DE102012109155B4 - Elektromotorisch betriebene Küchenmaschine - Google Patents
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Abstract
Elektromotorisch betriebene Küchenmaschine (1) mit einem Rührgefäß (2), einem in dem Rührgefäß (2) anordbaren und durch einen in der Küchenmaschine (1) vorgesehenen ersten Elektromotor zur Zubereitung von Speisen antreibbaren ersten Einwirkungsmittel, wobei in der Küchenmaschine (1) ein zweiter Elektromotor (5) vorgesehen ist, wobei weiter mit dem zweiten Elektromotor (5) ein zweites Einwirkungsmittel (8) antreibbar ist, mit dem unabhängig von dem ersten Einwirkungsmittel auf eine Speise zur Zubereitung einwirkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Einwirkungsmittel innerhalb des Rührgefäßes (2) und das zweite Einwirkungsmittel (8) außerhalb des Rührgefäßes (2) anordbar ist, dass ein Deckel (7) für das Rührgefäß (2) vorgesehen ist und dass das erste Einwirkungsmittel unterhalb des auf das Rührgefäß (2) aufgebrachten Deckels (7) und das zweite Einwirkungsmittel (8) oberhalb des auf das Rührgefäß (2) aufgebrachten Deckels (7) anordbar ist, zur Einwirkung außerhalb des Rührgefäßes (2) auf weiteres Zubereitungsgut, unabhängig von dem ersten Einwirkungsmittel.
Description
- Die Erfindung betrifft eine elektromotorisch betriebene Küchenmaschine nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1.
- Derartige Küchenmaschinen sind bereits in verschiedener Hinsicht bekannt geworden. Grundlegend sei beispielsweise auf die
EP 0 757 530 B1 verwiesen. Aus derEP 2 371 251 A1 oder derWO 2012/ 041 660 A1 WO 2009/ 112 364 A1 - Aus der
DE 100 48 535 A1 ist ein zweites Einwirkungsmittel bei einer Küchenmaschine bekannt, das in einem Eisbereitungsgefäß innerhalb des Rührgefäßes wirkt. Aus derDE 10 2009 016 897 A1 ist eine elektromotorisch betriebene Küchenmaschine bekannt, die ein aus einem Bewegungsteil und einem Festteil bestehendes Aufsetzteil aufweist. Das Bewegungsteil ist innerhalb des Rührgefäßes und bezüglich seiner Einwirkung unterhalb des Festteiles angeordnet. - Ausgehend von dem dargelegten Stand der Technik beschäftigt sich die Erfindung mit der Aufgabenstellung, eine elektromotorisch betriebene Küchenmaschine in vorteilhafter Ausgestaltung anzugeben.
- Diese Aufgabe ist beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass das erste Einwirkungsmittel innerhalb des Rührgefäßes und das zweite Einwirkungsmittel außerhalb des Rührgefäßes anordbar ist, dass ein Deckel für das Rührgefäß vorgesehen ist und dass das erste Einwirkungsmittel unterhalb des auf das Rührgefäß aufgebrachten Deckels und das zweite Einwirkungsmittel oberhalb des auf das Rührgefäß aufgebrachten Deckels anordbar ist, zur Einwirkung außerhalb des Rührgefäßes auf weiteres Zubereitungsgut, unabhängig von dem ersten Einwirkungsmittel.
- Die so ausgebildete Küchenmaschine stellt dem Benutzer zwei Einwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung, die motorisch betrieben sind und unabhängig voneinander zur Einwirkung auf die Speise betreibbar sind. So kann beispielsweise das erste Einwirkungsmittel ein in dem Rührgefäß befindliches Rührwerk und das zweite Einwirkungsmittel ein unabhängig elektromotorisch betriebenes Schneidwerk antreiben, mit dem etwa in das Rührgefäß einzubringende Nahrungsbestandteile, wie Kartoffeln, Möhren etc. unabhängig von dem Betrieb des ersten Einwirkungsmittels in derselben Küchenmaschine geschnitten werden können und beispielsweise in das Rührgefäß dann eingegeben werden können.
- Es ist bevorzugt, dass das zweite Einwirkungsmittel in einer vertikalen Projektion des Rührgefäßes anordbar ist, oben bezüglich des Rührgefäßes, also oberhalb eines Rührgefäßbodens, weiter oberhalb eines Rührgefäßdeckels.
- Das erste Einwirkungsmittel ist innerhalb des Rührtopfes, wie etwa das bekannte Rührwerk, anordbar, während das zweite Einwirkungsmittel außerhalb des Rührgefäßes anordbar ist.
- In Bezug auf den genannten Deckel des Rührgefäßes ist vorgesehen, dass das erste Einwirkungsmittel unterhalb des auf das Rührgefäß aufgebrachten Deckels und das zweite Einwirkungsmittel oberhalb des auf das Rührgefäß aufgebrachten Deckels anordbar ist. Der Deckel sondert im Benutzungszustand die Einwirkungsmittel voneinander ab. Dies kann auch damit einhergehen, dass innerhalb des Rührgefäßes, unterhalb des Deckels, eine Einwirkung auf Lebensmittel elektromotorisch durchführbar ist, die besondere Gefahrmomente entfaltet, während die Einwirkung außerhalb des Rührgefäßes hinsichtlich Geschwindigkeit und/ oder Empfindlichkeit so vorgesehen sein kann, dass hiervon möglichst geringe Gefahr für einen Nutzer ausgeht.
- Weiterhin ist es bevorzugt, dass für eine Verriegelung des Deckels auf dem Rührgefäß, ein durch einen Elektromotor betätigtes Element, beispielsweise ein Verriegelungselement, vorgesehen ist und dass dieser Elektromotor als zweiter Elektromotor zum Antrieb des zweiten Einwirkungsmittels nutzbar ist. Insofern ist ein in dem Küchengerät vorhandener zweiter Elektromotor für zwei vollständig unterschiedliche Aufgaben, einmal eine Aufgabe außerhalb der Einwirkung auf Speisen, beispielsweise eine Sicherheitsaufgabe, in Bezug beispielsweise zur Verriegelung des Rührgefäßes, nutzbar, zum anderen im Sinne einer Einwirkung auf Lebensmittel, zum Antrieb des zweiten Einwirkungsmittels.
- Weiterhin ist bevorzugt, dass das zweite Einwirkungsmittel mit dem zweiten Elektromotor wahlweise kuppelbar ist. Somit kann die Küchenmaschine ohne Weiteres auch betrieben werden, ohne dass der zweite Elektromotor eine Aufgabe im Hinblick auf ein zweites Einwirkungsmittel übernimmt, sondern beispielsweise nur seine ansonsten vorgesehene Aufgabe, also beispielsweise im Hinblick auf eine Verriegelung des Deckels des Rührgefäßes, wahrnimmt.
- Hinsichtlich des zweiten Einwirkungsmittels kann es sich insbesondere um ein Schneidwerk handeln.
- Weiter kann das zweite Einwirkungsmittel einen Handhabungsfortsatz, beispielsweise einen Handhabungsrahmen aufweisen. Dieser Handhabungsfortsatz kann, etwa griffartig, umgebend zu oder abragend von dem eigentlichen Einwirkungsmittel, also beispielsweise dem Schneidwerk, angeordnet sein und so ein Verschwenken, insbesondere ein Ein- und Auskuppeln bezüglich des zweiten Elektromotors, ermöglichen. Das Verschwenken kann sich aber auch allein oder ergänzend darauf beziehen, dass das Schneidwerk in den Bereich des Rührgefäßes verschwenkt wird, also bevorzugt in eine vertikale Projektionsfläche des Rührgefäßes oder eben von dem Rührgefäß weg geschwenkt wird und/oder vollständig entnommen wird. Es kann auch beispielsweise um eine fest an der Küchenmaschine befindliche Drehachse (lediglich) hochgeschwenkt werden oder so (weiter) verschwenkt werden, dass es in eine beispielsweise rückseitig der Küchenmaschine ausgebildete Aufnahme unterbringbar ist.
- Nachstehend ist die Erfindung weiter anhand der beigefügten Zeichnung erläutert, die aber lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt. Hierbei zeigt:
-
1 eine Seitenansicht der Küchenmaschine mit Rührgefäß und darüber befindlichem zweiten Einwirkungsmittel; -
2 eine Draufsicht auf die Küchenmaschine gemäß1 ; -
3 eine perspektivische Ansicht von schräg oben der Küchenmaschine gemäß1 beziehungsweise2 ; und -
4 eine perspektivische Ausschnittsdarstellung der Küchenmaschine im Bereich des Ankupplungsmittels des zweiten Einwirkungsmittels. - Dargestellt und beschrieben ist eine Küchenmaschine
1 mit einem Rührgefäß2 und einem darin angeordneten ersten Einwirkungsmittel in Form eines Rührwerkes3 . - Weiter weist die Küchenmaschine
1 einen im Einzelnen nicht dargestellten, innerhalb des Gehäuses4 befindlichen ersten Elektromotor auf. Der erste Elektromotor treibt das erste Einwirkungsmittel, beim Ausführungsbeispiel also das Rührwerk3 , an. Weiter weist die Küchenmaschine1 einen zweiten Elektromotor5 auf, der beim Ausführungsbeispiel ein Verriegelungselement, hier in Form einer Verriegelungswalze6 , antreibt, zur Verriegelung eines Deckels7 des Rührgefäßes2 im Benutzungszustand. Es kann auch, bevorzugt motorisch, eine Freigabe erfolgen, wenn das Rührgefäß2 entnommen werden soll oder bei beispielsweise stillstehendem Rührwerk3 auf das im Rührgefäß befindliche Gargut bei abgenommenem Deckel7 eingewirkt werden soll. - Weiter weist die Küchenmaschine
1 ein zweites Einwirkungsmittel8 auf, das sich beim Ausführungsbeispiel im Nutzungszustand unmittelbar oberhalb des Deckels7 befindet. Jedenfalls ist bevorzugt, dass das zweite Einwirkungsmittel8 sich zumindest im Nutzungszustand innerhalb einer vertikalen ProjektionsflächeF , vergleiche3 , des Rührgefäßes2 beziehungsweise des Deckels7 , befindet. - Das zweite Einwirkungsmittel
8 ist ersichtlich beim Ausführungsbeispiel und bevorzugt oberhalb des Deckels7 angeordnet. Während im Betrieb der Küchenmaschine1 beispielsweise mit dem Rührwerk3 auf das Zubereitungsgut oder Gargut innerhalb des Rührgefäßes2 eingewirkt wird, kann mittels des zweiten Einwirkungsmittels8 unabhängig hiervon und außerhalb des Rührgefäßes2 auf weiteres Zubereitungsgut, insbesondere Lebensmittel, wie beispielsweise Kartoffeln, Möhren oder dergleichen, weiter beispielsweise durch Schneiden, eingewirkt werden. - Unabhängig hiervon kann ein Einwirkungsmittel, insbesondere das zweite Einwirkungsmittel, auch ein Quetschwerk, ein Spindelteil, oder Weiteres sein.
- Das zweite Einwirkungsmittel
8 weist ersichtlich ein hier im Einzelnen nicht weiter dargestelltes Einwirkungswerk9 , das eben beispielsweise ein Schneidwerk sein kann, auf, das zumindest teilweise, beim Ausführungsbeispiel und bevorzugt vollständig, bis auf einen durchreichenden Arm10 , von einem Handhabungsrahmen11 umgeben ist. Der Handhabungsrahmen11 kann gegen unbeabsichtigtes Eingreifen in das zweite Einwirkungsmittel zunächst schützen. Er kann weiter zur Handhabung, insbesondere zum Verschwenken des zweiten Einwirkungsmittels genutzt werden. - Das zweite Einwirkungsmittel kann beispielsweise derart oder so weit verschwenkbar sein, dass es in eine in der Küchenmaschine beispielsweise rückseitig (frontseitig sind die Bedienungselemente) ausgebildete Aufnahme eingefahren werden kann. Die Aufnahme kann andererseits auch zur Aufnahme eines zu diesem Zweck abnehmbaren Einwirkungsmittels dienen.
- Hierzu ist im Einzelnen der genannte Arm
10 , der beim Ausführungsbeispiel und bevorzugt abgewinkelt verläuft, um eine Schwenkachse, welche die dargestellte Achsey sein kann, oder eine zu der genannten Achsey parallele Achsex , verschwenkbar, dies in eine vertikal ausgerichtete Stellung gegenüber der in3 beispielsweise dargestellten Horizontalstellung. - Der Arm
10 beinhaltet weiter bevorzugt eine Übertragung, in Form einer Welle oder eines Getriebes, eines Drehantriebes des zweiten Elektromotors auf das beispielsweise Schneidwerk. Beispielsweise kann die Welle des zweiten Elektromotors im gekuppelten Zustand über einen Reibschluss eine Welle in dem Arm10 antreiben. - Hierbei wird dieses Übertragungsmittel durch Einkuppeln in die Antriebswelle beim Ausführungsbeispiel konkret der Verriegelungswalze eingekuppelt oder ausgekuppelt.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Küchenmaschine
- 2
- Rührgefäß
- 3
- Rührwerk
- 4
- Gehäuse
- 5
- zweiter Elektromotor
- 6
- Verriegelungswalze
- 7
- Deckel
- 8
- zweites Einwirkungsmittel
- 9
- Einwirkungswerk
- 10
- Arm
- 11
- Handhabungsrahmen
- F
- Projektionsfläche
- x
- Achse
- y
- Achse
Claims (8)
- Elektromotorisch betriebene Küchenmaschine (1) mit einem Rührgefäß (2), einem in dem Rührgefäß (2) anordbaren und durch einen in der Küchenmaschine (1) vorgesehenen ersten Elektromotor zur Zubereitung von Speisen antreibbaren ersten Einwirkungsmittel, wobei in der Küchenmaschine (1) ein zweiter Elektromotor (5) vorgesehen ist, wobei weiter mit dem zweiten Elektromotor (5) ein zweites Einwirkungsmittel (8) antreibbar ist, mit dem unabhängig von dem ersten Einwirkungsmittel auf eine Speise zur Zubereitung einwirkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Einwirkungsmittel innerhalb des Rührgefäßes (2) und das zweite Einwirkungsmittel (8) außerhalb des Rührgefäßes (2) anordbar ist, dass ein Deckel (7) für das Rührgefäß (2) vorgesehen ist und dass das erste Einwirkungsmittel unterhalb des auf das Rührgefäß (2) aufgebrachten Deckels (7) und das zweite Einwirkungsmittel (8) oberhalb des auf das Rührgefäß (2) aufgebrachten Deckels (7) anordbar ist, zur Einwirkung außerhalb des Rührgefäßes (2) auf weiteres Zubereitungsgut, unabhängig von dem ersten Einwirkungsmittel.
- Küchenmaschine (1) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Einwirkungsmittel (8) in einer vertikalen Projektion des Rührgefäßes (2) anordbar ist. - Küchenmaschine (1) nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass für eine Verriegelung des Deckels (7) auf dem Rührgefäß (2) ein durch einen Elektromotor betätigtes Verriegelungselement vorgesehen ist und dass dieser Elektromotor als zweiter Elektromotor (5) zum Antrieb des zweiten Einwirkungsmittels (8) nutzbar ist. - Küchenmaschine (1) nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement eine Verriegelungswalze (6) ist. - Küchenmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Einwirkungsmittel (8) mit dem zweiten Elektromotor (5) wahlweise kuppelbar ist.
- Küchenmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Einwirkungsmittel (8) verschwenkbar an der Küchenmaschine (1) angebracht ist.
- Küchenmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Einwirkungsmittel (8) ein Schneidwerk ist.
- Küchenmaschine (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Einwirkungsmittel (8) einen Handhabungsrahmen (11) aufweist.
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