet in einen Absaugkopplungsstutzen 44a der Partikelabsaugvorrichtung 10a, der an einer der Werkzeugaufnahme 40a abgewandten Seite des Werkzeugmaschinengehäuses 34a angeordnet ist. Der Absaugkopplungsstutzen 44a ist einstückig an das Werkzeugmaschinengehäuse 34a angeformt. An dem Absaugkopplungsstutzen 44a ist ein abnehmbarer Partikelauffangbehälter 28a der Partikelabsaugvorrichtung 10a zu einem Auffangen von abgetragenen Partikeln anordenbar. Der Partikelabsaugkanal 14a verbindet somit in zumindest einem mit dem Absaugkopplungsstutzen 44a gekoppelten Zustand des Partikelauffangbehälters 28a eine im Bereich der Werkzeugaufnahme 40a angeordnete Partikeleintrittsöffnung 54a der Partikelabsaugvorrichtung 10a über den Absaugkopplungsstutzen 44a mit dem abnehmbaren Partikelauffangbehälter 28a.
  • Zu einem Abtransport von Partikeln während einer Bearbeitung eines Werkstücks (hier nicht näher dargestellt) mittels der tragbaren Werkzeugmaschine 12a bzw. mittels des Bearbeitungswerkzeugs 42a wird durch ein Druckerzeugungselement 46a der Partikelabsaugvorrichtung 10a ein Druck zu einer Erzeugung eines Fluidstroms im Partikelabsaugkanal 14a erzeugt (2 und 4). Das Druckerzeugungselement 46a ist als Lüfterrad ausgebildet, das zusätzlich zu einem Kühlungslüfterrad der Antriebseinheit 36a drehfest auf einer Antriebswelle 48a der Antriebseinheit 36a angeordnet ist. Das Druckerzeugungselement 46a der Partikelabsaugvorrichtung 10a ist hierbei zumindest teilweise im Partikelabsaugkanal 14a angeordnet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Partikelabsaugvorrichtung 10a entkoppelt von dem Druckerzeugungselement 46a ausgebildet ist und lediglich das Kühlungslüfterrad der Antriebseinheit 36a zu einer Erzeugung eines Fluidstroms zum Abtransport von Partikeln nutzt.
  • Die Partikelabsaugvorrichtung 10a umfasst ferner zumindest eine Bypasseinheit 18a zu einer Änderung der Hauptströmungsrichtung 16a des Fluidstroms in zumindest einem Betriebszustand in zumindest einem Teilbereich des Partikelabsaugkanals 14a und/oder zumindest eine Sensoreinheit 20a zu einer Erkennung einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal 14a (3 und 4). Die Bypasseinheit 18a ist dazu vorgesehen, die Hauptströmungsrichtung 16a des Fluidstroms im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters 28a bzw. eines verstopften Filterelements 50a (1) des Partikelauffangbehälters 28a oder einer verstopften Ausströmöffnung des Absaugkopplungsstutzens 44a zu ändern. Hierbei lenkt die Bypasseinheit 18a den Fluidstrom im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters 28a bzw. des verstopften Filterelements 50a des Partikelauffangbehälters 28a oder der verstopften Ausströmöffnung des Absaugkopplungsstutzens 44a in eine von der Hauptströmungsrichtung 16a des Fluidstroms im Partikelabsaugkanal 14a abweichende Richtung um. Hierzu weist die Bypasseinheit 18a zumindest einen zumindest im Wesentlichen quer zu zumindest einem Teilbereich des Partikelabsaugkanals 14a verlaufenden Bypasskanal 22a auf (3 und 4). Der Bypasskanal 22a ist am Absaugkopplungsstutzen 44a angeordnet. Hierbei verläuft der Bypasskanal 22a zumindest im Wesentlichen quer zu einer Haupterstreckungsrichtung des Absaugkopplungsstutzens 44a. Die Haupterstreckungsrichtung des Absaugkopplungsstutzens 44a verläuft zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Hauptausströmungsrichtung des Fluidstroms aus dem Absaugkopplungsstutzen 44a. Hierbei verläuft der Bypasskanal 22a zumindest im Wesentlichen senkrecht zu einer Außenwand des Absaugkopplungsstutzens 44a. Der Bypasskanal 22a erstreckt sich ausgehend von einem einen Ausströmkanal bildenden Hohlraum des Absaugkopplungsstutzens 44a durch die Außenwand des Absaugkopplungsstutzens 44a in eine vom Absaugkopplungsstutzen 44a abgewandte Richtung. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Bypasskanal 22a an einer anderen, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Position am Partikelabsaugkanal 14a angeordnet ist.
  • Des Weiteren weist die Bypasseinheit 18a zumindest einen weiteren zumindest im Wesentlichen quer zu zumindest einem Teilbereich des Partikelabsaugkanals 14a verlaufenden Bypasskanal 24a auf (3 und 4). Der weitere Bypasskanal 24a ist hierbei, betrachtet entlang einer ausgehend von der Werkzeugaufnahme 40a entlang des Partikelabsaugkanals 14a in Richtung des Absaugkopplungsstutzens 44a verlaufenden Richtung, nach dem Druckerzeugungselement 46a am Partikelabsaugkanal 14a angeordnet. Somit ist der weitere Bypasskanal 24a, betrachtet entlang der ausgehend von der Werkzeugaufnahme 40a entlang des Partikelabsaugkanals 14a in Richtung des Absaugkopplungsstutzens 44a verlaufenden Richtung, zwischen dem Druckerzeugungselement 46a und dem Absaugkopplungsstutzen 44a am Partikelabsaugkanal 14a angeordnet. Es ist jedoch auch denkbar, dass der weitere Bypasskanal 24a an einer anderen, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Position am Partikelabsaugkanal 14a angeordnet ist.
  • Solange der Partikelauffangbehälter 28a während einer Bearbeitung eines Werkstücks mittels der tragbaren Werkzeugmaschine 12a bzw. mittels des Bearbeitungswerkzeugs 42a mit Partikeln infolge des Fluidstroms gefüllt wird, strömt der Fluidstrom entlang der Hauptströmungsrichtung 16a durch den Partikelabsaugkanal 14a in den Partikelauffangbehälter 28a und über das Filterelement 50a wieder aus dem Partikelauffangbehälter 28a hinaus. Der Partikelauffangbehälter 28a ist entlang der Hauptströmungsrichtung 16a des Fluidstroms am Absaugkopplungsstutzen 44a angeordnet. Sobald der Partikelauffangbehälter 28a eine maximale Füllmenge an Partikeln aufgenommen hat oder der Partikelauffangbehälter 28a bzw. das Filterelement 50 verstopft ist, strömt der Fluidstrom durch den Bypasskanal 22a und/oder den weiteren Bypasskanal 24a aus dem Partikelabsaugkanal 14a hinaus. Hiermit wird ein Rückstau des Fluidstroms verhindert und einem Verstopfen des Partikelauffangbehälters 28a bzw. des Filterelements 50a vorgebeugt. Ferner werden Partikel durch den Bypasskanal 22a und/oder den weiteren Bypasskanal 24a aus dem Partikelabsaugkanal 14a heraus transportiert, wodurch einem Bediener signalisiert wird, dass der Partikelauffangbehälter 28a eine maximale Füllmenge an Partikeln aufgenommen hat oder der Partikelauffangbehälter 28a bzw. das Filterelement 50 verstopft ist. Somit wird dem Bediener mittels der Bypasseinheit 18a eine Wechsel- bzw. Entleernotwendigkeit des Partikelauffangbehälters 28a signalisiert.
  • Ferner umfasst die Bypasseinheit 18a zusätzlich oder alternativ zu dem Bypasskanal 22a und dem weiteren Bypasskanal 24a zumindest ein bewegliches Bypasselement 26a, das in zumindest einem Betriebszustand die Hauptströmungsrichtung 16a des Fluidstroms im Partikelabsaugkanal 14a ändert (5). Das Bypasselement 26a ist als Membranelement ausgebildet. Hierbei ist das als Membranelement ausgebildete Bypasselement 26a der Bypasseinheit 18a am abnehmbaren Partikelauffangbehälter 28a der Partikelabsaugvorrichtung 10a angeordnet. Das als Membranelement ausgebildete Bypasselement 26a ist als geschlitztes Membranelement ausgebildet, das sich im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters 28a bzw. des verstopften Filterelements 50a des Partikelauffangbehälters 28a relativ zum Partikelauffangbehälter 28a bewegt. Hierbei wird das als Membranelement ausgebildete Bypasselement 26a infolge einer Druckänderung im Partikelauffangbehälter 28a elastisch verformt. Hierdurch bildet das als Membranelement ausgebildete Bypasselement 26a im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters 28a bzw. des verstopften Filterelements 50a des Partikelauffangbehälters 28a eine Ausströmöffnung am Partikelauffangbehälter 28a.
  • Die Sensoreinheit 20a umfasst zumindest einen im Partikelabsaugkanal 14a angeordneten Drucksensor 30a (4). Der Drucksensor 30a ist zu einer Erfassung einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal 14a vorgesehen. Hierbei ist der Drucksensor 30a, betrachtet entlang der ausgehend von der Werkzeugaufnahme 40a entlang des Partikelabsaugkanals 14a in Richtung des Absaugkopplungsstutzens 44a verlaufenden Richtung, zwischen dem Druckerzeugungselement 46a und dem Absaugkopplungsstutzen 44a im Partikelabsaugkanal 14a angeordnet. Sollte ein erfasster Wert einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal 14a einen vorbestimmten Wertebereich unterschreiten bzw. überschreiten, so wird mittels einer Steuer- und/oder Regeleinheit 32a der Partikelabsaugvorrichtung 10a ein akustisches, optisches und/oder haptisches Signal zu einer Signalisierung des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters 28a bzw. des verstopften Filterelements 50a des Partikelauffangbehälters 28a oder der verstopften Ausströmöffnung des Absaugkopplungsstutzens 44a ausgegeben. Die Steuer- und/oder Regeleinheit 32a unterbricht in zumindest einem Betriebszustand in Abhängigkeit von einem Signal des Drucksensors 30a der Sensoreinheit 20a eine Energieversorgung. Hierbei ist es denkbar, dass die Steuer- und/oder Regeleinheit 32a eine Energieversorgung der Antriebseinheit 36a infolge eines mittels des Drucksensors 30a erfassten Werts einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal 14a, die durch den maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälter 28a bzw. das verstopfte Filterelement 50a des Partikelauffangbehälters 28a oder die verstopfte Ausströmöffnung des Absaugkopplungsstutzens 44a hervorgerufen wird, unterbricht.
  • In 6 ist ein alternatives Ausführungsbeispiel dargestellt. Im Wesentlichen gleichbleibende Bauteile, Merkmale und Funktionen sind grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen beziffert. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele sind den Bezugszeichen der Ausführungsbeispiele die Buchstaben a und b hinzugefügt. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem in den 1 bis 5 beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel, wobei bezüglich gleichbleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des ersten Ausführungsbeispiels in den 1 bis 5 verwiesen werden kann.
  • 6 zeigt eine alternative Partikelabsaugvorrichtung 10b für eine tragbare Werkzeugmaschine 12b. Die tragbare Werkzeugmaschine 12b weist eine zumindest im Wesentlichen analoge Ausgestaltung zu der in der Beschreibung der 1 bis 5 beschriebenen tragbaren Werkzeugmaschine 12a auf. Die Partikelabsaugvorrichtung 10b umfasst zumindest einen Partikelabsaugkanal 14b zu einem Abtransport von Partikeln, in dem in zumindest einem Betriebszustand ein Fluidstrom eine entlang eines Gesamtverlaufs des Partikelabsaugkanals 14b verlaufende Hauptströmungsrichtung 16b infolge eines Drucks im Partikelabsaugkanal 14b aufweist. Die Partikelabsaugvorrichtung 10b umfasst ferner zumindest eine Bypasseinheit 18b zu einer Änderung der Hauptströmungsrichtung 16b des Fluidstroms in zumindest einem Betriebszustand in zumindest einem Teilbereich des Partikelabsaugkanals 14b und/oder zumindest einer Sensoreinheit 20b zu einer Erkennung einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal 14b.
  • Die Bypasseinheit 18b umfasst zumindest ein bewegliches Bypasselement 26b, das in zumindest einem Betriebszustand die Hauptströmungsrichtung 16b des Fluidstroms im Partikelabsaugkanal 14a ändert. Das Bypasselement 26b ändert die Hauptströmungsrichtung 16b des Fluidstroms im Partikelabsaugkanal 14a im Fall eines maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters 28b der Partikelabsaugvorrichtung 10b bzw. eines verstopften Filterelements (hier nicht näher dargestellt) des Partikelauffangbehälters 28b oder einer verstopften Ausströmöffnung eines Absaugkopplungsstutzens 44b der Partikelabsaugvorrichtung 10b. Somit lenkt die Bypasseinheit 18b den Fluidstrom im Fall des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters 28b bzw. des verstopften Filterelements des Partikelauffangbehälters 28b oder der verstopften Ausströmöffnung des Absaugkopplungsstutzens 44b infolge einer Bewegung des beweglichen Bypasselements 26b in eine von der Hauptströmungsrichtung 16b des Fluidstroms im Partikelabsaugkanal 14b abweichende Richtung um. Das Bypasselement 26b ist hierzu als federbelastetes Klappenelement ausgebildet, das infolge einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal 14b bewegt wird. Hierbei ist das bewegliche Bypasselement 26b, betrachtet entlang einer ausgehend von einer Werkzeugaufnahme (hier nicht näher dargestellt) der tragbaren Werkzeugmaschine 12b entlang des Partikelabsaugkanals 14b in Richtung des Absaugkopplungsstutzens 44b verlaufenden Richtung, zwischen einem Druckerzeugungselement 46b der Partikelabsaugvorrichtung 10b und dem Absaugkopplungsstutzen 44b am Partikelabsaugkanal 14b angeordnet.
  • Die Bypasseinheit 18b umfasst ferner zumindest ein Federelement 52b, das das bewegliche Bypasselement 26b mit einer Federkraft in Richtung des Partikelabsaugkanals 14b beaufschlagt. Das Federelement 52b stützt sich mit einem Ende am Bypasselement 26b ab und mit einem weiteren Ende stützt sich das Federelement 52b an einer Innenwand eines Werkzeugmaschinengehäuses 34b der tragbaren Werkzeugmaschine 12b ab. Bei einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal 14b infolge des maximal gefüllten oder verstopften Partikelauffangbehälters 28b bzw. des verstopften Filterelements des Partikelauffangbehälters 28b oder der verstopften Ausströmöffnung des Absaugkopplungsstutzens 44b wird das bewegliche Bypasselement 26b gegen eine Federkraft des Federelements 52b in eine vom Partikelabsaugkanal 14b abgewandte Richtung bewegt. Es ist jedoch auch denkbar, dass das bewegliche Bypasselement 26b mittels eines Aktors (hier nicht näher dargestellt) der Partikelabsaugvorrichtung 10b bewegt wird, der durch ein, durch ein Signal eines Drucksensors 30b der Sensoreinheit 20b zur Erfassung einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal 14b hervorgerufenes Ansteuersignal einer Steuer- und/oder Regeleinheit (hier nicht näher dargestellt) der Partikelabsaugvorrichtung 10b angesteuert wird.

Claims (10)

  1. Partikelabsaugvorrichtung, insbesondere Schleifstaubabsaugvorrichtung, für eine tragbare Werkzeugmaschine, mit zumindest einem Partikelabsaugkanal (14a; 14b) zu einem Abtransport von Partikeln, in dem in zumindest einem Betriebszustand ein Fluidstrom eine entlang eines Gesamtverlaufs des Partikelabsaugkanals (14a; 14b) verlaufende Hauptströmungsrichtung (16a; 16b) infolge eines Drucks im Partikelabsaugkanal (14a; 14b) aufweist, gekennzeichnet durch zumindest eine Bypasseinheit (18a; 18b), welche infolge einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal (14a; 14b) zu einer Änderung der Hauptströmungsrichtung (16a; 16b) des Fluidstroms in zumindest einem Betriebszustand in zumindest einem Teilbereich des Partikelabsaugkanals (14a; 14b) führt, wobei der Fluidstrom mittels der Bypasseinheit (18a; 18b) zusätzlich zu einer Ausströmöffnung des Partikelabsaugkanals (14a; 14b) in zumindest einem Betriebszustand aus dem Partikelabsaugkanal (14a; 14b) abführbar ist.
  2. Partikelabsaugvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch zumindest eine Sensoreinheit (20a; 20b) zu einer Erkennung einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal (14a; 14b).
  3. Partikelabsaugvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bypasseinheit (18a) zumindest einen zumindest im Wesentlichen quer zu zumindest einem Teilbereich des Partikelabsaugkanals (14a) verlaufenden Bypasskanal (22a, 24a) aufweist.
  4. Partikelabsaugvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bypasseinheit (18a; 18b) zumindest ein bewegliches Bypasselement (26a; 26b) umfasst, das in zumindest einem Betriebszustand die Hauptströmungsrichtung (16a; 16b) des Fluidstroms im Partikelabsaugkanal (14a; 14b) ändert.
  5. Partikelabsaugvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Bypasselement (26b) als federbelastetes Klappenelement ausgebildet ist, das infolge einer Druckänderung im Partikelabsaugkanal (14b) bewegt wird, oder dass das Bypasselement (26a) als Membranelement ausgebildet ist.
  6. Partikelabsaugvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest einen abnehmbaren Partikelauffangbehälter (28a), an dem zumindest ein als Membranelement ausgebildetes Bypasselement (26a) der Bypasseinheit (18a) angeordnet ist.
  7. Partikelabsaugvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinheit (20a; 20b) zumindest einen im Partikelabsaugkanal (14a; 14b) angeordneten Drucksensor (30a; 30b) umfasst.
  8. Partikelabsaugvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit (32b), die in Abhängigkeit eines Signals eines Drucksensors (30b) der Sensoreinheit (20b) zumindest ein Bypasselement (26b) der Bypasseinheit (18b) ansteuert.
  9. Partikelabsaugvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit (32a; 32b), die in zumindest einem Betriebszustand in Abhängigkeit von einem Signal eines Drucksensors (30a; 30b) der Sensoreinheit (20a; 20b) ei-ne Energieversorgung unterbricht.
  10. Tragbare Werkzeugmaschine, insbesondere Bandschleifmaschine, mit zumindest einer Partikelabsaugvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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