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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tragradanordnung bzw. eine Stützradanordnung für ein Fahrrad, mit einem Kopplungselement zum Anbringen der Tragradanordnung an dem Fahrrad, einem Ausliegerelement, das mit einem ersten Ausliegerende schwenkbar an dem Kopplungselement angelenkt ist, und mit einem Tragrad bzw. einem Stützrad, das an dem Ausliegerelement angebracht ist, insbesondere an einem dem ersten Ausliegerende entgegengesetzten zweiten Ausliegerende.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung betrifft die vorliegende Erfindung ein Fahrrad mit einer Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung.
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Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung betrifft die vorliegende Erfindung ein Fahrrad mit einer Tragradanordnung, wobei die Tragradanordnung ein Kopplungselement zum Anbringen der Tragradanordnung an dem Fahrrad, ein Ausliegerelement, das mit einem ersten Ausliegerende schwenkbar an dem Kopplungselement angelenkt ist, und ein Tragrad aufweist, das an einem dem ersten Ausliegerende entgegengesetzten zweiten Ausliegerende angebracht ist.
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Eine derartige Tragradanordnung an ein derartiges Fahrrad sind beispielsweise aus der Druckschrift
DE 198 00 292 A1 bekannt.
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Stützräder für Fahrräder werden in der Regel dazu eingesetzt, dem Fahrrad eine zusätzliche Stabilität zu verleihen, um ein seitliches Kippen des Fahrrads zu vermeiden. In der Regel sind Tragradanordnungen dabei derart ausgestaltet, dass sie wahlweise an das Fahrrad angebracht und von diesem wieder abgenommen werden können. Dies kann beispielsweise dazu dienen, das Erlernen des Fahrradfahrens mit Hilfe der Stützräder zu vereinfachen. Nachdem das Fahrradfahren dann erlernt wurde, können die Stützräder von dem Fahrrad abgenommen werden und die Personen das Fahrrad in üblicher Weise ohne Stützräder verwenden.
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Eine derartige Stützradanordnung ist beispielsweise aus der Druckschrift
DE 44 04 116 A1 bekannt. Des Weiteren sind Fahrräder bekannt, in die die Stützradanordnungen mehr oder weniger fest integriert sind. Dies zeigen beispielsweise die Druckschrift
DE 297 04 203 U1 oder die eingangs genannte Druckschrift
DE 198 00 292 A1 .
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Des Weiteren ist es beispielsweise aus der Druckschrift
DE 440 533 A bekannt, eine Art Tragrad mit einer Lastaufnahmeeinrichtung zu versehen, um beispielsweise beladene Körbe zu transportieren.
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Des Weiteren sind seitlich neigbare Fahrzeuge bekannt, die zwei Haupträder und zwei das Fahrzeug seitlich stützende zusätzliche Räder aufweisen, wie dies beispielsweise in der Druckschrift
DE 601 19 825 T2 beschrieben ist.
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Es ist davon auszugehen, dass sich in der Zukunft die Fortbewegungsarten im Verkehr deutlich gegenüber den momentan bestehenden ändern werden. Insbesondere ist davon auszugehen, dass kurze Fahrstrecken aufgrund steigender Kosten und höherer Umweltschutzanforderungen nicht mehr mit einem Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor zurückgelegt werden, sondern mit Kleinfahrzeugen, die gegebenenfalls elektrisch angetrieben sind oder per Muskelkraft angetrieben werden. Selbstverständlich können hierfür Fahrräder verwendet werden, die per Muskelkraft angetrieben werden oder aber einen wahlweise oder automatisch zugeschalteten Elektromotor aufweisen können.
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Der Nachteil an Fahrrädern ist, dass diese in der Regel nur eine Person befördern und relativ schlecht dazu ausgerüstet sind, Lasten zu befördern. Beispielsweise ist es relativ unkomfortabel, größere Lasten, wie beispielsweise voll beladenen Einkaufskörbe oder Getränkekisten, mit einem Fahrrad zu befördern. Auch die Mitnahme von kleineren Kindern auf Fahrrädern ist schwierig. Insbesondere ist dies für die Kinder selbst sehr unbequem. Darüber hinaus ist eine Geradeaussicht für die Kinder häufig durch die das Fahrrad antreibende Person verdeckt.
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Wie eingangs beschrieben wurde, sind sogenannte Seitenwagen gekannt, mit denen Lasten befördert werden können. Soll jedoch keine Last befördert werden, kann es relativ aufwendig sein, das Fahrrad derart umzurüsten, dass es wieder lediglich auf zwei Rädern fahrend betrieben werden kann.
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Es ist daher eine technische Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Tragradanordnung bzw. ein Fahrrad bereitzustellen, die eine verbesserte Mitnahme von Lasten und/oder Kindern auf einem Fahrrad ermöglicht und darüber hinaus auch auf einfache Weise den normalen Fahrradbetrieb auf zwei Rädern bereitstellt.
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Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird daher vorgeschlagen, die eingangs genannte Tragradanordnung dahingehend weiterzubilden, dass die Tragradanordnung des Weiteren eine an dem Ausliegerelement angebrachte Lastaufnahmeeinrichtung und ein Federelement aufweist, das mit einem ersten Federende schwenkbar an dem Kopplungselement und einem zweiten Federende an dem Ausliegerelement angebracht und derart ausgebildet ist, dass eine erste Position des Ausliegerelements, in der sich das Federelement in einem im Wesentlichen unbelasteten Zustand befindet, gegenüber einer zweiten Position, in der sich das Federelement in einem belasteten Zustand befindet, eine in Richtung der Lastaufnahme verschwenkte Position des Ausliegerelements ist.
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Mit anderen Worten ist das Federelement derart angeordnet und ausgebildet, dass es im Betrieb das Ausliegerelement entgegengesetzt zu einer von einer Last auf die Lastaufnahme ausgeübten Kraft vorspannt. In normalem Betrieb wird die Last aufgrund ihrer Gewichtskraft in Richtung eines Bodens wirken, auf dem das Fahrrad fährt, d. h. nach unten. Im Stand der Technik ist man bisher bemüht, dass die Stützräder während der Fahrt Bodenkontakt behalten. Eventuelle Dämpfer- oder Federelemente sind daher so angeordnet und ausgebildet, dass sie die Stützräder ebenfalls nach unten, d. h. zusätzlich zu der Gewichtskraft, auf den Boden drücken. Im Gegensatz hierzu ist erfindungsgemäß jedoch vorgesehen, dass das Federelement die Stützräder entgegengesetzt, d. h. nach oben, vorspannt, d. h. je nach Ausgestaltung des Federelements drückt oder zieht. Der Bodenkontakt des Tragrads wird erst durch die auf die Lastaufnahme beaufschlagte Gewichtskraft der Last hergestellt. Da die Stützräder gerade dazu da sind, eine Last, beispielsweise einen voll gefüllten Einkaufskorb oder ein Kind, zu transportieren, ist dies geeignet.
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Unter einem „im Wesentlichen unbelasteten Zustand” bzw. unbelasteten Zustand wird im Rahmen der vorliegenden Anmeldung verstanden, dass das Federelement bis auf die den Elementen der Tragradanordnung eigene Gewichtskraft und die Gewichtskräfte der auf die Lastaufnahmeeinrichtung befestigten Aufnahmen, beispielsweise ein Kindersitz oder ein Kisten- oder Korbelement, unbelastet ist. Mit anderen Worten ist die „Nutzlast” noch nicht auf das Federelement beaufschlagt. Aufgrund der Vorspannung durch das Federelement ist diese unbelastete Position gegenüber der belasteten Position in Richtung der Lastaufnahmeeinrichtung, d. h. im Betrieb „nach oben”, verschwenkt. So kann während des Betriebs der Tragradanordnung, d. h. wenn diese an einem Fahrrad angebracht ist, bereitgestellt werden, dass das Tragrad automatisch von einem Boden beabstandet ist, wenn es sich in einem unbelasteten Zustand befindet. Das Federelement ist somit derart angebracht und ausgebildet, dass das von der Feder bewirkte, um die Schwenkachse des Ausliegerelements wirkende Moment im Betrieb größer ist als das von der unbelasteten Tragradanordnung entgegengesetzt um die Schwenkachse wirkende Moment aufgrund der Gewichtskräfte. So wird in einem unbelasteten Zustand das Tragrad vom Boden abgehoben bis entweder das Federelement seine maximale Auslenkung erreicht oder das Ausliegerelement an einem bereitgestellten Anschlag anschlägt.
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In einem belasteten Zustand bewirkt dann die Gewichtskraft einer beaufschlagten Last das Moment um die Schwenkachse des Ausliegerelements, so dass das von der Federkraft um die Schwenkachse beaufschlagte Moment überwunden wird und sich das Tragrad auf den Baden absenkt und in Kontakt mit dem Boden verbleibt. Wahlweise kann das Federelement dabei derart eingestellt sein, dass ein Absenken des Tragrads erst ab einer Last mit einem bestimmten Gewicht, beispielsweise von etwa 5 kg bis etwa 10,5 kg, insbesondere etwa 5 bis etwa 7,5 kg, oder insbesondere etwa 8 kg bis etwa 10,5 kg, eine Absenkung des Tragrads bewirkt.
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Bei einer Anordnung eines Kindersitzes auf der Lastaufnahmeeinrichtung wird des Weiteren erreicht, dass ein auf dem Kindersitz sitzendes Kind eine freie Sicht nach vorne hat. Das Kind kann somit visuell während des Fahrradfahrens am Verkehr teilnehmen. Auf diese Weise kann eine Verkehrerziehung früh positiv beeinflusst werden.
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Auch ermöglicht die Tragradanordnung eine geringere Spurbreite als dies etwa bei Seitenwagen der Fall ist. Bei einem Seitenwagen ist das Rad des Seitenwagens außen angeordnet. Demgegenüber ist bei der Tragradanordnung das Tragrad unterhalb der zu tragenden Last angeordnet, so dass die Spurbreite gegenüber einem Seitenwagen mit außen angeordnetem Rad verringert ist.
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Letztendlich wird es so ermöglicht, das Fahrrad dazu zu verwenden, eine Nutzlast mit dem Fahrrad auf einfache Weise zu transportieren. Die Nutzlast wird mittels des Tragrads getragen und beeinflusst somit das Fahrverhalten des Fahrrads an sich relativ wenig. Da sowohl das Auslegerelement als auch das Federelement schwenkbar an dem Kopplungselement angebracht sind, ist sogar ein seitliches Neigen des Fahrrads weiterhin möglich. Darüber hinaus sind keine manuellen Umbauarbeiten notwendig, um in einem unbelasteten Zustand wie gewohnt lediglich auf zwei Rädern zu fahren. Die bereitgestellte Tragradanordnung hebt das Tragrad im unbelasteten Zustand automatisch von einem Boden ab.
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Das Fahrrad gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung weist die Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung auf und weist somit dieselben Vorteile wie die Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung auf.
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Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung wird vorgeschlagen, das eingangs genannte Fahrrad dahingehend weiterzubilden, dass die Tragradanordnung des Weiteren eine an dem Ausliegerelement angebrachte Lastaufnahmeeinrichtung und ein Federelement aufweist, das mit einem ersten Federende schwenkbar an dem Kopplungselement und mit einem zweiten Federende an dem Ausliegerelement angebracht und derart ausgebildet ist, dass das Tragrad, insbesondere in einer Betriebsposition des Fahrrads, in der Fahrrad senkrecht auf einem Boden steht, in einem im Wesentlichen unbelasteten Zustand oder in einem unbelasteten Zustand des Federelements beabstandet von dem Boden ist.
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Das gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung vorgeschlagene Fahrrad weist durch seine Ausgestaltung dieselben Vorteile wie das Fahrrad gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung und die Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung auf.
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Die eingangs gestellte Aufgabe wird somit vollkommen gelöst.
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In einer Weiterbildung der Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Federelement eine Druckfeder ist, die mit dem zweiten Federende an einer der Lastaufnahmeeinrichtung gegenüberliegenden Seite des Ausliegerelements angebracht ist. Selbstverständlich kann dies auch bei einem Fahrrad gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung vorgesehen sein.
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Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht, dass das Federelement im Betrieb unter dem Ausliegerelement, d. h. bodenseitig, angeordnet ist. Es steht somit bei einem Beladen der Last auf die Lastaufnahmeeinrichtung nicht im Weg. Auch hindert es beispielsweise nicht das Besteigen eines Kindersitzes. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind von einem auf der Lastaufnahmeeinrichtung angebrachten Kindersitz aus in das Federelement greift, ist sehr gering, da das Federelement unterhalb des Ausliegerelements und außerhalb der normalen Reichweite eines Kindes liegt.
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Des Weiteren kann in einer bevorzugten Weiterbildung vorgesehen sein, dass die Druckfeder eine Gasdruckfeder ist. Gasdruckfedern sind dabei als Normbauteile, beispielsweise von der Firma Bansbach, Schwäbisch Gmünd, Deutschland erhältlich. Auf diese Weise kann das Federelement als bereits sicherheitstechnisch abgenommenes Bauteil auf einfache Weise in die Tragradanordnung integriert werden, was deren Herstellungskosten und somit den Endpreis der Tragradanordnung verringert. Des Weiteren stellt eine Gasdruckfeder in einem belasteten Zustand in beide Richtungen des Federwegs eine Dämpfungswirkung bereit. Auf diese Weise wird der Vorteil bereitgestellt, dass bei einem Entfernen der Last aus der Lastaufnahmeeinrichtung das Tragrad nicht schnell von der Gasdruckfeder nach oben gedrückt wird, sondern sich gedämpft relativ langsam nach oben bewegt.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Tragradanordnung nach dem ersten Aspekt der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Federelement eine Zugfeder ist, die mit dem zweiten Federende auf einer Seite des Ausliegerelements angebracht ist, auf der die Lastaufnahmeeinrichtung angebracht ist. Eine derartige Ausgestaltung kann selbstverständlich auch bei dem Fahrrad gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung vorgesehen sein.
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Eine derartige Ausgestaltung kann beispielsweise vorteilhaft sein, wenn das Tragrad nur einen sehr geringen Durchmesser haben soll und sich das Ausliegerelement dann bei einem Bodenkontakt des Tragrads relativ nahe an dem Boden befindet. In diesem Fall ist auf der der Lastaufnahmeeinrichtung gegenüberliegenden Seite des Ausliegerelements bei Bodenkontakt des Tragrads nur sehr wenig freier Platz vorhanden, der das Anordnen des Federelements eventuell nicht möglich macht. Es bietet sich dann die Anwendung einer Zugfeder und eine Anordnung auf der Seite des Ausliegerelements an, auf der die Lastaufnahmeeinrichtung angebracht ist. So kann auch erreicht werden, dass Teil der Tragradanordnung unterhalb eines Pedals in seiner untersten Stellung liegt, so dass die Fahreigenschaften des Fahrrads nicht beeinträchtigt werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Tragradanordnung des Weiteren ein Gabelelement aufweist, das an dem Ausliegerelement angebracht ist, wobei das Tragrad an einem ersten Gabelende des Gabelelements gelagert ist.
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Mittels des Gabelelements wird eine besonders einfache und gut justierbare Lagerung des Tragrads bereitgestellt. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass eine Achse des Tragrads auf einer Seite in einem sich senkrecht zu dem Gabelelement, d. h. im Betrieb in Fahrtrichtung, erstreckenden Langloch gelagert ist. Auf diese Weise kann mittels eines Verschiebens der Achse in dem Langloch besonders einfach eine Einstellung der Spur des Tragrads erfolgen, so dass die Spur des Tragrads parallel zu einer Spur eines Hinterrads des Fahrrads, verläuft an dem die Tragradanordnung angebracht ist.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt kann vorgesehen sein, dass das Ausliegerelement einen ersten Arm und einen zweiten Arm aufweist, wobei der erste Arm länger als der zweite Arm ist und mit einem ersten Armende an dem Kopplungselement angebracht ist, und wobei der zweite Arm sich ausgehend von einem dem ersten Armende des ersten Arms entgegengesetzten zweiten Armende des ersten Arms aus erstreckt. Insbesondere kann sich der zweite Arm sich in einem Winkel von dem ersten Arm aus erstrecken. Dieser Winkel kann zwischen etwa 80° und 90°, vorzugsweise 85°, betragen. Selbstverständlich können derartige Ausgestaltungen auch bei dem Fahrrad gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung vorgesehen sein.
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Auf diese Weise wird das Ausliegerelement mit anderen Worten in etwa „L-förmig” ausgestaltet, wobei der kürzere Schenkel des „L” in einer Betriebsposition nach vorne oder nach hinten zeigt. Der zweite Arm erstreckt sich also derart in einem Winkel zu dem ersten Arm, dass er sich ebenfalls in diesem Winkel zu einer Längserstreckung des Federelements erstreckt. Der Winkel beträgt vorzugsweise 85°.
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Der Winkel ist derart gewählt, dass eine Spur des Tragrads in etwa parallel zu einer Spur des Hinterrads des Fahrrads verlaufen wird. Da der Rahmen eines Fahrrads in einem Bereich der Anbringung der Tragradanordnung, d. h. auf der Höhe des Hinterrads, trapezförmig ausgestaltet ist, d. h. die die Achse des Hinterrads aufnehmenden Rahmenstreben laufen hin zu einem Sattel aufeinander zu, verläuft das Ausliegerelement nicht genau senkrecht zu dem Hinterrad des Fahrrads. Entsprechend ist vorzugsweise ein Winkel von etwa 85° vorgesehen, damit die Spur des Tragrads in etwa parallel zu der Spur des Hinterrads des Fahrrads verläuft.
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Auf diese Weise wird es möglich, beispielsweise das Kopplungselement derart an dem Fahrrad anzubringen, dass sich das Ausliegerelement bezüglich einer Fahrtrichtung des Fahrrads vor bzw. hinter einer Achse des Hinterrades des Fahrrads erstreckt. Mittels der L-förmigen Ausgestaltung des Ausliegerelements kann dann trotz allem das Tragrad derart gelagert werden, dass eine Achse des Tragrads auf gleicher Höhe wie eine Achse des Hinterrads des Fahrrads liegt, so dass die Fahreigenschaften deutlich verbessert sind.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Lastaufnahmeeinrichtung an einem dem ersten Gabelende entgegengesetzten zweiten Gabelende des Gabelelements ausgebildet ist. Selbstverständlich kann diese Ausgestaltung bei einem Fahrrad gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung vorgesehen sein.
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Auf diese Weise wird der Vorteil bereitgestellt, dass eine Gewichtskraft der auf die Lastaufnahmeeinrichtung beaufschlagten Last in einer Betriebsposition, in der das Tragrad Bodenkontakt hat, vertikal von oben auf das Tragrad wirkt. Somit wird ein relativ kurzer Kraftfluss in den Boden bereitgestellt, die übrigen Elemente der Tragradanordnung, wie das Ausliegerelement und das Kopplungselement, bleiben unbeeinflusst und können so geringer dimensioniert werden.
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In einer besonderen Weiterbildung der Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt kann vorgesehen sein, dass die Lastaufnahmeeinrichtung an dem zweiten Arm angebracht ist. Selbstverständlich kann eine derartige Ausgestaltung auch bei dem Fahrrad gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung vorgesehen sein.
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Auf diese Weise wird es möglich, die Lastaufnahmeeinrichtung beispielsweise aufsteckbar auf den zweiten Arm auszugestalten. So können verschiedene Lastaufnahmeeinrichtungen modular ausgetauscht werden, wenn verschiedene Lasten transportiert werden sollen. Etwa kann eine Lastaufnahmeeinrichtung, die zur Aufnahme eines Kindersitzes ausgebildet ist, vorgesehen sein oder es kann eine Lastaufnahmeinrichtung vorgesehen sein, die zur Aufnahme einer Kistenaufnahme ausgebildet ist. Insbesondere kann so beispielsweise eine Lastaufnahmeinrichtung aufgesteckt werden, die derart ausgebildet ist, dass sie mit der Befestigungsart eines Standard-Kindersitzsystems korrespondiert. Auch wird auf diese Weise eine derart symmetrische Ausgestaltung der Traganordnung unterstützt, dass diese sowohl auf der rechten als auch der linken Seite eines Fahrrads angebracht werden kann. Die Lastaufnahmeeinrichtung kann dann einfach von dem zweiten Arm abgezogen und wieder aufgesteckt werden, wenn das Ausliegerelement gedreht und auf der anderen Seite montiert wurde.
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Des Weiteren kann eine Ausgestaltung der Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung vorgesehen sein, dass das Gabelelement in dem zweiten Arm derart gelagert ist, dass das erste Gabelende auf einer ersten Seite des Ausliegerelements angeordnet ist und das zweite Gabelende auf einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite des Ausliegerelements angeordnet ist. Selbstverständlich kann auch das Fahrrad gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung derart ausgestaltet sein.
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Beispielsweise kann in dieser Ausgestaltung ein rohrförmiger Abschnitt des Gabelelements durch eine entsprechende Bohrung in dem zweiten Arm des Ausliegerelements geführt sein. Die Lastaufnahmeeinrichtung befindet sich dann in einer Betriebsposition der Tragradanordnung, in der das Tragrad Bodenkontakt hat, über dem Ausliegerelement und kann auf einfache Weise mit einer Last beladen werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Federelement derart angebracht und derart ausgebildet ist, dass die an dem Ausliegerelement angebrachte Lastaufnahmeeinrichtung in einem im Wesentlichen unbelasteten Zustand oder in einem unbelasteten Zustand des Federelements in Richtung des Kopplungselements geneigt ist. Selbstverständlich kann auch das Fahrrad gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung entsprechend ausgestaltet sein.
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Unter dem Merkmal „in Richtung des Kopplungselements geneigt” ist dabei zu verstehen, dass in einer Betriebsposition der Tragradanordnung, in der die Tragradanordnung unbelastet ist, die Lastaufnahmeeinrichtung nach oben und in Richtung des Fahrrads bzw. in Richtung des an dem Fahrrad angebrachten Kopplungselements weist. Ein beispielsweise auf der Lastaufnahmeeinrichtung montierter Kindersitz oder ein Kistenelement weisen daher in dem unbelasteten Zustand, in dem das Tragrad kein Bodenkontakt aufweist, hin zu dem Fahrrad. Auf diese Weise ist in dem unbelasteten Zustand, in dem das Tragrad keinen Bodenkontakt aufweist, die Breite des Fahrrads etwas verringert und es besteht nicht die Gefahr, dass die auf der Lastaufnahmeeinrichtung montierten Aufbauten, beispielsweise ein Kindersitz oder ein Kistenelement, andere Verkehrsteilnehmer behindern.
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In einer Ausgestaltung der Tragradanordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Lastaufnahmeeinrichtung dazu ausgebildet ist, einen Kindersitz aufzunehmen. Selbstverständlich kann auch das Fahrrad gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung diese Ausgestaltung aufweisen.
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Auf diese Weise wird es besonders einfach möglich, ein Kind mittels der Tragradanordnung mit dem Fahrrad zu transportieren. Des Weiteren wird die Sicht des Kindes nicht durch den Nutzer des Fahrrads beeinträchtigt und das Kind kann in komfortabler Sitzhaltung mit freiem Blick an der Fahrt teilnehmen.
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Bei einem Fahrrad gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung kann des Weiteren vorgesehen sein, dass die mindestens eine Tragradanordnung mit dem Kopplungselement an einem Rahmen des Fahrrads derart angeordnet ist, dass das Tragrad in einem unbelasteten Zustand des Federelements und in einer Betriebsposition des Fahrrads, in der das Fahrrad senkrecht auf dem Boden steht, von dem Boden beabstandet ist.
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Auf diese Weise wird, wie bereits eingangs erwähnt, der Vorteil bereitgestellt, dass das Tragrad in einem unbelasteten Zustand automatisch vom Boden beabstandet ist und dann ein normales Fahren mit dem Fahrrad ermöglicht ist, als ob dieses keinerlei Stützräder aufweisen würde. Des Weiteren sind keinerlei manuelle Umbauarbeiten notwendig, um diese Fahreigenschaften bereitzustellen.
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In einer weiteren Ausgestaltung des Fahrrads gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Fahrrad eine erste Tragradanordnung und eine zweite Tragradanordnung aufweist, wobei an der Lastaufnahmeeinrichtung der ersten Tragradanordnung ein Kindersitz oder ein Kistenelement befestigt ist, und wobei an der Lastaufnahmeeinrichtung der zweiten Tragradanordnung ein weiterer Kindersitz oder ein weiteres Kistenelement befestigt ist. Selbstverständlich kann auch das Fahrrad gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung diese Ausbildung aufweisen.
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Auf diese Weise kann eine derartige Tragradanordnung an beiden Seiten eines Fahrrads realisiert werden. Auf diese Weise wird es beispielsweise möglich, sogar zwei Kinder zu transportieren oder aber ein Kind und ein Kistenelement zu transportieren. In einer alternativen Ausgestaltung können so auch zwei Kistenelemente transportiert werden und damit besonders große Lasten, beispielsweise Großeinkäufe, mit dem Fahrrad befördert werden.
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Unter dem Begriff „Fahrrad” im Sinne der vorliegenden Anmeldung ist ein Zweiradfahrzeug zu verstehen, das per Muskelkraft angetrieben werden kann, beispielsweise mittels eines Pedalantriebs. Bei dem Fahrrad kann es sich um ein rein per Muskelkraft angetriebenes Zweirad handeln. Es kann jedoch auch ein zuschaltbarer Antrieb vorgesehen sein, insbesondere ein Elektroantrieb. Der Elektroantrieb kann dabei wahlweise durch die Benutzer zuschaltbar sein, es kann aber auch eine automatische Zuschaltung des Elektroantriebs zu der durch Muskelkraft aufgebrachten Antriebsleistung eingerichtet sein. Da das Fahrrad sowohl zum Personentransport als auch zum Transport einer Nutzlast verwendet werden kann, kann auch von einem „Kombi-Fahrrad” gesprochen werden.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematische Seitenansicht einer Ausführungsform einer Tragradanordnung in einem unbelasteten Zustand,
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2 eine schematische Oberansicht einer der Ausführungsform der Tragradanordnung in einem belasteten Zustand,
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3 eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines Kopplungselements,
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4 eine schematische Detailansicht eines ersten Ausliegerendes, und
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5 eine Rückansicht einer Ausführungsform eines Fahrrads.
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1 zeigt eine Tragradanordnung 10 in einer Ausführungsform.
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Die Tragradanordnung 10 weist ein Kopplungselement 12 auf. An dem Kopplungselement 12 sind eine erste Aufnahme 14 und eine zweite Aufnahme 16 angeordnet. In der ersten Aufnahme 14 ist ein Ausliegerelement 18 mit einem ersten Ausliegerende 20 schwenkbar gelagert.
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Das Ausliegerelement 18 weist entgegengesetzt zu dem ersten Ausliegerende 20 ein zweites Ausliegerende 22 auf. An dem Ausliegerelement 18 ist ein Tragrad 24 angebracht. Insbesondere ist das Tragrad 24 etwa an dem zweiten Ausliegerende 22 des Ausliegerelements 18 angebracht.
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Des Weiteren weist die Tragradanordnung 10 ein Federelement 26 auf, das in der dargestellten Ausführungsform als Gasdruckfeder ausgebildet ist. Das Federelement 26 ist mit einem ersten Federende 28 in der zweiten Aufnahme 16 des Kopplungselements 12 schwenkbar gelagert. Des Weiteren ist das Federelement 26 mit einem zweiten Federende 30, das entgegengesetzt zu dem ersten Federende 28 ist, verschwenkbar an dem Ausliegerelement 18 angebracht. Dazu kann etwa eine Durchgangsbohrung in dem Ausliegerelement 18 ausgebildet sein, durch die ein Bolzen geführt ist, an dem ein Kugelgelenk 19 angeordnet ist. Die Schwenkachsen der ersten Aufnahme 14, der zweiten Aufnahme 16 und der Anbringung des zweiten Federendes 30 an dem Ausliegerelement 18 verlaufen parallel zueinander.
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Eine Schwenkachse des ersten Ausliegerendes 20 in der ersten Aufnahme 14 ist mit dem Bezugszeichen 32 bezeichnet. Das Federelement 26 übt in der gestellten Ausführungsform in einem belasteten Zustand, d. h. wenn das Federelement um einen gewissen Federweg eingefedert ist, eine Druckkraft auf das Ausliegerelement 18 und damit ein Moment um die Schwenkachse 32 aus. In der dargestellten Ansicht in 1 ist dies ein entgegengesetzt zum Uhrzeigersinn drehendes Moment. Das Federelement 26 spannt somit die Tragradanordnung in eine Richtung 34 vor.
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Die Tragradanordnung weist eine Lastaufnahmeeinrichtung 36 auf. Auf die Lastaufnahmeeinrichtung kann eine Last beaufschlagt werden, die das Tragrad 24 tragen soll. Beispielsweise kann es sich dabei um ein Kistenelement oder einen Kindersitz handeln. Eine Gewichtskraft der auf die Lastaufnahme 36 beaufschlagten Last wirkt entsprechend als ein entgegengesetzt zu der Richtung 34 im Uhrzeigersinn wirkendes Moment um die Schwenkachse 32. Das Federelement 26 kann nunmehr derart gewählt werden, dass seine Druckkraft groß genug ist, um die gesamte Gewichtskraft der Tragradanordnung 10 in einer Betriebsposition, in der das Tragrad 24 „nach unten” weist, bzw. das von dieser ausgeübte Moment um die Schwenkachse 32 zu überwinden und automatisch die Tragradanordnung 10 in die in der 1 dargestellte Lage zu bringen. Abhängig von der Ausgestaltung des Federelements ist nunmehr eine Last mit einem bestimmten Gewicht auf die Lastaufnahmeeinrichtung 36 zu beaufschlagen, um das Federelement 26 einzufedern und das Tragrad 24 in Bodenkontakt zu bringen.
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In der dargestellten Ausführungsform weist die Tragradanordnung 10 des Weiteren ein Gabelelement 38 auf, das ein erstes Gabelende 40 und ein zweites Gabelende 42 aufweist. Das Tragrad ist mit seiner Achse 43 in dem ersten Gabelende 40 gelagert. Das zweite Gabelende 42 ist in dem Ausliegerelement 18 gelagert. In einer Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass das zweite Gabelende 42 nach über das Ausliegerelement 18 hinausragt und an dem zweiten Gabelende 42 die Lastaufnahmeeinrichtung 36 angebracht ist. Die Achse 43 ist in dem ersten Gabelende 40 derart gelagert, dass eine Spur des Tragrads 24 eingestellt werden kann. Beispielsweise kann dies erfolgen, indem die Achse 43 auf einer Seite in einem Langloch gelagert ist, dass sich senkrecht zu der in 1 dargestellten Ansicht erstreckt. Die entgegengesetzte Seite der Achse 43 kann dann in einem sich parallel zu einer Längserstreckung des Gabelelements 38 verlaufenden Schlitz gelagert sein, in den die Achse 43 im Betrieb von unten zur Montage eingeführt werden kann. Des Weiteren kann durch diese Art der Lagerung der Achse 43 in dem Gabelelement 38 vermieden werden, dass sich das Tragrad 24 im Betrieb von einem Nutzer unbemerkt nach unten aus dem Gabelelement 38 löst. Das Langloch kann dabei außen, d. h. auf der der dem Kupplungselement 12 abgewandten Seite des Gabelelements 38 angeordnet sein.
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Das zweite Gabelende 42 und die Lastaufnahmeeinrichtung 36 befinden sich daher auf einer Seite 44 des Ausliegerelements, auf der die Lastaufnahmeeinrichtung 36 liegt. Eine gegenüberliegende Seite ist mit dem Bezugszeichen 46 bezeichnet und bezeichnet diejenige Seite des Ausliegerelements 18, auf der das Tragrad 24 und in der dargestellten Ausführungsform das Federelement 26 angeordnet sind.
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Die Tragradanordnung 10 wird somit von dem Federelement 26 in die Richtung 34, d. h. auf die Seite 44 der Lastaufnahmeeinrichtung 36 vorgespannt. Das Federelement 26 ist also derart ausgebildet, dass es das Ausliegerelement 18 von einer ersten Position, in der die Lastaufnahmeeinrichtung 36 mit einer Last beaufschlagt ist und das Federelement 26 zumindest teilweise eingefedert ist, in eine zweite Position, in der das Federelement 26 im Wesentlichen unbelastet ist, in die Richtung 34, d. h. in Richtung der Seite 44 der Lastaufnahmerichtung 36, verschwenkt. Unter einem „im Wesentlichen unbelasteten Zustand” ist dabei zu verstehen, dass keine Last auf die Lastaufnahmeeinrichtung 36 beaufschlagt ist und nur die Gewichtskraft der Tragradanordnung 10 und eines ggf. auf die Lastaufnahmeeinrichtung 36 beaufschlagten Aufnahmeelements, wie beispielsweise eines Kindersitzes oder eines Kistenelements, auf das Federelement 26 wirkt.
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Die voranstehenden Darstellungen gelten selbstverständlich sowohl für die in 1 dargestellte Ausführungsform, bei der das Federelement 26 eine Druckfeder ist und das Federelement 26 auf der Seite 46 angeordnet ist, als auch für den Fall, dass das Federelement 26 eine Zugfeder ist und auf der Seite 44 angeordnet ist.
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Die 2 zeigt eine Oberansicht auf die Ausführungsform der Tragradanordnung 10, wobei sich das Tragrad 24 dabei in einem belasteten Zustand befindet, so dass bei einer Anbringung der Tragradanordnung 10 an einem Fahrrad das Tragrad 24 Bodenkontakt aufweist. Somit erfolgt der Blick in der 2 direkt von oben auf sowohl das Kopplungselement 12 als auch das Tragrad 24.
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Das Federelement 26 ist an seinem zweiten Federende 30 mit einem Kugelgelenk 19 an dem Ausliegerelement 18 angebracht. Des Weiteren ist das Federelement 26 mit einem Kugelgelenk 47 an dem Kopplungselement 12 angebracht. Die Aufnahme 16 kann dann lediglich von einer Durchgangsbohrung durch das Kopplungselement 12 ausgebildet sein, in der das Kugelgelenk 47 festgelegt ist. Durch die Kugelgelenke 19, 47 können geringe Querbewegungen zwischen dem Ausliegerelement 18 und dem Federelement 26 ausgeglichen werden.
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Der in der 2 dargestellten Ansicht ist die Formgebung des Ausliegerelements 18 zu entnehmen. Das Ausliegerelement 18 weist einen ersten Arm 48 auf. Der erste Arm 48 weist ein erstes Armende 49 auf, das erste Armende 49 entspricht dem ersten Ausliegerende 20 und ist schwenkbar in der ersten Aufnahme 14 des Kopplungselement 12 aufgenommen. Ein zweiter Arm 50 des Ausliegerelements 18 erstreckt sich senkrecht zu dem ersten Arm 48 ausgehend von einem dem ersten Armende 49 entgegengesetzten zweiten Armende 51 des ersten Arms 48.
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Die Lastaufnahmeeinrichtung 36 ist in der dargestellten Ansicht gestrichelt dargestellt, um aus Übersichtsgründen eine Aussparung 52 in dem zweiten Arm 50 des Ausliegerelements 18 darstellen zu können. Durch die Aussparung 52 erstreckt sich das Gabelelement 38 und ist auf diese Weise in dem Ausliegerelement 18 gelagert.
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Der zweite Arm 50 und der erste Arm 48 verlaufen in einem Winkel 54 zueinander. Der Winkel 54 ist derart gewählt, dass eine Spur des Tragrads 24 etwa parallel zu einer Spur eines Hinterrads eines Fahrrads verlaufen würde. Schematisch ist die Achse 55 in der 2 in gestrichelten Linien dargestellt. Da der Rahmen eines Fahrrads in einem bereich seines Hinterrads in der Regel nicht parallel zu der Fahrtrichtung ausgestaltet ist, ist der Winkel 54 in der Regel kein rechter Winkel. Vorzugsweise beträgt der Winkel 54 etwa 85°. Der zweite Arm 50 erstreckt sich daher derart senkrecht ausgehend von dem zweiten Armende 51 von dem ersten Arm 48 weg, dass er ebenfalls senkrecht zu einer Längserstreckung des Federelements 26 verläuft. In einer Betriebsposition der Tragradanordnung 10 kann dies entweder nach vorne oder nach hinten sein. Abhängig von der Ausgestaltung des Kopplungselements 12 sollte dies so gewählt sein, dass eine Achse 43 des Tragrads 24 sich auf einer Höhe mit der Achse 55 des Hinterrads des Fahrrads befindet, an die die Schutzradanordnung 10 anzubringen ist.
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Es kann in einer Ausgestaltung ein zweites Ausliegerelement 56 vorgesehen sein, dass mit einem Ende an dem Kopplungselement 12 und einem entgegengesetzten Ende an dem zweiten Arm 50 angebracht ist. Durch das zweite Ausliegerelement 56 kann der Tragradanordnung 10 zusätzliche Stabilität und Sicherheit verliehen werden, falls der erste Arm 48 des Ausliegerelements 18 ausfällt.
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Wie voranstehend ausgeführt wurde, kann in einer Ausführungsform vorgesehen sein, dass das zweite Gabelende 42 nach über das Ausliegerelement 18 hinausragt und an dem zweiten Gabelende 42 die Lastaufnahmeeinrichtung 36 angebracht ist. In der in 2 dargestellten Ausführungsform ist die Lastaufnahmeeinrichtung 36 hingegen an dem zweiten Arm 50 des Ausliegerelements 18 angebracht. Dies erfolgt, indem die Lastaufnahmeeinrichtung 36 mittels eines Aufsteckelements 57 in den zweiten Arm 50 geführt ist. Das Aufsteckelement 57 und der zweite Arm 50 überlappen sich dabei in einem Bereich einer Innenführung 58. So kann das Aufsteckelement 57 einfach durch mindestens ein Befestigungselement 59, bspw. einen Bolzen oder eine Spannschraube, befestigt werden. Des Weiteren können so auf einfache Weise verschiedene Lastaufnahmeeinrichtungen 36 getauscht werden. Nach einem Lösen des mindestens einen Befestigungselements 59 kann die Lastaufnahmeeinrichtung 36 mit dem Aufsteckelement 57 abgezogen und eine andere Lastaufnahmeinrichtung 36 aufgesteckt werden. So kann beispielsweise eine Lastaufnahmeinrichtung 36 für einen Kindersitz gegen eine Lastaufnahmeeinrichtung 36 für ein Kistenelement getauscht werden. Auch trägt dies dazu bei, dass die Tragradanordnung 10 auf einer rechten Seite wie auch auf einer linken Seite eines Fahrrads angebracht werden kann. Die Lastaufnahmeeinrichtung 36 kann abgezogen und in der richtigen Orientierung wieder aufgesteckt werden, wenn das Ausliegerelement 18 auf der anderen Seite des Fahrrads angebracht wurde. Die Lastaufnahmeeinrichtung 36 kann so ausgestaltet, dass Standard-Kindersitze, etwa wie sie zur Befestigung auf einem Gepäckträger oder an einer Sattelstange bekannt sind, an der Lastaufnahmeeinrichtung angebracht werden können.
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3 zeigt eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines Kopplungselements 12. Der im Folgenden geschilderte Aufbau des Kopplungselements 12 dient dazu, die Tragradanordnung derart symmetrisch bzw. umbaubar auszugestalten, dass sie grundsätzlich sowohl an einer rechten Seite eines Fahrrads als auch an einer linken Seite eines Fahrrads angebracht und genutzt werden kann. Dies erhöht die Nutzbarkeit für den Endverbraucher und setzt gleichzeitig die Herstellungskosten für die Tragradanordnung herab, da stets gleiche Teile in Serie gefertigt werden können.
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Bezüglich der in den 1 und 2 dargestellten Elemente des Tragrads 24, des Gabelelements 38 und des Federelements 26 ergeben sich aufgrund ihrer Symmetrien bei einer derartigen Ausgestaltung keinerlei Probleme. Bei dem Ausliegerelement 18 ergeben sich ebenfalls keinerlei Probleme, lediglich die Anbringung des zweiten Federendes 30 an dem Ausliegerelement 18 ist derart symmetrisch auszugestalten, dass das zweite Federende 30 sowohl bei einer Rechts- wie auch Linksanbringung an einem Fahrrad verwendet werden kann. Dies ist etwa mit der voranstehend vorgeschlagenen Durchgangsbohrung gegeben. Gegebenenfalls wären bei einer Ausgestaltung zwei derartige Anbringungen, eine für eine Rechts- und eine für eine Linksanbringung, vorzusehen.
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Das Kopplungselement 12 weist vier Aussparungen 60, 61, 62, 63 auf, mit denen das Kopplungselement 12 an einem Rahmen (in 3 nicht dargestellt) eines Fahrrads befestigt werden kann. Hierzu können beispielsweise noch weitere Elemente, beispielsweise Schellenelemente vorgesehen sein, mit denen das Kopplungselement an Rohren des Rahmens festgelegt wird. Selbstverständlich sind auch andere geeignete Anbringungsarten denkbar. Die erste Aufnahme 14 ist als im Wesentlichen U-förmiger Rahmen ausgebildet, in dem das Ausliegerelement 18 mittels eines Bolzenelements schwenkbar angebracht werden kann. In der dargestellten Ausführungsform weist die Aufnahme 14 zwei Aussparungen 65 auf, mit denen die Aufnahme 14 an dem Kopplungselement 12 befestigt werden kann. Die Aufnahme 14 weist zwei Stützen 66 auf. Die Stützen 66 bilden dementsprechend die Schenkel des „U” der Aufnahme 14. In den Stützen 66 sind exzentrisch zu einer Mittelachse 64 der Aufnahme 14 Durchgangsbohrungen 67 ausgebildet, durch die Bolzenelemente zur Befestigung des Ausliegerelements 18 geführt werden können. Durch die Exzentrizität der Durchgangsbohrungen 67 wird es einfach möglich, die Tragradanordnung 10 auf verschiedene Durchmesser des Tragrads anzupassen. Indem die Aufnahme 14 um 180° verdreht an dem Kopplungselement 12 befestigt wird, ergibt sich dann aufgrund der neuen Position der Durchgangsbohrungen 67 eine andere Höhe des Ausliegerelements und des Gabelelements 28. Es können ein oder mehrere Paare von Durchgangsbohrungen 67 vorgesehen sein. Ein erstes Paar ist vorzugsweise mit seiner Bohrungsachse etwa 12,7 mm von der Mittelachse entfernt. Ein zweites Paar ist wiederum vorzugsweise etwa 25,4 mm mit seiner Bohrungsachse von der Bohrungsachse des ersten Paars entfernt. So erfolgt eine Einstellung auf entsprechende Durchmesser des Tragrads 24 im Zollmaß. Die voranstehenden Entfernungen erstrecken sich folglich senkrecht zu der Mittelachse 64 und in einer Betriebsposition in vertikaler Richtung. Aufgrund der Aussparungen 65 und entsprechender Durchgangsbohrungen in dem Kopplungselement 12 ist es möglich, die Winkelemente 65, 66 auch auf der der 3 abgewandten Seite anzubringen, wodurch die Verwendung an beiden Seiten eines Fahrrads möglich wird. Ferner sind keinerlei Schweißarbeiten an dem vorgeschlagenen Kopplungselement 12 notwendig, was einen kostengünstigen und sicherheitstechnisch einfach abzunehmenden Aufbau bereitstellt.
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Des Weiteren sind zwei weitere Winkelelemente 68, 69 vorgesehen, die die zweite Aufnahme 16 des Kopplungselements 12 ausbilden. Die Winkelelemente 68, 69 sind mittels mehrerer Bohrungen 70, in der dargestellten Ausführungsform jeweils zwei in jedem der Winkelelemente 68, 69, mit dem Kopplungselement 12 verbunden. Auf diese Weise können die Winkelelemente 68, 69 auch auf der in der 3 dargestellten Ansicht abgewandten Seite des Kopplungselements 12 angebracht werden. Alternativ kann auch eine einfache Durchgangsbohrung als Aufnahme 16 vorgesehen sein. Durch diese Durchgangsbohrung kann eine Kugelgelenk 47 an das Kopplungselement 12 geschraubt sein.
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Des Weiteren weist das Kopplungselement 12 eine Aussparung 71 auf. Die Aussparung 71 ist derart dimensioniert, dass Elemente einer Gangschaltung eines Fahrrads in der Aussparung 71 liegen, so dass das Kopplungselement 12 nicht mit Gangschaltungselementen eines Fahrrads kollidiert. Das in der 3 dargestellte Kopplungselement 12 ist derart orientiert, dass bei einer Anbringung an ein Fahrrad eine Kante 72 nach hinten, d. h. entgegen einer Fahrtrichtung und eine Kante 74 nach vorne, d. h. in die Fahrtrichtung zeigt. Folglich würde die Aussparung 71 über einer Gangschaltung liegen und die erste Aufnahme 14 und die zweite Aufnahme 16 etwas hinter einer Achse 55 eines Hinterrads des Fahrrads. Entsprechend wäre dann das Ausliegerelement 18 derart anzuordnen, dass der zweite Arm 50 des Ausliegerelements 18 nach vorne weist, so dass eine Achse 43 des Tragrads 24 auf gleicher Höhe wie eine Achse 55 des Hinterrads liegt.
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In der 4 ist schematisch das erste Ausliegerende 20 des Ausliegerelements 18 dargesteilt. Das Ausliegerelement 18 weist eine Durchgangsbohrung 73 auf, mit der das Ausliegerelement 18 in der ersten Aufnahme aufgenommen ist. Die Durchgangsbohrung 73 verläuft somit konzentrisch zu der Schwenkachse 32. Das Ausliegerelement 18 liegt mit einer Kante 76 an dem Kopplungselement 12 an oder ist wenige Millimeter mit der Kante 76 von diesem beabstandet. Um auf möglichst einfache Weise einen Anschlag für die Schwenkbewegung des Ausliegerelements 18 bereitzustellen, ist das erste Ausliegerelement 20 nach oben und unten angeschrägt. Nach oben geschieht dies mit einem Winkel 78, nach unten mit einem Winkel 80. Der Winkel 78 und der Winkel 80 können gleich groß sein. Der Winkel 78 und der Winkel 80 können in einem Bereich von 5 bis 10 Grad liegen.
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Liegt die Kante 76 an dem Kopplungselement 12 an, gerät das Ausliegerelement 18 mit seiner Stirnfläche 79 in Anlage mit dem Kopplungselement 12, wenn das Ausliegerelement 18 nach oben bzw. unten um den Winkel 78 bzw. 80 verschwenkt ist. Ein weiteres Verschwenken des Ausliegerelements 18 ist dann nicht mehr möglich. Auf diese Weise kann besonders einfach ein entsprechender Anschlag und damit eine Beschränkung des Schwenkvorgangs des Ausliegerelements 18 bereitgestellt werden.
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Die 5 zeigt eine schematische Rückansicht einer Ausführungsform eines Fahrrads 100. Das Fahrrad 100 weist einen Rahmen 102 auf. In dem Rahmen 102 sind eine erste Tragradanordnung 10 und eine zweite Tragradanordnung 10' angeordnet. In der in 5 dargestellten Ansicht befindet sich das Fahrrad 100 in einer Betriebsposition, d. h. das Fahrrad 100 steht senkrecht auf einem Boden 103.
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Die zweite Tragradanordnung 10' befindet sich in der in 5 dargestellten Ansicht in einem unbelasteten Zustand bzw. in einem im Wesentlichen unbelasteten Zustand. Auf die Lastaufnahmeeinrichtung 36 der zweiten Tragradanordnung 10' ist als Aufnahme ein leeres Kistenelement 106 angebracht. Somit wirkt auf das Federelement der zweiten Tragradanordnung 10' lediglich die Gewichtskraft der Tragradanordnung 10' und des Kistenelements 106. Dieser Zustand wird als unbelastet bzw. als im Wesentlichen unbelastet bezeichnet. Wie zu erkennen ist, ist das Federelement der Tragradanordnung 10' derart angebracht und ausgebildet, dass das Tragrad der zweiten Tragradanordnung 10' von dem Boden 103 um ein Maß 104 beabstandet ist.
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Die erste Tragradanordnung 10 weist auf ihrer Lastaufnahmeeinrichtung 36 ein Kindersitz 108 auf. Die erste Tragradanordnung 10 ist belastet, da in dem Kindersitz 108 eine Person 110 angeordnet ist. Neben der Gewichtskraft der Tragradanordnung 10 und des Kindersitzes 108 wirkt daher auf das Federelement der ersten Tragradanordnung 10 auch die Gewichtskraft der Last bzw. der Person 110. Folglich wird das Tragrad 24 der Tragradanordnung 10 herunter und in Kontakt mit dem Boden 103 gedrückt. Die Federelemente können derart ausgestaltet sein, dass hierzu eine Last mit einem Gewicht von etwa 2 bis 4,5 kg notwendig ist. Ein Kindersitz wiegt etwa 6 kg. Neben der reinen Gewichtskraft der Tragradanordnung selbst müssten somit auf die Lastaufnahmeeinrichtung 36 der Tragradanordnung 10 insgesamt etwa 8 bis etwa 10,5 kg beaufschlagt werden, um das Federelement der Tragradanordnung 10 einzufedern und das Tragrad in Kontakt mit dem Boden 103 zu bringen.
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Folglich befindet sich die zweite Tragradanordnung 10' in einer ersten Position 112, d. h. in einem im Wesentlichen unbelasteten Zustand des Federelements der zweiten Tragradanordnung 10'. Dabei befindet sich die erste Tragradanordnung 10 in einer zweiten Position 114, d. h. in einem Zustand, in dem das Federelement der Tragradanordnung 10 belastet ist.
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Die Dimensionierung des Fahrrads mit der Tragradanordnung sollte so gewählt sein, dass mit ihm problemlos auf einem Fahrradweg gefahren werden kann. Ein Maß A, d. h. der Abstand zwischen dem Hinterrad 115 des Fahrrads 100 und dem Tragrad 24 der Tragradanordnung 10 würde daher maximal etwa 45 cm betragen. Das Maß a, d. h. der Abstand von dem Tragrad 24 bis zu einem äußeren Ende eines auf die Lastaufnahmeeinrichtung des Tragrads beaufschlagten Aufbaus bzw. Kindersitzes 108 sollte nicht größer als 20 cm sein bzw. 20 cm betragen. Sind wie in der 5 dargestellten Ansicht zwei Tragradanordnungen 10, 10' in einem Fahrrad beaufschlagt, ergibt sich dann, wenn beide Stützräder 24, 24' Kontakt mit dem Boden 103 haben, eine Breite zwischen den Stützrädern 24, 24' der beiden Tragradanordnungen 10, 10' von maximal etwa 0,90 m und eine Gesamtbreite von maximal etwa 1,30 m, so dass noch auf einem Norm-Fahrradweg gefahren werden kann. Mit lediglich einer Tragradanordnung ergibt sich dann eine Gesamtbreite von 65 cm zzgl. der Restbreite des Fahrrads 100, also etwa 70 cm bis 75 cm. Dies ermöglicht ein Fahren auf einem Norm-Fahrradweg, ohne den Gegenverkehr zu behindern und das Schieben des Fahrrads 100 durch eine Norm-Tür.
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Die Dimensionierung der Tragradanordnung 10, 10' sollte derart gewählt sein, dass aus der in 5 dargestellten zweiten Position 114 ein vertikaler Federweg nach oben bzw. nach unten von jeweils 10 cm, d. h. für das zweite Ausliegerende 22 insgesamt ein Federweg von 20 cm bereitgestellt werden kann. Entsprechend sind auch der Anschlag bzw. die Winkel 78, 80 des Ausliegerelements 18 auszugestalten.
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Des Weiteren kann eine Tragradanordnung 10, 10' ergänzend ein Schutzblech 116, 116' und/oder eine Rückleuchte 118, 118' aufweisen.
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Die vorgestellte Tragradanordnung bzw. das vorgestellte Fahrrad mit mindestens einer entsprechenden Tragradanordnung stellt auf besonders einfache Weise eine Möglichkeit bereit, Lasten und/oder Kinder mit einem Fahrrad zu transportieren. Des Weiteren bleibt bei einer Fahrt ohne Belastung dem Nutzer ein manueller Umbau des Fahrrads erspart, da dann automatisch eine Fahrt auf lediglich den beiden Rädern des Fahrrads möglich ist. Der besonders einfache Aufbau der Tragradanordnung ermöglicht es, die Anordnung im Wesentlichen vollständig aus Normteilen zu fertigen, so dass insbesondere für die vielen sicherheitskritischen Elemente Bauteile verwendet werden können, die bereits eine sicherheitstechnische Abnahme erfahren haben. Dadurch können die Herstellungskosten für die Tragradanordnung deutlich gesenkt werden und die Tragradanordnung einem breiten Endverbraucherkreis zugänglich gemacht werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19800292 A1 [0004, 0006]
- DE 4404116 A1 [0006]
- DE 29704203 U1 [0006]
- DE 440533 A [0007]
- DE 60119825 T2 [0008]