-
Die Erfindung betrifft eine Kombination aus einem ein elektrisch verstellbares Schließelement aufweisenden Schloss und einem mobilen, betriebsmäßig dem Nutzer zugeordneten Identifikationsgeber.
-
Bei aus dem Stand der Technik bekannten Kombinationen aus einem elektrischen Schloss und einem mobilen Identifikationsgeber, siehe z.B. die nicht vorveröffentlichte Patentanmeldung
DE 10 2011 054 684.7 , besteht stets die Problematik, dass die Funktionalität des Schlosses unter allen Umständen gewährleistet sein muss. So darf es niemals passieren, dass ein zu geringer Ladezustand einer dem Schloss zugeordneten Speicherzelle den Austausch des Schließgeheimnisses zwischen dem mobilem Identifikationsgeber und dem Schloss oder das elektrische Verstellen eines Schließelements beeinträchtigt wird. Neben einem zu geringen Ladezustand der elektrischen Speicherzelle besteht im Winter oftmals die Problematik, dass die Funktionsfähigkeit der dem Schloss zugeordneten Speicherzelle durch zu geringe Temperaturen beeinträchtig ist. Wenn die Kombination als Diebstahlschutz eines Zweirades vorgesehen ist, besteht die Problematik, dass bei längeren Fahrten in abgelegenen Gebieten, wenn die Speicherzelle erschöpft ist, in der Regel die Möglichkeit nicht gegeben ist, passende Speicherzellen für den Betrieb des Schlosses käuflich zu erwerben. Gesetz dem Fall, dass sich eine Verkaufsstelle in Reichweite befindet, besteht dann immer noch das Problem, dass beim Einkaufen die diebstahlhemmende Funktion des Schlosses nicht mehr gewährleistet ist und das Zweirad aus diesem Grund entweder in die Verkaufsräume mitgenommen werden muss oder unverschlossen vor der Verkaufsstätte verbleiben muss. Darüber hinaus passiert es oft, dass die Speicherzelle des Schlosses genau dann ihre Funktionalität verliert, wenn man den durch das Schloss gesicherten Gegenstand, z.B. ein Zweirad, nach längerer Zeit wieder einmal verwenden möchte und dann die zur Spannungsversorgung des Schlosses vorgesehene Speicherzelle erst zeitaufwändig ausgetauscht werden muss.
-
Da es für die Vermarktungsfähigkeit einer solchen Kombination also äußerst ungünstig ist, wenn sich das Schloss unter den oben beschriebenen Umständen nicht mehr öffnen ließe, ist einem solchen Schloss in der Regel eine zusätzliche mechanische Öffnungseinheit zugordnet. Da diese jedoch aus Stahl gefertigt sein muss um den Ansprüchen an den Diebstahlschutz zu genügen, erhöht sich das Gewicht des Schlosses signifikant. Darüber hinaus erfordert die Integration eines solchen mechanischen Öffnungsmechanismuses einen erhöhten Platzbedarf. Da nun neben dem mobilen Identifikationsgeber auch der Schlüssel zum Bedienen der mechanischen Öffnungseinheit notwendig ist, muss der Nutzer beide Bedienelemente stets mit sich führen. Darüber hinaus bedeutet die Verwendung eines mechanischen, zusätzlichen Öffnungsmechanismuses eine erhöhte Diebstahlgefahr des durch das Schloss gesicherten Gegenstandes.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, bei einer Kombination aus einem Schloss und einem mobilen Identifikationsgeber der eingangs genannten Art, die oben aufgeführten Nachteile zu reduzieren.
-
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung bei einer Kombination aus einem Schloss und einem mobilen Identifikationsgeber der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass im mobilen Identifikationsgeber eine der Spannungsversorgung des elektrisch verstellbaren Schließelementes des Schloss dienende Speicherzelle vorgesehen ist. Dadurch ist gewährleistet, dass die Funktionalität des Schloss unabhängig vom Ladezustand einer dem Schloss zugeordneten Speicherzelle gewährleistet ist.
-
Als günstig hat es sich zudem gezeigt, wenn die Spannungsversorgung mittels einem dem mobilen Identifikationsgeber zugeordneten Schnittstellenelement und einem mit diesem koppelbaren, dem Schloss zugeordneten Schnittstellengegenstück gebildet ist. Durch die direkte Verbindung zwischen dem mobilem Identifikationsgeber und dem Schloss ist gewährleistet, dass kein zusätzliches Verbindungselement wie ein Adapter oder ähnliches mitgeführt werden muss. Als vorteilhaft hat es sich zudem gezeigt, wenn das Schnittstellenelement und das Schnittstellengegenstück mittels Leiterbahnenkontakten oder induktiv koppelbar sind. Eine solche Ausführung hat einen positiven Einfluss auf die Funktionalität der Verbindung zwischen dem Schloss und dem mobilem Identifikationsgeber und wirkt sich dadurch günstig auf die Benutzerfreundlichkeit der erfindungsgemäßen Kombination aus.
-
Als besonders günstig hat es sich erwiesen, wenn die Spannungsversorgung über einen USB-Anschluss realisiert ist. Dies hat den Vorteil, dass die Speicherzelle des mobilen Identifikationsgebers vom Nutzer an einem Computer, Laptop oder ähnlichem aufgeladen werden kann. Dies führt dazu, dass der mobile Identifikationsgeber stets ausreichend elektrische Energie zum Spannungsversorgung des Schlosses bereitstellen kann.
-
Als vorteilhaft hat es sich zudem gezeigt, wenn dem Schloss eine als Akkumulator ausgeführte Speicherzelle zugeordnet ist. Dies hat den Vorteil, dass die Speicherzelle des mobilen Identifikationsgebers nicht nur zur unmittelbaren Spannungsversorgung, sondern auch zur mittelbaren Spannungsversorgung des Schlosses dienen kann, indem die Speicherzelle des Schlosses über den mobilen Identifikationsgebers aufgeladen werden kann.
-
Für die diebstahlhemmende Wirkung einer erfindungsgemäßen Kombination aus einem Schloss und einem mobilen Identifikationsgeber hat es sich als besonders günstig erwiesen, wenn dem mobilen Identifikationsgeber ein Sender und dem Schloss ein Empfänger zum Austausch eines ein Schließgeheimnis tragenden Signals zugeordnet sind. Bei dieser Zuordnung kann die Übertragung des ein Schließgeheimnis tragenden Signals z.B. durch Bluetooth, low energy Bluetooth, das ANT-Protokoll oder ähnlichem erfolgen. Dadurch ist es möglich, das Mobiltelefon als mobilen Identifikationsgeber zu verwenden. Die würde die Verwendung der erfindungsgemäßen Kombination in einem Zweiradmietsystem ermöglichen. Im Rahmen der Erfindung ist es natürlich auch denkbar, dass die Übermittelung des ein Schließgeheimnis tragenden Signals als SMS oder als Telefonanruf erfolgt.
-
Für den Energieverbrauch des mobilen Identifikationsgebers hat es sich zudem als vorteilhaft erwiesen, wenn der mobile Identifikationsgeber zwischen einem energieneutralen Ruhemodus und einem energieintensiven Betriebsmodus überführbar ist. Dadurch ist gewährleistet, dass der Sender im Ruhemodus, insbesondere wenn er in der Wohnstätte oder der Arbeitsstelle abgelegt wird, inaktiv ist und somit keine Energie verbraucht wird.
-
Als besonders vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn dem mobilen Identifikationsgeber ein Lagesensor und/oder ein Beschleunigungssensor zugeordnet ist. Die Verwendung solcher Bauteile ermöglicht eine kostengünstig Herstellung und eine kompakte Bauweise des mobilen Identifikationsgebers.
-
Im Rahmen der Erfindung hat es sich zudem als günstig erwiesen, wenn der Sender und der Empfänger dem Schloss zugeordnet sind, und wenn dem mobilen Identifikationsgeber ein vorzugsweise passiver Signalbeeinflusser zur Abwandlung des vom Sender ausgesandten Signals in ein Geheimsignal zugeordnet ist. Dies hat den Vorteil, dass die Speicherzelle des mobilen Identifikationsgebers ausschließlich zur mittelbaren oder unmittelbaren Spannungsversorgung des Schlosses vorgesehen sein kann, also nur Energie für den Betrieb des Schlosses bereitstellen muss.
-
Als besonders günstig hat es sich zudem erwiesen, wenn dem mobilen Identifikationsgeber und oder dem Schloss mindestens eine Statusanzeige, vorzugsweise mindestens eine LED, zugeordnet ist. Dadurch lässt sich der Status, insbesondere der Ladezustand, des mobilen Identifikationsgebers und/oder des Schlosses auf einen Blick erfassen.
-
Als günstig hat es sich zudem gezeigt, wenn dem Schnittstellenelement und/oder dem Schnittstellengegenstück eine Abdeckkappe zum Schutz vor Witterungseinflüssen zugeordnet ist. Die Verwendung dieser Abdeckkappen hat den Vorteil, dass sowohl das Schloss als auch der mobile Identifikationsgeber bei allen Witterungsbedingungen stets betriebsbereit ist.
-
Als vorteilhaft hat es sich zudem erwiesen, wenn der mobile Identifikationsgeber in ein abnehmbares Zubehörteil eines Zweirades, insbesondere in eine Beleuchtungsanlage oder in einen Zweiradcomputer integriert ist. Da diese Zubehörteile zum Schutz vor Diebstahl durch den Nutzer stets vom Zweirad entfernt werden, entfällt die zusätzliche Mitführung des mobilen Identifikationsgebers. Dies hat einen positiven Einfluss auf die Benutzerfreundlichkeit der erfindungsgemäßen Kombination.
-
Im Folgenden wird die Erfindung an einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert; es zeigen:
-
1 eine perspektivische Schnittansicht eines Schlosses und eines korrespondierenden mobilen Identifikationsgebers,
-
2 eine Detailansicht des Schließelementes des Schlosses in der Schließstellung,
-
3 eine Detailansicht des Schließelements des Schlosses in der Öffnungsstellung, und
-
4 eine Detailansicht des mobilen Identifikationsgebers.
-
1 zeigt eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kombination 1. Zu sehen sind dabei ein Schloss 2 und ein dazu korrespondierender mobiler Identifikationsgeber 3. Im gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt die Übertragung des ein Schließgeheimnis beinhaltenden Signals zwischen dem mobiler Identifikationsgeber 3 und dem Schloss 2 durch einen dem mobiler Identifikationsgeber 3 zugeordneten Sender und einem dem Schloss 2 zugeordneten Empfänger. Die Aussendung des ein Schließgeheimnis beinhaltenden Signals erfolgt in dem gezeigten Ausführungsbeispiel durch die Bedienung eines Drucktasters 4, der dem mobilen Identifikationsgeber 3 zugeordnet ist. Im Rahmen der Erfindung ist es natürlich auch denkbar, dass das Aussenden des Signals ohne Eingriff durch den Benutzer erfolgt. Dies würde bedeutet, dass der Sender permanent sendet. Nähert sich nun der Nutzer der Kombination 1 dem Schloss 2, erfolgt die Übertragung des Schließgeheimnisses. Dabei ist es sinnvoll, dass dem mobilen Identifikationsgeber 3 ein Lagesensor und/oder ein Beschleunigungssensor zugeordnet ist, der den Sender des mobilen Identifikationsgebers 3 deaktiviert, sobald dieser längere Zeit nicht bewegt wird. Denkbar ist hierbei jedoch auch, dass sowohl der Sender als auch der Empfänger dem Schloss 2 zugeordnet sind und dem mobilen Identifikationsgeber 3, der zu diesem Zweck auch passiv ausgeführt sein kann, lediglich ein Signalbeeinflusser zugeordnet ist. Dieser kann z.B. als RFID-Chip ausgeführt sein. Dadurch ließe sich eine extrem platzsparende Bauweise realisieren, die darüber hinaus kostengünstig zu realisieren wäre. Das Schloss 2 weist im gezeigten Ausführungsbeispiel drei unterschiedliche Betriebszustände auf, die sich in ihrem Energieverbrauch unterscheiden. Im Ruhemodus, der den Grundzustand darstellt, befindet sich das Schloss 2 in einem Schlafmodus, der keine Energie verbraucht. Wird das Schloss 2 durch die Betätigung eines Bedienelements 5 aus dem Ruhemodus in den Suchmodus überführt, sucht der Empfänger nach dem das Schließgeheimnis tragende Signal. Nach dem erfolgreichen Austausch des Schließgeheimnisses erfolgt die Überführung des Schlosses 2 in den Betriebsmodus und ein Schließelement 6 wird aus einer Schließstellung in eine Öffnungsstellung verstellt. Durch ein Modusstellwerk, das durch eine Zeitschaltuhr und/oder einen Beschleunigungssensor gebildet sein kann, erfolgt die Überführung des Schlosses 2 aus dem energieintensiveren Suchmodus zurück in den Ruhemodus. Zu sehen ist in auch, dass der mobile Identifikationsgeber 3 über ein Schnittstellenelement 7 und das Schloss 2 über ein Schnittstellengegenstück 20 verfügen, die hier als USB-Schnittstelle ausgeführt sind. Denkbar sind im Rahmen der Erfindung jedoch auch beliebige andere Schnittstellen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel weist der mobiler Identifikationsgeber 3 zwei Schnittstellenelemente 7 auf, die einerseits zum Aufladen der Spannungsquelle des mobilen Identifikationsgebers 3, und andererseits zur Herstellung einer Verbindung zwischen dem mobilen Identifikationsgeber 3 und dem Schloss 2 dienen. Diese Verbindung erfüllt dabei mehrere Zwecke. Neben einem Datenaustausch zwischen dem mobilen Identifikationsgeber 3 und dem Schloss 2 dient sie auch zur mittelbaren oder unmittelbaren Spannungsversorgung des Schlosses 2 durch den mobilen Identifikationsgeber 3. Dies kann speziell dann von Nöten sein, wenn die Spannungsquelle des Schlosses 2 nicht genug elektrische Energie zum Verstellen des Schließelements 6, oder zur Überführung des Schlosses 2 aus dem Ruhemodus in den Suchmodus bereitstellen kann. Darüber hinaus können das Schnittstellengegenstück 20 des Schlosses 2 und das Schnittstellenelement 7 des mobilen Identifikationsgebers 3 auch als Ladebuchsen 8 für einen dem Schloss 2 und/oder dem mobilen Identifikationsgeber 3 zugeordneten Akkumulator fungieren. Zum Schutz vor Witterungseinflüssen, speziell durch Regen oder ähnliches, sind das Schnittstellenelement 7 und das Schnittstellengegenstück 20 durch geeignete Abdeckkappen 9 geschützt.
-
2 zeigt eine Detailansicht eines elektrisch verstellbaren Schließelements 6 eines Schlosses 2 einer erfindungsgemäßen Kombination 1 in der Schließstellung. Zu sehen ist dabei, dass das Schließelement 6 als ein Drehschalter 10 ausgeführt ist, der über einen federbeaufschlagten Schaltstift 11 auf eine Schaltwippe 12 einwirkt. In der dargestellten Schließstellung ist die Schaltwippe 12, die direkt mit dem den Schließkloben durch eine Rotation auswerfenden Auswurfmechanismus 13 verbunden ist, durch die Stellung des Schließelements 6 nicht im Eingriff mit einem Koppelring 14, der innenumfangsseitig einen Anschlag 15 zur Anlage der Schaltwippe 12 aufweist. Zur Verstellung des Koppelringes 14 ist dem Schloss 2 ein federbeaufschlagter Taster 16 zugeordnet, der über ein Doppelzahnrad 17 mit dem Koppelring 14 wechselwirkt. Das zum Wechsel zwischen dem Ruhemodus und dem Suchmodus vorgesehene Bedienelement 5 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel integral mit dem Taster 16 gebildet. Im Rahmen der Erfindung ist es jedoch auch denkbar, dass das Bedienelement 5 als Sensor, insbesondere als biometrischer Sensor, realisiert ist. Ein Verstellen des als Bedienelement 5 gebildeten Tasters 16 entlang eines ersten Schaltwegsabschnitts überführt das Schloss 2 aus dem Ruhemodus in den Suchmodus. Dieser erste Schaltwegsabschnitt kann z.B. durch eine erste Betätigung des Tasters 16 realisiert sein. Im Rahmen der Erfindung ist es zudem auch denkbar, dass der erste Schaltwegsabschnitt durch eine partielle Verstellung des Tasters 16 gegen die ihn beaufschlagende Rückstellfeder 18 realisiert ist. Wird nun im Suchmodus durch den Empfänger des Schlosses 2 das ein Schließgeheimnis tragende Signal nicht empfangen, so resultiert eine weitere Verstellung des Tasters 16 entlang eines zweiten Schaltwegsabschnitts nicht in einer Öffnung des Schlosses 2, da die Schaltwippe 12 nicht in Anlage mit dem Koppelring 14 gebracht ist. Dieser zweite Schaltwegsabschnitt ist im gezeigten Ausführungsbeispiel durch eine erneute Betätigung des Tasters 16 gebildet. Ein von Unberechtigten ausgeführtes Betätigen des Bedienelementes 5 resultiert folglich lediglich in einer Verstellung des Koppelringens 14 und der Überführung des Schlosses 2 aus dem Ruhemodus in den Suchmodus. Eine manipulative Öffnung des Schlosses 2 ist dabei ausgeschlossen. Aus Energiespargründen ist es sinnvoll, wenn das Schloss 2 durch ein Modusstellwerk, das z.B. als eine Zeitschaltuhr gebildet ist, aus dem Suchmodus wieder in den Ruhemodus überführt wird.
-
Wird im Suchmodus durch den dem Schloss 2 zugeordneten Empfänger das ein Schließgeheimnis tragende Signal erkannt, so erfolgt die Überführung des Schlosses 2 in den Betriebsmodus. Dies bedeutet, dass das als Drehschalter 10 ausgeführte Schließelement 6 aus der Schließstellung in die Öffnungsstellung verstellt wird und über den federbeaufschlagten Schaltstift 11 auf eine Steuerkurve 19 der Schaltwippe 12 einwirkt und diese in Anlage mit dem innenumfangsseitigen Anschlag 15 des Koppelringes 14 bringt. Eine Verstellung des Bedienelements 5 entlang des zweiten Schaltwegsabschnitts resultiert nun, wie in 3 dargestellt, in einer partiellen Rotation des Koppelringes 14 und der damit in Anlage befindlichen Schaltwippe 12. Durch die Verdrehung der Schaltwippe und des damit direkt verbundenen Auswurfmechanismuses 13 kann der Schließkloben aus dem Schloss 2 entfernt werden.
-
4 zeigt einen mobilen Identifikationsgeber 3 einer erfindungsgemäßen Kombination 1. Zu sehen ist dabei, dass der mobile Identifikationsgeber 3 über zwei Schnittstellenelemente 7 verfügt, die durch korrespondierende Abdeckkappen 9 vor Umwelteinflüssen geschützt sind. Zur Übertragung des ein Schließgeheimnis beinhaltenden Signals ist dem mobilen Identifikationsgeber 3 ein Drucktaster 4 zugeordnet. Im Rahmen der Erfindung ist es jedoch auch denkbar, dass die Ausendung des ein Schließgeheimnis beinhaltenden Signals ohne Eingriff des Benutzers erfolgt. Dabei kann aus Energiespargründen dem mobilen Identifikationsgeber 3 ein Lagesensor zugeordnet werden, der dazu führt, dass das Aussenden des ein Schließgeheimnis beinhaltenden Signals nur dann erfolgt, wenn der mobile Identifikationsgeber 3 bewegt wird. Die beiden im dargestellten Ausführungsbeispiel gezeigten Schnittstellenelemente 7 dienen zum einen zum Herstellen einer Verbindung zwischen dem mobilen Identifikationsgeber 3 und dem Schloss 2 und außerdem zum Aufladen der dem mobilen Identifikationsgeber 3 zugeordneten Spannungsquelle. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es natürlich auch denkbar, dass die beiden Schnittstellenelemente 7 zu einem zusammengefasst sind.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Kombination
- 2
- Schloss
- 3
- mobiler Identifikationsgeber
- 4
- Drucktaster
- 5
- Bedienelement
- 6
- Schließelement
- 7
- Schnittstellenelement
- 8
- Ladebuchse
- 9
- Abdeckkappe
- 10
- Drehschalter
- 11
- Schaltstift
- 12
- Schaltwippe
- 13
- Auswurfmechanismus
- 14
- Koppelring
- 15
- Anschlag
- 16
- Taster
- 17
- Doppelzahnrad
- 18
- Rückstellfeder
- 19
- Steuerkurve
- 20
- Schnittstellengegenstück
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-