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Die vorliegende Anmeldung beansprucht den Vorteil der vorläufigen US-Anmeldung Nr. 61/467,740 vom 25. März 2011, die hier vollständig unter Bezugnahme eingeschlossen ist.
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Die Erfindung betrifft allgemein eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Erkennen eines Drahtlosgeräts in einem Fahrzeug.
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Es ist bekannt, die Position eines Drahtlosgeräts in Bezug auf ein Fahrzeug zu erkennen. Ein Beispiel für das Erkennen der Position eines Drahtlosgeräts wird im Folgenden beschrieben.
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Das
US-Patent Nr. 6,906,612 (das '612-Patent) von Ghabra et al. offenbart ein passives Fahrzeugschließsystem einschließlich eines fernen Sendeempfängers sowie ein System und ein Verfahren zum Erkennen der Position des fernen Sendeempfängers relativ zu dem Fahrzeug. Eine externe Fahrzeugantenne ist vorgesehen, um ein erstes Signal für den Empfang durch den fernen Sendeempfänger zu senden. Eine interne Fahrzeugantenne ist vorgesehen, um ein zweites Signal für den Empfang durch den fernen Sendeempfänger zu senden. Eine Steuereinrichtung ist in dem fernen Sendeempfänger vorgesehen, um die Signalstärke des ersten Signals zu bestimmen, um die Signalstärke des zweiten Signals zu bestimmen und um auf der Basis der Signalstärken des ersten und des zweiten Signals zu bestimmen, ob sich der ferne Sendeempfänger innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs befindet.
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In wenigstens einer Ausführungsform ist eine Vorrichtung zum Bestimmen der Position eines Drahtlosgeräts in Bezug auf ein Fahrzeug angegeben. Die Vorrichtung umfasst eine Steuereinrichtung, die operativ mit einer Vielzahl von Antennen in einem Fahrzeug verbunden ist, wobei jede Antenne ein erstes Funksignal zu einem Drahtlosgerät sendet, um eine primäre Antenne zu lokalisieren. Die primäre Antenne ist eine aus der Vielzahl von Antennen, die das erste Funksignal mit einer stärksten Signalstärke gesendet hat. Die Steuereinrichtung ist konfiguriert, um eine erste Signalstärke für einen ersten Kontrollpunkt, der an dem Fahrzeug in einer Entfernung von der primären Antenne vorgesehen ist, zu speichern. Die Steuereinrichtung ist weiterhin konfiguriert, um die Position des Drahtlosgeräts auf der Basis eines Vergleichs der ersten Signalstärke mit der stärksten Signalstärke zu bestimmen.
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Die Erfindung wird durch die Ansprüche definiert. Im Folgenden werden verschiedene Ausführungsformen der Erfindung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen ausführlich beschrieben.
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1 zeigt eine Vorrichtung zum Erkennen der Position eines Drahtlosgeräts gemäß einer Ausführungsform.
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2 zeigt ein Verfahren zum Zuweisen eines Signalstärkewerts zu einem oder mehreren Kontrollpunkten an dem Fahrzeug gemäß einer Ausführungsform.
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3 zeigt ein Verfahren zum Erkennen der Position des Drahtlosgeräts gemäß einer Ausführungsform.
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4a zeigt ein Verfahren zum Erkennen der Position des Drahtlosgeräts in Bezug auf einen vorderen Teil des Innenraums des Fahrzeugs gemäß einer Ausführungsform.
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4b zeigt Antennen und Kontrollpunkte in dem vorderen Teil des Fahrzeugs als Umgebung für 4a.
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5a zeigt ein Verfahren zum Erkennen der Position des Drahtlosgeräts in Bezug auf einen mittleren Teil des Innenraums des Fahrzeugs gemäß einer Ausführungsform.
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5b zeigt Antennen und Kontrollpunkte in dem mittleren Teil des Fahrzeugs als Umgebung 5a.
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6a zeigt ein Verfahren zum Erkennen der Position des Drahtlosgeräts in Bezug auf einen hinteren Teil des Fahrzeugs gemäß einer Ausführungsform.
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6b zeigt Antennen und Kontrollpunkte in dem hinteren Teil des Fahrzeugs als Umgebung 6a.
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Im Folgenden werden verschiedene Ausführungsformen der Erfindung beschrieben, wobei jedoch zu beachten ist, dass die hier beschriebenen Ausführungsformen lediglich beispielhaft für die Erfindung sind, die auch durch verschiedene andere Ausführungsformen realisiert werden kann. Die Figuren sind nicht notwendigerweise maßstabsgetreu, wobei einige Teile vergrößert oder verkleinert dargestellt sein können, um die Details bestimmter Komponenten zu verdeutlichen. Die hier beschriebenen Details des Aufbaus und der Funktion sind nicht einschränkend, sondern als repräsentative Basis für den Fachmann, der die Erfindung umsetzten möchte, zu verstehen.
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Die Ausführungsformen der Erfindung sehen allgemein eine Vielzahl von elektrischen Einrichtungen vor. Alle Bezugnahmen auf die elektrischen Einrichtungen und deren Funktionen sind nicht ausschließlich zu verstehen. Die hier beschriebenen elektrischen Einrichtungen können durch bestimmte Bezeichnungen gekennzeichnet werden, wobei diese Bezeichnungen jedoch den Betriebsumfang der elektrischen Einrichtungen in keiner Weise einschränken. Die elektrischen Einrichtungen können je nach der gewünschten elektrischen Implementierungen miteinander kombiniert oder jeweils separat vorgesehen werden. Es ist zu beachten, dass jede hier genannte elektrische Einrichtung eine beliebige Anzahl von Mikroprozessoren, integrierten Schaltungen, Speichern (z. B. FLASH, RAM, ROM, EPROM, EEPROM oder beliebige, geeignete Varianten davon) und Software zum Ausführen der hier genannten Operationen umfassen kann.
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1 zeigt eine Vorrichtung 10 zum Erkennen der Position eines Drahtlosgeräts 12 gemäß einer Ausführungsform. Die Vorrichtung 10 umfasst eine Steuereinrichtung 14, die an einem Fahrzeug 16 angeordnet ist. Das Drahtlosgerät 12 (ein Transponder) kann als ein Keyfob, ein Mobiltelefon, ein oder mehrere Reifenrucksensoren oder eine andere geeignete ferne Einrichtung implementiert sein, die Funksignale (z. B. Hochfrequenz- oder Niederfrequenzsignale) zu der Steuereinrichtung 14 (z. B. zu einer im Fahrzeug integrierten Steuereinrichtung) senden kann. Die Vorrichtung 10 umfasst weiterhin eine Vielzahl von Antennen (18a–18n, oder einfach „18”), die in einem internen Bereich 20 und/oder einem externen Bereich 22 des Fahrzeugs 16 angeordnet sind. Der externe Bereich 22 des Fahrzeugs 16 umfasst allgemein den Bereich des Motors und des Kofferraums. Der interne Bereich 20 des Fahrzeugs 16 ist allgemein als ein Bereich in dem Fahrzeug 16 definiert, in dem ein oder mehrere Insassen sitzen können. In 1 kann die Antenne 18a in einer Konsole zwischen einer Fahrerseite und einer Beifahrerseite angeordnet sein, kann die Antenne 18b zwischen der vorderen Tür und der hinteren Tür auf der Fahrerseite angeordnet sein, kann die Antenne 18b zwischen der vorderen Tür und der hinterer Tür auf der Beifahrerseite angeordnet sein und können die Antennen 18d–18n hinten im Fahrzeug 16 angeordnet sein. Es ist zu beachten, dass eine oder mehrere der Antennen 18 in einer beliebigen Anordnung in dem internen Bereich 20 und/oder dem externen Bereich 22 angeordnet sein können.
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Das Drahtlosgerät 12 kann Funksignale in Entsprechung zu Sperr- und Entsperrbefehlen der Steuereinrichtung 14 über eine oder mehrere der Antennen 18 senden, um eine oder mehrere Fahrzeugtüren zu sperren oder zu entsperren. Eine derartige Operation wird allgemein als RKE (Remote Keyless Entry) bezeichnet. Es kann in einer RKE-Operation vorteilhaft sein, die Position des Drahtlosgeräts 12 zu kennen, wenn eine bestimmte Tür auf der Basis der Position des Drahtlosgeräts 12 geöffnet/entsperrt werden soll. Wenn zum Beispiel das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs und in der Nähe der Fahrertür erfasst wird, kann die Steuereinrichtung 12 nur die Fahrertür entsperren.
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In einer anderen Ausführungsform können das Drahtlosgerät 12 und die Steuereinrichtung 14 eine PEPS-Operation zum passiven Schließen und passiven Starten durchführen. Bei der PEPS-Operation senden das Drahtlosgerät 12 und die Steuereinrichtung 14 einander Funksignale über die Antennen 18. Eine derartiges Senden von Funksignalen zwischen dem Drahtlosgerät 12 und der Steuereinrichtung 14 geschieht passiv (d. h. ohne Aktivierung des Drahtlosgeräts 12). Wenn sich der Benutzer um das Fahrzeug 16 herum aufhält (z. B. nach dem Betätigen eines Türgriffs), authentifiziert die Steuereinrichtung 14 das Funksignal, das von dem Drahtlosgerät 12 gesendet wird. Die Steuereinrichtung 14 steuert einen Entsperr-/Sperrmotor (nicht gezeigt), um die entsprechende Tür, die dem erfassten Drahtlosgerät 12 am nächsten ist, in Reaktion auf die Authentifizierung zu entsperren. Für eine derartige Operation ist allgemein erforderlich, dass die Steuereinrichtung 14 die Position des Drahtlosgeräts 12 identifiziert, sodass die dem erfassten Drahtlosgerät 12 nächstgelegene Tür geöffnet wird, während die anderen Türen gesperrt bleiben. Entsprechend ist die Steuereinrichtung 14 allgemein konfiguriert, um eine oder mehrere der Türen zu sperren, wenn erfasst wird, dass sich das Drahtlosgerät 12 von dem Fahrzeug 16 entfernt.
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Das Identifizieren des Drahtlosgeräts 12 kann weiterhin ermöglichen, dass der Bediener das Fahrzeug 16 über die PEPS-Operation startet. Wenn sich der Fahrer zum Beispiel dem Fahrzeug 14 nähert und die Steuereinrichtung 16 die passive Entsperroperation durchführt, kann der Bediener einen Schalter in dem Fahrzeug 16 drücken, um das Fahrzeug 16 zu starten (d. h. ohne einen Zündschlüssel zu verwenden). Diese Operation wird allgemein am dem Drahtlosgerät 12 eingeleitet, wenn sich das Drahtlosgerät 12 in dem internen Bereich 20 des Fahrzeugs 16 (in der gewöhnlich durch den Fahrer eingenommenen Zone des Fahrzeugs 16) befindet. Dementsprechend ist es für die PEPS-Operation allgemein vorteilhaft, wenn die Position des Fahrers in dem Fahrzeug 16 bekannt ist. Die Position des Fahrers kann erfasst werden, indem die Position des Drahtlosgeräts 12 erkannt wird.
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Das Drahtlosgerät 12 kann auch ein Reifendrucksensor sein. Reifendrucksensoren können an den Reifen 26 des Fahrzeugs 16 vorgesehen sein. Es ist allgemein vorteilhaft, wenn die Position eines Reifendrucksensors erkannt werden kann, weil dadurch ein Reifen 26 mit einem niedrigen Reifendruck korrekt identifiziert werden kann. Weiterhin kann das Drahtlosgerät 12 etwa in Verbindung mit einer drahtlosen Erfassung eines Insassen, mit einer Funktion zum Finden eines Fahrzeugs oder mit drahtlosen Betätigungen (z. B. mit durch die Drahtlosgeräte erzeugten Befehlen zum Entsperren und Sperren von Türen, zum Öffnen und Schließen von Fenstern oder zum Ausführen von anderen durch einen Schalter an der Tür veranlassten Operationen) verwendet werden.
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Eine Implementierung zum Erkennen der Position eines Drahtlosgeräts 12 sieht das messen der Signalstärke von Funksignalen vor, die von Antennen gesendet werden, die in bekannten Bereichen des Fahrzeugs angeordnet sind. Das Drahtlosgerät 12 umfasst eine Steuereinrichtung 28, eine Sendeempfangsschaltung 30 und einen Indikator zu angegeben der empfangenen Signalstärke (RSSI) 32. Der RSSI 32 ist konfiguriert, um die Signalstärke des von der Antenne (den Antennen) 18 gesendeten Funksignals zu messen. Zum Beispiel wird die Antenne 18d (die in dem internen Bereich 20 des Fahrzeugs 16 angeordnet ist), durch die Steuereinrichtung 14 gesteuert, um ein erstes Signal zu dem Drahtlosgerät 12 zu senden, während die Antenne 18a (die in dem externen Bereich 22 des Fahrzeugs 16 angeordnet ist), durch die Steuereinrichtung 14 gesteuert wird, um ein zweites Signal zu dem Drahtlosgerät 12 zu senden. Das Drahtlosgerät 12 empfängt das erste und das zweite Signal an dem Empfänger 30 und misst die Signalstärke des ersten Signals und des zweiten Signals mit dem RSSI 32. Die Steuereinrichtung 28 des Drahtlosgeräts 12 steuert den Sender 30, um ein Signal zurück zu der Steuereinrichtung 14 in dem Fahrzeug 16 zu senden, das die Signalstärke für das erste Signal und das zweite Signal identifiziert. Wenn erfasst wird, dass die Antenne 18a das erste Signal mit der höchsten Signalstärke sendet, dann bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass sich das Drahtlosgerät 12 innerhalb des Fahrzeugs 16 befindet. Wenn erfasst wird, dass die Antenne 18d das zweite Signal mit der höchsten Signalstärke sendet, dann bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass sich das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs befindet. Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise zum Erkennen der Position des Drahtlosgeräts 12 kann auch an den weiteren in dem Fahrzeug 16 angeordneten Antennen 18b, 18c, 18e, 18n verwendet werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die hier beschriebenen Ausführungsformen in Verbindung mit einer beliebigen Anzahl von Antennen 18 angewendet werden können. Wenn eine größere Anzahl von Antennen 18 (und/oder Kontrollpunkten) zum Erkennen des Drahtlosgeräts 12 verwendet wird, kann die Gesamtauflösung beim Bestimmen der Position des Drahtlosgeräts 12 erhöht werden.
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Eine Vielzahl von Kontrollpunkten 34 sind an dem Fahrzeug 16 definiert bzw. vorgesehen. Derartige Kontrollpunkte 34 sind an bekannten Positionen (in dem internen Bereich 20 oder in dem externen Bereich 22) innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs 16 vorgesehen und unterstützen die Steuereinrichtung 14 dabei, die Position des Drahtlosgeräts 12 zu bestimmen. Zum Beispiel entsprechen die Kontrollpunkte 34 Positionen an dem Fahrzeug 16, die jeweils mit einem vorbestimmten Signalstärkewert assoziiert sind. Die Vorrichtung 10 verwendet ein Verfahren zum Bestimmen der Position des Drahtlosgeräts 12, in dem die Signalstärken für die verschiedenen Kontrollpunkte 34 miteinander oder mit der mit den verschiedenen Antennen 18 assoziierten Signalstärke verglichen werden. Diese Operationen werden im Folgenden näher erläutert.
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2 zeigt ein Verfahren 50 zum Zuweisen eines Signalstärkewerts zu einem oder mehreren der Kontrollpunkte 34 an dem Fahrzeug 16 gemäß einer Ausführungsform. Das Verfahren 50 kann in Fahrzeug 16 in einem Kalibrierungsmodus ausgeführt werden.
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In Schritt 52 werden die Kontrollpunkte 34 in dem Fahrzeug 16 definiert. Zum Beispiel kann ein Benutzer die Kontrollpunkte 34 in vorbestimmten Bereichen (z. B. innen oder außen) des Fahrzeugs 16 für die Verwendung mit den Antennen 18 zum Bestimmen der Position des Drahtlosgeräts 12 definieren. Wie in 1 gezeigt, befinden sich mehrere Kontrollpunkte 34 auf beiden Seiten der Antenne 18a (d. h. innen oder außen). Die Position und die Anzahl der Kontrollpunkte 34 kann auf der Basis der Form des Fahrzeugs 16 und auf der Basis der verwendeten Anzahl von Antennen 18 gewählt werden.
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In Schritt 54 wird das Drahtlosgerät 12 an dem in Schritt 52 definierten Kontrollpunkt 34 platziert. Unter Umständen muss die Signalstärke an dem Kontrollpunkt 34 in Bezug auf eine oder mehrere der Antennen 18 in dem Fahrzeug 16 bestimmt werden. Es wird hier zum Beispiel davon ausgegangen, dass die Signalstärke für den Kontrollpunkt 34a in Bezug auf die Antenne 18d bestimmt werden soll (siehe 1). Zum Beispiel kann die Signalstärke für den Kontrollpunkt 34a in Verbindung mit der Antenne 18d erhalten werden, um zu bestimmen, ob sich das Drahtlosgerät 12 innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs 16 befindet.
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In dem Kalibrierungsmodus steuert die Steuereinrichtung 14 alle Antennen 18, um sequentiell ein Hochfrequenzsignal zu dem Drahtlosgerät 12, während dieses an dem Kontrollpunkt 34a positioniert ist, innerhalb einer vorbestimmten Zeitspanne zu senden. Jedes Hochfrequenzsignal umfasst einen ID-Code, der die Identität der das Hochfrequenzsignal sendenden Antenne 18 angibt. Das Drahtlosgerät 12 (i) empfängt das Hochfrequenzsignal, (ii) identifiziert die das Hochfrequenzsignal sendende Antenne 18, (iii) bestimmt die Signalstärke des von der identifizierten Antenne 18 gesendeten Hochfrequenzsignals und (iv) sendet ein die Signalstärke für die identifizierte Antenne 18 angebendes Signal zurück zu der Steuereinrichtung 14.
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In Schritt 56 speichert die Steuereinrichtung 14 die Signalstärke für den Kontrollpunkt 34a in Bezug auf die Antenne 18d. Die Steuereinrichtung 14 kann die anderen empfangenen Signalstärkewerte, die mit den anderen Antennen 18 assoziiert sind, ignorieren.
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Allgemein beruht die für einen bestimmten Kontrollpunkt 34 gespeicherte Signalstärke darauf, welche Antenne 18 und welcher Kontrollpunkt 34 der Steuereinrichtung 14 das Bestimmen der Position des Drahtlosgeräts 12 gestatten.
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3 zeigt ein Verfahren 70 zum Erkennen der Position des Drahtlosgeräts 12 gemäß einer Ausführungsform.
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In Schritt 72 steuert die Steuereinrichtung 14 die Antennen 18 derart, dass jede der Antennen 18 ein Funksignal zu dem Drahtlosgerät 12 sendet. Die Steuereinrichtung 14 kann periodisch (oder in Reaktion auf eine Betätigung des Türgriffs) aufwachen und die Antennen 18 für ein Senden des Funksignals steuern, um zu bestimmen, ob sich das Drahtlosgerät 12 in der Nähe des Fahrzeugs 16 befindet. Wenn sich das Drahtlosgerät 12 ausreichend nahe zu dem Fahrzeug 16 befindet, wird das Funksignal von jeder Antenne 18 empfangen. Zu diesem Zeitpunkt bestimmt das Drahtlosgerät 12 die von jeder Antenne 18 empfangene Signalstärke.
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In Schritt 74 empfängt die Steuereinrichtung 14 von dem Drahtlosgerät 12 zurückkommende Signale, die die Signalstärke jedes durch die Antennen 18 gesendeten Funksignals angeben. Die Steuereinrichtung 14 bestimmt, welche der Antennen 18 das Funksignal mit der höchsten Signalstärke (der stärksten Signalstärke) gesendet hat. Die Antenne 18, die die das Funksignal mit der stärksten Signalstärke gesendet hat, gibt allgemein das Drahtlosgerät 12 an, das dieser Antenne 18 am nächsten ist. Die Antenne 18, die gemäß der Bestimmung dem Drahtlosgerät 12 am nächsten ist, wird allgemein als eine primäre Antenne definiert.
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In Schritt 76 vergleicht die Steuereinrichtung 14 die gespeicherten Signalstärkewerte für einen oder mehrere der Kontrollpunkte 34 mit der Signalstärke der primären Antenne 18. Wenn die Signalstärke für die primäre Antenne größer als die Signalstärke für den Kontrollpunkt 34 in der Nähe der primären Antenne 18 in dem Fahrzeug 16 ist, dann bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass sich das Drahtlosgerät 12 in einem Bereich des Fahrzeugs 16 befindet, der der Position der primären Antenne 18 näher ist. Wenn nicht, dann vergleicht die Steuereinrichtung 14 die Signalstärke wenigstens der primären Antenne 18 und einer oder mehrerer der verbleibenden Antennen 18 (z. B. der Antennen 18, die nicht als die primäre Antenne 18 bestimmt wurden) mit weiteren Kontrollpunkten 34. Dieser Schritt wird mit Bezug auf 4a–4b, 5a–5b und 6a–6b näher erläutert.
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4a zeigt ein Verfahren 100 zum Erkennen der Position des Drahtlosgeräts 12 in Bezug auf einen vorderen Teil des Innenraums des Fahrzeugs 16' gemäß einer Ausführungsform. 4b zeigt die Umgebung für die Operationen des Verfahrens 100 von 4a. Das Fahrzeug 16' von 4b ist allgemein dem Fahrzeug 16 von 1 ähnlich. Für das Fahrzeug 16' von 4b sind die Antennen 18a, 18b, 18c, 18d, 18e und 18n jedoch jeweils als A1, A2, A3, A4, A5 und A6 angegeben und sind die Kontrollpunkte 34 jeweils als C13, C23, C25, C31, C34 usw. angegeben. Die Antennen A1, A2, A3 und A4 sind allgemein in dem internen Bereich 20 des Fahrzeugs 16' angeordnet (wo sich die Insassen während der Fahrt des Fahrzeugs 16 aufhalten).
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In Schritt 102 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass die Antenne A1 die primäre Antenne ist. Wie die Steuereinrichtung 14 bestimmt, dass die Antenne A1 die primäre Antenne ist, wird mit Bezug auf den Schritt 74 von 3 erläutert.
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In Schritt 104 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke für die Antenne A1 größer oder gleich der dem Kontrollpunkt C9 zugewiesenen Signalstärke ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 106 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 108 fort.
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In Schritt 106 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 in einem inneren, vorderen Teil des Fahrzeugs 16' positioniert ist. 4b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position AA. In diesem Fall ist das Drahtlosgerät 12 ungefähr in der Mitte des internen Bereichs 20 des Fahrzeugs 16 zwischen der Fahrerseite und der Beifahrerseite positioniert.
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In Schritt 108 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob (i) die Signalstärke für die Antenne A3 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C34 ist, (ii) die Signalstärke für die Antenne A4 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C35 ist und (iii) die Signalstärke für die Antenne A1 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C30 ist. Wenn alle drei Bedingungen zutreffen, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 110 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 112 fort.
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In Schritt 110 kann die Steuereinrichtung 14 die Position des Drahtlosgeräts 12 (d. h. des Drahtlosgeräts 12, das an der Position AB in einer Entfernung von dem Fahrzeug 16' positioniert ist) nicht bestimmen. Weil die Signalstärke der Kontrollpunkte C34, C35 und C30 größer als die Signalstärken der Antennen A2, A3 und A4 ist (und die Bestimmung von Schritt 104 negativ ist), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 an der Antenne A1 zentriert ist und näher an den Kontrollpunkten C34, C35 und C30 positioniert ist als an den Antennen A3, A4 und A5. Diese Bedingung impliziert, dass das Drahtlosgerät 12 an der Antenne A1 zentriert ist und sich außerhalb des Fahrzeugs 16' befindet.
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In Schritt 112 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke an der Antenne A3 größer oder gleich der Signalstärke der Antenne A4 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 114 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 116 fort.
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In Schritt 114 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke der Antenne A3 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C25 ist und ob die Signalstärke der Antenne A1 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C31 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 118 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 120 fort.
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In Schritt 118 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 in dem inneren, vorderen Teil des Fahrzeugs 16' positioniert ist. 4b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position AC. Weil die Signalstärke der Antenne A3 größer oder gleich der Signalstärke der Antenne A4 ist, die Signalstärke der Antenne A3 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C25 ist, die Signalstärke der Antenne A1 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C31 ist (und die Bestimmungen der Schritte 104, 108 und 114 negativ sind), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 in der Nähe des Armaturenbretts und auf der Fahrerseite des Fahrzeugs 16, 16' positioniert ist.
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In Schritt 120 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke der Antenne A1 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C23 ist und ob die Signalstärke der Antenne A2 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C13 ist. Wenn beides zutrifft, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 122 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 124 fort.
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In Schritt 122 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 innen und vorne im Fahrzeug 16' positioniert ist (4B zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position AD). Weil die Signalstärke der Antenne A3 größer oder gleich der Signalstärke der Antenne A4 ist, sind die Signalstärken der Antennen A1 und A2 jeweils größer oder gleich den Signalstärken der Kontrollpunkte C23 und C13 (und die Bestimmungen der Schritte 104, 108 und 114 negativ sind), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 in der Nähe des Armaturenbretts und näher an dem Fahrer als AC positioniert ist).
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In Schritt 124 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke der Antenne A1 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C47 ist, ob die Signalstärke der Antenne A2 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C48 ist, ob die Signalstärke der Antenne A3 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C49 ist und ob die Signalstärke der Antenne A4 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C50 ist. Wenn diese Bedingungen zutreffen, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 126 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 128 fort. Die Kontrollpunkte C47, C48, C49 und C50 (nicht gezeigt) sind allgemein an einer oberen Position (z. B. am Dachhimmel) auf der Fahrerseite vorgesehen.
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In Schritt 126 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 innerhalb und vorne in dem Fahrzeug 16' in der Nähe der Fahrerseite des Fahrzeugs 16' positioniert ist (siehe AD). Siehe Schritt 122.
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In Schritt 128 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs 16' in Nachbarschaft zu der Fahrerseite des Fahrzeugs 16' positioniert ist (siehe AE).
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In Schritt 116 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke für die Antenne A4 kleiner oder gleich der Signalstärke für den Kontrollpunkt C26 ist und ob die Signalstärke für die Antenne A1 größer oder gleich der Signalstärke für den Kontrollpunkt C31 ist. Wenn diese Bedingungen zutreffen, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 130 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 132 fort.
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In Schritt 130 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 innen und vorne in dem Fahrzeug 16' positioniert ist. 4b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position AF. Weil die Signalstärke der Antenne A4 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C26 ist und die Signalstärke der Antenne A1 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts 34 ist (und die Bestimmungen der Schritte 104, 108 und 112 negativ sind), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 in der Nähe des Armaturenbretts auf der Beifahrerseite positioniert ist.
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In Schritt 132 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke der Antenne A1 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C24 ist und ob die Signalstärke der Antenne A2 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C39 ist. Wenn dies zutrifft, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 134 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 136 fort.
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In Schritt 134 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 innen und vorne positioniert ist. 4b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position AG. Weil die Signalstärke der Antenne A1 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C24 ist und die Signalstärke der Antenne A2 größer oder gleich de Signalstärke des Kontrollpunkts C39 ist (und die Bestimmungen der Schritte 104, 108, 112 und 116 negativ sind), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 in der Nähe des Armaturenbretts und näher zu dem Insassen als AF positioniert ist.
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In Schritt 136 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke der Antenne A1 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C54 ist, ob die Signalstärke der Antenne A2 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C55 ist, ob die Signalstärke der Antenne A3 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C56 ist, und ob die Signalstärke der Antenne A4 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C57 ist. Wenn diese Bedingungen zutreffen, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 134 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 100 mit Schritt 138 fort. Die Kontrollpunkte C54, C55, C56 und C57 (nicht gezeigt) sind allgemein an einer oberen Position (z. B. am Dachhimmel) auf der Beifahrerseite vorgesehen.
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In Schritt 138 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs 16' und in Nachbarschaft zu der Beifahrerseite des Fahrzeugs 16' positioniert ist (siehe AH).
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5a zeigt ein Verfahren 150 zum Erkennen der Position eines Drahtlosgeräts in Bezug auf einen mittleren Teil des Innenraums des Fahrzeugs 16' gemäß einer Ausführungsform. 5b zeigt die Umgebung für die Schritte des Verfahrens 150 von 5a. Das Fahrzeug 16' von 5b ist allgemein dem Fahrzeug 16 von 1 ähnlich. Bei dem Fahrzeug 16' von 5b sind jedoch die Antennen 18a, 18b, 18c, 18d, 18e und 18n als A1, A2, A3, A4, A5 und A6 angegeben und sind die Kontrollpunkte 34 als C10, C15, C27, C30 und C34 usw. angegeben. Die Antennen A1, A2, A3 und A4 sind allgemein in dem inneren Bereich 20 des Fahrzeugs 16' angeordnet.
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In Schritt 152 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass die Antenne A2 die primäre Antenne ist. Wie die Steuereinrichtung 14 bestimmt, dass die Antenne A2 die primäre Antenne ist, wird mit Bezug auf den Schritt 74 von 3 erläutert.
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In Schritt 153 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke für die Antenne A2 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C10 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 154 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 156 fort.
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In Schritt 154 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 innen in der Mitte des Fahrzeugs 16' (oder in der Mitte des inneren Bereichs 20) positioniert ist. In 5b ist das Drahtlosgerät 12 an der Position BA gezeigt.
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In Schritt 156 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob (i) die Signalstärke der Antenne A5 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C36 ist, (ii) die Signalstärke der Antenne A3 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C64 ist und (iii) die Signalstärke der Antenne A4 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C65 ist. Wenn diese Bedingungen zutreffen, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 158 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 160 fort.
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In Schritt 158 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke der Antenne A1 größer als die Signalstärke des Kontrollpunkts C30 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 162 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 164 fort.
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In Schritt 162 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 innen und vorne in dem Fahrzeug 16' positioniert ist. 5b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position BB. Weil die Signalstärken der Antennen A5, A3 und A4 kleiner oder gleich den Signalstärken der Kontrollpunkte C36, C64 und C65 sind und weil die Signalstärke der Antenne A1 größer als die Signalstärke des Kontrollpunkts C30 ist (und die Bestimmung von Schritt 151 negativ ist), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 in der Nähe des Armaturenbretts des Fahrzeugs 16' (d. h. zwischen der Fahrerseite und der Beifahrerseite) positioniert ist.
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In Schritt 164 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke für die Antenne A3 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C37 ist und ob die Signalstärke für die Antenne A4 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C38 ist. Wenn dies der Fall ist, fährt das Verfahren 150 mit Schritt 166 fort. Wenn nicht, fährt das Verfahren 150 mit Schritt 168 fort.
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In Schritt 166 kann die Steuereinrichtung 14 die Position des Drahtlosgeräts 12 nicht bestimmen. Das Drahtlosgerät 12 kann sich an der Position BC außerhalb des Fahrzeugs 16' befinden.
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In Schritt 168 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke der Antenne A2 größer als die Signalstärke des Kontrollpunkts C15 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 170 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 172 fort.
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In Schritt 170 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 vorne im Fahrzeug 16' positioniert ist. 5b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position BB. Siehe Schritt 162.
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In Schritt 172 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke der Antenne A3 kleiner oder gleich der Signalstärke der Antenne A4 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 174 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 176 fort.
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In Schritt 174 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass sich das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs 16' in Nachbarschaft zu der Beifahrerseite des Fahrzeugs 16' befindet. 5b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position BD. Weil die Signalstärke der Antenne A3 kleiner oder gleich der Signalstärke der Antenne A4 ist (und die Bestimmungen der Schritte 151, 156, 164 und 168 negativ sind), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs und in Nachbarschaft zu der Beifahrerseite des Fahrzeugs 16' positioniert ist.
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In Schritt 176 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs 16' in Nachbarschaft zu der Fahrerseite des Fahrzeugs 16' positioniert ist. 5b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position BE. Weil die Signalstärke der Antenne A3 größer oder gleich der Signalstärke der Antenne A4 ist (und die Bestimmungen der Schritte 151, 156, 158, 164 und 168 negativ sind), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs auf der Fahrerseite des Fahrzeugs 16' positioniert ist.
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In Schritt 160 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob die Signalstärke der Antenne A3 größer oder gleich der Signalstärke der Antenne A4 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 178 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 180 fort.
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In Schritt 178 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob (i) die Signalstärke der Antenne A2 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C43 ist, (ii) die Signalstärke der Antenne A5 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C41 ist und (iii) die Signalstärke der Antenne A3 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C72 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 182 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 184 fort.
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In Schritt 182 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs 16' in Nachbarschaft zu der Fahrerseite (Tür) des Fahrzeugs 16' positioniert ist. 5b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position BF. Weil die Signalstärke der Antenne A2 und die Signalstärke der Antenne A5 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C43 und des Kontrollpunkts C41 sind, die Signalstärke der Antenne A3 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C72 ist (und die Bestimmungen der Schritte 151 und 156 negativ sind), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs und in direkter Nachbarschaft zu der Fahrerseite (der Fahrertür) des Fahrzeugs 16' positioniert ist.
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In Schritt 184 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob (i) die Signalstärke der Antenne A2 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C27 ist, (ii) die Signalstärke der Antenne A5 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C51 ist und (iii) die Signalstärke der Antenne A3 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C74 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 186 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 188 fort.
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In Schritt 186 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs und in Nachbarschaft zu der Fahrerseite (Tür) des Fahrzeugs 16' positioniert ist. 5b zeigt das Drahtlosgerät an der Position BF. Weil die Signalstärken der Antennen A2 und A5 kleiner oder gleich den Signalstärken der Kontrollpunkte C27 und C51 sind und die Signalstärke der Antenne A3 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C74 ist (und die Bestimmungen der Schritte 151, 156, 160 und 178 negativ sind), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs in Nachbarschaft zu der Fahrerseite (der Fahrertür) des Fahrzeugs 16' positioniert ist.
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In Schritt 188 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 hinten im internen Bereich 20 des Fahrzeugs 16' positioniert ist. 5b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position BG. Weil wenigstens eine der Signalstärken der Antennen A2 und A5 größer als die Signalstärken der Kontrollpunkte C27 und C51 ist oder die Signalstärke der Antenne A3 kleiner als die Signalstärke des Kontrollpunkts C74 ist und die Bestimmungen der Schritte 151, 156 und 160 negativ sind, folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 innerhalb des internen Bereichs 20 des Fahrzeugs 16' positioniert ist.
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In Schritt 180 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob (i) die Signalstärken der Antennen A2 und A5 kleiner oder gleich der Signalstärke der Kontrollpunkte C42 und C40 sind und (ii) die Signalstärke der Antenne A4 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C71 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 190 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 192 fort.
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In Schritt 190 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs 16' in Nachbarschaft zu der Beifahrerseite (oder Tür) des Fahrzeugs 16' positioniert ist. 5b zeigt das Drahtlosgerät an der Position BH. Weil die Signalstärken der Antennen A2 und A5 kleiner oder gleich der Signalstärken der Kontrollpunkte C42 und C40 sind und die Signalstärke der Antenne A4 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C71 ist (und die Bestimmungen der Schritte 151, 156 und 160 negativ sind), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs und in Nachbarschaft zu der Beifahrerseite (oder der Beifahrertür) positioniert ist.
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In Schritt 192 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob (i) die Signalstärken der Antennen A2 und A5 kleiner oder gleich den Signalstärken der Kontrollpunkte C28 und C52 sind und (ii) die Signalstärke der Antenne A4 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C73 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 150 mit Schritt 194 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren mit Schritt 196 fort.
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In Schritt 194 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs 16' in Nachbarschaft zu der Beifahrerseite (oder Tür) des Fahrzeugs 16' positioniert ist. 5b zeigt das Drahtlosgerät an der Position BH. Weil die Signalstärken der Antennen A2 und A5 kleiner oder gleich den Signalstärken der Kontrollpunkte C28 und C52 sind und die Signalstärke der Antenne A4 größer oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C73 ist (und die Bestimmungen der Schritte 151, 156, 160 und 180 negativ sind), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Fahrzeugs 16' in Nachbarschaft zu der Beifahrerseite (der Beifahrertür) positioniert ist.
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In Schritt 196 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 im Inneren des Fahrzeugs 16' und hinten im Fahrzeug 16' positioniert ist. 5b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position BG.
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6a zeigt ein Verfahren 200 zum Erkennen der Position des Drahtlosgeräts in Bezug auf einen hinteren Bereich des Fahrzeugs gemäß einer Ausführungsform. 6b zeigt die Umgebung für die Schritte des Verfahrens 200 von 6a. Das Fahrzeug 16' von 6b ist dem Fahrzeug 16 von 1 allgemein ähnlich. Bei dem Fahrzeug 16' von 6b sind jedoch die Antennen 18a, 18b, 18c, 18d, 18e und 18n als A1, A2, A3, A4, A5 und A6 angegeben und sind die Kontrollpunkte 34 als C14, C21, C22 und C29 angegeben.
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In Schritt 202 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass die Antenne A6 die primäre Antenne ist. Wie die Steuereinrichtung 14 bestimmt, dass die Antenne A6 die primäre Antenne ist, wird mit Bezug auf den Schritt 74 von 3 erläutert.
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In Schritt 204 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob (i) die Signalstärke der Antenne A2 größer als die Signalstärke des Kontrollpunkts C21 ist und ob (ii) die Signalstärke der Antenne A5 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts 22 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 200 mit Schritt 206 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 200 mit Schritt 208 fort.
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In Schritt 206 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 im Inneren des Fahrzeugs 16' und hinten im Fahrzeug 16' positioniert ist (z. B. ist das Drahtlosgerät 12 auf einer Ablage oberhalb des Kofferraums platziert). 6b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position CA (wobei das Drahtlosgerät 12 z. B. hinten im Innenraum auf einer Ablage oberhalb des Kofferraums platziert ist). Weil die Signalstärke der Antenne A2 größer als die Signalstärke des Kontrollpunkts C21 ist und die Signalstärke der Antenne A5 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts 22 ist, folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 innerhalb des Fahrzeugs 16' auf einer Ablage oberhalb des Kofferraums des Fahrzeugs 16' positioniert ist.
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In Schritt 208 bestimmt die Steuereinrichtung 14, ob (i) die Signalstärke der Antenne A5 größer als die Signalstärke des Kontrollpunkts C14 ist und ob (ii) die Signalstärke der Antenne A6 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C29 ist. Wenn dies der Fall ist, dann fährt das Verfahren 200 mit Schritt 210 fort. Wenn nicht, dann fährt das Verfahren 200 mit Schritt 212 fort.
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In Schritt 210 bestimmt die Steuereinrichtung 14, dass das Drahtlosgerät 12 im Kofferraum des Fahrzeugs 16' positioniert ist. 6b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position CB. Weil die Signalstärke der Antenne A5 größer als die Signalstärke des Kontrollpunkts C14 ist und die Signalstärke der Antenne A6 kleiner oder gleich der Signalstärke des Kontrollpunkts C29 ist (und die Bestimmung von Schritt 209 negativ ist), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 innerhalb des Kofferraums positioniert ist.
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In Schritt 212 bestimmt die Steuereinrichtung 12, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Kofferraums des Fahrzeugs 16' positioniert ist. 6b zeigt das Drahtlosgerät 12 an der Position CC. Weil die Signalstärke der Antenne A5 kleiner als die Signalstärke des Kontrollpunkts C14 ist oder die Signalstärke der Antenne A6 größer als die Signalstärke des Kontrollpunkts C29 ist (und die Bestimmung von Schritt 204 negativ ist), folgt daraus, dass das Drahtlosgerät 12 außerhalb des Kofferraums positioniert ist.
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Vorstehend wurden beispielhafte Ausführungsformen beschrieben, wobei die Erfindung jedoch nicht auf die hier beschriebenen Ausführungsformen beschränkt ist. Die Beschreibung ist beispielhaft und nicht einschränkend aufzufassen, wobei zu beachten ist, dass verschiedene Änderungen an den hier beschriebenen Ausführungsformen vorgenommen werden können, ohne dass deshalb der Erfindungsumfang verlassen wird. Außerdem können Merkmale von verschiedenen Ausführungsformen kombiniert werden, um weitere Ausführungsformen der Erfindung zu bilden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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