DE102012009071A1 - Vorrichtung zur Herstellung von dreidimensionalen Objekten mit Verstellvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung 1 zur Herstellung von dreidimensionalen Objekten durch aufeinanderfolgendes Verfestigen von Schichten eines pulverförmigen, mittels elektromagnetischer Strahlung, insbesondere gebündelter Strahlung wie Laserstrahlung oder Elektronenstrahlung, verfestigbaren Aufbaumaterials an den dem jeweiligen Querschnitt der Objekte entsprechenden Stellen, insbesondere LM-(Lasermelting)Vorrichtung, wobei die Vorrichtung 1 wenigstens eine Baukammer 4, 6 zum Bauen der Objekte, eine Dosiereinrichtung zum Bevorraten und Zuführen des Aufbaumaterials, eine Tragevorrichtung zum Tragen des/der Objekte(s) und eine Beschichtungsvorrichtung zum Aufbringen von Schichten des Aufbaumaterials auf die Tragevorrichtung oder eine zuvor gebildete Schicht sowie eine Bestrahlungseinrichtung 9 zum Bestrahlen von Schichten des Aufbaumaterials an den dem jeweiligen Querschnitt des Objektes entsprechenden Stellen aufweist, wobei die Tragevorrichtung innerhalb einer Baukammer 4, 6 höhenverlagerbar angeordnet ist, wobei die Vorrichtung 1 wenigstens ein Gestell 2, 3 zur Aufnahme der Baukammer 4, 6 und einer Dosierkammer 5, 7 der Dosiereinrichtung aufweist, wobei das Gestell 2, 3 auf einer Verstellvorrichtung angeordnet ist und von einer Bauposition in eine Entnahmeposition verfahrbar ist, wobei an der drehgelagerten Verstellvorrichtung wenigstens zwei gestellartige Trageeinrichtungen 2, 3 angeordnet sind, die wechselseitig durch Rotationen der Verstellvorrichtung in eine Bauposition und eine Entnahmeposition verfahrbar sind, wobei wenigstens eine gestellartige Trageeinrichtung 2, 3 zur Aufnahme einer Baumkammer 4, 6 und einer Dosierkammer 5, 7 ausgebildet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von dreidimensionalen Objekten durch aufeinanderfolgendes Verfestigen von Schichten eines pulverförmigen, mittels elektromagnetischer Strahlung, insbesondere gebündelter Strahlung wie Laserstrahlung oder Elektronenstrahlung, verfestigbaren Aufbaumaterials an dem jeweiligen Querschnitt der Objekte entsprechenden Stellen, wobei die Vorrichtung eine Baukammer zum Bauen der Objekte, eine Dosierkammer zum Bevorraten und Befüllen des Aufbaumaterials, eine Tragevorrichtung zum Tragen des/der Objekte(s) und eine Beschichtungsvorrichtung zum Aufbringen von Schichten des Aufbaumaterials auf die Tragevorrichtung oder eine zuvor gebildete Schicht sowie eine Bestrahlungsvorrichtung zum Bestrahlen von Schichten des Aufbaumaterials an den dem jeweiligen Querschnitt des Objektes entsprechenden Stellen aufweist, wobei die Tragevorrichtung innerhalb einer Baukammer höhenverlagerbar angeordnet ist.
- Derartige Vorrichtungen, die als Lasersintermaschinen (SLS) oder Laserschmelzmaschinen (SLM) bezeichnet werden, dienen der generativen Herstellung z. B. von Werkzeugeinsätzen und von Direktbauteilen für verschiedenste Branchen als Prototyp oder Serienteil. Zur Herstellung können die Daten aus einer 3D-CAD-Software eingesetzt werden, die zum Erstellen des gewünschten Objektes führen.
- Aufgrund des zum Bauen der Objekte notwendigen Energieeintrages mittels eines Lasers, der zum Schmelzen des Aufbaumaterials führt, findet eine Erwärmung des gebauten Objektes statt.
- Bei bekannten SLM- oder SLS Vorrichtungen wird die Tragvorrichtung in eine obere Stellung verbracht, um das nicht verfestigte Pulver vom gebauten Objekt trennen zu können und es aus der Baukammer zu entnehmen. Dieser Vorgang ist arbeitsaufwendig, da üblicherweise oberhalb der Baukammer und der Dosierkammer eine Prozesskammer vorzusehen ist und ein Schutzgas verwendet werden muss, damit das Aufbaumaterial nicht chemisch reagiert.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1 anzugeben, bei der Arbeitsabläufe weniger aufwendig sind. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Als Kern der Erfindung gemäß Anspruch 1 wird es angesehen, wenigstens zwei verfahrbare gestellartige Trageeinrichtungen vorzusehen sind, wobei in wenigstens eine der gestellartigen Trageeinrichtungen eine Baukammer und eine Dosierkammer eingesetzt werden können. Dadurch wird es möglich, die Bau- und die Dosierkammer unabhängig vom Rest der Vorrichtung zu bewegen und diese insbesondere von einer Bauposition in eine Entnahmeposition zu verfahren. In der Entnahmeposition können besonders einfach Arbeiten an der Baukammer vorgenommen werden.
- Das Verfahren bzw. die Drehung findet bei einer Anzahl von zwei gestellartigen Trageeinrichtungen bevorzugt um 180° statt. Es ist aber auch möglich, beispielsweise drei gestellartige Trageeinrichtungen oder auch vier kreisförmig nebeneinander anzuordnen. Dementsprechend ist die Verstellvorrichtung um ca. 120° oder 90° zu drehen, sodass eine gestellartige Trageeinrichtung von einer Bauposition in eine Entnahmeposition und umgekehrt verfahren wird. Bei einer Anzahl von drei gestellartigen Trageeinrichtungen sind bevorzugt eine Bauposition und zwei Entnahmepositionen vorzusehen. Während ein Objekt in einem Baumodul in der Bausposition gebaut wird kann in einem zweiten Baumodul ein Objekt abkühlen, während ein drittes Modul bereits wieder für den nächsten Bauvorgang, beispielsweise durch Reinigen des Baumoduls oder Auffüllen von Aufbaumaterial in die Dosierkammer, vorbereitet wird.
- In Weiterbildung der Erfindung ist es möglich, die Entnahmeposition insbesondere zum Abkühlen des Objektes zu benutzen, während sich in der
- Bauposition die zweite gestellartige Trageeinrichtung befindet, und die Kühlzeit des bereis gebauten Objektes in der ersten Baukammer auf der ersten gestellartigen Trageeinrichtung dazu verwendet wird, um in einer zweiten Baukammer ein zweites Objekt zu bauen. Dabei ist bei dieser Ausgestaltung auf der zweiten gestellartigen Trageeinrichtung auch eine zweite Dosierkammer angeordnet. Dadurch kann das optische System mit der Bestrahlungseinrichtung besser ausgelastet werden.
- Die Verstellvorrichtung kann in einer Ausgestaltung als Drehteller ausgebildet werden. Dieser kann durch radial und axial wirkende Lagerelemente, insbesondere Gleitlager, Walzen, Rollen und dgl. hochgenau geführt werden. Auf dem Drehteller lassen sich zwei gestellartige Trageeinrichtungen in Form von Gestellhälften anbringen, wobei wenigstens eine gestellartige Trageeinrichtung eine Baukammer und eine Dosierkammer aufnimmt. Die Verstellung von der Entnahmeposition in die Bauposition erfolgt durch vertikale Drehung um 180°, wobei die üblicherweise vorzusehende Prozesskammer und die Bestrahlungsvorrichtung oberhalb der Bauposition angeordnet sind. In der Entnahmeposition ist die dort angeordnete gestellartige Trageeinrichtung dann frei zugänglich und intertisierbar, d. h. in eine inerte Schutzgasatmosphäre überführbar. Die zweite gestellartige Trageeinrichtung kann entweder ein zweites Modul zur Aufnahme einer Dosierkammer und einer Baukammer enthalten, sie kann aber auch lediglich eine Platte als Aufsatz enthalten, um ein Gegengewicht zur ersten gestellartigen Trageeinrichtung zu bilden, damit die Drehung möglichst reibungsfrei erfolgen kann. Durch die Realisierung der Verstellvorrichtung mittels eines Drehtellers lässt sich eine extrem kompakte Bauweise erreichen.
- Alternativ können die gestellartigen Trageeinrichtungen auch an Dreharmen hängend oder sitzend befestigt werden. Für jede gestellartige Trageeinrichtung ist wenigstens ein Dreharm vorzusehen, es können aber auch mehrere sein. Die Dreharme sind mit einem Vertikalträger, vorzugsweise einem Rohr verbunden. Dabei sind zwei Ausgestaltungen möglich. Zum einen kann der Vertikalträger ein Standrohr sein und die Dreharme sind drehbar am Standrohr gelagert, beispielsweise indem sie fest mit einem Innenrohr verbunden sind, das in das Standrohr eingeführt oder auf das Standrohr aufgesetzt wird. Zum anderen können die Dreharme aber auch fest mit einem Drehträger verbunden sein, der drehbar mit dem Untergrund verbunden ist. Das so gebildete Drehrohr kann dabei entweder auf ein aus dem Untergrund aufragendes Standrohr aufgesteckt werden oder auch auf jede andere mögliche Art und Weise drehbar befestigt werden. Die Dreharme können am oberen Ende des Drehrohrs bzw. des Standrohrs befestigt sein und die gestellartigen Trageeinrichtungen können dementsprechend hängend an dem Dreharmen befestigt werden, die Dreharme können aber auch an jedem beliebigen Abschnitt des Rohres befestigt sein. Dann ist es möglich, dass die gestellartigen Trageeinrichtungen stehend auf den Dreharmen befestigt werden.
- Auch bei dieser Ausgestaltung können zwei, drei oder vier oder auch noch mehr gestellartige Trageeinrichtungen vorgesehen sein, die um die entsprechenden Winkel drehbar gelagert sind. Die Winkelangaben sind dabei als grobe Vorgaben zu verstehen, eine Drehung kann statt um genau 180° selbstverständlich auch um lediglich 170° oder 175° erfolgen, aufgrund der Drehung muss lediglich ein gegenseitiger Wechsel der gestellartigen Trageeinrichtung von einer Entnahme – in eine Bauposition und umgekehrt erfolgen können.
- Vorzugsweise können die gestellartigen Trageeinrichtungen auf dem Drehteller jeweils eine halbkreisförmige Grundfläche aufweisen, die auf der gerundeten Seite abgeflacht ist. Weiterhin kann bodenseitig eine Aussparung vorgesehen sein. Dadurch kann eine Bedienperson trotz der vorgesehenen grundsätzlich kreisförmigen Grundfläche nahe an die Baukammern und/oder Dosierkammern herantreten, wodurch eine gesundheitfördernde Arbeitsweise ermöglicht wird. Bei mehr als vier gestellartigen Trageeinrichtungen ist die Grundfläche nicht mehr als halbkreisförmig, vielmehr ist sie als Kreissegment ausgebildet. Die Anzahl der Kreissegmente entspricht der Anzahl der vorzusehenden gestellartigen Trageeinrichtungen.
- Bevorzugt können die gestellartigen Trageeinrichtungen wenigstens, eine Adapterplatte aufweisen, um die jeweilige Gestellhälfte an verschieden große Baukammern und/oder Dosierkammern und/oder Beschichtervorrichtungen anzupassen. Durch den modulartigen Aufbau der SLM- oder SLS-Vorrichtung wird es auch möglich, abwechselnd große und kleine Objekte herzustellen. Dabei ist die Verwendung verschieden großer Baukammern und Dosierkammern wichtig, um eine Verschwendung von teurem Aufbaumaterial zu vermeiden. Mittels der Adapterplatten ist dabei der Einsatz verschieden großer Baukammern und Dosierkammern in ein und dieselbe Gestellhälfte möglich. Daneben ist es selbstverständlich alternativ möglich, in den beiden Gestellhälften von der Größe her aufeinander passende Baukammern und Dosierkammern einzusetzen, wobei die Baukammer und die Dosierkammer der einen Gestellhälfte größer ist als die Baukammer und die Dosierkammer auf der anderen Gestellhälfte und diese fest in den Gestellhälften zu belassen. Dadurch wird es ermöglicht, in eine SLM- bzw. SLS-Vorrichtung mit zwei verschieden großen Bau- und Dosierkammern zu bauen, ohne Umrüstmaßnahmen an der Vorrichtung vornehmen zu müssen. Dabei können eine Baukammer und eine Dosierkammer ein Baumodul bilden. Dadurch wird einerseits der Wechsel der Baueinheiten vereinfacht und andererseits auch immer automatisch zueinander passende Kammern eingebaut. Die Module können in die gestellartigen Trageeinrichtungen entweder einfach eingehängt werden oder mittels einer Feststellvorrichtung, beispielsweise einer Kniehebelvorrichtung, fest fixiert werden.
- Üblicherweise ist in der Bau- und Dosierkammer ein Schutzgas vorzusehen, um eine Reaktion des Aufbaumaterials mit beispielsweise Sauerstoff zu verhindern. Daher befindet sich in der Bauposition oberhalb der Baukammer und der Dosierkammer eine Prozesskammer, wobei die genannten Kammern einen Gesamtraum bilden, der gasdicht abzuschließen ist. Zur Realisierung der Dichtung ist in der Bauposition zwischen der Prozesskammer und der darunter befindlichen gestellartigen Trageeinrichtung bzw. Gestellhälfte eine Dichtung vorzusehen, um eine gasdichte Verbindung der Prozesskammer mit der jeweiligen Gestellhälfte zu erreichen. Die Dichtung kann dabei entweder auf jeder Gestellhälfte angeordnet werden oder auch an der Unterkante der Prozesskammer. Weiterhin müssen die Baukammer und die Dosierkammer jeweils mit der Gestellhälfte gasdicht verbunden werden.
- Auch die Glovebox an der Entnahmeposition ist inertisierbar. Daher ist es notwendig, dass auch die Glovebox an das Baumodul oder die Bau- und die Dosierkammer gasdicht anschließbar ist.
- Wesentlich für die erfindungsgemäße Lösung ist es, dass die Prozesskammer und die Glovebox gegenüber den Gestellhälften verdreht werden. Es ist daher ebenfalls im Rahmen der Erfindung vorgesehen, dass die gestellartigen Trageeinrichtungen ortsfest angeordnet sind und die Prozesskammer sowie die Glovebox und optional auch das Gehäuse gedreht werden, wodurch die Position der gestellartigen Trageeinrichtungen ebenfalls von einer Bauposition in eine Entnahmeposition und umgekehrt gewechselt wird. Aufgrund der einfacheren Realisierbarkeit ist jedoch die Alternative mit den verfahrbaren Trageeinrichtungen bevorzugt.
- Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen:
-
1 eine Vorrichtung; -
2 ein Gehäuse; -
3 eine Gestellanordnung in der Draufsicht; -
4 eine Abdeckplatte einer Gestellanordnung; -
5 eine gestellartige Tragevorrichtung mit Baumodul; -
6 eine gestellartige Tragevorrichtung ohne Baumodul; -
7 ein Baumodul; -
8 eine Vorrichtung in einer zweiten Ausgestaltung. -
1 zeigt eine Vorrichtung1 zur Herstellung von dreidimensionalen Objekten durch aufeinanderfolgendes Verfestigen von Schichten eines pulverförmigen, mittels elektromagnetischer Strahlung, wie Laserstrahlung verfestigbaren Aufbaumaterials. Die Vorrichtung1 umfasst zwei Gestellhälften2 und3 , in denen jeweils eine Baukammer4 und6 und eine Dosierkammer5 und7 eingesetzt sind. Das Gehäuse8 besteht aus einem kuppelartigen Aufbau, der in2 im Detail gezeigt ist. - Oberhalb des Gehäuses
8 befindet sich eine Bestrahlungseinrichtung9 , die rein schematisch dargestellt ist. Sie befindet sich der Übersichtlichkeit halber außerhalb des Gehäuses8 , tatsächlich ist die Bestrahlungseinrichtung9 selbstverständlich innerhalb des Gehäuses8 angeordnet. Die Gestellhälften2 und3 bzw. die gestellartigen Trageeinrichtungen2 und3 sind unter dem Gehäuse8 verfahrbar. Am Gehäuse8 ist eine Glovebox10 mit Öffnungen11 und12 dargestellt. In1 befindet sich die Gestellhälfte3 in der Entnahmeposition und die Gestellhälfte2 in der Bauposition. Durch ein Verschieben der beiden Gestellhälften um 180° können die Gestellhälften2 und3 unterhalb des Gehäuses8 verschoben bzw. verdreht werden. So kann die Gestellhälfte3 in die Bauposition verschoben werden, während sich die Gestellhälfte2 dann in der Entnahmeposition befindet. In der Entnahmeposition sind die Gestellhälften2 und3 dann jeweils mittels der Glovebox10 zugänglich. Auch können in der Entnahmeposition die Objekte in den Baukammern4 bzw.6 abkühlen, während die Gestellhälfte in der Bauposition ein Weiterarbeiten ermöglicht. - Die Verstellvorrichtung ist als Drehteller
13 ausgebildet. Die Gestellhälften2 und3 sind an ihren langen Seiten nebeneinander angeordnet und an der Außenseite abgeflacht. An der Unterseite der Gestellhälften2 und3 befindet sich jeweils eine Aussparung14 . Dadurch wird es möglich, dass eine Bedienperson gut an die Baukammern4 und6 und die Dosierkammern5 und7 herantreten kann. -
2 zeigt das Gehäuse8 im Detail. Um einen möglichst uneingeschränkten Zugang zum Baumodul28 zu erhalten, wodurch das Bestücken und das Abrüsten des Baumoduls28 sowie das Pulverhandling vereinfacht werden, ist eine Schiebetür15 vorgesehen, die Bestandteil der Glovebox10 ist. Durch die Schiebetüre15 kann das Baumodul28 über einen Kran von oben be- und entladen werden. Um eine Drehung der Gestellhälften2 bzw.3 zu ermöglichen, befindet sich unterhalb der Schiebetür15 eine Öffnung16 , die mittels der Klemmschutzleiste17 abdichtbar ist. Diese verhindert, dass während der Drehung der Gestellhälften2 und3 unbeabsichtigt eine Hand in den Spalt zwischen dem Gehäuse8 und den Gestellhälften2 und3 geführt wird. - Der Drehteller
13 weist an seiner Unterseite axial und radial führende Rollen auf, auf denen der Drehteller13 gedreht wird. Wenn die Gestellhälften2 oder3 die Bauposition bzw. die Entnahmeposition eingenommen haben, wird der Drehteller13 mit einer Keilzentrierung justiert. - Die Glovebox
10 kann eine Schiebetür15 aufweisen. Dadurch sind die Baukammern und Dosierkammern bzw. Baumodule in Entnahmeposition sowohl frei zugänglich wie auch bei geschlossener Schiebetür15 und hergestellter Schutzgasatmosphäre in der Glovebox10 inertisiert handhabbar. -
3 zeigt die beiden Gestellhälften2 und3 in der Draufsicht. In die Gestellhälften2 und3 sind die Baukammern4 bzw.6 und die Dosierkammern5 bzw.7 eingesetzt. Dabei sind die Baukammer4 und die Dosierkammer5 kleiner als die Baukammer6 und die Dosierkammer7 . Um die Baukammer4 und die Dosierkammer5 verwenden zu können, wurden in die Öffnungen der Gestellhälften3 daher zwei Adapterplatten19 und20 eingesetzt. Mit Hilfe der Adapterplatten19 und20 ist es möglich, uniforme Gestellhälften2 und3 zu verwenden und für die Verwendung verschiedenster Bau- und Dosierkammern zu ermöglichen. - In Bauposition befindet sich oberhalb der jeweiligen Gestellhälfte üblicherweise eine Prozesskammer zur pulver- und gasdichten Dichtung des Oberraums oberhalb der jeweiligen Bau- und Dosierkammer. Eine Möglichkeit, die Prozesskammer an die Gestellhälfte
2 anzuschließen besteht in einer auf der Gestellhälfte2 angeordneten, aufblasbaren Dichtung21 , die die Öffnungen der Baukammer6 und der Dosierkammer7 umfasst. Um eine Abdichtung auch zwischen der Gestellhälfte2 und der Baukammer6 und der Dosierkammer7 zu erreichen befinden sich an den Oberseiten der Baukammer6 und der Dosierkammer7 umlaufenden Dichtungen22 und23 . Analoge Dichtungen befinden sich an der Oberseite der Adapterplatten19 und20 um eine Abdichtung zwischen der Gestellhälfte3 und den Adapterplatten19 und20 zu erreichen. Die Dichtung21 kann aber auch an der Unterseite der Prozesskammer angebracht werden. In diesem Fall spart man eine Dichtung21 für die andere Gestellhälfte ein. -
4 zeigt eine alternative Ausgestaltung einer Abdeckplatte24 , mit der die gestellartigen Trageeinrichtungen2 und3 abgedeckt werden können. Die Abdeckplatte24 ist in horizontaler Richtung zweigeteilt, sodass bei Rotation der gestellartigen Trageeinrichtungen2 und3 der untere Teil26 gegenüber dem oberen Teil25 rotiert. Dabei ist der untere Teil26 mit den gestellartigen Trageeinrichtungen2 und3 verbunden und der obere Teil25 mit dem Gehäuse8 . Die Dosierkammern5 und7 sowie die Baukammern4 und6 sind dabei selbstverständlich an dem unteren Teil26 befestigt. Der obere Teil25 weist lediglich Öffnungen auf, damit die Baukammern4 und6 und die Dosierkammern5 und7 zugänglich sind. Weiterhin können aufblasbare Dichtungen zwischen dem oberen Teil25 und unteren Teil26 vorgesehen sein, um den Zwischenraum abzudichten. Die Position der aufblasbaren Dichtungen ist durch die gestrichelten Linien27 angedeutet. Durch diese Ausgestaltung der Abdeckplatte ist es möglich, dass die Schutzgasatmosphäre, die in Bau- und Entnahmeposition durch Dichtungen zwischen der Abdeckplatte und der Prozesskammer bzw. der Dosierkammer realisiert wird, auch während der Rotation in genügendem Maße aufrechterhalten werden kann. - Bei einer zweiteiligen Ausgestaltung der Abdeckplatte
24 ist die Abdeckplatte24 bevorzugt kreisrund und ohne Abflachung ausgestaltet, um eine bessere Abdichtung für das eingeleitete Inertgas zu erhalten. Bei einer Abflachung der Seiten entweicht das Inertgas ansonsten an den während der Drehbewegung durch den oberen Teil25 nicht abgedeckten Bereichen des unteren Teils26 , wodurch die Schutzgasatmosphäre beeinträchtigt wird. Dies kann durch eine kreisförmige Ausgestaltung des oberen und unteren Teils25 und26 vermieden werden. -
5 zeigt die gestellartige Tragevorrichtung2 mit eingehängtem Baumodul28 . Diese sind in den folgenden Figuren detaillierter beschrieben. -
6 zeigt die gestellartige Tragevorrichtung2 ohne Baumodul. Erkennbar sind vertikale Streben29 sowie horizontale Streben30 , sowie ein Gehäuse31 . Zwischen den oberen horizontalen Streben30 befinden sich Querstreben32 , auf die das Baumodul28 aufgestützt bzw. eingehängt werden kann. Die Querstreben33 am Boden der Trageeinrichtung2 dienen lediglich der Stabilisierung. -
7 zeigt das entsprechende Baumodul, das in die Tragevorrichtung2 gemäß6 einhängbar ist. Das Baumodul28 umfasst eine Baukammer4 sowie eine Dosierkammer5 . Oberhalb der Öffnungen der Baukammer4 und der Dosierkammer5 ist der Beschichter34 verfahrbar. Die üblicherweise in der Baukammer4 und der Dosierkammer5 vorgesehenen Tragevorrichtungen sowie entsprechende Antriebsvorrichtungen oder Anschlüsse des Baumoduls28 sind der Übersichtlichkeit wegen nicht dargestellt. -
8 zeigt eine alternative Ausgestaltung des Gehäuses8 bzw. des Gesamtaufbaus der Vorrichtung1 . Dabei ist die Vorrichtung1 auf ein Podest35 gelagert, wodurch unter dem Drehteller13 ein Hohlraum entsteht. In diesem können dann die Lagerelemente eingeführt werden. Zusätzlich entsteht ein freies Volumen, in dem beispielsweise Dämpfungsvorrichtungen zur Abfederung von durch den Boden übertragenen Vibrationen oder Kabel eingebaut werden können. - Bei der in
8 gezeigten Ausgestaltung der Schiebetür15 ist vorteilhafterweise ein Kranzugang zum Baumodul bzw. der Baukammer4 und der Dosierkammer5 möglich. Die Schiebetür15 schließt nicht nur seitlich, sondern auch nach oben ab, sodass beim Öffnen der Schiebetür gleichzeitig ein Zugang für einen Bediener von der Seite her wie auch für einen Kran von oben geöffnet wird. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Vorrichtung
- 2
- gestellartige Trageeinrichtung
- 3
- gestellartige Trageeinrichtung
- 4
- Baukammer
- 5
- Dosierkammer
- 6
- Baukammer
- 7
- Dosierkammer
- 8
- Gehäuse
- 9
- Bestrahlungseinrichtung
- 10
- Glovebox
- 11
- Öffnung
- 12
- Öffnung
- 13
- Drehteller
- 14
- Aussparung
- 15
- Schiebetür
- 16
- Öffnung
- 17
- Dichtung
- 19
- Adapterplatte
- 20
- Adapterplatte
- 21
- Dichtung
- 22
- Dichtung
- 23
- Dichtung
- 24
- Abdeckplatte
- 25
- oberer Teil
- 26
- unterer Teil
- 27
- gestrichelte Linie
- 28
- Baumodul
- 29
- vertikale Strebe
- 30
- horizontale Strebe
- 31
- Gehäuse
- 32
- Querstrebe
- 33
- Querstrebe
- 34
- Beschichter
- 35
- Podest
Claims (16)
- Vorrichtung (
1 ) zur Herstellung von dreidimensionalen Objekten durch aufeinanderfolgendes Verfestigen von Schichten eines pulverförmigen, mittels elektromagnetischer Strahlung, insbesondere gebündelter Strahlung wie Laserstrahlung oder Elektronenstrahlung, verfestigbaren Aufbaumaterials an den dem jeweiligen Querschnitt der Objekte entsprechenden Stellen, insbesondere LM-(Lasermelting)Vorrichtung, wobei die Vorrichtung (1 ) wenigstens eine Baukammer (4 ,6 ) zum Bauen der Objekte, eine Dosiereinrichtung zum Bevorraten und Zuführen des Aufbaumaterials, eine Tragevorrichtung zum Tragen des/der Objekte(s) und eine Beschichtungsvorrichtung zum Aufbringen von Schichten des Aufbaumaterials auf die Tragevorrichtung oder eine zuvor gebildete Schicht sowie eine Bestrahlungseinrichtung (9 ) zum Bestrahlen von Schichten des Aufbaumaterials an den dem jeweiligen Querschnitt des Objektes entsprechenden Stellen aufweist, wobei die Tragevorrichtung innerhalb einer Baukammer (4 ,6 ) höhenverlagerbar angeordnet ist, wobei die Vorrichtung (1 ) wenigstens ein Gestell (2 ,3 ) zur Aufnahme der Baukammer (4 ,6 ) und einer Dosierkammer (5 ,7 ) der Dosiereinrichtung aufweist, wobei das Gestell (2 ,3 ) auf einer Verstellvorrichtung angeordnet ist und von einer Bauposition in eine Entnahmeposition verfahrbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass an der drehgelagerten Verstellvorrichtung wenigstens zwei gestellartige Trageeinrichtungen (2 ,3 ) angeordnet sind, die wechselseitig durch Rotationen der Verstellvorrichtung in eine Bauposition und eine Entnahmeposition verfahrbar sind, wobei wenigstens eine gestellartige Trageeinrichtung (2 ,3 ) zur Aufnahme einer Baumkammer (4 ,6 ) und einer Dosierkammer (5 ,7 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellvorrichtung als Drehteller (
13 ) ausgebildet ist, auf dem die gestellartige Trageeinrichtungen (2 ,3 ) angeordnet sind, und der Drehteller (13 ) auf radial und/oder axial wirkenden Lagerelementen geführt ist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehteller (
13 ) mit einer Keilzentrierung fixierbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellvorrichtung als vertikal drehbar gelagerter Turm oder als Rohr mit wenigstens zwei Dreharmen ausgebildet ist, an dem die gestellartigen Trageeinrichtungen (
2 ,3 ) jeweils hängend angeordnet sind. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gestellartigen Trageeinrichtungen (
2 ,3 ) eine im Wesentlichen halbkreisförmige Grundfläche aufweisen, die auf der gerundeten Seite abgeflacht ist. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine gestellartige Trageeinrichtung (
2 ,3 ) an der abgeflachten Seite bodenseitig eine Aussparung (14 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gestellartigen Trageeinrichtungen (
2 ,3 ) wenigstens eine Adapterplatte (19 ,20 ) aufweisen, um die gestellartige Trageeinrichtung (2 ,3 ) an den Einsatz verschieden großer Baukammern (4 ,6 ) und/oder Dosierkammern (5 ,7 ) und/oder Beschichtervorrichtungen anzupassen. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Baukammer(n) (
4 ,6 ) und/oder die Dosierkammer(n) (5 ,7 ) und/oder die Beschichtervorrichtung(en) an ihrer Oberkante umlaufende Dichtungen (22 ,23 ) aufweisen, um die genannten Elemente zu der gestellartigen Trageeinrichtung (2 ,3 ) oder einer Adapterplatte (19 ,20 ) hin abzudichten. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
8 ) der Vorrichtung (1 ) auf der Seite, an der sich eine der gestellartigen Trageeinrichtungen (2 ,3 ) in Entnahmeposition befindet, eine Tür (15 ) aufweist, um die gestellartige Trageeinrichtung (2 ,3 ) zugänglich zu machen. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Glovebox (
10 ) mit Tür (15 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Glovebox (
10 ) inertisierbar ist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
8 ) der Vorrichtung (1 ) auf der Seite, an der sich eine der gestellartigen Trageeinrichtungen (2 ,3 ) in Bauposition befindet, eine Tür (15 ) aufweist, um die Prozesskammer zugänglich zu machen. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einer gestellartigen Trageeinrichtung (
2 ,3 ) in Bauposition und der darüber liegenden Prozesskammer wenigstens eine aufblasbare Dichtung (21 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einer gestellartigen Trageeinrichtung (
2 ,3 ) in Entnahmeposition und der darüber liegenden Glovebox wenigstens eine aufblasbare Dichtung (21 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (
24 ) der gestellartigen Trageeinrichtungen (2 ,3 ) in horizontaler Richtung zweilagig ausgebildet ist und bei Rotation der gestellartigen Trageeinrichtungen (2 ,3 ) ein oberes Teil (25 ) der Abdeckplatte (24 ) gegenüber einem unteren Teil (26 ) der Abdeckplatte rotierbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem oberen Teil (
25 ) und dem unteren Teil (26 ) wenigstens eine Dichtung zum Abdichten des Zwischenraums zwischen dem oberen Teil (25 ) und dem unteren Teil (26 ) der Abdeckplatte (24 ) angeordnet sind.
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-
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