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Stand der Technik
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Es sind bereits Werkzeugmaschinen, insbesondere tragbare Werkzeugmaschinen, bekannt, die eine Kopplungsvorrichtung zu einer Kopplung einer einen Schneidstrang und eine Führungseinheit umfassende Werkzeugmaschinentrennvorrichtung umfassen und die eine Antriebseinheit zu einem Antrieb der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in einem an der Kopplungsvorrichtung angeordneten Zustand umfassen.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Erfindung geht aus von einer Werkzeugmaschine, insbesondere von einer tragbaren Werkzeugmaschine, mit zumindest einer Kopplungsvorrichtung zu einer Kopplung einer zumindest einen Schneidstrang und zumindest eine Führungseinheit umfassenden Werkzeugmaschinentrennvorrichtung und mit zumindest einer Antriebseinheit zu einem Antrieb der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in einem an der Kopplungsvorrichtung angeordneten Zustand.
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Es wird vorgeschlagen, dass die Werkzeugmaschine zumindest eine Antriebsrichtungsumkehreinheit umfasst, die zumindest ein Richtungsumkehrbedienelement zu einer manuellen Bedienung der Antriebsrichtungsumkehreinheit zu einer Änderung einer Antriebsrichtung der Antriebseinheit umfasst. Unter einer „Kopplungsvorrichtung“ soll hier insbesondere eine Vorrichtung verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung mittels einer formschlüssigen und/oder kraftschlüssigen Verbindung zur Bearbeitung eines Werkstücks mit der tragbaren Werkzeugmaschine wirkungsmäßig zu verbinden. Insbesondere können in einem mit der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung gekoppelten Zustand der Kopplungsvorrichtung in einem Betriebszustand der tragbaren Werkzeugmaschine Kräfte und/oder Drehmomente von der Antriebseinheit der tragbaren Werkzeugmaschine zum Antrieb des Schneidstrangs an die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung übertragen werden. Somit ist die Kopplungsvorrichtung vorzugsweise als Werkzeugaufnahme ausgebildet.
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Unter einem „Schneidstrang“ soll hier insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, einen atomaren Zusammenhalt eines zu bearbeitenden Werkstücks örtlich aufzuheben, insbesondere mittels eines mechanischen Abtrennens und/oder mittels eines mechanischen Abtragens von Werkstoffteilchen des Werkstücks. Bevorzugt ist der Schneidstrang dazu vorgesehen, das Werkstück in zumindest zwei physikalisch voneinander getrennte Teile zu separieren und/oder zumindest teilweise Werkstoffteilchen des Werkstücks ausgehend von einer Oberfläche des Werkstücks abzutrennen und/oder abzutragen. Besonders vorteilhaft können Schneidspalte mit geringen Abmessungen erzeugt werden, indem der Schneidstrang, entlang der zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Schneidebene des Schneidstrangs verlaufenden Richtung betrachtet, eine maximale Abmessung zwischen 1,3 mm bis 2,2 mm aufweist. Besonders bevorzugt wird der Schneidstrang in zumindest einem Betriebszustand umlaufend bewegt, insbesondere entlang eines Umfangs der Führungseinheit. Der Schneidstrang umfasst besonders bevorzugt zweischneidige Schneidelemente. Die zweischneidigen Schneidelemente sind dazu vorgesehen, einen Abtrag von Werkstückpartikeln bei einem Umlauf des Schneidstrangs entlang eines Umfangs der Führungseinheit unabhängig von einer Umlaufrichtung zu ermöglichen. Hierbei sind insbesondere zwei Schneidkanten des Schneidelements, betrachtet entlang einer Schneidrichtung des Schneidelements, auf jeweils einer von zwei sich abgewandten Seiten des Schneidelements angeordnet. Unter einer „Führungseinheit“ soll hier insbesondere eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, eine Zwangskraft zumindest entlang einer Richtung senkrecht zu einer Schneidrichtung des Schneidstrangs auf den Schneidstrang auszuüben, um eine Bewegungsmöglichkeit des Schneidstrangs entlang der Schneidrichtung vorzugeben. In diesem Zusammenhang soll unter „vorgesehen“ insbesondere speziell ausgelegt und/oder speziell ausgestattet verstanden werden. Bevorzugt weist die Führungseinheit zumindest ein Führungselement auf, insbesondere eine Führungsnut, durch das der Schneidstrang geführt wird. Bevorzugt ist der Schneidstrang, in einer Schneidebene betrachtet, entlang eines gesamten Umfangs der Führungseinheit durch die Führungseinheit mittels des Führungselements, insbesondere der Führungsnut, geführt. Vorzugsweise weist die Führungseinheit zusammen mit dem montierten Schneidstrang, entlang einer zumindest im Wesentlichen parallel zur Schneidebene des Schneidstrangs und zumindest im Wesentlichen senkrecht zu einer Haupterstreckungsrichtung der Führungseinheit verlaufenden Richtung betrachtet, eine maximale Abmessung kleiner als 50 mm auf.
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Der Begriff „Schneidebene“ soll hier insbesondere eine Ebene definieren, in der der Schneidstrang in zumindest einem Betriebszustand entlang eines Umfangs der Führungseinheit in zumindest zwei zueinander entgegengesetzt gerichtete Schneidrichtungen relativ zur Führungseinheit bewegt wird. Bevorzugt ist die Schneidebene bei einer Bearbeitung eines Werkstücks zumindest im Wesentlichen quer zu einer zu bearbeitenden Werkstückoberfläche ausgerichtet. Unter „zumindest im Wesentlichen quer“ soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Ebene und/oder einer Richtung relativ zu einer weiteren Ebene und/oder einer weiteren Richtung verstanden werden, die bevorzugt von einer parallelen Ausrichtung der Ebene und/oder der Richtung relativ zu der weiteren Ebene und/oder der weiteren Richtung abweicht. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Schneidebene bei einer Bearbeitung eines Werkstücks zumindest im Wesentlichen parallel zu einer zu bearbeitenden Werkstückoberfläche ausgerichtet ist, insbesondere bei einer Ausbildung des Schneidstrangs als Schleifmittel usw. Unter „zumindest im Wesentlichen parallel“ soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung relativ zu einer Bezugsrichtung, insbesondere in einer Ebene, verstanden werden, wobei die Richtung gegenüber der Bezugsrichtung eine Abweichung insbesondere kleiner als 8°, vorteilhaft kleiner als 5° und besonders vorteilhaft kleiner als 2° aufweist. Unter einer „Schneidrichtung“ soll hier insbesondere eine Richtung verstanden werden, entlang der der Schneidstrang zur Erzeugung eines Schneidspalts und/oder zur Abtrennung und/oder zur Abtragung von Werkstoffteilchen eines zu bearbeitenden Werkstücks in zumindest einem Betriebszustand infolge einer Antriebskraft und/oder eines Antriebsmoments, insbesondere in der Führungseinheit, bewegt wird. Bevorzugt wird der Schneidstrang in einem Betriebszustand entlang der Schneidrichtung relativ zur Führungseinheit bewegt.
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Vorzugsweise bilden die Führungseinheit und der Schneidstrang zusammen ein geschlossenes System. Der Begriff „geschlossenes System“ soll hier insbesondere ein System definieren, das zumindest zwei Komponenten umfasst, die mittels eines Zusammenwirkens in einem demontierten Zustand des Systems von einem dem System übergeordneten System, wie beispielsweise einer Werkzeugmaschine, eine Funktionalität beibehalten und/oder die im demontierten Zustand unverlierbar miteinander verbunden sind. Bevorzugt sind die zumindest zwei Komponenten des geschlossenen Systems für einen Bediener zumindest im Wesentlichen unlösbar miteinander verbunden. Unter „zumindest im Wesentlichen unlösbar“ soll hier insbesondere eine Verbindung von zumindest zwei Bauteilen verstanden werden, die lediglich unter der Zuhilfenahme von Trennwerkzeugen, wie beispielsweise einer Säge, insbesondere einer mechanischen Säge usw., und/oder chemischen Trennmitteln, wie beispielsweise Lösungsmitteln usw., voneinander trennbar sind.
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Besonders bevorzugt ist die Werkzeugmaschine als tragbare Werkzeugmaschine ausgebildet. Unter einer „tragbaren Werkzeugmaschine“ soll hier insbesondere eine Werkzeugmaschine, insbesondere eine Handwerkzeugmaschine, verstanden werden, die von einem Bediener transportmaschinenlos transportiert werden kann. Die tragbare Werkzeugmaschine weist insbesondere eine Masse auf, die kleiner ist als 40 kg, bevorzugt kleiner ist als 10 kg und besonders bevorzugt kleiner ist als 5 kg. Der Begriff „Antriebseinheit“ soll hier insbesondere eine Einheit definieren, die dazu vorgesehen ist, Kräfte und/oder Drehmomente zu einem Antrieb des Schneidstrangs zu erzeugen. Bevorzugt wird zur Erzeugung von Kräften und/oder Drehmomenten mittels der Motoreinheit thermische Energie, chemische Energie und/oder elektrische Energie in Bewegungsenergie umgewandelt. Insbesondere ist die Antriebseinheit direkt und/oder indirekt mit dem Schneidstrang koppelbar ausgebildet. Besonders bevorzugt umfasst die Antriebseinheit zumindest einen Stator und zumindest einen Rotor, der zumindest eine Ankerwelle aufweist. Somit ist die Antriebseinheit insbesondere als Elektromotoreinheit ausgebildet. Unter einer „Antriebsrichtungsumkehreinheit“ soll hier insbesondere eine Einheit verstanden werden, die gezielt dazu vorgesehen ist, eine Drehrichtung einer Antriebswelle, insbesondere der Ankerwelle der Antriebseinheit, in zumindest einem Betriebszustand zu ändern und/oder vorzugeben und/oder eine Drehrichtung einer Abtriebswelle einer Getriebeeinheit mittels einer Umschaltung der Getriebeeinheit zu ändern und/oder vorzugeben. Bevorzugt ist die Antriebsrichtungsumkehreinheit als Elektronikmodul ausgebildet, das dazu vorgesehen ist, in eine Motorsteuerung zur Steuerung der Antriebseinheit einzugreifen, um eine Drehrichtung der Antriebswelle, insbesondere der Ankerwelle der Antriebseinheit, infolge einer manuellen Betätigung des Richtungsumkehrbedienelements zu ändern und/oder vorzugeben. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Antriebsrichtungsumkehreinheit als Schaltmodul einer Getriebeeinheit ausgebildet ist, das dazu vorgesehen ist, eine Drehrichtung einer Abtriebswelle infolge eines Umschaltens der Getriebeeinheit infolge einer manuellen Betätigung des Richtungsumkehrbedienelements zu ändern. Vorzugsweise wird eine Stromversorgung der als Elektromotoreinheit ausgebildeten Antriebseinheit, insbesondere einer Statorwicklung oder einer Rotorwicklung der Elektromotoreinheit, in zumindest einem Betriebszustand mittels der Antriebsrichtungsumkehreinheit zur Änderung der Drehrichtung der Antriebswelle, insbesondere der Ankerwelle der Antriebseinheit, umgepolt und/oder es werden mittels der Antriebsrichtungsumkehreinheit zwei Phasen der Stromversorgung der Antriebseinheit, insbesondere einzelner Wicklungen der Antriebseinheit, untereinander vertauscht. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Werkzeugmaschine kann vorteilhaft eine manuelle Änderung der Antriebsrichtung der Antriebseinheit erreicht werden, um eine Bewegung eines Werkstücks während einer Bearbeitung in Richtung eines Anschlags, insbesondere ein an einem Werkzeugmaschinengehäuse der Werkzeugmaschine angeordneten Anschlags, erreicht werden. Hierdurch kann eine komfortable Bearbeitung von Werkstücken ermöglicht werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Werkzeugmaschine zumindest eine zumindest ein Bedienelement umfassende Bedieneinheit zu einer Betätigung zumindest der Antriebseinheit aufweist, wobei das Richtungsumkehrbedienelement entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zu einer Bewegungsachse des Bedienelements verlaufenden Richtung relativ zum Bedienelement beabstandet angeordnet ist. Der Ausdruck „im Wesentlichen senkrecht“ soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung relativ zu einer Bezugsrichtung definieren, wobei die Richtung und die Bezugsrichtung, insbesondere in einer Ebene betrachtet, einen Winkel von 90° einschließen und der Winkel eine maximale Abweichung von insbesondere kleiner als 8°, vorteilhaft kleiner als 5° und besonders vorteilhaft kleiner als 2° aufweist. Das Richtungsumkehrbedienelement kann als Kippbedienelement, als Schiebebedienelement usw. ausgebildet sein. Zudem kann das Richtungsumkehrbedienelement an zwei sich abgewandten Seiten des Bedienelements angeordnet sein, um eine komfortable Bedienung für Rechtshänder und für Linkshänder zu ermöglichen. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann vorteilhaft eine komfortabel von einem Bediener zu bedienende Antriebsrichtungsumkehreinheit erreicht werden, die insbesondere vorteilhaft unabhängig von der Bedieneinheit bedienbar ist.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Werkzeugmaschine zumindest die zumindest das Bedienelement umfassende Bedieneinheit zu einer Betätigung zumindest der Antriebseinheit aufweist, wobei das Richtungsumkehrbedienelement entlang einer zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Bewegungsachse des Bedienelements verlaufenden Richtung relativ zum Bedienelement beabstandet angeordnet ist. Es kann eine besonders kompakte Anordnung des Richtungsumkehrbedienelements ermöglicht werden.
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Vorteilhafterweise ist ein minimaler Abstand zwischen dem Richtungsumkehrbedienelement und dem Bedienelement kleiner als 50 mm. Bevorzugt ist ein minimaler Abstand zwischen dem Richtungsumkehrbedienelement und dem Bedienelement kleiner als 45 mm und besonders bevorzugt kleiner als 35 mm. Es kann vorteilhaft ein von einem Bediener besonders komfortabel zu erreichendes Richtungsumkehrbedienelement realisiert werden.
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Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Kopplungsvorrichtung relativ zur Antriebseinheit beweglich gelagert ist. Bevorzugt ist die Kopplungsvorrichtung relativ zur Antriebseinheit drehbar gelagert. Insbesondere ist die Kopplungsvorrichtung um zumindest eine Achse in einem Winkelbereich größer als 30°, bevorzugt größer als 60° und besonders bevorzugt größer als 120° schwenkbar gelagert. Die Kopplungsvorrichtung, insbesondere die mit der Kopplungsvorrichtung gekoppelte Werkzeugmaschinentrennvorrichtung, kann vorteilhaft in eine für eine Bearbeitung eines Werkstücks notwendige Position geschwenkt werden. Insbesondere wird die Kopplungsvorrichtung infolge einer Krafteinwirkung eines Bedieners auf die Kopplungsvorrichtung manuell von dem Bediener um zumindest eine Achse geschwenkt. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Kopplungsvorrichtung bei einer Schwenkbewegung um zumindest eine Achse mittels einer Schwenkantriebseinheit angetrieben wird. Der Ausdruck „beweglich gelagert“ soll hier insbesondere eine Lagerung der Kopplungsvorrichtung an der tragbaren Werkzeugmaschine zumindest in einem mit der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung gekoppelten Zustand definieren, wobei die Kopplungsvorrichtung, insbesondere entkoppelt von einer elastischen Verformung der Kopplungsvorrichtung, eine Bewegungsmöglichkeit entlang zumindest einer Strecke größer als 1 mm, bevorzugt größer als 10 mm und besonders bevorzugt größer als 50 mm aufweist und/oder eine Bewegungsmöglichkeit um zumindest eine Achse um einen Winkel größer als 10°, bevorzugt größer als 45° und besonders bevorzugt größer als 60° aufweist. Besonders bevorzugt weist die Kopplungsvorrichtung eine Bewegungsmöglichkeit entlang zumindest einer Strecke und/oder um eine Achse auf, die unabhängig von einer reinen Schließbewegung der Kopplungsvorrichtung zur wirkungsmäßigen Verbindung der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung mit der tragbaren Werkzeugmaschine und/oder einer Öffnungsbewegung der Kopplungsvorrichtung zu einem Lösen der wirkungsmäßigen Verbindung der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung mit der tragbaren Werkzeugmaschine ist. Mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der tragbaren Werkzeugmaschine kann vorteilhaft ein breites Einsatzspektrum für die tragbare Werkzeugmaschine erreicht werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Antriebsrichtungsumkehreinheit zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit umfasst, die dazu vorgesehen ist, eine Antriebsrichtung der Antriebseinheit zumindest teilautomatisiert in einer Abhängigkeit von einer relativen Winkelstellung der Kopplungsvorrichtung zu ändern. Unter einer „Steuer- und/oder Regeleinheit“ soll insbesondere eine Einheit mit zumindest einem Steuergerät verstanden werden. Unter einem „Steuergerät“ soll insbesondere eine Einheit mit einer Prozessoreinheit und mit einer Speichereinheit sowie mit einem in der Speichereinheit gespeicherten Betriebsprogramm verstanden werden. Besonders bevorzugt wird die Drehrichtung der Antriebswelle, insbesondere der Ankerwelle der Antriebseinheit, automatisch mittels der Antriebsrichtungsumkehreinheit in einer Abhängigkeit von einer Winkelstellung der Kopplungsvorrichtung relativ zur Antriebseinheit geändert, insbesondere unabhängig von einem manuell von einem Bediener betätigbaren Drehrichtungsschalter, mittels dem eine manuelle Änderung der Drehrichtung der Antriebswelle erreicht werden kann. Bevorzugt umfasst die Antriebsrichtungsumkehreinheit zumindest einen Sensor, der einen Schwenkwinkel der Kopplungsvorrichtung relativ zur Antriebseinheit sensiert. Besonders bevorzugt wird ein sensierter Schwenkwinkel mittels einer Auswerteeinheit der Antriebsrichtungsumkehreinheit ausgewertet und bei einem Erreichen eines vorbestimmten Schwenkwinkels wird ein Impuls an die Motorsteuerung gesendet, um eine Antriebsrichtungsumkehr der Antriebseinheit mittels der Antriebsrichtungsumkehreinheit zu bewirken. In einer alternativen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen tragbaren Werkzeugmaschine ist es denkbar, dass die Antriebseinheit und/oder die Antriebsrichtungsumkehreinheit wirkungsmäßig mit einer Sicherheitsschaltung gekoppelt ist, die dazu vorgesehen ist, bei einem Erreichen und/oder einem Überschreiten eines vorgegebenen maximalen Schwenkwinkels der Kopplungsvorrichtung eine Energieversorgung zur Antriebseinheit zu unterbrechen und/oder die Antriebseinheit aktiv abzubremsen, wie beispielweise mittels eines Magnetfelds und/oder einer Reibbremse usw. Es kann vorteilhaft eine automatische Änderung der Antriebsrichtung der Antriebseinheit erreicht werden, sobald die Kopplungsvorrichtung eine vorgegebene Winkelstellung relativ zur Antriebseinheit erreicht. Ferner kann eine Bearbeitung eines Werkstücks bei einer Änderung der Winkelstellung der Kopplungsvorrichtung vorteilhaft fortgeführt werden.
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Zudem wird vorgeschlagen, dass die Werkzeugmaschine zumindest eine Auflageeinheit umfasst, die zumindest eine Auflagefläche zur Auflage auf ein Werkstück aufweist, wobei die Kopplungsvorrichtung relativ zur Auflageeinheit schwenkbar gelagert ist. Unter einer „Auflageeinheit“ soll hier insbesondere eine Einheit verstanden werden, die während einer Bearbeitung eines Werkstücks mittels der Werkzeugmaschine bei einer ordnungsgemäßen Handhabung der Werkzeugmaschine, auf dem Werkstück aufliegt, insbesondere mit der Auflagefläche der Auflageeinheit, und die dazu vorgesehen ist, die Werkzeugmaschine während einer Bearbeitung des Werkstücks auf dem Werkstück abzustützen. Besonders bevorzugt ist die Auflageeinheit als Gleitschuh und/oder als Grundplatte ausgebildet. Vorzugsweise gleitet die Werkzeugmaschine während einer Bearbeitung des Werkstücks mittels der Auflageeinheit, insbesondere mit der Auflagefläche der Auflageeinheit, auf einer Oberfläche des zu bearbeitenden Werkstücks. Es kann eine präzise Führung der Werkzeugmaschine während einer Bearbeitung eines Werkstücks erreicht werden.
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Des Weiteren geht die Erfindung aus von einem Werkzeugmaschinensystem mit zumindest einer Werkzeugmaschinentrennvorrichtung, die zumindest einen Schneidstrang und zumindest eine Führungseinheit, die zumindest zusammen mit dem Schneidstrang ein geschlossenes System bildet, umfasst, und mit zumindest einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine. Ein zu bearbeitendes Werkstück kann vorteilhaft infolge einer Einstellung und/oder einer Änderung einer Antriebsrichtung der Antriebseinheit durch eine Betätigung und/oder eine automatische Steuerung und/oder Regelung der Antriebsrichtungsumkehreinheit während einer Bearbeitung gegen einen Anschlag der Werkzeugmaschine gezogen werden, wodurch ein Bediener lediglich eine geringe bis keine Haltekraft aufbringen muss, um das Werkstück zu halten.
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Ferner geht die Erfindung aus von einer Werkzeugmaschinentrennvorrichtung für ein Werkzeugmaschinensystem. Hierdurch kann vorteilhaft ein System realisiert werden, das für ein breites Einsatzspektrum genutzt werden kann.
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Die erfindungsgemäße Werkzeugmaschine, das erfindungsgemäße Werkzeugmaschinensystem und/oder die erfindungsgemäße Werkzeugmaschinentrennvorrichtung sollen/soll hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere können/kann die erfindungsgemäße Werkzeugmaschine, das erfindungsgemäße Werkzeugmaschinensystem und/oder die erfindungsgemäße Werkzeugmaschinentrennvorrichtung zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen.
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Zeichnung
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen:
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1 ein erfindungsgemäßes Werkzeugmaschinensystem mit einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine und mit einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in einer schematischen Darstellung und
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2 ein alternatives erfindungsgemäßes Werkzeugmaschinensystem mit einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine und mit einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschinentrennvorrichtung in einer schematischen Darstellung.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt ein Werkzeugmaschinensystem 36a mit einer Werkzeugmaschine 10a und mit einer Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a. Die Werkzeugmaschine 10a ist als tragbare Werkzeugmaschine ausgebildet. Hierbei umfasst die Werkzeugmaschine 10a zumindest eine Kopplungsvorrichtung 12a zu einer Kopplung der zumindest einen Schneidstrang 14a und zumindest eine Führungseinheit 16a umfassenden Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a und zumindest eine Antriebseinheit 20a zu einem Antrieb der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a in einem an der Kopplungsvorrichtung 12a angeordneten Zustand. Die Kopplungsvorrichtung 12a ist dazu vorgesehen, die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a formschlüssig und/oder kraftschlüssig mit der Werkzeugmaschine 10a zu koppeln. Die Kopplungsvorrichtung 12a kann hierbei als Bajonettverschluss und/oder als eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Kopplungsvorrichtung ausgebildet sein. Ferner weist die Werkzeugmaschine 10a ein Werkzeugmaschinengehäuse 38a auf, das die Antriebseinheit 20a und eine Getriebeeinheit 40a der Werkzeugmaschine 10a umschließt und Lagerkräfte der Antriebseinheit 20a und der Getriebeeinheit 40a abstützt. Die Antriebseinheit 20a und die Getriebeeinheit 40a sind zur Erzeugung eines auf die Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a übertragbaren Antriebsmoments auf eine, einem Fachmann bereits bekannte Art und Weise wirkungsmäßig miteinander verbunden. Die Getriebeeinheit 40a ist als Winkelgetriebe ausgebildet. Die Antriebseinheit 20a ist als Elektromotoreinheit ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Antriebseinheit 20a und/oder die Getriebeeinheit 40a eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweisen/aufweist. Die Antriebseinheit 20a ist dazu vorgesehen, den Schneidstrang 14a der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a über die Getriebeeinheit 40a in einem an der Kopplungsvorrichtung 12a angeordneten Zustand der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a anzutreiben.
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Der Schneidstrang 14a und die Führungseinheit 16a der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a bilden zusammen ein geschlossenes System. Der Schneidstrang 14a wird mittels der Führungseinheit 16a geführt. Hierzu weist die Führungseinheit 16a zumindest eine Führungsnut auf (hier nicht näher dargestellt).
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Der Schneidstrang 14a wird mittels die Führungsnut begrenzende Randbereiche der Führungseinheit 16a geführt. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Führungseinheit 16a ein anderes, einem Fachmann als sinnvoll erscheinendes Element zur Führung des Schneidstrangs 14a aufweist, wie beispielsweise ein als rippenartige Anformung an die Führungseinheit 16a ausgebildetes Element, das in eine Ausnehmung an dem Schneidstrang 14a eingreift. Der Schneidstrang 14a wird während eines Betriebs umlaufend entlang eines Umfangs der Führungseinheit 16a in der Führungsnut bewegt. Der Schneidstrang 14a ist als Schneidkette ausgebildet. Hierzu umfasst der Schneidstrang 14a eine Vielzahl miteinander verbundener Schneidstrangsegmente 42a, 44a.
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In einem an der Kopplungsvorrichtung 12a angeordneten Zustand der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a greift ein als Zahnrad ausgebildetes Abtriebselement (hier nicht näher dargestellt) der Getriebeeinheit 40a in die Führungseinheit 16a ein. Hierbei ist das Abtriebselement zu einem Antrieb des Schneidstrangs 14a temporär in Eingriff mit den Schneidstrangsegmenten 42a, 44a des Schneidstrangs 14a. Das Abtriebselement ist drehfest mittels einer formschlüssigen und/oder kraftschlüssigen Verbindung auf einer Abtriebswelle (hier nicht näher dargestellt) der Getriebeeinheit 40a befestigt. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Abtriebselement einstückig mit der Abtriebswelle ausgebildet ist.
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Des Weiteren weist die Werkzeugmaschine 10a zumindest eine Antriebsrichtungsumkehreinheit 22a auf, die zumindest ein Richtungsumkehrbedienelement 24a zu einer manuellen Bedienung der Antriebsrichtungsumkehreinheit 22a zu einer Änderung einer Antriebsrichtung der Antriebseinheit 20a umfasst. Die Antriebsrichtungsumkehreinheit 22a ist als Elektronikmodul ausgebildet, das dazu vorgesehen ist, zur Änderung der Antriebsrichtung in eine Motorsteuerung zur Steuerung der Antriebseinheit 20a einzugreifen. Eine Stromversorgung der als Elektromotoreinheit ausgebildeten Antriebseinheit 20a wird infolge einer Betätigung des Richtungsumkehrbedienelements 24a umgepolt. Die als Elektromotoreinheit ausgebildete Antriebseinheit 20a ändert infolge der Umpolung der Stromversorgung die Antriebsrichtung. Es ist jedoch auch denkbar, dass eine Änderung der Antriebsrichtung mittels der Antriebsrichtungsumkehreinheit 22a auf eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Weise erreicht werden kann, wie beispielweise mittels eines Vertauschens von zwei Phasen einer Stromversorgung usw. Eine Schneidrichtung 46a des Schneidstrangs 14a ändert infolge der Änderung der Antriebsrichtung der Antriebseinheit 20a die Ausrichtung. Infolge der Änderung der Antriebsrichtung verläuft die Schneidrichtung 46a in eine zu einer ursprünglichen Ausrichtung der Schneidrichtung 46a entgegengesetzt gerichtete Richtung.
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Die Werkzeugmaschine 10a weist ferner zumindest eine zumindest ein Bedienelement 26a umfassende Bedieneinheit 28a zu einer Betätigung zumindest der Antriebseinheit 20a auf, wobei das Richtungsumkehrbedienelement 24a entlang einer zumindest im Wesentlichen senkrecht zu einer Bewegungsachse 30a des Bedienelements 26a verlaufenden Richtung relativ zum Bedienelement 26a beabstandet angeordnet ist. Die Bedieneinheit 28a ist dazu vorgesehen, infolge einer Betätigung des Bedienelements 26a eine Stromversorgung der Antriebseinheit 20a mittels eines elektrischen und/oder mechanischen Schalterelements 48a der Bedieneinheit 28a zu unterbrechen und/oder herzustellen. Hierbei ist das Bedienelement 26a als Schiebeschalter ausgebildet, der auf das Schalterelement 48a einwirkt. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Bedienelement 26a eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist, wie beispielsweise eine Ausgestaltung als Kippschalter, als Drehschalter usw. Die Bewegungsachse 30a des Bedienelements 26a verläuft zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Rotationsachse 50a einer Ankerwelle (hier nicht näher dargestellt) der Antriebseinheit 20a. Das Richtungsumkehrbedienelement 24a ist, betrachtet entlang der Bewegungsachse 30a des Bedienelements 26a, entlang der zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Bewegungsachse 30a des Bedienelements 26a verlaufenden Richtung relativ zum Bedienelement 26a seitlich versetzt angeordnet. Hierbei ist ein minimaler Abstand zwischen dem Richtungsumkehrbedienelement 24a und dem Bedienelement 26a kleiner als 50 mm. Zu einer Änderung einer Antriebsrichtung der Antriebseinheit 20a und somit einer Ausrichtung bzw. eines Verlaufs der Schneidrichtung 46a ist die Antriebsrichtungsumkehreinheit 22a manuell bedienbar ausgebildet. Somit kann ein Bediener eine Antriebsrichtung der Antriebseinheit 20a und/oder eine Ausrichtung bzw. einen Verlauf der Schneidrichtung 46a auf ein Anwendungsgebiet der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a zusammen mit der Werkzeugmaschine 10a manuell einstellen.
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Ferner ist eine teilautomatisierte Einstellung der Antriebsrichtung der Antriebseinheit 20a mittels der Antriebsrichtungsumkehreinheit 22a möglich. Hierzu ist die Kopplungsvorrichtung 12a relativ zur Antriebseinheit 20a beweglich gelagert.
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Die Kopplungsvorrichtung 12a ist hierbei relativ zur Antriebseinheit 20a um eine Schwenkachse 58a schwenkbar gelagert. Die Schwenkachse 58a verläuft zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse 50a der Ankerwelle der Antriebseinheit 20a. Die Werkzeugmaschine 10a umfasst zu einer Fixierung der Kopplungsvorrichtung 12a in einer Position relativ zur Antriebseinheit 20a zumindest eine Fixiereinheit 60a. Die Fixiereinheit 60a weist zumindest ein Fixierbedienelement 32a auf, das zu einem Lösen einer Rastfixierverbindung bzw. zu einer Herstellung einer Rastfixierverbindung zu einer Fixierung der Kopplungsvorrichtung 12a in einer Position relativ zur Antriebseinheit 20a vorgesehen ist.
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Die Antriebsrichtungsumkehreinheit 22a umfasst zumindest eine Steuerund/oder Regeleinheit 52a, die dazu vorgesehen ist, eine Antriebsrichtung der Antriebseinheit 20a zumindest teilautomatisiert in einer Abhängigkeit von einer relativen Winkelstellung der Kopplungsvorrichtung 12a zu ändern. Die Steuerund/oder Regeleinheit 52a ist dazu vorgesehen, eine Antriebsrichtung der Antriebseinheit 20a abhängig von einer in einem Winkelbereich von 90° relativen Winkelstellung der Kopplungsvorrichtung 12a relativ zur Antriebseinheit 20a zu ändern. Die Steuer- und/oder Regeleinheit 52a greift zur Änderung einer Antriebsrichtung der Antriebseinheit 20a in eine Motorsteuerung zur Steuerung der Antriebseinheit 20a ein. Eine Stromversorgung der Antriebseinheit 20a wird bei einem Erreichen und/oder bei einem Überschreiten der Kopplungsvorrichtung 12a von einem vorgegebenen Winkel innerhalb des Winkelbereichs von 90° mittels der Steuer- und/oder Regeleinheit 52a zur Änderung der Antriebsrichtung umgepolt. Die Antriebseinheit 20a ändert infolge der Umpolung der Stromversorgung die Antriebsrichtung. Die Schneidrichtung 46a des Schneidstrangs 14a ändert infolge der Änderung der Antriebsrichtung der Antriebseinheit 20a die Ausrichtung. Bei der Änderung der Antriebsrichtung verläuft die Schneidrichtung 46a in eine zu einer ursprünglichen Ausrichtung der Schneidrichtung 46a entgegengesetzt gerichtete Richtung.
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Bei einer Bearbeitung eines Werkstücks mittels der durch die Kopplungsvorrichtung 12a wirkungsmäßig mit der Werkzeugmaschine 10a verbundenen Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a in einer Position der Kopplungsvorrichtung 12a in dem Winkelbereich von 90°, in dem eine Längsachse 54a der Führungseinheit 16a zumindest im Wesentlichen koaxial zur Rotationsachse 50a der Ankerwelle der Antriebseinheit 20a ausgerichtet ist, kann der Bediener die Kopplungsvorrichtung 12a ausgehend von der Rotationsachse 50a der Ankerwelle der Antriebseinheit 20a um 90° in eine Richtung schwenken. Hierbei wird ein Winkel, um den die Kopplungsvorrichtung 12a geschwenkt wird, zwischen der Rotationsachse 50a der Ankerwelle der Antriebseinheit 20a und der Längsachse 54a der Führungseinheit 16a betrachtet. Somit kann der Bediener die Kopplungsvorrichtung 12a in eine für eine Bearbeitung eines Werkstücks mittels der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18a geeignete Position relativ zur Antriebseinheit 20a schwenken. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Kopplungsvorrichtung 12a um einen von 90° verschiedenen Winkelbereich relativ zur Antriebseinheit 20a schwenkbar gelagert ist.
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In 2 ist ein alternatives Ausführungsbeispiel dargestellt. Im Wesentlichen gleichbleibende Bauteile, Merkmale und Funktionen sind grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen beziffert. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele sind den Bezugszeichen der Ausführungsbeispiele die Buchstaben a und b hinzugefügt. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem in der 1 beschriebenen, ersten Ausführungsbeispiel, wobei bezüglich gleichbleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des ersten Ausführungsbeispiels in der 1 verwiesen werden kann.
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2 zeigt ein Werkzeugmaschinensystem 36b mit einer Werkzeugmaschine 10b und mit einer Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18b. Die Werkzeugmaschine 10b ist als tragbare Werkzeugmaschine ausgebildet. Hierbei umfasst die Werkzeugmaschine 10a zumindest eine Kopplungsvorrichtung 12b zu einer Kopplung der zumindest einen Schneidstrang 14b und zumindest eine Führungseinheit 16b umfassenden Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18b und zumindest eine Antriebseinheit 20b zu einem Antrieb der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18b in einem an der Kopplungsvorrichtung 12b angeordneten Zustand.
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Ferner weist die Werkzeugmaschine 10b zumindest eine Antriebsrichtungsumkehreinheit 22b auf, die zumindest ein Richtungsumkehrbedienelement 24b zu einer manuellen Bedienung der Antriebsrichtungsumkehreinheit 22b zu einer Änderung einer Antriebsrichtung der Antriebseinheit 20b umfasst. Zudem weist die Werkzeugmaschine 10b zumindest eine zumindest ein Bedienelement 26b umfassende Bedieneinheit 28b zu einer Betätigung zumindest der Antriebseinheit 20b auf, wobei das Richtungsumkehrbedienelement 24b entlang einer zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Bewegungsachse 30b des Bedienelements 26b verlaufenden Richtung relativ zum Bedienelement 26b beabstandet angeordnet ist. Die Bedieneinheit 28b ist dazu vorgesehen, infolge einer Betätigung des Bedienelements 26b eine Stromversorgung der Antriebseinheit 20b mittels eines elektrischen und/oder mechanischen Schalterelements 48b der Bedieneinheit 28b zu unterbrechen und/oder herzustellen. Hierbei ist das Bedienelement 26b als Schiebeschalter ausgebildet, der auf das Schalterelement 48b einwirkt. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Bedienelement 26b eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist, wie beispielsweise eine Ausgestaltung als Kippschalter, als Drehschalter usw. Die Bewegungsachse 30b des Bedienelements 26b verläuft zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Rotationsachse 50b einer Ankerwelle (hier nicht näher dargestellt) der Antriebseinheit 20b. Das Richtungsumkehrbedienelement 24b ist somit, betrachtet entlang der Bewegungsachse 30b des Bedienelements 26b in Richtung der Kopplungsvorrichtung 12a, nach dem Bedienelement 26b angeordnet. Hierbei ist ein minimaler Abstand zwischen dem Richtungsumkehrbedienelement 24b und dem Bedienelement 26b kleiner als 50 mm.
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Des Weiteren umfasst die tragbare Werkzeugmaschine 10b zumindest eine Auflageeinheit 34b, die zumindest eine Auflagefläche 56b zur Auflage auf ein Werkstück aufweist, wobei die Kopplungsvorrichtung 12b relativ zur Auflageeinheit 34b schwenkbar gelagert ist. Hierbei ist eine Längsachse 54b der Führungseinheit 16b in einem an der Kopplungsvorrichtung 12b angeordneten Zustand der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18b ausgehend von einer zumindest im Wesentlichen senkrechten Ausrichtung der Längsachse 54b der Führungseinheit 16b zur Auflagefläche 56b mittels der schwenkbar gelagerten Kopplungsvorrichtung 12b um 90° relativ zur Auflageeinheit 34b schwenkbar. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Längsachse 54b der Führungseinheit 16b bzw. die Führungseinheit 16b mittels der Kopplungsvorrichtung 12b um einen von 90° verschiedenen Winkelbereich relativ zur Auflageeinheit 34b und/oder relativ zur Antriebseinheit 20b schwenkbar ist. Die Auflageeinheit 34b ist auf einer der Auflagefläche 56b abgewandten Seite der Auflageeinheit 34b an einem Werkzeugmaschinengehäuse 38b der Werkzeugmaschine 10b fixiert. Hinsichtlich weiterer Merkmale und Funktionen der Werkzeugmaschine 10b und/oder der Werkzeugmaschinentrennvorrichtung 18b kann auf die Beschreibung der 1 verwiesen werden.