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Die Erfindung betrifft eine Fliese für einen Wand-, Boden- oder Deckenbelag gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Im europäischen Patent
EP 0 958 116 B1 wird ein Verfahren zur Herstellung von Formteilen aus pulverisiertem Lignozellulosefasern beschrieben, durch das sich plattenförmige Formteile herstellen lassen, die sich durch eine hohe Dichte und gute Form- und Temperaturbeständigkeit auszeichnen. Derartige plattenförmige Formteile sollen als Ersatz für herkömmliche Kacheln oder Fliesen eingesetzt werden. Das Verlegen dieser Formteile ist jedoch vergleichsweise aufwendig, da zunächst ein Bett vorbereitet werden muss, in das die plattenförmigen Formteile eingesetzt werden. Nach dem Verlegen werden die verbleibenden Fugen in herkömmlicher Weise wie bei Keramikfliesen mit Füllmittel gefüllt (Verfugen). Dieses Verlegeverfahren ist äußerst aufwendig, selbst für einen handwerklich versierten Laien nur mit größeren Schwierigkeiten mit der gewünschten Qualität durchführbar.
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Im Bereich von Bodenbelägen sind sogenannte Laminatböden bekannt, bei denen ein MDF-Kern aus mit Bindemitteln versetzten Holzfasern oder -spänen besteht, der eine Dichte im Bereich von 600 bis 800 kg/m3 aufweist. Dieser MDF-Kern ist an seiner Unterseite, d.h. auflageseitig mit einer Unterzugschicht (Underlay) und im Bereich der Sichtfläche mit einer Dekorschicht aus Papier und einer Deckschicht (Overlay) beschichtet.
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In der
DE 10 2004 003 457 A1 ist eine Fliese beschrieben, bei der Holzfasermaterial mit einem Bindemittel versetzt ist und auf eine Dichte von mehr als 1000 kg/m
3 verdichtet ist. Zur Verbindung der Fliesen sind diese entlang ihrer Umfangskanten mit einer Profilierung versehen, die eine Vertikal- und Horizontalverriegelung ermöglichen und somit das Verlegen gegenüber der eingangs beschriebenen Lösung deutlich vereinfacht. Derartige Fliesen zeichnen sich dadurch aus, dass durch geeignete Prägung und Einfärbung die Anmutung herkömmlicher Fliesenmaterialien wie beispielsweise Keramik, Schiefer, Marmor nachgeahmt werden kann, wobei aufgrund des vergleichsweise leichten Materials die Flächenbelastung des Tragwerks deutlich geringer als bei herkömmlichen Materialien ist, wobei jedoch die Dämpfungs- und Isolationseigenschaften eher verbessert sind.
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Die Oberseite der Fliese, d.h. die die Nutz- oder Sichtfläche des Belags bildende Großfläche wird durch das Grundmaterial selbst gebildet, das allenfalls noch mit einer Lackierung oder einer Imprägnierung versehen ist. Im Gegensatz zu den eingangs beschriebenen Laminatböden kann bei dem erfindungsgemäßen Belag auf das verfahrenstechnisch schwierig zu beherrschbare Aufbringen von Dekorschicht, Underlay und Overlay verzichtet werden.
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Ein Problem bei derartigen aus Lignozellulose-Materialien hergestellten Fliesen bestehet darin, dass diese bei der Herstellung und im praktischen Einsatz in Abhängigkeit von Umweltbedingungen gewissen Dehnungs- oder Schwindungsprozessen ausgesetzt sein können, die nach dem Verlegen zu einer Spaltenbildung, einem Verzug oder einer übermäßigen Belastung einer Horizontalverriegelung führen können.
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fliese mit verbesserter Maßhaltigkeit zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmalskombination des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß wird dem Grundmaterial der Fliese, d. h. den Partikeln aus Lignozellulosefasern oder -spänen Kork zugemischt und dann zu der Fliese verpresst. Es zeigte sich überraschender Weise, dass durch die Hinzufügung von Korkpartikeln die Dehnungs- und Schwindungseigenschaften des Grundmaterials deutlich verbessert werden können, so dass die eingangs genannten Problem bei der Lagerung und nach dem Verlegen der Fliesen nicht oder in stark verringertem Maße auftreten.
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung beträgt der Gewichtsanteil des Korks zwischen 2 bis 20 Gewichtsprozent, vorzugsweise liegt der Korkanteil zwischen 5 bis 10 %.
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Als besonders gut geeignet hat sich ein Korkpartikeldurchmesser im Bereich von 0,1 mm und 0,8 mm herausgestellt.
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Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung sind ähnlich wie beim eingangs beschriebenen Stand der Technik entlang den Umfangskanten Verriegelungselemente zur horizontalen und/oder vertikalen Verriegelung vorgesehen.
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Die Oberfläche der korkhaltigen Fliese kann zur Nachahmung eines Materials, beispielsweise Keramik, Schiefer, etc. geprägt sein.
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Erfindungsgemäß wird es bevorzugt, wenn die Fliese hoch verdichtet ist, wobei die Dichte im Bereich von mehr als 1100 kg/m3 liegt.
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Das Grundmaterial der Fliese kann vor dem Verpressen eingefärbt werden, wobei eine durchgängige Einfärbung bevorzugt ist.
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Zusätzlich zu dem Korkmaterial können auch insbesondere im Nutzflächenbereich die Abrasion verringernde Materialien wie beispielsweise Korundpartikel oder dergleichen beigefügt werden.
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Der Durchmesser der Holzfasern oder Holzspäne liegt vorzugsweise unterhalb von 0.01 mm.
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Der verwendete Kork ist vorzugsweise als Granulat ausgeführt, wobei die Dichte im Bereich zwischen 50 bis 70 kg/m3 liegt. Der mittlere Granulatdurchmesser liegt etwa im Bereich zwischen 0.1 und 0.8 mm, wobei die überwiegenden Anteile im Bereich zwischen 0,2 und 0,6 mm liegen.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Fliese aus Lignozellulosefasern oder -spänen.
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In
1 ist eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Bodenfliese
1 dargestellt. Diese besteht im Wesentlichen aus Lignozellulosefasern oder -spänen, die beispielsweise aus Holzrückständen der holzverarbeitenden Industrie gewonnen werden. Diese Partikel mit vorzugsweise einem Partikeldurchmesser kleiner 0,005 mm sind mit einem duroplastischen Bindemittel, Farbpigmenten und ggf. weiteren Komponenten zur thermischen Stabilisierung, Verbesserung des Brandschutzes, etc. versetzt. Der Anteil an Bindemittel beträgt bei den erfindungsgemäßen Fliesen weniger als 20%, vorzugsweise weniger als 10% (bezogen auf das Gewicht der gesamten Mischung). Bis hierhin entspricht die Materialzusammensetzung einer Fliese, wie sie in der
DE 10 2004 003 457 A1 beschrieben ist. Zusätzlich können zur Verbesserung der Verschleißfestigkeit die Abrasion verringernde Materialien wie beispielsweise Korundpartikel beigemischt sein. Dabei ist es möglich, das gesamte Material durchgängig mit derartigen Verschleiß mindernden Partikeln zu versetzen. Prinzipiell ist es auch möglich, diese Verschleiß mindernden Partikel lediglich im Nutzbereich, d. h., in der die Oberseite
18 bildenden Schicht anzuordnen. Erfindungsgemäß wird dem Grundmaterial ein Anteil von Korkpartikeln beigemischt, der vorzugsweise im Bereich zwischen 5 und 10 Gewichtsprozent liegt. Diese Zumischung von Kork bewirkt zum Einen – wie bereits ausgeführt – eine Verbesserung der Maßhaltigkeit, da das Dehnungs- und Schwindungsverhalten nach dem Entformen, während des Lagerns und beim verlegten Boden gegenüber herkömmlichen Materialien ohne Kork deutlich verbessert werden kann. Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass durch die Korkmaterialien die Stoßdämpfung deutlich verbessert werden kann, so dass eine Übertragung von Trittschall und dergleichen verringert wird. Die Korkpartikel haben vorzugsweise einen Durchmesser von 0,1 mm bis 0,8 mm. Bevorzugt liegt der Partikeldurchmesser im Bereich von 0,2 mm bis 0,5 mm.
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Die Fliese
1 hat eine im Wesentlichen quadratförmige Grundfläche, wobei bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Kantenlänge von etwa 30 cm gewählt ist. An den Umfangskanten
2,
4,
6 und
8 jeder Fliese
1 sind Verriegelungsmittel vorgesehen, wobei beispielsweise die Verriegelungsmittel
10 an der Umfangskante
2 in Form einer Nut und die Verriegelungsmittel
14 an der anderen Umfangskante
6 im wesentlichen als Feder ausgebildet sind. Die Verriegelungsmittel
12,
16 an den beiden anderen Umfangskanten
4,
8 können entsprechend ausgebildet sein. Alternativ könnten diesen Umfangskanten
4,
8 auch so ausgebildet sein, dass der Eingriff durch Absenken einer Fliese
1 auf die andere erfolgt. Derartige "Druckknopfverbindungen" sind bekannt und beispielsweise in der Anmeldung
DE 10 2004 001 363.2 beschrieben.
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Die Herstellung der Fliese 1 erfolgt mit einer Formteilpresse, wobei die Formteilmasse bestehend aus dem Faser- oder Spänematerial, den Farbpigmenten, den Korkpartikeln, den verschleißmindernden Partikeln, dem Bindemittel und den sonstigen Inhaltsstoffen in eine Pressform eingefüllt und dann bei einem sehr hohen Druck (beispielsweise mehr als 3,4 Mpa) zum Formteil gepresst wird. Während des Pressvorgangs wird die Pressform auf eine Temperatur im Bereich von 50°C bis 220°C erwärmt, um das Aushärten der Formmasse zu beschleunigen. Zur Herstellung der Prägung 20 ist der die Oberseite 18 bildende Teil der Pressform mit einem der Prägung 20 entsprechenden Muster versehen. Aufgrund des Pressvorgangs kann diese Prägung praktisch in beliebiger Form ausgebildet werden – bei den herkömmlichen Verfahren mit einer eine Presse durchlaufenden Materialbahn (beispielsweise bei Laminatböden) ist die Geometrie der Prägung aufgrund des Durchlaufverfahrens begrenzt. Nach dem Aushärten des Formteils werden dann die Verriegelungsmittel durch Fräsen der Umfangskanten 2, 4, 6, 8 ausgebildet.
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Die in 1 sichtbare Oberfläche 18 der Fliesen ist mit einer dreidimensionalen Textur oder Prägung 20 versehen, wobei beim dargestellten Ausführungsbeispiel eine Oberfläche erzielt wird, wie sie beispielsweise bei Schieferplatten oder ähnlichen schichtförmigen Naturwerkstoffen ausgebildet ist.
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Durch geeignete Wahl der Farbpigmente kann die Fliese so eingefärbt werden, dass die Anmutung im Zusammenwirken mit der Prägung 20 einem Naturstoff sehr nahe kommt. Prinzipiell ist es jedoch auch möglich, ein neutrales Farbpigment zu wählen und die abschließende Farbgebung durch eine Lackierung oder eine Imprägnierung der Oberfläche zu gestalten.
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Die Verriegelungselemente können beispielsweise in der Weise ausgeführt sein, wie sie in dem Stand der Technik gemäß der
DE 10 2004 003 457 A1 beschrieben sind. Prinzipiell können an zwei gegenüberliegenden Umfangskanten auch Federelemente ausgebildet sein, die beim Ansetzen der Fliese mit einer der anderen Umfangskanten an eine bereits verlegte Fliese durch Abwinkeln in eine Verriegelungsausnehmung in einer benachbarten Fliese einschnappt. Derartige Systeme sind als Fold-Down-Systeme bekannt. Auch sogenannte Side-Push-Systeme können verwendet werden, bei denen ein Schieber durch Ansetzen an eine andere Fliese in eine Verriegelungsposition verschoben werden kann.
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Wie eingangs erläutert, wird es bevorzugt, wenn das Kork als Granulat verarbeitet wird, wobei die Korngröße im Bereich zwischen 0.1 und 0.8 mm liegt. Der weit überwiegende Anteil der Korngrößenfraktion liegt im Bereich zwischen 0,2 und 0,6 mm.
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Die Erfindung wurde vorstehend anhand eines Bodenbelags erläutert. Wie bereits erwähnt, können die erfindungsgemäßen Fliesen selbstverständlich auch zur Verkleiden von Wand- oder Deckenbereichen verwendet werden.
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Offenbart ist eine Fliese für einen Wand-, Boden- oder Deckenbelag, die im Wesentlichen aus Pflanzenpartikeln, insbesondere Holzfasern oder Holzspänen besteht, die mit einem Bindemittel versetzt und auf eine Dichte von zumindest 900 kg/m3 verpresst sind. Erfindungsgemäß enthält die Fliese einen Anteil an Korkpartikeln.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fliese
- 2
- Umfangskante
- 4
- Umfangskante
- 6
- Umfangskante
- 8
- Umfangskante
- 10
- Nut
- 12
- Nut
- 14
- Feder
- 16
- Feder
- 18
- Oberseite
- 20
- Prägung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0958116 B1 [0002]
- DE 102004003457 A1 [0004, 0021, 0026]
- DE 102004001363 [0022]