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DE102012102637A1 - Verfahren zum Herstellen eines Fußboden- oder Wandelements - Google Patents

Verfahren zum Herstellen eines Fußboden- oder Wandelements Download PDF

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Publication number
DE102012102637A1
DE102012102637A1 DE102012102637A DE102012102637A DE102012102637A1 DE 102012102637 A1 DE102012102637 A1 DE 102012102637A1 DE 102012102637 A DE102012102637 A DE 102012102637A DE 102012102637 A DE102012102637 A DE 102012102637A DE 102012102637 A1 DE102012102637 A1 DE 102012102637A1
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DE
Germany
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filling
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core
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Ceased
Application number
DE102012102637A
Other languages
English (en)
Inventor
Nils-Erik Engström
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Unilin Nordic AB
Original Assignee
Pergo Europe AB
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Pergo Europe AB filed Critical Pergo Europe AB
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Priority to US13/559,242 priority patent/US20130241103A1/en
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren für die Produktion eines Fußbodenelements oder eines Wandelements, welche im Folgenden als Elemente bezeichnet werden, wobei das Element umfasst: einen tragenden Kern aus einem Kernmaterial, eine auf der Oberseite des Elements angeordnete dekorative Schicht, Verbindungsmittel an zumindest zwei ersten gegenüberliegenden Seitenkanten des Elements, die zum Verbinden von seitlich benachbarten Elementen dienen, wobei das Verfahren weiter folgende Schritte umfasst: Entfernen des Volumens von Kernmaterial im Bereich mindestens einer der ersten Seitenkanten, anschließend Auffüllen von zumindest Teilen des Volumens mit einem Füllstoff, anschließend Formen von zumindest Teilen der Verbindungsmittel in den Füllstoff. Die Erfindung bezieht sich ebenso auf ein Fußbodenelement oder ein Wandelement.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Fußboden oder Wandelements. Im Folgenden wird das Fußboden- oder Wandelement der Einfachheit halber als Element bezeichnet.
  • Die WO 97/47834 A1 offenbart einen Fußbodenbelag mit mehreren harten Fußbodenpaneelen. Die Fußbodenpaneele sind an aneinander gegenüberliegenden ersten Seitenkanten mit einander zusammenwirkenden Verbindungsmitteln versehen. Die Verbindungsmittel sind in Form einer Nut und einer Feder und einstückig mit einem Kernmaterial des Fußbodenelements ausgebildet. Das Kernmaterial, welches zumeist gut für die mechanischen Trageeigenschaften des Fußbodenpaneels ausgelegt ist, eignet sich in der Regel aber nur bedingt für die teilweise feine Ausbildung der Verbindungsmittel.
  • Die EP 813 641 B1 offenbart ein Bodenpaneel aus einem aushärtbaren Laminat. Zwei erste Seitenkanten, die aneinander gegenüberliegen, sind mit Verbindungsmittel in der Form einer Nut und einer Feder versehen. Die Nut und die Feder sind jeweils an einer Leiste aus wasserdichtem Material ausgebildet, die an den Seitenkanten des Bodenpaneels vorzugsweise durch Kleben angebracht sind.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Verfahren zum Herstellen eines Fußbodenelements oder eines Wandelements bereitzustellen, welches insbesondere leicht ausführbar ist, wobei die Seitenkanten vorzugsweise aus einem gut zu verarbeitenden Werkstoff gebildet sind. Eine möglichst feste Verbindung der Seitenkanten an dem Fußbodenelement soll sichergestellt sein.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Herstellen eines Fußbodenelements oder eines Wandelements (kurz: Element), wobei das Element folgendes umfasst: einen tragenden Kern aus einem Kernmaterial, eine dekorative Schicht, die auf einer Oberseite des Elements angeordnet ist, sowie Verbindungsmittel an zumindest zwei ersten gegenüberliegenden Seitenkanten des Elements, die zum Verbinden von seitlich benachbarten Elementen dienen. Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst folgende Verfahrensschritte: Entfernen eines Volumens von Kernmaterial im Bereich zumindest einer der ersten Seitenkanten, anschließend Auffüllen von zumindest Teilen des Volumens mit einem Füllstoff, anschließend Formen von zumindest Teilen von Verbindungsmitteln in den Füllstoff.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Verbindungsmittel im Wesentlichen erst dann hergestellt werden, wenn das die Verbindungsmittel tragende Material, nämlich der Füllstoff, bereits an den übrigen Teilen des Elements angebracht ist. Insbesondere wenn zur Ausbildung der Verbindungsmittel Referenzpunkte am Kern verwendet werden, können hierdurch Aufsummierungen von Toleranzen vermieden werden. Dies kann insgesamt zu einer höheren Präzision bei der Ausbildung der Verbindungsmittel führen. Durch das Ausbilden von den Verbindungsmitteln an einem Füllstoff, der separat zum tragenden Kern ausgebildet ist, können sowohl der Kern als auch der Füllstoff jeweils auf deren zu lösende Hauptaufgaben optimiert werden. Die Hauptaufgaben des Kerns betreffen auch die mechanischen Trageeigenschaften des Elements, wohingegen die Hauptaufgaben der Verbindungsmittel auch den räumlich präzisen Anschluss sowie die feste Verbindung benachbarter Elemente betreffen. Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn beim Entfernen von Kernmaterial die dekorative Schicht unangetastet bleibt.
  • Vorzugsweise sind während des Entfernens des Volumens von Kernmaterial mehrere Elemente zu einer Rohplatte zusammengefasst. Somit können in einem einzigen Verfahrensschritt Volumen bezüglich zwei oder mehrerer Elemente entfernt werden, wodurch die Rentabilität des Verfahrens erhöht werden kann. Weitere Vorteile können sich dadurch ergeben, wenn durch das Entfernen des Volumens an einer Rohplatte die Rohplatte selbst zu einer Füllform ausgebildet wird, in die anschließend Füllstoff eingebracht, insbesondere eingegossen, wird.
  • Vorzugsweise werden nach dem Auffüllen mit dem Füllstoff mehrere Elemente aus einer Rohplatte in einem Trennvorgang erzeugt, wobei das Entfernen des Volumens von Kernmaterial vor dem Trennvorgang durchgeführt wird. Der Trennvorgang bedeutet vorzugsweise nicht unbedingt, dass die Elemente vollständig getrennt werden, sondern dass nur das Kernmaterial der Elemente getrennt wird.
  • Vorzugsweise befindet sich der Füllstoff beim Auffüllen in fließfähigem oder nicht vollständig ausgehärtetem Zustand und wird nach dem Auffüllen verfestigt oder ausgehärtet oder verfestigt sich nach dem Auffüllen. Der Füllstoff kann insbesondere aus einer Flüssigkeit oder aus fließfähigen Feststoffen, wie Pulvern oder Granulaten gebildet sein. Durch das Ausbilden des Füllstoffs in zunächst fließfähigem Zustand kann erreicht werden, dass auch Hinterschneidungen und/oder Ausnehmungen bzw. Bohrungen mit dem Füllstoff gefüllt werden bzw. dass der Füllstoff auch in schwierig zu gelangende Bereiche des Volumens gelangen kann. Ferner kann der Verfahrensschritt des Entfernens des Volumens vereinfacht sein, da es genügt, dass in diesem Verfahrensschritt lediglich grobe Strukturen ausgebildet werden.
  • Vorzugsweise wird das Element vor dem Auffüllen mit Füllstoff mit Druck und Wärme behandelt. Alternativ wird das Element nach dem Auffüllen mit dem Füllstoff mit Druck und Wärme behandelt. Dies kann je nach Bedarf und in Abhängigkeit der verwendeten Materialien durchgeführt werden. Insbesondere wenn als Füllstoff thermisch aushärtbare Materialien verwendet werden, ist es vorteilhaft, wenn der Füllstoff gemeinsam mit den anderen Bereichen des Elements mit Druck und Wärme bearbeitet wird. Sollte ein thermoplastischer Werkstoff verwendet werden, ist es vorteilhaft, wenn die anderen Bereiche des Elements ohne den Füllstoff mit Druck und Wärme behandelt wurden. Das Formen von zumindest Teilen der Verbindungsmittel in den Füllstoff hingegen wird vorzugsweise nach der Behandlung mit Druck und Wärme durchgeführt.
  • Alternativ kann der Füllstoff als Teil eines 2-Teile-Systems eingesetzt werden, so dass sich das System erst, nachdem beide „Teile” eingesetzt wurden, seine gewünschte Form annimmt. Andere Ausführungsbeispiele beinhalten Systeme oder Harze, welche in dem gewünschten Raum geschäumt werden können.
  • Vorzugsweise werden die Verbindungsmittel von zumindest einer Seitenkante vollständig in den Füllstoff geformt. Das bedeutet, dass die Verbindungsmittel zumindest dieser Seitenkante im Wesentlichen vollständig durch den Füllstoff gebildet sind. Insbesondere wenn der Füllstoff sich gut für eine spanende Behandlung oder auch andere materialabnehmende Formgebungsverfahren eignet, kann sich hierdurch eine vereinfachte Fertigungsmöglichkeit zur Ausbildung der Verbindungsmittel ergeben. Alternativ kann zumindest ein Teil der Verbindungsmittel als Teil des Füllstoffs gebildet werden und der Überrest Teil des übrigen Teils des Elements sein, zum Beispiel des Kernmaterials.
  • Vorzugsweise bildet das Kernmaterial von ursprünglich einstückig miteinander verbundenen Elementen zumindest Teile von Seitenwandungen einer gemeinsamen Füllform. Das Anbringen von separaten Wandungen, die ein Wegfließen von fließfähigem Material verhindern, kann weitgehend entbehrlich sein, wodurch das Verfahren grundsätzlich einfach durchführbar ist.
  • Vorzugsweise weist die Füllform, zumindest längs zur ersten Seitenkante betrachtet, eine U-förmige Grundform auf, wobei Seitenwandungen der U-förmigen Grundform, die im Wesentlichen parallel zu den ersten Seitenkanten ausgebildet sind, und/oder eine Basis der U-förmigen Grundform durch Teile von Elementen, insbesondere durch Kernmaterial, gebildet sind. Hierdurch kann erreicht werden, dass die gesamte Füllform vollständig durch Material des Elements bzw. der Rohplatte gebildet ist. Das Ausbilden der Füllform kann deutlich vereinfacht werden.
  • Vorzugsweise ist die Füllform vollständig durch Teile von Elementen, insbesondere durch Kernmaterial, gebildet. Es ergeben sich die bereits genannten Vorteile.
  • Obwohl weniger bevorzugt, liegt es innerhalb des Geltungsbereichs der Erfindung, den Füllstoff oder Harz ohne die Form zu verwenden. Wird die Form nicht verwendet, wird der Füllstoff höchstwahrscheinlich gehobelt oder gefräst.
  • Vorzugsweise werden beim Entfernen des Volumens von Kernmaterial Hinterschneidungen und/oder Ausnehmungen im verbleibenden Kernmaterial erzeugt, wobei die Hinterschneidungen und/oder Ausnehmungen derart ausgebildet werden, zum Beispiel durch Fräsen, Räumen (Schaben) oder einer Kombination hiervon, dass der Füllstoffformschlüssig mit der Hinterschneidung und/oder Ausnehmung zusammenwirken kann, insbesondere wenn dieser ausgehärtet ist. Der Füllstoff kann somit gegen ein Bewegen relativ zum Kern gesichert werden. Als Ausnehmungen sind dabei insbesondere auch Bohrungen zu verstehen, die als Sacklochbohrung oder als Durchgangsbohrung ausgebildet sein können. Insbesondere durch Durchgangsbohrungen können dabei Schlaufen am Füllstoff ringartig um Kernmaterial herum gebildet werden, die einen besonders guten Schutz gegen relatives Bewegen des Füllstoffs relativ zum Kern ermöglichen, insbesondere in allen drei Hauptbewegungsrichtungen. Eine einzelne Hinterschneidung bzw. Ausnehmung kann gegebenenfalls genügen.
  • Vorzugsweise wird beim Entfernen des Volumens von Kernmaterial eine parallel zur ersten Seitenkante verlaufende im Wesentlichen vertikal hervorstehende Wange gebildet. Die im Wesentlichen vertikal aber nicht zwangsläufig exakt vertikal hervorstehende Wange weist insbesondere seitliche Riegelflächen auf, welche im Wesentlichen winklig zu einer horizontalen Ebene gebildet sind. Hierdurch können insbesondere Zugspannungen vom Füllstoff in den Kern übertragen werden, die durch ein Auseinanderziehen von seitlich benachbarten Elementen über die Verbindungsmittel erzeugt werden. Die Zugfestigkeit in horizontaler Richtung, insbesondere quer zu den ersten Seitenkanten, kann dadurch erhöht werden.
  • Das Material für den Füllstoff kann jedes Material sein, das geeignet ist, sich mit dem Kernmaterial zu verbinden sowie ein ausreichendes strukturelles Widerstandsvermögen zu erreichen, wenn es mit den seitlich benachbarten Fußbodenelementen verbunden wird. Solche Materialien sind vorzugsweise wärmehärtende Harze, können aber ebenso thermoplastische Kunststoffe sein. Zum Beispiel kann das Material für den Füllstoff Phenolharz oder Phenolharzschaumstoff sein. Jedes Phenolharz ist geeignet, solange sich das Harz mit dem Kern verbindet, so wie vorzugsweise solche, die durch die Kombination von Formaldehydharz, einem Treibmittel und einem Härter hergestellt werden.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Element, umfassend einen tragenden Kern aus einem Kernmaterial, eine dekorative Schicht, die auf einer Oberseite des Elements angeordnet ist, Verbindungsmittel an zumindest zwei ersten gegenüberliegenden Seitenkanten des Elements, vorzugsweise allen Seitenkanten des Elements, die zum Verbinden von seitlich benachbarten Elementen dienen. Das erfindungsgemäße Element ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel zumindest teilweise, insbesondere vollständig, durch einen separat zum Kernmaterial ausgebildeten Füllstoff gebildet sind, der in fließfähigem Zustand an das Kernmaterial angeformt ist. Es ergeben sich die bereits genannten Vorteile und weiteren Ausgestaltungsmöglichkeiten.
  • Vorzugsweise ist der Füllstoff formschlüssig gegenüber dem Kernmaterial gehalten, wodurch sich eine erhöhte Zugfestigkeit des Elements erzielen lässt.
  • Ferner betrifft die Erfindung ein Element, welches nach dem beschriebenen Verfahren hergestellt ist.
  • Die Erfindung wird anhand der Figuren nachfolgend näher erläutert, wobei
  • 1a) bis e) eine Rohplatte bzw. Fußbodenelemente während der unterschiedlichen Verfahrensschritte zeigt;
  • 2a) bis e) eine Rohplatte bzw. Fußbodenelemente während der unterschiedlichen Verfahrensschritte in einer bevorzugten Weiterbildung zeigt;
  • 3
    • a) eine Rohplatte für das Verfahren nach 2 in Draufsicht mit entfernten Volumen zur Ausbildung einer Füllform zeigt,
    • b) die Rohplatte nach 3a, wobei die Füllform mit Füllstoff aufgefüllt ist zeigt,
    • c) ein aus der Rohplatte nach 3b ausgeschnittenes Element zeigt; und
  • 4a) eine Rohplatte bzw. Wandelemente während der unterschiedlichen Verfahrensschritte zeigt.
  • In 1a ist eine Rohplatte 16 gezeigt, die durch Zuschneiden später zu mehreren Elementen 1 verarbeitet werden kann. In 1e sind solche herzustellende Elemente 1 mit ersten gegenüberliegenden Seitenkanten 5' gezeigt.
  • Die Rohplatte 16 umfasst einen Kern 2 aus einem tragfähigem Kernmaterial, beispielsweise HDF oder MDF. Geeignete Kernmaterialien können verschiedene Hölzer, Spanplatten, wie eine hochdichte Faserplatte (HDF) oder eine mitteldichte Faserplatte (MDF), Polymer (thermisch härtendes und thermoplastisches, und in einer festen, Bogen- oder Wellenform) und insbesondere Phenolharzlaminat beinhalten; Flachsplatte, Stein (z. B. Keramik, Marmor und Schiefer), Karton, Beton, Gips, hochdichter armierter Mörtel, Sperrholz, Mehrschichtplatte (OSB), aus zellulosehaltigen Komponenten (umfassend Einzelholzstücke, welche Furnier, Späne, Locken, Flachspan, Sägemehl, Hobelspäne, Splitter, Fasern, Scheiben, WOOD FLOUT, Holzwolle und/oder Holzfasern sein können) hergestellte Kerne, die durch einen organischen oder anorganischen Binder verbunden werden; und andere strukturelle Materialien, wie Metalle (z. B. Blech, Aluminium, Stahl, Kupfer, Verbundmetall oder Legierungen). In manchen Ausführungsbeispielen kann das Kernmaterial geformt werden (entweder offene oder geschlossene Zelle), wie zum Beispiele Polyurethan. In weiteren Ausführungsbeispielen wird der Kern aus mehreren Materialien (wie die oben aufgeführten) hergestellt, entweder als heterogene Masse, in mehreren Schichten oder in definierten Abschnitten. In manchen Ausführungsbeispielen ist es wünschenswert, zum Beispiel aus Akkustik-, Tritt- oder anderen Gründen, eine Dämmfolie aus einem Elastomer einzubinden, die zwischen dem Kern und der oberen und/oder unteren Oberfläche eingesetzt ist.
  • An einer Oberseite 15, die beim hier gezeigten Ausführungsbeispiel während des Verfahrens aber vertikal unten angeordnet ist, ist eine dekorative Schicht 3 angeordnet, welche ein optisch ansprechendes Muster aufweist. Es können noch weitere Schichten vorgesehen sein, wie beispielsweise eine Gegenzugschicht auf der der Oberseite 15 abgewandten Seite des Kerns 2 sowie Lack- oder Verschleißschutzschichten auf der Oberseite 15.
  • In 1b ist die Rohplatte 16 dargestellt, nachdem durch Ausfräsen von Kernmaterial 7 im Kern 2 mehrere Volumen 6 (siehe 3a) freigelegt wurden. Ein Volumen 6 stellt jeweils eine Füllform 9 dar, die mit Füllstoff 8 später ausgefüllt wird. Die Füllform 9 weist eine U-förmige Grundform auf und umfasst eine Basis 11, die den im Wesentlichen tiefsten Punkt der Füllform 9 darstellt, sowie Seitenwandungen 10, die die Füllform 9 seitlich und parallel zu den ersten gegenüberliegenden Seitenkanten 5' begrenzen. Von der Basis 11 ragen beabstandet zu den Seitenwandungen 10 Wangen 14 vertikal in die Füllform 9 hervor. Zwischen den Wangen 14 und den Seitenwandungen 10 sind damit jeweils Hinterschneidungen 12 gebildet.
  • In 1c ist dargestellt, dass die Füllform 9 nun mit einem Füllstoff 8 aufgefüllt ist. Der Füllstoff 8 ist beim Auffüllen flüssig, härtet aber anschließend aus. Es ist zu erkennen, dass der Füllstoff 8 die Hinterschneidungen 12 vollständig ausfüllt. Im ausgehärteten Zustand ergibt sich somit eine feste Ausbildung des Füllstoffs 8 gegenüber dem Kern 2, da durch die Wangen 14 und die Hinterschneidungen 12 ein relatives Bewegen des Füllstoffs 8 gegenüber dem Kern 2 verhindert wird.
  • In 1d ist nun zu erkennen, dass im Bereich der ersten Seitenkanten 5 die Rohplatte 16 mitsamt dem Füllstoff 8 durchschnitten werden. Damit wird die Rohplatte 16 nunmehr zu einzelnen Fußbodenelementen 1 aufgeteilt. Anschließend werden in einem Fräsvorgang die ersten Seitenkanten 5 bearbeitet, so dass die Verbindungsmittel in Form von Nut 4'' und Feder 4' gebildet werden. Die fertig gestellten Verbindungsmittel 4 sind in 1e zu erkennen.
  • Anhand der 2a bis 2e wird eine bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens beschrieben, das weitgehend dem der 1 entspricht. Im Folgenden wird daher lediglich auf die Unterschiede eingegangen. Die Wangen 14 sind ferner mit im Wesentlichen horizontalen Durchgangsbohrungen 13 versehen. In regelmäßigen Abständen, in Längsrichtung der ersten Seitenkanten 5' betrachtet, sind weitere Bohrungen 13 vorgesehen, die identisch zu den in 2b sichtbaren Bohrungen ausgebildet sind. Die Bohrungen 13 müssen aber nicht horizontal sein, sondern können auch geneigt zur Vertikalen bzw. Horizontalen ausgebildet sein. Die Bohrungen 13 können auch winklig zu den ersten gegenüberliegenden Seitenkanten 5' verlaufen und damit eine Richtungskomponente im Wesentlichen parallel zur ersten Seitenkante 5' umfassen. Ferner sind in den Volumen 6, in regelmäßigen Abständen parallel zur ersten Seitenkante 5', Rippen 17 angeordnet, die die Volumen 6 vollständig quer zur ersten Seitenkante 5' durchziehen. Durch die Rippen 17 werden ebenfalls Hinterschneidungen gebildet.
  • Es ist zu erkennen, dass der Füllstoff 8 neben den Hinterschneidungen 12 auch die Bohrungen 13 vollständig ausfüllt. Im ausgehärteten Zustand ergibt sich somit eine noch festere Ausbildung des Füllstoffs 8 gegenüber dem Kern 2, da auch durch die Bohrungen 13 sowie die Rippen 17 ein relatives Bewegen des Füllstoffs 8 gegenüber dem Kern 2 verhindert wird. An den Durchgangsbohrungen 13 bildet der Füllstoff 8 eine ringartige Schlaufe 19 aus, die einen Teil der Wange 14 vollständig umgreift.
  • In 3a ist die Rohplatte 16 nach 2b in Draufsicht dargestellt. Dabei sind bereits Volumen 6 von Kernmaterial 7 entfernt worden, so dass die Füllformen 9 gebildet sind. Ferner sind die Seitenwandungen 10 der Füllform 9 sowie quer zu den Seitenwandungen 10 ausgebildete Querwandungen 20 ersichtlich, die die Füllformen 9 axial begrenzen.
  • In 3a ist zu erkennen, dass die bereits in 2b angedeuteten Rippen 17 in regelmäßigen Abständen entlang den Seitenkanten 5 in der Füllform 9 angeordnet sind. Die Rippen 17 erstrecken sich dabei über die vollständige Querrichtung der Füllform 9. In 3b sind die Rippen 17 aber nicht mehr zu erkennen, da diese dann vollständig durch den Füllstoff 8 überdeckt sind. Es ist aber ersichtlich, dass sich der Füllstoff 8 im fließfähigen Zustand derart um die Rippen 17 herum anordnet, dass im ausgehärteten Zustand der Füllstoff 8 nicht mehr in Richtung parallel zu den Seitenkanten 5 gegenüber dem Kern 21 verschoben werden kann. Die Rippen 17 sind natürlich nur im Falle der Ausführungsform nach 2 vorhanden. Bei der Rohplatte nach der Ausführungsform nach 1 sind die Rippen 17 nicht vorgesehen. Insofern ist die Darstellung der 3a mit Ausnahme der Rippen 17 auch für die Ausführungsform nach 1 anwendbar.
  • In 3b sind Schnittlinien 18 angedeutet, an denen die Rohplatte 16 zu den einzelnen Fußbodenelementen 1 geschnitten werden. Die ersten Schnittlinien 18' verlaufen im Wesentlichen parallel zu den ersten Seitenkanten 5'. Die zweiten Schnittlinien 18'' verlaufen quer zu den ersten Seitenkanten 5' und bilden damit zweite gegenüberliegende Seitenkanten 5'' aus.
  • 3c zeigt in Grundzügen ein Fußbodenelement 1. In dem Bereich. der ersten Seitenkanten 5' wird das Fußbodenelement 1 von unten betrachtet durch den Füllstoff 8 gebildet. Analog zu den Verbindungsmittel 4 an den ersten gegenüberliegenden Seitenkanten können auch an übrigen gegenüberliegenden Seitenkanten 5'' derartige Verbindungsmittel in Füllstoff ausgebildet werden.
  • Die Bohrungen 13 und die Rippen 17 stehen exemplarisch für Hinterschneidungen/Ausnehmungen, die durch das Kernmaterial gebildet werden und für eine formschlüssige Verbindung zwischen Kern und Füllstoff sorgen. Eine formschlüssige Verbindung kann so entlang der Seitenkante, senkrecht zur Seitenkante parallel zur dekorativen Schicht und/oder senkrecht zur Seitenkante und senkrecht zur dekorativen Schicht entstehen. Die Hinterschneidungen/Ausnehmungen können dabei hinsichtlich ihrer effektiven und einfachen Herstellung noch weiter verbessert werden.
  • 4a ist 1c sehr ähnlich und bezieht sich auf Wandelemente. 4a zeigt die Füllform 9 befüllt mit dem Füllstoff 8. Wie in 4b dargestellt, wird ein Ausschnitt 21 gebildet. In dem Ausführungsbeispiel der 4b hat der Ausschnitt 21 eine im Wesentlichen rechteckige Form mit einer Länge L und einer Breite B. Die Breite B ist größer als eine Dicke T (siehe 4a) des Kernmaterials 7 auf der Unterseite der Füllform 9, so dass durch Bildung des Ausschnitts 21 das Kernmaterial 7 vollständig über die Länge L des Ausschnitts 21 entfernt wird. Durch Bildung des Ausschnitts 21 werden zwei benachbarte Wandelemente 22 gebildet, welche sich, wie in 4c dargestellt, rechtwinklig zueinander erstrecken können und durch den Füllstoff 8 miteinander verbunden sind. Da der Füllstoff 8 verformt werden muss, um die in 4c dargestellte Anordnung der Wandelemente 22 erreichen, verfügt er über eine gewisse Flexibilität. Abgesehen von dem spezifischen Ausführungsbeispiel entsprechend der 4a bis 4c, ist die Flexibilität des Füllstoffs vorzugsweise größer als die Flexibilität des Kernmaterials.
  • In einem weniger bevorzugten Ausführungsbeispiel wird der Füllstoff 8 geformt und zumindest teilweise bearbeitet, bevor er an dem Kernmaterial 7 fixiert wird. Zum Beispiel kann eine grobe Form des Kernmaterials 8 gebildet werden, beispielsweise durch Ausformen oder Extrudieren oder andere Prozesse, und anschließend an der richtigen Position mit dem Kernmaterial verbunden werden. Die zwei Teile können durch Kleben oder chemisches Verbinden aneinandergefügt werden. Das Aneinanderfügen kann auch das Ergebnis eines Füllstoffs 8 sein, der in einem „halb-gehärteten Zustand”, d. h. in einem B-Zustand, bereitgestellt wurde und nur in Kontakt mit dem Kernmaterial 7 gebracht wurde, das vollständig ausgehärtet war, um eine einwandfreie Verbindung zu schaffen. Nach dem Aneinanderfügen der zwei Teile kann der Füllstoff 8 gesägt, gefräst, geschabt oder geräumt werden, um die final gewünschte Form zu erhalten.
  • Obwohl die Form der in den Figuren dargestellten, aneinandergefügten Elemente demonstriert, wie die vorliegende Erfindung genutzt werden kann, um Anschlüsse zu bilden, die geeignet sind, durch relative Rotationsbewegungen der Paneele montiert zu werden, liegt es innerhalb des Geltungsbereichs der Erfindung, eine Form bereitzustellen, die jede Kombination von Verbindungsverfahren erlaubt, zum Beispiel relative horizontale, vertikale oder Rotationsbewegung.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fußbodenelement
    2
    Kern
    3
    dekorative Schicht
    4
    Verbindungsmittel
    5
    gegenüberliegende Seitenkante
    6
    Volumen
    7
    Kernmaterial
    8
    Füllstoff
    9
    Füllform
    10
    Seitenwandung
    11
    Basis
    12
    Hinterschneidung
    13
    Bohrung
    14
    Wange
    15
    Oberseite
    16
    Rohplatte
    17
    Rippe
    18
    Schnittlinie
    19
    Schlaufe
    20
    Querwandung
    21
    Ausschnitt
    22
    Wandelement
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 97/47834 A1 [0002]
    • EP 813641 B1 [0003]

Claims (15)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Fußbodenelements (1) oder eines Wandelements (22), welche im Folgenden als Element (1, 22) bezeichnet werden, wobei das Element (1, 22) umfasst: einen tragenden Kern (2) aus einem Kernmaterial (7), eine dekorative Schicht (3), die auf einer Oberseite (15) des Elements (1, 22) angeordnet ist, Verbindungsmittel (4) an zumindest zwei ersten gegenüberliegenden Seitenkanten (5) des Elements (1, 22), die zum Verbinden von seitlich benachbarten Elementen (1, 22) dienen, wobei das Verfahren folgende Verfahrensschritte umfasst: Entfernen eines Volumens (6) von Kernmaterial (7) im Bereich zumindest einer der ersten Seitenkanten (5), anschließend Auffüllen von zumindest Teilen des Volumens (6) mit einem Füllstoff (8), anschließend Formen von zumindest Teilen von Verbindungsmittel (4) in den Füllstoff (8).
  2. Verfahren nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass während des Entfernens des Volumens (6) von Kernmaterial (7) mehrere Elemente (1, 22) zu einer Rohplatte (16) zusammengefasst sind.
  3. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Auffüllen mit dem Füllstoff (8) mehrere Elemente (1, 22) aus einer Rohplatte (16) in einem Trennvorgang erzeugt werden, wobei das Entfernen der Volumens (6) von Kernmaterial (7) vor dem Trennvorgang durchgeführt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Füllstoff (8) beim Auffüllen in fließfähigem Zustand befindet und nach dem Auffüllen verfestigt wird oder sich verfestigt.
  5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (1, 22) vor dem Auffüllen mit Füllstoff (8) mit Druck und Wärme behandelt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (1, 22) nach dem Auffüllen mit dem Füllstoff (8) mit Druck und Wärme behandelt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (4) von zumindest einer ersten Seitenkante (5) vollständig in den Füllstoff (8) geformt werden.
  8. Verfahren nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Kernmaterial (7) von ursprünglich einstückig miteinander verbundenen Elementen (1, 22) zumindest Teile von Seitenwandungen (10) einer gemeinsamen Füllform (9) bilden.
  9. Verfahren nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllform (9) zumindest längs zur ersten Seitenkante (5) betrachtet eine U-förmige Grundform aufweist, wobei Seitenwandungen (10) der U-förmigen Grundform, die im Wesentlichen parallel zu den ersten Seitenkanten (5) ausgebildet sind, und/oder eine Basis (11) der U-förmigen Grundform durch Teile von Elementen (1, 22), insbesondere durch Kernmaterial (7), gebildet sind.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllform (9) vollständig durch Teile von Elementen (1, 22), insbesondere Kernmaterial (7), gebildet ist.
  11. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Entfernen des Volumens (6) von Kernmaterial (7) Hinterschneidungen (12) und/oder Ausnehmungen (13) im verbleibenden Kernmaterial (7) erzeugt werden, wobei die Hinterschneidungen (12) und/oder Ausnehmungen (13) derart ausgebildet werden, dass der Füllstoff (8) formschlüssig mit den Hinterschneidungen (12) und/oder Ausnehmungen (13) zusammenwirken kann, so dass der Füllstoff (8) gegen ein Bewegen relativ zum Kern (2) gesichert ist.
  12. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Entfernen des Volumens (6) von Kernmaterial (7) eine parallel zur ersten Seitenkante (5) verlaufende vertikal hervorstehende Wange (14) gebildet wird.
  13. Fußbodenelement (1) oder Wandelement (22), welche im Folgenden als Element (1, 22) bezeichnet werden, umfassend einen tragenden Kern (2) aus einem Kernmaterial (7), eine dekorative Schicht (3), die auf einer Oberseite (15) des Elementes (1, 22) angeordnet ist, Verbindungsmittel (4) an zumindest zwei ersten gegenüberliegenden Seitenkanten (5) des Elements (1, 22), die zum Verbinden von seitlich benachbarten Elementen (1, 22) dienen, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (4) zumindest teilweise durch einen separat zum Kernmaterial (7) ausgebildeten Füllstoff (8) gebildet sind, der in fließfähigem Zustand an das Kernmaterial (7) angeformt ist.
  14. Element (1, 22) nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllstoff (8) formschlüssig gegenüber dem Kernmaterial (7) gehalten ist.
  15. Element (1, 22) nach einem der Ansprüche 13 oder 14, das nach einem der Ansprüche 1 bis 12 hergestellt ist.
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