-
Die Erfindung betrifft eine Anordnung einer Unterfahrschutzvorrichtung an einem Rahmenelement eines Nutzfahrzeugs nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
-
Eine solche Anordnung einer Unterfahrschutzvorrichtung an einem Rahmenelement eines Nutzfahrzeugs ist der
DE 10 2008 007 368 A1 als bekannt zu entnehmen. Die Unterfahrschutzvorrichtung umfasst mit dem Fahrgestell des Nutzfahrzeugs verbindbare Traversen und zumindest ein daran anordenbares Unterfahrschutzelement. Zwischen den Traversen und dem Unterfahrschutzelement ist eine Befestigungseinheit angeordnet.
-
Die Traversen stellen Befestigungselemente dar, über welche das Unterfahrschutzelement am Fahrgestell bzw. am Rahmenelement des Nutzfahrzeugs befestigbar ist. Die Traversen weisen jeweils zumindest in einem Teilbereich einen U-förmigen Querschnitt mit zwei voneinander beabstandeten und über einen Steg miteinander verbundenen Schenkeln auf. Die Schenkel verlaufen dabei schräg zueinander.
-
Zur Darstellung einer ausreichenden Steifigkeit ist eine Verstärkungsplatte vorgesehen, welche mit den Schenkeln verschweißt ist. Die bekannte Unterfahrschutzvorrichtung weist eine hohe Komplexität und somit ein hohes Gewicht sowie eine kostenaufwändige Herstellung auf.
-
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung einer Unterfahrschutzvorrichtung an einem Rahmenelement eines Nutzfahrzeugs der eingangs genannten Art derart weiter zu entwickeln, dass die Unterfahrschutzvorrichtung eine geringere Komplexität aufweist sowie einen effektiven Schutz vor einem Unterfahren des Nutzfahrzeugs gewährleistet.
-
Diese Aufgabe wird durch eine Anordnung einer Unterfahrschutzvorrichtung an einem Rahmenelement eines Nutzfahrzeugs mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
-
Zur Realisierung einer nur sehr geringen Komplexität bei gleichzeitiger Realisierung eines effektiven Schutzes vor einem Unterfahren des Nutzfahrzeugs beispielsweise durch einen auf das Nutzfahrzeug aufprallenden Personenkraftwagen ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die voneinander beabstandeten und über den Steg des U-förmigen Querschnitts miteinander verbundenen Schenkel zumindest bereichsweise in Richtung des sich zumindest im Wesentlichen in Fahrzeugquerrichtung erstreckenden Unterfahrschutzelements aufeinander zu verlaufen.
-
Dadurch ist das Unterfahrschutzelement über die Befestigungselemente besonders stabil am Rahmenelement angebunden, so dass ein Unterfahren des Nutzfahrzeugs beispielsweise durch den auf das Nutzfahrzeug aufprallenden Personenkraftwagen vermieden werden kann. Der zumindest im Wesentlichen U-förmige Querschnitt kann dabei auf einer dem Steg gegenüberliegenden Seite über die Erstreckung des jeweiligen Befestigungselements vollständig offen ausgebildet sein. Mit anderen Worten ist nicht vorgesehen, dass die Schenkel auch auf der dem Steg gegenüberliegenden Seite beispielsweise durch eine Verstärkungsplatte miteinander verbunden sind. Dies hält die Komplexität und insbesondere das Gewicht der Unterfahrschutzvorrichtung gering.
-
Vorzugsweise sind die Befestigungselemente als gebogene Metallbleche ausgebildet, was mit einer geringen Komplexität, einem geringen Gewicht und geringen Kosten der Unterfahrschutzvorrichtung einhergeht.
-
Bei einer weiteren, besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das Unterfahrschutzelement rohrförmig mit einem zumindest im Wesentlichen kreisrunden Querschnitt ausgebildet. Somit weist das Unterfahrschutzelement eine besonders hohe Stabilität und Steifigkeit auf.
-
In vorteilhafter Ausgestaltung weisen die Befestigungselemente eine jeweilige Aufnahme auf, in welchen das Unterfahrschutzelement außenumfangsseitig zumindest bereichsweise aufgenommen ist. Dadurch ist das Unterfahrschutzelement, welches vorzugsweise mit den Befestigungselementen verschweißt ist, sehr fest und steif mit den Befestigungselementen verbunden. Darüber hinaus sind die in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandeten Befestigungselemente über das Unterfahrschutzelement überbrückt, wodurch ein sehr steifer Verbund gebildet ist.
-
Infolge der aufeinander zu verlaufenden Schenkel des zumindest im wesentlichen U-förmigen Querschnitts vom Rahmenelement in Richtung des Unterfahrschutzelements ist der jeweilige, zumindest im wesentlichen U-förmige Querschnitt in Erstreckungsrichtung des jeweiligen Befestigungselements vom Rahmenelement weg in Richtung des Unterfahrschutzelements sich verändernd ausgebildet und gewährleistet so einen besonders vorteilhaften Unterfahrschutz sowie ein geringes Gewicht der Unterfahrschutzvorrichtung. Durch entsprechende Ausgestaltung des jeweiligen, zumindest im wesentlichen U-förmigen Querschnitts sowie des vorzugsweise rohrförmigen Unterfahrschutzelements können diese hinsichtlich ihrer Energieabsorptionsfähigkeit bei einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung beispielsweise infolge des Aufpralls des Personenkraftwagens auf das Nutzfahrzeug bedarfsgerecht eingestellt werden.
-
Bei dem Nutzfahrzeug handelt es sich beispielsweise um einen Nutzkraftwagen oder um einen Anhänger, bei welchen die erfindungsgemäße Anordnung einen sehr guten Unterfahrschutz gewährleistet.
-
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
-
Die Zeichnung zeigt in:
-
1 eine schematische Perspektivansicht einer Anordnung einer Unterfahrschutzvorrichtung an einem Rahmen eines Nutzfahrzeugs, bei welcher ein Unterfahrschutzelement über seitliche Befestigungselemente am Rahmen befestigt ist, wobei die Befestigungselemente einen vollständig offenen, sich vom Rahmen in Richtung des Unterfahrschutzelements verjüngenden und zumindest im wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweisen;
-
2 eine schematische Seitenansicht der Unterfahrschutzvorrichtung gemäß 1;
-
3 eine schematische Perspektivansicht der Unterfahrschutzvorrichtung gemäß 2;
-
4 eine schematische Rückansicht der Unterfahrschutzvorrichtung gemäß 2 und 3;
-
5 eine schematische Vorderansicht der Unterfahrschutzvorrichtung gemäß 2 bis 4; und
-
6 eine weitere schematische Ansicht der Unterfahrschutzvorrichtung gemäß 2 bis 5.
-
1 zeigt eine Anordnung 10 einer Unterfahrschutzvorrichtung 12 an einem Rahmen 14 eines Nutzfahrzeugs. Der Rahmen 14 umfasst zwei sich zumindest im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung erstreckende und in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandete Rahmenlängsträgerelemente 16, welche über einen in 1 erkennbaren Rahmenquerträgerelement 18, der sich zumindest im Wesentlichen in Fahrzeugquerrichtung erstreckt, miteinander verbunden sind.
-
Die Unterfahrschutzvorrichtung 12 umfasst ein sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckendes Unterfahrschutzelement 20, welches vorliegend rohrförmig mit einem zumindest im Wesentlichen kreisrunden, in Umfangsrichtung vollständig geschlossenen Hohlquerschnitt ausgebildet ist.
-
Die Unterfahrschutzvorrichtung 12 umfasst ferner zwei seitliche Befestigungselemente 22, welche in Fahrzeugquerrichtung seitlich an den Rahmenlängsträgerelementen 16 angeordnet sind. Zum Befestigen der Befestigungselemente 22 an den Rahmenlängsträgerelementen 16 weisen die Rahmenlängsträgerelemente 16 jeweilige Durchgangsöffnungen auf. Auch die Befestigungselemente 20 weisen jeweilige, mit den Durchgangsöffnungen der Rahmenlängsträgerelemente 16 korrespondierende Durchgangsöffnungen 38 auf. Durch die korrespondierenden Durchgangsöffnungen der Rahmenlängsträgerelemente 16 und der Befestigungselemente 22 können Befestigungsbolzen hindurchgesteckt werden, um so die Befestigungselemente 22 an den Rahmenlängsträgerelementen 16 zu befestigen.
-
Die Befestigungselemente 22 sind vorliegend als gebogene Metallbleche ausgebildet. Auch das Unterfahrschutzelement 20 ist aus einem metallischen Werkstoff gebildet und mit den Befestigungselementen 22 verschweißt. Wie 1 zu entnehmen, sind dabei die in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandeten Befestigungselemente 22 durch das Unterfahrschutzelement 20 überbrückt und miteinander verbunden. Ferner überragt das Unterfahrschutzelement 20 die Befestigungselemente 22 in Fahrzeugquerrichtung.
-
Die Befestigungselemente 22 weisen jeweils in einem Teilbereich 24 einen zumindest im wesentlichen U-förmigen Querschnitt 26 auf, welcher zwei in Fahrzeuglängsrichtung voneinander beabstandete Schenkel 28, 30 sowie einen Steg 32 umfasst. Die voneinander beabstandeten Schenkel 28, 30 sind dabei über den Steg 32 miteinander verbunden.
-
Der jeweilige Steg 32 der Befestigungselemente 22 liegt an dem jeweiligen Rahmenlängsträgerelement 16 an. Mit anderen Worten sind die Befestigungselemente 22 über den jeweiligen Steg 32 mit den Rahmenlängsträgerelementen 16 verbunden.
-
Wie insbesondere 1 und 3 zu entnehmen ist, verlaufen die Schenkel 28, 30 schräg zueinander und in Fahrzeughochrichtung vom Rahmen 14 zum Unterfahrschutzelement 20 hin aufeinander zu. Dadurch ist der jeweilige, zumindest im Wesentlichen U-förmige Querschnitt 26 vom Rahmen 14 in Richtung des Unterfahrschutzelements 20 sich verändernd ausgebildet, verjüngt sich und ermöglicht so die steife und feste Anbindung des Unterfahrschutzelements 20 an den Rahmen 14. Gleichzeitig ist der U-förmige Querschnitt 26 in in Fahrzeughochrichtung verlaufender Erstreckungsrichtung des jeweiligen Befestigungselements 22 vollständig offen. Mit anderen Worten ist der U-förmige Querschnitt 26 nicht beispielsweise durch eine Verstärkungsplatte geschlossen. Dadurch weist die Unterfahrschutzvorrichtung 12 eine geringe Komplexität, geringe Herstellkosten, sowie ein sehr geringes Gewicht auf bei gleichzeitiger Realisierung der steifen Anbindung des Unterfahrschutzelements 20 an den Rahmen 14 zur Gewährleistung eines effektiven Unterfahrschutzes.
-
Infolge dieser Ausgestaltung der Befestigungselemente 22 sowie der entsprechenden Ausgestaltung des Unterfahrschutzelements 20 weist die Unterfahrschutzvorrichtung 12 ein vorteilhaftes Unfallverhalten und insbesondere ein vorteilhaftes Deformationsverhalten mit einer sehr hohen Energieabsorptionsfähigkeit auf.
-
Das Unfallverhalten und das Energieabsorptionsvermögen können zudem durch entsprechende Wahl der Befestigungsbolzen erreicht bzw. eingestellt werden. Vorliegend werden zur Befestigung der Befestigungselemente 22 am Rahmen 14 hinsichtlich ihrer Größe voneinander unterschiedliche Befestigungsbolzen verwendet. Dabei unterscheiden sich die Befestigungsbolzen hinsichtlich ihres jeweiligen Querschnitts, mit welchem sie die jeweiligen Durchgangsöffnungen der Rahmenlängsträgerelemente 16 und der Befestigungselemente 22 durchdringen, voneinander.
-
In 1 sind mit P1, P2, P3, P2' und P1' jeweilige Prüfpunkte bezeichnet, an welchen die Unterfahrschutzvorrichtung 12 mit vorgebbaren Kräften beaufschlagt wird, um ihren Schutz vor einem Unterfahren zu prüfen. Die Unterfahrschutzvorrichtung 12 gemäß 1 gewährleistet dabei trotz ihres geringen Gewichts und ihrer geringen Komplexität einen besonders effektiven Unterfahrschutz.
-
Wie insbesondere in Zusammenschau mit 2 bis 6 erkennbar ist, erstreckt sich der in Fahrzeuglängsrichtung hintere Schenkel 30 über die vollständige Erstreckung des jeweiligen Befestigungselements 22, während sich der vordere Schenkel 28 lediglich in dem Teilbereich 24 erstreckt. Mit anderen Worten überragt der Schenkel 30 den Schenkel 28. Ferner schließt der Schenkel 28 mit der Fahrzeuglängsrichtung (x-Richtung) einen kleineren Winkel ein als der Schenkel 30. Mit anderen Worten verläuft der Schenkel 28 flacher zur Fahrzeuglängsrichtung als der Schenkel 30.
-
Zur Darstellung einer besonders festen und definierten Verbindung des Unterfahrschutzelements 20 mit den jeweiligen Befestigungselementen 22 weisen die Befestigungselemente 22 jeweils eine Aufnahme 34 auf, in welche das Unterfahrschutzelement 20 außenumfangsseitig bereichsweise aufgenommen ist. Die Aufnahme 34 ist dabei als mit einer Außenkontur des Unterfahrschutzelements 20 zumindest im Wesentlichen korrespondierende Gegenkontur ausgebildet. Dadurch können Kräfte beispielsweise infolge eines Aufpralls eines Personenkraftwagens auf die Unterfahrschutzvorrichtung 12 besonders günstig über die Befestigungselemente 22 und in den Rahmen 14 eingeleitet werden.
-
Wie insbesondere 1 zu entnehmen ist, ist die Unterfahrschutzvorrichtung 12 vorliegend in einem Heckbereich 36 des Nutzkraftwagens angeordnet. Es versteht sich, dass die Unterfahrschutzvorrichtung 12 auch ohne weiteres in einem Frontbereich des Nutzfahrzeugs angeordnet werden kann und dort einen effektiven Unterfahrschutz gewährleistet.
-
Bei einer vorteilhaften Ausführung sind an den Befestigungselementen 22 acht Durchbrüche 23 und 25 vorgesehen, von denen jeweils vier eine horizontale Reihe bilden, wobei jeweils zwei der Durchbrüche in etwa übereinander angeordnet sind. In Einbaulage, sind die Befestigungselemente 22 über den jeweils frontseitigen oberen und heckseitigen unteren Durchbruch 23 vorzugsweise mit Bolzen der Größe M8 und die übrigen Durchbrüche 25 vorzugsweise mit Bolzen der Größe M6 am Rahmen 14 befestigt.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102008007368 A1 [0002]