-
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung eines Druckproduktes gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1, 3 bzw. 10.
-
Durch die
DE 10 2007 019 864 B4 ist eine Längsperforationsvorrichtung für eine Rollenrotationsdruckmaschine bekannt. Diese ist im Bahnweg quer zur Bahn verlagerbar angeordnet und als autarkes Modul ausgebildet. Durch die Perforationsvorrichtung ist ein Produkt mit einem Blatt herstellbar, welches eine sich über die gesamte Seitenhöhe erstreckende Perforationslinie enthält.
-
Die
EP 1 040 013 B1 offenbart ein Druckprodukt und ein Verfahren zu dessen Herstellung, wobei eine Broadsheetseite entlang einer oder mehrerer Spalten eine oder mehrere Längsperforation enthält. Zusätzlich können über die gesamte oder einen Teil der Seitenbreite reichende Querperforationen eingebracht sein. Für den Fall eines Tabloidproduktes wird die – in diesem Fall auf der Bahn quer verlaufende – „Spaltenperforation“ mit der Querperforationseinrichtung erzeugt. Eine im späteren Tabloidprodukt waagrechte Perforation wird mit einer Längsperforation erzeugt, wobei für den Fall einer nicht über die Produktbreite reichenden „Querperforation“ die Längsperforationseinrichtung ähnlich einem Skip-Slitter betrieben wird.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung eines Druckproduktes zu schaffen.
-
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1, 3 bzw. 10 gelöst.
-
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass mit der vorgeschlagenen Vorrichtung und dem Verfahren ein Produkt, insbesondere Zeitungsprodukt, herstellbar ist, durch welche ein Leser in quasi interaktiver Weise Informationen erhält. Ein derartiges Produkt erhöht gerade im Bereich der Unterhaltung oder der Werbung die Aufmerksamkeit des Betrachters und trägt zur Attraktivität bei.
-
Durch die Anordnung einer außertrichtermittigen Längsschneideinrichtung, insbesondere einer diskontinuierlich arbeitenden Längsschneideinrichtung, ist es möglich, eine Druckseite mit einer Lasche herzustellen, die durch den Leser aufklappbar ist und im aufgeklappten Zustand den Blick auf die darunterliegende Druckseite frei gibt. In einer Weiterbildung ist das zu erzeugende Produktspektrum durch eine außermittig angeordnete Leimvorrichtung und/oder eine Wendeeinrichtung erweiterbar, indem die außertrichtermittig geschnittene Druckseite mit einer seitenbreiten oder einem Teil einer schmaleren Bahn verbunden werden kann. Hierdurch kann die Lasche aufweisende Seite mit der den nach Aufklappen zu erkennenden Hintergrund aufweisenden Seite bzw. Seitenbereich verbunden werden.
-
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
-
Es zeigen:
-
1 eine schematische Seitenansicht einer Druckmaschine, insbesondere einer Drucktürme aufweisenden Zeitungsdruckmaschine;
-
2 eine schematische Vorderansicht eines Trichteraufbaus;
-
3 eine erste Ausführung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Herstellung eines Produktes;
-
4 eine zweite Ausführung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Herstellung eines Produktes;
-
5 eine dritte Ausführung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Herstellung eines Produktes;
-
6 eine vierte Ausführung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Herstellung eines Produktes;
-
7 eine fünfte Ausführung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Herstellung eines Produktes;
-
8 eine sechste Ausführung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Herstellung eines Produktes;
-
9 eine siebte Ausführung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Herstellung eines Produktes;
-
10 eine achte Ausführung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Herstellung eines Produktes;
-
11 eine neunte Ausführung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Herstellung eines Produktes;
-
Eine Rollendruckmaschine, beispielsweise Rollenrotationsdruckmaschine, insbesondere Zeitungsdruckmaschine, weist zumindest ein Druckwerk 01, z. B. Offsetdruckwerk 01, auf, durch welches eine z. B. von einem Rollenwechsler 03 abgewickelte Bahn 02, z. B. eine noch nicht geschnittene Ursprungsbahn 02, ein- oder beidseitig mit Druckbildern bedruckbar ist.
-
Das mindestens eine Druckwerk 01 ist in der bevorzugten Ausführung einer als Zeitungsdruckmaschine ausgeführten Duckmaschine eines von mehreren übereinander in einer Druckeinheit 04, z. B. einem sog. Druckturm 04 angeordneten Druckwerken 01, durch welche die – vorzugsweise im wesentlichen vertikal durch den Druckturm 04 geführte – Bahn 02 z. B. eine Papierbahn 02 aus vorzugsweise einem beispielsweise ungestrichenen Zeitungspapier, beidseitig mehrfarbig bedruckbar ist. In der Ausführung der Druckmaschine als Zeitungsdruckmaschine sind vorteilhafter Weise mehrere derartiger Drucktürme 04 zum Bedrucken mehrerer Bahnen 02 nebeneinander vorgesehen, wobei z. B. mehrere Bahnen 02 bzw. mehrere aus selben und/oder verschiedenen Bahnen 02 durch Längsschnitt gewonnene Teilbahnen 02.1; 02.2 bzw. teilbreite Bahnen 02.1; 02.2 für eine anschließende Weiterverarbeitung in einem den Druckwerken 01 nachgeordneten Überbau 06 und/oder einem dem Überbau 06 nachgeordneten Trichteraufbau 07 zusammengefasst und beispielsweise in einem Weiterverarbeitungsaggregat 08, z. B. einem Falzapparat 08, gemeinsam zu einem Produkt 09, z. B. Druckprodukt 09, verarbeitet werden können. Das Druckwerk 01 weist jeweils zumindest einen bildgebenden Druckwerkszylinder 11, z. B. einen Formzylinder 11 auf. In der vorteilhaften Ausführung der Druckwerke 01 als Offsetfdruckwerke 01 weist das Druckwerk 01 einen mit dem Formzylinder 11 einerseits und mit der zu bedruckenden Bahn 02 andererseits zusammen wirkenden weiteren Druckwerkszylinder 12, z. B. Übertragungszylinder 12, auf.
-
Auf die Bahn 02 werden durch die Druckwerke 01 Druckbilder von Druckseiten 13 mit einer Seitenbreite b13 aufgebracht. Diese entspricht in ihrer Abmessung beispielsweise einer Seite des späteren Produktes 09, z. B. einer Produktseite 13, insbesondere einer Zeitungsseite eines durch die Rollendruckmaschine hergestellten Produktes 09, insbesondere Zeitungsproduktes 09.
-
Die dem Trichteraufbau 07 im jeweiligen Bahnweg vorgeordneten Druckwerke 01 sind vorzugsweise mindestens n-seitenbreit, d. h. mit einer Breite zum Drucken von n nebeneinander angeordneten Druckseiten 13 angeordnet, wobei n ЄN, n ≥ 2. In einer vorteilhaften Ausführung der Druckmaschine sind die Druckwerke 01 vierseitenbreit (n = 4) oder sechsseitenbreit (n = 6) ausgebildet, wobei diese Angabe sich auf die Anzahl von Druckseiten 13 eines durch die Druckmaschine herzustellenden Standardformates, z. B. ein vorzugebendes Zeitungsformat, bezieht. Im Rollendruck, insbesondere i.V.m. Zeitungsdruckmaschinen, wird eine vierseitenbreite Ausführung auch als „doppeltbreit“ und eine sechsseitenbreite Ausführung der Druckwerke 01 bzw. Formzylinder 11 als dreifachbreit, allgemein eine n-fachbreite Ausführung als m-fachbreit, mit m = n/2, bezeichnet. Der Umfang des Formzylinders 11 ist beispielsweise einfachrund, d. h. in Umfangsrichtung zur Aufnahme eines Druckbildabschnittes A entsprechend einer stehenden Druckseite 13 in Broadsheetanordnung oder zweier liegender Druckseiten 13 in Tabloidanordnung, oder aber doppeltrund, d. h. in Umfangsrichtung zur Aufnahme zweier Druckbildabschnitte A; B, z. B. zweier Abschnitte A; B mit jeweils einer stehenden Druckseite 13 in Broadsheetanordnung oder zwei hintereinander angeordneten Druckseiten 13 in Tabloidanordnung, ausgebildet.
-
Der Trichteraufbau 07 weist zumindest einen Falztrichter 14 auf. Dessen nutzbare Breite b14, d. h. die maximale Breite im Auflaufbereich, auf welcher eine einlaufende Bahn 02 bzw. Teilbahn 02.1; 02.2 dem Falztrichter 14 zu deren Falzung zuführbar ist, entspricht der Breite zweier Druckseiten 13 des Standardformates. Vorzugsweise, insbesondere in Verbindung mit mindestens vierseitenbreiten Druckwerken 01, weist der Trichteraufbau 07 mindestens zwei derartige Falztrichter 14 nebeneinander auf (siehe z. B. strichliert in 2). Der Falztrichter 14 weist eine tatsächliche oder eine sich durch Verlängerung von pfeilförmig nach unten zusammen laufenden seitlichen Trichterflanken ergebende gedachte Trichterspitze 16 (beides im folgenden als Trichterspitze 16 bezeichnet) sowie eine gedachte Trichtermittelflucht f auf. Die durch die Trichterspitze 16 verlaufende Trichtermittelflucht f verläuft in einer vertikalen Ebene, welche den Falztrichter 14 seiner Länge nach teilt. D. h., die Trichtermittelflucht f verläuft in Transportrichtung einer über den Falztrichter 14 geführten Bahn 02 bzw. Teilbahn 02.1; 02.2 und geht durch die reale oder gedachte Trichterspitze 16.
-
Dem Falztrichter 14 oder wenigstens einem von mehreren Falztrichtern 14 ist stromaufwärts im Bahnweg einer oder mehrerer auf den Falztrichter 14 zu führenden Bahn 02 oder Teilbahn 02.1; 02.2 bzw. Bahnen 02 oder Teilbahnen 02.1; 02.2 eine Längsschneideinrichtung 17 vorgeordnet, durch welche die auf den Falztrichter 14 zu führende(n) Bahn(en) 02; 02.1; 02.2 in einer zum Falztrichter 14 außermittigen Flucht geschnitten werden kann bzw. können. D. h., durch die Längsschneideinrichtung 17 ist in die mindestens eine (teilbreite) Bahn 02; 02.1; 02.2 in Querrichtung betrachtet an einer Stelle ein Längsschnitt 18 einbringbar, welche in der Flucht zum Falzrichter 14 und/oder auf der stromabwärts am Falztrichter 14 auflaufenden Bahn 02; 02.1; 02.2 zwar innerhalb der nutzbaren Breite b14 des Falztrichters 14, jedoch seitlich beabstandet zur Trichterspitze 16 und/der zur Trichtermittelflucht f liegt. Eine auf den Falztrichter 14 auflaufende Bahn 02; 02.1; 02.2 ist somit durch die Längsschneideinrichtung 17 in einer quer zur Trichterspitze 16 beabstandeten Flucht längs schneidbar.
-
Grundsätzlich kann diese Längsschneideinrichtung 17 als eine einen kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Längsschnitt 18 in die auf den Falztrichter 14 zu führende(n) Bahn(en) 02 bzw. Teilbahn(en) 02.1; 02.2 einbringende Längsschneideinrichtung 17 ausgebildet sein. In bevorzugter Ausführung ist die Längsschneideinrichtung 17 jedoch als eine einen diskontinuierlichen Längsschnitt in die auf den Falztrichter 14 zu führende(n) Bahn(en) 02 bzw. Teilbahn(en) 02.1; 02.2 einbringende Längsschneideinrichtung 17, z. B. als sog. Skip-Slitter 17, ausgebildet. Hierbei beläuft sich die Länge l18 des diskontinuierlichen Längsschnittes 18 vorzugsweise kürzer als eine in Bahnrichtung betrachtete Länge lA; lB eines auf die Bahn 02; 02.1; 02.2 gedruckten Druckbildabschnittes A; B und/oder kürzer als eine in Bahnrichtung betrachtete Länge l13 einer Druckseite 13. Im Unterschied zu einer Perforiereinrichtung ist durch die diskontinuierliche Längsschneideinrichtung 17 jedoch ein durchgehender Längsschnitt 18 in die Bahn 02; 02.1; 02.2 einbringbar, welcher die Bahn 02; 02.1; 02.2 auf einer signifikanten Länge l18, z. B. einer Länge l18 von zumindest mehreren Zentimetern, z. B. mindestens 2 cm, vollständig durchtrennt. In diesem Verständnis ist ein Perforieren, welches zwar diskontinuierlich in kleinsten Abständen auf eine Bahn einwirkt, sie beispielsweise durchstößt, sowie ein hierdurch erzieltes Ergebnis nicht mit einem Längssschneiden vergleichbar.
-
Von dem mindestens einen Falztrichter 14 ist wenigstens ein Führungsweg zum Eingang des nachgeordneten Falzapparates 08 vorgesehen, auf welchem ein durch den Falztrichter 14 gebildeter Strang 19, z. B. Trichterstrang 19, dem Falzapparat 08 zur Weiterverarbeitung zuführbar ist. Der Strang 19 kann je nach stromaufwärtiger Bahnführung und/oder -bearbeitung aus einem oder mehreren längs gefalzten Bahnen 02; 02.1; 02.2 und/oder aus mehreren durch Trichtermittelschnitt aus einer oder mehreren Bahnen 02.1; 02.1; 02.2 gewonnenen Bahnstreifen gebildet sein. Eine längsgefalzte Bahn 02; 02.1; 02.2 bzw. ein längsgefalzter Abschnitt erhält beim Durchlaufen des Falztrichters 14 einen Längsfalz 29, welcher z. B. im späteren Produkt 09, insbesondere Broadsheetprodukt 09 den Rückenfalz 29 bildet.
-
Stränge 19 von mehreren Falztrichtern 14 können vor dem Einlaufen in den Falzapparat 08 zu einem gemeinsamen Strang 21 zusammengefasst sein bzw. werden. Im Falzapparat 08 wird der Strang 19; 21 dann mittels einer Querschneideinrichtung 22, z. B. einem mit einem Transport- und/oder Sammelzylinder 23 zusammen wirkender Schneidzylinder 24, in Abschnitte A; B quer geschnitten, ggf. in einem Sammelbetrieb auf dem Transport- und/oder Sammelzylinder 23 mehrerer dieser Abschnitte A; B aufeinander gesammelt. Für den Fall einer Broadsheetproduktion weisen die auf dem Transport- und/oder Sammelzylinder 23 befindlichen Abschnitte A; B – gesammelt oder ungesammelt – z. B. bereits das Produktformat des fertigen Produktes 09, insbesondere Zeitungsproduktes 09, auf, bevor es wie für Zeitungen üblich, durch Zusammenwirken des Transport- und/oder Sammelzylinder 23 mit einem Falzzylinder 26, z. B. Falzklappenzylinder 26, noch einmal in etwa auf der Mitte der Seitenhöhe quer gefalzt (sog. Lesefalz), und schließlich z. B. über ein Schaufelrad 27 an eine Auslage 28 übergeben wird. In Tabloidproduktion erhält das Produkt 09 durch Zusammenwirken des Transport- und/oder Sammelzylinder 23 mit dem Falzklappenzylinder 26 erst seinen Rückenfalz 29. In den folgenden Figuren sind exemplarisch in Broadsheetproduktion hergestellte Produkte 09, insbesondere Zeitungs- oder zeitungsähnliche Produkte 09, dargestellt, wobei die Darstellung des Produktes 09 im ganzseitigen Produktformat, also bei einem Broadsheet- bzw. Zeitungsprodukt 09 mit geöffnetem Querfalz erfolgt.
-
Mittels der Vorrichtung bzw. einer Druckmaschine, welche einen Falztrichter 14 und eine im Bahnweg dem Falztrichter 14 vorgeordnete Längsschneideinrichtung 17 aufweist, die im Bahnweg derart angeordnet ist, um einen in Bezug zum Falztrichter 14 außermittigen Längsschnitt 18 in die Bahn 02; 02.1; 02.2 einzubringen, sind nun Produkte 09 oder Teilprodukte 09 (z. B. auch Sektionen genannt) herstellbar, wie sie beispielhaft im folgenden dargelegt sind. Den Produkten 09 ist gemeinsam, dass sie eine Produktseite 13 umfassen, die innerhalb dieser Produktseite 13 einen parallel zu einem Rand der Produktseite 13 verlaufenden, jedoch nicht über die gesamte Länge bzw. Breite dieser Produktseite 13 verlaufenden Längsschnitt 18 aufweisen. Für den Fall einer als Broadsheetseite produzierten Druckseite 13 verläuft der Längsschnitt 18 parallel und beabstandet zu den Längsseiten der Produktseite 13 sowie parallel und beabstandet zu einem ggf. zwischen zwei Produktseiten 13 ausgebildeten Rückenfalz 29. Für den Fall einer als Tabloidseite produzierten Druckseite 13 verläuft der Längsschnitt 18 parallel und beabstandet zu den Breitseiten der Produktseite 13. Bezogen auf den Verlauf der noch nicht quer geschnittenen Bahn 02; 02.1; 02.2 weist der Längsschnitt 18 eine Länge l18 auf, welcher lediglich über einen Teil der Länge lA; lB eines auf die Bahn 02; 02.1; 02.2 gedruckten Druckbildabschnittes A; B reicht und verläuft parallel zur Transportrichtung der Bahn 02; 02.1; 02.2 bzw. des die Bahn 02; 02.1; 02.2 enthaltenen Stranges 19 (21). Der lediglich teillange Längsschnitt 18 ist vorzugsweise derart in der Druckseite 13; 13’ angeordnet, so dass er an einen Ende bis zu einer senkrecht zum Längsschnitt 18 verlaufenden Seite des Produktes 09 bzw. auf der Bahn 02; 02.1; 02.2 bis zu einem Ende eines Druckbildabschnittes A; B reicht. In dieser Weise resultiert im späteren Produkt 09 ein Druckseitenbereich 31 der Druckseite 13, welcher in der Art einer Lasche 31 lediglich auf einer Seite mit dem Rest der Druckseite 13 verbunden und/oder entlang einer fiktiven oder gar gedruckten (bzw. einer gedachten oder einer durch das Druckbild 13 hervorgehobenen oder angedeuteten) Linie 32 aus dem übrigen Bereich der Druckseite 13 heraus geklappt werden kann.
-
In einer ersten Ausführung (siehe z. B. 3) einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Herstellung eines Produktes 09 wird eine Bahn 02 oder eine durch stromaufwärtigen Längsschnitt an einer im Bahnweg angeordneten Längsschneideinrichtung 36 (siehe unten) erzeugte Teilbahn 02.1 auf einen Falztrichter 14 geführt und vor dem oder beim Auflaufen auf den Falztrichter 14 durch die Längsschneideinrichtung 17 in Bezug zur stromabwärtigen Lage auf dem Falztrichter 14 außermittig und abschnittsweise längs geschnitten. Die Längsschneideinrichtung 17 ist mit ihrem Längsschneidmesser hierfür beispielsweise im Bahnweg in einer Flucht zum Falztrichter 14 angeordnet, welche seitlich um beispielsweise einen Abstand a18 beabstandet zur Trichtermittelflucht f verläuft. Die Längsschneideinrichtung 17 ist in der Art eines Skip-Slitters 17 ausgebildet. In der ersten Ausführung erhält die Bahn 02; 02.1 durch den Skip-Slitter 17 auf jedem Druckbildabschnitt A einen oben beschriebenen außermittigen Längsschnitt 18. Die Längsschneideinrichtung 17 ist hierzu ausgebildet, indem ein wirksamer Messerumfang und/oder eine Rotationsgeschwindigkeit des rotierenden Messers dementsprechend angepasst und zum Bahnlauf synchronisiert sind. Anschließend wird die Bahn 02; 02.1 über den Falztrichter 14 geführt, auf diesem längs gefalzt und der resultierende Strang 19 (21) dem Falzapparat 08 zugeführt, wo der Strang 19 (21) in die einzelnen Abschnitte A quer geschnitten wird. Das so entstandene Produkt 09 bzw. Teilprodukt 09 besteht aus einem längsgefalzten Bogen, welcher links und rechts vom Rückenfalz 29 das Druckbild einer Druckseite 13, insbesondere Broadsheetseite 13, trägt, wobei in einer der beiden Druckseiten 13 eine herausklappbare Lasche 31 angeordnet ist.
-
Diese erste Ausführung ist insbesondere von Vorteil in Verbindung mit einer Druckmaschine, wobei die dem Falztrichter 14 im Bahnweg vorgeordneten Duckwerke 01 mit einfachrunden Formzylindern 11 ausgebildet sind oder die dem Falztrichter 14 im Bahnweg vorgeordneten Duckwerke 01 zwar mit doppeltrunden Formzylindern 11 ausgebildet, jedoch in Doppelproduktion – d. h. mit zwei selben Druckbildabschnitten A im Umfang – betrieben sind. Das durch eine (teilbreite) Bahn 02, 02.1 in dieser Weise erzeugte Produkt 09 bzw. Teilprodukt 09 weist eine Druckseite 13 mit einem Druckseitenbereich 31 auf, welcher aus der Ebene der Druckseite 13 heraus klappbar ist.
-
In einer zweiten Ausführung (siehe z. B. 4) sind die dem Falztrichter 14 im Bahnweg vorgeordneten Duckwerke 01 z. B. mit doppeltrunden Formzylindern 11 ausgebildet und weisen im Umfang auf zwei Druckbildabschnitten A; B die Druckbilder zweier voneinander verschiedener Druckseiten 13 auf. Dementsprechend folgen im Bahnweg aufeinander jeweils abwechselnd ein erster Druckbildabschnitt A und ein zweiter Druckbildabschnitt B. Der Falzapparat 08 wird z. B. in der Betriebsart „Sammelbetrieb“ betrieben, wobei die beiden Abschnitte A; B in bekannter Weise übereinander gesammelt werden indem eine Übergabe vom Transport- und/oder Sammelzylinder 23 an den Falzklappenzylinder 26 erst erfolgt, wenn die beiden Abschnitte A; B am Transport- und/oder Sammelzylinder 23 nach zweimaliges Passieren der Querschneideinrichtung 22 übereinander aufgenommen wurden. In einem Sammelbetrieb wird ein Produktabschnitt also erst an den Falzklappenzylinder 26 abgegeben, wenn sämtliche aufeinander zu sammelnden Abschnitte A; B durch die am umfang des Transport- und/oder Sammelzylinder 23 befindlichen Halteelemente nacheinander aufgenommen wurden. Im hiesigen zweiten Ausführungsbeispiel erhält die Bahn 02; 02.1 durch die Längsschneideinrichtung 17 lediglich auf jedem zweiten Abschnitt A; B den teillangen Längsschnitt 18. Indem im Sammelbetrieb ein aus Abschnitt B gefalzter Bogen auf den aus Abschnitt A gefalzten, und den Längsschnitt 18 (bzw. die Lasche 31) aufweisenden Bogen geführt wird, weist das entstandene Produkt 09 bzw. Teilprodukt 09 hintereinander den gefalzten Bogen aus Abschnitt A mit dem z. B. innen liegenden Druckseitenbereich 31 und einen darunter liegenden Bogen aus dem Abschnitt B auf.
-
Bei Durchblättern des Produktes 09 stößt nun ein Leser auf die Druckseite 13 mit dem klappbaren Druckseitenbereich 31. Diese den klappbaren Druckseitenbereich 31 aufweisende Druckseite 13 kann je nach Bahnführung und/oder der Verteilung der Längsschnitte 18 (33) auf die Abschnitte A; B und/oder ggf. je nach Vorliegen eines Übereinanderführens mehrerer Bahnen 02; 02.1; 02.2 und/oder je nach Anzahl ggf. zusammenzufassender Stränge 19 (21) an unterschiedlicher Stelle des mehrlagigen Produktes 09 bzw. Teilproduktes 09 sein, nimmt jedoch bevorzugt nicht die unterste Lage ein. Wird der Druckseitenbereich 31 aus der Ebene der (übrigen) Druckseite 13 heraus bzw. ganz umgeklappt, so wird in diesem Bereich das Druckbild 13 der darunter liegenden, z. B. hier aus Abschnitt B gewonnenen, Lage sichtbar. Dies kann besonders gut zu Werbe- oder Informationszwecken, oder zur Gestaltung von Spiel- und/oder Rätselinhalten im Bereich der Unterhaltung Anwendung finden. Beispielsweise kann nach dem Umklappen auf der darunter liegenden Druckseite 13 das selbe dargestellte Objekt, jedoch modifiziert (Darstellungsvariante) zum Vorschein kommen („Vorher-nachher-Effekt“). Auch kann die Auflösung eines auf der Lasche 31 aufgedruckten Rätsels nach dem Umklappen zum Vorschein kommen. Die Druckseite 13 in ihrem klappbaren Druckseitenbereich 31 und die darunter liegende Druckseite 13 in Bereich der Deckung sind dann mit einem inhaltlich zueinander korrespondierenden Inhalt bedruckt.
-
Die genannte Anwendung ist auf sämtliche Ausführungen anzuwenden, wobei vorzugsweise unter der die Lasche 31 aufweisenden Druckseite 13 eine weitere Druckseite 13 im Produkt 09 bzw. Teilprodukt 09 vorgesehen ist. Auch ist die Anwendung auf z. B. Teilprodukte 09 darstellende Produkte 09 zu übertragen, wobei unter der die Lasche 31 aufweisenden Druckseite 13 im Teilprodukt 09 zwar keine weitere Druckseite 13 vorgesehen ist, das Teilprodukt 09 jedoch dazu vorgesehen ist, in einem späteren Arbeitsgang ggf. mit einem anderen Teilprodukt 09 zu einem Endprodukt zusammen gefasst zu werden. Die jeweilige Anwendung ist jedoch nicht auf die oben genannten Beispiele beschränkt, sondern steht neben Werbe- oder Unterhaltungszwecken anderen denkbaren Anwendungen offen.
-
In einem dritten Ausführungsbeispiel (siehe z. B. 5) ist im Bahnweg einer auf den Falztrichter 14 zu führenden Bahn 02; 02.1 zusätzlich zu der außermittig einen Längsschnitt 18 erzeugenden Längsschneideinrichtung 17 eine zweite, in aktiviertem Zustand einen Längsschnitt 33, z. B. Trichtermittelschnitt 33, ermöglichende Längsschneideinrichtung 34 vorgesehen. Diese Längsschneideinrichtung 34 ist trichtermittig angeordnet bzw. anordenbar, d. h. sie befindet sich im Bahnweg in der Flucht zur Trichtermittelflucht f. Durch die trichtermittige Längsschneideinrichtung 34 ist ein Längsschnitt 33 in die Bahn 02; 02.1; 02.2 einbringbar, welcher in Querrichtung betrachtet an der Stelle des ohne Längsschnitt 33 durch den Falztrichter 14 einzubringenden Falzrückens 29 liegt. Die Längsschneideinrichtung 34 kann grundsätzlich im aktivierten Zustand einen kontinuierlichen Längsschnitt 33 erzeugend ausgebildet sein. In Verbindung mit doppeltrunden, dem Trichteraufbau 07 vorgeordneten Druckwerken 01 bzw. Formzylindern 11 kann diese jedoch vorzugsweise ebenfalls als eine diskontinuierlich, d. h. abschnittsweise in aktiviertem zustand einen Längsschnitt 33 in die Bahn 02; 02.1; 02.2 einbringende Längsschneideinrichtung 34 ausgebildet sein. in letzterem Fall ist diese beispielsweise dazu ausgebildet, einen Längsschnitt 33 mit einer Länge eines Druckbildabschnittes A; B in die Bahn 02; 02.1; 02.2 einzubringen. Vorzugsweise ist die zweite Längsschneideeinrichtung 34 hinsichtlich des wirksamen Messerumfangs und/oder einer Rotationsgeschwindigkeit des rotierenden Messers derart ausgebildet, dass sie synchronisiert zum Bahnlauf jeden zweiten Abschnitt A; B auf dessen Länge lA; lB längs schneidet. Dieser kann wie exemplarisch dargestellt der selbe Abschnitt A; B sein, welcher auch den außertrichtermittigen Längsschnitt 18 erhält oder aber gerade der andere Abschnitt B; A sein, sodass der eine Abschnitt B den trichtermittigen und der andere Abschnitt A den trichteraußermittigen Längsschnitt 18; 33 erhält bzw. aufweist. Ein Produkt 09 bzw. ein Teilprodukt 09 weist dann aufeinander liegend zwei Druckseiten 13 als Einzelseiten sowie einen gefalzten Bogen mit zwei am Falzrücken zusammenhängenden Druckseiten 13 auf. Je nach dem, welcher Abschnitt A; B mit dem Trichtermittelschnitt 33 versehen ist weist dann eine Einzelseite (z. B. 5) oder aber ein doppelseitiger Bogen bzw. eine der beiden Lagen eines doppelseitigen Bogens die Lasche 31 auf. Diese Ausführung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel ist auch auf andere Beispiele zu übertragen, bei welchen eine über einen Falztrichter 14 zu führende Bahn 02; 02.1; 02.2 hintereinander zwei unterschiedliche Druckbildabschnitte A; B trägt und/oder vorgeordnete Druckwerke 01 doppeltrund und/oder ein dem Falztrichter 14 nachgeordneter Falzapparat 08 im Sammelbetrieb betrieben bzw. betreibbbar ist.
-
Eine vierten Ausführung (siehe z. B. 6) unterscheidet sich im Ergebnis nur geringfügig von demjenigen aus der zweiten Ausführung. Im Dargestellten Produkt 09 erfolgt für den den trichteraußermittigen Längsschnitt 18 aufweisenden Abschnitt A1 kein Trichtermittelschnitt 33. Wird eine entsprechende Längsschneideinrichtung 34 auf dem die trichteraußermittige Längsschneideinrichtung 17 aufweisenden Falztrichter 14 vorgesehen oder eine vorgesehene derart aktiviert, sodass jeder Abschnitt A1 des Stranges 19 einen Trichtermittelschnitt 33 erhält, käme man zu einer selben Produktstruktur wie aus 5. Anstatt dass die Lage, die im Produkt 09 unterhalb der die Lasche 31 aufweisenden Druckseite 13 zu liegen kommt, durch ein Sammeln zweier unterschiedlicher Abschnitte A; B als Sektionen A und B des selben Stranges 19 gewonnen wird, wird hier die die Druckseite 13 mit der Lasche 31 enthaltende Sektion A1 durch einen Abschnitt A1 eines von einem ersten Falztrichter 14 kommenden Stranges 19 und die im Produkt 09 dahinter liegende Sektion A2 durch einen Abschnitt A2 eines von einem zweiten Falztrichter 14 kommenden Stranges 19 gebildet. Hierbei kann der Falzapparat 08 in Normalproduktion (d. h. ohne Sammeln) betrieben sein bzw. werden. Diese dritte Ausführung ist z. B. von besonderem Vorteil in Verbindung mit dem Trichteraufbau 07 im Bahnweg vorgeordneten Druckwerken 01 bzw. Formzylindern 11 mit mehrfachbreiter, z. B. mindestens doppeltbreiter Ausführung. Eine mehrfachbreite Ursprungsbahn 02 wird dann beispielsweise nach dem Bedrucken durch eine Längsschneideinrichtung 36 zunächst in mehrere, z. B. in Anzahl von m, beispielsweise in m = 2, Teilbahnen 02.1; 02.2 geschnitten, bevor diese Teilbahnen 02.1; 02.2 mindestens zwei verschiedenen, z. B. nebeneinander angeordneten Falztrichtern 14 zugeführt werden. Zumindest im Bahnweg zu oder an einem der Falztrichter 14 ist die Längsschneideinrichtung 17 zur Erzeugung des außermittigen Längsschnittes 18 in oben beschriebener Weise vorgesehen. An den Falztrichtern 14 wird jeweils ein Strang 19 gebildet, die dann zu mehreren aufeinander gelegt gemeinsam dem Falzapparat 08 zugeführt werden. Das „Sammeln“ erfolgt hier demnach bereits vor dem Falzapparat 08.
-
Schließlich kann auch in einem fünften, gemischten Ausführungsbeispiel (siehe z. B. 7) ein Produkt 09 mit z. B. vier Abschnitten A1; B1; A2; B2 bzw. Sektionen A1; B1; A2; B2 über zwei Falztrichter 14 hergestellt sein bzw. werden, wobei die auf die Falztrichter 14 zu führenden teilbreiten Bahnen 02.1; 02.2 jeweils hintereinander mit zwei unterschiedlichen Druckbildabschnitte A1; B1; A2; B2 bedruckt sind bzw. werden. Das zu den obigen Beispielen genannte und/oder das oben zur Ausprägung der doppeltrunden Druckwerke 01 ist entsprechend auf diese gemischte Ausführung anzuwenden.
-
In den bisherigen Beispielen lediglich einer auf den die Längsschneideinrichtung 17 aufweisenden Falztrichter 14 auflaufenden Bahn 02; 02.1; 02.2 erfährt diese Bahn 02; 02.1; 02.2 den außermittigen Längsschnitt 18 im betreffenden Abschnitt A; B. Die Beispiele sich jedoch auch darauf anzuwenden, wenn mehrere zuvor übereinander geführte Bahnen 02; 02.1; 02.2 die Längsschneideinrichtung 17 und den Falztrichter 14 gemeinsam durchlaufen. Hierbei erhalten sämtliche übereinander die Längsschneideinrichtung 17 passierende Bahnen 02; 02.1; 02.2 an der betreffenden Stelle den Längsschnitt 18. Die oben genannten Beispiele sind hierauf entsprechend anzuwenden. Ein mehrlagiger Strang von auf den Falztrichter 14 zu führenden Bahnen 02; 02.1; 02.2 kann entweder dadurch gewonnen werden, dass diese Bahnen 02; 02.1; 02.2 als höchstens zweiseitenbreite Urspruchsbahnen 02 aus unterschiedlichen Druckwerken 01, z. B. aus Druckwerken 01 verschiedner Drucktürme 04 stammen und aufeinander geführt werden, und/oder dass eine oder mehrere stromaufwärts in einer anderen Flucht, z. B. durch Längsschnitt mittels der Längsschneideinrichtung 36 gewonnene Teilbahn 02.2 mittels wenigstens einer Wendeeinrichtung 37, z. B. einer zwei Wendestangen 38 aufweisender Wendeeinrichtung 37 auf eine in der Flucht zum betreffenden Falztrichter 14 verlaufende Bahn 02 oder Teilbahn 02.1; 02.2 gewendet, d. h. seitlich versetzt wird.
-
Soll die den klappbaren Seitenbereich 31 enthaltende Druckseite 13 im Produkt 09 bzw. Teilprodukt 09 innerhalb eines gefalzten doppelseitigen Bogens angeordnet werden bzw. sein, welcher seinerseits keinen trichteraußermittigen Längsschnitt 18 aufweist, so sind wenigstens zwei teilbreite oder volle, höchstens zweiseitenbreite Bahnen 02; 02.1; 02.2 übereinander dem Falztrichter 14 zuzuführen, wobei der trichteraußermittige Längsschnitt 18 an einer Stelle im Bahnweg vorgenommen ist bzw. wird, in welcher die trichteraußermittig zu schneidende Bahn 02; 02.1; 02.2 noch nicht mit der mindestens einen anderen Bahn 02; 02.1; 02.2 zusammen gefasst ist. Hierzu wirkt die außermittige Längsschneideinrichtung 17 beispielsweise mit einer ersten Walze 39, die zu schneidende Bahn 02; 02.1; 02.2 führend, zusammen, während die mindestens eine andere auf den selben Falztrichter 14 zu führende Bahn 02; 02.1; 02.2 über mindestens eine zweite Walze 41 geführt wird, wobei die außermittig zu schneidende Bahn 02; 02.1; 02.2 und die mindestens eine andere Bahn 02; 02.1; 02.2 im Bahnweg erst hinter der Längsschneideinrichtung 17 zusammen gefasst bzw. zusammengeführt werden. Für den Fall, dass lediglich die trichteraußermittig zu schneidende Bahn 02; 02.1; 02.2 auch einen Trichtermittelschnitt 33 erhalten soll, wird die trichteraußermittig abschnittsweise zu schneidende Bahn 02; 02.1; 02.2 gar erst stromabwärts der Längsschneideinrichtung 34, jedoch vor oder zu Beginn des Falztrichters 14 mit der mindestens einen weiteren Bahn 02; 02.1; 02.2 zusammengeführt. Soll lediglich eine Bahn 02; 02.1; 02.2, die keinen trichteraußermittigen Längsschnitt 18 erhält, mit einem Trichtermittelschnitt 33 versehen werden, so sind die beiden Längsschneideeinrichtungen 17; 34 auf zwei unterschiedlichen Bahnwegen, z. B. mit zwei voneinander verschiednen Walzen 39; 41 zusammen wirkend anzuordnen.
-
In einem sechsten Ausführungsbeispiel (siehe z. B. 8) wird eine trichteraußermittig zu schneidende erste Bahn 02.1 und eine weitere, die Längsschneideinrichtung 17 umgehende Bahn 02.2 auf den selben Falztrichter 14 geführt, wobei die erste Bahn 02.1 und die zweite Bahn 02.2 über voneinander verschiedne Walzen 39; 41 geführt werden, und wobei der trichteraußermittige Längsschnitt 18 stromaufwärts eines Zusammenführens mit der weiteren Bahn 02; 02.1; 02.2, jedoch vor dem Durchlaufen des Falztrichters 14 erfolgt. Grundsätzlich kann die trichteraußermittig abschnittsweise zu schneidende bzw. geschnittene Bahn 02; 02.1; 02.2 in einer zum ersten, zweiten oder dritten Ausführungsbeispiel genannten Weise mit einem oder zwei Abschnitten A; B bedruckt sein bzw. werden und/oder durch ein einfach- oder doppeltrundes Druckwerk 01 bedruckt sein bzw. werden und/oder ohne oder zusätzlich mit einem abschnittlangen Trichtermittelschnitt 33 versehen sein bzw. werden und/oder durch einen Falzapparat 08 im Einfach- bzw. Normal- oder im Sammelbetrieb weiterverarbeitet sein bzw. werden. Im Ausführungsbeispiel weisen die beiden auf den Falztrichter 14 geführten Bahnen 02; 02.1; 02.2 hintereinander jeweils zwei Druckbildabschnitte A1; B1; A2; B2 auf, wobei der Falzapparat 08 im Sammelbetrieb betrieben wird und das mindestens eine vorgeordnete Druckwerke 01 doppeltrund ausgebildet ist. Die trichteraußermittig zu schneidende Bahn 02; 02.1; 02.2 erhält hier auf jedem zweiten Abschnitt A1 sowohl einen abschnittlangen Trichtermittelschnitt 33 als auch einen kürzeren trichteraußermittigen Längsschnitt 18. Dies kann jedoch, wie oben bereits dargelegt, durch Anzahl und Reihenfolge der Bahnen 02; 02.1; 02.2 und/oder die Phase in der Lage der wirksamen Messer der trichtermittigen und/oder der trichteraußermittigen Längsschneideinrichtung 17; 34 variiert sein bzw. werden. Wird die weitere Bahn 02; 02.1; 02.2 auf einer dem Falztrichter 14 abgewandten Seite der die Lasche 31 enthaltenden Bahn 02; 02.1; 02.2 und/oder auf der die Lasche 31 enthaltenden Trichterseite über den Falztrichter 14 geführt, so liegt die die Lasche 31 enthaltende Druckseite 13 zumindest auf einer weiteren Lage oder ist ggf. sogar in einem Bogen angeordnet.
-
In einer Weiterbildung kann das eine klappbare Lasche 31 aufweisende Produktspektrum dadurch noch erweitert sein, dass im Bahnweg einer oder mehrerer auf einen Falztrichter 14, insbesondere auf den die außermittige Längsschneideinrichtung 17 im vorgeordneten Bahnweg aufweisenden Falztrichter 14, auflaufenden Bahn 02; 02.2; 02.2 bzw. Bahnen 02; 02.1; 02.2 eine Klebeeinrichtung 42 vorgesehen ist. Die Klebeeinrichtung 42 ist vorzugsweise außermittig im Bahnweg einer auf den Falztrichter 14 zu führenden Bahn 02; 02.1; 02.2 angeordnet, wobei die „außermittige“ Anordnung im Sinne des zur außermittig angeordneten Längsschneideeinrichtung 17 dargelegten zu verstehen ist. Durch die Klebeeinrichtung 42 ist in deren, z. B. trichteraußermittigen, Flucht Leim 43, z. B. in Richtung Bahnweg verlaufende Leimspur 43, auf eine Bahn 02; 02.1; 02.2 aufbringbar, wobei auch mehrere Klebeeinrichtungen 42 quer zum Bahnweg voneinander beabstandet oder eine Klebeeinrichtung 42 mit mehreren voneinander quer zum Bahnweg beabstandeten Auftragauslässen oder -düsen vorgesehen sein können. Vorzugsweise ist die mindestens eine Klebeeinrichtung 42 oder eine Auftragdüse quer zum Bahnweg justierbar in einem Gestell der Druckmaschine angeordnet. Durch die Klebeeinrichtung 42 kann in besonders vorteilhafter Ausführung die den klappbaren Seitenbereich 31 aufweisende Druckseite 13 mit einer anderen einseitenbreiten Druckseite 13, mit einer Druckseite 13 eines zweiseitigen Bogens, oder mit einer (teilbreiten) Druckseite 13 verbunden werden, welche eine gegenüber der Breite b13 einer ganzen Druckseite 13 geringere Breite aufweist. Wird die zu verbindende weitere Bahn 02; 02.1; 02.2 auf einer dem Falztrichter 14 abgewandten Seite der die Lasche 31 enthaltenden Bahn 02; 02.1; 02.2 und/oder auf der die Lasche 31 enthaltenden Trichterseite über den Falztrichter 14 geführt, so liegt die die Lasche 31 enthaltende Druckseite 13 im Produkt 09 auf zumindest dieser weiteren Lage.
-
Exemplarisch hierzu sind bzw. werden in einem siebten, achten und neunten Ausführungsbeispiel (sie z. B. 9, 10, 11) die den außermittigen Längsschnitt 18 aufweisende Bahn 02; 02.1; 02.2 und eine weitere, über den selben Falztrichter 14 zu führende bzw. geführte Bahn 02; 02.1; 02.2 durch Leimauftrag mittels der Klebeeinrichtung 42 miteinander verleimt. Eine der Bahnen 02; 02.1, 02.2 kann wie oben bereits ausgeführt aus einer zweiten anderen Druckeinheit 04 und/oder durch Wenden aus einer anderen Flucht stammen.
-
In einem siebten (siehe z. B. 9) und achten (siehe z. B. 10) Beispiel wird eine zweiseitenbreite Bahn 02; 02.1; 02.2 über den Falztrichter 14 geführt und stromaufwärts abschnittsweise mit einem trichteraußermittigen Längsschnitt 18 versehen. Z. B. wird jeder Abschnitt A1 einer in einem doppeltrunden Druckwerk 01 bedruckten Bahn 02; 02.1; 02.2 mit dem sich lediglich über einen Teil des Abschnittes A1 erstreckenden Längsschnitt 18 versehen. Im siebten Beispiel erfährt diese Bahn 02; 02.1; 02.2 keinen Trichtermittelschnitt 33, sondern durch Längsfalzen einen Falzrücken 29, während sie im achten Beispiel vor dem Falztrichter 14 trichtermittig durch die aktivierte Längsschneideinrichtung 34 geschnitten wird bzw. ist. Parallel hierzu wird dem selben Falztrichter 14 wenigstens eine weitere Bahn 02; 02.1; 02.2 mit Abschnitten A2 zugeführt, welche im siebten Beispiel eine gegenüber einer Seitenbreite b13 geringere Breite und im achten Beispiel in etwa die Breite einer Seitenbreite b13 aufweist. Diese weitere Bahn 02; 02.1; 02.2 wird mit der den außermittigen Längsschnitt 18 aufweisenden Bahn 02; 02.1; 02.2 stoffschlüssig, z. B. durch Kleben mittels der außermittig angeordneten Klebeeinrichtung 42, verbunden, indem vor dem zusammenführen auf eine der zu verbindenden Bahnen 02; 02.1; 02.2 auf der der anderen Bahn 02; 02.1; 02.2 zugewandten Bahnoberfläche Leim 43 entlang der außermittigen Flucht aufgetragen wird. Beim Aufeinanderlegen der Bahnen 02; 02.1; 02.2 wird die Verbindung hergestellt. Im siebten Beispiel ist die gegenüber einer Druckseite 13 z. B. schmalere Bahn 02; 02.1; 02.2 beispielsweise an einer Stelle quer zur den außermittigen Längsschnitt 18 enthaltenden Bahn 02; 02.1; 02.2 mit dieser verbunden, welche seitlich neben dem Längsschnitt 18 auf der dem Falzrücken 29 näheren Seite liegt. Die schmalere Bahn 02; 02.1; 02.2 schließt vorzugsweise seitlich mit der Seitenkante der den außermittigen Längsschnitt 18 enthaltenden Bahn 02; 02.1; 02.2 ab und bildet somit den Hintergrund für den Fall des Aufklappens des Seitenbereichs 31. Im Fall des achten Beispiels erfolgt die Verbindung z. B. in einem seitlichen Randbereich sowohl der den außermittigen Längsschnitt 18 aufweisenden, als auch der mit dieser verbundenen Bahn 02; 02.1; 02.2, sodass deren miteinander verbundenen Randbereiche eine gemeinsame Seitenkante bilden. Eine Druckseite 13 des gefalzten Doppelbogens bildet somit im Bereich der Lasche 31 der mit dem Doppelbogen verbundenen Druckseite 13 den Hintergrund für den Fall des Aufklappens.
-
Im neunten Beispiel wird umgekehrt eine höchstens einseitenbreite Bahn 02; 02.1; 02.2 mit dem außermittigen Längsschnitt 18 versehen, und diese den außermittigen, lediglich auf einem Teilabschnitt verlaufenden Bahn 02, 02.1; 02.2 aufweisende Bahn 02; 02.1; 02.2 mit z. B. einer zweiseitenbreiten Bahn 02; 02.1; 02.2 verbunden. Die Verbindung erfolgt z. B. in einem seitlichen Randbereich sowohl des den außermittigen Längsschnitt 18 aufweisenden, als auch der mit dieser verbundenen Bahn 02; 02.1; 02.2, sodass deren miteinander verbundenen Randbereiche eine gemeinsame Seitenkante bilden.
-
Die am Beispiel von lediglich einen Abschnitt A aufweisenden Bahnen 02; 02.1; 02.2 bzw. Strängen 19; 21 dargelegten Ausführungen sind auf zwei Abschnitte A; B hintereinander aufweisende Bahnen 02; 02.1; 02.2 im Sinne der obigen Beispiele anzuwenden, wobei dann in einer zu den o. g. Ausführungen dargelegtes Sammeln und eine entsprechend zu ergänzende Sektion A1; A2; B1; B2 im Produkt 09 bzw. Teilprodukt 09 vorliegen kann.
-
Die Längsschneidvorrichtung 17 kann grundsätzlich quer zur zu schneidenden Bahn 02; 02.1; 02.2 ortsfest im Bahnweg vor dem Falztrichter 14 angeordnet sein. In bevorzugter Ausführung ist sie oder zumindest ein Messer der Längsschneideinrichtung 17 jedoch, beispielsweise auf einer Traverse, axial verlagerbar angeordnet.
-
Das Messer der Längsschneideinrichtung 17 für den außertrichtermittigen Längsschnitt 18 kann durch einen eigenen Antriebsmotor rotierend bzw. rotierbar angetrieben sein.
-
Ebenso kann das Messer der Längsschneideinrichtung 34 für den Trichtermittelschnitt 33 in einer vorteilhaften Ausführung einen eigenen Antriebsmotor für den rotatorischen Antrieb aufweisen. In einer günstigen Weiterbildung können das Messer einer trichtermittigen und das einer außertrichtermittigen Längsschneideinrichtung 17; 34 gemeinsam, z. B. durch eine selbe Welle angetrieben sein, wobei die Antriebsverbindung zum außertrichtermittigen Messer in einer vorteilhaften Ausführung eine axiale Verlagerung zulässt.
-
Die Klebeeinrichtung 42 kann – falls vorgesehen – grundsätzlich quer zur zu schneidenden Bahn 02; 02.1; 02.2 ortsfest im Bahnweg vor dem Falztrichter 14 angeordnet sein. In bevorzugter Ausführung ist sie oder zumindest ein entsprechender Auslass bzw. eine Düse jedoch, beispielsweise auf einer Traverse, axial verlagerbar angeordnet.
-
Bezugszeichenliste
-
- 01
- Druckwerk, Offsetdruckwerk
- 02
- Bahn, Ursprungsbahn, Papierbahn
- 02.1
- Bahn, Teilbahn
- 02.2
- Bahn, Teilbahn
- 03
- Rollenwechsler
- 04
- Druckeinheit, Druckturm
- 05
-
- 06
- Überbau
- 07
- Trichteraufbau
- 08
- Weiterverarbeitungsaggregat, Falzapparat
- 09
- Produkt, Druckprodukt, Zeitungsprodukt, Broadsheetprodukt, Tabloidprodukt, Teilprodukt
- 10
-
- 11
- Druckwerkszylinder, Formzylinder
- 12
- Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
- 13
- Druckseite, Produktseite
- 14
- Falztrichter
- 15
-
- 16
- Trichterspitze
- 17
- Längsschneideinrichtung (außermittig, trichteraußermittig), Skip-Slitter
- 18
- Längsschnitt (außermittig, trichteraußermittig)
- 19
- Strang, Trichterstrang
- 20
-
- 21
- Strang
- 22
- Querschneideinrichtung
- 23
- Transport- und/oder Sammelzylinder (08)
- 24
- Schneidzylinder
- 25
-
- 26
- Falzzylinder, Falzklappenzylinder
- 27
- Schaufelrad
- 28
- Auslage
- 29
- Längsfalz, Rückenfalz
- 30
-
- 31
- Druckseitenbereich, Lasche
- 32
- Linie
- 33
- Längsschnitt (trichtermittig), Trichtermittelschnitt
- 34
- Längsschneideinrichtung (trichtermittig), Skip-Slitter
- 35
-
- 36
- Längsschneideinrichtung
- 37
- Wendeeinrichtung
- 38
- Wendestange
- 39
- Walze
- 40
-
- 41
- Walze
- 42
- Klebeeinrichtung
- 43
- Leim, Leimspur
- A
- Abschnitt, Druckbildabschnitt, Sektion
- B
- Abschnitt, Druckbildabschnitt, Sektion
- A1
- Abschnitt, Druckbildabschnitt, Sektion
- A2
- Abschnitt, Druckbildabschnitt, Sektion
- B1
- Abschnitt, Druckbildabschnitt, Sektion
- B2
- Abschnitt, Druckbildabschnitt, Sektion
- a18
- Abstand
- b13
- Seitenbreite
- b14
- Breite, nutzbar
- l18
- Länge
- f
- Trichtermittelflucht
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102007019864 B4 [0002]
- EP 1040013 B1 [0003]