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Die Erfindung bezieht sich auf eine Gleitschiene für einen Fahrzeugsitz, sowie auf einen Fahrzeugsitz, umfassend eine derartige Gleitschiene.
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Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine Gleitschiene für einen Fahrzeugsitz, umfassend:
- – erste und zweite mit Bezug zueinander in einer Längsrichtung gleitfähig montierte Profile, wobei die ersten und zweiten Profile zwischen sich einen Innenraum definieren,
- – eine Verriegelung, angeordnet in dem Innenraum und sich global erstreckend entlang der Längsrichtung zwischen einem Festlegungsabschnitt, festgelegt bezüglich dem ersten Profil und einem Verriegelungsabschnitt, wobei der Verriegelungsabschnitt versetzbar ist gemäß einer vertikalen Richtung, senkrecht zur Längsrichtung, zwischen einer Verriegelungsposition in welcher der Verriegelungsabschnitt in Eingriff steht mit dem zweiten Profil, derart, dass das erste Profil mit Bezug auf das zweite Profil blockiert ist, und einer Entriegelungsposition, in welcher der Verriegelungsabschnitt beabstandet oder ausgerückt von dem zweiten Profil vorliegt, derart, dass ein Gleiten des ersten Profils mit Bezug auf das zweite Profil ermöglicht ist, wobei der Verriegelungsabschnitt elastisch vorgespannt ist hin zu der Verriegelungsposition,
- – einen Betätigungshebel, sich global erstreckend entlang der Längsrichtung und schwenkbar montiert mit Bezug auf das erste Profil herum um eine Achse, die sich in einer Querrichtung erstreckt, senkrecht zu den Längs- und Vertikalrichtungen, wobei der Betätigungshebel ein freies Ende aufweist, ausgebildet um den Verriegelungsabschnitt aus der Verriegelungsposition zu der Entriegelungsposition zu überführen.
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Gleitschienen dieser Art sind bekannt aus den Dokumenten
FR 2 767 096 und
WO 2007/095762 .
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Die bekannten Gleitschienenverriegelungen verfügen jedoch über eine komplexe Struktur um eine geeignete Positionierung des Betätigungshebels mit Bezug auf die Verriegelung zu gewährleisten und um somit eine zufriedenstellende Funktionsweise der Verriegelung gewährleisten zu können.
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Die Erfindung zielt darauf ab die zuvor erwähnten Nachteile zu überwinden beziehungsweise abzuschwächen.
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Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung eine Gleitschiene der vorgenannten Art vor, bei welcher die Verriegelung eine elastisch verformbare metallische Lasche enthält, sich erstreckend entlang der Längsrichtung zwischen einem ersten Ende, den Festlegungsabschnitt ausbildend, und einem zweiten Ende, den Verriegelungsabschnitt ausbildend, wobei ein Kunststoffpart mit dem zweiten Ende der Lasche verbunden oder einstückig ausgeführt ist, wobei der Part eine offene Aufnahme gemäß der Längsrichtung trägt und ausgelegt ist zum Aufnehmen des freien Endes des Betätigungshebels.
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Somit gewährleistet die in dem Kunststoffpart ausgeführte Aufnahme eine einfache Positionierung mit genauer Einstellung des freien Endes des Betätigungshebels, ohne den Bedarf auf komplexe Ausgestaltungen von versetzten elastischen Zungen zurückgreifen zu müssen, wie diese bei bekannten Gleitschienen zum Einsatz kommen. Die Verriegelungsstruktur ist daher vereinfacht. Des Weiteren ermöglicht die Positionierung des freien Endes des Betätigungshebels, ausgeführt unmittelbar auf dem Niveau des Verriegelungsabschnittes, befindlich an einem der Enden der Lasche, auf welche das freie Ende wirkt eine geeignete Funktionsweise der Verriegelung beziehungsweise des Schlosses zu gewährleisten.
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Des Weiteren kann die Abmessung in der Längsrichtung reduziert werden, bedingt durch die Ausgestaltung des Verriegelungsabschnittes und des Parts, wodurch somit die Bereitstellung und der Transport der Verriegelung vereinfacht wird.
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Die Vorkehrungen ermöglichen es auch die Menge an verwendetem Metall für die Verriegelung zu reduzieren, und somit auch eine Reduktion bereitzustellen bezüglich des Gewichtes und der Kosten.
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Sie ermöglichen ferner eine Lasche bereitzustellen, die eine vereinfachte Geometrie aufweist für welche es einfacher ist eine zufriedenstellende Qualität bereitzustellen gegenüber Herstellungsfehlern und Verschlechterungen während der Bereitstellung und dem Transport. Des Weiteren kann die metallische Lasche durch Prägen beziehungsweise Kumpeln ausgeführt werden vermittels einer Presse, die eine vereinfachte Struktur zeigt, wobei eine geringere Druckeinwirkung zum Einsatz kommen kann.
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Das erste Profil kann eine im Wesentlichen U-förmige Schnittform aufweisen, mit einer Seele und zwei Flügeln, die sich einander gegenüberstehend senkrecht von der Seele erstrecken, wobei die Seele eine Innenfläche aufweist, gerichtet hin zu dem Innenraum, eine Außenfläche, entgegengesetzt zur Innenfläche, sowie eine Öffnung, die den Innenraum mit dem Äußeren kommunizieren lässt, wobei das erste Ende der Lasche festgelegt oder fixiert ist an der Innenfläche des Seele, wobei der Part einen Anschlag enthält, sich erstreckend hindurch durch die Öffnung und ausgelegt um in Berührung zu treten mit der Außenfläche der Seele wenn der Verriegelungsabschnitt in einer Entriegelungsposition vorliegt.
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Der Part kann angespritzt beziehungsweise übergespritzt sein oder in Eingriff stehen bezüglich des zweiten Endes der Lasche.
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Der Betätigungshebel oder -bügel kann eine Grat- oder Anschlagfläche aufweisen, ausgebildet unter Abstand von dem freien Ende entlang der Längsrichtung und gerichtet hin in einer Richtung entgegengesetzt zu dem freien Ende, wobei die Lasche ein axiales Anschlagorgan enthalten kann, ausgelegt um in Berührung zu gelangen mit der Grat- oder Anschlagfläche, wenn das freie Ende des Betätigungshebels in der Aufnahme angeordnet ist beziehungsweise wird.
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Insbesondere kann der Betätigungshebel eine Kerbe aufweisen, die Gratfläche tragend, wobei das axiale Anschlagorgan einen elastisch verformbaren Verrastungsfinger enthalten kann, ausgelegt zum in Eingriff treten bezüglich der Kerbe wenn das freie Ende des Betätigungshebels in der Aufnahme angeordnet ist beziehungsweise wird.
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Ferner kann das zweite Profil eine im Wesentlichen U-förmige Querschnittsform aufweisen mit einer Basis und zwei Flügeln, die sich senkrecht erstrecken ausgehend von der Basis, gegenüberstehend mit Bezug zueinander, wobei die Flügel mit offenem Rasten bereitgestellt sind entlang der vertikalen Richtung, wobei das erste Profit zwischen den Flügeln des zweiten Profils montiert ist, wobei das zweite Ende der Lasche Kragungen umfasst, die sich in der Querrichtung erstrecken und ausgelegt sind zum Eingreifen bezüglich der Rasten, wobei die Kragungen in die Rastungen oder Rasten in der Verriegelungsposition des Verriegelungsabschnittes eingegriffen sind und von den Rastungen oder Rasten beabstandet vorliegen in der entriegelten Position oder Entriegelungsposition des Verrieglungsabschnittes.
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Die Lasche kann erste und zweite Abschnitte umfassen, die im Wesentlichen horizontal mit Bezug zueinander versetzt vorliegen gemäß der vertikalen Richtung und jeweils die ersten und zweiten Enden der Lasche enthalten, sowie einen transversalen Abschnitt, der die ersten und zweiten Abschnitte verbindet und eine Öffnung, entsprechend der Längsrichtung, enthält, wobei die Öffnung einen Anlenkungsrand benachbart dem ersten Abschnitt aufweist, wobei der Betätigungshebel sich durch die Öffnung hindurch erstreckt und elastisch vorgespannt ist hin zu dem Anlenkungsrand.
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Gemäß einem anderen Gesichtspunkt schlägt die Erfindung einen Fahrzeugsitz vor, umfassend zumindest eine Gleitschiene wie vorangehend definiert.
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Weitere Aufgaben und Merkmale der Erfindung werden deutlich beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung einer insbesondere bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, welche lediglich beispielhaft und nicht einschränkend angegeben ist, wobei die Beschreibung erfolgt unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, in welchen gilt:
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1 ist eine Seitenansichtdarstellung eines Fahrzeugsitzes, montiert an einem Fahrzeugboden vermittels eines Gleitschienensystems.
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2 ist eine perspektivische Darstellung des Gleitschienensystems von 1, wobei das Gleitschienensystem zwei Gleitschienen gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält, sowie eine Traverse die mit zwei Betätigungshebeln versehen ist, die sich jeweils in den Gleitschienen erstrecken.
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3 ist eine teilweise Schnittdarstellung entsprechend der Ausrichtung III-III wie in 2 angegeben bezüglich einer der Gleitschienen des Gleitschienensystems von 2, wobei eine Verriegelung dargestellt ist, umfassend einen an einem ersten Profil der Gleitschiene festgelegten Festlegungsabschnitt und einen mit einem zweiten Profil der Gleitschiene in Eingriff stehenden Verriegelungsabschnitt, wobei der Betätigungshebel es ermöglicht den Verriegelungsabschnitt zu versetzen.
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4 ist eine Schnittdarstellung gemäß dem Bezug angedeutet bei IV-IV von 3 der Gleitschiene von 3, wobei das Einsetzen des Betätigungshebels in der Aufnahme des Verriegelungsabschnittes dargestellt ist, wobei der Verrieglungsabschnitt Kragungen enthält, in Eingriff stehend in Rastungen des zweiten Profils.
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Die 5 und 6 sind perspektivische Ansichten der Gleitschienenverriegelung von 3.
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In den Figuren beziffern dieselben Bezugszeichen identische oder analoge Elemente.
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1 zeigt einen Sitz 1, montiert an einem horizontalen Boden 4 eines Fahrzeuges. Der Sitz 1 umfasst ein Sitzkissen beziehungsweise eine Sitzeinheit 2, sich global horizontalwärts erstreckend, sowie eine Lehne 3, die an der Sitzeinheit 2 montiert ist und die sich global in einer vertikalen Richtung Z senkrecht zum Boden 4 erstreckt. Die Sitzeinheit 2 ist an dem Boden 4 montiert unter Zwischenschaltung eines Gleitschienensystems 5, um eine Versetzung des Sitzes 1 entlang einer horizontalen Längsrichtung X nach vorne und hinten mit Bezug auf den Boden 4 zu ermöglichen.
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Das Gleitschienensystem 5, wiedergegeben in 2, umfasst zwei Gleitschienen 10, die parallel sind, sich erstreckend entlang der Längsrichtung X und mit Bezug zueinander beabstandet gemäß einer horizontalen transversalen oder Querrichtung Y, senkrecht zur Längsrichtung X. Jede der Gleitschienen 10 umfasst ein erstes Profil 11, beweglich, verbunden mit der Sitzeinheit 2 und ein zweites Profil 12, feststehend oder starr, verbunden oder einstückig ausgeführt mit dem Boden 4 des Fahrzeuges. Gemäß anderen Ausführungsformen könnte das erste Profil mit dem Boden 4 des Fahrzeuges verbunden oder einstückig ausgeführt sein und das zweite Profil könnte mit der Sitzeinheit oder dem Sitzkissen 2 verbunden sein. Des Weiteren könnte das Gleitschienensystem 5 lediglich eine einzelne Gleitschiene 10 oder auch mehr als zwei Gleitschienen 10 umfassen.
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Bei der in den 2 bis 4 dargestellten Ausführungsformen verfügt das starre oder feststehende Profil 12 über eine Schnittform entsprechend im Wesentlichen der Form eines nach oben offenen U mit einer horizontalen Basis 15, ruhend an dem Boden 4 des Fahrzeuges und mit zwei Flügeln 20, sich vertikalwärts erstreckend ausgehend von der Basis 15, gegenüberstehend mit Bezug zueinander. Insbesondere verfügt die Basis 15 über einen horizontalen Mittelabschnitt 16, der eben ausgeführt ist, in Berührung stehend mit dem Boden 4 des Fahrzeuges, sowie über zwei im Wesentlichen horizontale Absätze 17, die diesseits und jenseits des horizontalen Abschnittes 16 angeordnet sind bei einer vorbestimmten Höhe oberhalb des Bodens 4. Jeder der Flügel 20 umfasst einen Vertikalabschnitt 21, der sich erstreckt ausgehend von einem der Absätze 17 bis hin zu einem Ende, wobei eine einspringende Wange 22 sich von dem Ende des Vertikalabschnittes 21 erstreckt bis hin zu einem freien Rand 23, wobei ein nach innen erfolgter Umschlag bereitgestellt ist, das heißt in Richtung der einspringenden Wange 22 des anderen Flügels 20 hin zu der Basis 15. In der vertikalen Richtung Z offene Rasten 24 sind ausgeführt an dem freien Rand 24 der Wangen 22, wobei sie regelmäßig beabstandet sind bezüglich zumindest einem Abschnitt der Länge des feststehenden oder starren Profils 12.
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Das bewegliche Profil 11 verfügt auch über eine Schnittform in der Form eines U. die Schnittform des beweglichen Profils 11 verfügt insbesondere über eine horizontale Seele 30 und über zwei Flügel 35, die sich vertikalwärts erstrecken ausgehend von der Seele 30, gegenüberstehend mit Bezug zueinander. Insbesondere umfasst jeder der Flügel 35 einen Vertikalabschnitt 36, sich erstreckend von der Seele 30 bis hin zu einem Ende, wobei ein Umschlag 37 vorgesehen ist, sich erstreckend von dem Ende des Vertikalabschnittes 36 bis hin zu einem freien Rand, wobei der Umschlag äußerlich erfolgt, das heißt entgegengesetzt zu dem Umschlag 37 des anderen Flügels 35 hin zu der Seele 30. An jedem Flügel 35 definieren der Vertikalabschnitt 36 und der Umschlag 37 einen Längshohlraum, in welchem in der Vertikalrichtung Z offene beziehungsweise mündende Fenster 38 äquidistant vorgesehen sind, zum Beispiel drei Fenster 38 von denen lediglich eines in 4 zu sehen ist.
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Das umgekehrte bewegliche Profil 11, das heißt mündend nach unten ist montiert zwischen den Flügeln 20 des feststehenden Profils 12, wobei die Seele 30 gegenüberstehend angeordnet ist und bei einem Abstand von der Basis 15 und wobei jeder der Umschläge 37 eindringt zwischen den Vertikalabschnitt 21 und der Wange 22 von einem der Flügel 20 des starren oder feststehenden Profils 12. Der freie Rand 23 der Wange 22 von jedem der Flügel 20 des feststehenden Profils 12 ist somit angeordnet in dem longitudinalen oder Längshohlraum, ausgebildet durch den Vertikalabschnitt 36 und den Umschlag 37 des Flügels 35, entsprechend dem beweglichen Profil 11. Lagerelemente, wie zum Beispiel Kugeln 40 sind angeordnet in Lagerbahnen oder -spuren beziehungsweise Kugelspuren, ausgebildet zwischen den Wangen 22 des starren oder feststehenden Profils 12 und den Umschlägen 37 des beweglichen Profils 11, um eine Gleitfähigkeit entlang der Längsrichtung X des beweglichen Profils 11 mit Bezug auf das starre oder feststehende Profil 12 zu ermöglichen.
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Die Seele 30 und die Vertikalabschnitte 36 des beweglichen Profils 11 definieren mit der Basis 15 des feststehenden Profils 12 einen Innenraum, in welchem eine Verriegelung angeordnet ist, um in einer Verriegelungsposition das bewegliche Profil 11 mit Bezug auf das feststehende Profil zu blockieren, tun den Sitz 1 in einer gewünschten Längspositionierung zu halten und um in einer entriegelten Position oder Entriegelungsposition das Gleiten des beweglichen Profils 11 mit Bezug auf das feststehende oder starre Profil 12 zu ermöglichen oder zu erlauben, um die Längsposition des Sitzes 1 einstellen zu können.
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In den 3 bis 6 umfasst die Verriegelung beziehungsweise das Schloss 50 eine elastisch verformbare metallische Lasche 51, sich erstreckend global entlang der Längsrichtung X. Die Lasche 51 ist derart gefaltet, dass sie erste 52 und zweite 54 Abschnitte aufweist, im Wesentlichen horizontal versetzt mit Bezug zueinander entlang der vertikalen Richtung Z und miteinander verbunden durch einen transversalen Abschnitt 53.
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Der erste Abschnitt 52, der sich in einer horizontalen XY Ebene erstreckt umfasst ein erstes Ende 51a der Lasche 51, durchbohrt durch ein Festlegungsloch 55 entlang der vertikalen Richtung Z und weist zweit gezahnte Lateralränder 56 auf, sich erstreckend entlang der Längsrichtung X.
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Der transversale Abschnitt 53, der sich in einer transversalen Ebene YZ erstreckt umfasst eine Öffnung 57 entlang der Längsrichtung X. Die Öffnung 57, zum Beispiel von rechteckförmiger Gestalt verfügt über einen Anlenkungsrand 58 benachbart dem ersten Abschnitt 52.
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Der zweite Abschnitt 54 erstreckt sich in einer im Wesentlichen horizontalen XY Ebene, einen Winkel bildend nahe zu jedoch kleiner als 90° mit der Ebene des Transversalabschnittes 53. In der Nachbarschaft des transversalen Abschnittes 53 umfasst der zweite Abschnitt 54 eine elastische Zunge 59, erhalten durch Ausschneidens, ausgeführt in mittiger Art und Weise in dem zweiten Abschnitt 54. Diese Zunge 59 erstreckt sich bis hin zu einem transversalen Abschnitt 53 und verfügt über ein freies Ende, einen Rand der Öffnung 57 gegenüberstehend dem Anlenkungsrand 58 ausbildend. Die Zunge 59 ist ausgebildet beziehungsweise angepasst, derart, dass das freie Ende entsprechend der vertikalen Richtung Z von der Seite des ersten Abschnittes 52 vorspringt. Gegenüberstehend der Zunge 59 umfasst der zweite Abschnitt 54 ein zweites Ende 5lb der Lasche 51. Dieses zweite Ende 51b verfügt über zwei Längsränder, jeweils bereitgestellt mit Kragungen 60, zum Beispiel bei einer Anzahl von 3, sich erstreckend entlang der Querrichtung Y. Bei der dargestellten Ausführungsform verfügt das zweite Ende 51b ebenfalls über ein Loch 61 entlang der vertikalen Richtung Z, zu erkennen in 3, sowie über einen transversalen Rand, bereitgestellt mit einem Haken 62, sich erstreckend entlang der vertikalen Richtung Z auf der Seite des zweiten Abschnittes 52. In einem mittleren Abschnitt zwischen der Zunge 59 und dem zweiten Ende 51b umfasst der zweite Abschnitt 54 ein axiales Anschlagorgan in der Form eines Verrastungsfingers 63, elastisch verformbar, ausgebildet durch eine Ausschneidung, ausgeführt in dem zweiten Abschnitt 54 und angepasst oder ausgeformt um vorspringend vorzuliegen bezüglich der vertikalen Richtung Z auf der Seite des ersten Abschnittes 52.
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Die Verriegelung beziehungsweise das Schloss 50 umfasst auch einen Part 70 aus Kunststoffmaterial, verbunden mit oder einstückig ausgeführt bezüglich dem zweiten Ende 51b der Lasche. Der Part 70 umfasst:
- – einen Sockel 71 in einer horizontalen XY Ebene,
- – zwei Lateralwandungen 73, sich erstreckend in Längs- oder Longitudinalebenen XZ, ausgehend von dem Sockel und aufweisend an gegenüberstehenden Flächen jeweils Wülste 75, vorspringend entlang der Längsrichtung X,
- – eine transversale Wandung 76 in einer transversalen YZ Ebene, die zwei gegenüberstehenden Ränder der Lateralwandungen 73 verbindend, wobei die gegenüberstehenden Ränder beabstandet sind von dem transversalen Abschnitt 53 der Lasche 51,
- – einen Rand 77, sich erstreckend ausgehend von der transversalen Wandung 76 in einer horizontalen XY Ebene, beabstandet von dem Sockel.
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Der Sockel 71, die Lateralwandungen 73, die Transversalwandung 76 und der Rand 77 definieren eine Aufnahme 72, aufweisend eine Öffnung gemäß der Längsrichtung X, wobei die Öffnung gegenüberstehend vorliegt bezüglich der Öffnung 57 des transversalen Abschnittes 53 der Lasche 51.
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Gegenüberstehend zu der Öffnung der Aufnahme 72 umfasst der Part 70 einen Anschlag 78, herrührend aus dem Material des Restes des Parts 70. Der Anschlag 78 umfasst einen Schaft 79, der sich entsprechend der vertikalen Richtung Z in der Verlängerung beziehungsweise als Fortsatz der transversalen Wandung 76 erstreckt, sowie über einen Schnabel oder eine Spitze 80, sich erstreckend entlang der Längsrichtung X gegenüberstehend zu oder entgegengesetzt bezüglich der Aufnahme 72.
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Bei der dargestellte Ausführungsform ist der Part 70 eingesetzt bezüglich des zweiten Endes 51b der Lasche 51. Um dies zu erreichen umfasst, wie man dies in 3 erkennen kann der Sockel 71 eine Öffnung 81 entlang der Längsrichtung Z, ausgebildet in der Nachbarschaft eines Randes, benachbart der Transversalwandung 76. Ein Zapfen 82 erstreckt sich an der Innenfläche des Parts 70, gegenüberstehend der Aufnahme 72, derart, dass er eingeführt werden kann in das Loch 61 des zweiten Endes 51b der Lasche 51 wenn der Haken 62 des zweiten Endes 51b der Lasche 51 in der Öffnung 81 des Sockels 71 angeordnet ist beziehungsweise wird. Bei anderen Ausführungsformen könnte das Part auch vermittels anderer geeigneter Mittel verbunden oder einstückig ausgeführt sein bezüglich der Lasche, zum Beispiel durch an- beziehungsweise überspritzen bezüglich des zweiten Endes 51b der Lasche 51.
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Wie es in den 3 und 4 wiedergegeben ist, ist das erste Ende 51a, vorwärtig der Lasche 51, ausbildend einen Festlegungs- oder Fixier- oder Befestigungsabschnitt der Verriegelung oder des Schlosses 50 festgelegt beziehungsweise fixiert bezüglich oder an einer Innenfläche der Seele 30, gerichtet hin zu dem Innenraum, und zwar des beweglichen Profils 11. Beispielhaft ist ein Fixierelement, wie zum Beispiel ein Bolzen, eine Niete oder ähnliches in dem Fixier- oder Festlegungsloch 55 des ersten Abschnittes 52 und in dem entsprechenden Loch der Seele 30 angeordnet. Die gezahnten Lateralränder 56 gelangen in Berührung mit den Innenflächen der Flügel 35 des beweglichen Profils 11. Die Verriegelung 50 erstreckt sich somit nach hinten von der Gleitschiene 10 bis hin zu dem zweiten Ende 51b, hinten liegend, deren Kragungen 60 in Eingriff vorliegen bezüglich Rastungen oder Rasten 24 der Flügel 20 des feststehenden oder starren Profils 12, und zwar hindurchtretend durch Fenster 38 der Flügel 35 des beweglichen Profils 11. Das zweite Ende 51b der Lasche 51 bildet somit einen Verriegelungsabschnitt der Verriegelung beziehungsweise des Schlosses 50. Der Verriegelungsabschnitt 51b befindet sich somit in einer verriegelten Position oder Verriegelungsposition, wobei sich der Anschlag 78 durch eine Öffnung 31 hindurch erstreckt, ausgebildet entsprechend der vertikalen Richtung Z in der Seele 30 des beweglichen Profils 11, wobei die Spitze oder der Schnabel 80 angeordnet ist unter Abstand von einer Außenfläche, gegenüberstehend zu der Innenfläche der Seele 30. Die Anpassung der Lasche 51 ist derart, dass der Verriegelungsabschnitt 51b elastisch vorgespannt ist hin zu dieser Verriegelungsposition.
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Um die Position des Sitzes einstellen zu können muss der Verriegelungsabschnitt 51b der Verriegelung 50 versetzt werden hin zu einer entriegelten Position oder Entriegelungsposition, in welcher die Kragungen 60 beabstandet vorliegen entlang der vertikalen Richtung Z der Rasten 24.
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Um die Lasche 51 der Verriegelung 50 zu verformen, um den Verriegelungsabschnitt 51b entlang der vertikalen Richtung Z zu versetzen umfasst das Gleitschienensystem 5 auch eine Traverse 6 von genereller U-Form, umfassend zwei Betätigungszweige beziehungsweise -äste oder -hebel 7, die sich parallel erstrecken und sich jeweils erstrecken ausgehend von einer Basis 8 bis hin zu einem freien Ende 9. Jeder der Betätigungshebel 7 ist angeordnet in dem Innenraum von einer der Gleitschienen 10, hindurchtretend durch die Öffnung 57 des transversalen Abschnittes 53 der Lasche 51, wobei das freie Ende 9 angeordnet ist in der Aufnahme 72 des Parts 70. Der Betätigungshebel 7 erstreckt sich somit global entlang der Längsrichtung X, wobei er elastisch vorgespannt ist durch die Lasche 59 des zweiten Abschnittes 54 der Lasche 51 hin zu dem Anlenkungsrand 58 der Öffnung 57 des transversalen Abschnittes 53. Der Betätigungshebel 7 kann somit an dem Anlenkungsrand 58 mit Bezug auf das bewegliche Profil 11 herum um eine Achse schwenken, sich erstreckend entlang der transversalen Richtung Y.
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Wie wiedergegeben in 4 gelangen die Lateralwandungen 73 der Aufnahme 72 in Berührung mit dem freien Ende 9 des Betätigungshebels 7, diesseits und jenseits diesbezüglich entlang der transversalen Richtung Y. Das freie Ende 9 des Betätigungshebels 7 kann somit lateral Einbuchtungen 13 aufweisen, in denen die Wulste 75 eingreifen um das freie Ende 9 des Betätigungshebels 7 zu klemmen. Der Sockel 71 und der Rand 77 der Aufnahme 72 gelangen in Berührung mit dem freien Ende 9 des Betätigungshebels 7, diesseits und jenseits davon entlang der vertikalen Richtung. Das freie Ende 9 des Betätigungshebels 7 liegt somit in Anlage oder anschlagend vor entlang den transversalen und vertikalen Richtungen Y und Z. Um ein Anschlagen beziehungsweise Anliegen gemäß der Längsrichtung X zu gewährleisten umfasst der Betätigungshebel 7 eine Kerbe 54, eine Gratfläche 65 aufweisend, ausgebildet unter Abstand von dem freien Ende 9 entlang der Längsrichtung X und gerichtet in einer Richtung entgegengesetzt oder gegenüberstehend zu dem freien Ende 9. Diese Kerbe 64 ist ausgebildet damit der Rastfinger 63 des zweiten Abschnittes 54 der Lasche 51 dorthin- ein eingreifen kann und um in Berührung zu treten mit der Gratfläche 65 unter Abstand von der Transversalwandung 76 des Parts 70 mit welchem das freie Ende 9 anderweitig in Berührung treten kann.
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Während einer Beaufschlagung in der Richtung des Pfeiles F von 3, ausgeübt bezüglich der Basis 8 der Traverse 6 durch einen Benutzer, der die Längsposition seines Sitzes 1 einstellen möchte schwenkt der Betätigungshebel 7 gegen den Anlenkungsrand 58 des Transversalabschnittes 53 der Lasche 51. Hierbei versetzt das freie Ende 9 des Betätigungshebels 6 den Verriegelungsabschnitt 51b der Verriegelung 50 entlang der vertikalen Richtung Z hin zur Basis 12 des feststehenden oder starren Profils 12, derart, dass die Kragungen 50 von den Rastungen 24 freigegeben oder ausgerückt werden. Um die Versetzung des Schlosses beziehungsweise der Verriegelung 50 in dem Innenraum der Gleitschiene 10 zu beschränken, und insbesondere um einen Berührung der Verriegelung 50 mit der Basis 15 zu vermeiden sind der Schnabel oder die Spitze 80 und der Anschlag 78 ausgebildet bei einem geeigneten Abstand um in Berührung zu treten mit der Außenfläche der Seele 30 wenn der Verriegelungsabschnitt 51b in der entriegelten Position oder Entriegelungsposition ist beziehungsweise vorliegt.
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Wenn die Beaufschlagung losgelassen oder gelöst wird, wird der Verriegelungsabschnitt 51b der Verriegelung 50 zurückgeführt beziehungsweise zurückgebracht hin zu der Verriegelungsposition oder verriegelten Position, wobei die Kragungen 60 eintreten in neue Rasten 24 des feststehenden Profils 12 hindurch durch Fenster 38 des beweglichen Profils 11, um den Sitz positionsmäßig zu blockieren.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- FR 2767096 [0003]
- WO 2007/095762 [0003]