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Die Erfindung bezieht sich auf ein Transportband, bestehend aus einer umlaufenden Kunststoffglieder-Kette der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
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Transportbänder werden in vielfältigen Produktionsbereichen eingesetzt. Beispielsweise bei der Produktion von Kraftfahrzeugen erfolgen zum Schluss Funktionsprüfungen, während die Fahrzeuge auf einem Transportband kontinuierlich vorwärts bewegt werden. Solche Funktionsprüfungen, die insbesondere auch alle Arten elektrischer Antriebe und Verbraucher betreffen, sind leistungsintensiv, so dass die Batterie des Fahrzeugs, die in diesem Stadium meistens nur teilgeladen ist, hierfür nicht ausreicht.
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Um elektrische Energie dem Bordnetz zuzuführen, sind Systeme bekannt, bei denen Leitungen von Stromschienen, die in ausreichender Höhe über dem Arbeitsbereich der Monteure verlaufen, herabhängen und mit der Bewegung des Transportbandes mitgeführt werden. Auch ist bei Transportbändern, bei denen die Kettenglieder aus Stahlplatten bestehen und auf diese Weise ein Plattenband bilden, unter bestimmten Platten eine elektrische Anschlusseinrichtung vorgesehen, wobei in regelmäßigen Taktabständen Teile dieser Platten nach oben klappbar gelagert sind, damit die Zugänglichkeit der elektrischen Anschlusseinrichtung gegeben ist. Die Energiezuführung erfolgt über Stromschienen und Stromabnehmer. Bei den bekannten Bauformen sind die Kettenglieder aus Metall gefertigt, um die Betriebslasten aufnehmen zu können. Die Herstellung solcher Transportbänder aus Stahlplatten ist kostenintensiv, und außerdem sind solche Transportbänder mit einem hohen Gewicht behaftet, so dass aufwendige Konstruktionen zum Tragen und Führen erforderlich sind. Um diese Nachteile zu beseitigen, wurde bereits vorgeschlagen, die Kettenglieder aus Kunststoff herzustellen.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Transportband der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Gattung zu schaffen, bei dem elektrische Anschlüsse leicht zugänglich sind und die elektrische Versorgung auf einfache Weise möglich ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Transportband mit einer umlaufenden Kunststoffglieder-Kette mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Kunststoffglieder der Kette selbstisolierende Eigenschaften besitzen und daher die elektrischen Anschlüsse und der Stromabnehmer auf einfache Weise direkt an den Kunststoffgliedern montiert werden können. Die Stromschienen sind zwischen dem Zugtrum und Leertrum unmittelbar unter dem Zugtrum bzw. den Stromabnehmern angeordnet, so dass keine nennenswerten Verluste der elektrischen Leitung auftreten. Um den elektrischen Widerstand in den Stromschienen gering zu halten, ist vorzugsweise eine Einspeisung der elektrischen Leistung an mehreren Stellen bezogen auf die Länge der Stromschienen vorgesehen. Je nach Stromsystem können zwei oder mehr Stromschienen angeordnet sein.
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Als Stromschienen können nicht isolierte Schienen vorgesehen sein, wobei die Stromabnehmer auf einer Außenseite der Stromschienen anliegen. In diesem Fall ist es vorteilhaft, dass die Stromschienen auf Isolatoren befestigt sind, die in Längsrichtung der Stromschienen in jeweiligem Abstand angeordnet sind. Auf diese Weise können die Stromschienen auch auf einer aus Blechen oder Stahlstreben bestehenden Konstruktion montiert werden. Gemäß einer alternativen Ausgestaltung sind die Stromschienen hohl und an der Außenseite isoliert, wobei sie einen Schlitz in Längsrichtung aufweisen, durch den die Stromabnehmer in die Stromschienen ragen und dort an einer elektrisch leitenden Fläche anliegen. Zweckmäßigerweise sind mindestens zwei nebeneinander verlaufende Stromschienen vorgesehen. Dabei sind vorzugsweise bezogen auf die Breite des Transportbandes die Stromschienen und Stromabnehmer zumindest annähernd in der Mitte des Transportbandes angeordnet. Die Stromabnehmer sind vorzugsweise mittels Schrauben an den Kunststoffgliedern befestigt. Alternativ hierzu kommt auch in Betracht, dass die Stromabnehmer mittels einer Rast- oder Schnappverbindung an den Kunststoffgliedern befestigt sind. Weitere Befestigungs- und/oder Isolationsmittel sind nicht erforderlich.
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Als elektrische Anschlüsse können beispielsweise Stecker oder Buchsen vorgesehen sein. Diese können aus der Plattenebene der Kunststoffglieder hervorstehen. Zur elektrisch leitenden Verbindung der elektrischen Anschlüsse mit den Stromabnehmern sind vorzugsweise Verbindungskabel vorgesehen. Als elektrische Anschlüsse können beispielsweise isolierte oder nicht isolierte Steckverbindungen vorgesehen sein.
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Der Zugtrum ist zweckmäßigerweise auf einer Flächenkonstruktion gleitend abgestützt, wobei die Flächenkonstruktion Gitterelemente mit darauf befindlichen Gleitplatten umfasst. Da die Gitterelemente eine ausreichende Steifigkeit besitzen, um eine Verformung der Gleitplatten zu verhindern, können die Gleitplatten selbst relativ dünn ausgeführt sein. Die Gleitplatten können je nach Einsatzbereich des Transportbands aus dem dafür geeigneten Werkstoff bestehen, beispielsweise aus Edelstahl in einem Nassbereich oder aus Kunststoff in einem trockenen Bereich. Alternativ hierzu kann die Flächenkonstruktion aus Holzplatten oder einer Blechkonstruktion bestehen. Das Transportband ist vorzugsweise auf einer Tragkonstruktion gelagert, die seitliche Stützen und einen Zwischenboden umfasst. Dabei ist es zweckmäßig, dass die Flächenkonstruktion von den seitlichen Stützen und von auf dem Zwischenboden stehenden Trägern getragen wird. Durch das Vorhandensein eines solchen Zwischenbodens ist es besonders geeignet, dass die Isolatoren, auf denen die Stromschienen befestigt sind, auf dem Zwischenboden angeordnet sind.
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In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass an den mit elektrischen Anschlüssen ausgestatteten Kunststoffgliedern Höcker angeordnet sind, die im Zugtrum nach oben ragen, wobei zwischen benachbarten elektrischen Anschlüssen mindestens ein Höcker vorgesehen ist. Auf diese Weise wird bei nicht isolierten Anschlüssen verhindert, dass ein Metallteil unbeabsichtigt an beide elektrische Anschlüsse gleichzeitig gelangt, so dass ein Kurzschluss verhindert wird. Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die Tragkonstruktion einen Rollenboden umfasst, auf dem eine Vielzahl von Rollen angeordnet ist, auf denen der Leertrum läuft. Durch eine solche Konstruktion ist der mechanische Widerstand, der auf den Leertrum wirkt, gering.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
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1 eine Seitenansicht eines Transportbands mit darauf befindlichen Fahrzeugen,
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2 eine Ansicht einer Flächenkonstruktion, auf der ein Zugtrum des Transportbands gemäß 1 gleiten kann,
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3 eine Seitenansicht des vorderen Teils des Transportbands gemäß 1 in vergrößerter Darstellung,
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4 eine Ansicht des vorderen Teils der Flächenkonstruktion gemäß 2 in vergrößerter Darstellung,
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5 die Einzelheit V in 3 in vergrößerter Darstellung,
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6 die Einzelheit VI in 4 in vergrößerter Darstellung,
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7 einen Schnitt entlang der Linie VII-VII in 4, wobei das Transportband mit einer Tragkonstruktion in einem im Fundament ausgebildeten Kanal angeordnet ist,
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8 die Einzelheit VIII in 7 in vergrößerter Darstellung,
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9 eine Ausführungsvariante zu 7 mit zusätzlichen Stützen,
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10 die Einzelheit X. in 9.
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Die 1 zeigt eine Seitenansicht eines Transportbands am Beispiel für die Endmontage von Fahrzeugen 2, die auf dem Transportband stehend befördert werden, während noch Arbeiten am Fahrzeug, insbesondere Tests, durchgeführt werden. Ein solches Transportband 1 hat beispielsweise eine Länge bis zu 100 m, so dass aus Gründen der Übersichtlichkeit in 1 lediglich der Anfangsbereich und der Endbereich dargestellt sind. Das Transportband 1 ist in Kunststoffglieder-Ketten-Technik ausgeführt, d. h. das Transportband ist aus Kunststoff-Kettengliedern gebildet, wobei die Kettenglieder aus Kunststoffplatten bestehen, die mit den in Förderrichtung A jeweils benachbarten Kettengliedern gelenkig verbunden sind. Das Transportband 1 ist ein aus den Kettengliedern gebildetes endloses Band, das über eine Antriebswelle 3 einer Antriebseinheit 4 und eine Umlenkwelle 5 einer Umlenkeinheit 6 geführt ist. Der Abschnitt des Transportbands 1 zwischen der Umlenkwelle 5 und der Antriebswelle 3, d. h. in Förderrichtung A ist ein Zugtrum und der Abschnitt zwischen Antriebswelle 3 und Umlenkwelle 5 ein Leertrum, worauf später noch näher eingegangen wird. Das Transportband 1 ist auf einer Tragkonstruktion 7 abgestützt, die sich in einem Kanal 8 eines Fundaments 9 befindet, so dass das Niveau des Zugtrums sich auf demselben Niveau wie ein Boden 10 der Montagehalle befindet. Das in Kunststoffglieder-Ketten-Technik gestaltete Transportband 1 bildet eine von der Umlenkwelle 5 bis zur Antriebswelle 3 durchgehende Fläche aus ebenen Kunststoffplatten, so dass Montagearbeiter sich sicher auf dieser Fläche bewegen können, um die erforderlichen Arbeiten durchzuführen.
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In 2 ist eine Ansicht einer Flächenkonstruktion 20 von unten gezeigt, auf der ein Zugtrum gleiten kann. Diese Flächenkonstruktion 20 ist in dem im Fundament 9 ausgebildeten Kanal 8 angeordnet und besteht beispielsweise aus dünnen Gleitplatten 22 (vgl. 5 und 8), die auf Gitterelementen 21 aufliegen, die auf Trägern 23 abgestützt sind. Die Gleitplatten 22 können beispielweise aus Metall oder Kunststoff bestehen. Alternativ zu den Gitterelementen kommen auch andere Trägersysteme aus anderen Elementen in Betracht. Die Flächenkonstruktion gemäß 2 umfasst zwei in Längsrichtung verlaufende Bahnen 20', 20'' zwischen denen Stromschienen 13 angeordnet sind, die parallel zueinander über die gesamte Länge der Flächenkonstruktion 20 verlaufen. Der Kanal 8 im Fundament 9 ist im Bereich der Antriebseinheit 4 breiter gestaltet, um Antriebsmotoren 11 aufzunehmen. Im vorliegenden Fall umfasst die Antriebseinheit 4 Antriebsmotoren 11, um die Antriebswelle 3 zu drehen und so das in 1 gezeigte Transportband 1 in Förderrichtung A zu bewegen. Der zweite Antriebsmotor dient als Ersatz bei einer Störung des ersten Motors.
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Die 3 zeigt eine Seitenansicht des vorderen Teils des Transportbands 1 gemäß 1 in vergrößerter Darstellung. Das Transportband 1 umfasst den in Förderrichtung A laufenden Zugtrum 12 sowie einen nach Umlenkung über die Antriebswelle 3 zurückgeführten Leertrum 14. Das Transportband 1 ist mittels der Tragkonstruktion 7 im Kanal 8 des Fundaments 9 abgestützt. Unter dem Zugtrum 12 verlaufen in Längsrichtung des Transportbands 1 die Stromschienen 13. Im Bereich der Antriebseinheit 4 ist der Kanal 8 etwas tiefer ausgeführt. Auf dem Transportband 1 sind Fahrzeuge 2 dargestellt.
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In 4 ist eine Ansicht des vorderen Teils der Flächenkonstruktion 20 von unten vergrößert dargestellt. Auf die Darstellung der Antriebsmotoren ist verzichtet; diese ergeben sich wie oben beschrieben aus 2. Ebenso ist der Kanal, in dem sich die Flächenkonstruktion 20 befindet, nicht gezeigt. Die Ansicht gemäß 4 zeigt, dass zwischen den Bahnen 20', 20'' der Flächenkonstruktion 20 zwei in der Mitte verlaufende Stromschienen 13 angeordnet sind, die sich in Längsrichtung des Transportbandes über dessen gesamte Länge zwischen der Umlenkwelle 5 und der Antriebswelle 3 erstrecken, wie aus 2 ersichtlich ist. Die Stromschienen 13 sind mittels Isolatoren 15 abgestützt, die in gleichmäßigen Abständen über die Länge der Stromschienen 13 geordnet sind. Aus 4 ist das Raster der Gitterelemente 21 ersichtlich, die auf den einen Rahmen bildenden Trägern 23 abgestützt sind.
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Die 5 zeigt die Einzelheit V in 3 in vergrößerter Darstellung. Das Transportband 1 besteht aus einer Vielzahl von ebenen Kettengliedern 16, die gelenkig miteinander verbunden sind. Das Transportband 1 weist bezogen auf seine Länge in regelmäßigen Abständen Höcker 17 auf, die auf entsprechenden Kettengliedern 16 derart angeordnet sind, dass sie in dem in 5 gezeigten Zugtrum 12 nach oben ragen. Der Zugtrum 12 gleitet auf Gleitplatten 22, die auf Gitterelementen 21 liegen. Wie aus 2 und 4 ersichtlich ist, ist ein Abstand zwischen den Bahnen der Flächenkonstruktion gegeben, so dass in diesem Abstand an der Unterseite von bestimmten Kettengliedern 16 des Zugtrums 12 Stromabnehmer 18 angeordnet sind, wobei in 5 lediglich ein Stromabnehmer 18 ersichtlich ist. Der Stromabnehmer 18 ist mittels Schrauben 19 an dem dafür vorgesehenen Kettenglied 16 befestigt und liegt an der Stromschiene 13 an, und gleitet entsprechend der Bewegung des Zugtrums 12 elektrisch leitend auf der Stromschiene 13. An dem Stromabnehmer 18 ist ein Verbindungskabel 24 angeschlossen, das zu einem Stecker 25 bzw. einer Buchse führt, der nahe dem Höcker 17 im Kettenglied 16 angeordnet ist, und zwar vorzugsweise in derselben quer zur Längsrichtung des Transportbands 1 verlaufenden Ebene wie der Höcker 17.
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Die 6 zeigt eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit VI in 4, d. h. eine Ansicht von unten. Zwischen den Bahnen 20', 20'' der Flächenkonstruktion 20 sind die Stromschienen 13 angeordnet, die auf den Isolatoren 15 befestigt sind. Zwischen den Bahnen 20' und 20'' ist ein Abstand vorhanden, so dass die Stromabnehmer 18, wie in 5 gezeigt, durch die Flächenkonstruktion 20 ragen und an den Stromschienen 13 liegen.
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Die 7 zeigt einen Schnitt entlang der Linie VII-VII in 4, wobei das Transportband 1 mit der Tragkonstruktion 7 in einem im Fundament 9 ausgebildeten Kanal 8 angeordnet ist. Die Tragkonstruktion 7 umfasst mehrere Elemente, wobei hier nur auf senkrechte Stützen 29 und einen von diesen getragenen Rollenboden 28 und einen Zwischenboden 26 eingegangen wird. Das Transportband 1 weist den oberen Zugtrum 12 und den unter dem Zwischenboden 26 laufenden Leertrum 14 auf. Am Zugtrum 12 stehen die Höcker 17 nach oben und am Leertrum nach unten. Dabei sind in dem in 7 linken Bereich sechs Höcker 17 und in der Mitte vier Höcker 17 angeordnet. Am oberen Ende der senkrechten Stützen 29 ist die Flächenkonstruktion 20 befestigt, über die der Zugtrum 12 läuft. Die Gitterelemente 21 der Flächenkonstruktion 20 werden mittels der Träger 23 auf dem Zwischenboden 26 abgestützt, von dem auch die Isolatoren 15 mit den darauf befestigten Stromschienen 13 getragen werden, wie dies aus 8 ersichtlich ist.
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Gemäß der Darstellung in 7 sind auf dem Rollenboden 28, dem seitlichen Rand benachbart äußere Rollen 30 und zwischen diesen mehrere Stützrollen 27 angeordnet, über die der Leertrum 14 läuft. Die Stützrollen 27 sind so positioniert, dass sie sich außerhalb der Bewegungsbahn der Höcker 17 befinden. Die 8 zeigt in vergrößerter Darstellung die Einzelheit VIII in 7. Daraus ist ersichtlich, dass der Zugtrum 12 auf der Gleitplatte 22 liegt und auf dieser gleitend bewegt werden kann. Die Gleitplatte 22 ist auf Gitterelementen 21 montiert, die dafür sorgen, dass die Gleitplatte 22 sich nicht durchbiegt. Die Gitterelemente 21 sind auf Trägern 23 abgestützt, die auf dem Zwischenboden 26 stehen. Ebenfalls auf dem Zwischenboden 26 befindet sich ein Sockel 31, auf dem nebeneinander zwei Isolatoren 15 angeordnet sind, auf denen jeweils eine Stromschiene 13 montiert ist.
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Das Transportband 1 ist, wie insbesondere aus 8 hervorgeht, mit Stromabnehmern 18 versehen, die mittels Schrauben 19 an den Kunststoff-Kettengliedern befestigt sind, wobei die Stromabnehmer auf der Seite des Transportbands 1 angeordnet sind, die beim Zugtrum 12 nach unten und beim Leertrum 14 nach oben gerichtet ist. Die im Zugtrum 12 befindlichen Stromabnehmer 18 liegen auf den Stromschienen 13 auf und ermöglichen so einen Gleitkontakt über die gesamte Länge des Zugtrums 12. Auf der beim Zugtrum 12 nach oben und beim Leertrum 14 nach unten gerichteten Seite des Transportbands 1 sind an entsprechenden Kunststoff-Kettengliedern Stecker 25 bzw. Buchsen angeordnet, die mittels der Verbindungskabel 24 an die Stromabnehmer 18 angeschlossen sind. An die Stecker 25 bzw. Buchsen können beispielsweise Kabel zur elektrischen Versorgung der auf dem Transportband befindlichen Fahrzeuge, elektrisch betriebene Werkzeuge oder dergleichen angeschlossen werden. Aus 8 wird auch die Anordnung der Höcker 17 im mittleren Bereich des Transportbands 1 deutlich, denn diese befinden sich seitlich der Stecker 25, so dass die Stecker 25 jeweils zwischen zwei Höckern angeordnet sind. Auf diese Weise wird verhindert, dass ein Metallstück unbeabsichtigt gleichzeitig an beide Stecker 25 gelangt, was einen Kurzschluss auslösen würde. Zu diesem Zweck würde es auch ausreichen, wenn lediglich ein Höcker 17 zwischen zwei Steckern 25 vorhanden ist.
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Die 9 zeigt eine alternative Ausführung eines mehrteiligen Transportbands 1, das aus drei umlaufenden Bandteilen besteht, nämlich einem mittleren Bandteil 33, einem linken Bandteil 34 und einem rechten Bandteil 35. Alle Bandteile 33, 34, 35 laufen mit gleicher Geschwindigkeit und somit synchron um. In 9 sind zusätzliche Stützen 32 der Tragkonstruktion 7 vorgesehen. Im Übrigen stimmen die Bezugszeichen in 9 für gleiche Teile mit denjenigen der 7 überein.
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Die 10 zeigt eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit X. in 9. Daraus ist ersichtlich, dass das Transportband aus den Bandteilen 33, 34, 35 gebildet ist, wobei im Zugtrum 12 zwischen den Bandteilen 33, 34, 35 Führungsleisten 36 angeordnet sind. Unter Verwendung der zusätzlichen Stützen 32 und einem mehrteiligen Rollenboden 28 kann dies von Vorteil sein. Die übrigen Bezugszeichen in 10 stimmen mit denjenigen der 8 überein.