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DE102011110513B4 - Vorrichtung zum Schutz von Gebäuden gegen Granaten- und Raketenbeschuss - Google Patents

Vorrichtung zum Schutz von Gebäuden gegen Granaten- und Raketenbeschuss Download PDF

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Abstract

Vorrichtung (10) zum Schutz von Gebäuden gegen Granaten- und Raketenbeschuss, im Wesentlichen bestehend aus wenigstens einer im Abstand vor einem Gebäude (11) angeordneten, aus einer Tragkonstruktion (14) und einer Beplankung gebildeten Leichtbauwand, welche bei Beschuss die Zünder von Granaten (13) auslöst, wobei die Beplankung aus einer hochschlagzähen Kunststoffkomponente und aus einer spröden, erst bei Beschuss in Kleinteile zerfallenden Materialkomponente gebildet ist, wobei ihrerseits die hochschlagzähe Kunststoffkomponente aus mindestens einer mehrschaligen Stegplatte und/oder aus mindestens einem Hohlkammerpaneel (16) besteht, an der eine Massivplatte und/oder Stegplatte aus gering schlagfähigem Kunststoffmaterial angeordnet ist, und wobei die Stegplatten/Hohlkammerpaneele (16) zumindest teilweise aus lichtdurchlässigem Kunststoff gebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz von Gebäuden gegen Granaten- und Raketenbeschuss, im Wesentlichen bestehend aus wenigstens einer im Abstand vor einem Gebäude angeordneten, aus einer Tragkonstruktion und einer Beplankung gebildeten Leichtbauwand, welche bei Beschuss die Zünder von Granaten auslöst.
  • Derartige Vorrichtungen nach dem Stand der Technik dienen in Krisengebieten dem Schutz von Gebäuden, die auch Fenster- und Türöffnungen aufweisen. Trifft nämlich eine Granate oder eine Rakete auf eine beispielsweise gemauerte Gebäudehülle, verursacht sie zuerst durch den Aufprall Schäden an der Gebäudehülle, da durch den Aufprall der Zünder ausgelöst wird und die nachfolgende Explosion den Schaden um ein Vielfaches vergrößert. Besonders gefährdet sind an diesen Gebäuden selbstverständlich dann Öffnungen für Fenster und Türen.
  • Ein naheliegender Schutz gefährdeter Gebäude besteht grundsätzlich darin, sie als Bunker ohne Fenster und normale Türen auszubilden. Diese Art der Gebäude bietet aber während der normalen Nutzung kaum Lebensqualität aufgrund fehlenden Tageslichts und mangelnder Belüftung. Für Botschaften oder Gebäude von Hilfsorganisationen fällt diese Gebäudeform in der Regel aus, aber selbst Kasernengebäude in Krisengebieten werden nicht als Bunker gewünscht.
  • Eine weitere Schutzmöglichkeit nach dem Stand der Technik besteht darin, Leichtbauwände in einem definierten Abstand vor den zu schützenden Gebäuden anzuordnen, die die Sprengkörper zwar nicht aufhalten können, aber durch frühzeitige Auslösung der Zünder die Explosion noch vor dem Gebäude herbeiführen. Die Druckwelle der Explosion verteilt sich in diesem Fall gleichmäßig zu allen Seiten und richtet am eigentlichen Gebäude nur geringe Schäden an. Auch müssen Fensteröffnungen nicht mit Panzerglas ausgestattet sein. Die Leichtbauwände werden im Bereich des Aufpralls stets selbst zerstört, sollen aber keine gefährlichen Splitter oder Teile an die Umgebung abgeben, die Menschen ernsthaft verletzen.
  • Generell können derartige Leichtbauwände auch einen Schutz gegen Explosionswellen, z. B. ausgelöst durch Autobomben in einiger Entfernung, bieten, wenn sie durch geeignete Befestigungen stoßdämpferartig vor den Gebäudewänden angeordnet sind.
  • Die DE 42 23 538 C1 zeigt eine Vorrichtung zum Schutz von Gebäuden gegen Granatenbeschuss, bestehend aus einer Tragkonstruktion und einer im Abstand vor einem Fenster eines Gebäudes geneigt angeordneten, lichtdurchlässigen Verblendscheibe aus hochschlagzähem Kunststoff (Polycarbonat), welche bei Beschuss die Zünder von Granaten auslösen soll.
  • Aus der DE 298 06 111 U1 ist ferner eine Vorrichtung zum Schutz von Gebäuden gegen Geschosse bekannt, wobei hier auch an solche mit Sprengwirkung, also Granaten, gedacht ist (vgl. dort S. 10 unten). Eine Vorhangfassade als Leichtbauwand weist hierzu eine tragende Fassadenplatte und eine Beplankung auf, die eine gebäudeseitige Geschossauffangschicht umfasst, welche in einer Variante Kunststofffasern, also eine hochschlagzähe Kunststoffkomponente aufweist (vgl. dort Anspruch 11 u. S. 8, 2. Abs.). Auf der gebäudeabgewandten Sichtseite der Vorhangfassade ist eine Schutzschicht aus nichtmetallischem, insbesondere keramischem Material angebracht (vgl. Anspruch 20). Um das Geschoss nach seinem Eindringen in möglichst kleine Einzelteile zu zerlegen, kann die Geschossauffangschicht und gegebenenfalls mehrere parallel dazu angeordnete Geschossauffangschichten, aber auch die Schutzschicht oder die Fassadenplatte metallische und/oder nichtmetallische Pulver bzw. Partikel mit abrasiver Wirkung enthalten, die beim Einschlag entsprechend auf das Geschoss einwirken sollen (vgl. S. 17 unten).
  • Grundsätzlich gibt es Zünder, die schon bei geringen Berührungen auslösen und andere Zünder, deren Bolzen nur dann eingedrückt werden, wenn sie gegen massive Widerstände stoßen. Dieser zweite Zündertyp verfügt über einen Ring mit Zwischenraum zum Bolzen. Füllt sich dieser Zwischenraum mit feinkörnigem Material, das den Ring nach innen drückt, löst der Zünder ebenfalls aus. Dieser Zündertyp ist bei einfachen Mörsergranaten verbreitet und deshalb insbesondere für den Schutz von Gebäuden in Krisengebieten relevant.
  • Aus dem Stand der Technik ist bekannt, dass Leichtbauwände mit mindestens 20 mm dicken Spanplatten die Zünder von Mörsergranaten zuverlässig auslösen. Allerdings sind Sperrholzwände in ästhetischer Hinsicht nicht attraktiv und verdunkeln Gebäude mit Fenstern nahezu vollständig.
  • Darüber hinaus besteht bei Spanplatten der Nachteil, dass sie bei Beschuss stark splittern und somit auch eine Gefährdung der sich in der Umgebung befindenden Personen entstehen kann.
  • Letztlich sind die Spanplatten auf nachteilige Weise relativ schwer, wodurch der Transport, insbesondere per Luftfracht, sehr teuer ist.
  • Darüber hinaus sind aus dem Stand der Technik auch Versuche mit transparenten, 4 mm dicken PVC-Folienbahnen bekannt. Die Befestigung dieser flexiblen Bahnen an den Enden ist aber nicht wirksam genug, um ausreichenden Widerstand gegen Mörsergranaten zu bieten. Konkret bedeutet dies, dass der Bolzen des Zünders zu wenig Widerstand erfährt und der Ring sich nicht mit Material füllt, so dass eine zuverlässige Auslösung des Zünders vor dem Gebäude nicht garantiert ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, eine neue Vorrichtung zum Schutz von Gebäuden gegen Granaten- und Raketenbeschuss in Form einer Leichtbauwand zu schaffen, mit der einerseits eine zuverlässige Auslösung der Zünder erreicht werden kann und die andererseits kostengünstig herzustellen ist.
  • Die Lösung der Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 1 und des unabhängigen Anspruchs 2.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Schutz von Gebäuden gegen Granaten- und Raketenbeschuss in Form einer Leichtbauwand hat den wesentlichen Vorteil, dass sie auf einfache und kostengünstige Weise herstellbar ist und auf zuverlässige Weise deshalb das Auslösen der Zünder von Granaten und Raketen sicherstellt, weil die hochschlagzähe Kunststoffkomponente dem Zünder einer Granate einen ausreichenden Widerstand entgegenbringt und zugleich die spröde, erst bei Beschuss in Kleinteile zerfallende bzw. aus feinen Bestandteilen bestehende Materialkomponente den Ring mit Zwischenraum zum Bolzen füllt und damit den Zünder zuverlässig auslöst.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung, welche besonders kostengünstig ist und ein geringes Gewicht aufweist, wird die Beplankung aus einer Umhüllung aus hochschlagzähem Kunststoff und einer Materialkomponente aus geringschlagzähem Kunststoff gebildet.
  • Bei einer ersten Alternative der Erfindung gemäß Anspruch 1 ist dabei grundsätzlich eine derartige Vorrichtung so ausgebildet, dass die hochschlagzähe Kunststoffkomponente aus einer mehrschaligen Stegplatte und/oder Hohlkammerpaneel besteht, an der eine Massivplatte und/oder Stegplatte aus gering schlagfähigem Kunststoffmaterial angeordnet ist. Eine derartige Leichtbauwand ist sehr einfach durch Befestigung einer Stegplatte und/oder Hohlkammerpaneel einschließlich einer Massivplatte oder Stegplatte an einer Tragkonstruktion fertigzustellen. Dabei sind die Stegplatten/Hohlkammerpaneele zumindest teilweise aus lichtdurchlässigem Kunststoff gebildet. Derartige Leichtbauwände weisen den großen Vorteil auf, dass sie nicht nur einfach herstellbar sind, sondern eine normale Nutzung von Gebäuden mit Fensteröffnungen ermöglichen, da weiterhin Tageslicht in die Gebäude hineinfällt.
  • Auf vorteilhafte Weise kann das gering schlagfähige spröde Kunststoffmaterial mit einer Splitterverbundfolie kaschiert sein, damit im Falle des Aufpralls eines Sprengkörpers keine Splitter entstehen, die in der Nähe befindliche Menschen verletzen können.
  • Eine zweite Alternative der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß Anspruch 2 zeichnet sich dadurch aus, dass die zumindest teilweise aus lichtdurchlässigem Kunststoff gebildeten Stegplatten/Hohlkammerpaneele vollflächig mit Granulat und/oder Streifen aus lichtdurchlässigem, geringschlagzähem Kunststoff gefüllt werden.
  • Bei einer weiteren, vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Stegplatten/Hohlkammerpaneele einstückig auch hochschlagzähem und aus geringschlagzähem Kunststoff gebildet, wobei durch die Koextrusion derartiger Elemente eine sehr kostengünstige Herstellung möglich wird.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht eines mit einer Vorrichtung zum Schutz von Gebäuden gegen Granaten- und Raketenbeschuss versehenen Gebäudes,
  • 2 eine Schnittdarstellung eines Hohlkammerpaneels mit daran angeordneter Styrol-Acrylnitrit-Platte (im Folgenden SAN-Platte genannt),
  • 3 eine Schnittdarstellung eines Hohlkammerpaneels mit vollflächiger Granulatverfüllung aus lichtdurchlässigem Kunststoff und
  • 4 eine Schnittdarstellung eines Hohlkammerpaneels mit vollflächiger Verfüllung mit Streifen aus lichtdurchlässigem Kunststoff.
  • In den Zeichnungen ist eine Vorrichtung zum Schutz von Gebäuden gegen Granaten- und Raketenbeschuss insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
  • In der 1 ist dargestellt, dass eine derartige Vorrichtung 10 im Abstand a von ca. 1 m vor einem Fenster F eines Gebäudes 11 angeordnet ist.
  • Darüber hinaus ist zu erkennen, dass ausgehend von einem schematisch dargestellten Granatenwerfer 12 eine Granate 13 sich in Richtung der Vorrichtung 10 bzw. dem dahinter angeordneten Gebäude 11 sich in Bewegung befindet.
  • Die zum Schutz gegen Granaten- und Raketenbeschuss vor dem Gebäude 11 angeordnete Vorrichtung 10 wird durch eine Tragkonstruktion 14 gebildet, an der mittels Befestigungsmitteln 15 eine Vielzahl von Hohlkammerpaneelen 16 zusammen mit einer außen angeordneten SAN-Platte 17 angeordnet ist. Hierbei handelt es sich um einen gering schlagzähen, spröden Kunststoff, der bei Aufprall einer Granate 13 in feinste Bestandteile zerfällt, wobei diese in den Zünder eindringen und auf zuverlässige Weise den Zünder auslösen. Die Sprödigkeit von Kunststoffen wird mittels der so genannten Reißdehnung in Prozent gemessen und beträgt bei einer SAN-Platte 2 bis 10%. Das mit der SAN-Platte 17 verbundene Hohlkammerpaneel 16 ist dagegen aus einem hochschlagzähen Kunststoff, beispielsweise Polycarbonat, gebildet und bringt einer Granate 13 einen ausreichenden Widerstand entgegen. Polycarbonat weist dagegen eine Reißdehnung von 100 bis 130% auf. Durch die zuvor beschriebene Materialzusammenstellung aus Hohlkammerpaneel 16 und SAN-Platte 17 wird eine sehr zuverlässige Zünderauslösung gewährleistet.
  • In den 3 und 4 sind weitere Hohlkammerpaneele 18 bzw. 19 zur Beplankung der Tragkonstruktion 14 einer Vorrichtung zum Schutz von Gebäuden gegen Granaten- und Raketenbeschuss dargestellt. Gemäß 3 ist das Hohlkammerpaneel 18 vollflächig mit Granulat 20 aus lichtdurchlässigem Kunststoff gefüllt. Als Alternative dazu zeigt die 4 das Hohlkammerpaneel 19, bei dem Streifen 21 aus lichtdurchlässigem Kunststoff vollflächig in den Hohlräumen des Hohlkammerpaneels 19 angeordnet sind.
  • Beide Ausführungsformen haben den Vorteil, dass sie einerseits aus einem Hohlkammerpaneel 18, 19 aus hochschlagzähem Kunststoff gebildet werden, also einer Granate 13 einen ausreichenden Widerstand entgegenbringen, und andererseits durch das Granulat 20 bzw. durch die Streifen 21 aus lichtdurchlässigem Kunststoff nicht nur eine zuverlässige Auslösung des Zünders erreicht wird, sondern auch Lichteinfall in Richtung von Fenster- oder Türöffnungen des Gebäudes 11 möglich wird.

Claims (4)

  1. Vorrichtung (10) zum Schutz von Gebäuden gegen Granaten- und Raketenbeschuss, im Wesentlichen bestehend aus wenigstens einer im Abstand vor einem Gebäude (11) angeordneten, aus einer Tragkonstruktion (14) und einer Beplankung gebildeten Leichtbauwand, welche bei Beschuss die Zünder von Granaten (13) auslöst, wobei die Beplankung aus einer hochschlagzähen Kunststoffkomponente und aus einer spröden, erst bei Beschuss in Kleinteile zerfallenden Materialkomponente gebildet ist, wobei ihrerseits die hochschlagzähe Kunststoffkomponente aus mindestens einer mehrschaligen Stegplatte und/oder aus mindestens einem Hohlkammerpaneel (16) besteht, an der eine Massivplatte und/oder Stegplatte aus gering schlagfähigem Kunststoffmaterial angeordnet ist, und wobei die Stegplatten/Hohlkammerpaneele (16) zumindest teilweise aus lichtdurchlässigem Kunststoff gebildet sind.
  2. Vorrichtung (10) zum Schutz von Gebäuden gegen Granaten- und Raketenbeschuss, im Wesentlichen bestehend aus wenigstens einer im Abstand vor einem Gebäude (11) angeordneten, aus einer Tragkonstruktion (14) und einer Beplankung gebildeten Leichtbauwand, welche bei Beschuss die Zünder von Granaten (13) auslöst, wobei die Beplankung aus einer hochschlagzähen Kunststoffkomponente und einer aus feinen Bestandteilen bestehenden Materialkomponente gebildet ist, wobei ihrerseits die hochschlagzähe Kunststoffkomponente aus mindestens einer mehrschaligen Stegplatte und/oder mindestens einem Hohlkammerpaneel (18, 19) besteht, die vollflächig mit Granulat (20) und/oder mit Streifen (21) aus lichtdurchlässigem, gering schlagzähem Kunststoff gefüllt sind, und wobei die Stegplatten/Hohlkammerpaneele (18, 19) zumindest teilweise aus lichtdurchlässigem Kunststoff gebildet sind.
  3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das gering schlagfähige, spröde Kunststoffmaterial mit einer Splitterverbundfolie kaschiert ist.
  4. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stegplatten/Hohlkammerpaneele (16, 18, 19) einstückig aus hochschlagzähem und aus gering schlagzähem Kunststoff gebildet sind.
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