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Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument der im Oberbegriff des Anspruch 1 genannten Art.
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Solche Instrumente können je nach Ausbildung des Endeffektors als Zangen oder Scheren ausgebildet sein, wobei beide Branchen relativ zueinander bewegbar oder nur eine bewegbar und die andere fest stehend ausgebildet sein können. Der Antrieb des Endeffektors erfolgt in der Regel über eine das Schaftrohr durchlaufende Betätigungsstange, die von einem Handgriff her angetrieben wird, der am proximalen Ende des Schaftrohres angeordnet ist.
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Es handelt sich um chirurgische Instrumente, die wegen ihrer qualitativ sehr hochwertigen Ausführung zur Wiederverwendung bestimmt sind und daher gereinigt und desinfiziert werden müssen.
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Hauptsächlich aus den Gründen der Reinigung sind die gattungsgemäßen Instrumente zerlegbar und zwar bevorzugt in drei Teile, nämlich den Handgriff, das Schaftrohr und den Endeffektor mit Betätigungsstange, wobei der Endeffektor vom Schaftrohr abnehmbar ist. Dabei ist zwischen Endeffektor und Schaftrohr eine Kupplung erforderlich, die alle bei einer Operation auftretenden Kräfte vom Endeffektor auf das Schaftrohr übertragen muss, um von diesem auf den Handgriff übertragen werden zu können. Die Kupplung muss also axiale Kräfte und Drehkräfte übertragen können.
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Da die chirurgischen Instrumente im Körper verwendet werden, und zwar häufig bei laparoskopischer Anwendung auch im Körperinneren, muss die Kupplung gegen unbeabsichtigtes Lösen mit einer Verriegelung gesichert sein.
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Nicht gattungsgemässe Konstruktionen, z. B. gemäss
EP 0 688 187 B1 , haben an der Verbindungsstelle zwischen Endeffektor und Schaftrohr nur die Kupplung, während die Drehverriegelung dazu am proximalen Ende der Betätigungsstange sitzt. Dabei muss die Betätigungsstange die sichernde Drehkraft zwischen der Kupplungsstelle und der Verriegelungsstelle übertragen. Aus medizinischen Gründen soll der Durchmesser des Schaftes möglichst dünn sein. Damit muss auch die Betätigungsstange dünner werden. Sie wird dann aber weniger drehsteif und es kann zum unbeabsichtigten Lösen der Verriegelung kommen. Der Endeffektor kann sich dann vom Schaftrohr lösen und es kann zum gefürchteten Lösen und Abfallen eines Instrumententeiles im Körper des Patienten kommen.
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Daher ist es vorteilhafter, die Verriegelung unmittelbar an der Kupplung vorzusehen.
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Die
DE 19707373 C1 und
US 5893875 A zeigen gattungsgemäße Instrumente, die diese Anforderungen erfüllen. Beide Schriften zeigen lösbare Kupplungen nach dem Bajonettprinzip. Das Kuppeln erfolgt also durch eine Kombination einer axialen und einer Drehbewegung. Zur sicheren Gewährleistung des Bajonetteingriffes ist eine zusätzliche Verriegelung vorgesehen, die die Bajonetthülse gegen Verdrehen sperrt. Bei beiden Schriften sind die Verriegelungen auf ähnliche Weise mit federgestützten Schiebehülsen ausgebildet.
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Die
EP 1 889 579 A2 zeigt eine ähnliche, mit drehsichernden Nuten ausgerüstete Konstruktion und erläutert in
2, dass die dargestellte Zange in drei Teile auseinandernehmbar ist.
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Bei den gattungsgemässen Instrumenten erfolgt die Verriegelung unmittelbar am Ort der Kupplung. Eine Drehkraftbelastung der Betätigungsstange entfällt, so dass diese auch dünner sein kann.
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Durch die konstruktive Integration Von Kupplung und Verriegelung ergeben sich aber hochkomplizierte Konstruktionen mit kompliziert in enger Passung aneinander gefügten Teilen, die ein erhebliches zusätzliches Reinigungsproblem aufwerfen.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, dass gattungsgemäße chirurgische Instrument konstruktiv zu vereinfachen und besser reinigbar zu gestalten.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Kennzeichnungsteiles des Anspruches 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist die Kupplung in Achsrichtung frei bewegbar und drehsichernd ausgebildet. In Achsrichtung wird sie durch die Verriegelung gehalten, die das auf konstruktiv äußerst einfache Weise mit einer Überwurfmutter löst. Die erfindungsgemäße Konstruktion wird wesentlich dadurch vereinfacht, dass die Dreh- und Axialkräfte, also die beiden an der Kupplung auftretenden Kraftkomponenten getrennt übertragen werden. Es ergibt sich auch nur ein bewegliches Teil, nämlich die Überwurfmutter. Die Konstruktion ist sehr viel einfacher sowohl hinsichtlich der Fertigung und der Fertigungskosten als auch hinsichtlich der Reinigung.
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Zwischen den zu kuppelnden Stücken muss beim Kuppeln ein Formschlusseingriff geschaffen werden. Dieser kann mit unterschiedlichen Formgebungen erreicht werden. Vorteilhaft gemäß Anspruch 2 wird ein Mehrkanteingriff gewählt. Ein besonders einfacher Vierkanteingriff reicht aus und schafft konstruktiv einfache Verhältnisse mit wenigen glatten, leicht zu reinigenden Flächen.
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Vorteilhaft sind die Merkmale des Anspruches 3 vorgesehen. Eine den Endeffektor betätigende Betätigungsstange durchläuft dabei frei das Schaftrohr und auch die gesamte Kupplung. Daher kann die Betätigungsstange beim Lösen der Kupplung am Endeffektor verbleiben und mit diesem vom Schaftrohr abgezogen werden.
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In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise und schematisch dargestellt. Es zeigen:
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1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen chirurgischen Zange,
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2 einen teilgeschnittenen vergrößerten Ausschnitt aus 1 und
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3 einen Schnitt nach Linie 3-3 in 2.
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1 zeigt als Beispiel eines chirurgischen Instrumentes eine Zange 1 mit einem langgestreckten Schaftrohr 2, die als langgestreckte Schaftzange insbesondere für laparoskopische Zwecke geeignet ist.
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Am proximalen Ende des Schaftrohres 2 ist ein Handgriff 3 mit zwei Griffstücken 4 angeordnet, die auf einer Achse 5 schwenkbar gelagert sind. Durch gegenseitige Verschwenkung der Griffstücke 4 wird eine Betätigungsstange 6 bewegt, die in Achsrichtung des Schaftrohres 2 längsverschiebbar angeordnet ist und das Schaftrohr 2 über seine Länge durchläuft.
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Am distalen Ende des Schaftrohres 2 ist mit einer Überwurfmutter 7 ein Endeffektor 8 befestigt, der ein Lagerstück 9 aufweist, an dem auf einer Achse 10 zwei Branchen 11 des im Ausführungsbeispiel als Zange ausgebildeten Endeffektors 8 gelagert sind. Das distale Ende der Betätigungsstange 6 läuft in nicht dargestellter Weise bis ins Innere des Lagerstückes 9 und ist dort getrieblich mit den Branchen 11 zu deren Schwenkbetätigung verbunden.
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2 zeigt teilgeschnitten und vergrößert die Kupplungsverbindung des Lagerstückes 9 mit dem Schaftrohr 2 und zwar in um ein kurzes Stück auseinandergezogener Stellung.
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Am distalen Ende des Schaftrohres 2 ist ein Endstück 12 befestigt, das zum Beispiel mit dem Schaftrohr 2 einstückig verbunden sein kann. Das Endstück 12 weist auf der Außenseite ein Außengewinde 13 auf und weist eine durchgängige Öffnung auf, die von der Betätigungsstange 6 durchlaufen ist und die zumindest im distalen Endbereich als Innenvierkant 14 ausgebildet ist.
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Das Lagerstück 9 trägt an seinem proximalen Ende einen Außenvierkant 15, der von einer Bohrung 16 durchlaufen ist, in der die Betätigungsstange 6 frei verschiebbar angeordnet ist.
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Der Außenvierkant 15 ist in Form und Größe passend zum Innenvierkant 14 am Endstück 12 ausgebildet und ist mit dem Lagerstück 9 über einen Ansatz 17 verbunden, in dem eine konzentrisch ausgebildete Außennut 18 angeordnet ist.
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Der Außenvierkant 15 und der Ansatz 17 sind von einer Überwurfmutter 7 umfasst, die ein zum Außengewinde 13 passendes Innengewinde 20 aufweist und mit einem nach innen weisenden Flansch 21 in die Außennut 18 greift. Dadurch ist sie drehbar und axial fest am Endeffektor 8 gelagert.
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2 zeigt die zu kuppelnden Stücke 12 und 9 in leicht in Achsrichtung auseinandergezogener Stellung. Zur Kupplung werden die Stücke in Achsrichtung gegeneinander bewegt, bis der Außenvierkant 15 in den Innenvierkant 14 greift und das Innengewinde 20 auf das Außengewinde 13. Durch Verschrauben wird nun der Vierkanteingriff gesichert.
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Es entsteht eine Kupplungsverbindung, bei der Drehkräfte über den Vierkanteingriff 14, 15 übertragen werden und Kräfte in Achsrichtung von der Überwurfmutter 7 gehalten werden.
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3 zeigt einen Schnitt nach Linie 3-3 in 2 und zwar in gekuppelter Stellung der Stücke, wenn also der Außenvierkant 15 im Innenvierkant 14 steckt.
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Durch einfaches Abschrauben der Überwurfmutter 7 und Auseinanderziehen in axialer Richtung lässt sich die Kupplung leicht lösen.
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Die Betätigungsstange 6 ist in nicht dargestellter Weise im Endeffektor 8 Betrieblich mit dessen Branchen 11 verbunden und kann hier angebunden verbleiben. Beim Auseinanderziehen der in 2 dargestellten Kupplung kann die Betätigungsstange 6, die die gesamte Kupplung 9, 12 frei durchläuft, aus dem Schaftrohr 2 herausgezogen werden. Dazu ist es in der Regel erforderlich, sie zuvor am Handgriff 3 in üblicher Weise zu entkuppeln.
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Danach kann auch das Schaftrohr 2 in nicht näher erläuterter üblicher Weise vom Handgriff 3 abgekuppelt werden. Damit ist die Zange 1 in drei Teile auseinandergenommen, nämlich den Handgriff 3, das Schaftrohr 2 und den Endeffektor 8 mit anhängender Betätigungsstange 6.
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Für die in 2 und 3 dargestellte Kupplung sind auch andere Ausführungsformen möglich. Die Position von Innenvierkant und Außenvierkant kann vertauscht werden, so dass der Außenvierkant am Endstück 12 des Schaftrohres 2 angeordnet ist. Ebenso kann auch die Überwurfmutter am Endstück 12 des Schaftrohres 2 angeordnet sein.
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Anstelle des im dargestellten Ausführungsbeispiel verwendeten Vierkanteingriffes können auch andere Mehrkanteingriffe, insbesondere ein Sechskanteingriff gewählt werden. Auch andere axial verschiebbare, drehsichernde Möglichkeiten des Kupplungseingriffes sind verwendbar, zum Beispiel mit Eingriff einer Klinge in einen Schlitz oder dergleichen.
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Zur Montage und Demontage, z. B. zur besseren Reinigung, kann die Überwurfmutter 7 vom Ansatz 17 abnehmbar gestaltet sein. Sie kann dazu beispielsweise in ihrem distalen Endbereich federnd geschlitzt ausgebildet sein. Alternativ kann dazu z. B. auch der Ansatz 17 vom Lagerstück 9 abnehmbar sein, z. B. mit einer nicht dargestellten Verschraubung.
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Ist beim Arbeiten mit der dargestellten Zange 1 eine Drehung des Endeffektors erforderlich, um z. B. die Branchen 11 in eine gewünschte Arbeitsposition zu bringe, so kann dies durch Drehen des Handgriffes 3 mit der Hand erreicht werden. Wenn das Schaftrohr 2 drehfest am Handgriff 3 befestigt ist, wird direkt gedreht.
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Dabei ist aber zu jeder Verdrehung des Endeffektors 8 eine entsprechende Verdrehung der Hand erforderlich, was zu unbequemer und ermüdender Handhaltung führen kann. Daher ist die in 1 gezeigte Konstruktion bevorzugt, bei der Das Schaftrohr 2 in nicht näher gezeigter Weise am Handgriff 3 drehbar gelagert ist. Auf dem Schaftrohr 2 ist ein Drehrad 22 befestigt, mit dem das Schaftrohr 2 leicht drehbar ist. Damit lässt sich die Drehstellung des Endeffektors 8 beliebig wählen, ohne dabei die Stellung der den Handgriff 3 haltenden Hand verändern zu müssen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0688187 B1 [0006]
- DE 19707373 C1 [0008]
- US 5893875 A [0008]
- EP 1889579 A2 [0009]