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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Entnahmeeinrichtung zur Entnahme von Etiketten, ein Etikett und ein Verfahren zur Beleimung eines Etiketts.
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In der Etikettiertechnik wird bei einer Nassbeleimung Leim auf Etiketten aufgebracht. Diese Beleimung erfolgt herkömmlicherweise über eine Leimwalze, die Leim auf eine Aufnahmefläche von Paletten überträgt. Die Aufnahmefläche hat eine Form und Größe, die im Wesentlichen der Form und Größe des zu beleimenden Etiketts entspricht. Nach der Übertragung des Leims auf die Aufnahmefläche wird diese anschließend so an einem Etikettenmagazin vorbeibewegt, dass an der Aufnahmefläche ein Etikett aufgrund der Leimadhäsionskraft anhaftet und dadurch an die Palette übergeben werden kann. Anschließend werden die Etiketten mit Hilfe von Greifern von der Palette abgenommen und an das entsprechend vorgesehene Gebinde, wie Behälter, insbesondere Flaschen, Dosen oder dergleichen, angebracht. Diese Technik wird bei allen verschiedenen Palettenarten, die für die verschiedenen Etikettenformen und -arten vorgesehen sind, wie beispielsweise Hals-, Brust-, Bauch-, Rückenetikett eines Behälters, realisiert.
DE 2 141 306 A1 offenbart eine Entnahmevorrichtung für Etiketten, bei welcher eine solche Nassbeleimung von Etiketten beschrieben ist.
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Aus dem Stand der Technik sind Entnahmeelemente für Etiketten in einer Etikettiermaschine bekannt, wobei das Entnahmeelement derart ausgestaltet ist, dass das Etikett nicht vollständig zu beleimen ist. Dadurch soll es zu einer Einsparung von Leim kommen.
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Bei Bedarf ist es erforderlich, auf den Etiketten Informationen in Bezug auf Merkmale eines Produzenten der Gebinde und/oder Merkmale eines Herstellers der Etikettiermaschine unterzubringen. Dies erfordert derzeit jedoch entweder einen zusätzlichen Druck auf das Etikett oder eine Abänderung der für das Etikett vorhandenen Druckvorlage. Beide Varianten benötigen somit einen zusätzlichen Verfahrensschritt. Dies ist in Hinblick auf die Kosten und/oder den Durchsatz einer Etikettiermaschine unvorteilhaft.
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Darüber hinaus wird aufgrund zunehmender Produktpiraterie überlegt, die Etiketten fälschungssicherer zu gestalten. Hierfür kann die Vorderseite der Etiketten mit speziell entwickelten Druckverfahren entsprechend gestaltet werden. Zudem ist es möglich, für die Etiketten spezielles Material zu verwenden, um ein Fälschen der Etiketten zu unterbinden oder zumindest schwieriger zu gestalten. Beide Möglichkeiten sind jedoch sehr aufwändig und kostenintensiv, so dass Bedarf nach einer Alternative besteht.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Entnahmeeinrichtung zur Entnahme von Etiketten, ein Etikett und ein Verfahren zur Beleimung eines Etiketts bereitzustellen, mit welchen die zuvor genannten Probleme gelöst werden können. Insbesondere soll eine Entnahmeeinrichtung zur Entnahme von Etiketten, ein Etikett und ein Verfahren zur Beleimung eines Etiketts bereitgestellt werden, bei welchen das Etikett kostengünstig mit zusätzlichen, frei wählbaren Informationen versehen werden kann, ohne dass sich die Geschwindigkeit der Etikettiermaschine verlangsamt und dadurch ihr Ausstoß verringert.
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Diese Aufgabe wird durch eine Entnahmeeinrichtung zur Entnahme von Etiketten nach Patentanspruch 1 gelöst. Die Entnahmeeinrichtung umfasst eine Aufnahmefläche zur Aufnahme von Leim, die aufweist einen ersten Bereich, in welchem mindestens ein erster Abschnitt an mindestens einem zweiten Abschnitt angeordnet ist zur Gewährleistung einer ausreichenden Beleimung einer zu beleimenden Seite eines Etiketts, wobei der erste und zweite Abschnitt derart ausgestaltet sind, dass Leim in dem ersten Abschnitt deutlich einfacher anhaften kann als in dem zweiten Abschnitt, und einen zweiten Bereich, in welchem ein dritter Abschnitt an einem vierten Abschnitt angeordnet ist zu Informationszwecken der zu beleimenden Seite des Etiketts, wobei der dritte und vierte Abschnitt derart ausgestaltet sind, dass Leim in dem dritten Abschnitt deutlich einfacher anhaften kann als in dem vierten Abschnitt.
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Bei der Entnahmeeinrichtung ist die Aufnahmefläche derart ausgestaltet, dass nicht die gesamte Fläche zur Beleimung beiträgt, sondern zumindest ein zusätzlicher Flächenbereich als Beschriftungsfläche zur Verfügung steht, Dieser zusätzliche Flächenbereich kann, als Werbeträger und/oder als Informationsträger dienen, ohne dass es eines weiteren Verfahrensschritts bedarf.
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Mit der zusätzlichen Beschriftungsfläche können zusätzliche Informationen auf dem Etikett untergebracht werden. Diese Informationen können quasi als Wasserzeichen ausgestaltet sein. Die Beschriftung kann somit die Fälschungssicherheit des Etiketts einfach und kostengünstig erhöhen.
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Vorteilhafte weitere Ausgestaltungen der Entnahmeeinrichtung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
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Bevorzugt ist der dritte und/oder vierte Abschnitt zur Bildung von Informationen ausgestaltet, die sich auf eine Herstellung eines mit dem Etikett zu versehenden Gegenstands beziehen und/oder Werbeinformationen enthalten. Damit kann beispielsweise die Erzeugungskette eines mit dem Etikett zu versehenden Gebindes nachvollzogen werden. Zudem kann ein Aktionslogo zu einem speziellen Fest oder einer Veranstaltung oder dergleichen an dem Etikett vorgesehen werden.
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Möglicherweise ist der dritte oder vierte Abschnitt zur Bildung von mindestens einer Ziffer und/oder mindestens eines Buchstabens ausgestaltet und/oder mindestens einer bildlichen Darstellung.
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Gemäß einer Ausführungsform kann der dritte oder vierte Abschnitt als Erhabung oder als Vertiefung der Aufnahmefläche ausgebildet sein. Gemäß einer anderen Ausführungsform kann der dritte Abschnitt eine höhere Leimadhäsionskraft aufweisen als der vierte Abschnitt.
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Es ist auch möglich, dass der zweite Bereich mit mindestens zwei Seiten an den ersten Bereich angrenzt und/oder dass der erste Bereich den zweiten Bereich umgibt und/oder der zweite Bereich, frei positionierbar in dem ersten Bereich untergebracht werden kann.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann der zweite Bereich ein auswechselbares Element sein, das an den ersten Bereich lösbar angeordnet ist. Damit können die Etiketten sehr einfach mit unterschiedlichen Informationen versehen werden.
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Vorzugsweise ist das auswechselbare Element zur Bildung eines Formschlusses mit dem ersten Bereich ausgestaltet.
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Die zuvor beschriebene Entnahmeeinrichtung kann Teil eines Palettentisches für eine Etikettiermaschine zur Etikettierung eines Gegenstands sein.
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Außerdem kann die zuvor beschriebene Entnahmeeinrichtung Teil einer Etikettiermaschine zur Etikettierung eines Gegenstands sein. Der Gegenstand ist vorzugsweise ein transparenter Gegenstand, wie beispielsweise ein Glas- oder Kunststoffbehälter.
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Möglicherweise hat die Etikettiermaschine zudem einen ersten Leimaufnahmebehälter zur Aufnahme von transparentem Leim, und einen zweiten Leimaufnahmebehälter zur Aufnahme von farbigem Leim, wobei die Etikettiermaschine derart ausgestaltet ist, dass der transparente Leim auf den ersten Bereich und der farbige Leim auf den zweiten Bereich auftragbar ist oder umgekehrt.
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Die Aufgabe wird zudem durch ein Verfahren zum Beleimen eines Etiketts nach Patentanspruch 11 gelöst. Das Verfahren umfasst den Schritt: Auftragen von Leim auf eine Aufnahmefläche, welche Teil einer Entnahmeeinrichtung zur Entnahme von Etiketten ist, wobei die Aufnahmefläche einen ersten Bereich aufweist, in welchem mindestens ein erster Abschnitt an mindestens einem zweiten Abschnitt angeordnet ist zur Gewährleistung einer ausreichenden Beleimung einer zu beleimenden Seite eines Etiketts, wobei der erste und zweite Abschnitt derart ausgestaltet sind, dass Leim in dem ersten Abschnitt deutlich einfacher anhaften kann als in dem zweiten Abschnitt, und einen zweiten Bereich aufweist, in welchem ein dritter Abschnitt an einem vierten Abschnitt angeordnet ist zu Informationszwecken der zu beleimenden Seite des Etiketts, wobei der dritte und vierte Abschnitt derart ausgestaltet sind, dass Leim in dem dritten Abschnitt deutlich einfacher anhaften kann als in dem vierten Abschnitt, und wobei das Auftragen von Leim in einem Verfahrensschritt ausgeführt wird.
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Das Verfahren erzielt die gleichen Vorteile, wie sie zuvor in Bezug auf die Entnahmeeinrichtung genannt sind.
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Bei dem Auftragen des Leims kann ein transparenter Leim auf den ersten Bereich und ein farbiger Leim auf den zweiten Bereich aufgetragen werden.
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Die Aufgabe wird zudem durch ein Etikett zur Etikettierung eines zumindest teilweise transparenten Gegenstands nach Patentanspruch 13 gelöst. Das Etikett hat einem ersten Rückseitenbereich, in welchem mindestens ein erster Leimabschnitt an mindestens einem ersten Rückseitenabschnitt angeordnet ist, so dass eine ausreichende Beleimung der Rückseite des Etiketts gewährleistet ist, wobei in dem ersten Rückseitenabschnitt deutlich weniger Leim anhaftet als in dem ersten Leimabschnitt, und einem zweiten Rückseitenbereich, in welchem ein zweiter Leimabschnitt an einem zweiten Rückseitenabschnitt angeordnet ist, zu Informationszwecken der Rückseite des Etiketts, wobei in dem zweiten Rückseitenabschnitt deutlich weniger Leim anhaftet als in dem zweiten Leimabschnitt.
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Gebinde, das mit einem Etikett versehen ist, das mit einem Verfahren nach Anspruch 11 oder 12 hergestellt wurde
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Weitere mögliche Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmale oder Ausführungsformen. Dabei wird der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der Erfindung hinzufügen.
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Nachfolgend ist die Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung und anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Es zeigen:
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1 eine vereinfachte Draufsicht auf eine Etikettiermaschine mit mehreren Entnahmeeinrichtungen gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
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2 eine Draufsicht auf eine Aufnahmefläche der Entnahmeeinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
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3 eine Vorderansicht eines Etiketts gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel, das an einer Flasche angebracht ist;
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4 eine Rückansicht des Etiketts gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel, das an der Flasche von 3 angebracht ist;
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5 eine Darstellung einer Aufnahmefläche einer Entnahmeeinrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
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6 eine Schnittansicht einer Entnahmeeinrichtung gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel; und
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7 eine Darstellung einer Rückseite eine Aufnahmefläche einer Entnahmeeinrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel.
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In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente, sofern nichts anderes angegeben ist, mit denselben Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt eine sehr schematisch dargestellte Etikettiermaschine 1 mit einem Palettentisch 2. An dem Palettentisch 2 ist eine Leimwalze 10 angeordnet, die um eine Walzenwelle 11 von einem nicht dargestellten Antrieb angetrieben wird, der auch als Servomotor bzw. als Direktantrieb ausgestaltet sein kann. Die Leimwalze 10 kann mit Hilfe einer nicht dargestellten Vorrichtung aus einem ersten Leimaufnahmebehälter 15 und/oder einem zweiten Leimaufnahmebehälter 16 Leim 17, 18 entnehmen. Die Etikettiermaschine 1 hat zudem einen drehbaren Entnahmeeinrichtungsträger 20 auf dem mehrere Entnahmeeinrichtungen 25 angeordnet sind, die um eine Entnahmeeinrichtungswelle 26 schwenkbar sind. Die Entnahmeeinrichtungen 25 haben jeweils eine Aufnahmefläche 30.
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Zur Übertragung des Leims 17, 18 auf später dargestellte Etiketten der Etikettiermaschine 1 dreht sich die Leimwalze 10 in Richtung des auf ihr in 1 dargestellten Pfeils um ihre Welle 11 und trägt nacheinander den Leim 17, 18 auf die Aufnahmefläche 30 der jeweiligen Entnahmeeinrichtung 25 auf. Danach können die Entnahmeeinrichtungen 25 relativ zu einem nicht dargestellten Etikettenmagazin bewegt werden, um auf bekannte Weise schließlich ein beleimtes Etikett herzustellen. Das beleimte Etikett kann auf einen Gegenstand, wie beispielsweise ein Gebinde, wie Behälter, insbesondere Flaschen, Dosen, Kisten, Verpackungseinheiten davon oder dergleichen, mit Hilfe eines Greifers aufgebracht werden.
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2 zeigt die Aufnahmefläche 30 einer Entnahmeeinrichtung 25 genauer. Die Aufnahmefläche 30 ist eine gewölbte Fläche, die in Form und Größe im Wesentlichen der Form und Größe eines von ihr zu beleimenden Etiketts entspricht. Die Aufnahmefläche 30 hat erste Abschnitte 31, zweite Abschnitte 32, einen dritten Abschnitt 33 und einen vierten Abschnitt 34. Hierbei bilden der erste und zweite Abschnitt 31, 32 einen ersten Bereich 27. Der erste Bereich 27 umgibt einen zweiten Bereich 28, der aus dem dritten und vierten Abschnitt 33, 34 gebildet ist.
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Die Aufnahmefläche 30 ist vorzugsweise elastisch. Beispielsweise ist die Aufnahmefläche 30 aus einem elastischen Material, insbesondere Gummi, Kunststoff, etc., gefertigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die ersten Abschnitte 31 in 2 als eine Erhabung aus der Aufnahmefläche 30 ausgeführt, wohingegen die zweiten Abschnitte 32 als Vertiefung der Aufnahmefläche 30 ausgeführt sind. Zudem ist der dritte Abschnitt 33 als eine Erhabung aus der Aufnahmefläche 30 ausgeführt, wohingegen der vierte Abschnitt 34 als eine Vertiefung der Aufnahmefläche 30 ausgeführt ist. Die ersten Abschnitte 31 sind als parallel angeordnete Stege nebeneinander angeordnet, wobei die jeweiligen Enden der Stege durch einen weiteren ersten Abschnitt 31 abgeschlossen sind, wie in 2 gezeigt. Die ersten Abschnitte 31 sind jeweils neben den zweiten Abschnitten 32 angeordnet. Hierbei sind die zweiten Abschnitte 32 jeweils zwischen den ersten Abschnitten 31 angeordnet. Durch diese Anordnung bilden die ersten und zweiten Abschnitte 31, 32 ein Rillenmuster, wie in 2 gezeigt. Insgesamt sind der erste und zweite Abschnitt 31, 32 damit derart ausgestaltet, dass Leim 17, 18 in dem ersten Abschnitt 31 deutlich einfacher anhaften kann als in dem zweiten Abschnitt 32.
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In 2 bildet der dritte Abschnitt 33 in diesem Ausführungsbeispiel eine Zahl, die aus vier Ziffern besteht. Der dritte Abschnitt 33 ist somit als Beschriftung für die Rückseite, also der zu beleimenden Seite, eines Etiketts verwendbar. Hierzu wird die Leimwalze 10 von 1 derart an der Aufnahmefläche 30 abgewälzt, dass der Leim 17 und/oder 18 möglichst nur auf den ersten Abschnitten 31 und dem dritten Abschnitt 33 aufgetragen wird. Dabei wird auf dem zweiten und vierten Abschnitt 32, 34 kein oder kaum Leim 17, 18 aufgetragen.
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3 zeigt die Vorderseite eines Etiketts 40, an dessen Rückseite die mit Leim 17, 18 beleimte Aufnahmefläche 30 von 2 abgewälzt wurde. Dadurch konnte das Etikett 40 an einen Gegenstand 50, wie ein Gebinde 50, in Form einer Flasche angebracht werden, wie in 3 dargestellt. An dem Etikett 40 ist auf seiner Vorderseite ein Etikettenbild 41, beispielsweise eine Blume, aufgedruckt. Es sind jedoch beliebige andere Etikettenbilder 41 möglich, die graphische und/oder Schriftelemente aufweisen können.
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4 zeigt die Rückseite des Etiketts 40 genauer. Auf der Rückseite des Etiketts 40 ist das Etikett 40 mittels Leim 17, 18 beleimt, wie er von der Aufnahmefläche 30 von 2 auf das Etikett 40 in 3 übertragen wurde. Hier sind Spuren von Leim 17, 18 vorhanden, welche dem ersten und dritten Abschnitt 31, 33 in 2 entsprechen. Die horizontalen Spuren von Leim 17 in 4 entsprechen einem ersten Leimabschnitt 42 des Etiketts 40. Die Spuren von Leim 18 in Form einer Beschriftung in 4 entsprechen einem zweiten Leimabschnitt 43 des Etiketts 40. Die wenig oder gar nicht mit Leim 17, 18 versehenen Abschnitte in 4 entsprechen einem ersten und zweiten Rückseitenabschnitt 44, 45 des Etiketts 40. Der Übersichtlichkeit halber sind nicht alle Abschnitte 42 bis 45 in 4 mit einem Bezugszeichen versehen. Dadurch ist sowohl eine Verklebung des Etiketts 40 an dem Gebinde 50 gegeben als auch eine Beschriftung mittels des zweiten Leimabschnitts 43 auf der Rückseite des Etiketts 40 vorhanden. Ein Beobachter, wie beispielsweise ein Käufer des Gebindes 50, kann die Beschriftung durch das Gebinde 50 hindurch auf der nunmehr Innenseite des Etikettes 40 mit seinem Auge 60 erkennen und die darin enthaltenen Informationen entnehmen. Hierzu ist das Gebinde 50, insbesondere seine Bewandung, vorzugsweise transparent oder mit einer transparenten Farbe gestaltet. Wie aus 3 und 4 in etwa ersichtlich, entspricht die Ausgestaltung des Etiketts 40 in Form und Größe der Form und Größe der Aufnahmeeinrichtung 30 von 2.
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Durch die zuvor beschriebene Ausgestaltung der Aufnahmefläche 30 wurde die von dem dritten und vierten Abschnitt 33, 34 bereitgestellte Beschriftung auf der Rückseite des Etiketts 40 mit einem Positivstempel erzeugt.
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Wie zuvor beschrieben, kann bei diesem Ausführungsbeispiel der Leim 17, 18 in nur einem Verfahrensschritt auf die Aufnahmefläche 30 aufgetragen werden.
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5 zeigt ein Beispiel einer Entnahmeeinrichtung 30, bei welchen der dritte Abschnitt 33 ein Logo, insbesondere ein Markenlogo, ist. Zudem bilden der erste und zweite Abschnitt 31, 32 eine Wabenstruktur. Ansonsten sind der erste bis vierte Abschnitt 31 bis 34 auf die gleiche Weise ausgeführt, wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben.
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Als eine Modifikation des ersten und/oder zweiten Ausführungsbeispiels kann der dritte Abschnitt 33 auch als Vertiefung und der vierte Abschnitt 34 als Erhabung ausgestaltet sein. In diesem Fall wird die von dem dritten und vierten Abschnitt 33, 34 bereitgestellte Beschriftung auf der Rückseite des Etiketts 40 mit einem Negativstempel erzeugt, wohingegen sie bei dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel jeweils als Positivstempel erzeugt wird.
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Gemäß einer weiteren Modifikation des ersten und/oder zweiten Ausführungsbeispiels ist der Leim 17 in dem ersten Leimaufnahmebehälter 15 ein transparenter Leim, insbesondere Nassleim. Der Leim 17 kann auch ein Kaltleim oder Heißleim oder Dispersionsleim sein. Demgegenüber ist der Leim 18 in dem zweiten Leimaufnahmebehälter 16 ein farbiger Leim, insbesondere Nassleim aus transparentem Kasein mit mindestens einem Farbpigment. Auch der Leim 18 kann ein Kaltleim oder Heißleim oder Dispersionsleim sein. Hierbei kann der transparente Leim 17 auf den ersten Abschnitt 31 an der Entnahmeeinrichtung 30 aufgetragen werden, wohingegen der farbige Leim 18 auf den dritten Abschnitt 33 an der Entnahmeeinrichtung 30 aufgetragen werden kann. Dadurch ist die Beschriftung gemäß dem dritten und vierten Abschnitt 33, 34 farblich gegenüber dem anderen Bereich der Rückseite des Etiketts 40 abgesetzt. Allgemein kann eine bestimmte Leimsorte verwendet werden, um die Beschriftung sichtbar zu machen. Es ist auch denkbar, dass das komplette Etikett 40, also beide Bereiche 27, 28 der Aufnahmefläche 30 bzw. beide Bereiche 42, 44 und 43, 45 der Rückseite des Etiketts 40, mit farbigem oder farblosem Leim beleimt ist.
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6 zeigt eine Entnahmeeinrichtung 25 gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel in einem Schnitt genauer. Die Aufnahmefläche 30 hat einen ersten Bereich 27 und einen zweiten Bereich 28. Der erste Bereich 27 ist um den zweiten Bereich 28 herum angeordnet. Somit umgibt der erste Bereich 27 den zweiten Bereich 28. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der zweite Bereich 28 als ein auswechselbares Element oder Pad ausgeführt. Der zweite Bereich 28 hat an seinen Seiten abgeschrägte Ränder 29. Somit hat der zweite Bereich 28 die Form eines Pyramidenstumpfs. Der erste Bereich 27 ist an seinem an die Ränder 29 angrenzenden Rand an die Form des zweiten Bereichs 28 angepasst. Somit bilden der erste Bereich 27 und der zweite Bereich 28 bei der in 6 gezeigten Anordnung einen Formschluss. Dadurch wird der zweite Bereich 28 sicher in dem ersten Bereich 27 gehalten. Der zweite Bereich 28 kann jedoch einfach aus dem ersten Bereich 27 entnommen werden, wenn dies gewünscht wird. Bei Bedarf kann hierfür eine Saugglocke Verwendung finden.
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Auch wenn dies in 6 nicht dargestellt ist, weist der zweite Bereich 28 den dritten und vierten Abschnitt 33, 34 auf, wie bei den vorangehenden Ausführungsbeispielen beschrieben. Resultierend daraus kann die Entnahmeeinrichtung 25 bei der in 6 gezeigten Anordnung wieder eine Beschriftung auf der beleimten Rückseite eines Etiketts 40 im Bereich des zweiten Bereichs 28 herstellen. Der zweite Bereich 28 ist jedoch einfach gegen einen anderen zweiten Bereich 28 austauschbar, der ebenfalls als ein auswechselbares Element oder Pad ausgeführt ist. Folglich ist es möglich, je nach Bedarf unterschiedliche Beschriftungen auf der Rückseite eines Etiketts 40 vorzusehen. Zur Vereinfachung der Montage des zweiten Bereichs 28 kann dieser eine Rüstmarkierung umfassen.
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7 zeigt eine Aufnahmefläche 30, bei welcher der erste Bereich 27 und der zweite Bereich 28 derart beleimt ist, dass in dem ersten Bereich 27 eine ausreichende Beleimung für das zu beleimende Etikett 40 vorhanden ist, so dass das Etikett 40 sicher an einem Gebinde 50 anhaften kann, wie beispielsweise in 3 und 4 dargestellt. In dem ersten Bereich 27 ist der Leim 17 streifenförmig auf dem ersten Abschnitt 31 aufgetragen, wohingegen auf dem zweiten Abschnitt 32 kein oder kaum Leim aufgetragen ist. Der Übersichtlichkeit halber sind nicht alle Leimstreifen und zweite Abschnitte 32 mit einem Bezugszeichen versehen. In dem zweiten Bereich 28 ist dagegen die Information auf dem dritten Abschnitt 33 in Zusammenwirkung mit dem vierten Abschnitt 34 vorhanden, welche in diesem Beispiel aus einem Bild in Form eines Logos und einer Ziffernbuchstabenkombination besteht. In diesem Ausführungsbeispiel ist auf dem dritten Abschnitt 33 Leim 18 aufgetragen, wohingegen auf dem vierten Abschnitt 34 kein oder kaum Leim aufgetragen ist.
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Alle zuvor beschriebenen Ausgestaltungen der Etikettiermaschine 1, der Entnahmeeinrichtung 30 und des Verfahrens können einzeln oder in allen möglichen Kombinationen Verwendung finden. Insbesondere ist eine beliebige Kombination der Merkmale der zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele möglich. Zusätzlich sind insbesondere folgende Modifikationen denkbar.
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Die in den Figuren dargestellten Teile sind schematisch dargestellt und können in der genauen Ausgestaltung von den in den Figuren gezeigten Formen abweichen, solange deren zuvor beschriebenen Funktionen gewährleistet sind.
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Bei der Aufnahmefläche 30 kann der erste Abschnitt 31 eine hohe Leimadhäsionskraft aufweisen, wohingegen der zweite Abschnitt 32 eine geringe Leimadhäsionskraft aufweist. Auch dadurch sind der erste und zweite Abschnitt 31, 32 derart ausgestaltet, dass Leim 17, 18 in dem ersten Abschnitt 31 deutlich einfacher anhaften kann als in dem zweiten Abschnitt 32. Hierbei kann der erste Abschnitt 31 zumindest an seiner Oberfläche aus beispielsweise Aluminium, etc. gefertigt sein. Der zweite Abschnitt 32 kann zumindest an seiner Oberfläche aus beispielsweise einem leimabweisenden Material, wie leimabweisenden Kunststoff, insbesondere Polytetrafluoräthylen etc., gefertigt sein Auch damit kann gewährleistet werden, dass die Rückseite des Etiketts 40, also die zu beleimenden Seite des Etiketts 40, ausreichend beleimt wird.
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Bei der Aufnahmefläche 30 kann auch der dritte Abschnitt 33 eine hohe Leimadhäsionskraft aufweisen, wohingegen der vierte Abschnitt 34 eine geringe Leimadhäsionskraft aufweist. Auch dadurch sind der dritte und vierte Abschnitt 33, 34 derart ausgestaltet, dass Leim 17, 18 in dem dritten Abschnitt 33 deutlich einfacher anhaften kann als in dem vierten Abschnitt 34. Damit kann auch gewährleistet werden, dass die Rückseite des Etiketts 40 in dem gleichen Verfahrensschritt mit der Beleimung des ersten Bereichs 27 im zweiten Bereich 28 beschriftet wird. Somit ist der zweite Bereich 28, in welchem der dritte Abschnitt 33 mit hoher Leimadhäsionskraft neben dem vierten Abschnitt 34 mit geringer Leimadhäsionskraft angeordnet ist, zur Beschriftung der zu beleimenden Seite des Etiketts 40 geeignet.
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Die Beschriftung auf der Rückseite des Etiketts 40, welche mit dem dritten Abschnitt 33 hergestellt wurde, kann ein Schriftzug, aber auch eine bildliche Darstellung sein. Es ist somit möglich, individuelle, frei wählbare Merkmale eines Produzenten des Gebindes, wie beispielsweise Maschinenliniennummer und/oder Markenname und/oder Logo, insbesondere Markenlogo, etc., und/oder individuelle, frei wählbare Merkmale eines Herstellers der Etikettiermaschine, wie Formatteilenummer und/oder Markenname und/oder Logo, insbesondere Markenlogo, etc., oder dergleichen an der Entnahmeeinrichtung 30 und somit dem Etikett 40 vorzusehen. Die Informationen beziehen sich damit auf eine Firma, die an der Herstellung eines mit dem Etikett zu versehenden Gegenstands beteiligt ist.
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Bei allen Ausführungsformen kann die Aufnahmefläche 30 auch nur mit dem Leim 17 oder dem Leim 18 beleimt werden.
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Die Aufnahmefläche 30 kann für alle möglichen Etikettenarten, wie beispielsweise ein Hals-, Brust-, Bauch-, Rückenetikett eines Behälters, usw. ausgestaltet sein. Die Oberfläche der Aufnahmefläche 30 kann eine Härte von bis zu 45 Shore haben.
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Der erste Bereich 27 kann anstelle einer linienförmigen oder wabenförmigen Ausgestaltung auch mit einer beliebigen anderen geometrischen Ausgestaltung ausgebildet sein.
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Der in 6 dargestellte Formschluss des ersten Bereichs 27 mit dem zweiten Bereich 28 ist auch auf andere Weise erzeugbar. Der Formschluss kann beispielsweise auch mittels lösbarer Snapverbindung hergestellt werden.
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Der zweite Bereich 28 muss nicht an allen Seiten an den ersten Bereich 27 angrenzen. Es kann auch mindestens ein weiterer Beschriftungsbereich vorhanden sein, der direkt an den zweiten Bereich 28 angrenzt, so dass der zweite Bereich 28 nur an mindestens einer Seite an den ersten Bereich angrenzt. Es ist auch möglich dass der zweite Bereich 28 bis an mindestens einen Rand des zu beleimenden Etiketts 40 heranreicht. In diesem Fall kann der zweite Bereich 28 auch nur an zwei Seiten oder Teilabschnitten an den ersten Bereich 27 angrenzen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Etikettiermaschine
- 2
- Palettentisch
- 10
- Leimwalze
- 11
- Walzenwelle
- 15
- erster Leimaufnahmebehälter
- 16
- zweiter Leimaufnahmebehälter
- 17, 18
- Leim
- 20
- Entnahmeeinrichtungsträger
- 25
- Entnahmeeinrichtung
- 26
- Entnahmeeinrichtungswelle
- 27
- erster Bereich
- 28
- zweiter Bereich
- 29
- Rand
- 30
- Aufnahmefläche
- 31 bis 34
- erster bis vierter Abschnitt
- 40
- Etikett
- 41
- Etikettenbild
- 42
- erster Leimabschnitt
- 43
- zweiter Leimabschnitt
- 44
- erster Rückseitenabschnitt
- 45
- zweiter Rückseitenabschnitt
- 50
- Gegenstand, Gebinde
- 60
- Auge eines Beobachters
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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