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Die Erfindung betrifft eine lenkbare Antriebsvorrichtung für ein Flurförderfahrzeug gemäß der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 näher definierten Art.
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Bei als Hubwagen ausgeführten Flurförderfahrzeugen wird unter anderem zwischen Stand- und Sitzfahrzeugen unterschieden. Dabei ist es vorgesehen, dass ein Fahrzeugführer während der Bedienung eines Standfahrzeuges auf dem Fahrzeug steht. Im Gegensatz dazu ist bei den so genannten Sitzfahrzeugen jeweils wenigstens ein Sitz für den Fahrzeugführer vorgesehen. Eine lenkbare Antriebsvorrichtung ist bei Standfahrzeugen jeweils neben dem Freiraum angeordnet, der für den Fahrzeugführer vorgesehen ist, damit dieser auf dem Flurförderfahrzeug stehen kann. Um eine funktionsgerechte und bequeme Bedienung eines als Standfahrzeug ausgeführten Hubwagens zu ermöglichen, ist der vorzusehende Freiraum bzw. der Platzbedarf entsprechend groß. Aus diesem Grund ist ein Hüllkreis der lenkbaren Antriebsvorrichtung bzw. ein radialer Bauraumbedarf möglichst klein auszuführen, um die Gesamtabmessungen eines solchen Hubwagens in gewünschtem Rahmen ausführen zu können. Der in Einbaulage vertikale Bauraumbedarf einer lenkbaren Antriebsvorrichtung eines Standfahrzeuges ist im Unterschied zum radialen Hüllkreis weniger kritisch und daher bei der Auslegung und Konstruktion in geringerem Umfang zu berücksichtigen.
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Lenkbare Antriebsvorrichtungen sind bei als Sitzfahrzeugen ausgeführten Hubwagen meist unter dem Fahrersitz angeordnet. Um eine zu hohe Sitzposition des Fahrzeugführers zu vermeiden, ist die Bauhöhe einer lenkbaren Antriebsvorrichtung eines solchen Hubwagens entsprechend zu limitieren. Aufgrund der Anordnung der lenkbaren Antriebsvorrichtung unterhalb des Fahrersitzes sind die radialen Abmessungen der lenkbaren Antriebsvorrichtung nicht in dem Umfang zu begrenzen, wie dies bei Standfahrzeugen der Fall ist.
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Die bei Stand- und Sitzfahrzeugen vorliegenden unterschiedlichen Restriktionen bezüglich der axialen und radialen Bauteilabmessungen von lenkbaren Antriebsvorrichtungen, nämlich die Antriebsvorrichtung eines Standfahrzeuges möglichst schmal zu bauen, während die Bauhöhe unkritisch ist, und die Antriebsvorrichtung von Sitzfahrzeugen jeweils möglichst niedrig bei vergleichsweise unmaßgeblicher Breite auszuführen, stellt für die Ausführung eines einheitlichen Antriebskonzeptes einen Zielkonflikt dar. Antriebsvorrichtungen von Standfahrzeugen weisen üblicherweise jeweils übereinander angeordnete Fahr- und Lenkmotoren auf, um eine möglichst schmale Bauweise zu erzielen. Bei Sitzfahrzeugen sind jeweils der Fahrmotor und der Lenkmotor der lenkbaren Antriebsvorrichtung parallel nebeneinander angeordnet, um die Antriebsvorrichtung mit einer möglichst niedrigen Bauhöhe ausführen zu können.
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Aus der
DE 10 2004 006 722 A1 ist ein Lenk- und Radantrieb für ein Flurförderfahrzeug bekannt, bei welchem der Fahrmotor und der Lenkmotor koaxial zueinander und in Einbaulage übereinander angeordnet sind. Der Radantrieb bzw. die Antriebseinrichtung umfasst den Fahrmotor und eine Getriebeeinrichtung, wobei ein Antriebsmoment des Fahrmotors von einer Motorausgangswelle über eine Stirnradstufe auf ein Kegelrad geführt wird, das um die Antriebsachse des Fahrmotors drehbar ausgebildet ist. Der Lenkmotor der Lenkeinrichtung ist über ein als Planetenradsatz ausgeführtes Lenkgetriebe mit einer Innenverzahnung eines Lagerinnenringes eines Drehkranzlagers gekoppelt, um Teilbereiche der Antriebseinrichtung für eine Lenkbewegung in gewünschtem Umfang über den Lenkmotor verschwenken zu können.
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Eine lenkbare Antriebsanordnung für ein Flurförderfahrzeug mit einer Antriebseinrichtung und mit einer Lenkeinrichtung ist aus der
DE 10 2009 047 730 A1 bekannt. Eine Antriebsmaschine der Antriebseinrichtung und eine Antriebsmaschine der Lenkeinrichtung sind parallel zueinander angeordnet, wobei zumindest über eine Lagereinrichtung drehbar ausgeführte Teilbereiche der Antriebseinrichtung von der Lenkeinrichtung verschwenkbar sind. Die Getriebeeinrichtung der Lenkeinrichtung weist mehrere Stirnradstufen auf und ist mit einem innenverzahnten Bereich der Antriebseinrichtung wirkverbunden, der einen verschwenkbaren Teilbereich der Antriebseinrichtung darstellt.
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Der Lenk- und Radantrieb gemäß der
DE 10 2004 006 722 A1 und die lenkbare Antriebsanordnung gemäß der
DE 10 2009 047 730 A1 sind im Bereich der Antriebseinrichtung und der Lenkeinrichtung jeweils konstruktiv derart unterschiedlich ausgebildet, dass diesen kein die Herstellkosten beider Ausführungen reduzierendes Baukastensystem zugrunde legbar ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine konstruktiv einfache und kostengünstige lenkbare Antriebsvorrichtung zur Verfügung zu stellen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer lenkbaren Antriebsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
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Die erfindungsgemäße lenkbare Antriebsvorrichtung für ein Flurförderfahrzeug umfasst eine Antriebseinrichtung und eine Lenkeinrichtung, die jeweils mit einer Antriebsmaschine und mit einer Getriebeeinrichtung ausgebildet sind. Die Antriebsmaschinen der Antriebseinrichtung und der Lenkeinrichtung sind im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet. Zumindest über eine Lagereinrichtung drehbare ausgeführte Teilbereiche der Antriebseinrichtung sind von der Lenkeinrichtung verschwenkbar. Die Getriebeeinrichtung der Lenkeinrichtung weist mehrere Stirnradstufen auf und ist mit einem innenverzahnten Bereich der Antriebseinrichtung wirkverbunden, der einen verschwenkbaren Teilbereich der Antriebseinrichtung darstellt.
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Erfindungsgemäß ist der innenverzahnte Bereich radial und axial innerhalb der Lagereinrichtung angeordnet und drehfest mit einem Innenlagerring der Lagereinrichtung wirkverbunden.
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Die erfindungsgemäße Anordnung des innenverzahnten Bereiches der Antriebseinrichtung radial und axial innerhalb der Lagereinrichtung bietet auf einfache Art und Weise die Möglichkeit, die Antriebseinrichtung einer lenkbaren Antriebsvorrichtung für Antriebskonzepte mit koaxial übereinander angeordneten Antriebsmaschinen und parallel nebeneinander angeordneten Antriebsmaschinen im Wesentlichen identisch auszuführen und lediglich die Lenkeinrichtung unter Berücksichtigung des jeweils zur Verfügung stehenden Bauraumes angepasst auszugestalten und auf kostengünstige Art und Weise mit möglichst vielen Gleichteilen für beide Antriebsvarianten zur Verfügung zu stellen.
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Dabei ist besonders von Vorteil, dass durch die erfindungsgemäße Anordnung des innenverzahnten Bereiches radial und axial innerhalb der Lagereinrichtung Abmessungen der Antriebsvorrichtung in radialer Richtung bei koaxial zueinander angeordneten Antriebsmaschinen der Antriebseinrichtung und der Lenkeinrichtung in gewünschtem Umfang begrenzt ausführbar sind und die Antriebsvorrichtung bei paralleler Anordnung der Antriebsmaschinen der Antriebseinrichtung und der Lenkeinrichtung auch mit einer geringen Gesamthöhe bei gleichzeitig möglichst vielen Gleichteilen ausführbar ist.
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Bei der Ausführung der lenkbaren Antriebsanordnung gemäß der
DE 10 2009 047 730 A1 ist der Hüllkreis der Antriebsanordnung im Vergleich zur erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung aufgrund der Anordnung des Lenkgetriebes radial zwischen der Lagereinrichtung und dem innenverzahnten Bereich der Antriebseinrichtung wesentlich größer, womit eine derart ausgeführte Antriebseinrichtung nicht für eine Antriebseinrichtung mit koaxial zueinander und übereinander angeordneten Antriebsmaschinen geeignet ist, welche vorzugsweise eine Anwendung für ein als Standfahrzeug ausgeführtes Flurförderfahrzeug darstellt.
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Ist nur eine Stirnradstufe der Getriebeeinrichtung der Lenkeinrichtung radial innerhalb des innenverzahnten Bereichs angeordnet, ist ein radialer Bauraumbedarf der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung mit geringem konstruktivem Aufwand auf ein Maß begrenzbar, dass die Antriebseinrichtung der lenkbaren Antriebsvorrichtung ohne konstruktive Änderungen auch für eine lenkbare Antriebsvorrichtung verwendbar ist, bei welcher die Antriebsmaschinen der Antriebseinrichtung und der Lenkeinrichtung koaxial zueinander und übereinander angeordnet sind.
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Sind die drehbar ausgeführten Teilbereiche der Antriebseinrichtung um eine koaxial zu einer Antriebsachse der Antriebseinrichtung angeordneten Drehachse verschwenkbar, ist die Getriebeeinrichtung der Antriebseinrichtung konstruktiv einfach und kostengünstig ausführbar.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung ist der innenverzahnte Bereich einstückig mit dem Innenlagerring der Lagereinrichtung ausgeführt.
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Eine hierzu alternative und fertigungstechnisch einfach herstellbare Ausführungsform der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der innenverzahnte Bereich ein mit dem Innenlagerring der Lagereinrichtung vorzugsweise über Verschraubung oder dergleichen fest verbundenes Zahnsegment ist. Bei dieser Ausführungsform ist ein beispielsweise standardmäßig im Handel erhältliches Drehlager mit einem separat herstellbaren Zahnsegment kombinierbar und die erfindungsgemäße lenkbare Antriebsvorrichtung mit geringen Kosten zur Verfügung stellbar.
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Bei weiteren konstruktiv einfach ausgeführten und kostengünstig herstellbaren Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung ist der innenverzahnte Bereich der Antriebseinrichtung Teil eines um die Drehachse verschwenkbaren Getriebegehäuses der Getriebeeinrichtung der Antriebseinrichtung oder stellt einen Teilbereich eines Getriebegehäusedeckels eines um die Drehachse verschwenkbaren Getriebegehäuses der Getriebeeinrichtung der Antriebseinrichtung dar.
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Weitere bauraumgünstige Ausführungsformen der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung umfassen im Bereich der Getriebeeinrichtung der Antriebseinrichtung wenigstens eine Stirnradstufe, die eine Antriebswelle der Antriebsmaschine über eine Kegelradverzahnung mit einer Antriebswelle eines Antriebsrades verbindet. Zusätzlich hierzu oder alternativ dazu sind die Stirnradstufen der Getriebeeinrichtung der Lenkeinrichtung im Bereich von Lagereinrichtung gehäuseseitig lagerbar, die radial innerhalb von Zahnrädern der Stirnradstufen angeordnet sind.
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Bei einer in radialer Richtung mit geringem Bauraumbedarf ausgeführten Weiterbildung der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung sind die Stirnradstufen des Lenkgetriebes im Wesentlichen in Umfangsrichtung der Antriebsmaschine zumindest teilweise um die Antriebseinrichtung herum verlaufend angeordnet.
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Sowohl die in den Patentansprüchen angegebenen Merkmale als auch die in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung angegebenen Merkmale sind jeweils für sich alleine oder in beliebiger Kombination miteinander geeignet, den erfindungsgemäßen Gegenstand weiterzubilden. Die jeweiligen Merkmalskombinationen stellen hinsichtlich der Weiterbildung des Gegenstandes nach der Erfindung keine Einschränkung dar, sondern weisen im Wesentlichen lediglich beispielhaften Charakter auf.
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Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung ergeben sich aus den Patentansprüchen und den nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung prinzipmäßig beschriebenen Ausführungsbeispielen, wobei in der Beschreibung der verschiedenen Ausführungsbeispiele zugunsten der Übersichtlichkeit für bau- und funktionsgleiche Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
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Es zeigt:
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1 eine schematisierte Längsschnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung;
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2 eine 1 entsprechende Darstellung einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung;
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3 eine 1 entsprechende Darstellung einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebvorrichtung;
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4 eine 1 entsprechend Darstellung einer vierten Ausführungsform der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung;
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5 eine 1 entsprechende Darstellung eine fünften Ausführungsform der erfindungsgemäßen lenkbaren Antriebsvorrichtung; und
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6 eine stark vereinfachte Darstellung die Anordnung der Antriebseinrichtung und der Lenkeinrichtung betreffend, wobei Stirnradstufen einer Getriebeeinrichtung der Lenkeinrichtung im Wesentlichen in Umfangsrichtung um die Antriebsmaschine der Antriebseinrichtung herum verlaufend angeordnet sind.
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1 zeigt eine schematisierte Längsschnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer lenkbaren Antriebsvorrichtung 1 eines Flurförderfahrzeuges, wie eines Hubwagens, mit einer Antriebseinrichtung 2 und mit einer Lenkeinrichtung 3. Die Antriebseinrichtung 2 ist vorliegend mit einer als Elektromaschine ausgeführten Antriebsmaschine 4 und einer Getriebeeinrichtung 5 ausgebildet. Zusätzlich umfasst auch die Lenkeinrichtung 3 eine als Elektromotor ausgeführte Antriebsmaschine 6 und eine Getriebeeinrichtung 7, die vorliegend ein Stirnradgetriebe ist. Die Antriebsmaschinen 4 und 6 bzw. deren Antriebswellen 8, 9 sind im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet. Über eine Lagereinrichtung 10 drehbar ausgeführte Teilbereiche der Antriebseinrichtung 2 sind von der Lenkeinrichtung 3 um die Antriebsachse der Antriebseinrichtung 2 bzw. um die Antriebswelle 8 verschwenkbar.
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Die Getriebeeinrichtung 5 der Antriebseinrichtung 2 umfasst vorliegend eine Stirnradstufe 11, über die ein Antriebsmoment der Antriebsmaschine 4 über eine in der Zeichnung nicht näher dargestellte Kegelradverzahnung auf ein Antriebsrad 12 bzw. dessen Radwelle 13 führbar ist. Die Stirnradstufe 11 umfasst vorliegend ein drehfest mit der Antriebswelle 8 verbundenes erstes Zahnrad 14, das in Eingriff mit einem zweiten Zahnrad 15 der Stirnradstufe 11 steht. Das zweite Zahnrad 15 ist über eine Welle 16 mit der Kegelradstufe verbunden, womit vom zweiten Zahnrad 15 Drehmoment auf die Radwelle 13 führbar ist. Die Antriebswelle 8 und die Welle 16 sind in einem Getriebegehäuse 17 der Getriebeeinrichtung 5 der Antriebseinrichtung 2 angeordnet und über Lagereinrichtungen 18, 19 und 20 drehbar gelagert.
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Das Getriebegehäuse 17 ist im Sinne einer Lenkbewegung über die Antriebsmaschine 6 der Lenkeinrichtung 3 und die zwischen der Antriebsmaschine 6 und dem Getriebegehäuse 17 angeordnete Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3 antreibbar bzw. verschwenkbar. Hierfür ist das Getriebegehäuse 17 über die Lagereinrichtung 10 drehbar an einer Fahrzeugrahmenplatte 22 gelagert, wodurch die Lenkbewegung möglich ist.
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Zum Verschwenken des Getriebegehäuses 17 und des damit verbundenen Antriebsrades 12 um die Antriebsachse der Antriebseinrichtung 2, steht ein Stirnrad 23 der Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3 in Eingriff mit einem innenverzahnten Bereich 24 der Antriebseinrichtung 2, der bei dem Ausführungsbeispiel der lenkbaren Antriebsvorrichtung 1 gemäß 1 einstückig mit einem Innenlagerring 25 der Lagereinrichtung 10 ausgebildet ist. Der innenverzahnte Bereich 24 ist somit radial und axial innerhalb der Lagereinrichtung 10 angeordnet und drehfest mit dem Innenlagerring 25 der Lagereinrichtung 10 verbunden. Zum Erfassen des aktuellen Lenkwinkels ist ein Drehwinkelsensor 36 vorgesehen.
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Das Stirnrad 23 der Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3 ist vorliegend einstückig mit einer Welle 26 ausgeführt, die über zwei Lagereinrichtungen 27 und 28 gehäuseseitig drehbar gelagert ist. Die Lagereinrichtungen 27 und 28 sind vorliegend zwischen dem Stirnrad 23 und einem weiteren drehfest mit der Welle 26 verbundenen Stirnrad 29 vorgesehen. Das weitere Stirnrad 29 kämmt mit einem zusätzlichen Stirnrad 30 der Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3, das wiederum einteilig mit einer weiteren Welle 31 ausgebildet ist. Mit der weiteren Welle 31 ist ein viertes Stirnrad 32 drehfest angeordnet, das mit einem Zahnbereich 33 der Antriebswelle 9 der Antriebsmaschine 6 der Lenkeinrichtung 3 in Eingriff steht.
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Das in 2 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel der lenkbaren Antriebsvorrichtung 1 unterscheidet sich von dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der Antriebsvorrichtung 1 lediglich im Bereich des innenverzahnten Bereiches 24, der bei der Ausführung der Antriebsvorrichtung 1 gemäß 2 einstückig mit dem Getriebegehäuse 17 ausgebildet ist. Aus diesem Grund wird bezüglich der weiteren Funktionsweise der Antriebsvorrichtung 1 gemäß 2 auf die Beschreibung zu 1 verwiesen.
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Bei der Ausführung der Antriebsvorrichtung 1 gemäß 3, deren grundsätzlicher Aufbau im Wesentlichen dem Aufbau der Antriebsvorrichtung gemäß 1 und 2 entspricht, ist der innenverzahnte Bereich 24 einstückig mit einem mit dem Innenlagerring 25 und dem Getriebegehäuse 17 drehfest verbundenen Zahnsegment bzw. einem zusätzlichen Drehkranz 34 ausgeführt.
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Im Gegensatz hierzu ist der innenverzahnte Bereich 24 bei dem Ausführungsbeispiel der Antriebsvorrichtung 1 gemäß 4 einstückig mit einem Getriebegehäusedeckel 35 ausgeführt, der drehfest mit dem Innenlagerring 25 und dem Getriebegehäuse 17 verbunden ist.
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Das in 5 gezeigte fünfte Ausführungsbeispiel der lenkbaren Antriebsvorrichtung 1 weist eine der Antriebsvorrichtung 1 gemäß 1 entsprechende Ausführung des innenverzahnten Bereiches 24 auf. Im Unterschied zur Ausführung der Antriebsvorrichtung 1 gemäß 1 sind die Lagereinrichtungen 27 und 28 der Getriebeeinrichtung 7 und der Lenkeinrichtung 3 nicht in axialer Richtung zwischen den Stirnrädern 23 und 29 angeordnet. Die Stirnräder 23 und 29 sind drehfest über eine als Hohlwelle ausgebildeten Welle 26 wirkverbunden und gemäß 5 einteilig ausgeführt. Alternativ können Stirnrad 23 und 29 und eine als Hohlwelle ausgebildeten Welle 26 mehrteilig ausgeführt sein. Das Getriebegehäuse 43 der Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3 bildet dabei einen Steg 44 auf dem sich die Lagereinrichtungen 27 und 28 abstützen. Der Vorteil des in 5 gezeigten Ausführungsbeispiels ergibt sich aus der in axialer Richtung der Antriebsvorrichtung 1 kürzer ausführbaren Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3 aufgrund der radial innerhalb der Stirnräder 23 und 29 liegenden Lagereinrichtung 27 und 28.
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Bei allen Ausführungsbeispielen der Antriebsvorrichtung 1 wird über die Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3 ein Achsversatz zwischen der Antriebswelle 8, der Antriebseinheit 2 und der Antriebswelle 9 der Lenkeinrichtung 3 ausgeglichen. Das bedeutet, dass der Achsversatz zwischen dem Zahnbereich 33 der Antriebswelle 9 und dem innenverzahnten Bereich 24 der Antriebseinrichtung 2 über die Getriebeeinrichtung 7 überbrückt wird. Der innenverzahnte Bereich 24 ist im Wesentlichen einem Hohlrad mit Innenverzahnung entsprechend ausgeführt, das vom Stirnrad 23 antreibbar ist. Die Rotationsachse des innenverzahnten Bereiches 24 ist koaxial zur Rotationsachse der Antriebswelle 8 der Antriebseinrichtung 2. Die Rotationsachse des Stirnrades 23 ist parallel zur Rotationsachse des innenverzahnten Bereiches 24, jedoch in radialer Richtung versetzt dazu vorgesehen.
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Grundsätzlich ist die Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3 mit beliebig vielen Stirnradstufen ausführbar, um den Achsversatz zwischen der Antriebsachse der Antriebseinrichtung 2 und der Antriebsachse der Lenkeinrichtung 3 in gewünschtem Umfang ausgleichen zu können. Um die Übersetzung der Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3 in gewünschtem Umfang vorsehen zu können, besteht in Abhängigkeit des jeweils vorliegenden Anwendungsfalles auch die Möglichkeit, ein ein- oder mehrstufiges Planetenradgetriebe im Leistungspfad der Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3 vorzusehen, wobei das Planetenradgetriebe beispielsweise zwischen der Antriebswelle 9 und dem Zahnbereich 33 vorgesehen sein kann. Zur Erfassung des Lenkwinkels ist der Drehwinkelsensor 36 vorgesehen, um die Position des Innenlagerrings 25 gegenüber dem Außenlagerring 38 der Lagereinrichtung 10 detektieren zu können. Eine zweite Möglichkeit zur Erfassung des Lenkwinkels bietet der Drehwinkelsensor 37, der mit dem Außenlagerring 38 der Lagereinrichtung 10 verbunden ist und eine Relativbewegung zwischen dem feststehenden Lageraußenring 38 und dem drehbar gelagerten Getriebegehäuse 17 der Getriebeeinrichtung 5 detektieren kann.
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Die vorstehenden näher beschriebenen Ausführungsformen der Antriebseinrichtung 2 der Antriebseinrichtung 1 bieten alle auf einfache Art und Weise die Möglichkeit, im Wesentlichen die Antriebseinrichtung 2, mindestens aber die Getriebeeinrichtung 5, die Lagereinrichtung 10 und der innenverzahnte Bereich 24, auch bei einer koaxialen Anordnung der Antriebseinrichtung 2 und der Lenkeinrichtung 3 ohne konstruktive Veränderungen zu verwenden. Bei einer koaxialen Anordnung der Antriebseinrichtung 2 und der Lenkeinrichtung 3 ist die Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3 ebenfalls koaxial zur Antriebswelle 8 angeordnet und kann beispielsweise als ein- oder mehrstufiges Planetengetriebe, als Planetenkoppelgetriebe, als reduziertes Planetenkoppelgetriebe oder als Exzentergetriebe ausgeführt sein.
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6 zeigt eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform der lenkbaren Antriebsvorrichtung 1, bei der die Getriebeeinrichtung 7 der Lenkeinrichtung 3 mit drei Stirnradstufen 40, 41, 42 ausgeführt ist und bei der die Antriebseinrichtung 2 und die Lenkeinrichtung 3 in der zu 1 bis 5 vorbeschriebenen Art und Weise parallel zueinander angeordnet sind. Um die Antriebsvorrichtung 1 mit einem geringen Hüllkreis 39 bzw. mit einem geringen radialen Bauraumbedarf ausführen zu können und eine entsprechende Drehzahlübersetzung zwischen dem Zahnbereich 33 der Antriebswelle 9 der Lenkeinrichtung 3 und dem innenverzahnten Bereich 24 der Antriebseinrichtung 2 gewährleisten zu können, werden die einzelnen Stirnradstufen 40, 41 und 42 in der in 6 gezeigten Art und Weise in Umfangsrichtung der Antriebsmaschine 2 um die Antriebsmaschine 4 der Antriebseinrichtung 2 herum verlaufend angeordnet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- lenkbare Antriebsvorrichtung
- 2
- Antriebseinrichtung
- 3
- Lenkeinrichtung
- 4
- Antriebsmaschine der Antriebseinrichtung
- 5
- Getriebeeinrichtung der Antriebseinrichtung
- 6
- Antriebsmaschine der Lenkeinrichtung
- 7
- Getriebeeinrichtung der Lenkeinrichtung
- 8
- Antriebswelle der Antriebseinrichtung
- 9
- Antriebswelle der Lenkeinrichtung
- 10
- Lagereinrichtung
- 11
- Stirnradstufe
- 12
- Antriebsrad
- 13
- Radwelle
- 14
- erstes Zahnrad
- 15
- zweites Zahnrad
- 16
- Welle
- 17
- Getriebegehäuse
- 18
- Lagereinrichtung
- 19
- Lagereinrichtung
- 20
- Lagereinrichtung
- 22
- Fahrzeugrahmenplatte
- 23
- Stirnrad
- 24
- innenverzahnter Bereich
- 25
- Innenlagerring
- 26
- Welle
- 27
- Lagereinrichtung
- 28
- Lagereinrichtung
- 29
- weiteres Stirnrad
- 30
- zusätzliches Stirnrad
- 31
- weitere Welle
- 32
- viertes Stirnrad
- 33
- Zahnbereich
- 34
- Drehkranz
- 35
- Getriebegehäusedeckel
- 36
- Drehwinkelsensor
- 37
- Drehwinkelsensor
- 38
- Außenlagerring
- 39
- Hüllkreis
- 40
- Stirnradstufe
- 41
- Stirnradstufe
- 42
- Stirnradstufe
- 43
- Getriebegehäuse der Lenkeinrichtung
- 44
- Steg
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102004006722 A1 [0005, 0007]
- DE 102009047730 A1 [0006, 0007, 0014]