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DE102011106540A1 - Abdeckelement mit einem Abschlußkörper - Google Patents

Abdeckelement mit einem Abschlußkörper Download PDF

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Publication number
DE102011106540A1
DE102011106540A1 DE102011106540A DE102011106540A DE102011106540A1 DE 102011106540 A1 DE102011106540 A1 DE 102011106540A1 DE 102011106540 A DE102011106540 A DE 102011106540A DE 102011106540 A DE102011106540 A DE 102011106540A DE 102011106540 A1 DE102011106540 A1 DE 102011106540A1
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DE
Germany
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gas
tight
tight cover
cover
closing element
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Withdrawn
Application number
DE102011106540A
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English (en)
Inventor
Alfons Erdmann
Uwe Schriek
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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    • A61F13/00Bandages or dressings; Absorbent pads
    • A61F13/06Bandages or dressings; Absorbent pads specially adapted for feet or legs; Corn-pads; Corn-rings
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine gasdichte Abdeckung für ein Körperteil (2) eines Lebewesens mit einem flexiblen, gasdichten, folienartigen Flachmaterial ((1,60,60a,60b), das um das Körperteil röhrenartig herumlegbar und gasdicht zusammenfügbar ist, Zur Verbesserung der Handhabbarkeit ist ein gasdichtes Abschlusselement (69,69',69'',71) vorgesehen, das an einem Ende eine offene Stirnseite der röhrenartigen Abdeckung gasdicht verschließt.

Description

  • Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Medizintechnik und befasst sich speziell mit der Vakuumverbandstechnik, das heißt mit Methoden und Hilfsmitteln, um Wunden gasdicht beziehungsweise vakuumdicht abzuschließen, insbesondere einem Unterdruck auszusetzen.
  • Vakuumverbände sind seit einigen Jahren bekannt und werden verwendet um die Wundheilung, insbesondere bei besonders großen oder tiefen Wunden, zu beschleunigen. Hierzu wird eine Wunde gasdicht abgeschlossen und der abgeschlossene Raum wird üblicherweise mittels einer Vakuumpumpe evakuiert.
  • Üblicherweise bringt diese Technik bei der Verwendung von flachen Wundverbänden Probleme mit sich, da ein gasdichter Abschluss auf der Körperoberfläche, insbesondere der Haut eines Patienten nicht immer sicher zu gewährleisten und zumindest schwierig herzustellen ist.
  • Es sind aus diesem Grund röhrenförmige gasdichte Abdeckungen für Wunden tragende Körperteile vorgeschlagen worden, die jeweils ein Körperteil oder den gesamten Körper eines Patienten umgeben und an manschettenartigen Dichtungen abgedichtet werden können.
  • Die vorliegende Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, speziell für die Behandlung von Extremitäten oder dem Kopf eines Patienten eine optimierte gasdichte Abdeckung zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Abdeckung sieht dazu gemäß der Erfindung ein flexibles gasdichtes Flachmaterial vor, das röhrenartig um ein Körperteil herum legbar und gasdicht zusammenfügbar ist sowie ein gasdichtes Abschlusselement, das an einem Ende eine offene Stirnseite der röhrenartigen Abdeckung gasdicht verschließt.
  • Das entsprechend röhrenartig geformte Abschlusselement kann dann an einem ersten stirnseitigen Ende, an dem es das Körperteil, beispielsweise ein Bein, umgibt, an diesem gedichtet sein. Zusätzlich kann ein auf das Bein aufgelegter Manschettenkörper vorgesehen sein, der prismenartig aufgebaut und mit zwei spitzwinklig zueinander verlaufenden, jeweils vorteilhaft konkaven Flächen versehen ist. Dieser Manschettenkörper ist an seiner Basis einerseits auf dem Bein gedichtet und dient andererseits als Anlagefläche für die Abdeckung.
  • An seinem anderen Ende weist die gasdichte Abdeckung einen Abschlusskörper auf, der stirnseitig vor das Ende der Extremität, also beispielsweise vor den Fuß des Patienten, gesetzt ist und an dem die Abdeckung rundherum gasdicht anliegt und insbesondere verklebt ist. Das Abschlusselement kann beispielsweise ein zylindrisches, walzenförmiges Grundelement und einen hieran mantelseitig angesetzten Manschettenkörper aufweisen, wobei diese beiden Teile einstückig zusammenhängen können.
  • Auf diese Weise weist die röhrenförmig an eine Körperteil angelegte Abdeckung an ihren beiden Enden jeweils ähnliche Querschnitte auf, einerseits durch eine Extremität und den hierauf aufgesetzten Manschettenkörper, andererseits durch den Abschlusskörper gebildet. Dadurch kann die Abdeckung praktisch faltenfrei ausgestaltet und gasdicht zusammengefügt, insbesondere verklebt werden.
  • Vorteilhaft kann außerdem vorgesehen sein, dass das Abschlusselement eine erste Achse aufweist, die im montierten Zustand der Abdeckung im wesentlichen parallel zur Längsachse des röhrenartigen Abdeckelementes verläuft und entlang deren das Abschlusselement zumindest abschnittsweise eine gleichförmige Querschnittsfläche aufweist.
  • Das Abschlusselement bietet auf diese Weise eine ausreichend gleichmäßige und abgerundete Mantelfläche, auf der das Flachmaterial der gasdichten Abdeckung gasdicht verklebt werden kann. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Mantelfläche in dem Bereich, in dem die Abdeckung anliegt, weitgehend, zumindest in einem Umfangsbereich von 180 Grad, zylindrisch um die erste Achse der Abdeckung herum verläuft.
  • Als besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn die azimutal um die erste Achse verlaufende Mantelfläche des Abschlusselementes bis auf einen einzigen Bereich des Umfangs, beispielsweise bis auf eine einzige Kante, die parallel zur Längsachse verläuft, abgerundet und kantenfrei ist.
  • Dies garantiert die Möglichkeit eines gasdichten Abschlusses zwischen dem Flachmaterial und dem Abschlusskörper und zwischen verschiedenen Abschnitten des Flachmaterials.
  • Es kann außerdem vorteilhaft vorgesehen sein, dass das Abschlusselement an einer Stelle seines Umfangs einen prismatischen Ansatz mit zwei im Querschnitt spitzwinklig aufeinander zulaufenden Prismenflächen aufweist.
  • Der prismatische Ansatz entspricht im wesentlichen einem Manschettenkörper, der zur Abdichtung auf eine Extremität aufgesetzt wird um die röhrenförmige Abdeckung gasdicht anbringen zu können.
  • Für ein gutes Funktionieren der Abdichtung ist vorgesehen, dass die spitzwinklig aufeinander zulaufenden Prismenflächen jeweils konkav ausgebildet sind. Die Kontur kann beispielsweise im senkrecht zur Längsachse liegenden Querschnitt des Abschlusskörpers konkav ausgebildet sein.
  • Wenn der Abschlusskörper zur Anwendung bei einem Bein vorgesehen ist, so ragt die entsprechende Abdeckung über den Fuß hinaus und der Abschlusskörper bildet vorteilhaft eine Laufsohle, auf der der Patient bei angelegter Abdeckung stehen kann.
  • Ist der Abschlusskörper zur Verwendung bei einem Arm beziehungsweise einer Hand vorgesehen, so kann in das Abschlusselement stirnseitig ein Manipulationswerkzeug eingebettet sein.
  • In diesem Fall kann in das Abschlusselement stirnseitig ein Fluidschlauch zum Austausch von Fluiden gasdicht eingefügt sein.
  • Nach dem Anlegen des Flachnmaterials als röhrenförmiges Abdeckelement kann dieses an der Mantelseite des Abdeckelementes und vorteilhaft auch am Umfang des abzudeckenden Körperteils beziehungsweise an einem Manschettenkörper mittels einer Dichtsubstanz, insbesondere eines Transferklebers gasdicht befestigt sein.
  • Anstelle einer Dichtung auf der Mantelseite eines Abschlusselementes kann das röhrenartig geformte Flachmaterial auch an einer Stirnseite des Abschlusselementes dichtend anliegen, die im wesentlichen senkrecht zu seiner Längsachse verläuft. Dies kann insbesondere auch derart gestaltet sein, dass das Abschlusselement an einer seiner Stirnflächen umlaufend eine Schulter oder einen Absatz aufweist, das heißt eine zu zwei Seiten offene rechtwinklige Ausnehmung, die eine mantelseitige und auch eine stirnseitige Anlagefläche für das Flachmaterial bilden und mit diesem verklebt sein kann.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels in einer Zeichnung gezeigt und anschließend beschrieben.
  • Dabei zeigt
  • 1 in einer dreidimensionalen Ansicht ein Folienelement;
  • 2 in einem Querschnitt ein um ein Körperteil herum angeordnetes Folienelement;
  • 3 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt eines Folienelementes mit Vorfixierelementen;
  • 4 ein Detail im Querschnitt mit zwei Passelementen;
  • 5 eine dreidimensionale Ansicht eines Manschettenkörpers als Durchführung für eine Vakuumverbindung;
  • 6 eine spezielle Ausführungsform eines Manschettenkörpers in dreidimensionaler Ansicht;
  • 7 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt eines Folienelementes mit einem Abziehelement;
  • 8 ein Abziehelement in einer Draufsicht;
  • 9 einen Querschnitt durch ein Abziehelement;
  • 10 einen Querschnitt durch ein Abziehelement in teilweise abgezogener Position;
  • 11 einen Querschnitt durch eine andere Variante eines Abziehelementes,
  • 12 eine dreidimensionale Ansicht eines schlauchförmigen Abziehelementes in teilweise abgezogener Position,
  • 13 schematisch ein Körperteil, das auf einem Folienelement 1 angeordnet ist,
  • 14 ein vorbereitetes Vlies aus einem offenporigen Schaumstoff, der als flache Folie ausgebildet ist
  • 15 in einer dreidimensionalen Darstellung einen Absaugkörper mit rechteckigem Querschnitt
  • 16 ebenfalls eine dreidimensionale Ansicht eines Absaugkörpers,
  • 17 in einer Seitenansicht einen Teil des Manschettenkörpers im Längsschnitt,
  • 18 perspektivisch und schematisch ein Körperteil, das auf einem Abdeckelement in Form einer Schaumstofffolie liegt,
  • 19 eine Ansicht eines Abdeckelementes mit Abziehelementen, die einen umlaufenden Streifen von aufgetragenem Kleber vollständig abdecken,
  • 20 schematisch den Zustand, in dem ein Klebstreifen teilweise zur Vorfixierung des Körperteils freigelegt ist,
  • 21 eine Anordnung eines Körperteils, um das herum ein Abdeckelement hochgezogen ist,
  • 22 eine Anordnung wie aus 21, wobei das Abdeckelement bereits an einem Manschettenkörper anliegt,
  • 23 eine Seitenansicht der Anordnung aus 22, wobei ein Ende eines Abziehelements seitlich schräg aus dem Abdeckelement herausragt, um weiter abgezogen werden zu können,
  • 24 eine Seitenansicht eines Körperteils 2, in diesem Fall eines Beins, mit einem Abdeckelement 1,
  • 25 einen Abziehstreifen beziehungsweise ein Paar von Abziehstreifen in detaillierterer Form, sowie
  • 26 einen einzelnen doppellagigen Abziehstreifen in einer Draufsicht.
  • 27, ein erfindungsgemäßes Flachmaterial;
  • 28, ein Flachmaterial, das eine Rinnenform aufweist;
  • 29, ein Flachmaterial, das im Gegensatz zu 28 auf seiner Unterseite eine Rinne aufweist;
  • 30, die Ausführungsform aus 29 mit einer auf einer ebenen Unterlage flachgedrückten Rille;
  • 31, ein aus zwei unterschiedlichen Lagen bestehendes Flachmaterial,
  • 32, im Querschnitt eine gasdichte röhrenförmige Abdeckung in einem Querschnitt im Bereich der abzudeckenden Extremität;
  • 33, einen Querschnitt durch ein Abschlusselement;
  • 34, eine Seitenansicht einer Abdeckung, die einen Abschnitt an einem Bein abdeckt;
  • 35, eine Seitenansicht einer Abdeckung, die das untere Ende eines Beins mitsamt einem Fuß abdeckt;
  • 36, eine dreidimensionale Ansicht der Ausgestaltung gemäß 35,
  • 37, dreidimensional eine Ausgestaltung der gasdichten Abdeckung für eine Hand und einen Unterarm, sowie
  • 38, dreidimensional einen Abschlusskörper mit einem Absatz.
  • 1 zeigt in einer dreidimensionalen Ansicht ein Folienelement 1, das als Flachmaterial die Ausgangsform für ein Abdeckelement bildet, rechteckig geformt ist und beispielsweise aus zwei Schichten bestehen kann. Ein derartiges Folienelement dient beispielsweise zum gas- oder vakuumdichten Verpacken eines Körperteils um bei bestimmten Heilverfahren das Umfeld einer offenen Wunde gasdicht verschließen beziehungsweise evakuieren zu können. Zu diesem Zweck wird ein Körperteil, das in der 2 mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnet ist, auf das Folienelement 1 gelegt und dieses zu beiden Seiten hochgeschlagen, wobei die Passelemente 5, 6, 7, 8 zur Deckung gebracht werden sollten, um eine symmetrische Anordnung des Folienelementes 1 um das Körperteil herum zu erzielen.
  • Das Folienelement kann aus zwei Folienschichten bestehen, die voneinander trennbar sind, um im inneren Bereich eine Folie vorzusehen, die gasdicht und anschmiegsam ist, um sich vakuumdicht um das abzuschließende Körperteil herum zu legen und in dem übrigen Bereichen vakuumdicht zusammenfügbar zu sein. Die äußere Folienschicht kann beispielsweise aus einer etwas steiferen Schicht bestehen, die nur zur Handhabung der inneren, flexibleren Folienschicht dient und später entfernt werden kann. Zudem schützt die stabilere äußere Folienschicht die innere Folienschicht vor Verletzungen. Die verschiedenen Schichten können aber auch dauerhaft und untrennbar miteinander verbunden sein.
  • Ein derartiges Folienelement ist vorteilhaft mit Fügeflächen 3, 4 versehen, die umlaufend am Rand des Folienelementes verteilt sind und beispielsweise mit einem Kleber vorbeschichtet sein können, um auf dem einzuschließenden Körperteil gasdicht zu haften oder um eine Haftung von Teilen des Folienelementes an anderen Teilen des Folienelementes in gasdichter Form zu erzielen.
  • Naturgemäß ist das Folienelement schwierig zu handhaben, wenn die Fügeflächen frei liegen. Zu diesem Zweck sind die Fügeflächen mit Abziehelementen abgedeckt, die auf den Fügeflächen abziehbar haften. Auf diese wird weiter unten detaillierter eingegangen.
  • In der 1 sind an den Rändern des Folienelementes 1 Passelemente 5, 6, 7, 8 dargestellt, die an der Außenseite des Folienelementes aufgesetzt sind und auch abnehmbar sein können. Diese weisen jeweils Handgriffe 9 auf, die das Folienelement im praktischen Einsatz gut handhabbar machen.
  • Die 2 zeigt im Querschnitt das Körperteil 2, das der Einfachheit halber als im Querschnitt runde Säule dargestellt ist und das darum herum geschlungene Folienelement 1. An den Enden des Folienelementes 1 sind zwei Passelemente 5, 8 dargestellt, die deckungsgleich aneinander anliegen.
  • Zur besseren Dichtung des Folienelementes an dem Körperteil 2 ist ein Manschettenkörper 13 in Form eines Prismas vorgesehen, der in dem Zwickel zwischen dem Körperteil 2 und den zusammenzufügenden Rändern/Fügeflächen 3, 4 des Folienelements 1 liegt.
  • Das Vorsehen des Manschettenkörpers 13 gewährleistet für das Folienelement 1 ein deutlich einfacheres und zuverlässigeres Anschmiegen und Haften in dem Bereich des Überganges von dem Körperteil 2 zum Manschettenkörper 13 und am Ende des Manschettenkörpers 13, an dem die Fügeflächen des Folienelementes 1 zusammentreffen.
  • In der 3 ist ein Detail des Folienkörpers 1 dargestellt, wobei eine mit Klebstoff versehene Fügefläche 4 zu erkennen ist sowie ein Passelement 5 mit einem Handgriff 9.
  • Um eine gute Vorfixierung des Folienelementes 1 vor dem Zusammenfügen der Fügeflächen 3, 4 zu erreichen, sind Vorfixierelemente 10, 11, 12 vorgesehen, die beispielsweise als Klettelemente ausgebildet sein können. Dabei stellt 10 einen Klettstreifen dar, während 11 und 12 Klettpunkte/pads darstellen. An Stelle etwaiger Klettflächen können auch leicht lösbare und vorteilhaft gegeneinander verschiebbare Haftbeläge vorgesehen sein.
  • Gelingt es daher, die Fügeflächen 4 vor dem Zusammenfügen abzudecken, so kann das Folienelement 1 zunächst anhand der Paßelemente und der Vorfixierelemente in eine optimale Position gebracht werden, um danach die Fügeflächen frei zu legen und ein festes Haften der Fügeflächen aneinander in gasdichter Form zu erzielen. Die Passelemente können innerhalb der Fügeflächen im später gasdicht abgeschlossenen Raum oder außerhalb der Fügeflächen vorgesehen sein.
  • In der 4 ist in einem Querschnitt die Gestaltung der Passelemente 5, 8 detaillierter gezeigt, wobei das Passelement 5 Zapfen 5a aufweist, die in Passlöcher 8a des Passelementes 8 hineinpassen und damit nach dem Zusammenfügen der Passelemente die verschiedenen Teile des Folienelementes 1 gegeneinander optimal formschlüssig positionieren. Zapfen und Paßlöcher können auch ineinander rasten und nur durch Anwenden einer bestimmten Mindestlösekraft voneinander lösbar sein.
  • Die 5 zeigt in dreidimensionaler Darstellung einen Manschettenkörper 13, der vorteilhaft aus einem geschlossenporigen Schaumstoff besteht und beispielsweise durch Laser- oder Wasserstrahlschneiden aus einem Schaumstoffblock gewonnen wird. Der prismenförmige Manschettenkörper 13 bietet damit eine glatte Oberfläche in seinem Mantelbereich, an der die Fügeflächen 3, 4 des Folienelementes 1 optimal und gasdicht haften. Die Mantelflächen des Manschettenkörpers 13 können zudem mit einem Klebstoff vorbeschichtet sein, um die Abdichtung und Haftung weiter zu optimieren.
  • In der 5 ist eine Vakuumleitung 17 gezeigt, die mittels eines Vakuumconnectors 18 zu einem Absauganschluss führt. Die Vakuumleitung 17 ist durch den Manschettenkörper 13 gasdicht durchgeführt und verzweigt auf der anderen Seite des Manschettenkörpers 13, die später im abgeschlossenen Innenraum des Folienelementes liegt, in zwei Anschlüsse 19, 20, die weiter zu Saugleitungen an zwei verschiedenen, innerhalb des abgeschlossenen Bereichs liegenden Wunden an dem eingeschlossenen Körperteil führen können. Die Enden derartiger Saugleitungen sind als sackartig abgeschlossene Schlauchenden mit mehreren mantelseitigen porenartigen Saugöffnungen ausgebildet.
  • Diese werden im Wundbereich innerhalb eines Granulats oder eines offenporigen Schaumstoffs oder eines sonstigen durchlässigen Stoffs angeordnet, durch den der Wundbereich evakuiert und gegebenenfalls auch Wundsekrete abgesaugt werden können.
  • Die 6 zeigt einen Manschettenkörper 14, der mit einem Klebstoff 21 bedeckt ist, der im Bereich der Mantelfläche über die Kanten des Manschettenkörpers 14 ein Stück weit hinaus gezogen ist um im Zwickelbereich zwischen dem Manschettenkörper und dem Folienelement 1 eine plastische oder fließende Verformung des Klebers zur vollständigen Abdichtung zu erlauben. Der Kleber kann dazu eine gelartige Konsistenz aufweisen.
  • Zudem ist der prismenförmige Manschettenkörper 14 mit im Prismenquerschnitt konkaven Seitenflächen ausgebildet, um im Bereich der Zwickelräume zwischen dem Manschettenkörper einerseits, dem Folienelement 1 andererseits und beispielsweise einem einzuschließenden Körperteil winkelmäßig bezüglich der Oberflächenkontur im Übergangsbereich den gasdichten Abschluss zu optimieren.
  • In der 7 ist ein Detail eines Folienelementes 1 dargestellt, wobei eine Fügefläche 4 teilweise zu sehen ist. Eine weitere Fügefläche ist durch ein darauf liegendes Abziehelement 15 verdeckt. Die Abziehrichtung und Längsrichtung des Abziehelementes ist durch einen Pfeil 22 gekennzeichnet.
  • In der 8 ist ein Abziehelement 15 genauer dargestellt. Dabei ist ein Haftstreifenelement 23 dargestellt sowie ein Zugelement 25.
  • Das Zugelement 25 verläuft wie in 9 deutlicher zu erkennen zwischen dem ersten Haftstreifenelement 23 und einem deckungsgleich darunter liegenden zweiten Haftstreifenelement 24 in deren Zwischenraum 26. An den Enden 23a, 24a der Haftstreifenelemente 23, 24 ist das Zugelement 25 mit diesen verbunden. Zudem können die beiden Enden 23a, 24a auch miteinander verbunden sein.
  • In der 10 ist die Funktion des Abziehelementes 15 schematisch erkennbar dargestellt. Die Enden 23a, 24a der Haftstreifenelemente werden durch Zug an dem Zugelement 25 in Längsrichtung des Abziehelementes (Richtung des Pfeils 29) in den Zwischenraum 26 zwischen den Haftstreifenelementen 23, 24 hineingezogen.
  • Es findet dadurch eine Umstülpbewegung der Haftstreifenelemente statt, in deren Zuge das Äußere des Abziehelementes 15 gewissermaßen nach innen gezogen wird.
  • Dadurch findet eine Einrollbewegung der Haftstreifenelemente 23, 24 statt, wobei diese, wenn sie zwischen zwei Fügeflächen angeordnet sind, von diesen abgerollt und entfernt werden, ohne dass sie gegenüber den Fügeflächen in einer Scherbewegung verschoben werden müssten.
  • Auf diese Weise kann das Abziehelement, selbst wenn es fest zwischen zwei Fügeflächen 3, 4 eines zusammengelegten Folienelementes 1 nach dessen Vorfixierung oder zwischen einer Fügefläche 3, 4 und einer als Fügefläche fungierenden Hautbereich des gasdicht abzuschließenden Körperteils liegt, mit geringer Kraft herausgezogen werden. Dadurch kommen die Fügeflächen 3, 4 abstandslos aufeinander zu liegen und fügen sich fest und gasdicht zusammen.
  • Um ein besseres Ablösen der Haftstreifenelemente 23, 24 im Zuge der Einrollbewegung von den Fügeflächen zu erzielen, können die Haftstreifenelemente zusätzlich mit einer Silikonschicht 28 versehen sein. Die Haftstreifenelemente können jedoch auch ohnedies aus einem Stoff hergestellt sein, der auf den Fügeflächen schlecht haftet.
  • In der 11 ist eine andere Variante eines Abziehelementes dargestellt, bei der zwei Haftstreifenelemente 29, 30 als Teile eines Schlauches 16 ausgebildet sind, der abgeplattet zwischen zwei Fügeflächen liegen kann. Wird an dem Zugelement 25 gezogen, so wird dieser Schlauch, wie in 12 ersichtlich, wie ein Strumpf umgestülpt.
  • Zudem ist das Zugelement 25 im Inneren des Schlauchs 16 zuverlässig geführt.
  • Um einen ähnlichen Effekt bei flächenartigen Haftstreifenelementen 23, 24 zu erreichen, können diese in ihren Randbereichen 31, 32 auch miteinander verbunden sein, vorteilhaft in lösbarer Form, beispielsweise durch Verkleben, Verschweißen oder Umbördeln.
  • In diesem Fall wird sukzessive, in dem Maß, in dem die Haftstreifen sich von dem Fügeflächen lösen und in den Zwischenraum 26 gezogen werden, auch die randseitige Verbindung zwischen den Haftstreifen gelöst. Die randseitige Verbindung bewirkt jedenfalls eine sichere Führung des Zugelementes, so dass dieses nicht seitlich zwischen den Haftstreifen heraus gleiten kann.
  • Das Folienelement 1 besteht beispielsweise aus einer inneren Folie, die aus Polyurethan bestehen kann, während die äußere Folienlage des Folienelementes 1 beispielsweise aus Polyethylen bestehen kann. Es sind hier jedoch auch andere Materialpaarungen möglich. Besonders vorteilhaft besteht das Folienelement in allen dargestellten Ausführungsbeispielen aus einem gasdicht ausgeführten Schaumstoff, der entweder geschlossenporig oder offenporig mit einer gasdichten Schicht gestaltet ist. Die gasdichte Schicht kann beispielsweise auf der Außen- oder Innenseite des Folienelementes vorgesehen sein. Sie kann durch Beschichtung des Schaumstoffes oder durch einen Prozess erzeugt sein, durch den die Poren geschlossen werden. Der Manschettenkörper 13 besteht vorteilhaft aus einem Polyurethanschaumstoff, der geschlossenporig ausgeführt ist, um die Vakuumdichtigkeit zu gewährleisten.
  • Die Haftstreifenelemente oder allgemein Abziehelemente können vorteilhaft aus Polyethylen oder aus einer Verbindung aus Polyethylen und Polypropylen bestehen und silikonisiert sein.
  • Die Passelemente 5, 6, 7, 8 können aus einem festen Kunststoff bestehen, der lediglich zur Vermeidung von Verletzungen nicht scharfkantig sein sollte.
  • Als Kleber zur Beschichtung der Fügeflächen 3, 4 wird vorteilhaft ein Acrylatkleber verwendet.
  • 13 zeigt schematisch ein Körperteil 2, das auf einem Folienelement 1 angeordnet ist, um durch dieses abgedeckt zu werden. Außerdem ist ein Manschettenkörper 13 zur Abdichtung vorgesehen, durch den eine Vakuumleitung 17 hindurchgeführt ist.
  • Auf der Innenseite des abzudeckenden Volumens ist auf der Oberseite des Körperteils 2 ein Absaugkörper 31 schematisch dargestellt, der aus zwei streifenförmigen Elementen 32, 33 besteht, die, ausgehend von einem einzigen Streifen im Bereich des Manschettenkörpers 13, sich zu zwei Wundbereichen 34, 35 hin verzweigen. Die Wundbereiche 34, 35 sind jeweils mit Abdeckkissen 36, 37 abgedeckt, an oder in denen die Absaugkörper 32, 33 enden.
  • Die einzelnen Absaugkörper 32, 33 sind als flache Streifen aus einem porösen, offenporigen nachgiebigen Schaumstoff gebildet, die aus einem flachen Vlies bedarfsgerecht ausgeschnitten sind. Sie können einstückig zusammenhängen und gemeinsam ausgeschnitten sein.
  • Der Absaugkörper ist im Bereich der Durchführung durch den Manschettenkörper 13 in die Öffnung, in der die Vakuumleitung 17 mündet, eingeführt und dort beispielsweise verklemmt.
  • Die Absaugkörper 32, 33 können derart ausgeschnitten werden, dass sie geometrisch passend von dem Manschettenkörper 13 zu den entsprechenden Wundbereichen 34, 35 führen und nicht verdreht oder gedehnt werden müssen.
  • Die 14 zeigt ein vorbereitetes Vlies aus einem offenporigen Schaumstoff, das als flache Folie ausgebildet ist und aus dem Absaugkörper beziehungsweise Absaugstreifen passend ausgeschnitten werden können, beispielsweise mit einer Schere.
  • In dem vorbereiteten Vlies 38 können auch Reißlinien 39, 40 in verschiedenen Formen vorbereitet sein als Perforierungen oder Einstanzungen, die es ermöglichen, auch ohne den Gebrauch eines Schneidwerkzeugs bestimmte Geometrien durch Ausreißen von Teilflächen zu erzeugen.
  • 15 zeigt in einer dreidimensionalen Darstellung einen Absaugkörper aus offenporigem Schaumstoff mit rechteckigem Querschnitt.
  • 16 zeigt ebenfalls eine dreidimensionale Ansicht eines Absaugkörpers, wobei dessen Unterseite 41, mit der er auf dem Körperteil 2 aufliegen soll, derart verschlossen oder mit einer geschlossenen gasdichten Schicht bedeckt ist, dass in diesem Bereich keine Unterdruckanwendung stattfindet. Damit wird die Reizung des Gewebes, auf dem der Absaugkörper aufliegt, vermieden.
  • 17 zeigt in einer Seitenansicht einen Teil des Manschettenkörpers 13 im Längsschnitt mit der Vakuumleitung 17, die in den Manschettenkörper 13 mündet sowie zwei Absaugkörper 42, 43, die in der Öffnung im Manschettenkörper 13 münden und dort eingeklemmt sind. Die Absaugkörper 42, 43 verlaufen von dort zur Oberfläche des Körperteils 2 und dort weiter bis zu einem Wundbereich 35 und einem hier nicht dargestellten weiteren Wundbereich 34, wo die Absaugkörper in Absaugkissen 37 münden. Die Absaugkissen können entweder auch aus einem offenporigen Schaumstoff oder aus einem Granulat oder aus einem offenen Gewebe oder ähnlichem bestehen.
  • Die Verwendung derartiger, beispielsweise mit einem Granulat gefüllter Absaugkissen, die auf oder in die Wunde eingebracht werden, ist allgemein in Verbindung mit Vakuumverbänden, also gasdichten flachen oder röhrenförmigen Abdeckelementen und entsprechenden Vorrichtungen zur Evakuierung des Wundbereichs sinnvoll. Derartige Kissen können jeweils eine durchlässige Aussenhülle und darin ein Granulat, beispielsweise in Form eines Schüttgutes aufweisen.
  • Die Absaugkissen können beispielsweise auch fest mit den Absaugkörpern verbunden sein oder im Zuge des Anlegens des Abdeckkörpers verbunden werden.
  • Die Absaugkörper können auch als Schaumstoffkörper, entweder geschlossenporig oder offenporig ausgebildet sein, wenn in ihrem Inneren eine durchgehende Öffnung, beispielsweise in Form eines Schlauchs oder nur als Ausnehmung, oder als Absaugpfad im offenporigen Schaumstoff vorgesehen ist, die dann von der Vakuumleitung 17 bis zum Absaugkissen 37 führt. Die Ummantelung des entsprechenden Absaugpfades durch nachgiebigen Schaumstoff stellt die Vermeidung von Druckstellen an dem Körperteil 2 sicher.
  • Es ist auch möglich, die Absaugkörper als schlauchartige Hülle auszubilden, die einerseits verformbar ausgebildet, jedoch andererseits mit einem Granulat zur Stützung gegen ein Einfallen bei Unterdruck gefüllt sind.
  • Die 18 zeigt perspektivisch und schematisch ein Körperteil 2, das auf einem Abdeckelement 1 in Form einer Schaumstofffolie liegt, um demnächst abgedeckt zu werden.
  • Um die Praktikabilität des Anlegevorgangs eines Abdeckelementes bei einem Patienten zu verbessern, ist vorgesehen, dass bei dem Abdeckelement 1 zunächst ein Teilbereich 44, 45 der quer verlaufenden Klebestreifen im mittleren Bereich bezüglich der Längsachse 46 des Abdeckelementes, die parallel zur Längsachse des Körperteils liegen soll, durch Entfernen von Abziehelementen freigelegt wird, damit dort das Körperteil 2 auf dem Abdeckelement 1 abgelegt und bereits vorfixiert werden kann. Übrige Bereiche von vorgesehenen Klebe- und Abdichtverbindungen, die in der 18 schematisch dargestellt und mit 47, 48, 49, 50 bezeichnet sind, bleiben zunächst durch Abziehelemente abgedeckt, damit diese Bereiche noch nicht kleben. Die Aufteilung der Abziehemente 44a, 45a, 47a, 48a, 49a, 50a ist in der 19 dargestellt.
  • Zwischen den Abziehelementen 48a und 44a, zwischen 44a und 47a, zwischen 50a und 45a und zwischen 45a und 49a sind jeweils Unterbrechungen oder zumindest Sollbruchstellen oder Sollreißstellen vorgesehen, die es in einfacher Weise ermöglichen, im mittleren Bereich entsprechende Abziehelemente 44a, 45a getrennt und unabhängig von den übrigen Abziehelementen in einem ersten Schritt zu entfernen.
  • 20 stellt schematisch den dadurch entstehenden Zustand dar, in dem Klebstreifen beziehungsweise Tranferkleber 44b und 45b im mittleren Bereich des Abdeckelements 1 freigelegt ist zur Vorfixierung des Körperteils.
  • Nach der Vorfixierung des Körperteils 2 entsteht die Situation, die in der 21 dargestellt ist. Ein Manschettenkörper 13 wird auf das Körperteil 2 aufgelegt oder aufgeklebt und das folienförmige Abdeckelement 1 wird zu beiden Seiten mehr oder weniger symmetrisch nach oben gezogen, um das Körperteil 2 einzuhüllen. Danach können entsprechende Passelemente, die in der 21 nicht eigens dargestellt sind, passend zusammengefügt werden, um eine Vorausrichtung zu erreichen.
  • Die Enden der Abziehelemente sind in der 21 im oberen Bereich dargestellt und mit 47, 48 bezeichnet.
  • Nach dem festen Andrücken des Abdeckelementes 1 an das Körperteil und den Manschettenkörper wird die in der 22 dargestellte Form erreicht. Sodann können Abziehelemente schräg, beispielsweise in einem Winkel von weniger als 90°, beislielweise 45° vom Rand der Abdeckung abgeknickt und schräg zwischen dem Abdeckelement 1 und dem Körperteil hervorgezogen werden. Der oder die Klebstreifen unter den entsprechenden Abziehelementen werden damit auf dem Abdeckelement freigelegt und dies wird gasdicht mit dem Körperteil 2, dem Manschettenkörper und sich selbst verbunden.
  • Es kann auch eine anfängliche, vorbereitete Abwinkelung von Abziehelementen in einem Winkel von weniger als 90°, 45° oder einem ähnlichen Winkel über die Kontur des Abdeckelementes hinaus vorgesehen sein, um den Beginn des Abziehens zu erleichtern.
  • Die 24 zeigt eine Seitenansicht eines Körperteils 2, in diesem Fall eines Beins, mit einem Abdeckelement 1, bei dem bereits die in Umfangsrichtung des Beins verlaufenden Abziehelemente 47a, 48a, 49a und 50a weggezogen und dort gasdichte Verbindungen zwischen dem Abdeckelement und dem Bein sowie dem Manschettenkörper gebildet sind. Zuletzt bleibt die Verbindung der beiden Enden des Abdeckelementes 1 am oberen Rand herzustellen, wo bereits eine Vorfixierung durch die schematisch dargestellten Passelemente, entweder beispielsweise Druckknöpfe 50 oder überstehende Laschen beispielsweise in Klettverschlussform 51, realisiert ist. Dort liegen, in 24 schematisch durch gestrichelte Linien dargestellt, die Abziehelemente 53, 54.
  • In einem folgenden Schritt kann in Richtung des Pfeils 52 an je einer Lasche 53 gezogen werden, um die entsprechenden Abziehstreifen zu entfernen.
  • In der 25 ist der Abziehstreifen beziehungsweise ein Paar von Abziehstreifen 53, 54 detaillierter in einer Ansicht gemäß 24, dort von oben gesehen dargestellt. Die einzelnen Abziehstreifen 53, 54 sind jeweils einmal gefaltet und liegen somit in je 2 Lagen. An dem Ende, an dem sie herausgezogen werden, können die dort an sich freien Enden jeweils ebenfalls miteinander verbunden sein, beispielsweise in lösbarer Form durch eine Prägung, durch Kleben oder Heften. Diese Verbindung wird vor dem Herausziehen oder während des Herausziehens, ebenso wie die entlang der Länge vorgesehenen, in der 26 dargestellten Verbindungen 58, 59, gelöst. Die endseitigen Verbindungen können beispielsweise durch Abreißen der Enden entlang einer Perforierung 55 in 25 gelöst werden. Die Verbindungen zwischen den 2 Lagen sind vorteilhaft zur Stabilisierung der Abziehelemente vorgesehen, um eine Verschiebung zu vermeiden. Nach der Lösung der Verbindungen können die Abziehelemente 53, 54 in Richtung der Pfeile 56, 57 gerade herausgezogen werden, so dass die beiden einander zugewandten, mittleren Lagen der Elemente 53, 54 gemeinsam oder einzeln verschoben und die gesamten Elemente jeweils eingerollt werden. Es ergibt sich somit keine Scherbewegung eines Abziehelementes gegenüber einer Kleberschicht, so dass das Herausziehen leicht durchführbar ist. Die Abziehelemente können auch schräg, das heißt in der Darstellung der 25 innerhalb der Zeichenebene seitwärts beispielsweise um einen Winkel von 30–45 Grad geneigt, herausgezogen werden, wie in 26 gestrichelt angedeutet.
  • Die Abziehelemente können auch schon so vorbereitet wein, dass entsprechende Abziehenden seitlich über die Kontur des Abdeckelementes schräg hinausragend herausgeführt sind.
  • In 27 ist ein aus einem geschlossenporigen Schaumstoff bestehendes Flachmaterial 60 in wesentlichen in rechteckiger Form dargestellt.
  • 28 zeigt das Flachmaterial aus 27 nach einer Behandlung, bei der eine Rinnenform 61 in das Flachmaterial eingebracht wird. Dies kann beispielsweise durch Tiefziehen einer flachen Form, durch Pressen oder schon im Herstellungsprozess bei der Herstellung des Schaumstoffs in einer Form geschehen. Die eingebrachte Form kann eine einfache Rinnenform, das heißt eine teilzylindrische Form oder auch eine kalottenförmige Muldenform oder die Nachahmung einer anatomischen Form eines Körpers oder eines Körperteils sein.
  • Das Material ist derart ausgewählt und in seiner Dicke so bemessen, dass die Abdeckung auch gegen die Wirkung der Gravitationskraft so weit in der in 28 dargestellten Form bleibt, dass die hochstehenden Ränder stabil von einer Unterlage, auf die die Abdeckung gelegt wird, abstehen.
  • Die Rinne kann wie in 29 gezeigt, auch umgekehrt in die Abdeckung eingebracht werden beziehungsweise die Verwendung der Abdeckung kann derart sein, dass die Öffnung der Rinne bei der Ablage auf einer flachen Unterlage nach unten weist. Die Rinne ist in der 29 mit 62 bezeichnet. In der durchgezogenen Form ist die Abdeckung in 29 unbelastet dargestellt, wobei die beiden einander gegenüberliegenden Ränder 64, 65 auf einer flachen Unterlage aufliegen.
  • Wird die Abdeckung durch eine Belastung in Richtung des Pfeils 63 durch einen auf ihr abgelegten Gegenstand belastet, so werden, wie in der gestrichelten Form dargestellt, die Ränder 64, 65 angehoben während der Mittelteil der Abdeckung, in dem sich die Rinne 62 befindet, flach auf die Unterlage gedrückt wird.
  • Dieser Zustand ist in der 30 in durchgezogener Linienform dargestellt.
  • Die besondere Form der Abdeckung, die von der flachen, ebenen Form abweicht und die beim Anlegen eines gasdichten Wundverbandes eine einfache Handhabung erlaubt, kann außer durch die oben erwähnten Verformungsmethoden auch durch besondere Behandlung eines ein- oder zweischichtigen Flachmaterials erreicht werden, das beispielhaft in der 31 dargestellt ist. Dort sind zwei Schichten 60a, 60b dargestellt. Beispielsweise kann die Schicht 60a ein Material sein, das bei Wärmeeinwirkung schrumpft, so dass bei gleich bleibender Ausdehnung des Materials 60b die gesamte Abdeckung gekrümmt wird, sobald das Material 60a kontrahiert wird. Dies kann durch Temperatureinwirkung beispielsweise auch schon bei Körpertemperatur oder durch Einwirkung von Strahlung oder durch eine chemische Reaktion erfolgen.
  • Beispielsweise ist denkbar, dass das Flachmaterial auf eine Unterlage gelegt wird, dass darauf ein Körperteil abgelegt wird und dass nach dem Ablegen des Körperteils mittels eines üblichen Haartrockners Wärme von oben auf die Abdeckung aufgebracht und damit ein Schrumpfungsprozess auf der Innenseite, auch bei homogener Ausführung des Flachmaterials eingeleitet wird, der zum Hochbiegen der Ränder der Abdeckung führt.
  • 32 zeigt einen Querschnitt durch ein Abdeckelement 66 sowie ein schematisch dargestelltes Bein 67 und einen Manschettenkörper 68, der im Bereich des Querschnittes auf das Bein 67 gasdicht aufgesetzt beziehungsweise aufgeklebt ist. Der Manschettenkörper weist zwei konkave, spitz aufeinander zulaufende Seitenflächen 69, 70 auf, an die das Abdeckelement 66 anlegbar und anklebbar ist. Die beiden freien Enden des Abdeckelementes können dann oberhalb des Manschettenkörpers 68 zusammentreffen, ohne dass ein Zwickelraum gebildet wird, der beim Abdichten Schwierigkeiten machen könne.
  • 33 zeigt im Querschnitt einen Abschlusskörper 71, der im Ganzen eine ähnliche Gestalt aufweist wie im Querschnitt das Bein 67 zusammen mit dem Manschettenkörper 68. Der Abschlusskörper weist eine Längsachse 71a, eine Mantelfläche 71b, einen Kantenbereich 71c und zwei konkave Prismenflächen 71d, 71e auf.
  • Wenn das Abdeckelement an einem Ende an einem Abschlusselement 71 und an seinem anderen Ende an einer Extremität 67 und einem Manschettenkörper 68 anliegt, so kann insgesamt eine symmetrische Gestaltung erreicht werden.
  • 34 zeigt eine Ansicht eines Abdeckelementes 66 von der Seite, wobei schematisch das Bein 67 sowie der Manschettenkörper 68 angedeutet sind sowie ein weiterer Manschettenkörper 68' im Bereich des Fußes. Der Transferkleber ist durch Linien 72, 73, 74 schematisch angedeutet.
  • 35 zeigt im Gegensatz dazu ein Abdeckelement 66, das einen Unterschenkel und einen Fuß umgibt. Das Flachmaterial kann identisch sein mit demjenigen eines Abdeckelementes, das gemäß 34 eingesetzt wird.
  • Gemäß 35 ist das Abdeckelement 66 auf einer Seite mittels eines Manschettenkörpers 68 an dem Unterschenkel des Patienten abgedichtet während es am anderen Ende über den Fuß hinausragt und an einem Abschlusselement 69 gasdicht anliegt und angeklebt ist. Die Streifen des Transferklebers sind wiederum in 35 mit den Bezugszeichen 72, 73 und 74 bezeichnet. Das Abschlusselement 69 kann eine Laufsohle bilden und beispielsweise auch mehrschichtig ausgebildet sein. Es kann auch von einer Vakuumleitung 71f durchsetzt sein.
  • In der 36 ist die Konstellation aus 35 dreidimensional schematisch dargestellt, wobei das Abdeckelement 66 im Bereich des Manschettenkörpers 68 durchbrochen ist. Im Bereich des Manschettenkörpers 68 ist ein Vakuumschlauch 75 gasdicht durchgeführt, der schematisch dargestellt ist.
  • 37 zeigt ein Abdeckelement 66', das eine Hand und einen Unterarm umgibt und im Bereich des Unterarms mittels eines Manschettenkörpers 68' abgedichtet ist. Stirnseitig vor der Hand befindet sich ein Abschlusskörper 69', der ebenso geformt sein kann wie der Abschlusskörper 69 aus 36, jedoch maßstabsgerecht verkleinert sein kann und der insgesamt etwa die Größe aufweisen kann wie der Unterarm des Patienten im Querschnitt gemeinsam mit dem Manschettenkörper 68'.
  • In dem Abschlusskörper 69 kann ein Manipulationsinstrument 76 befestigt sein, das dem Patienten das Ausführen bestimmter Aktivitäten erlauben kann.
  • Das Abschlusselement 69, 69' kann beispielsweise ebenso wie das Abdeckelement 66, 66' wenigstens teilweise aus einem geschlossenporigen Schaumstoff oder aus einem offenporigen und mit einer Abdeckschicht verschlossenen Schaumstoff bestehen. Es kann jedoch auch aus einem massiven Kunststoff, beispielsweise einem Gummi oder einem anderen Elastomer bestehen.
  • Ein Abschlusselement kann ebenso wie beispielsweise auch ein Manschettenkörper eine wieder verschließbare Öffnung zum Einbringen eines Endoskops zur Wundinspektion aufweisen.
  • Wie in 38 gezeigt, kann das Abschlusselement auch einen umlaufenden Absatz 77 aufweisen, der zu einer mehrstufigen Ausführung des Abschlusselements führt, wobei der Absatz eine Stirnfläche als Anschlagfläche und zum Schutz des röhrenförmigen Flachmaterials bildet. Der Absatz ist vorteilhaft durch eine umlaufende, im Querschnitt rechtwinklige Ausnehmung gebildet. Bezugszeichenliste
    1 Folienelement
    2 Körperteil
    3, 4 Fügeflächen
    5, 6, 7, 8 Passelemente
    5a Zapfen
    8a Passlöcher
    9 Passelement mit Handgriff
    10, 11, 12 Vorfixierelemente
    13, 14 Manschettenkörper
    15 Abziehelement
    16 Schlauch
    17 Vakuumleitung
    18 Vakuumconnector
    19, 20 Anschlüsse
    21 Klebstoff
    23, 24, 29, 30 Haftstreifenelemente
    23a, 24a Enden der Haftstreifenelemente
    25 Zugelement
    26 Zwischenraum
    27 Zugrichtung
    28 Silikonschicht
    31, 32 Randbereiche der Haftstreifenelemente

Claims (10)

  1. Gasdichte Abdeckung (66) für ein Körperteil (2, 67)) eines Lebewesens mit einem flexiblen, gasdichten, folienartigen Flachmaterial (1, 60, 60a, 60b), das um das Körperteil röhrenartig herumlegbar und gasdicht zusammenfügbar ist, gekennzeichnet durch ein gasdichtes Abschlusselement (69, 69', 69'', 71), das an einem Ende eine offene Stirnseite der röhrenartigen Abdeckung gasdicht verschließt.
  2. Gasdichte Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschlusselement (69, 69', 69'', 71) eine erste Achse (71a) aufweist, die im montierten Zustand die Abdeckung im wesentlichen parallel zur Längsachse (71a) des röhrenartigen Abdeckelementes ist und entlang deren das Abschlusselement zumindest abschnittsweise eine gleichförmige Querschnittsfläche aufweist.
  3. Gasdichte Abdeckung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die azimutal um die erste Achse verlaufende Mantelfläche des Abschlusselementes (69, 69', 69'', 71) bis auf einen einzigen Bereich (71c) des Umfangs abgerundet und kantenfrei ist.
  4. Gasdichte Abdeckung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschlusselement (69, 69', 69'', 71) an einer Stelle seines Umfangs einen prismatischen Ansatz mit zwei im Querschnitt spitzwinklig aufeinander zulaufenden Prismenflächen (71d, 71e) aufweist.
  5. Gasdichte Abdeckung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die spitzwinklig aufeinander zulaufenden Prismenflächen (71d, 71e) jeweils konkav ausgebildet sind.
  6. Gasdichte Abdeckung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschlusselement (69, 69', 69'', 71) zur Anwendung an einem Bein vorgesehen ist und eine Laufsohle bildet.
  7. Gasdichte Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Abschlusselement (69, 69', 69'', 71) stirnseitig ein Fluidschlauch (71f) gasdicht durchgeführt ist.
  8. Gasdichte Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in das Abschlusselement (69, 69', 69'', 71) stirnseitig ein Manipulationswerkzeug (76) eingebettet ist.
  9. Gasdichte Abdeckung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass das röhrenartig geformte Flachmaterial (1, 60, 60a, 60b) an der Mantelseite des Abschlusselementes (69, 69', 69'', 71) mittels einer flexiblen Dichtsubstanz insbesondere eines Transferklebers gedichtet ist.
  10. Gasdichte Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das röhrenartig geformte Flachmaterial (1, 60, 60a, 60b) an einer Stirnseite (77) des Abschlusselementes (69, 69', 69'', 71) dichtend anliegt, die im wesentlichen senkrecht zu seiner Längsachse (71a) verläuft.
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