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Gegenstand der Erfindung ist ein Schließbügel für eine Wohnmobil- oder Wohnwagentür nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Ein derartiger Schließbügel ist beispielsweise zur Verwendung mit einem Drehfallenschloss vorgesehen, wie es mit dem Gegenstand der
DE 10 2004 028 790 B4 beschrieben wurde. Die zeigt zwar Schließbügel, die jedoch nicht einstellbar ausgebildet sind.
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Nachteil bei den bisher bekannten Schließbügeln, insbesondere in der Verwendung für Drehfallenschlösser für eine Wohnmobil- oder Wohnwagentür, ist jedoch, dass sie nicht nach dem Einbau nachträglich eingestellt werden können und dass die Einstellung in drei zueinander senkrechten Richtungen (X-, Y- und Z-Richtung) nur schwierig oder gar nicht möglich ist (
DE 10 2005 040 451 A1 ).
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Schließbügelanordnung für eine Wohnmobil- oder Wohnwagentür der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass mit wesentlich weniger Teilen eine einwandfreie, lagensichere und betriebssichere Einstellung des Schließbügels auch im eingebauten Zustand möglich ist.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
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Wesentliches Merkmal ist, dass an der Unterseite einer den Schließbügel tragenden Schließbügelplatte, an der der Schließbügel in einer Ausnehmung angeordnet ist und in dem vorzugsweise das Drehfallenschloss einrastet, eine Keilanordnung angeordnet ist, die im Wesentlichen aus einer Keilplatte besteht, die an ihrer Unterseite wenigstens eine Keilfläche aufweist, welche Keilplatte seitlich von einer Gegenplatte umfasst und auf Anschlag gehalten wird, und dass beide Platten zusammen auf einer Rasterfläche auf der Oberseite einer Grundplatte verschiebbar und festlegbar sind, welche Grundplatte auf dem Korpus des Wohnwagens oder des Wohnmobils festgeschraubt wird.
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Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass eine einwandfreie, betriebssichere und hochlastübertragene Festlegung der Schließbügelplatte auf den die Schließbügelplatte tragenden Teilen möglich ist, und dass eine Einstellung der Schließbügelplatte auch im eingebauten Zustand möglich ist.
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Diese Vorteile werden durch die Anordnung einer unterhalb der Schließbügelplatte angeordneten Keilplatte erreicht, die an ihrer bodenseitigen Fläche im Bereich eines Keilansatzes eine untere, bodenseitige Keilfläche ausbildet, die mit einer zugeordneten, an der Oberseite der Grundplatte angeordneten Keilausnehmung zusammen wirkt und in dieser verschiebbar ist.
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Um eine Festlegung der Keilplatte in der Keilausnehmung der Grundplatte zu ermöglichen, ist die erfindungsgemäße Gegenplatte vorgesehen, die über eine Einstellschraube mit der Keilplatte verbunden ist. Die Einstellschraube ist von außen her einstellbar, was bedeutet, dass ein Innensechskantkopf in einer Ausnehmung in der Keilplatte aufgenommen ist und die Mutter der Innensechskantschraube in einer gegenüberliegenden Ausnehmung in der Gegenplatte aufgenommen ist, sodass eine Einstellung dieser Einstellschraube einfach dadurch erfolgt, dass man über eine Bohrung in der Außenfläche der Keilplatte mit einem Inbusschlüssel in den Schraubenkopf eingreift und die Schraube verstellt. Damit kann der Abstand zwischen der Keilplatte und der die Keilplatte aufnehmenden Gegenplatte eingestellt werden.
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Wichtig ist, dass lediglich die Gegenplatte mit ihrer Bodenseite in eine Rasterfläche der Grundplatte eingreift, sodass bei Wegfall der Andruckkraft der Gegenplatte auf die Rasterfläche der Grundplatte eine Verschiebung der Gegenplatte zusammen mit der Keilplatte über die Rasterfläche der Grundplatte erfolgen kann.
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Aufgrund der Anordnung einer Keilfläche an der Bodenseite der Keilplatte ergibt sich damit erstmals die Möglichkeit, dass der Schließbügel in Z-Richtung eingestellt und festgestellt werden kann.
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Zur Einstellung des Schließbügels in Y-Richtung reicht es aus, die Befestigungsschrauben der Schließbügelplatte in der Grundplatte zu lockern, weil in diesem Fall – bei gelösten Befestigungsschrauben – diese im Bereich von in Y-Richtung weisenden Langlöchern in der Oberseite der Schließbügelplatte einstellbar und feststellbar sind.
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Zur Einstellung der Schließbügelplatte in X-Richtung werden die vier Befestigungsschrauben in den Langlöchern gelockert, wodurch sich die Andruckkraft der Gegenplatte auf der Rasterfläche der Grundplatte lockert, und die Gegenplatte ist dann im Bereich der Rasterfläche verschiebbar. Weil diese über die in Z-Richtung wirkende Einstellschraube mit der Keilplatte verbunden ist, wird bei dieser Verstellung in X-Richtung auch die Keilplatte von der Gegenplatte mitgenommen, und alle drei Teile können in X-Richtung verschoben werden.
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Zur Fixierung dieser Einstellung ist eine in Querrichtung zur Schließbügelplatte und parallel zur Längserstreckung des Schließbügels angeordnete Fixierschraube vorhanden, die in einem Montageblock auf der Oberfläche der Grundplatte aufgenommen ist, und die mit ihrem schraubenkopfseitigen Ende in diesen Montageblock eingreift, und mit dem bolzenseitigen Ende in einer Mutter eingeschraubt ist, die in einer Ausnehmung der Gegenplatte aufgenommen ist.
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Der Vorteil der Erfindung liegt demnach darin, dass im Wesentlichen nur drei Teile verwendet werden, nämlich die Schließbügelplatte selbst und eine unterhalb der Schließbügelplatte angeordnete Keilplatte, die wiederum durch eine Gegenplatte fixiert wird und mit dieser zusammen einstellbar ist, wobei die Keilplatte und die Gegenplatte auf einer zugeordneten Rasterfläche der Grundplatte festlegbar oder verschiebbar sind.
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Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
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Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
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Es zeigen:
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1: perspektivische Ansicht der Schließbügelplatte
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2: Ansicht der Keilplatte
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3: Ansicht des Deckels
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4: perspektivische Ansicht der Gegenplatte
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5: perspektivische Ansicht der Grundplatte
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6: perspektivische Ansicht einer Montagehilfe
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7: perspektivische Unteransicht der Schließbügelplatte
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8: die Unteransicht der Keilplatte
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9: die Unteransicht des Deckels
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10: die Unteransicht der Gegenplatte
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11: die Unteransicht der Grundplatte
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12: die Unteransicht der Montagehilfe
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13: die Unteransicht der zusammengebauten Schließbügelanordnung
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14: die perspektivische Ansicht der Schließbügelanordnung von oben
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In 1 und 7 ist die Schließbügelplatte 1 in perspektivischer Ansicht dargestellt, die im Wesentlichen im vorderen Bereich eine Ausnehmung 3 aufweist, die nach vorne durch einen Schließbügel 2 abgeschlossen ist.
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In dieser Ausnehmung 3 und den Schließbügel 2 übergreifend rastet ein nicht näher dargestelltes Drehfallenschloss ein. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die Anwendung einer solchen Schließbügeleinrichtung mit einem Drehfallenschloss beschränkt. Es können auch andere Schlosselemente in den Schließbügel und die dahinter liegende Ausnehmung einrasten. Die Verwendung eines Drehfallenschlosses wird deshalb nur beispielhaft erläutert.
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Die Bohrungen 4, die an der Oberseite der Schließbügelplatte angeordnet sind, sind in der Praxis als Langlöcher ausgebildet, die in Y-Richtung (siehe 14 – Pfeilrichtung 50) mit ihrer Längserstreckung ausgerichtet sind.
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An der Unterseite der Schließbügelplatte ist eine Absatzplatte 5 angeformt, die eine Anschlagfläche 40 ausbildet. Dies ist aus 7 zu erkennen. Diese Absatzplatte liegt in der zusammengebauten Schließbügelanordnung frei, und die Anschlagfläche 40 bildet einen Abstand (Einstellabstand) zu der Stirnfläche der Keilplatte 7 gemäß 2.
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Die Keilplatte 7 ist in 2 und in 8 näher dargestellt. Sie besteht aus einem im Wesentlichen U-förmigen Teil mit zwei seitlichen Ansätzen, an denen jeweils Ausnehmungen 9 angeordnet sind.
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Es ist auch eine mittlere Ausnehmung 10 für die Aufnahme des Schraubenkopfs einer Einstellschraube 45 vorhanden.
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Die seitlich sich an die Ausnehmungen anschließenden Flächen sind jeweils außen als Anschlagflächen 18 für die Aufnahme der in 4 und 10 dargestellten Gegenplatte 17 ausgebildet.
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Wichtig ist, dass an der Unterseite der Keilplatte 7 ein mittiger Keilansatz 8 angeordnet ist, dessen Bodenfläche eine Keilfläche 28 ausbildet.
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Die Mutter der Einstellschraube 45 ist in der Ausnehmung 19 der Gegenplatte im Bereich einer Erweiterung 20 aufgenommen.
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An der Stirnfläche der Keilplatte 7 ist eine Bohrung 11 angeordnet, durch welche der Kopf der Einstellschraube 45 in der Ausnehmung 10 hindurch greift, dadurch kann die Einstellschraube betätigt werden.
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In 3 und 9 ist ein die gesamte Anordnung teilweise abdeckender Deckel 12 dargestellt, der im Wesentlichen aus einem U-förmigen Teil mit zwei seitlichen Ansätzen 14 besteht, die zwischen sich eine Ausnehmung 13 ausbilden.
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Der Deckel 12 übergreift den hinteren Teil der Schließbügelplatte, wobei lediglich die Grundplatte und die auf der Grundplatte angeordneten Elemente übergriffen und abgedeckt werden. Die Befestigungsschrauben 46 werden damit abgedeckt und die Befestigungsschrauben 47 bleiben frei zugänglich.
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Die Gegenplatte 17 gemäß 4 und 10 besteht im Wesentlichen aus einem U-förmigen Teil, welches zwei zueinander parallele und symmetrische Ansätze 15 aufweist, die innere Anschlagflächen 16 ausbilden. Mit diesen Anschlagflächen 16 erfolgt ein Anschlag an den gegenüberliegenden Anschlagflächen 18 der in 2 und 8 dargestellten Keilplatte 7.
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Die Keilplatte 7 wird in der inneren Ausnehmung zwischen den Anschlagflächen 16 aufgenommen und dort gehalten. Es ist kein Spiel oder ein nur unwesentliches Spiel zwischen der Anschlagfläche 18 der Keilplatte 7 und den zugeordneten Anschlagflächen 16 der Ansätze 15 der Gegenplatte 17 vorhanden.
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Die Gegenplatte 17 weist ferner im Bereich des Basisschenkels zwei zueinander symmetrische Ausnehmungen 29 auf, damit die Schrauben 47 mit Spiel durch diese Ausnehmungen 29 hindurchgreifen können, um insgesamt eine Verstellung der Schließbügelplatte in X-Richtung (Pfeilrichtung 48 in 14) zu ermöglichen.
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Wie bereits schon ausgeführt, ist im Basisschenkel eine mittige Ausnehmung 19 vorhanden, in der eine Erweiterung 20 eingeformt ist, die zur Aufnahme der Mutter der Einstellschraube 45 vorgesehen ist.
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Seitlich in den Ansätzen 15 ist eine durchgehende Bohrung 21 oder Ausnehmung 21 angeordnet, die zur Fixierung der Gegenplatte auf der Grundplatte dient. Dies ist in 14 dargestellt, und dort ist erkennbar, dass auf der Grundplatte 22 gemäß 5 und 11 ein Montageblock 23 angeordnet ist, der eine Schlitzausnehmung 24 trägt. Durch die Schlitzausnehmung greift von außen gemäß 14 eine Fixierschraube 44 hindurch und trägt an ihrem bolzenseitigen Ende eine Mutter, die in einer Ausnehmung 51 an dem einen Ansatz 15 der Gegenplatte 17 gemäß 10 eingepasst ist.
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Die Grundplatte 22 ist in den 5 und 11 dargestellt. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie seitliche Ansätze 43 ausbildet, die eben ausgebildet sind und die an ihren Oberseiten jeweils Bohrlöcher 34 für den Durchgriff von Befestigungsschrauben 46 tragen, die in 14 dargestellt sind.
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An die mittig angeordnete zentrale Rasterfläche 25 schließt sich nach vorne hin eine mittige Keilausnehmung 27 der Grundplatte 22 an, deren Boden als Keilfläche ausgebildet ist. Auf dieser Bodenfläche ist die zugeordnete Keilfläche 28 des Keilansatzes 8 der Keilplatte 7 verschiebbar geführt.
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Die Bodenfläche der Keilplatte 7 ist ebenfalls als Keilfläche 28 ausgebildet, und die Keilfläche 28 ist gleitfähig einstellbar und feststellbar auf zugeordneten, eine gleiche Keilschräge aufweisenden Keilschrägen 26 im Bereich der Grundplatte 22 verschiebbar und feststellbar ausgebildet.
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Im Bereich der Keilschrägen 26 sind zwei zueinander parallele Aufnahmebohrungen 42 angeordnet, in welche Muttern eingepasst sind, die zum Beispiel für den Eingriff jeweils einer M6-Schraube geeignet sind.
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In der Rasterfläche 25 sind zwei Aufnahmebohrungen 42 und in der zugeordneten Keilschräge 26 ebenfalls zwei weitere Aufnahmebohrungen vorhanden, in die jeweils M6-Muttern eingepasst sind, in welche die Befestigungsschrauben 47 gemäß 14 eingreifen und dort befestigt sind.
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Die Oberseite der Gegenplatte 17 trägt gemäß 4 eine ballige Auflagefläche 31, die mit einer Querrinne 6 zusammen wirkt, die an der Unterseite der Schließbügelplatte 1 eingeformt ist.
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Auf diese Weise ist die Schließbügelplatte 1 schwenkbar oder wippbar auf der balligen Auflagefläche 31 der Gegenplatte 17 gelagert und kann somit um diese Gegenplatte schwenken oder darauf fixiert werden. Dies ermöglicht die Einstellung in Z-Richtung, wie es in Pfeilrichtung 49 in 14 dargestellt ist.
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Die Gegenauflagefläche zur balligen Auflagefläche 31 ist mit 32 als Auflagelinienfläche in der Keilplatte 7 gemäß 2 eingeformt. Diese Auflagelinienfläche 32 legt sich einstellbar und feststellbar an die Unterseite im Bereich einer Auflagefläche 52 an der Schließbügelplatte 1 an.
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An der Unterseite der Grundplatte 22 ist eine Auflagefläche vorgesehen, die durch eine Anschlagkante 33 von einem dahinter liegenden, parallel zur Längserstreckung erstreckenden Ansatz 35 abgegrenzt ist. Die vor der Anschlagkante 33 liegende Auflagefläche ist die eigentliche Montageauflage für die Montage der Grundplatte an einer nicht dargestellten Korpusseite eines Wohnwagens oder eines Wohnmobils.
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In den 6 und 12 ist eine Montagehilfe 36 dargestellt, die im Wesentlichen als stabförmiges Teil ausgebildet ist, welches zwei zueinander parallele und symmetrisch ausgebildete Ansätze 37 mit einer dazwischen liegenden Ausnehmung definiert, wobei die Ansätze 37 außen liegende Anschlagflächen 38 aufweisen.
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Die Montagehilfe wird in den Außenrahmen des Wohnmobils oder des Campinganhängers eingeschraubt und dient als Höhenfixieranschlag bei der Montage der Grundplatte 22. Die Montagehilfe 36 mit den Anschlagflächen 38 legt sich an zugeordneten Anschlagflächen 39 an der Innenseite der Ansätze 43 der Grundplatte 22 an.
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Die 10 zeigt, dass auch die Bodenseite der Gegenplatte 17 mit einer Rasterfläche 41 ausgestattet ist, sodass diese Rasterfläche 41 auf der Rasterfläche 25 der Grundplatte aufliegt und im festgeschraubten Zustand eine Verschiebung zwischen der Gegenplatte 17 und der Grundplatte 22 nicht mehr möglich ist. Im gelösten Zustand jedoch können die beiden Teile gegeneinander verschoben werden.
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Nachdem die Rasterflächen 25 in Y-Richtung ausgebildet sind, ist somit eine Verschiebung der Schließbügelplatte 1 in Pfeilrichtung 50 (Y-Richtung in 14) ohne Weiteres möglich, wenn die Befestigungsschrauben 47 gelöst sind.
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Zur Einstellung der Schließbügelplatte 1 in Z-Richtung (Pfeilrichtung 49 in 14) wird die Einstellschraube, welche durch die Bohrung 11 der Keilplatte 7 hindurchgreift und deren Schraubenkopf in der Ausnehmung 10 mit einem Inbusschlüssel zugänglich ist, gelöst, wonach der gegenseitige Abstand zwischen der Keilplatte 7 und der Gegenplatte 17 eingestellt wird. Die Keilplatte 7 kann demnach mehr oder weniger in die zentrale mittige Ausnehmung der Gegenplatte 17 hinein- oder hinaus verschoben werden.
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Damit wird eine Höheneinstellung erreicht, weil bei dieser Einstellung die Keilfläche 28 im Bereich des Keilansatzes 8 auf der zugeordneten Keilausnehmung 27 der Grundplatte entlang verschoben wird, wodurch sich die Keilplatte 7 anhebt, die Gegenplatte aber in ihre Lage festgehalten bleibt. Damit hebt sich die gesamte Anordnung mit der Keilplatte 7 an, und somit auch die Schließbügelplatte 1 im Bereich der Auflagefläche 52 an. Es erfolgt eine Einstellung in Z-Richtung (Pfeilrichtung 49 in 14).
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Nach erfolgter Einstellung in Z-Richtung werden die Befestigungsschrauben 47 in ihren Langlöchern 4 festgesetzt, wodurch eine feste und spielfreie Festlegung der Schließbügelplatte 1 auf der Grundplatte 22 gegeben ist.
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Dabei wird die Gegenplatte 17 über die Rasterfläche 41 fest mit der Rasterfläche 25 formschlüssig verbunden, und somit erfolgt eine spielfreie Lagenzuordnung zwischen der Gegenplatte 17 und der Grundplatte 22.
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Wichtig bei der Erfindung ist demnach, dass alle Einstellmöglichkeiten leicht auch bei eingebauter Schließbügelanordnung zugänglich sind und hierbei nur bei manchen Einstellungen der Deckel 12 abgenommen werden muss.
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Die kritisch einstellbare Z-Richtung (Pfeilrichtung 49) bleibt jedoch frei zugänglich und ist einstellbar, ohne dass der Deckel 12 abgenommen werden muss.
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Demgemäß zeichnet sich die Erfindung dadurch aus, dass die Schließbügelplatte mit dem daran angeordneten Schließbügel 2 in drei zueinander senkrechten Richtungen X, Y und Z einstellbar und feststellbar ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schließbügelplatte
- 2
- Schließbügel
- 3
- Ausnehmung
- 4
- Langloch
- 5
- Absatzplatte
- 6
- Querrinne
- 7
- Keilplatte
- 8
- Keilansatz
- 9
- Ausnehmung
- 10
- Ausnehmung (für Schraubenkopf)
- 11
- Bohrung (für Einstellschraube)
- 12
- Deckel
- 13
- Ausnehmung
- 14
- Ansatz
- 15
- Ansatz
- 16
- Anschlagfläche (von 17)
- 17
- Gegenplatte
- 18
- Anschlagfläche (von 7)
- 19
- Ausnehmung
- 20
- Erweiterung
- 21
- Ausnehmung (in 17)
- 22
- Grundplatte
- 23
- Montageblock
- 24
- Schlitzausnehmung
- 25
- Rasterfläche
- 26
- Keilschräge
- 27
- Keilausnehmung
- 28
- Keilfläche (von 7)
- 29
- Ausnehmung (in 17)
- 30
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- 31
- ballige Auflagefläche (zu 6)
- 32
- Auflagelinienfläche
- 33
- Anschlagkante
- 34
- Bohrloch
- 35
- Ansatz
- 36
- Montagehilfe
- 37
- Ansatz
- 38
- Anschlagfläche (von 36)
- 39
- Anschlagfläche (in 22)
- 40
- Anschlagfläche (in 1)
- 41
- Rasterfläche (von 17)
- 42
- Aufnahmebohrung (für M6-Muttern)
- 43
- Ansatz (von 22)
- 44
- Fixierschraube
- 45
- Einstellschraube
- 46
- Befestigungsschraube (für 34)
- 47
- Befestigungsschraube (für 42)
- 48
- Pfeilrichtung (X)
- 49
- Pfeilrichtung (Y)
- 50
- Pfeilrichtung (Z)
- 51
- Ausnehmung (für Mutter von Fixierschraube 44)
- 52
- Auflagefläche
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102004028790 B4 [0002]
- DE 102005040451 A1 [0003]