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Die Erfindung betrifft eine lichtdurchlässige Scheibe für eine Leuchte, insbesondere für eine Fahrzeugleuchte, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft ferner eine Leuchte mit einer solchen lichtdurchlässigen Scheibe.
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Derartige lichtdurchlässige Scheiben sind aus dem Stand der Technik vielfach bekannt. Bei Fahrzeugleuchten beziehungsweise bei Fahrzeugscheinwerfern stellt sich oftmals die Anforderung an die Entwickler, Licht auch in Bereiche abzulenken, welche von den Fahrzeugleuchten beziehungsweise Fahrzeugscheinwerfern nicht direkt in ihrer Hauptabstrahlrichtung beleuchtet werden können. Von Seiten des Gesetzgebers gibt es bestimmte Anforderungen an Fahrzeugleuchten beziehungsweise Fahrzeugscheinwerfer. Am Fahrzeug vorgesehene Signalleuchten wie beispielsweise Positionslichter oder Blinklichtleuchten müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, welche nicht unterschritten werden dürfen, wohingegen auch Maximalwerte festgelegt sind, die nicht überschritten werden dürfen. Die Lichtverteilung wird dabei aufgeteilt in einen Bereich von beispielsweise horizontal –20° bis +20° und vertikal von –10° bis +10°. In diesem Bereich sind an bestimmten Messpunkten lichttechnische Werte festgelegt, wobei die Lichtverteilung gleichmäßig verlaufen muss. In einem Bereich der Sichtbarkeit von 45° zur Fahrzeugmitte und 80° zur Fahrzeugaußenseite bzw. vertikal von –15° bis +15° dürfen bestimmte Mindestwerte nicht unter- und bestimmte Höchstwerte nicht überschritten werden.
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Ferner gibt es die sogenannten Sidemarker, welche eine unabhängige Licht- oder Signalfunktion darstellen. Dabei kann zwischen dem sogenannten passiven Sidemarker, welcher in der Regel ein gelber Retroreflektor ist und dem aktiven Sidemarker unterschieden werden. Der aktive Sidemarker stellt ebenfalls eine Lichtfunktion dar, bei der gelbes Licht zur Seite abstrahlt. Solche aktiven Sidemarker werden in der Regel mit einer freileuchtenden Lichtquelle ohne Reflektor erzeugt. Es ist jedoch auch denkbar, zur Einsparung einer Lichtquelle den aktiven Sidemarker beispielsweise durch die gedimmte Lichtquelle der Blinklichtleuchte zu realisieren. Die Lichtfarbe einer solchen Lichtquelle ist ebenfalls vorgeschrieben. Zur Realisierung der Sidemarkerfunktion kann vorgesehen sein, die gelben LEDs der Blinklichtleuchte mit reduzierter Leistung zu betreiben, da diese ihre Lichtfarbe nicht ändern. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, eine Zweifadenlampe zu verwenden, bei der die Hauptwendel als Lichtquelle für beispielsweise die Blinkleuchte dient und die Nebenwendel als Lichtquelle des aktiven Sidemarkers genutzt werden kann.
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Aus dem Stand der Technik sind zur Ablenkung von Licht verschiedene Lösungsmöglichkeiten bekannt, die sich der Anordnung eines Umlenkkörpers an einer lichtdurchlässigen Scheibe für eine Fahrzeugleuchte bedienen. So ist es beispielsweise aus der
DE 102 05 050 A1 bekannt, an einer eine Öffnung eines Leuchtengehäuses abdeckenden Abschlussscheibe ein Hilfsablenkungselement vorzusehen, welches zur seitlichen Ablenkung von Licht in einem vorgegebenen Grenzwinkelbereich dient.
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Aus der
DE 40 21 987 A1 ist es bekannt, prismenförmige Linsenabschnitte vorzusehen, um Licht in einen seitlichen Hinterabschnitt des Fahrzeugs zu lenken. Bei den beiden aus dem Stand der Technik bekannten Lösungsansätzen wird auf die Abdeckscheibe beziehungsweise auf das refraktive Element auftreffendes Licht an den Hilfsablenkungselementen beziehungsweise den prismaförmigen Linsenabschnitten gebrochen.
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Diese Lösungsansätze werden jedoch den Anforderungen im Fahrzeugbau heutzutage nicht immer gerecht. In der Entwicklung von Fahrzeugleuchten beziehungsweise Fahrzeugscheinwerfern geht der Trend immer mehr zur Entwicklung von Fahrzeugscheinwerfern mit LED Lichtquellen. Die Baugruppen dieser LED Lichtquellen sind größer als bisher bekannte Lichtquellen. Auch die Designer stellen aufgrund der Kundenwünsche immer extremere Anforderungen an die Bauformen von Fahrzeugleuchten beziehungsweise Fahrzeugscheinwerfern.
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So dienen heutzutage Fahrzeugscheinwerfer dazu, ein ganzes „Gesicht” eines Kraftfahrzeugs so zu definieren, dass dieses „Gesicht” auf die Marke beziehungsweise auf den Fahrzeughersteller schließen lässt. Oftmals wird beim Design der Fahrzeuge auch die Fahrzeugleuchte beziehungsweise der Fahrzeugscheinwerfer an immer extremeren Orten im Fahrzeug angeordnet, so dass Licht nicht mehr ohne Weiteres in die vom Gesetzgeber geforderten Bereiche abgelenkt werden kann, beispielsweise wenn der Strahlengang von einem Kotflügel des Fahrzeugs behindert wird. Somit kann beispielsweise die Sidemarkeranforderung mit den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungsansätzen nicht mehr erfüllt werden, da sich durch Brechung nur eine Ablenkung von Licht in einem bestimmten Winkelbereich erreichen lässt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine lichtdurchlässige Scheibe für eine Fahrzeugleuchte bereitzustellen, wobei Licht in einem möglichst großen Winkelbereich auskoppelbar sein soll und wobei der Wirkungsgrad der lichtdurchlässigen Scheibe hoch sein soll.
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Diese Aufgabe wird durch eine lichtdurchlässige Scheibe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Der Umlenkkörper weist eine Lichteintrittsfläche, eine Totalreflexionsfläche und eine Lichtaustrittsfläche auf, wobei auf den Umlenkkörper treffendes Licht an der Lichteintrittsfläche unter Brechung in den Umlenkkörper einkoppelbar, an der Totalreflexionsfläche total reflektierbar und auf der Lichtaustrittsfläche unter Brechung auskoppelbar ist. Somit kann an der ersten Grenzfläche, das heißt an der Lichteintrittsfläche eine Vorbrechung beziehungsweise Umlenkung des auf die lichtdurchlässige Scheibe im Betrieb auftreffenden Lichtstrahls erfolgen, da dort ein Grenzübergang zwischen dem Material der lichtdurchlässigen Scheibe und der Luft stattfindet. An der zweiten Grenzfläche, das heißt an der Totalreflexionsfläche kann dann Licht total reflektiert werden, wobei an einer dritten Grenzfläche, das heißt an der Lichtaustrittsfläche Licht ebenfalls aufgrund des Materialübergangs des Materials der lichtdurchlässigen Scheibe zur Luft unter Brechung abgelenkt wird. Folglich kann aufgrund insbesondere der Totalreflexion in besonders vorteilhafter Weise eine Ablenkung von Licht in Bereiche vor beziehungsweise neben einem Fahrzeug, die auf herkömmliche Art und Weise nicht beleuchtet werden können, vorgesehen werden.
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Dabei sind Umlenkkörper auf der Innen- und der Außenseite der Scheibe angeordnet. Das durch die Lichteintrittsfläche eines ersten Umlenkkörpers auf der Innenseite eingekoppelte Licht wird an der Totalreflexionsfläche des ersten Umlenkkörpers reflektiert, so dass das Licht in einen zweiten Umlenkkörper auf der Außenseite der Scheibe eintritt und an einer Totalreflexionsfläche des zweiten Umlenkkörpers derart reflektiert wird, dass das Licht durch die Lichtaustrittsfläche des zweiten Umlenkkörpers austritt. Durch Anordnen der Umlenkkörper auf der Innen- und der Außenseite der Scheibe können sich verschiedene vorteilhafte Umlenkmöglichkeiten ergeben, insbesondere da sich somit eine Ablenkung von Licht in einem weiten Winkelbereich erfüllen lässt.
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Die Totalreflexionsfläche ist dabei vorteilhafterweise in einem Winkel gegenüber dem einfallen Licht bzw. der Fahrzeuggeomterie so angeordnet, dass Licht nach der Auskopplung aus der Lichtaustrittsfläche in die gewünschten Bereiche vor beziehungsweise neben einem Fahrzeug auskoppelbar ist. Im Gegensatz zum Stand der Technik dient hier die Lichteintrittsfläche nur zu einer Vorablenkung des dort einkoppelbaren Lichts. Die eigentliche Umlenkung wird durch die Totalreflexion erreicht. Somit kann die Lichteintrittsfläche so ausgerichtet werden, dass Licht effektiver in den Umlenkkörper eingekoppelt werden kann. Fresnelverluste, wie sie aus dem Stand der Technik sind, lassen sich somit minimieren. Ferner können größere Ablenkwinkel erreicht werden.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der Scheibe sieht vor, dass die Scheibe eine Abdeckscheibe ist, wobei die Abdeckscheibe eine Gehäuseöffnung einer Leuchte abdeckt. Somit ist die lichtdurchlässige Scheibe als letztes refraktives Element als Abdeckscheibe an einer Fahrzeugleuchte vorgesehen.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Scheibe eine Lichtscheibe ist, wobei die Lichtscheibe eine zusätzliche in der Leuchte angeordnete Scheibe ist. Dies ist besonders vorteilhaft, da durch das Vorsehen einer zusätzlichen Scheibe in der Leuchte eine noch stärkere Ablenkung von Licht beziehungsweise eine Ablenkung von Licht in einem größeren Winkelbereich realisiert werden kann.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn 1 bis 200 und weiter vorzugsweise 1 bis 100 und weiter vorzugsweise 1 bis 50 Umlenkkörper an der Scheibe vorgesehen sind. Durch das Vorsehen nicht nur einen Umlenkkörpers sondern einer Vielzahl von Umlenkkörpern kann somit Licht in einem ganzen Abschnitt der Fahrzeugleuchte in die gewünschten Bereiche nach Fahrzeug vorne beziehungsweise zur Fahrzeugseite umgelenkt werden. Die Umlenkkörper sind dabei vorzugsweise nicht in der Hauptabstrahlrichtung der Leuchte angeordnet.
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Vorteilhafterweise weist der Umlenkkörper in seiner Längserstreckung einen geraden und/oder runden und/oder einen einer vorgegebenen Kurve folgenden Verlauf auf. Dies ist besonders vorteilhaft, da durch die Strukturierung des Umlenkkörpers in seiner Längserstreckung Licht gezielt in die Vorderbereiche umgelenkt werden kann.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Umlenkkörper einen prismenartigen Querschnitt, insbesondere in Form eines Umlenkprismas aufweist.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn der Umlenkkörper und die Scheibe einstückig ausgebildet sind. Dabei können der Umlenkkörper und die Scheibe vorteilhafterweise aus demselben Material hergestellt sein, so dass beim Übergang vom Umlenkkörper in die Scheibe beziehungsweise von der Scheibe in den Umlenkkörper Licht nicht gebrochen wird.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Umlenkkörper und die Scheibe einen unterschiedlichen Brechungsindex aufweisen. Dabei können der Umlenkkörper und die Scheibe aus einem verschiedenen Material hergestellt sein. Die Herstellung aus einem verschiedenen Material mit unterschiedlichen Brechungsindizes kann dazu führen, dass von dem Umlenkkörper in die Scheibe beziehungsweise von der Scheibe in den Umlenkkörper eintretendes Licht an der Übergangsfläche zusätzlich gebrochen wird. Durch diese zusätzliche Brechung kann eine weitere Umlenkung in einem größeren Winkelbereich erfolgen.
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Vorteilhafterweise weist die Lichteintrittsfläche und/oder die Lichtaustrittsfläche des Umlenkkörpers einen Radius derart auf, dass dort auftreffendes Licht gestreut wird. Somit kann Licht in einem breiteren Bereich außerhalb des Fahrzeugs mit Hilfe des Umlenkkörpers abgelenkt werden.
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Die eingangs gestellte Aufgabe wird auch durch eine Leuchte, insbesondere eine Fahrzeugleuchte, gelöst, wobei die Leuchte ein Gehäuse, wenigstens eine in dem Gehäuse anordenbare Lichtquelle und wenigstens eine an der Leuchte vorgesehene erfindungsgemäße Scheibe zur Umlenkung des von der Lichtquelle im Betrieb in eine Hauptabstrahlrichtung ausgesendeten Lichts in eine Nebenabstrahlrichtung aufweist.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Leuchte sieht dabei vor, dass Licht horizontal im Winkelbereich von 45° nach vorne bis 30° nach hinten in Bezug auf eine senkrecht zu einer Fahrzeuglängsachse liegende, durch die Leuchte verlaufende Ebene reflektierbar ist und/oder das Licht vertikal im Winkelbereich von 10° nach oben bis 10° nach unten in Bezug auf eine durch die Leuchte verlaufende horizontale Ebene reflektierbar ist. Somit lässt sich in besonders vorteilhafter Weise die Anforderung an die Sidemarkerfunktion erfüllen.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn Licht horizontal im Winkelbereich von 45° nach Fahrzeuginnen bis 80° nach Fahrzeugaußen im Bezug auf eine parallel zur Fahrzeuglängsachse durch die Leuchte verlaufende vertikale Ebene reflektierbar ist und/oder wenn Licht vertikal im Winkelbereich von 15° nach oben bis 15° nach unten im Bezug auf eine durch die Leuchte verlaufende horizontale Ebene reflektierbar ist. Somit kann in besonders vorteilhafter Weise die Anforderung des Gesetzgebers an die Sichtbarkeit des Lichts von Fahrzeug vorne erfüllt werden.
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Besonders bevorzugt ist dabei, dass die Leuchte eine Blinklichtleuchte ist. Vorteilhafterweise ist die Leuchte eine LED. Dies ist vorteilhaft, da beispielsweise gelbe LEDs auch bei reduzierter Leistung ihre Lichtfarbe nicht ändern.
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Nach einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Leuchte eine Hauptscheinwerferleuchte ist.
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Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, anhand derer die in den Figuren dargestellten Ausführungsformen der Erfindung näher beschrieben und erläutert sind. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung einer Fahrzeugleuchte mit einer Scheibe zur Erfüllung der gesetzlichen Sichtbarkeitsanforderungen;
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2 eine schematische Darstellung einer weiteren Fahrzeugleuchte mit einer Scheibe zur Erfüllung der Sidemarkeranforderungen;
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3 eine schematische Schnittdarstellung einer Scheibe mit einem auf der Innenseite angeordneten Umlenkkörper;
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4 eine schematische Schnittdarstellung einer Scheibe mit einem auf der Außenseite angeordneten Umlenkkörper;
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5 eine schematische Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Scheibe mit einem auf der Innenseite und einem auf der Außenseite angeordneten Umlenkkörper; und
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6 schematische Darstellungen des Verlaufs in der Längserstreckung von verschiedenen Umlenkkörpern.
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1 zeigt zur Erläuterung des technischen Hintergrunds eine Schnittdarstellung einer Fahrzeugleuchte 10. Von einer Lichtquelle 12 ausgesendetes Licht wird von einem Reflektor 14 der Fahrzeugleuchte 10 in eine durch einen Pfeil angedeutete Hauptabstrahlrichtung 16 abgelenkt. Zur Abdeckung einer in der 1 nicht dargestellten Öffnung in der Fahrzeugleuchte 10 ist eine Abdeckscheibe 18 vorgesehen. Wie in 1 deutlich zu erkennen ist, kann von der Lichtquelle 12 ausgesandtes Licht von der Fahrzeugleuchte 10 aufgrund einer Fahrzeuggeometrie 20, beispielsweise eines Kotflügels, nicht direkt in die vom Gesetzgeber geforderten Bereiche, zum Beispiel horizontal 80° nach Fahrzeugaußen in Bezug auf eine parallel zur Fahrzeuglängsachse durch die Fahrzeugleuchte 10 verlaufende vertikale Ebene zum Messpunkt 22 abgelenkt werden. Zur Umlenkung des Lichts zum Messpunkt 22 ist an der Abdeckscheibe 18 ein Umlenkkörper 24 vorgesehen. An diesem Umlenkkörper 24 wird wie z. B. zur Erläuterung in 3 gezeigt, an einer Lichteinstrittsfläche 26 von der Lichtquelle 12 ausgesendetes Licht in den Umlenkkörper 24 eingekoppelt. Aufgrund des Materialübergangs von Luft zum Material des Umlenkkörpers 24, welcher beispielsweise aus Polycarbonat oder Polymethylmethacrylat PMMA hergestellt sein kann, erfolgt eine Brechung des Lichts. Das Licht wird dann an einer zweiten Grenzfläche, der Totalreflexionsfläche 28, total reflektiert. Bei der Darstellung in 3 sind Umlenkkörper 24 und Abdeckscheibe 18 aus demselben Material hergestellt, wodurch sie dieselben Brechungsindizes aufweisen. Folglich erfolgt beim Übergang vom Umlenkkörper 24 zur Abdeckscheibe 18 an der Grenzfläche 30 keine Brechung. An der Lichtaustrittsfläche 32 wird der Lichtstrahl beziehungsweise das an der Totalreflexionsfläche 28 total reflektierte Licht beim Übergang vom Material der Abdeckscheibe 18 zur Luft wiederum gebrochen. Somit wird an der Abdeckscheibe 18 beziehungsweise den Umlenkkörpern 24 Licht zwei Mal gebrochen und ein Mal unter Totalreflexion an der Totalreflexionsfläche 28 reflektiert.
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Wie in 1 dargestellt ist, lässt sich Licht, welches von einer Lichtquelle 12 zur Beleuchtung einer Hauptabstrahlrichtung 16 ausgesandt wird, auch in eine Nebenabstrahlrichtung 34 zum Messpunkt 22 umlenken. Damit kann Licht der Lichtquelle 12 beziehungsweise der Fahrzeugleuchte 10 grundsätzlich auch in Bereiche außerhalb des Fahrzeugs abgelenkt werden, welche beispielsweise von der Fahrzeuggeometrie 20 verdeckt sind.
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2 zeigt zur weiteren Erläuterung des technischen Hintergrunds eine Schnittdarstellung einer Fahrzeugleuchte 10, welche zur Erfüllung der Sidemarkerfunktion, das heißt der Anforderung an die Sichtbarkeit von der Fahrzeugaußenseite dient. Die sich in den 1 und 2 entsprechenden Bauteile sind dabei mit den entsprechenden Bezugszeichen bezeichnet. Von der Lichtquelle 12 der Fahrzeugleuchte 10 ausgesendetes Licht wird vom Reflektor 14 in eine Hauptabstrahlrichtung 16 abgestrahlt. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen muss auch der Messpunkt 36 beleuchtet werden können. Dies ist aufgrund der Fahrzeuggeometrie 20 jedoch nicht möglich, welche ein direktes Beleuchten des Messpunkts 36 durch die Lichtquelle verhindert. Zur Erfüllung der Sidemarkerfunktion ist deshalb an der Abdeckscheibe 18 der Fahrzeugleuchte 10 ebenfalls ein Umlenkkörper 24 vorgesehen. Dieser Umlenkkörper 24 weist wie der Umlenkkörper 24 gemäß 1 und 3 eine Lichteintrittsfläche 26 auf, an welcher Licht in den Umlenkkörper 24 eingekoppelt wird. Dieses Licht wird wie in 3 bereits dargestellt und beschrieben wurde, an der Totalreflexionsfläche 28 total reflektiert und an der Lichtaustrittsfläche 32 unter Brechung in Richtung des Messpunkts 36 abgelenkt. Somit kann Licht mit Hilfe des an der Abdeckscheibe 18 angeordneten Umlenkkörpers 24 in Richtung des Messpunkts 36, das heißt zur Fahrzeugaußenseite 38, in eine Nebenabstrahlrichtung 34 abgelenkt werden.
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Im Gegensatz zu 3, bei der der Umlenkkörper 24 auf einer Innenseite 40 der Abdeckscheibe 18 angeordnet ist, ist in 4 der Umlenkkörper 24 auf einer Außenseite 42 der Abdeckscheibe 18 angeordnet. Auf die Abdeckscheibe 18 treffendes Licht, welches von der Lichtquelle 12 der Fahrzeugleuchte ausgesendet wird, wird nun an der Lichteintrittsfläche 26 in die Abdeckscheibe 18 eingekoppelt. An der Grenzfläche 30 erfolgt keine Brechung des Lichts beim Übergang der Abdeckscheibe 18 in den Umlenkkörper 24, da Abdeckscheibe 18 und der Umlenkkörper 24 in 4 aus demselben Material mit denselben Brechungsindizes hergestellt sind. An der Totalreflexionsfläche 28 wird analog zu 3 Licht total reflektiert und an der Lichtaustrittsfläche 32 beim Übergang des Materials der Abdeckscheibe 18 beziehungsweise des Umlenkkörpers 24 zur Luft wiederum gebrochen. Somit ist es auch bei Anordnung des Umlenkkörpers 24 auf einer Außenseite 42 der Abdeckscheibe 18 möglich, Licht in eine Nebenabstrahlrichtung 34 abzulenken. Eine Anordnung des Umlenkkörpers 24 auf der Außenseite 42 einer Abdeckscheibe 18 ist dabei grundsätzlich auch bei den Ausführungsbeispielen gemäß 1 und 2 denkbar.
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Die 5 zeigt eine erfindungsgemäße Scheibe 18 beziehungsweise Abdeckscheibe 18. Bei der Abdeckscheibe gemäß 5 sind Umlenkkörper 24,44 jeweils auf der Innenseite 40 und auf der Außenseite 42 angeordnet. Die Umlenkkörper sind ebenfalls, wie zu 3 und 4 erläutert, aus dem gleichen Material wie die Abdeckscheibe 18 hergestellt. Von der Lichtquelle 12 ausgesendetes Licht wird an der Lichteintrittsfläche 26 in den ersten Umlenkkörper 24 eingekoppelt und gebrochen, da ein Übergang von Luft in das Material des Umlenkkörpers stattfindet. An der Totalreflexionsfläche 28 erfolgt eine Totalreflexion des in den Umlenkkörper 24 eingekoppelten Lichts. Das total reflektierte Licht tritt an der Grenzfläche 30 von dem ersten Umlenkkörper 24 in die Abdeckscheibe 18 ein. Hierbei erfolgt keine Brechung, da die Abdeckscheibe 18 und der Umlenkkörper 24 in der Ausführungsform gemäß 5 aus demselben Material hergestellt sind. An einer zweiten Grenzfläche 46 tritt das Licht von der Abdeckscheibe 18 in den zweiten Umlenkkörper 44 ein. Hierbei erfolgt ebenfalls keine Brechung, da der zweite Umlenkkörper 44 ebenfalls aus demselben Material wie die Abdeckscheibe 18 hergestellt ist. Das in den zweiten Umlenkkörper 44 eingekoppelte Licht wird nun an einer zweiten Totalreflexionsfläche 48 in Richtung der Lichtaustrittsfläche 32 total reflektiert. An der Lichtaustrittsfläche 32 wird das Licht unter Brechung aus dem zweiten Umlenkkörper 44 ausgekoppelt. Durch das Vorsehen der beiden Umlenkkörper 24, 44 ist eine noch stärkere Umlenkung von Licht im Vergleich zu den Ausführungsformen gemäß 3 und 4 möglich. Dies kann vor allem bei einer starken Pfeilung der Fahrzeugleuchte 10, d. h. einer starken Schrägstellung gegenüber einer Fahrzeuglängsachse hilfreich sein.
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6 zeigt verschiedene Möglichkeiten des Verlaufs der Längserstreckung der Umlenkkörper 24. So weist beispielsweise der Umlenkkörper 24 in 6 auf der linken Seite einen einer vorgegebenen Kurve folgenden Verlauf auf. Der in 6 in der Mitte dargestellte Umlenkkörper 24 weist einen geraden Verlauf auf, wohingegen der in 6 rechts dargestellte Umlenkkörper 24 einen gekrümmten oder gebogenen Verlauf aufweist. Mit Hilfe dieser unterschiedlichen Verläufe der Umlenkkörper 24 in ihrer Längserstreckung lässt sich somit Licht gezielt in die vom Gesetzgeber geforderten Bereiche ablenken.