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Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für einen Tür-, Balkon- und/oder Fensteraustritt, sowie ein Verfahren zur Montage einer Haltevorrichtung.
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Die an Gebäude gestellten Ansprüche bezüglich Wärmedämmung werden immer höher, wie z. B. im Fall von Passivhäusern aber auch durch Energiesparverordnungen und KfW-Vorgaben bei anderen Gebäuden. Dadurch werden die benötigten Dämmstärken im Fassaden- und Sockelbereich immer größer, wodurch die Austrittstiefe von Türen, Balkontüren und Fenstern ebenfalls immer tiefer werden bzw. immer weiter auskragen müssen. Halterungen für Austritte von Türen, Balkontüren und Fenstern müssen die vertikalen Lasten durch Betreten der Austritte auffangen und sicher ableiten, um ein Heruntertreten der Austritte bzw. Fensterbänken vom Tür- oder Fensterrahmen zu verhindern.
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DE 298 03 562 U1 offenbart einen zweiteiligen Fensterbankanker, der vor Ort gekröpft wird, um ihn an eine Neigung eines Fensterblechs anzupassen.
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DE 100 62 408 C1 offenbart eine Wärmedämmauflage für eine Außenfensterbank mit mehreren Montage- und Dämmplatten in Sandwichstruktur, deren seitliche Kanten als Auflage für eine Fensterbank dienen.
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DE 1 509 437 A offenbart ein Brüstungsprofil für eine Fensterbank, das nach dem Anbringen an einer Gebäudewand mit Beton ausgegossen wird, um das Profil mit der Wand zu Verankern.
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DE 201 10 085 U1 zeigt eine Halterung für einen Tür- oder Fensteraustritt eines Gebäudes. Die Halterung weist eine Befestigungsplatte auf, die an einer Gebäudewand befestigt wird. Eine Auslegerplatte verbindet die Befestigungsplatte mit einer Auflageplatte auf der ein Fensteraustritt aufliegt. Die gesamte Halterung besteht aus Kunststoff.
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DE 10 2008 059 103 B4 offenbart einen Fensterbankhalter mit einem Winkelelement auf dessen horizontalem Schenkel ein Dämmkörper in Form eines Hohlprofils aus Kunststoff aufliegt. Der Dämmkörper ist mittels eines Halteteils am horizontalen Schenkel des Winkelelements befestigt und dient zur Unterbrechung einer Kältebrücke zwischen Fensterbank und Gebäude.
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DE 20 2010 016 773 U1 offenbart einen gewinkelten Stützhalter für Fensterbänke bei dem ein Sicherungselement in seitliche Führungsnuten eines Winkelelements eingeschoben wird. Das Sicherungselement weist einen Auflageabschnitt zum Auflegen einer Fensterbank auf. Zur Wärmeisolierung kann das Sicherungselement aus Kunststoff hergestellt sein.
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DE 85 04 238 U1 offenbart eine Befestigungsvorrichtung für Fensterbänke, bei der ein Halter mit zwei Öffnungen vorgesehen ist. In die Öffnungen werden ein Schenkel eines abgewinkelten Halteelements und ein Träger zur Auflage einer Fensterbank eingeschoben und befestigt.
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DE 19 12 215 U1 offenbart eine Fensterbankabdeckschiene mit einem Steghalter, der am Gebäude befestigt wird, und einen verschiebbar im Steghalter gelagerten Haltesteg. Der Haltesteg weist einen Vorsprung mit einer Rastklinke auf, in den ein Vorsprung einer Abdeckschiene bzw. Fensterbank eingreift.
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Die
DE 73 29 135 U schlägt eine Steinfensterbank vor, bei der die Tragkonstruktion direkt mit dem Steinbelag so verbunden ist, dass beide eine Einheit bilden. Beispielsweise wird Beton auf oder um die Tragkonstruktion aufgegossen.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Haltevorrichtung sowie ein Verfahren zur Montage einer Haltevorrichtung für Tür-, Balkon- und/oder Fensteraustritte vorzusehen, die stabil ist und einfach handzuhaben ist.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. 9 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Gemäß Anspruch 1 weist die Haltevorrichtung für einen Tür-, Balkon- und/oder Fensteraustritt zumindest ein Winkelelement mit zumindest zwei Schenkeln auf. Dabei ist ein erster Schenkel zur Befestigung unterhalb einer Gebäudeöffnung ausgebildet, wie z. B. unterhalb einer Öffnung für ein Fenster, eine Türe oder eine Balkontüre. Zumindest ein Trägerelement der Haltevorrichtung ist mit dem zweiten Schenkel des Winkelelements verwindbar oder verbunden, d. h. das Trägerelement kann lösbar oder unlösbar mit dem Winkelelement verbunden sein oder werden. Weiterhin weist die Haltevorrichtung zumindest ein Stützelement auf, das mit dem Trägerelement verbindbar ist oder verbunden ist, wobei das zumindest eine Stützelement eine Stützauflage für einen Tür-, Balkon- und/oder Fensteraustritt aufweist. D. h. nach einer Montage der Haltevorrichtung liegt ein Austritt wie z. B. eine Außenfensterbank auf der Stützauflage des Stützelements auf, so dass der Austritt bzw. die Außenfensterbank durch das Stützelement unterstützt bzw. gestützt wird. Dadurch wird eine trittfeste Auflage bzw. eine lastabtragende Unterstützung über im Wesentlichen die gesamte Trittfläche eines Austritts z. B. einer Fensterbank gewährleistet. Die Stützauflage ist eine Stützfläche, die eine vollflächige oder im Wesentlichen vollflächige Stützauflage für den Tür-, Balkon- und/oder Fensteraustritt ausbildet. D. h. die Stützfläche bildet eine durchgehende Unterstützung für einen Tür-, Balkon- und/oder Fensteraustritt. Vorzugsweise hat ein Winkelelement genau zwei Schenkel.
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Das zumindest eine Stützelement ist aus einem Dämmmaterial ausgebildet, wie beispielsweise extrudiertem Polystyrol-Hartschaumstoff (XPS) bzw. Styrodur, Schaumglas oder Glasfaserbeton mit innenliegender Dämmung als Kern. Dadurch werden Kältebrücken zwischen einem Austritt und der Gebäudewand verhindert. Weitere Merkmale sind in Anspruch 1 angegeben.
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Vorteilhaft kann eine Befestigung des zumindest einen Winkelelements mittels selbstschneidenden Betonschrauben erfolgen, die ohne Sprengwirkung auch in Randbetonbereichen verwendbar sind und mit einer Sockeldämmung leicht zu überarbeiten sind.
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Besonders bevorzugt kann das zumindest eine Stützelement an verschiedene Austrittstiefen von Austritten bzw. Fensterbänken angepasst sein oder werden. Dazu weist das Stützelement z. B. eine oder mehrere Sollbruchstellen oder vorgeschnittene Nuten auf, an denen das Stützelement vorzugsweise ohne Werkzeug an verschiedene Austrittstiefen angepasst werden kann. Die vorgeschnittenen Nuten oder Sollbruchstellen können auch als Schneidhilfe bzw. als Führung beim Schneiden des Stützelements verwendet werden. Dazu ist das Stützelement z. B. aus einem Blockmaterial hergestellt, wie z. B. einem Styrodurblock, der an mehreren Stellen vorgeschnitten ist. Auf diese Weise kann ein Stützelement in einer Ausführung bzw. Breite vorgesehen werden, das dann vor Ort entsprechend an die benötigten Austrittstiefen anpassbar ist. Dies ist besonders vorteilhaft bei nicht-normierten Austrittstiefen.
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Vorteilhaft ist das zumindest eine Stützelement zumindest in einer (Zug-)Richtung formschlüssig mit dem zumindest einen Trägerelement verbunden oder verbindbar. D. h. nach einer Montage der Haltevorrichtung unter einem Austritt bzw. nach dem Zusammenbau der Elemente der Haltevorrichtung ist das zumindest eine Stützelement formschlüssig mit dem zumindest einen Trägerelement verbunden. Eine formschlüssige Verbindung, insbesondere eine Steckverbindung, bietet einen sicheren Halt des Stützelements in seiner Position, ohne dass zusätzliche Befestigungsmittel zur Befestigung des Stützelements am Trägerelement notwendig sind. Durch diese Ausgestaltung ist die Haltevorrichtung einfach und schnell zu montieren, insbesondere wenn das zumindest eine Stützelement erst während der Montage einer Haltevorrichtung mit dem zumindest einen Trägerelement verbunden wird. Bevorzugt ist das Stützelement nach einer Montage in Zugrichtung einer Austrittsöffnung, d. h. senkrecht zu einer Gebäudewand, formschlüssig mit dem Trägerelement verbunden, so dass das zumindest eine Stützelement sicher an einer Gebäudewand bzw. an einem Tür- oder Fensterstock in Position gehalten wird.
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Eine formschlüssige Verbindung zwischen dem zumindest einen Stützelement und dem zumindest einen Trägerelement ist beispielsweise mittels an dem zumindest einen Trägerelement angebrachten Stiften oder Vorsprüngen möglich, die in entsprechende Aussparungen des Stützelements eingreifen. Vorteilhaft sind solche Aussparungen bereits vor Montage der Haltevorrichtung im Stützelement vorgesehen, so dass Trägerelement und Stützelement bei einer Montage einfach zusammengesteckt werden können. Alternativ können solche Aussparungen des Stützelements erst bei der Montage erzeugt werden, beispielsweise durch das Einpressen oder Eindrücken von Stiften oder Vorsprüngen des zumindest einen Trägerelements in das Material des Stützelements.
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Zusätzlich oder alternativ zu einem Formschluss zwischen dem zumindest einen Stützelement und dem zumindest einen Trägerelement können die beiden Elemente miteinander verklebt werden. Die Verklebung kann sowohl werkseitig erfolgen als auch auf der Baustelle während einer Montage der Haltevorrichtung. Das zusätzliche Vorsehen eines Formschlusses bei einem Verkleben der Elemente erleichtert das Positionieren des zumindest einen Stützelements auf dem zumindest einen Trägerelement während des Klebevorgangs, insbesondere wenn bei der Montage der Haltevorrichtung auf der Baustelle das Stützelement mit dem Trägerelement verklebt wird.
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Bevorzugt weist die Stützauflage des zumindest einen Stützelements eine einem Tür-, Balkon- und/oder Fensteraustritt angepassten Neigungswinkel auf, z. B. einen Neigungswinkel von 5° zur Horizontalen. D. h. das Stützelement ist bereits so abgeschrägt bzw. vorgefertigt, dass es eine (vorzugsweise vollflächige oder weitgehend vollflächige) Auflage für einen Austritt bietet. Dadurch ist es nicht notwendig, vor Ort den Neigungswinkel der Haltevorrichtung an die Neigung eines Austritts anzupassen, wodurch eine einfache und schnelle Montage der Haltevorrichtung möglich ist.
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Vorteilhaft weist das zumindest eine Stützelement an der Vorderkante seiner Stützauflage einen Falz oder eine Abstufung bzw. Ausnehmung auf, um ein Schlagregenband bzw. Fugendichtband aufzunehmen. Nach einer Montage einer Haltevorrichtung dichtet das Fugendichtband den Spalt zwischen Austritt und Stützelement ab und verhindert so das Eindringen von Feuchtigkeit unter den Austritt.
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Vorzugsweise steht das zumindest eine Trägerelement seitlich über das zumindest eine Winkelelement über. Dadurch bildet das Trägerelement eine größere Fläche mit der das zumindest eine Stützelement unterstützt bzw. getragen wird, wodurch eine Belastung des zumindest einen Stützelements besser auf das Trägerelement bzw. den zumindest einen Winkel verteilt wird. Vorteilhaft ist ein seitlicher Überstand des zumindest einen Trägerelements über das Winkelelement oder die äußeren Winkelelemente zwischen 10 bis 20 cm.
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Bevorzugt weist das zumindest eine Winkelelement ein Verstärkungselement (z. B. eine Verstrebung zwischen zwei Schenkeln) auf, das die zwei Schenkel des Winkelelements stabilisiert. Dies ist besonders vorteilhaft bei Austritten, die besonders tief sind bzw. die eine weite Ausladung über eine Gebäudewand hinaus aufweisen. Beispielsweise sind solche Verstärkungselemente vorgesehen bei einer Ausladung eines Austritts bzw. der Haltevorrichtung über eine Gebäudewand hinaus ab etwa 14 cm.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung weist die Haltevorrichtung zumindest zwei Winkelelemente auf, die mittels des zumindest einen Trägerelements verbindbar sind. Durch das Vorsehen von mehreren Winkelelementen werden Belastungen eines Austritts bzw. der Haltevorrichtung auf mehrere Winkelelemente bzw. Befestigungsstellen an einer Gebäudewand verteilt. D. h. die einzelnen Befestigungsstellen werden weniger belastet. Durch die Verbindung der zumindest zwei Winkelelemente mittels des zumindest einen Trägerelements ist weiterhin eine einfache Handhabung der Haltevorrichtung gewährleistet, da weniger Einzelteile handzuhaben sind. Vorteilhaft beträgt ein Abstand zwischen zwei Winkelelementen maximal 70 cm, um eine gute Übertragung von Druckkräften bzw. Trittbelastungen über das zumindest eine Trägerelement zu den Winkelelementen zu gewährleisten. Beispielsweise werden bei einem Fenster mit einer Austrittsbreite von ca. 2 in vier Winkelelemente vorgesehen, die mittels eines Trägerelements verbunden sind.
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In Ausgestaltung weist zumindest einer der Schenkel des Winkelelements, vorzugsweise der horizontale zu verbauende, zweite Schenkel, ein vorzugsweise in Längsrichtung des Schenkels verlaufendes Langloch auf. Ist am zweiten Schenkel ein Langloch in Längsrichtung des zweiten Schenkels vorgesehen, so kann bei der Befestigung des Trägerelements am Winkelelement der Abstand so eingestellt werden, dass die hintere Stirnseite des Stützelements bündig an der Gebäudewand oder den daran befestigten Elementen anliegt. Somit können Unebenheiten an der Gebäudewand aufgrund des Langlochs durch Längsverschiebung des Trägerelements am zweiten Schenkel ausgeglichen werden.
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In weiterer Ausgestaltung weist zumindest der erste (vertikal zu verbauende) Schenkel des Winkelelements ein, zwei oder mehr Löcher mit Versenkungen auf. Dadurch können Befestigungselemente mit konischem Kopf vorteilhaft bei der Befestigung des Winkelelements so in den Löchern versenkt werden, dass das Befestigungselement nicht oder nur gering über die Fläche des ersten Schenkelelements vorspringt. Daher lässt sich anschließend Isolier- und/oder Verputzmaterial bündiger an der Gebäudewand anlegen. Ein Befestigungselement zur Befestigung in der Gebäudewand ist beispielsweise eine Senkkopfschraube, insbesondere eine Beton-Senkkopfschraube.
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Vorteilhaft weist das zumindest eine Trägerelement eine Vielzahl von Befestigungsstellen auf, wie z. B. mehrere Löcher oder ein oder mehrere Langlöcher, so dass das eine oder die mehreren Winkelelemente an verschiedenen Positionen entlang des zumindest einen Trägerelements befestigt werden können, beispielsweise mittels Schrauben oder Nieten. D. h. die Position der Winkelelemente entlang eines Trägerelements ist flexibel anpassbar. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn z. B. ein Winkelelement an einer bestimmten Position aufgrund eines ungünstigen Befestigungsuntergrunds nicht befestigbar ist oder eine Haltevorrichtung erst vor Ort an verschiedene, nicht-normierte Austrittsbreiten angepasst wird.
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Anstelle der Langlöcher können am Trägerelement auch ein oder eine Vielzahl von Löchern im Abstand voneinander verteilt in Längsrichtung des Trägerelements vorgesehen sein, bei denen der Lochquerschnitt angepasst ist an den bzw. gepaart ist zum Querschnitt eines Verbindungselements zum Verbinden des Trägerelements mit dem oder den Winkelelementen, wobei sich nach dem Einführen des Verbindungselements in das Loch am Trägerelement durch die Querschnittspaarung eine Verdrehsicherung des Verbindungselements im querschnittsangepassten Loch ergibt. Beispielsweise ist das oder sind die Löcher am Trägerelement quadratisch oder ungefähr quadratisch. Beispielsweise wird bei Verwendung von Schlossschrauben mit quadratischer Basis am Schraubenkopf eine Verdrehsicherung bei quadratischem oder ungefähr quadratischem Lochquerschnitt erreicht, so dass die Vor-Ort-Montage erheblich erleichtert ist.
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Alternativ ist das zumindest eine Trägerelement fest mit dem zumindest einen Winkelelement verbunden, z. B. mittel Kleben oder Verschweißen. D. h. die Haltevorrichtung ist vorkonfektioniert und kann für genormte Tür-, Balkon- und/oder Fensteraustritte verwendet werden. Die Haltevorrichtung ist somit durch weniger Einzelteile einfacher handzuhaben und einfach zu montieren, da das oder die Winkelelemente bereits mit dem zumindest einen Trägerelement verbunden sind.
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Vorzugsweise ist das zumindest eine Trägerelement ein Winkel, ein C-förmiges Element oder eine T-förmiges Element. Dadurch ist das Trägerelement stabil gegen Durchbiegen bzw. es bietet eine stabile Auflage zur Aufnahme von Druckkräften bei Trittbelastung bzw. eine bessere Übertragung von Druckkräften zu dem oder den Winkelelementen.
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Besonders bevorzugt ist das zumindest eine Winkelelement und zusätzlich oder alternativ das zumindest eine Trägerelement aus Metall ausgebildet, wie z. B. Stahl oder Aluminium. Durch die Verwendung dieser Materialien ist die Haltevorrichtung besonders stabil und robust. Insbesondere bei der gleichzeitigen Verwendung eines Stützelements aus einem Dämmmaterial, wie oben beschrieben, wird das oder werden die Winkelelemente sowie das Trägerelement vom Austritt wärmeisoliert gehalten. D. h. es entsteht keine Kältebrücke zwischen einem Austritt und der Gebäudewand an der die Haltevorrichtung befestigt ist. Vorteilhaft ist die Materialstärke eines Winkelelements sowie eines Trägerelements größer als 3 mm, besonders bevorzugt maximal 7 mm, bevorzugt 5 mm stark. Dadurch sind die Elemente stabil und gleichzeitig leicht genug für eine einfache Handhabung bzw. Montage.
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Besonders vorteilhaft liegt das Trägerelement von der Vorderkante des Stützelements zurückversetzt, so dass dieser Bereich aus- oder überdämmt werden kann, um auch hier eine Kältebrücke zu verhindern. D. h. das Trägerelement ist von Außenluft bzw. -atmosphäre wärmeisoliert.
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Gemäß Anspruch 10 wird ein Verfahren zur Montage einer Haltevorrichtung für einen Tür-, Balkon- und/oder Fensteraustritt bereitgestellt, insbesondere einer wie oben beschriebenen Haltevorrichtung. Der Einfachheit halber wird im Folgenden auf ein Fenster Bezug genommen. Vorzugsweise wird die Haltevorrichtung nach der Montage eines Fensterstocks mit Außenfensterbank bzw. Austritt montiert. Dazu wird in einem ersten Schritt das zumindest eine Stützelement der Haltevorrichtung unter der Außenfensterbank positioniert bzw. angebracht, so dass die Außenfensterbank von der Stützauflage bzw. der Stützfläche des Stützelements unterstützt wird. Anschließend wird die Haltevorrichtung am Gebäude bzw. unterhalb der Gebäudeöffnung mittels des zumindest einen Winkelelements befestigt, das mit dem Trägerelement verbunden ist, wobei das Trägerelement wiederum mit dem Stützelement verbunden ist.
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Bei dem beschriebenen Verfahren kann die das zumindest eine Stützelement, das zumindest eine Trägerelement und das zumindest eine Winkelelement bereits werkseitig oder vor Montage auf der Baustelle miteinander verbunden sein, so dass eine einteilige Haltevorrichtung zur Montage vorliegt. Alternativ können die einzelnen Elemente der Haltevorrichtung erst bei der Montage auf der Baustelle zusammengebaut werden. Beispielsweise kann das zumindest eine Trägerelement und das zumindest eine Winkelelement der Haltevorrichtung mit dem zumindest einen Stützelement erst bei Montage verbunden werden. Beispielsweise wird das Trägerelement in eine Aussparung des Stützelements eingesteckt, nachdem das zumindest eine Stützelement unter einem Austritt positioniert worden ist.
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Anhand der Figuren werden Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine Seitenschnittansicht durch eine an einem Fensterstock montierte Haltevorrichtung gemäß einer ersten Ausgestaltung,
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2a eine perspektivische Ansicht der Haltevorrichtung von 1 von unten,
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2b eine perspektivische Ansicht eines Teils der Haltevorrichtung von 2a,
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3a eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausgestaltung einer Haltevorrichtung von unten,
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3b eine perspektivische Ansicht eines Teils der Haltevorrichtung von 3a,
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4 eine Seitenschnittansicht durch eine an einem Fensterstock montierte Haltevorrichtung gemäß einer dritten Ausgestaltung,
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5a eine perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung gemäß einer vierten Ausgestaltung von unten,
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5b eine perspektivische Ansicht eines Teils der Haltevorrichtung von 5a von unten,
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6a eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Haltevorrichtung gemäß einer weiteren Ausgestaltung, und
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6b den Winkel von 6a in Detailansicht.
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1 zeigt eine Seitenschnittansicht einer montierten Haltevorrichtung gemäß einer ersten Ausgestaltung. Die Haltevorrichtung weist einen Winkel 2a mit einem ersten und zweiten Schenkel 4a, 6a auf. Am zweiten Schenkel 6a ist ein Trägerwinkel 8 befestigt, z. B. durch Schweißen. Weiterhin wird ein Stützelement 12 der Haltevorrichtung vom Trägerwinkel 8 bzw. dem Winkel 2a getragen bzw. gestützt. Eine Stützauflage 14 des Stützelements 12 bildet eine Auflage bzw. Unterstützung für eine Außenfensterbank 32 eines Fensterstocks 30. Der Winkel 2a der Haltevorrichtung ist mittels Betonschrauben 10, 10' durch eine Abdichtung 26 am Gebäude unterhalb der Gebäudeöffnung am Mauerwerk oder an einer Betonwand 1 befestigt.
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Der Winkel 2a sowie der Trägerwinkel 8 sind aus Metall hergestellt, insbesondere aus einem Baustahl, wie z. B. St 37-2 bzw. S 235, JR oder JRG1. Das Stützelement 12 hingegen ist aus einem Dämmmaterial wie z. B. Styrodur hergestellt und bildet dadurch eine Wärmeisolierung zwischen der Außenfensterbank 32 und dem Gebäude bzw. dem Trägerwinkel 8 und Winkel 2a. D. h. das Stützelement 12 verhindert, dass eine Kältebrücke zwischen Außenfensterbank 32 und Gebäude entsteht. Insbesondere ist der Trägerwinkel 8 von der Vorderkante des Stützelements 12 zurückversetzt, so dass nach einer Montage der Haltevorrichtung der Trägerwinkel 8 von vorne aus- oder überdämmt werden kann. Dadurch wird die gesamte Haltevorrichtung, insbesondere der Trägerwinkel 8 und der Winkel 2a, gegenüber der Außenluft bzw. Außenatmosphäre wärmeisoliert.
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2a zeigt eine perspektivische Ansicht der Haltevorrichtung von 1 von unten. Hier ist zu erkennen, dass zwei Winkel 2a, 2b mit entsprechenden Schenkeln 4a, 6a, 4b, 6b vorhanden sind, die durch den Trägerwinkel 8 miteinander verbunden sind. Weiterhin ist das Stützelement 12 in horizontaler Zugrichtung formschlüssig mit dem Trägerwinkel 8 verbunden. Dazu weist das Stützelement 12 eine Nut 16 auf, um einen vertikalen Schenkel des Trägerwinkels 8, wie in 2b dargestellt, aufzunehmen bzw. um auf den Trägerwinkel 8 aufgesteckt zu werden. Weiterhin ist das Stützelement 12 mit einem Falz bzw. mit einer Abstufung 18 versehen, so dass eine untere horizontale Fläche des Stützelements 12 sowohl auf dem horizontalen Schenkel des Trägerwinkels 8 aufliegt, als auch auf dem um die Materialstärke des Trägerwinkels 8 tiefer liegenden Winkel 2a bzw. Winkel 2b aufliegt. Dadurch wird das Stützelement 12 sicher bzw. kippsicher vom Trägerwinkel 8 und den Winkeln 2a, 2b gehalten bzw. unterstützt. Diese Ausgestaltung ist besonders vorteilhaft, da mit nur zwei Schnitten – ein Schnitt für den Falz 18 und ein Schnitt für die Nut 16 – eine einfache und stabile Verbindung zwischen Trägerwinkel 8 und Stützelement 12 hergestellt werden kann. Der durch den Falz 18 entstehende Hohlraum vor dem horizontalen Schenkel des Trägerwinkels 8 kann einfach nach der Montage der Haltevorrichtung von vorne mit einem Dämmmaterial aufgefüllt werden, somit wird eine Kältebrücke durch den Rücksprung des Trägerwinkels 8 von der Vorderkante des Stützelements 12 verhindert. Weiterhin weist das Stützelement 12 eine Anpassungsnut 23 auf, mit deren Hilfe ein Nachschneiden des Stützelements 12 bzw. ein Anpassen an eine Austrittstiefe eines Fensters bei der Montage erleichtert wird. Bei der Haltevorrichtung wie in 1 dargestellt wurde das Stützelement 12 mittels der Anpassungsnut 23 nachgeschnitten, so dass die Nut 23 nicht mehr zu sehen ist.
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Weiterhin ist die Stützauflage 14 des Stützelements 12 um einen Winkel φ zur Horizontalen abgeschrägt, der dem Neigungswinkel der Außenfensterbank 32 entspricht (1). Dadurch wird eine vollflächige Auflage bzw. Stützauflage für die Außenfensterbank 32 gewährleistet.
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Das Stützelement 12 weist an der Anschlusskante zur Außenfensterbank 32 einen Dichtungsfalz bzw. eine Abstufung 22 auf, in dem bzw. in der ein Dichtungsband bzw. Schlagregenband 20 angeordnet ist, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Wie in 1 dargestellt, ist die Armierung mit dem Sockelputz 28 über das Schlagregenband 20 aufgebracht und mit einem Kellenschnitt 24 an der Außenfensterbank 32 abgezogen, um eine dichte Anbindung zu erzeugen. Zusätzlich kann die Stoßfuge zwischen Sockelputz 28 und Außenfensterbank 32 noch mit einer dauerelastischen Masse wind- und wasserdicht abgedichtet werden.
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3a zeigt eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausgestaltung einer Haltevorrichtung von unten. Das Stützelement 12 entspricht dem in Bezug auf 1, 2a und 2b beschrieben Stützelement 12. Im Unterschied zu der in 2a, 2b dargestellten Haltevorrichtung erfolgt hier die Verbindung zwischen den Winkeln 2a', 2b' bzw. den Schenkeln 6a', 6b' und einem Trägerwinkel 8' über ein Vielzahl von Langlöchern 9. Dadurch kann die Position der Winkel 2a', 2b' entlang des Trägerwinkels 8' flexibel angepasst werden. Auch in dieser Ausgestaltung wird die Haltevorrichtung über die vertikalen Schenkel 4a', 4b' mittels Schrauben 10, 10' mit der Gebäudewand 1 verbunden. 3b zeigt die Haltevorrichtung von 3a ohne das aufgesteckte Stützelement 12.
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4 zeigt eine Seitenschnittansicht einer montierten Haltevorrichtung gemäß einer dritten Ausgestaltung. Elemente, die bereits in Bezug auf 1, 2a, 2b, 3a, 3b beschrieben wurden, sind mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Insbesondere sind die oben beschriebenen Ausgestaltungen der Winkel 2a, 2b bzw. 2a', 2b' sowie der Trägerwinkel 8, 8' auch in Bezug auf 4 anwendbar. Im Unterschied zum Fensterstock 30 gemäß 1 ist in 4 der Fensterstock 30 nach innen versetzt, so dass das der Austritt bzw. die Außenfensterbank 32' in 4 tiefer als die Außenfensterbank 32 in 1 ist. Um diese tiefere Außenfensterbank 32' ebenfalls vollflächig bzw. im Wesentlichen vollflächig zu Halten oder zu Stützen ist ein Stützelement 12' der Haltevorrichtung breiter bzw. tiefer ausgebildet, so dass ein hinteres bzw. in Richtung des Fensterstock 30 liegendes Ende des Stützelements 12' bis zum Fensterstock 30 reicht. Dabei wird das Stützelement 12' wie bereits in Bezug auf 1, 2a, 2b, 3a und 3b beschrieben von einem Trägerwinkel 8 bzw. 8' mit Winkeln 2a, 2b bzw. 2a', 2b' unterstützt bzw. getragen. Der in Richtung des Fensterstocks 30 über den Winkel 2a hinausragende Teil des Stützelements 12' liegt auf dem Boden des Gebäudes auf bzw. wird vom Boden des Gebäudes gestützt. D. h. das gesamte Stützelement 12' bietet eine stabile und trittfeste Stützauflage 14' bzw. Unterlage für die darauf aufliegende Außenfensterbank 32'.
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5a zeigt eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausgestaltung einer Haltevorrichtung, die für besonders weite Ausladungen über eine Gebäudewand bzw. für besonders tiefe Austritte geeignet ist. Beispielsweise für eine Ausladung über eine Gebäudewand von 14 cm und mehr. Wie in 5a und 5b zu sehen sind die Winkel 2a'', 2b'' bzw. die Schenkel 4a'', 6a'' und 4b'', 6b'' der Haltevorrichtung mit Verstärkungen 7a, 7b in Form von eingeschweißten Dreiecken verstärkt. Die Verstärkungen 7a, 7b sind notwendig, um bei einer Belastung der Haltevorrichtung mit einer solchen weiten Ausladung eine stabile und trittfeste Unterlage zu bieten. Das Stützelement 12'' mit Stützauflage 14'' weist wie in 2a eine Anpassungsnut 23' auf mit deren Hilfe das Stützelement 12'' bei einer Montage vor Ort angepasst bzw. geschnitten werden kann. Wie in 5b dargestellt ist der Trägerwinkel 8 mit den Winkeln 2a'', 2b'' bzw. mit den Schenkeln 6a'', 6b'' verschweißt, um eine stabile und trittfeste Verbindung zu erzeugen. Alternativ kann wie in 3a und 3b dargestellt ein Trägerwinkel 8' mit einer Vielzahl von Langlöchern 9 versehen sein, um eine flexible Positionierung der Winkel 2a'', 2b'' entlang des Trägerwinkels 8' zu ermöglichen.
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Nachfolgend wird beispielhaft ein Verfahren zur Montage einer Haltevorrichtung beschrieben. Der Montageablauf ist bei allen oben beschriebenen Ausgestaltungen gleich. Die Haltevorrichtung wird am bereits montierten bzw. gesetzten Fensterstock 30 mit Außenfensterbank 32, 32' montiert. Dazu wird in einem ersten Schritt, das Stützelement 12, 12', 12'' unter die Außenfensterbank 32, 32' geschoben und in die in 1 und 4 dargestellte Position gebracht. Gemäß einer ersten Ausgestaltung werden anschließend die miteinander verbundenen Trägerwinkel 8, 8' und Winkel 2a, 2b, 2a', 2b', 2a'', 2b'' von unten in das Stützelement 12, 12', 12'' eingesteckt, so dass sie in der in 1 und 2 dargestellten Position sind. Schließlich werden die Winkel 2a, 2b, 2a', 2b', 2a'', 2b'' und damit die gesamte Haltevorrichtung mittels Betonschrauben 10, 10' an der Gebäudewand 1 befestigt.
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Alternativ sind die Elemente der Haltevorrichtung bzw. das Stützelement 12, 12', 12'', der Trägerwinkel 8, 8' und die Winkel 2a, 2b, 2a', 2b', 2a''', 2b'' bereits im Vorfeld bzw. vor der Montage miteinander verbunden, so dass nur ein einzelnes Element montiert werden muss. Beispielsweise ist das Stützelement 12, 12', 12'' mit dem Trägerwinkel 8, 8' und den Winkeln 2a, 2b, 2a', 2b', 2a'', 2b'' verklebt. Dadurch ist die Montage besonders einfach, da nur ein einzelnes Element gehandhabt werden muss.
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6a zeigt eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausgestaltung von Elementen der Haltevorrichtung, bei der ein gegenüber den bisherigen Ausführungsbeispielen modifizierter Winkel 2C und ein modifizierter Träger 8C zum Einsatz kommen. Alle oben angegebenen Ausgestaltungen sind ebenfalls einzeln oder in beliebiger Kombination bei dieser weiteren Ausgestaltung anwendbar. Umgekehrt sind der modifizierte Winkel 2C und/oder der modifizierte Träger 8C bei den obigen Ausgestaltungen einzeln oder zusammen einsetzbar.
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Der Trägerwinkel 8C weist vorzugsweise quadratische Löcher 40 auf, die beispielsweise mit einer Kantenlänge von 4 bis 20 mm, 6 bis 15 mm, 8 bis 12 mm, 4 mm, 6 mm, 8 mm, 10 mm, 12 mm, 14 mm oder 16 mm ausgeführt sind (d. h. z. B. dass der Lochquerschnitt 10 mm × 10 mm beträgt). Es können auch bei einem Trägerwinkel 8C unterschiedlich große oder ausgeformte Löcher (rund, Langloch, quadratisch, rechteckig) zum Einsatz kommen. Der Abstand benachbarter Löcher 40 zueinander liegt im Bereich von 50 bis 200 mm, 80 bis 200 mm, 80 bis 120 mm oder beträgt ungefähr 80 mm, 100 mm, 120 mm oder 140 mm.
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Der Vorteil der quadratischen Löchern liegt darin, dass z. B. Schlossschrauben zum Einsatz kommen können, die eine quadratische Basis haben, die vorteilhaft mit dem quadratischen Querschnitt eines Lochs 40 so zusammenwirkt, dass die in das Loch 40 eingesteckte Schraube gegen Verdrehen gesichert ist. Daher reicht ein einziges Werkzeug zum Anziehen einer Mutter von unten auf die Schlossschraube, so dass die Montage erleichtert und schneller ist. Weiter vorteilhaft an den Schlossschrauben ist, dass deren Kopf an der Oberseite flach und/oder abgerundet ist, so dass das aufzulegende Stützelement 12, 12', 12'' flach aufliegt. Ein Beispiel einer Kombination Loch 40/Schlossschraube ist eine M10 Schlossschraube nach DIN 603 und Löcher 40 im Trägerwinkel 8C mit dem Kantenmaß 10 mm.
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Der in 6b im Detail dargestellte Winkel 2C wird beispielsweise als massiver Stahlwinkel mit dem ersten und zweiten Schenkel 4C, 6C ausgeführt. Im horizontalen bzw. zweiten Schenkel 6C ist zumindest ein in Längsachse des zweiten Schenkels 6C verlaufendes Langloch 42 vorgesehen. Mittels des Langlochs 42 lassen sich bei der Montage der Haltevorrichtung vor Ort bei der Befestigung des Trägerwinkels 8C (oder auch der Trägerwinkel 8, 8') etwaige Unebenheiten am Untergrund oder an der Gebäudewand 1 bei der Montage/Verschraubung ausgleichen.
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Vorzugsweise weisen die Winkel 2a, 2b, 2a', 2b', 2a'', 2b'', 2C am ersten (vertikalen) Schenkel zwei, drei oder mehr Löcher 44 zur Befestigung an der Gebäudewand 1 auf. Vorzugsweise sind die Löcher 44 jeweils als gesenktes Loch bzw. Bohrloch ausgebildet, das eine Versenkung am ersten Schenkel 4a, 4b, 4a', 4b', 4a'', 4b'', 4C aufweist, um eine flächenbündige Verschraubung zu ermöglichen, beispielsweise bei Verwendung von selbstschneidenden Beton-Senkkopfschrauben. Als Loch 44 ist beispielhaft eine Bohrung DN9 mit einer Senkung DN15 vorgesehen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Gebäudewand
- 2a, 2b, 2a', 2b', 2a'', 2b'', 2C
- Winkel
- 4a, 4b, 4a', 4b', 4a'', 4b'', 4C
- erster Schenkel
- 6a, 6b, 6a', 6b', 6a'', 6b'', 6C
- zweiter Schenkel
- 7a, 7b
- Verstärkung
- 8, 8', 8C
- Trägerwinkel
- 9
- Langloch
- 10, 10'
- Betonschraube
- 12, 12', 12''
- Stützelement
- 14, 14', 14''
- Stützauflage
- 16
- Nut
- 18
- Falz/Abstufung
- 20
- Schlagregenband
- 22
- Dichtungsfalz/-abstufung
- 23, 23'
- Anpassungsnut
- 24
- Kellenschnitt
- 26
- Abdichtung
- 28
- Armierung mit Sockelputz
- 30
- Fensterstock
- 32, 32'
- Außenfensterbank
- 40
- quadratisches Loch
- 42
- Langloch
- 44
- gesenktes Bohrloch Neigungswinkel