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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ausgabe von Informationen über ein Fahrzeug, ein Verfahren zur Steuerung der Vorrichtung, ein Fahrzeug, das eine solche Vorrichtung umfasst oder in dem ein solches Verfahren durchgeführt wird, sowie die Verwendung eines solchen Verfahrens oder einer solchen Vorrichtung.
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Die Komplexität moderner Fahrzeuge, Fahrzeugsysteme und Fahrzeugfunktionen hat im Verlauf der letzten Jahrzehnte stetig zugenommen, so dass es heute vorkommt, dass Fahrer die in einem Fahrzeug vorhandene Funktionalität nicht umfassend kennen und daher nicht in der Lage sind das bereitgestellte Potential des Fahrzeugs, seiner Systeme und Funktionen auch vollumfänglich zu nutzen. Im schlimmsten Fall können Fehlbedienungen des Fahrzeugs oder seiner Systeme vorkommen, die zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen führen können. Zur besseren Information des Fahrers über sein Fahrzeug wurden im Stand der Technik Verfahren und Vorrichtungen vorgeschlagen.
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So geht beispielsweise aus der
DE 199 07 795 A1 ein Verfahren zur Unterstützung eines Benutzers eines Kraftfahrzeugs bei der Bedienung von Komponenten des Kraftfahrzeugs sowie eine zugehörige Vorrichtung hervor. Dabei ist für ein Betätigungselement, das eine Komponente aktivieren, letztlich also eine Funktion auslösen würde, ein Unterstützungsabfrageelement vorgesehen. Abhängig von der Betätigung dieses Unterstützungsabfrageelements wird zu wenigstens einer nachfolgenden Betätigung eines Betätigungselements wenigstens einer Komponente lediglich eine Information über den mit diesem Betätigungselement im Normalbetrieb schaltbaren Betriebszustand ausgegeben. Jedoch erfordert dieses System bereits eine erste, wenigstens oberflächliche Kenntnis der Komponente beziehungsweise des zugehörigen Betätigungselements, da andernfalls keine Information darüber mittels des Unterstützungsabfrageelements angefordert werden kann.
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Weiterhin ist in der
DE 199 55 890 A1 ein Verfahren zur Ausgabe von Bedienhinweisen für eine Fahrerinformationsvorrichtung offenbart. Dabei kann ein Fahrer mittels Eingabe auf einer Bedieneinheit eine Hilfe anfordern, beispielsweise durch Drücken einer Hilfetaste, woraufhin letztendlich ein Bedienhinweis zu einer Funktion ausgegeben wird. Jedoch ermöglicht dieses Verfahren lediglich das gezielte Anfordern von Bedienhinweisen über Funktionen, die im Prinzip bekannt sind oder deren Existenz zumindest bekannt ist.
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Beide vorstehend genannten Verfahren sind beispielsweise nicht geeignet, einen Fahrer auf eine Funktion seines Fahrzeugs aufmerksam zu machen, von deren Existenz er im Wesentlichen nichts weiß, beziehungsweise deren zweckmäßige Anwendung ihm in der jeweiligen Fahrsituation nicht bekannt ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Fahrer über sein Fahrzeug und über die in seinem Fahrzeug zur Verfügung stehenden Fahrzeug-Funktionen zu informieren, insbesondere dann, wenn ihm die Existenz bestimmter Funktionen oder deren zweckmäßige Anwendung nicht bekannt ist. Dabei soll eine Gefährdung der Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden.
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Die Lösung der Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, sowie der Erläuterung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Figuren dargestellt sind.
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Ein erster Aspekt der Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zur Ausgabe von Informationen über ein Fahrzeug, insbesondere von Informationen über Fahrzeugfunktionen, zur Unterstützung eines Fahrers des Fahrzeugs, wobei die Vorrichtung ein erstes Speichermittel, mit dem die Informationen abrufbar speicherbar sind, ein erstes Mittel, mit dem eine Arbeitsbelastung des Fahrers ermittelbar ist, ein zweites Mittel, mit dem zu jeder Informationen eine zugehörige Priorität bereitstellbar ist, ein Ausgabemittel, mit dem bei einer Arbeitsbelastung, die geringer ist als eine vorgebbare Grenzarbeitsbelastung, die Information mit der höchsten Priorität ausgebbar ist, wobei das zweite Mittel derart ausgeführt und eingerichtet ist, dass nach Ausgabe einer Information durch das Ausgabemittel die Priorität dieser Information verringert wird, umfasst. Durch die Vorrichtung wird in vorteilhafter Weise die selbständige Ausgabe der jeweils wichtigsten Information zu einem Zeitpunkt ermöglicht, zu dem der Fahrer sich nicht auf die Fahrsituation konzentrieren muss und entsprechend aufnahmefähig für die Information ist beziehungsweise diese ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit übermittelt werden kann.
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Gemäß einer Ausführungsform umfasst die Vorrichtung ein drittes Mittel, mit dem ein Fahrzeug-Bedienungsverhalten des Fahrers ermittelbar ist, wobei das zweite Mittel derart ausgeführt und eingerichtet ist, dass die Priorität/en einer oder mehrerer Information/en in Abhängigkeit des ermittelten Fahrzeug-Bedienungsverhalten veränderbar ist/sind. Dadurch wird die Ermittlung von Prioritäten in Abhängigkeit vom Fahrzeug-Bedienungsverhalten des Fahrers ermöglicht, also insbesondere die Zuweisung von Prioritäten ermöglicht, bei der die Prioritäten nicht generischen oder werksseitigen Vorgaben entsprechen, sondern anhand des Fahrverhaltens ermittelt werden. Gemäß einer besonderen Ausgestaltung umfasst das dritte Mittel ein zweites Speichermittel, mit dem eine Historie des Fahrzeug-Bedienungsverhaltens für ein vorgebbares Benutzungsintervall des Fahrzeugs speicherbar ist und die Priorität einer oder mehrerer Information/en in Abhängigkeit des in dem Benutzungsintervall erfolgten Fahrzeug-Bedienungsverhalten veränderbar ist/sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht eine weitere Individualisierung der Prioritätenliste in Abhängigkeit der während des vorgegebenen Benutzungsintervalls (z. B. Stadtfahrt, Autobahnfahrt) vorherrschenden Gegebenheiten.
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In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Vorrichtung ein viertes Mittel, mit dem verschiedenen Fahrer oder Fahrzeugschlüssel identifizierbar sind, wobei das zweite Mittel derart ausgeführt und eingerichtet ist, dass die den Informationen zugeordneten Prioritäten von dem jeweils identifizieren Fahrer oder Fahrzeugschlüssel abhängen. Dadurch wird eine individualisierte Zuordnung der Prioritäten in Abhängigkeit von dem jeweils das Fahrzeug gerade bedienenden Fahrer oder Fahrerkollektiv, der/das gegebenenfalls durch einen Fahrzeugschlüssel identifizierbar ist, ermöglicht.
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In einer weiteren Ausführungsform ist das zweite Mittel derart ausgeführt und eingerichtet, dass eine Information über eine Funktion des Fahrzeug eine höhere Priorität erhält, wenn wenigstens eines der Fahrzeug-Bedienverhalten ermittelt wird, die ausgewählt sind unter: wenigstens einer Fehlbedienung der Funktion des Fahrzeugs, nie oder selten erfolgter Benutzung der Funktion des Fahrzeugs, und einer aktuellen Nichtbenutzung der Funktion des Fahrzeugs trotz aktueller Zweckdienlichkeit.
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Das erste Mittel aller vorgenannten Ausführungsformen und Ausgestaltungen kann eine oder mehrere Einrichtungen umfassen, die ausgewählt sind unter einem Navigationssystem, einer Sensorik zur Ermittlung einer Fahrzeugumgebung, einem Mittel zur Bereitstellung von dynamischen Fahrzeugdaten, einem Mittel zur Ermittlung einer Augenbewegung des Fahrers, und einem Mittel zur Ermittlung medizinischer Daten, insbesondere von Herz-, Atem- und/oder Pulsfrequenz des Fahrers, einem Mittel zur Feststellung der Lautstärke innerhalb des Fahrzeugs, und einem Mittel zur Feststellung des Betriebs eines Audiogeräts, eines audiovisuellen Geräts oder eines Telefons, wobei die aktuelle Arbeitsbelastung des Fahrers auf Basis von der/den Einrichtungen erzeugten Daten ermittelbar ist. Dadurch werden in vorteilhafter Weise technische Mittel in die Vorrichtung eingebunden, mit deren Hilfe die Arbeitsbelastung des Fahrers ermittelbar ist.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung aller vorgenannten Ausführungsformen und Ausgestaltungen kann weiterhin ein Eingabemittel umfassen, mit dem zumindest einer der folgenden Betriebsmodi der Vorrichtung selektierbar oder einstellbar ist: die Vorrichtung ist Ein/Aus-schaltbar ist; ein Betriebsmodus ist wählbar, in dem eine automatische Ausgabe der Information mit der höchsten Priorität erfolgt; ein Betriebsmodus ist wählbar, in dem eine Ausgabe der Information mit der höchsten Priorität nur nach einem Bedienerbefehl erfolgt; die aktuell erfolgende Ausgabe einer Information durch einen Bedienerbefehl unterdrückt; einer ausgegebenen Information wird durch einen Bedienerbefehl keine Priorität mehr zugeordnet; eine gerade ausgegebene Information wird durch einen Bedienerbefehl wiederholt; die Grenzarbeitsbelastung ist variabel vorgebbar. Dadurch wird eine individuellere Steuerung der Vorrichtung ermöglicht.
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Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, das eine erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst, wodurch in vorteilhafter Weise eine prioritätsabhängige Ausgabe von Informationen in dem Fahrzeug ermöglicht wird.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ausgabe von Informationen über ein Fahrzeug zur Unterstützung eines Fahrers des Fahrzeugs, mit folgenden Schritten: Bereitstellen der Informationen; Ermitteln einer aktuellen Arbeitsbelastung des Fahrers; zu jeder Information Bereitstellen einer zugehörigen Priorität; und Ausgeben der Information mit der höchsten Priorität, sofern die aktuelle Arbeitsbelastung geringer ist als eine vorgebbare Grenzarbeitsbelastung, wobei nach Ausgabe der Information die Priorität dieser Information verringert wird. Das Verfahren ermöglicht die selbständige Ausgabe der jeweils wichtigsten Information zu einem Zeitpunkt, zu dem der Fahrer sich nicht auf die Fahrsituation konzentrieren muss und entsprechend aufnahmefähig für die Information ist beziehungsweise diese ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit übermittelt werden kann.
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In einer Ausführungsform des Verfahrens wird ein Fahrzeug-Bedienungsverhalten des Fahrers ermittelt, und die Priorität/en einer oder mehrerer Information/en wird in Abhängigkeit des ermittelten Fahrzeug-Bedienungsverhaltens verändert. Dadurch wird die Ermittlung von Prioritäten in Abhängigkeit vom Fahrzeug-Bedienungsverhalten des Fahrers ermöglicht, also insbesondere die Zuweisung von Prioritäten ermöglicht, bei der die Prioritäten nicht generischen oder werksseitigen Vorgaben entsprechen, sondern anhand des Fahrverhaltens ermittelt werden. Gemäß einer besonderen Ausgestaltung wird eine Historie des Fahrzeug-Bedienungsverhaltens für ein vorgebbares Benutzungsintervall des Fahrzeugs gespeichert, und die Priorität/en einer oder mehrerer Information/en wird/werden in Abhängigkeit des in dem Benutzungsintervall erfolgten Fahrzeug-Bedienungsverhalten verändert. Diese Ausgestaltung ermöglicht eine weitere Individualisierung der Prioritätenliste in Abhängigkeit der während des vorgegebenen Benutzungsintervalls (z. B. Stadtfahrt, Autobahnfahrt) vorherrschenden Gegebenheiten.
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In weiteren Ausführungsformen der vorstehend genannten Verfahren werden verschiedene Fahrer oder Fahrzeugschlüssel identifiziert, und die den Informationen zugeordneten Prioritäten hängen von dem jeweils identifizierten Fahrer/Fahrzeugschlüssel ab. Dies ermöglicht eine individualisierte Zuordnung der Prioritäten in Abhängigkeit von dem jeweils das Fahrzeug gerade bedienenden Fahrer oder Fahrerkollektiv, der/das gegebenenfalls durch einen Fahrzeugschlüssel identifizierbar ist.
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In einer weiteren Ausführungsform erhält eine Information über eine Funktion des Fahrzeug eine höhere Priorität, wenn wenigstens eines der Fahrzeug-Bedienverhalten ermittelt wird, die ausgewählt sind unter: wenigstens einer Fehlbedienung der Funktion des Fahrzeugs, nie oder selten erfolgter Benutzung der Funktion des Fahrzeugs, und einer aktuellen Nichtbenutzung der Funktion des Fahrzeugs trotz aktueller Zweckdienlichkeit.
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Gemäß besonderen Ausführungsformen des Verfahrens wird die aktuelle Arbeitsbelastung des Fahrers auf Basis von Daten zumindest einer Einrichtung ermittelt, die ausgewählt ist unter einem Navigationssystem, einer Sensorik zur Ermittlung einer Fahrzeugumgebung, einem Mittel zur Bereitstellung von dynamischen Fahrzeugdaten, einem Mittel zur Ermittlung einer Augenbewegung des Fahrers, einem Mittel zur Ermittlung medizinischer Daten, insbesondere von Herz-, Atem- und/oder Pulsfrequenz des Fahrers, einem Mittel zur Feststellung der Lautstärke innerhalb des Fahrzeugs, und/oder einem Mittel zur Feststellung des Betriebs eines Audiogeräts, eines audiovisuellen Geräts oder eines Telefons. Dadurch werden in vorteilhafter Weise technische Mittel in das Verfahren eingebunden, mit deren Hilfe die Arbeitsbelastung des Fahrers ermittelbar ist.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren kann vorgesehen sein, dass mittels eines Eingabemittels zumindest ein Betriebsmodus selektierbar oder einstellbar ist, der beispielsweise ausgewählt wird unter folgenden Möglichkeiten: dem Einschalten oder Ausschalten des Verfahrens; dem Zulassen einer automatischen Ausgabe der Information mit der höchsten Priorität; der Ausgabe der Information mit der höchsten Priorität; der Unterdrückung der aktuell erfolgenden Ausgabe einer Information durch einen Bedienerbefehl; dem Entzug der Priorität einer ausgegebenen Information durch einen Bedienerbefehl; der Wiederholung einer gerade ausgegebenen Information durch einen Bedienerbefehl; der Ausgabe nächsten Information auf einen Bedienerbefehl hin; und/oder dem variablen Vorgeben der Grenzarbeitsbelastung.
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In einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung die Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Steuerung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung oder eines Fahrzeugs, das eine erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst.
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Die Erfindung betrifft mithin eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Ausgabe von Informationen über ein Fahrzeug. Dabei kann es sich um Angaben zum Fahrzeug oder dessen Ausstattung handeln, beispielsweise die Angabe der Motorstärke, der Anzahl von zur Verfügung stehenden Gängen, der Höchstgeschwindigkeit oder der wirtschaftlichsten Dauergeschwindigkeit. Vorzugsweise handelt es sich um solche Angaben zum Fahrzeug oder zu dessen Ausstattung, die vom Fahrer oder gegebenenfalls anderen Insassen in irgendeiner Weise aktiv bedient werden können, so dass die Vorrichtung letztendlich Informationen über Fahrzeugfunktionen ausgibt. Diese Fahrzeugfunktionen können in verschiedensten technischen Bereichen des Fahrzeugs angesiedelt sein. Nicht beschränkende Beispiele dafür sind Informationen über Klimaanlagen, Lüftungsanlangen und deren Betriebsmodi, über Gänge bei Schaltgetriebe oder Fahrmodi bei Automatikgetrieben, über Getriebemodi wie Zweiradmodus, Allradmodus oder Differentialsperre, über Tempomat-Modi, über Blinkmodi, über Schiebedächer, Fensterheber und deren unterschiedliche Betriebsmodi, über die verschiedenen Einstellmöglichkeiten der Scheinwerfer- oder Scheibenwischeranlage, des Navigationssystems, des Infotainmentsystems wie beispielsweise der zugehörigen Audio-, Video- oder Fahrzeugtelefonanlage, verschiedenster Assistenzsysteme wie Ermüdungsüberwachung, Fahrspur- oder Bremskontrolle, Einparkhilfe, elektronische Spurstabilität, oder über Fahrzeugsitze, Rückbänke und deren Verstell- und Umklappmöglichkeiten. Insbesondere können wenigstens alle Informationen über ein Fahrzeug oder dessen Fahrzeugfunktionen Gegenstand der Ausgabe von Informationen sein, die in dem zum Fahrzeug gehörigen Betriebshandbuch oder der zugehörigen Bedienungsanleitung, oder zusätzlichen ergänzenden Informationsschriften enthalten sind.
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Die Informationen können jegliche Art akustischer, optischer oder audiovisueller Informationen sein. Beispiele dafür sind gesprochene Texte über die Fahrzeugfunktionen, oder Filme oder Animationen mit oder ohne Ton, in denen die Fahrzeugfunktionen dargestellt oder erläutert werden. Dabei können die Informationen redundant sein, so dass es beispielsweise ausreichen würde, den gesprochenen Audioanteil einer audiovisuellen Information zu hören, ohne sich den zugehörigen, auf einem Bildschirm dargestellten visuellen Anteil anzusehen. Die Informationen können beispielsweise in sachlich-neutraler Form aufgemacht sein, in witziger oder effektvoller Form, oder von kundenbekannten Fachleuten oder Autotestern präsentiert werden.
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Die ausgebbaren Informationen dienen zur Unterstützung eines Fahrers des Fahrzeugs. Die Vorrichtung umfasst dabei ein erstes Speichermittel, mit dem die Informationen abrufbar speicherbar sind. Hierfür kommt jede Art fachüblicher Speichermittel in Frage, beispielsweise interne, fest verbaute Speicherchips oder Festplatten. Diese würden, werksseitig, also schon ab Herstellerwerk die entsprechenden Informationen enthalten, wobei Aktualisierungen oder Updates im Rahmen eines Servicewerkstattbesuchs oder über einen fahrzeugbasierten Internetzugang möglich wären. Alternativ kommen auch Wechselmedien wie externe Festplatten, USB-Stick oder Speicherkarten in Frage, wobei Aktualisierungen in vorteilhafter Weise durch einen Bediener auch nach Entnahme der Wechselmedien unabhängig vom Fahrzeug vorgenommen werden können, beispielsweise durch Aktualisierung im hauseigenen Internet.
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Die Vorrichtung umfasst weiterhin ein erstes Mittel, mit dem eine Arbeitsbelastung des Fahrers ermittelbar ist. Solche Mittel sind im Stand der Technik bekannt, Beispiele dafür sind beschrieben in der
DE 103 22 458 A1 und den darin zitierten Druckschriften. Werksseitig ist bevorzugt eine Grenzarbeitsbelastung voreingestellt. Überschreitet die tatsächlich ermittelte aktuelle Arbeitsbelastung diese Grenzarbeitsbelastung, so wird zu Zwecke der Gewährleistung der Verkehrssicherheit keine Ausgabe einer Information zugelassen. Es kann vorgesehen sein, dass ein Fahrer, oder allgemein ein Bediener des Fahrzeugs, eine Grenzarbeitsbelastung des Fahrers individuell einstellen kann. So kann beispielsweise für Fahranfänger eine sehr niedrige Grenzarbeitsbelastung vorgegeben werden, da davon auszugehen ist, dass auch bei geringer Arbeitsbelastung eines Fahranfängers durch zusätzlich präsentierte Informationen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit erfolgen könnte. Umgekehrt kann für einen routinierten Fahrer eine höhere Grenzarbeitsbelastung vorgegeben werden, da dieser durch zusätzliche, durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ausgegebene Informationen nicht in verkehrssicherheitsgefährdender Weise abgelenkt wird. Selbstverständlich kann auch eine extrem hohe Grenzarbeitsbelastung eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass gar nicht der Fahrer, sondern ein anderer Fahrzeuginsasse die über die erfindungsgemäße Vorrichtung ausgegebenen Informationen entgegennimmt, sich also über die Fahrzeuginformationen informiert, während sich der Fahrer auf das Verkehrsgeschehen, nicht jedoch auf die ausgegebenen Informationen konzentriert, so dass die Verkehrssicherheit nach wie vor gewährleistet ist.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst weiterhin ein zweites Mittel, mit dem zu jeder Information eine zugehörige Priorität bereitstellbar ist. Beispielsweise können im einfachsten Fall werksseitig mitgelieferten, ausgebbaren Informationen auch werksseitig Prioritäten zugeordnet sein. Dadurch können insbesondere Erfahrungswerte von Entwicklungs-, Marketing- oder Kundenbetreuungsabteilungen der Fahrzeughersteller einfließen, welche Funktionen des Fahrzeugs in Kundenkreisen am ehesten unbekannt sind, welche Systeme/Systemfunktionen in Kundekreisen erwartbar die meisten Bedienfehler hervorrufen, beziehungsweise welche Informationen den größten Nutzeffekt beim Kunden bewirken würden, wenn er sich der zugehörigen Fahrzeugfunktionen bewusst wäre.
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Die Vorrichtung umfasst weiterhin ein Ausgabemittel, mit dem bei einer Arbeitsbelastung, die geringer ist als die vorgebbare Grenzarbeitsbelastung, die Information mit der höchsten Priorität ausgebbar ist. Das Ausgabemittel kann jede fachbekannte Vorrichtung sein, mit der akustische, optische oder audiovisuelle Informationen wiedergegeben werden können, beispielsweise ein Autoradio beziehungsweise dessen Ausgabeeinheit, ein Bildschirm eines Infotainmentsystems, ein mit dem Infotainmentsystem oder dem Fahrzeugtelefonsystem verbundenes Mobiltelefon, oder ein Headup-Display. Auch die gleichzeitige Verwendung mehrerer Ausgabemittel ist von der Erfindung umfasst, so dass beispielsweise ein akustischer Anteil der Information über Lautsprecher ausgegeben wird, während ein optischer Anteil auf einem Bildschirm ausgegeben wird.
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Das zweite Mittel der Vorrichtung ist dabei derart ausgeführt und eingerichtet, dass nach Ausgabe einer Information durch das Ausgabemittel die Priorität dieser Information verringert wird. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Information nach deren Ausgabe relativ gesehen zu den anderen ausgebbaren Informationen eine geringere Priorität erhält und somit die Wahrscheinlichkeit für die Ausgabe anderer, noch nicht ausgegebener oder nicht unmittelbar zuvor ausgegebener Informationen erhöht wird. Die Verringerung der Priorität ist also relativ aufzufassen und kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass der Information ein neuer numerischer Wert zugeordnet wird, die im Gegensatz zum bisherigen Wert für eine geringere Priorität steht. Sie kann jedoch ebenso auch dadurch erfolgen, dass allen anderen Informationen mit Ausnahme der gerade ausgegebenen Information jeweils numerische Prioritätswerte zugeordnet werden, die im Gegensatz zu deren bisherigen Werten für eine höhere Priorität stehen. Nach Ausgabe einer Information kann dieser insbesondere die geringstmögliche Priorität zugewiesen werden, so dass eine erneute Ausgabe erst dann erfolgen kann, wenn zuvor alle anderen Informationen ausgegeben wurden. Alternativ kann ihr überhaupt keine Priorität mehr zugewiesen werden, so dass sie nach erfolgter Ausgabe nicht mehr ausgegeben wird, sofern ihr nicht wieder eine Priorität zugewiesen wird.
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Das erste Speichermittel, das erste Mittel zur Ermittlung einer Arbeitsbelastung des Fahrers, das zweite Mittel zur Bereitstellung einer Priorität für jede Information, und das Ausgabemittel können eigenständige Komponenten der Fahrzeugausstattung darstellen. Alternativ können alle oder einige dieser Mittel Teile der Fahrzeugausstattung sein, die auch für andere Aufgaben verwendet werden. So kann das erste Mittel zur Ermittlung einer Arbeitsbelastung beispielsweise eine Vorrichtung zur Ermittlung von Fahrzeugdaten sein, die in anderem Zusammenhang für die Steuerung und/oder Regelung der Fahrdynamik verwendet werden, das Speichermittel und das zweite Mittel zur Bereitstellung einer Priorität für jede Information können einem Fahrzeugzentralcomputer zugeordnet sein, und das Ausgabemittel kann im Rahmen des fahrzeugeigenen Infotainmentsystems mit seinen Lautsprechern, diversen Bildschirmen und/oder anderen optischen Anzeigen, und Anschlüssen für zusätzliche oder alternative Ausgabegeräte realisiert sein.
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Die Vorrichtung kann ein drittes Mittel umfassen, mit dem ein Fahrzeug-Bedienungsverhalten des Fahrers ermittelbar ist, wobei das zweite Mittel derart ausgeführt und eingerichtet ist, dass die Priorität/en einer oder mehrerer Information/en in Abhängigkeit des ermittelten Fahrzeug-Bedienungsverhalten veränderbar ist/sind. Beispielsweise kann das zweite Mittel erfassen, wie oft eine Fahrzeugfunktion benutzt wurde oder ob sie überhaupt schon einmal benutzt wurde. Dadurch kann insbesondere eine Individualisierung der Prioritäten erreicht werden. Während bei werksseitig vorgegebenen Prioritäten, also vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Prioritäten generische Erfahrungswerte hinsichtlich des Bekanntheitsgrades von Fahrzeugfunktionen einfließen, können mithilfe des dritten Mittels Prioritäten zugeordnet werden, die auf dem tatsächlichen Fahrverhalten eines Fahrers beruhen. Nutzt der Fahrer beispielsweise sehr früh eine Funktion, deren zugehörige ausgebbare Information eine sehr niedrige Priorität hat, so kann diese Priorität dabei gleich auf einen noch niedrigeren Wert gesetzt und damit aktualisiert werden. Dies erhöht im Gegenzug die Wahrscheinlichkeit, dass Informationen über andere, noch nicht benutzte Funktionen zu einem früheren Zeitpunkt ausgegeben werden, als dies bei einer nicht aktualisierten Priorität der Information über die bereits benutzte Funktion der Fall wäre. Dem Fahrer noch unbekannte Funktionen werden diesem somit in vorteilhafter Weise noch effizienter vorgestellt. Gemäß einer besonderen Ausgestaltung umfasst das dritte Mittel ein zweites Speichermittel, mit dem eine Historie des Fahrzeug-Bedienungsverhaltens für ein vorgebbares Benutzungsintervall des Fahrzeugs speicherbar ist und die jeweiligen Prioritäten einer oder mehrerer Informationen in Abhängigkeit des in dem Benutzungsintervall erfolgten Fahrzeug-Bedienungsverhalten veränderbar sind. Beispielsweise kann als ein Benutzungsintervall eine Urlaubsreise mit hohem Autobahnanteil gewählt werden. Werden dabei Fahrzeugfunktionen wie Tempomat oder Navigationsfunktionen benutzt, so können durch deren Herunterstufung in der Priorität andere Funktionen eine höhere Priorität erhalten und dem Fahrer vorgestellt werden. Eine Löschung der Historie des Fahrzeug-Bedienverhaltens kann beispielsweise wieder werksseitig vorgegebene Prioritäten zugrunde legen, so dass bei einem neuen Benutzungsintervall wieder alle Informationen gemäß einer ursprünglich vorgesehenen Priorität präsentiert werden können, sofern nicht Neueinstufungen der Prioritäten aufgrund des Fahrzeug-Bedienverhaltens erfolgen.
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Optional kann die Vorrichtung ein viertes Mittel umfassen, mit dem verschiedenen Fahrer oder Fahrzeugschlüssel identifizierbar sind. In diesem Fall ist das zweite Mittel derart ausgeführt und eingerichtet, dass die den Informationen zugeordneten Prioritäten von dem jeweils identifizieren Fahrer oder Fahrzeugschlüssel abhängen. Dabei können fachübliche Verfahren zur Individualisierung von Fahrern verwendet werden. Im einfachsten Fall ist eine Individualisierung dadurch erreichbar, dass jeder Fahrer einen individuellen Fahrzeugschlüssel erhält, beispielsweise in Form eines Zündschlüssels, der von der Fahrzeugelektronik eindeutig identifizierbar ist, oder eine Identifizierungscodes, der vor Benutzung des Fahrzeugs in einen Fahrzeugcomputer eingegeben wird. Weitere, komplexere Arten der Individualisierung umfassen beispielsweise die Gesichtserkennung von Fahrern, wie sie beispielsweise in der
DE 199 52 854 C1 beschrieben ist. Darüber hinaus kann sich eine Individualisierung auch auf Fahrerkollektive statt Einzelpersonen beziehen. Beispielsweise können in einem Fuhrpark Fahrern, die internationale oder Langstrecken fahren, andere Fahrzeugschlüssel zugewiesen werden als Fahrern, die Stadtfahrten erledigen, oder Kunden einer Autovermietung können verschiedenen Fahrerkollektiven zugeordnet werden. So könnten etwa bei Kunden, bei denen es sich um Familien mit Kindern handelt, den Infotainmentsystemen des Fahrzeugs höhere Prioritäten zugeordnet werden. Dadurch würde früh die Ausgabe von Informationen über diese Infotainmentsysteme bewirkt, so dass die Eltern mit deren Funktionsweise vertraut sind und ihre Kinder während der Fahrt sofort mit Unterhaltungsprogrammen beschäftigen können. Bei Einzelfahrern, die lange Strecken zurücklegen wollen, würden Informationen über Funktionen wie Tempomat oder energiesparendes Fahrern mit höherer Priorität versehen werden.
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In besonderen Ausführungsformen wird das Fahrzeug-Bedienverhalten, aufgrund dessen durch das zweite Mittel eine Priorität bereitstellbar ist, ausgewählt unter wenigstens: einer Fehlbedienung der Funktion des Fahrzeugs, nie oder selten erfolgter Benutzung der Funktion des Fahrzeugs, und/oder aktueller Nichtbenutzung der Funktion des Fahrzeugs trotz aktueller Zweckdienlichkeit. Die Feststellung von Fehlbedienungen für konkrete Fälle kann vom Fachmann leicht implementiert werden. Beispielsweise würde die Betätigung der Scheibenwischer zu einem Zeitpunkt, an dem fahrzeugeigene Regensensoren keinen Regen anzeigen, als Fehlbedienung gewertet. Informationen über den Scheibenwischerhebel würde somit im Augenblick der Fehlbedienung eine höhere Priorität zugewiesen werden, vorzugsweise sogar die höchste Priorität. Dadurch würde zeitnah beziehungsweise sofort eine Information über die Scheibenwischeranlage und deren Betätigungselement ausgegeben werden, so dass seitens des Fahrers zukünftig keine Fehlbedienung erfolgen würde. Um ein anderes Beispiel zu geben, könnte bei einem Geländefahrzeug der fehlerhafte Einsatz eines Geländegangs mit hoher Übersetzung über eine zu hohe Drehzahl entdeckt werden und würde Informationen über den zweckmäßigen Gebrauch des Geländegangs eine höhere oder die höchste Priorität zuweisen. Eine seltene oder nie erfolgte Benutzung kann einfach über die Protakollierung der Verwendungen der entsprechenden Funktion während des Fahrzeuglebens, eines Benutzungsintervalls oder eines einem Fahrer oder Fahrzeugschlüssel zugeordneten Benutzungsintervalls erfolgen. Sie ist ein Anzeichen dafür, dass derjeweilige Fahrer die Fahrzeugfunktion nicht oder nicht in ihrem vollen Umfang kennt und dementsprechend das Potential seines Fahrzeugs nicht vollständig ausnutzt. Nutzt beispielsweise ein Fahrer alle Funktionen seines Fahrzeugs mit Ausnahme einer einzigen Funktion, so erhielte diese Funktion zwangsläufig die höchste Priorität und würde bei der nächsten Unterschreitung der Grenzarbeitsbelastung ausgeben. Damit würde sichergestellt, dass der Fahrer die Funktion auf jeden Fall kennt und nachfolgend eine Nichtbenutzung zumindest nicht auf eine Unkenntnis zurückzuführen ist. Die Feststellung einer aktuellen Nichtbenutzung trotz Zweckdienlichkeit kann ebenfalls vom Fachmann für individuelle Konstellationen leicht implementiert werden. Beispielsweise kann bei einer Fahrzeuginnentemperatur von 30°C und nicht eingeschalteter Klimaanlage eine Information über die Klimaanlage eine höhere oder die höchste Priorität gesetzt werden. Somit würde der Fahrer zeitnah oder sofort eine Information erhalten, dass sein Fahrzeug eine Klimaanlage umfasst, mit der die Temperatur leicht gesenkt werden könnte. Insbesondere bei der Feststellung einer aktuellen Nichtbenutzung trotz aktueller Zweckdienlichkeit kann vorgesehen sein, dass der Information über die betreffende Funktion sofort die höchste Priorität zugewiesen wird, selbst wenn sie gegebenenfalls zuvor die geringstmögliche Priorität innehatte. Dadurch eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur für eine eher untergeordnete Vermittlung von nützlichen Informationen über Fahrzeugfunktionen, die eher bei zukünftigen Nutzungen des Fahrzeugs zweckdienlich werden, sondern auch zur hochaktuellen Vermittlung solcher Informationen in kritischen Situationen.
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Das erste Mittel aller vorgenannten Ausführungsformen und Ausgestaltungen kann ein Auswertemittel sowie eine oder mehrere Einrichtungen umfassen, die ausgewählt sind unter: einem Navigationssystem, einer Sensorik zur Ermittlung einer Fahrzeugumgebung, einem Mittel zur Bereitstellung von dynamischen Fahrzeugdaten, einem Mittel zur Ermittlung einer Augenbewegung des Fahrers, und einem Mittel zur Ermittlung medizinischer Daten, insbesondere von Herz-, Atem- und/oder Pulsfrequenz des Fahrers, wobei die aktuelle Arbeitsbelastung des Fahrers auf Basis von durch die Einrichtung oder die Einrichtungen erzeugten Daten auf eine für den Fachmann leicht bestimmbare und implementierbare Weise ermittelbar ist. Beispielsweise können Daten des Navigationssystems einen Rückschluss auf die Arbeitsbelastung ermöglichen, wobei beispielsweise bei aktueller, gleichmäßiger Autobahnfahrt eine geringe Arbeitsbelastung zugrunde gelegt wird, bei kurvenreicher Landstraßenfahrt oder Stadtfahrt mit häufigem Richtungswechsel oder Stopp-and-Go-Verkehr eine höhere Arbeitsbelastung. Eine sensorisch ermittelte Fahrzeugumgebung würde beispielsweise auf eine geringe Arbeitsbelastung hinweisen, wenn Tageslicht, eine kurverarme Straße und/oder schönes Wetter festgestellt werden, auf eine entsprechend höhere Arbeitsbelastung bei Nacht-, Nebel- oder Schlechtwetterfahrt oder bei kurvenreicher oder unebener Straße. Dynamische Fahrzeugdaten, die auf geringe Arbeitsbelastung hinweisen, wären beispielsweise geringe und/oder gleichbleibende Fahrgeschwindigkeit, seltener Gangwechsel und geringe Richtungsänderungen. Auf geringe Arbeitsbelastung hinweisende medizinische Daten wären beispielsweise seltene oder wenig abrupte Augenbewegungen des Fahrers, eine geringe und/oder gleichbleibende Puls- oder Atemfrequenz. Mit einem weiteren möglichen Mittel würde die Lautstärke innerhalb des Fahrzeugs festgestellt werden. Eine hohe Lautstärke, die auf eine stressfaktorreiche Umgebung oder eine angeregte Unterhaltung im Fahrzeug hindeutet, würde auf eine hohe Arbeitsbelastung hindeuten. Mit Hilfe eines weiteren Mittels könnte der Betrieb eines Audiogeräts, eines audiovisuellen Geräts oder eines Telefons festgestellt werden. Läge ein solcher Betrieb vor, so würde dies als hohe Arbeitsbelastung gewertet werden, da anzunehmen ist, dass sich der Fahrer auf die durch diese Geräte wiedergegebenen Informationen konzentriert und von einer durch die Vorrichtung auszugebenden Information nicht gestört werden will. Insbesondere ein Telefonat würde hohe Arbeitsbelastung gewertet werden, da hier jegliche Art von Unterbrechung als störend gewertet würde. Das Auswertemittel, beispielsweise ein Fahrzeugcomputer, erfasst einzelne oder mehrere dieser Daten und ermittelt daraus, gegebenenfalls nach Verknüpfung und gewichteter Bewertung mehrerer Daten, die aktuelle Arbeitsbelastung des Fahrers.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung alter vorgenannten Ausführungsformen und Ausgestaltungen kann weiterhin ein Eingabemittel umfassen, mit dem zumindest einer der nachfolgend dargestellten Betriebsmodi der Vorrichtung selektierbar oder einstellbar ist. Beispielsweise kann die Vorrichtung Ein/Aus-schaltbar sein, so dass für eine bestimmte Fahrt oder einen Zeitraum die Vorrichtung ausgeschaltet bleiben kann. Dementsprechend würden eine Ausgabe von Informationen und eine entsprechende Verringerung der zugehörigen Priorität beziehungsweise eine Neuzuteilung von Prioritäten bei der entsprechenden Fahrt oder im entsprechenden Zeitraum nicht erfolgen, sondern erst wieder nach Einschalten der Vorrichtung. Selbstverständlich kann eine eingeschaltete Vorrichtung auch während der Fahrt jederzeit ausgeschaltet werden, wobei die Prioritäten wahlweise auf die werksseitige Grundeinstellung zurückgesetzt würden oder vorzugsweise die Prioritäten zum Zeitpunkt des Ausschaltens gespeichert würden. Gemäß einem weiteren Betriebsmodus würde eine automatische Ausgabe der Information mit der höchsten Priorität erfolgen, wobei optional werksseitig festgelegt oder vom Fahrer oder Benutzer eingestellt werden könnte, wie oft eine Ausgabe während einer Fahrt oder eines Benutzungsintervalls erfolgen darf. Beispielsweise könnte eine bestimmte Anzahl von Ausgaben pro Fahrt, innerhalb eines wählbaren Zeitraums oder einer wählbaren zurückgelegten Fahrstrecke zugelassen werden. Die Anzahl kann auch auf Null gesetzt werden, so dass während der betreffenden Fahrt, des betreffenden Zeitraums oder betreffenden Fahrstrecke keine Ausgabe zugelassen würde. Will der Fahrer dagegen Informationen erhalten, so kann er eine passende Anzahl ab einschließlich einer Ausgabe bestimmen. Gemäß einem weiteren Betriebsmodus würde eine Ausgabe der Information mit der höchsten Priorität nur nach einem Bedienerbefehl erfolgen. Beispielsweise könnte der Fahrer oder Benutzer die Ausgabe einer Information anfordern beziehungsweise deren zukünftige Ausgabe vorab autorisieren, oder die Vorrichtung könnte anzeigen, dass die Ausgabe einer Information erfolgen soll, wobei die tatsächliche Ausgabe erst dann erfolgt, wenn der Fahrer oder Benutzer durch einen Bedienerbefehl zustimmt. Ein Bedienerbefehl kann jede fachbekannte Form annehmen, beispielsweise die Betätigung einer Taste oder eines Schalters, das Berühren eines entsprechenden Feldes auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm, oder kann durch ein Sprachkommando erfolgen. In einem weiteren Betriebsmodus kann eine aktuell erfolgenden Ausgabe einer Information durch einen Bedienerbefehl unterdrückt werden, wenn beispielsweise kein Interesse an der Information besteht oder der Fahrer seine Arbeitsbelastung zu hoch einschätzt, um die Information entgegennehmen zu können. Einer ausgegebenen Information kann in einem weiteren Betriebsmodus durch einen Bedienerbefehl keine Priorität mehr zugeordnet werden. Dadurch würde die Information als mögliche, auszugebende Information ausgeschlossen, solange der Information nicht wieder eine Priorität zugeordnet würde, beispielsweise durch Rückstellung der Prioritäten auf die Werkseinstellung oder eine gezielte Neuzuweisung einer Priorität. Gemäß einem weiteren Betriebsmodus kann durch einen Bedienerbefehl die Wiederholung einer gerade ausgegebenen Information angeordnet werden. Als Beispiel für einen weiteren Betriebsmodus kann das Eingabemittel verwendet werden, um die Grenzarbeitsbelastung variabel vorzugeben. Beispielsweise kann eine Auswahl aus verschiedenen Untermodi erfolgen. So könnte ein Untermodus zur Autobahnfahrt für Fahranfänger die Ausgabe von Hinweise nur dann vorsehen, wenn sich die Geschwindigkeit in einem moderaten Bereich bis maximal 120 km/h bewegt, während in einem Untermodus für routinierte Fahrer eine Ausgabe auch bei höheren Geschwindigkeiten noch zulässig wäre. Alternativ könnte der Fahrer gezielt Parameter eingeben und so eine individuell auf ihn zugeschnittene Grenzarbeitsbelastung definieren und gegebenenfalls für eine spätere erneute Verwendung speichern. Beispielsweise könnte ein Fahrer über die Grenzarbeitsbelastung bestimmen, bis zu welcher Grenze er Informationen der Vorrichtung entgegennehmen will, wenn er gemäß den oben genannten Beispielen gerade ein Audiogerät benutzt, beispielsweise Radio oder eine CD hört, oder ein Telefonat führt. Gemäß einem weiteren Betriebsmodus wird auf einen Bedienerbefehl hin die nächste Information ausgegeben. Somit hat der Fahrer beispielsweise während eines Ampelstopps die Möglichkeit, sich durch einen Bedienerbefehl die nächste Information ausgeben zu lassen, beziehungsweise durch weitere nachfolgende Bedienerbefehle eine entsprechende Anzahl weiterer Informationen, selbst wenn eine vorgegebene, maximal zulässige Anzahl von Informationsausgaben pro Zeiteinheit vorsähe, dass die nächste Ausgabe erst deutlich später erfolgen dürfte. Ein derartiger Bedienerbefehl kann von dem ersten Mittel somit dahingehend interpretiert werden, dass aktuell keine Arbeitsbelastung vorliegt und/oder dass eine vorgegebene Begrenzung der Anzahl auszugebender Informationen momentan aufgehoben wird.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, das eine Vorrichtung gemäß den vorgenannten Ausführungen umfasst. Die Vorrichtung kann dabei vorzugsweise bereits ab Werk in das Fahrzeug eingebaut sein. Denkbar ist jedoch auch die Verwendung einer Vorrichtung als Nachrüstsatz, der in ein vorhandenes Fahrzeug eingebaut wird. Soweit erforderlich würde die Vorrichtung dann vorzugsweise durch Zugriff auf einen Fahrzeugzentralcomputer benötigte Daten, wie beispielsweise sensorische Daten zur Ermittlung einer Fahrzeugumgebung, dynamische Fahrzeugdaten oder vom Fahrzeug erhobene Daten zur Augenbewegung oder medizinische Daten des Fahrers erhalten.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Ausgabe von Informationen über ein Fahrzeug zur Unterstützung eines Fahrers des Fahrzeugs während eines Betriebs des Fahrzeugs, das folgende Schritte umfasst: Bereitstellen der Informationen; Ermitteln einer aktuellen Arbeitsbelastung des Fahrers; zu jeder Information Bereitstellen einer zugehörigen Priorität; und Ausgeben der Information mit der höchsten Priorität, sofern die aktuelle Arbeitsbelastung geringer ist als eine vorgebbare Grenzarbeitsbelastung. Nach Ausgabe der Information wird deren Priorität verringert.
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Das Verfahren ermöglicht die selbständige Ausgabe der jeweils wichtigsten Information zu einem Zeitpunkt, zu dem der Fahrer sich nicht auf die Fahrsituation konzentrieren muss und entsprechend aufnahmefähig für die Information ist beziehungsweise diese ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit übermittelt werden kann. Das Verfahren läuft dabei vorzugsweise so ab, dass während des Betriebs des Fahrzeugs kontinuierlich, in periodischen Abständen oder in unregelmäßigen Abständen die aktuelle Arbeitsbelastung des Fahrers ermittelt wird. Eine Ausgabe der Information erfolgt erst, wenn die Grenzarbeitsbelastung unterschritten ist. Der „Betrieb” des Fahrzeugs ist dabei weit auszulegen umfasst selbstverständlich ein Fahrzeug mit laufendem Motor, kann jedoch auch ein Fahrzeug mit stehendem Motor bei eingeschalteter Zündung oder ein Fahrzeug mit ausgeschalteter Zündung umfassen, sofern sich ein Fahrer im Fahrzeug befindet.
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Das Bereitstellen der Information schließt den Zugriff auf bereits vorliegende Informationen ein, die beispielsweise auf einem fahrzeuginternen Speicherchip oder einer fahrzeuginternen Festplatte abgelegt sind, jedoch auch die Einbindung von Informationen, die während der Durchführung des Verfahrens beispielsweise mittels eines Wechselmediums zusätzlich oder alternativ verfügbar gemacht werden. Hinsichtlich möglicher konkreter Ausgestaltungen bei der Ermittlung der Arbeitsbelastung oder der Bereitstellbarkeit einer Priorität wird beispielhaft auf die entsprechenden Ausführungen im Rahmen der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwiesen.
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Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens kann optional vorgesehen sein, dass ein Fahrzeug-Bedienungsverhalten des Fahrers ermittelt wird, und die Priorität/en einer oder mehrerer Information/en in Abhängigkeit des ermittelten Fahrzeug-Bedienungsverhaltens verändert wird/werden. Weiterhin kann optional eine Historie des Fahrzeug-Bedienungsverhaltens für ein vorgebbares Benutzungsintervall des Fahrzeugs gespeichert werden, wobei die Priorität/en einer oder mehrerer Information/en in Abhängigkeit des in dem Benutzungsintervall erfolgten Fahrzeug-Bedienungsverhalten verändert wird/werden. Hinsichtlich möglicher konkreter Ausgestaltungen bei beiden optionalen Möglichkeiten wird beispielhaft auf die entsprechenden Ausführungen im Rahmen der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwiesen.
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Weiterhin kann im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein, dass verschiedene Fahrer oder Fahrzeugschlüssel identifiziert werden, und die den Informationen zugeordneten Prioritäten von dem jeweils identifizierten Fahrer/Fahrzeugschlüssel abhängen. Hinsichtlich möglicher konkreter Ausgestaltungen wird beispielhaft auf die entsprechenden Ausführungen im Rahmen der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwiesen.
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Vorzugsweise ist im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen, dass eine Information über eine Funktion des Fahrzeug eine höhere Priorität erhält, wenn wenigstens eines der folgenden Fahrzeug-Bedienverhalten ermittelt wird, die ausgewählt sind unter zumindest einer Fehlbedienung der Funktion des Fahrzeugs, nie erfolgter oder seltener Benutzung der Funktion des Fahrzeugs, und einer aktuellen Nichtbenutzung der Funktion des Fahrzeugs trotz aktueller Zweckdienlichkeit. Auch hier wird hinsichtlich möglicher konkreter Ausgestaltungen beispielhaft auf die entsprechenden Ausführungen im Rahmen der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwiesen.
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Gemäß besonderen Ausführungsformen des Verfahrens wird die aktuelle Arbeitsbelastung des Fahrers auf Basis von Daten zumindest einer Einrichtung ermittelt, die ausgewählt ist unter einem Navigationssystem, einer Sensorik zur Ermittlung einer Fahrzeugumgebung, einem Mittel zur Bereitstellung von dynamischen Fahrzeugdaten, einem Mittel zur Ermittlung einer Augenbewegung des Fahrers, einem Mittel zur Ermittlung medizinischer Daten, insbesondere von Herz-, Atem- und/oder Pulsfrequenz des Fahrers, einem Mittel zur Feststellung der Lautstärke innerhalb des Fahrzeugs, und/oder einem Mittel zur Feststellung des Betriebs eines Audiogeräts, eines audiovisuellen Geräts oder eines Telefons.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren kann vorgesehen sein, dass mittels eines Eingabemittels zumindest ein Betriebsmodus selektierbar oder einstellbar ist, der ausgewählt ist unter: dem Einschalten oder Ausschalten des Verfahrens; dem Zulassen einer automatischen Ausgabe der Information mit der höchsten Priorität; der Ausgabe der Information mit der höchsten Priorität nur nach einem Bedienerbefehl; der Unterdrückung der aktuell erfolgenden Ausgabe einer Information durch einen Bedienerbefehl; dem Entzug der Priorität einer ausgegebenen Information durch einen Bedienerbefehl; der Wiederholung einer gerade ausgegebenen Information durch einen Bedienerbefehl; der Ausgabe nächsten Information auf einen Bedienerbefehl hin; und/oder dem variablen Vorgeben der Grenzarbeitsbelastung.
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Hinsichtlich des erfindungsgemäßen Verfahrens wird auch auf die vorstehenden Offenbarungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung und ihrer vorteilhaften Weiterbildungen verwiesen, die in analoger Weise auf das Verfahren übertragen werden können. Das erfindungsgemäße Verfahren kann in vorteilhafter Weise zur Steuerung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung oder eines Fahrzeugs, das eine erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst, verwendet werden.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezug auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben sind. Beschriebene und/oder bildlich dargestellte Merkmale bilden für sich oder in beliebiger, sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung, gegebenenfalls auch unabhängig von den Ansprüchen, und können insbesondere zusätzlich auch Gegenstand einer oder mehrerer separaten Anmeldung/en sein. Gleiche, ähnliche und/oder funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines möglichen Verfahrensablaufs,
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2 eine schematisierte Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, und
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3 eine schematisierte Darstellung einer erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Zur weiteren Erläuterung der vorliegenden Erfindung dienen zudem folgende Beispiele, die in Zusammenhang mit der 1 stehen und die in Einzelheit erläutern
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Beispiel 1
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung, mit der ein Fahrzeug ausgestattet ist, ein erstes Speichermittel 1 in Form eines oder mehrerer auslesbarer und vorzugsweise neu beschreibbarer Speicherchips. Optional können auslesbare Informationen als Ersatz oder Ergänzung auf einem Wechselmedium, insbesondere einem USB-Stick oder einer Speicherkarte, abrufbar speicherbar sein. Bei dem ersten Mittel 3 zur Ermittlung der Arbeitsbelastung eines Fahrers handelt es sich wenigstens um ein fahrzeugeigenes Mittel für die Bereitstellung von dynamischen Fahrzeugdaten, mit dem die Geschwindigkeit, die Beschleunigung und gegebenenfalls weitere Daten wie Gier-, Wank-, Nick- oder Hubraten ermittelt werden, die auch für andere Zwecke, beispielsweise die Steuerung der Fahrzeugstabilität oder der Schaltvorgänge bei Automatikgetrieben verwendet werden können. Das zweite Mittel 5 zur Bereitstellung der Priorität liegt in Form eines Fahrzeugzentralcomputers vor. Als Eingabemittel 9 ist ein Tastenfeld oder alternativ ein berührungsempfindlicher Bildschirm vorgesehen, auf dem ein entsprechendes Bedienungsmenü anzeigbar ist. Der Fahrzeugzentralcomputer ermittelt aufgrund der dynamischen Fahrzeugdaten die Arbeitsbelastung des Fahrers, wobei diese als umso geringer angesehen wird, je gleichmäßiger in Bezug auf Richtung und/oder Geschwindigkeitsänderung und/oder je langsamer sich das Fahrzeug bewegt, und übernimmt damit die Aufgabe des ersten Mittels 3. Weiterhin übernimmt er die Funktion des zweiten Mittels 5, indem er werkseitig den abrufbaren Informationen zugeordnete Prioritäten übernimmt, und die Information mit der jeweils höchsten Priorität auf dem als Ausgabemittel 7 fungierenden Infotainmentsystem des Fahrzeugs mit seinem wenigstens einem Bildschirm und seinem wenigstens einen Lautsprecher ausgibt. Wird durch das Eingabemittel 9 vorgegeben, dass die Ausgabe in Abhängigkeit eines Fahrzeug-Bedienverhaltens erfolgen soll, so ermittelt der Fahrzeugcomputer das Fahrzeug-Bedienverhalten und stellt ein seiner Eigenschaft als zweites Mittel 5 für jede Information eine zugehörige Priorität bereit, die sich von der werksseitig vorgesehenen Priorität unterscheiden kann. Werden durch das Eingabemittel 9 zusätzliche Betriebsmodi gewählt, beispielsweise die automatische Ausgabe der Information mit der höchsten Priorität, gegebenenfalls unter Angabe weiterer Parameter wie eines Zeit- oder Streckenintervall für jede ausgebbare Information, so werden diese vom Fahrzeugzentralcomputer entsprechend berücksichtigt. Nach Ausgabe einer Information weist der Fahrzeugzentralcomputer dieser Information eine geringere Priorität zu.
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Beispiel 2
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Ein Fahrer nimmt sein neu gekauftes Fahrzeug zum ersten Mal in Betrieb. Die erfindungsgemäße Vorrichtung bzw. das erfindungsgemäße Verfahren ist aktiviert. Werksseitig ist vorgegeben, dass bei nicht überschrittener Grenzarbeitsbelastung einmal innerhalb von 15 Minuten eine Information ausgegeben wird. Der Fahrer erhält in der ersten Viertelstunde über das Ausgabemittel 7, einen Lautsprecher, eine Information über die Möglichkeiten des Infotainmentsystems und nach Ablauf von weiteren 15 Minuten eine Information über die Klimaanlage. Per Bedienerbefehl fordert der Fahrer eine Wiederholung dieser Information an, da die Temperatur im Fahrzeug steigt und er beabsichtigt, die Klimaanlage bald in Betrieb zu nehmen.
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Beispiel 3
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Nach Entgegennahme der wiederholten Information über die Klimaanlage ändert sich die Fahrsituation für den Fahrer aus Beispiel 1 so, dass während der nächsten 30 Minuten die werksseitig vorgegebene Grenzarbeitsbelastung überschritten wird. Danach sinkt die Arbeitsbelastung wieder unter den Grenzwert, woraufhin sofort die Information mit der momentan höchsten Priorität ausgegeben wird. Anschließend hebt der Fahrer mittels eines Eingabemittels 9 die Grenzarbeitsbelastung an, da er routiniert ist und durch die ausgegebenen Informationen nicht in gefährlicher Weise abgelenkt wird, und legt fest, dass alle 10 Minuten eine Information ausgegeben werden darf.
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Beispiel 4
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Ein Fahrer benutzt sein Fahrzeug auf einer schneeglatten Straße, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung eingeschaltet ist bzw. das erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt wird. Das Fahrzeug verfügt über einen zuschaltbaren Allradantrieb, wobei das erste Speichermittel 1 auch entsprechende ausgebbare Informationen über den Allradantrieb bereithält. Die Fahrzeugsensorik stellt nun einen Schlupf der Antriebräder fest. Da der Allradantrieb momentan nicht zugeschaltet ist, wird die durch die erfindungsgemäße Vorrichtung beziehungsweise das erfindungsgemäße Verfahren als aktuelle Nichtbenutzung trotz aktueller Zweckdienlichkeit gewertet. Da durch den Allradantrieb die Verkehrssicherheit erheblich verbessert beziehungsweise eine unkontrollierbare Fahrsituation verhindert werden könnte, weist das zweite Mittel 5 der der ausgebbaren Information über den Allradantrieb sofort die höchste Priorität zu. Die Vorrichtung bzw. das Verfahren stellt fest, dass die momentane Arbeitsbelastung des Fahrers unterhalb einer vorgegebenen Grenzarbeitsbelastung liegt. Somit gibt das Ausgabemittel 7 eine zweigeteilte Information aus, wobei dem Fahrer über eine Sprachnachricht mitgeteilt wird, dass ein zuschaltbarer Allradantrieb verfügbar ist, und mittels einer audiovisuellen Information auf einem Bildschirm des Infotainmentsystems weitere Details zum Allradantrieb und dessen Aktivierung bzw. Deaktivierung angezeigt werden.
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Beispiel 5
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Ein Fahrer fährt seit längerer Zeit mit relativ konstanter Geschwindigkeit auf einer Autobahn, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung eingeschaltet ist bzw. das erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt wird, benutzt jedoch nicht den im Fahrzeug vorhandenen Tempomaten zum Halten einer gewünschten Geschwindigkeit. Dies wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung beziehungsweise das erfindungsgemäße Verfahren als aktuelle Nichtbenutzung trotz aktueller Zweckdienlichkeit gewertet. Das zweite Mittel 5 weist somit der der ausgebbaren Information über den Allradantrieb sofort die höchste Priorität zu. Das Fahrzeug gerät nun plötzlich in einen starken Seitenwind, so dass der Fahren Ausgleichslenkbewegungen machen muss. Dies wird durch ein Mittel 17 zur Bereitstellung dynamischer Fahrzeugdaten registriert, wodurch das erste Mittel 3 nun eine erhöhte Arbeitsbelastung des Fahrers feststellt. Da diese über der Grenzarbeitsbelastung liegt, wird die Information über den Tempomaten zunächst nicht ausgegeben. Nachdem sich die Fahrsituation wieder normalisiert hat, werden die Daten ausgegeben. Der Fahrer erhält nun über eine audiovisuelle Präsentation Informationen über den Tempomaten und erfährt, wie er eine Wunschgeschwindigkeit eingeben kann. Weiterhin wird ihm mitgeteilt, wie er Warntöne bei Überschreiten einer vorgebbaren Maximalgeschwindigkeit programmieren kann.
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1 zeigt einen möglichen Verfahrensablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens. Ein Mittel 17 zur Bereitstellung von dynamischen Fahrzeugdaten übermittelt diese dynamischen Fahrzeugdaten in einem Schritt 100 an ein erstes Mittel 3 zur Feststellung der Arbeitsbelastung. In einem Schritt 102 wird die ermittelte Arbeitsbelastung mit einer vorgegebenen oder einem gegebenenfalls über ein Eingabe mittel 9 variabel vorgegebenen Grenzarbeitsbelastung verglichen. Wird die Grenzarbeitsbelastung überschritten, so verzweigt das Verfahren in Schritt 103 erneut zum ersten Mittel 3, das vom Mittel 17 zur Bereitstellung dynamischer Fahrzeugdaten kontinuierlich oder in regelmäßigen Abständen aktualisierte dynamische Fahrzeugdaten erhält. Ein drittes Mittel 11 zur Feststellung des Fahrzeug-Bedienungsverhaltens sammelt Daten zum Bedienungsverhalten. Dem dritten Mittel 11 ist ein viertes Mittel 15 zur Fahrerzuordnung sowie ein zweites Speichermittel 13 zugeordnet, mit denen bei Bedarf das Fahrzeug-Bedienungsverhalten in Abhängigkeit eines bestimmten Fahrers beziehungsweise in Abhängigkeit von einem vorgebbaren Benutzungsintervall gesammelt wird. Vorgaben bezüglich der Fahrerzuordnung oder des Benutzungsintervalls können gegebenenfalls über das Eingabemittel 9 vom Fahrer eingegeben werden. In einem Schritt 104 werden Daten zum Fahrzeug-Bedienverhalten an das zweite Mittel 5 zur Bereitstellung einer Priorität übermittelt. Das Mittel 5 weist in einem Schritt 105 Informationen Iw, Ix, Iy und Iz, die ein einem ersten Speichermittel 1 abrufbar gespeichert sind, Prioritäten P1, P2, P3 und P4 zu. Sobald in Schritt 102 eine Unterschreitung der vorgegebenen Grenzarbeitsbelastung festgestellt wird, verzweigt das Verfahren zu einem Schritt 106, mit dem aus dem ersten Speichermittel 1 die Information mit der höchsten Priorität, in diesem Fall die Information Iw, abgerufen und in einem Schritt 109 zur Ausgabe an ein Ausgabemittel 7 übermittelt wird. Außerdem wird, ausgelöst durch einen Schritt 107, durch das zweite Mittel 5 in einem Schritt 108 eine Verringerung der bisherigen Priorität der ausgegebenen Information Iw von P1 auf eine geringere Priorität (in 1 nicht gezeigt) veranlasst.
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2 zeigte eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Ausgabe von Informationen über ein Fahrzeug, insbesondere von Informationen über Fahrzeugfunktionen, zur Unterstützung eines Fahrers des Fahrzeugs. Die Vorrichtung umfasst ein erstes Speichermittel 1, mit dem die Informationen abrufbar speicherbar sind, ein erstes Mittel 3, mit dem eine Arbeitsbelastung des Fahrers ermittelbar ist, ein zweites Mittel 5, mit dem zu jeder Informationen eine zugehörige Priorität bereitstellbar ist, und ein Ausgabemittel 7, mit dem bei einer Arbeitsbelastung, die geringer ist als eine vorgebbare Grenzarbeitsbelastung, die Information mit der höchsten Priorität ausgebbar ist, wobei das zweite Mittel derart ausgeführt und eingerichtet ist, dass nach Ausgabe einer Information durch das Ausgabemittel die Priorität dieser Information verringert wird.
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3 zeigt eine schematisierte Darstellung eines erfindungsgemäßen Verfahrensablaufs zur Ausgabe von Informationen über ein Fahrzeug zur Unterstützung eines Fahrers des Fahrzeugs. Das Verfahren umfasst folgende Verfahrensschritte. in einem ersten Verfahrensschritt 100 erfolgt ein Bereitstellen der Informationen. In einem zweiten Verfahrensschritt 201 wird zu jeder Information eine zugehörige Priorität bereitgestellt. In einem dritten Verfahrensschritt 202 erfolgt ein Ermitteln einer aktuellen Arbeitsbelastung des Fahrers. In einem vierten Verfahrensschritt 203 wird, sofern die aktuelle Arbeitsbelastung geringer ist als eine vorgebbare Grenzarbeitsbelastung (Vergleich 102), die Information mit der höchsten Priorität ausgegeben, wobei nach Ausgabe der Information die Priorität dieser Information verringert wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- erstes Speichermittel
- 3
- erstes Mittel (zur Feststellung der Arbeitsbelastung)
- 5
- zweites Mittel (zur Bereitstellung der Priorität)
- 7
- Ausgabemittel
- 9
- Eingabemittel
- 11
- drittes Mittel (zur Feststellung des Bedienverhaltens)
- 13
- zweites Speichermittel (des dritten Mittels, für Bedienhistorie)
- 15
- viertes Mittel (zur Fahrerzuordnung)
- 17
- Mittel zur Bereitstellung von dynamischen Fahrzeugdaten
- 100–109
- Verfahrensschritte
- 201–203
- Verfahrensschritte
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19907795 A1 [0003]
- DE 19955890 A1 [0004]
- DE 10322458 A1 [0025]
- DE 19952854 C1 [0031]