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Die Erfindung betrifft ein Unterseeboot.
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Das eingeschränkte Raumangebot in militärischen Unterseebooten kann insbesondere bei Unterseebooten kleinerer Bauart dazu führen, dass sich mehrere Besatzungsmitglieder zum Schlafen eine Koje teilen müssen. Als Alternative hierzu ist es bekannt, zusätzliche Kojen in dem direkt hinter den bugseitigen Torpedorohren gelegenen Torpedobeladeraum des Unterseeboots bereitzustellen. Bei Anordnung der Kojen in dem Torpedobeladeraum ist aber sicherzustellen, dass sich die in dem Torpedobeladeraum befindlichen Kojen beim Aufnehmen der Torpedos in das Unterseeboot und bei Gefechtsbereitschaft des Unterseeboots nicht störend auf die dort auszuführenden Arbeitsabläufe auswirken oder diese gar unmöglich machen. Die an sich schon schwierige Personenunterbringung in Unterseebooten wird noch problematischer, wenn das Unterseeboot zusätzlich zu seiner Besatzung Platz für weitere Personen, wie zum Beispiel für mit dem Unterseeboot zu transportierende Spezialeinsatzkräfte und deren Equipment oder spezieller Bootsausrüstung bieten muss.
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Aus
DE 694 397 A sowie
GB 529 951 A sind Liegeeinrichtungen bekannt, bei denen eine vertikal verspannte Seilanordnung eine Tragstruktur für mehrere Kojen bildet.
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Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Unterseeboot zu schaffen, das zusätzlich zu den für die Besatzung des Unterseeboots vorgesehenen Kojen mit weiteren Kojen ausgestattet ist, wobei sich diese zusätzlichen Kojen möglichst wenig und günstigstenfalls gar nicht auf den Bootsbetrieb auswirken sollen.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Unterseeboot mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen dieses Unterseeboots ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie der Zeichnung. Hierbei können gemäß der Erfindung die in den Unteransprüchen angegebenen Merkmale für sich aber auch in geeigneter Kombination die erfindungsgemäße Lösung gemäß Anspruch 1 weiter ausgestalten.
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Das erfindungsgemäße Unterseeboot, bei dem es sich vorzugsweise um ein militärisches Unterseeboot handelt, ist mit mindestens einer Liegeeinrichtung ausgestattet, bei der eine innerhalb des Bootskörpers zumindest vertikal verspannte Gurtanordnung eine Tragstruktur für mindestens eine Koje bildet. Demnach ist in dem erfindungsgemäßen Unterseeboot mindestens eine Liegeeinrichtung mit einer Tragstruktur vorgesehen, die von mehreren Gurten, d. h. an sich biegeschlaffen Bändern aus festem Gewebe gebildet wird, wobei diese Gurte zumindest in vertikaler Richtung und vorzugsweise sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung so zwischen oberen und unteren Befestigungspunkten an der Struktur des Bootskörpers oder an hierfür geeigneten Einrichtungen innerhalb des Bootskörpers verspannt sind, dass sie eine formstabile Tragstruktur für eine oder bevorzugt mehrere Kojen bilden. Diese Kojen sind vorzugsweise nicht fest mit der Gurtanordnung verbunden sondern lösbar an der Gurtanordnung befestigt. Unter einer Koje ist im Sinne der Erfindung ein formstabiler Tragkörper für eine Matratze mit einer auf oder in dem Tragkörper gelagerten Matratze zu verstehen.
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Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Gestaltung der Liegeeinrichtung erweist sich in vielerlei Hinsicht als vorteilhaft. Bei Vorhandensein geeigneter bootsseitig angeordneter Befestigungsmittel für die Gurtanordnung kann die Liegeeinrichtung gegebenenfalls zusätzlich zu bereits in dem Unterseeboot vorhandenen Kojen in dem Unterseeboot schnell und ohne großen Aufwand auf- und abgebaut werden. So kann die Gurtanordnung in dem Unterseeboot schlaff hängend an den bootsseitig vorgesehenen Befestigungspunkten befestigt werden und daraufhin so verspannt werden, dass sie eine steife Tragstruktur bildet. Anschließend müssen nur noch die Kojen an der Gurtanordnung befestigt werden und die Liegeeinrichtung ist aufgebaut. Zum Abbau der Liegeeinrichtung muss lediglich die Verspannung der Gurtanordnung gelöst werden und die Gurtanordnung mitsamt den Kojen von den bootsseitigen Befestigungspunkten gelöst werden. Dieser schnelle und einfache Auf- und Abbau der Liegeeinrichtung ermöglicht es, diese in dem Unterseeboot bei Bedarf in dem Torpedobeladeraum an Stellen anzuordnen, die eigentlich für die Aufnahme der Torpedos in das Unterseeboot und zum Beladen der Torpedorohre freigehalten werden müssten. Soll das Unterseeboot mit Torpedos beladen werden oder soll das Unterseeboot gefechtsklar gemacht werden, so kann die erfindungsgemäß vorgesehene Liegeeinrichtung aufgrund ihrer Gestaltung rasch entfernt werden oder in eine Position verbracht werden, in der sie kein Hindernis mehr darstellt. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäß gewählten Gestaltung der Liegeeinrichtung ist darin zu sehen, dass sie vergleichsweise kostengünstig ist, da die Gurtanordnung von handelsüblichen Gurten gebildet werden kann, wie sie z. B. zur Frachtsicherung in bzw. auf Fahrzeugen verwendet werden. Diese Gurte sind üblicherweise aus Polyester ausgebildet und in der Lage, die zur Bildung der Tragstruktur erforderlichen hohen Zugkräfte aufzunehmen.
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Die erfindungsgemäße Liegeeinrichtung weist Staubehälter auf, welche an den die Tragstruktur bildenden Gurten befestigbar sind. Diese Staubehälter sind bevorzugt textil ausgebildet. Zur Befestigung der Staubehälter an den Gurten können an letztgenannten Persenningknöpfe angeordnet sein, an denen die Staubehälter angeknöpft werden können. Zweckmäßigerweise können zur Befestigung der Staubehälter an den Gurten in diesem Fall bereits zur Befestigung der Verkleidungselemente vorhandene Persenningknöpfe verwendet werden. Die Staubehälter können sowohl so an der Gurtanordnung befestigt werden, dass sie von den Kojen der Liegeeinrichtung aus zugänglich sind als auch so, dass sie von außerhalb der Liegeeinrichtung erreicht werden können.
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Bevorzugt weist die Liegeeinrichtung des erfindungsgemäßen Unterseeboots mehrere Kojen auf. Diese sind in der Liegeeinrichtung vorteilhaft in Art eines Etagenbettes platzsparend übereinander angeordnet. Dementsprechend bildet die Gurtanordnung vorteilhaft eine Tragstruktur für mindestens zwei und vorzugsweise drei vertikal übereinander angeordnete Kojen.
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Die Gurtanordnung weist zumindest vier vertikal ausgerichtete Gurte auf, die einander paarweise gegenüberliegend angeordnet sind. Diese vier Gurte bilden das Grundgerüst der von der Gurtanordnung gebildeten Tragstruktur. Vorzugsweise ist die Anordnung der vier Gurte derart, dass diese einen rechteckigen Raum einfassen, wobei die Abstände der einzelnen Gurte bevorzugt so gewählt sind, dass diese mit den Außenmaßen der Koje korrespondieren. An den vier Gurten sind jeweils in einer oder mehreren vertikal übereinander liegenden horizontalen Ebenen Mittel zur Befestigung einer Koje angeordnet. Diese Befestigungsmittel können auch von weiteren Gurten gebildet werden, die zwischen den vertikal ausgerichteten Gurten verspannt sind.
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Vorteilhaft können die vertikal ausgerichteten Gurte jeweils an einem Ende an einem Druckkörperspant und an ihrem zweiten Ende an einem Decksboden des Unterseeboots befestigt sein, wobei zumindest die Befestigung der Gurte an dem Decksboden lösbar ausgebildet ist. Die von den Gurten gebildete Tragstruktur der Liegeeinrichtung erstreckt sich demnach bevorzugt über die gesamte Höhe eines Decks des Unterseeboots, sodass es möglich ist, an der Tragstruktur drei übereinander angeordnete Kojen anzuordnen. Aufgrund der Befestigung der Gurte an dem Druckkörper kann die Liegeeinrichtung gegebenenfalls Schockbeanspruchungen ausgesetzt sein, die bei in der Nähe des Unterseeboots erfolgenden Unterwasser-Detonationen auf den Druckkörper wirken. Allerdings haben solche Schockbeanspruchungen wegen der erfindungsgemäß gewählten Gestaltung der Tragstruktur keinen nennenswerten Einfluss auf die Liegeeinrichtung, da die die Tragstruktur der Liegeeinrichtung bildenden Gurte bei einer entgegen der Verspannung der Gurte wirkenden Schockkraft lediglich kurzzeitig kraftentlastet werden und nachgeben und im Falle einer in Richtung der Verspannung wirkenden Schockkraft bei entsprechender Auslegung der Gurte in der Lage sind, diese zusätzliche kurzzeitige Belastung aufzunehmen.
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Ein Zugkraftbegrenzer ermöglicht eine Absorbierung der Kräfte im Schockfall.
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Die druckkörperseitige Befestigung der Gurte kann entweder an der Druckkörperhaut oder an Druckkörperspanten erfolgen, die üblicherweise an der Innenseite der Druckkörperhaut zu deren Versteifung angeordnet sind. Um die Liegeeinrichtung im Bedarfsfall vollständig abbauen zu können, ist vorteilhafterweise nicht nur die Befestigung der Gurte an dem Decksboden lösbar ausgebildet sondern auch die druckkörperseitige Befestigung der Gurte lösbar. Zur Befestigung der vertikal ausgerichteten Gurte an dem Druckkörper und an dem Decksboden können dort und an den Gurten jeweils solche Mittel zum Befestigen der Gurte angeordnet sein, wie sie auch bei Frachtfahrzeugen zum Festlegen der Gurte verwendet werden. Beispielsweise können an der Druckkörperhaut oder den Druckkörperspanten und an dem Decksboden Beschläge in Form von Bügeln oder Ösen angeordnet sein, in die hakenförmige Endbeschläge der vertikal ausgerichteten Gurte eingehakt werden. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, nach einem Entspannen der vertikalen Gurte diese zum vollständigen Abbau der Liegeeinrichtung von dem Druckkörper und dem Decksboden zu lösen oder die Gurte lediglich von dem Decksboden zu lösen, um die gesamte Liegeeinrichtung dann an dem Druckkörper hängend in eine Stellung zu verschwenken, in der der Bootsbetrieb durch die Liegeeinrichtung nicht behindert wird.
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Zur Erhöhung der Steifigkeit der von der Gurtanordnung gebildeten Tragstruktur sind die vertikal ausgerichteten Gurte zumindest paarweise mit horizontal ausgerichteten Gurten verbunden. In diesem Zusammenhang ist es möglich, die am Kopf- und Fußende der Liegeeinrichtung nebeneinander angeordneten vertikal ausgerichteten Gurte und/oder die in Längsrichtung der Liegeeinrichtung nebeneinander angeordneten vertikal ausgerichteten Gurte mittels horizontal ausgerichteter Gurte miteinander zu verbinden, wobei die Verbindung der vertikal ausgerichteten Gurte mit den horizontal ausgerichteten Gurten vorzugsweise nicht lösbar ausgebildet ist. In diesem Fall ist vorteilhafterweise eine Verspannung der Gurtanordnung sicherzustellen, bei der neben den vertikal ausgerichteten Gurten auch die horizontal ausgerichteten Gurte gespannt werden.
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Es ist vorgesehen, dass an zumindest zwei einander gegenüberliegend angeordneten horizontal ausgerichteten Gurten ein Tragkörper für eine Matratze einhängbar ist. Bei diesen Gurten handelt es sich bevorzugt um Gurte, die an den das Kopf- und das Fußende der Liegeeinrichtung bildenden Seiten der Gurtanordnung in einer gemeinsamen horizontalen Ebene angeordnet sind.
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Der Tragkörper für die Matratze ist bevorzugt im Wesentlichen rechteckig wannenförmig ausgebildet, wobei die Matratze in den an dem Tragkörper ausgebildeten Hohlraum einlegbar ist. Korrespondierend zur Lage der Gurte, an denen der Tragkörper einhängbar ist, können an dem Tragkörper an zwei einander gegenüberliegenden Außenseiten vorzugsweise hakenförmig gebogene Elemente zur Aufnahme der horizontal ausgerichteten Gurte ausgebildet sein, sodass der Tragkörper zwischen diesen beiden horizontal ausgerichteten Gurten in einfacher Weise einhängbar ist.
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Zur Verspannen der Gurtanordnung sind an den vertikal ausgerichteten Gurten zweckmäßigerweise Mittel zum Verspannen der Gurte angeordnet. Diese Mittel zum Verspannen, bei denen es sich kostengünstig um handelsübliche Spannschlösser oder Spannratschen handeln kann, sind zweckmäßigerweise an allen vertikal ausgerichteten Gurten vorgesehen, um diese Gurte zur Bildung einer formsteifen Tragstruktur verspannen zu können und nach dem Entspannen dieser Gurte die Liegeeinrichtung wieder entfernen zu können oder die Befestigung dieser Gurte an dem Decksboden zum Verschwenken der Liegeeinrichtung lösen zu können.
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Wie bereits erwähnt, sind an dem Decksboden zweckmäßigerweise Mittel zum Befestigen der vertikal ausgerichteten Gurte angeordnet. Diese Befestigungsmittel sind besonders vorteilhaft in den Decksboden versenkbar ausgebildet, sodass die Befestigungsmittel dann, wenn an ihnen keine Gurte einer Liegeeinrichtung befestigt sind, nicht aus dem Decksboden störend herausragen.
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Vorteilhafterweise sollten die Kojen der Liegeeinrichtung für deren Benutzer einen privaten, abgeschotteten Bereich bilden. Zu diesem Zweck weist die Liegeeinrichtung Verkleidungselemente auf die an den die Tragstruktur bildenden Gurten befestigbar sind. Die Befestigung der Verkleidungselemente, die vorzugsweise textil ausgestaltet sind, kann z. B. mittels Klettverschlüssen erfolgen, oder es können an den Gurten Persenningknöpfe angeordnet sein, die in entsprechende an den Verkleidungselementen ausgebildete Ösen eingreifen. Mit den Verkleidungselementen können die einzelnen Kojen der Liegeeinrichtung teilweise oder vollständig umgeben sein. Die Verkleidungselemente bilden dann einen Sichtschutz für die in den Kojen befindlichen Personen. Darüber hinaus können die Verkleidungselemente bei geeigneter Materialwahl auch einen akustischen Schutz bilden. So können die Verkleidungselemente vorteilhaft aus Materialien ausgebildet sein, wie sie auch bei Schallschutzvorhängen verwendet werden.
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Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
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1 schematisch sehr stark vereinfacht in perspektivischer Darstellung einen Bereich eines Unterseeboots mit einer darin angeordneten Gurtanordnung, welche eine Tragstruktur einer Liegeeinrichtung bildet,
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2 in einer Seitenansicht den in 1 dargestellten Bereich des Unterseeboots mit einer vollständig dargestellten Liegeeinrichtung und
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3 die Darstellung nach 2 in einer perspektivischen Ansicht.
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Der in der Zeichnung dargestellte Bereich eines Unterseeboots wird an seiner Außenseite von dem Druckkörper des Unterseeboots und seiner Unterseite von einem Decksboden 2 begrenzt. In der Zeichnung sind lediglich die an der Innenseite des Druckkörpers angeordneten Druckkörperspanten 4 dargestellt, wobei auf eine Darstellung der außenseitig an den Druckkörperspanten 4 anliegenden Druckkörperhaut verzichtet worden ist.
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Wie insbesondere aus 1 hervorgeht, ist in dem dargestellten Bereich des Unterseeboots eine Gurtanordnung 6 verspannt, die eine Tragstruktur für eine Liegeeinrichtung bildet. Diese Gurtanordnung 6 weist vier vertikal ausgerichtete Gurte 8a, 8b, 8c und 8d auf. Die Gurte 8a, 8b, 8c und 8d sind jeweils an einem Ende an der nicht dargestellten Druckkörperhaut und an ihrem anderen Ende an dem Decksboden 2 befestigt, wobei in der Zeichnung aus Übersichtlichkeitsgründen auf die Darstellung der hierfür erforderlichen Mittel zur Befestigung, bei denen es sich vorzugsweise um handelsübliche Beschläge zum Befestigen von Gurten handelt, verzichtet worden ist. Die Gurte 8a, 8b, 8c und 8d sind derart zwischen der Druckkörperhaut und dem Decksboden 2 befestigt, dass sie paarweise nebeneinander angeordnet sind, wobei sie einen rechteckigen Raum einfassen.
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Die Gurte 8a und 8b sowie die Gurte 8c und 8d sind jeweils durch drei horizontal ausgerichtete Gurte 10a, 10b und 10c nicht lösbar miteinander verbunden. Die Gurte 10a, 10b und 10c sind sowohl von dem Druckkörper und dem Decksboden 2 als auch voneinander vertikal beabstandet angeordnet. Neben den Gurten 10a–10c sind drei weitere horizontal ausgerichtete Gurte 12a, 12b und 12c vorgesehen, die die vertikal ausgerichteten Gurte 8b und 8d nicht lösbar miteinander verbinden. Die Gurte 12a–12c sind so in der Gurtanordnung 6 positioniert, dass der Gurt 12a mit den Gurten 10a, der Gurt 12b mit den Gurten 10b und der Gurt 12c mit den Gurten 10c jeweils in einer gemeinsamen horizontalen Ebene angeordnet ist. Zwischen den Gurten 12b und 12c verbindet ein weiterer horizontal ausgerichteter Gurt 12d die vertikal ausgerichteten Gurte 8b und 8d. Schließlich weist die Gurtanordnung 6 drei weitere vertikal ausgerichtete Gurte 14a, 14b und 14c auf, welche die horizontal ausgerichteten Gurte 12a–12d miteinander verbinden. Hierbei sind die Gurte 14–14c, die nicht an dem Druckkörper und dem Decksboden 2 befestigt sind, zwischen den Gurten 8b und 8d gleichmäßig beabstandet voneinander angeordnet.
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Wir bereits angemerkt worden ist, dient die in 1 dargestellte Gurtanordnung 6 als eine Tragstruktur einer Liegeeinrichtung. Damit diese Tragstruktur die erforderliche Formstabilität aufweist, muss die Gurtanordnung 6 straff zwischen dem Druckkörper und dem Decksboden 2 verspannt sein. Diese Verspannung der Gurtanordnung 6 erfolgt an den vertikal ausgerichteten Gurten 8a–8d. Hierzu ist an den Gurten 8a–8d jeweils eine stark vereinfacht dargestellte Ratsche 16 als Mittel zum Verspannen der Gurte 8a–8d vorgesehen, wobei die Ratschen 16 an den Gurten 8a und 8c in der Nähe des Druckkörpers und die Ratschen 16 der Gurte 8b und 8d in der Nähe des Decksboden 2 angeordnet sind. Mit den Ratschen 16 werden die Gurte 8a–8d zwischen dem Druckkörper und dem Decksboden 2 fest verspannt. Obwohl in dem dargestellten Ausführungsbeispiel Ratschen 16 sowohl in der Nähe des Druckkörpers und in der Nähe des Deckbodens 2 angeordnet sind, kann es zur Verringerung der Unfallgefahr vorteilhaft sein, alle Ratschen 16 druckkörpernah anzuordnen.
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Der Abstand der Befestigungspunkte der Gurte 8a und 8b sowie der Gurte 8c und 8d an dem Druckkörper und dem Decksboden 2 ist jeweils größer als die Länge der Gurte 10a–10c. Des Weiteren ist der Abstand der Befestigungspunkte der Gurte 8b und 8d an Druckkörper und Decksboden 2 größer als die Länge der Gurte 12a–12d. Aufgrund dieser Ausgestaltung werden beim Verspannen der Gurte 8a–8d auch die horizontal ausgerichteten Gurte 10a–10c sowie 12a–12d in horizontaler Richtung verspannt, sodass die Gurtanordnung 6 in ihrer Gesamtheit eine tragfähige Tragstruktur bildet.
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Wie aus den 2 und 3 hervorgeht, sind an der Gurtanordnung 6 vertikal übereinander drei Kojen 18 befestigt. Die Kojen 18 werden jeweils von einem rechteckigen, wannenförmigen Tragkörper 20 und einer darin eingelegten Matratze 22 gebildet. Die Tragkörper 20 der Kojen 18 sind jeweils an den an den Kopf- und Fußenden der Liegeeinrichtung einander gegenüberliegenden angeordneten Gurten 10a, 10b bzw. 10c eingehängt. Hierzu sind an den entsprechenden Außenseiten der Tragkörper 20 hakenförmige Elemente vorgesehen, die die Gurte 10a, 10b bzw. 10c umgreifen.
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Zur Außenverkleidung der Kojen 18 weist die dargestellte Liegeeinrichtung Verkleidungselemente 24 auf, die an der Gurtanordnung 6 mittels daran befestigten Persenningknöpfen angebracht sind. Die rechteckig ausgebildeten Verkleidungselemente 24 bestehen aus einem textilen Material, wie es auch bei Schallschutzvorhängen verwendet wird. Somit bilden die Verkleidungselemente 24 nicht nur einen Sichtschutz für die in den Kojen 18 befindlichen Personen sondern darüber hinaus auch einen Geräuschschutz.
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Neben den Verkleidungselementen 24 sind an der Gurtanordnung 6 auch Staubehälter 28, 30 und 32 befestigbar. Hierbei sind die Staubehälter 32 jeweils im Bereich einer Koje 18 innerhalb der Liegeeinrichtung angeordnet und können zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände der Benutzer der jeweiligen Koje 18 dienen. Die Staubehälter 28 und 30 sind an der Außenseite der Liegeeinrichtung befestigt.
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Den 2 und 3 ist zu entnehmen, dass in dem dargestellten Bereich des Unterseeboots neben der beschriebenen Liegeeinrichtung eine Verkleidungswand 34 angeordnet ist. Diese Verkleidungswand 34 weist zwei Kojen 36 auf, die an einer, nahe des längsseitigen Seitenrandes des Deckbodens 2 angeordneten vertikalen Wand 38 schwenkbeweglich angelenkt sind. Die Liegeeinrichtung, bei der die Gurtanordnung 6 die Tragstruktur bildet, ist von der Verkleidungswand 34 in Richtung einer Mittelachse des Druckkörpers beabstandet angeordnet und befindet sich in einer Position, die bei bestimmten Abläufen (Rollen) den Bootsbetrieb stören würde. Um dies zu verhindern, wird mittels der Ratschen 16 die Verspannung der vertikal ausgerichteten Gurte 8a–8d aufgehoben und die Befestigung der Gurte 8a–8d an dem Decksboden 2 gelöst. Anschließend wird die gesamte Liegeeinrichtung mitsamt der Kojen 18 in einer Richtung von der Mittelachse des Druckkörpers weg, die in 2 durch einen Pfeil 40 angedeutet ist, in eine Stellung verschwenkt, in der die Gurte 8b und 8d entsprechend der Linie 42 in 2 angeordnet sind, und in dieser Stellung, in der die Liegeeinrichtung kein Hindernis mehr darstellt, festgelegt.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Decksboden
- 4
- Druckkörperspant
- 6
- Gurtanordnung
- 8a, 8b, 8c, 8d
- Gurt
- 10a, 10b, 10c
- Gurt
- 12a, 12b, 12c, 12d
- Gurt
- 14a, 14b, 14c
- Gurt
- 16
- Ratsche
- 18
- Koje
- 20
- Tragkörper
- 22
- Matratze
- 24
- Verkleidungselement
- 26
- Persenningknopf
- 28
- Staubehälter
- 30
- Staubehälter
- 32
- Staubehälter
- 34
- Verkleidungswand
- 36
- Koje
- 38
- Wand
- 40
- Pfeil
- 42
- Linie