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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Eingabevorrichtung, insbesondere eine Tastatur oder einen Nummernblock sowie ein hiermit ausgestattetes Selbstbedienungsgerät.
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Hintergrund und Stand der Technik
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Selbstbedienungsgeräte, wie zum Beispiel Geld- und/oder Fahrkartenautomaten, automatische Kassentresore oder Ticketterminals erfordern die Eingabe von sensiblen, lediglich dem Gerätebetreiber und dem Endanwender bekannter Daten, wie zum Beispiel einer persönlichen Identifikations-Nummer (PIN), mittels welcher sich der Endanwender gegenüber dem Selbstbedienungsgerät eindeutig identifizieren bzw. autorisieren kann.
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Insbesondere beim Geldabheben mittels Geldautomaten besteht die Gefahr einer Ausspähung bzw. unautorisierten Erfassung der auf einem Kartenmedium gespeicherten Nutzerinformation. Mittels geschickter Anordnung von Erfassungskameras oder durch anderweitige Manipulation des Geldautomaten gelangen nichtautorisierte Personen mit zunehmender Häufigkeit auch an die vom Benutzer einzugebende persönliche Identifikationsnummer (PIN). Beispielsweise können Kartenschlitze von Geldautomaten mit Attrappen, in welchen winzige Lesegeräte untergebracht sind, manipuliert sein.
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Ferner können auch Tastaturfelder von Geldautomaten mit einem das eigentliche Tastaturfeld imitierenden Vorbau versehen sein. Das Erkennen von Automaten manipulierenden Vorbauten oder Aufsätzen, mittels derer ganze Kartensätze und zugehörige PIN-Nummern unautorisiert erfasst und in unzulässiger Weise, meist kriminell, ausgespäht werden, ist dem befugten Endanwender kaum möglich. Form und Materialien der neuerdings auftauchenden manipulierenden Vor- oder Aufsätze sind von Bankkunden kaum erkennbar.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine insbesondere für Selbstbedienungsgeräte wie z. B. für Geldautomaten geeignete Eingabevorrichtung bereitzustellen, die eine Manipulation hieran nicht zulässt oder derart erschwert, dass selbst ungeschulten und ungeübten Endanwendern jegliche Manipulation am Selbstbedienungsgerät deutlich auffällt.
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So beschreibt beispielsweise Barwise, M. et al.: Attack oft he card cloners. The H. Security. 12.12.2007 die Installation von Induktoren an Geldautomaten um die Montage sogenannten Skimming-Module zu detektieren, und um somit den Geldautomaten außer Funktion zu setzen. Nachteilig hierbei ist es, dass jedes in die Nähe des Geldautomaten gelangende Metallstück den Automaten außer Funktion setzt.
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Erfindung
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Diese Aufgabe wird mittels einer Eingabevorrichtung gemäß Patentanspruch 1, ferner mit einem Selbstbedienungsgerät gemäß Patentanspruch 8 gelöst, wobei vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten jeweils Gegenstand abhängiger Patentansprüche sind.
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Die erfindungsgemäße Eingabevorrichtung ist insbesondere als Tastatur oder als Nummerblock ausgestaltet und weist demgemäß zumindest ein einen Tastaturbereich mit visuell gekennzeichneten Tasten auf. Bei Berührung der Tasten auf der im Wesentlichen eben ausgebildeten Glasoberfläche werden die von einem Anwender getätigten Eingaben mittels Sensoren erfasst und ausgewertet. Die Eingabevorrichtung ist ferner mit einer zumindest teiltransparenten, als Glasplatte ausgebildeten Abdeckung versehen und weist zudem zumindest ein visuell wahrnehmbares Fälschungssicherheitsmerkmal auf, welches durch die Abdeckung hindurch erkennbar ist. Das Fälschungssicherheitsmerkmal ist dabei in die Glasplatte integriert oder darunter angeordnet. Mittels der Abdeckung ist das Fälschungssicherheitsmerkmal von außen nicht zugänglich sodass es vor Manipulationen weitreichend geschützt ist.
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Durch ihre zumindest teiltransparente Eigenschaft gewährleistet die Abdeckung jedoch, dass das Fälschungssicherheitsmerkmal für den Endanwender jederzeit entweder visuell erkennbar oder anderweitig detektierbar ist. Sollte etwa eine zum Ausspähen von Eingabedaten ausgebildete Attrappe der Eingabevorrichtung vorgelagert am Selbstbedienungsgerät in einer an sich unzulässigen Art und Weise angebracht sein, so wird hierdurch auch das Fälschungssicherheitsmerkmal verdeckt. Eine transparente, das Fälschungssicherheitsmerkmal erkennbar lassende Ausgestaltung der Attrappe würde aber die Attrappe selbst sofort erkennbar machen und diese selbst für ein ungeschultes Auge als Attrappe kennzeichnen.
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Das Fälschungssicherheitsmerkmal ist ferner in die Abdeckung integriert. Es befindet sich bevorzugt im zumindest teiltransparenten Material der Abdeckung und ist insoweit von außen erkennbar oder detektierbar.
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Ferner kann nach einer Weiterbildung vorgesehen werden, dass das Fälschungssicherheitsmerkmal in einem durch die Abdeckung von einem Außenraum getrennten Innenraum der Eingabevorrichtung angeordnet ist. Der Innenraum ist hierbei durch die Abdeckung für einen im Außenraum befindlichen Anwender weitgehend unzugänglich. Die Abdeckung bildet, bevorzugt mit einem Gehäuse der Eingabevorrichtung einen Innenraum, in welchem das Fälschungssicherheitsmerkmal vor Manipulationen geschützt anordenbar ist.
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Auch kann nach einer weiteren Ausgestaltung das Fälschungssicherheitsmerkmal an einer dem Außenraum abgewandten Unterseite der Abdeckung angeordnet sein. Insoweit kann ein zur Aufnahme des Fälschungssicherheitsmerkmals vorgesehener Innenraum vergleichsweise klein oder schmal und dementsprechend platzsparend ausgebildet werden.
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Des Weiteren ist denkbar, das Fälschungssicherheitsmerkmal im Bereich des zumindest einen Eingabeelements anzuordnen. Es kann sich zum Beispiel im Bereich eines Tastaturfeldes befinden und/oder sich zumindest bereichsweise über die Fläche des Tastaturgebildes hinweg erstrecken. Ein zu Ausspähzwecken auf die Eingabevorrichtung aufgesetzte Attrappe müsste sodann ebenfalls dementsprechend transparent ausgebildet sein, was die Attrappe aber wohl entlarven dürfte.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist die Abdeckung eine Glasplatte auf oder sie ist als Glasplatte ausgebildet. Demzufolge ist die gesamte Eingabevorrichtung als Glastastatur ausgestaltet, die an ihrer dem Benutzer zugewandten Außenseite eine weitgehend ebene, bevorzugt kratzfeste Fläche aufweist. Zur Kennzeichnung einzelner Tastaturfelder kann die Glasplatte bevorzugt an ihrer Unterseite kennzeichnend beschichtet und/oder mit dementsprechenden Folien versehen sein, die der Glasplatte ein tastaturähnliches Aussehen verleihen. Auch kann die Glasplatte mehrschichtig ausgebildet sein und einzelne Elektrodenstrukturen aufweisen, die bei Berührung der Außenseite der Glasplatte entsprechende elektrische Signale erzeugen. Hierfür kann insbesondere eine kapazitive Detektion implementiert werden, wie sie heutzutage bereits bei diversen Touch-Panels verbreitet Anwendung findet.
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In weiter bevorzugter Ausgestaltung ist das Fälschungssicherheitsmerkmal als visuell wahrnehmbares Hologramm ausgebildet. Es kann ferner auch eine in die Abdeckung integrierte Innengravur aufweisen. Das Hologramm ist bevorzugt als Weißlichthologramm ausgebildet und kann hierbei insbesondere an der dem Außenraum nicht zugänglichen Unterseite der Glasplatte oder in dem vom Betrachter aus hinter der Glasplatte liegenden Innenraum angeordnet sein.
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Eine Innengravur kann insbesondere als dreidimensionales Gebilde im Volumen der Glasplatte ausgebildet sein. Durch geeignete Fokussierung eines Laserstrahls können Volumenbereiche innerhalb der Glasplatte durch Energiedeposition optisch verändert werden, sodass insgesamt eine dreidimensionale Struktur im Glasmedium gebildet werden kann. Die Glasoberfläche bleibt hierbei weitgehend unverändert, sodass die Innengravur vollkommen unempfindlich gegenüber Witterungs- oder sonstigen externen Einflüssen ist.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist das Fälschungssicherheitsmerkmal eine Sende- und/oder eine Empfangseinrichtung auf, die zum Beispiel zur Detektion von Metallkomponenten und/oder zur Kommunikation mit einem Lesegerät ausgebildet sein kann. Die Sende- und/oder Empfangseinheit kann zum Beispiel nach Art einer Antenne entweder an der Unterseite der Abdeckung angeordnet oder unmittelbar in die als Glasplatte ausgebildete Abdeckung, ähnlich wie die Heizdrähte einer Kraftfahrzeug-Heckscheibenheizung integriert sein.
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Die Sende- oder Empfangseinrichtung kann ferner als Metalldetektor fungieren, der bei Beaufschlagung mit einer gepulsten oder einer Wechselspannung entsprechende Ströme im zu detektierenden Metallteil induzieren kann. Etwaige Leistungsverluste aufgrund der Induktion können durch eine an sich bekannte Steuerungseinrichtung detektiert werden. Mittels der Sende- oder Empfangseinrichtung können jegliche elektronischen Bauteile, die notwendigerweise zum Auslesen und/oder zum Speichern von PIN-Nummern benötigt werden, erkannt werden. In Reaktion hierauf kann die Eingabevorrichtung bzw. das mit der Eingabevorrichtung versehene Selbstbedienungsgerät in einen Störungsmodus übergehen, der eine weitere Betätigung des Geräts ausschließt.
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Auch kann nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung das Fälschungssicherheitsmerkmal zumindest einen optischen und/oder einen kapazitiven Sensor aufweisen. Mittels derartiger Sensoren kann eine Abstandsmessung vorgenommen werden, die verhindert, dass eine manipulierte Tastatur über der Eingabevorrichtung angeordnet wird. Ferner kann der optische Sensor neben oder anstelle einer reinen Abstandsmessung auch mit einem Objektiv zur Bildakquisition versehen sein, um etwaige Manipulationsversuche visuell zu überwachen.
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Schließlich ist nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung eine Beleuchtungseinrichtung vorgesehen, die im Innenraum der Eingabevorrichtung angeordnet ist und eine Hintergrundbeleuchtung des zumindest einen Eingabeelements ermöglicht. Zudem kann die Beleuchtungseinrichtung das im oder an der Abdeckung vorgesehene visuell erkennbare Fälschungssicherheitsmerkmal ausleuchten, um dessen Erkennbarkeit für den Endanwender zu verbessern.
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Insbesondere kann ein in oder unter der Abdeckung angeordnetes Hologramm oder eine einem Hologramm vergleichbare Innengravur mittels der Beleuchtungseinrichtung in bevorzugter Art und Weise ausgeleuchtet und für den Endanwender deutlich wahrnehmbar angestrahlt werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung kann das Eingabeelement und/oder dessen Abdeckung im Wesentlichen flächenbündig in ein Gehäuse eingelassen sein. Die flächenbündige Ausgestaltung verhindert hierbei ein Aufsetzen einer Ausleseattrappe. Hierbei ist insbesondere denkbar, dass das an das Eingabeelement und/oder an die Abdeckung angrenzende Gehäuse ebenfalls zumindest teiltransparent ausgebildet ist. Von daher geben das Gehäuse und/oder die Abdeckung den Blick in das Innere der Eingabevorrichtung und/oder des Selbstbedienungsgeräts zumindest bereichsweise frei. Ein unbemerktes Aufsetzen oder Vorsetzen einer Attrappe wäre hierbei kaum möglich.
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Schließlich ist nach einem weiteren nebengeordneten Aspekt ein Selbstbedienungsgerät, insbesondere ein Geldautomat vorgesehen, welcher zumindest eine zuvor beschriebene Eingabevorrichtung aufweist. Das Selbstbedienungsgerät weist dabei nach einer bevorzugten Ausgestaltung zumindest einen Außengehäuseabschnitt auf, in welchem die Abdeckung der Eingabevorrichtung und/oder das Eingabeelement der Eingabevorrichtung bzw. die Eingabevorrichtung selbst im Wesentlichen flächenbündig eingelassen ist bzw. sind.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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Weitere Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung werden in der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen verdeutlicht. Hierbei bilden sämtliche in den Figuren bildlich dargestellten als auch in der Beschreibung beschriebenen Merkmale sowohl in Alleinstellung als auch in jeglicher sinnvollen Kombination untereinander den Gegenstand der Erfindung. Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung der Eingabevorrichtung in Draufsicht,
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2 einen Querschnitt durch die Eingabevorrichtung gemäß 1 und
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3 eine weitere Ausgestaltung der Eingabevorrichtung in Draufsicht.
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Detaillierte Beschreibung
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In den 1 und 3 ist die erfindungsgemäße Eingabevorrichtung 20 in Draufsicht gezeigt. Sie weist eine bevorzugt als Glasplatte ausgebildete Abdeckung 9 auf, in deren Zentrum ein Tastaturbereich 4 vorgesehen und dementsprechend ausgebildet ist. Im Tastaturbereich 4 sind einzelne Tasten oder Tastenfelder 5 visuell gekennzeichnet, sodass bei Berührung der im Wesentlichen eben ausgebildeten Glasoberfläche zum Beispiel mittels kapazitiver Sensoren die von einem Anwender getätigten Eingaben erfasst und von einem mit der Eingabevorrichtung 20 verbundenen Gerät ausgewertet werden können.
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In die Glasabdeckung 9 selbst oder darunterliegend können eine Reihe von Fälschungssicherheitsmerkmalen integriert sein. Beispielsweise können an der Unterseite der dem Betrachter zugewandten Abdeckung 9 einzelne Hologramme 1 oder Innengravuren 2 vorgesehen sein. Eine oder mehrere Innengravuren können hierbei insbesondere auch im Volumen der Glasabdeckung 9 eingearbeitet sein. Ferner kann insbesondere um das Tastaturfeld 4 herum eine Antenne 3, entweder in die Glasabdeckung 9 integriert oder an deren Unterseite, folglich in einem zwischen einer unteren Abdeckplatte 11 und der oberen Abdeckplatte 9 befindlichen Zwischenraum 10 angeordnet sein. Die Abdeckplatte 9 dient ferner als Abgrenzung zu einem Außenraum 18, in welchem die Eingabevorrichtung installiert ist. Die Platte bildet eine ggf. hermetische Trennung zwischen Außenraum 18 und dem Innen- oder Zwischenraum 10 der Eingabevorrichtung 20.
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Die Antenne 3 kann ähnlich wie auch die für den Tastaturbereich 4 vorzusehenden Leiterbahnen an der Unterseite der Abdeckung 9 angebracht oder vergleichbar einer Kraftfahrzeug-Heckscheibenheizung direkt in die Glasplatte 9 integriert sein. Die Antenne 3 und die hiermit verbundene bzw. nachgeschaltete Elektronik ermöglicht die Implementierung eines Metalldetektors, der insbesondere bei Aufsetzens einer Karten auslesenden Attrappe auf die Eingabevorrichtung, Metallteile der Attrappe detektieren kann.
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Des Weiteren kann unmittelbar im Tastaturbereich 4 oder seitlich hiervon ein kapazitiv und/oder optoelektronisch implementierter Sensor 7 vorgesehen werden. Mittels eines derartigen Sensors 7 zur Abstandsmessung kann ebenfalls das Aufsetzen einer Attrappe auf die Eingabevorrichtung 20 detektiert werden.
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Des Weiteren kann ähnlich dem Abstandssensor auch ein Kamerasystem 6 unterhalb der Abdeckung 9 vorgesehen werden, mittels dessen der Endanwender durch die Abdeckung 9 hindurch gefilmt werden kann. Auch kann die Kamera 6 der Überwachung oder dem Anbringen einer manipulierten Tastatur dienen.
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Die gesamte Tastatur 4 bzw. die Abdeckung 9 kann insgesamt mit einem in 2 lediglich angedeuteten Abdecklack 15 versehen werden. So ist insbesondere vorgesehen, dass sämtliche, ein Fälschungssicherheitsmerkmal aufweisenden Bereiche der Abdeckung 9 von außen sichtbar sind und bei unmanipulierten Eingabevorrichtungen 20 auch stets sichtbar bleiben. Des Weiteren kann, wie in 2 angedeutet, der Zwischenraum 10 zwischen der äußeren Abdeckung und einer unteren Abdeckung 11 mittels eines oder mehrerer Beleuchtungsmittel 12 ausgeleuchtet werden.
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Die Ausleuchtung erhöht die Sichtbarkeit der einzelnen Fälschungssicherheitsmerkmale 1, 2 und lässt diese bei ordnungsgemäßer Anwendung der Eingabevorrichtung 20 für den Endanwender deutlich in Erscheinung treten.
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Auch kann weiterhin insbesondere unterhalb der Glasabdeckung 9 zum Beispiel eine weitere Sende- und/oder Empfangseinheit 8, etwa in Form eines RFID-Chips angebracht sein. Mittels des RFID-Chips oder -Tags kann die Eingabevorrichtung 20 gekennzeichnet werden, sodass sie weitgehend selbsttätig von einem Lesegerät im Bedarfsfall ausgelesen werden kann. Die Eingabevorrichtung kann hierdurch eindeutig identifiziert werden.
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Bevorzugt ist die gezeigte Eingabevorrichtung 20 zum Einbau in ein Selbstbedienungsgerät, insbesondere in einen Geldautomaten vorgesehen. Hierbei erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn die Eingabevorrichtung 20 weitgehend flächenbündig in das Gehäuse des Selbstbedienungsgeräts eingelassen werden kann, wie dies zum Beispiel anhand 2 verdeutlicht ist. Die Eingabevorrichtung bzw. Tastatureinheit 20 kann hierbei sowohl mit transparenter Außenabdeckung 9 als auch mit einer transparenten unteren Abdeckung 11 versehen sein, die für den Endanwender stets den Blick in das Innere des Selbstbedienungsgeräts freigibt.
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So kann insbesondere vorgesehen sein, dass eine untere Abdeckung oder Begrenzung 11 der Eingabevorrichtung 20 weitgehend fluchtend und flächenbündig in ein Innengehäuse 14 des Selbstbedienungsgeräts eingepasst wird, während selbiges für die Außenabdeckung 9 und ein entsprechendes Außengehäuse 16 des Selbstbedienungsgeräts der Fall ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Hologramm
- 2
- Innengravur
- 3
- Antenne
- 4
- Tastaturbereich
- 5
- Tastatur
- 6
- Kamera
- 7
- Näherungssensor
- 8
- RFID-Transponder
- 9
- Abdeckung
- 10
- Zwischenraum
- 11
- Abdeckung
- 12
- Beleuchtung
- 14
- Innengehäuse
- 15
- Abdecklack
- 16
- Außengehäuse
- 18
- Außenraum
- 20
- Tastatureinrichtung