-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit wenigstens einem Bauteil.
-
Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, die Beleuchtung des Innenraums von Kühl- bzw. Gefriergeräten dadurch vorzunehmen, dass eigens dafür vorgesehene Beleuchtungseinheiten, wie beispielsweise LEDs oder auch Glühbirnen eingesetzt werden. Aus dem Stand der Technik ist des weiteren auch der Einsatz von gesonderten Lichtleitfasern bekannt, die als gesonderte Elemente in dem gekühlten Innenraum verlegt werden und das Licht von einer Beleuchtungsquelle zu einem Ort transportieren, an dem das Licht emittiert wird.
-
Diese aus dem Stand der Technik bekannte Vorgehensweise bringt zum einen den Nachteil mit sich, dass durch die Beleuchtungsmittel Nutzraum, das heißt ein Teil des nutzbaren gekühlten Innenraums verloren geht. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Verlegung bzw. Installation dieser zusätzlichen Beleuchtungsmittel bzw. Lichtleitfasern bei der Herstellung einen gewissen Mehraufwand mit sich bringt, was mit Kostennachteilen verbunden ist.
-
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Kühl- bzw. Gefriergerät der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass mit relativ geringem Aufwand und ohne Nutzinhaltsverlust eine Ausleuchtung bzw. Beleuchtung des gekühlten Innenraumes des Gerätes erfolgen kann.
-
Diese Aufgabe wird durch ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Danach ist vorgesehen, dass eine oder mehrere Lichtleitfasern in das Bauteil integriert sind und dass wenigstens ein Leuchtmittel vorgesehen ist, mittels dessen Licht in die Lichtleitfasern eingespeist wird oder einspeisbar ist. Durch die vorliegende Erfindung wird somit eine Integration der wenigstens einen Lichtfasern in das Bauteil vorgeschlagen, was den Vorteil mit sich bringt, dass kein Nutzinhalt zur Aufnahme des Kühl- bzw. Gefriergutes verloren geht.
-
Aufgrund der Tatsache, dass die wenigstens eine Lichtleitfaser bereits in das Bauteil integriert ist, bedarf es keiner nachträglichen Montage von Lichtleitfasern, wodurch sich der Herstellaufwand entsprechend verringert.
-
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass es sich bei dem Bauteil um ein Bauteil handelt, das aus Kunststoff besteht oder das Kunststoff aufweist. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung handelt es sich bei dem fraglichen Bauteil um den Innenbehälter des Gerätes.
-
Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf ein Kühl- bzw. Gefriergerät mit einem aus einer Platine mit integrierten Lichtleitfasern hergestellten Innenbehälter beschränkt, sondern betrifft auch eine solche Platine selbst bzw. deren Verwendung zur Herstellung eines Innenbehälters eines Kühl- und/oder Gefriergerätes.
-
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist somit eine Platine mit einem oder mehreren darin integrierten Lichtleitfasern vor deren Verformung, insbesondere vor dem Tiefziehvorgang vorgesehen.
-
Der Innenbehälter des Gerätes stellt die Kühlraumwandung dar und ist üblicherweise auf seiner Außenseite von einer Wärmeisolation, insbesondere von einer Ausschäumung umgeben. Diese Ausschäumung grenzt dann im Bereich der Außenseite an einen Außenmantel des Gerätes.
-
Unter dem Begriff „Innenbehälter” ist nicht nur der den eigentlichen Kühlraum bis auf die offene Seite umgebende Wandungsbereich des Gerätes zu verstehen, sondern auch die Innenseite des Verschlusselementes, wie beispielsweise eine Tür, eines Deckels, einer Klappe, etc.
-
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist somit vorgesehen, dass in den Innenbehälter des Gerätes bzw. in die Platine zur Herstellung des Innenbehälters ein oder mehrere Lichtleitfasern integriert sind.
-
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung sind die Lichtleitfasern derart ausgebildet, dass sie bei der Verformung des Bauteils nicht brechen bzw. nicht ihre Funktionsfähigkeit verlieren. Diese Eigenschaft der Lichtleitfasern erlaubt es, das Bauteil, in das die Lichtleitfasern integriert sind, zu verformen, wie beispielsweise einem Tiefziehprozess zu unterziehen. Denkbar ist es somit beispielsweise, dass der Innenbehälter, der üblicherweise aus einer Platine besteht, mit integrierten Lichtleitfasern versehen wird und dann das gesamte Teil, das heißt die Kunststoffplatine mit dem darin integrierten Lichtleitfasern verformt wird, beispielsweise durch Tiefziehen oder durch einen anderen geeigneten Verformungsprozess.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verbindung zwischen der oder den Lichtleitfasern und dem Bauteil spaltfrei und wasserdicht ausgebildet ist. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass kein Wasser in den Bereich um die Lichtleitfasern eindringen kann und dass auch kein Raum für Keime oder sonstige Verunreinigungen besteht, der im Hinblick auf die hygienische Situation des gekühlten Innenraumes nachteilig wäre.
-
In einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Bauteil mehrlagig aufgebaut ist. Dabei ist es denkbar, dass eine Lage ein Substrat für die Lichtleitfasern bildet und eine weitere Lage auf die Lichtleitfasern aufgelegt wird, wobei diese weitere Lage z. B. transparent oder transluzent oder auch lichtundurchlässig ausgeführt sein kann. Ist die Lage transparent bzw. transluzent ausgeführt, kann das Licht an den gewünschten Stellen aus den Lichtleitfasern abgegeben werden und durch die transparente bzw. transluzente Schicht in den gekühlten Innenraum gelangen. Im Falle einer lichtundurchlässigen Schicht kann diese eine oder mehrere Öffnungen aufweisen, durch die das Licht austreten kann. Auch ist es denkbar, dass die Lichtleitfasern die oberste Schicht eines mehrlagigen Bauteils bilden bzw. in dieser angeordnet sind, so dass also zwischen den Lichtleitfasern und dem gekühlten Innenraum keine weitere Schicht besteht.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Lichtleitfasern an verschiedenen Bereichen einer Wandung und/oder an verschiedenen Wandungen des Innenbehälters des Kühl- und/oder Gefriergerätes Licht emittieren. So ist es beispielsweise möglich, den Bereich der Decke, den Bereich der Seitenwandungen, etc. an verschiedenen Stellen zu beleuchten. Dies kann einfach dadurch erfolgen, dass die Lichtleitfasern entsprechend verlegt werden und in den gewünschten Bereichen Licht abgeben.
-
Diese Anordnung der Lichtleitfasern kann bereits in einem Zustand vorgenommen werden, in dem noch keine Verformungen des Bauteils vorgenommen wurde. So ist es beispielsweise möglich, eine Kunststoffplatine derart mit Lichtleitfasern zu versehen, dass diese in dem verformten Kunststoffbauteil, das heißt im Innenbehälter gleich an der gewünschten Position liegen, so dass die angestrebte Lichtverteilung bzw. Lichtausbeute in dem gekühlten Innenraum erreicht wird.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass in dem gekühlten Innenraum keine Leuchtmittel, wie beispielsweise LEDs oder Glühbirnen angeordnet sind. Eine solche Ausgestaltung der Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass kein Nutzraum durch das Vorsehen von Beleuchtungsmitteln im Innenraum verloren geht. Ein weiterer Vorteil einer solchen Ausgestaltung besteht darin, dass ein etwaiger Wärmeeintrag durch die Beleuchtungsmittel auf diese Weise ebenfalls verhindert werden kann. Ausreichend ist es, die Lichtleiter in einem Bereich derart mit Leuchtmitteln zu verbinden, dass diese Leuchtmittel in die Lichtleiter hinein abgeben. Es besteht kein Erfordernis, die Beleuchtungsmittel selbst in dem gekühlten Innenraum anzuordnen, wenngleich auch eine solche Ausgestaltung von der Erfindung mitumfasst ist. Diese können beispielsweise in einem außen liegenden bzw. in einem von außen zugänglichen Bereich liegen, wie beispielsweise im Bereich der Geräterückwand. Dies ermöglicht es, die Leuchtmittel selbst im Falle ihres Defektes auf einfache Art und Weise auszutauschen.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Lichtleitfasern derart angeordnet sind, dass Schriftzeichen, Text, Zahlen, Muster oder Logos dargestellt werden können.
-
Die Art und Anzahl der Lichtfasern sowie deren Anordnung ist weitgehend beliebig.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass sich die Beleuchtungsmittel außerhalb des gekühlten Innenraums befinden. Vorzugsweise sind sie an einer von der Außenseite des Gerätes zugänglichen Stelle angeordnet, so dass sie ausgetauscht werden können, sofern dies erforderlich ist.
-
Die vorliegende Erfindung betrifft des weiteren ein Verfahren zur Herstellung eines Bauteils eines Kühl- und/oder Gefriergerätes gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass das Bauteil mit der oder den darin integrierten Lichtleitfasern einer Verformung, vorzugsweise einem Ziehvorgang unterzogen wird. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass keine separate Anordnung der Lichtleitfasern nach der Verformung des Bauteils, wie beispielsweise des Innenbehälters erforderlich ist. Vielmehr ist es möglich, den Innenbehälter mit den Lichtleitfasern bereits als Einbauteil bereitzustellen und dann einem Verformungsvorgang, wie beispielsweise einem Tiefziehvorgang zu unterziehen.
-
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
-
1: eine Platine vor dem Tiefziehen gemäß der vorliegenden Erfindung in der Ansicht von schräg vorne und
-
2: eine perspektivische Ansicht des aus der Platine gemäß 1 nach einem Tiefziehvorgang hergestellten Innenbehälters.
-
In 1 ist mit dem Bezugszeichen 10 eine aus Kunststoff bestehende Platine gezeigt, die in der Draufsicht beispielsweise als Rechteck ausgeführt ist. Die Platine 10 ist somit als Platte ausgebildet.
-
Wie dies aus 1 weiter hervorgeht, sind in der Platine integrierte Lichtleitfasern aufgenommen, wie dies durch die Bezugszeichen 20, 30 und 40 gekennzeichnet ist. Das Bezugszeichen 20 kennzeichnet ein Feld von integrierten Lichtleitfasern, die im Gerät selbst zur Beleuchtung eines oben angeordneten Kompartimentes, wie beispielsweise eines Gefrierteils dienen.
-
Die integrierten Lichtleitfasern 30, 40 sind in der Platine 10 als vertikal verlaufende streifenförmige Lichtleitfasern angeordnet und mit sich jeweils zur Seite der plattenförmigen Platine 10 erstreckenden Stegen 32, 42 ausgebildet.
-
Wie dies aus 2 hervorgeht, erstrecken sich diese Lichtleitfasern 30, 40 als vertikale Lichtsäulen in dem unten angeordneten Kompartiment, bei dem es sich beispielsweise um ein Kühlkompartiment handelt.
-
Wie dies aus 2 hervorgeht, befinden sich diese Lichtleitfasern 30, 40 in dem frontseitigen Bereich der beiden Seitenwandungen des unteren Kompartimentes und sind zusätzlich noch als Rippen ausgeführt bzw. weisen Nuten auf, die zur Aufnahme von Ablageböden, Schubfächern oder sonstigen Ablageelementen dienen.
-
Die Bezugszeichen 32 und 34 kennzeichnen integrierte Lichtleitfasern, die sich von den säulenartig erstreckenden Lichtleitfasern 30, 40 jeweils zur Frontseite des Innenbehälters hin erstrecken, wie dies aus 2 hervorgeht.
-
Durch die Anordnung der Lichtleitfasern in bzw. auf der Platine 10 ist es möglich, diese bereits vor dem Verformungsprozess der Platine, das heißt vor dem Herstellprozess des Innenbehälters an der gewünschten Stelle anzuordnen. Eine Verlegung von Lichtleitfasern nach der Herstellung des Innenbehälters bzw. die Anordnung von zusätzlichen Beleuchtungsmitteln in dem gekühlten Innenraum bzw. im Innenbehälter ist somit nicht mehr erforderlich.
-
Ausreichend ist es, beispielsweise eine einzige Leuchtquelle, wie beispielsweise eine LED oder eine Glühbirne oder auch mehrere Leuchtmittel zu verwenden, um unterschiedliche Bereiche des gekühlten Innenraumes auszuleuchten. Werden die dargestellten Lichtleitfasern 20, 30, 40 in einem Bereich gebündelt, ist es möglich, durch eine Lichtquelle unterschiedliche Bereiche des Kühl- und/oder Gefriergerätes und sogar unterschiedliche Kompartimente zu beleuchten.
-
Die Lichtleitfasern können in eine Schicht der Platine integriert sein bzw. eine Schicht dieser Platine bilden oder auch auf der Platine aufliegen. Der Begriff „integriert” schließt beide Möglichkeiten mit ein.
-
Denkbar ist es, dass der Aufbau der Platine 10 in Sandwichbauweise erfolgt, beispielsweise dadurch, dass zunächst ein Substrat vorgelegt wird, dann die Lichtleitfasern aufgelegt werden und dann eine weitere Schicht aufgebracht wird. Auch eine Sandwichbauweise mit mehr als zwei bzw. drei Schichten ist denkbar und von der Erfindung mitumfasst.
-
Durch die vorliegende Erfindung ist es möglich, dass keine zusätzlichen Bauteile, wie LED-Beleuchtungen oder Kabel im Innenraum verlegt werden. Denkbar ist es, nur über eine Lichtquelle mehrere Beleuchtungspunkte zu beleuchten bzw. das Licht an mehrere Beleuchtungsstellen zu leiten.
-
In dem in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Platine nur bereichsweise mit Lichtleitfasern belegt. Von der Erfindung ist auch der Fall umfasst, dass die gesamte Platine aus Lichtleitfasern besteht oder diese aufweist.