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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Personenkraftfahrzeug. In erster Linie, aber nicht ausschließlich, betrifft die Erfindung Kraftfahrzeuge, bei denen eine Fahrgastzone und eine Ladezone Teile eines zusammenhängenden Fahrzeuginnenraums sind.
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Um eine effiziente Ausnutzung des Volumens der Ladezone eines solchen Fahrzeugs zu ermöglichen, ist es wünschenswert, wenn dieses Volumen im Wesentlichen quaderförmige Gestalt hat. Eine solche quaderförmige Ladezone wird bei Kombinationskraftwagen dadurch realisiert, dass das Dach der Fahrgastzone sich zum Fahrzeugheck hin horizontal über die Ladezone erstreckt und eine in geschlossener Stellung steil abfallende Ladeklappe an den rückwärtigen Rand des Dachs angelenkt ist. Die steile Orientierung der Ladeklappe führt in der Fahrt zu starken Luftverwirbelungen am Fahrzeugheck und damit zu cW-Werten, die denen anderer Karosserieformen unterlegen sind. Fahrzeuge mit Steilheck weisen daher bei hoher Geschwindigkeit im Vergleich zu Schrägheckfahrzeugen höhere Verbrauchswerte und einen geringeren Fahrkomfort auf.
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Umgekehrt ist bei einem Schrägheckfahrzeug eine effiziente Ausnutzung des Volumens der Ladezone durch deren zum Heck hin abnehmende Höhe erschwert. Der Verbraucher muss daher bei der Anschaffung eines Kraftfahrzeugs eine Entscheidung entweder zu Gunsten einer hohen Transportkapazität oder zu Gunsten eines guten Fahrkomforts und niedrigen Verbrauchs treffen, die nur durch einen Austausch des Fahrzeugs revidiert werden kann.
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Aufgabe der Erfindung ist daher, ein Fahrzeug zu schaffen, das die Vorteile von Schrägheck- und Steilheckfahrzeugen kombiniert, in dem es sowohl eine windschlüpfrige Karosserieform als auch eine gut nutzbare Ladezone zu schaffen erlaubt.
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Die Aufgabe wird gelöst, indem bei einem Kraftfahrzeug, insbesondere einem Personenkraftfahrzeug, mit einer Ladezone und einer um eine Achse zwischen einer offenen und einer die Ladezone verschließenden geschlossenen Stellung schwenkbaren Laderaumklappe die Laderaumklappe einen Rahmen und eine zwischen einer am Rahmen anliegenden, eine Öffnung des Rahmens überdeckenden Stellung und einer vom Rahmen abgestellten Stellung verstellbare Platte umfasst.
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Um die Form der Ladezone im Bedarfsfall gut an die Quaderform annähern zu können, ist es zweckmäßig, wenn die Platte gegen den Rahmen um eine Achse schwenkbar ist, die benachbart zu einem einer Schwenkachse der Laderaumklappe zugewandten Rand der Platte verläuft.
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Vorzugsweise ist die Platte als Fensterscheibe ausgebildet, um aus der Fahrgastzone heraus die Sicht durch die Ladezone hindurch hinter das Fahrzeug zu ermöglichen.
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Wenn sich die Laderaumklappe in geschlossener Stellung befindet und gleichzeitig die Platte am Rahmen anliegt, sind vorzugsweise Ränder der Platte mit angrenzenden Karosserieblechen bündig, einerseits um unnötigen Luftwiderstand zu vermeiden, andererseits, um die Möglichkeit, die Platte zu verstellen, in der Außenansicht des Kraftfahrzeugs nicht auffällig werden zu lassen.
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Vorzugsweise ist ein mit der Platte und dem Rahmen verbundenes flexibles Element vorgesehen, das in der vom Rahmen abgestellten Stellung der Platte einen Spalt zwischen dem Rahmen und der Platte verschließt. Der Verschluss sollte wasserdicht sein, um das Eindringen von Regenwasser in die Ladezone zu verhindern. Auch Zugdichtigkeit ist wünschenswert, um den Komfort in der Fahrgastzone bei angehobener Platte nicht zu beeinträchtigen.
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Vorzugsweise ist das flexible Element als Faltenbalg ausgeführt, zum Beispiel aus Gummi oder aus luft- und wasserdichtem Gewebe.
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In der am Rahmen anliegenden Stellung sollten die Platte und der Rahmen zweckmäßigerweise einen Zwischenraum begrenzen, der das flexible Element aufnimmt, um es vor mechanischer Beschädigung und/oder vor die Materialalterung fördernden klimatischen Einflüssen zu schützen.
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Ein besonders wirksamer Schutz des flexiblen Elements kann erreicht werden, wenn der Rahmen eine der Platte zugewandte Aussparung aufweist, die in der am Rahmen anliegenden Stellung der Platte das flexible Element aufnimmt.
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Eine dauerhafte und belastbare Verbindung des flexiblen Elements mit der Platte ist insbesondere dadurch erreichbar, dass ein Rand des flexiblen Elements an einem einen Rand der Platte einfassenden U-Profil befestigt ist.
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Das U-Profil kann seinerseits an die Platte angeformt, insbesondere zum Beispiel aus Kunststoff angespritzt, sein.
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Bei einem solchen Anformen des U-Profils wird zweckmäßigerweise auch gleich der Rand des flexiblen Elements mit dem U-Profil umformt.
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Der Rand des flexiblen Elements kann auch zwischen dem U-Profil und einer an dem U-Profil lösbar befestigten Schiene gehalten sein, um im Falle einer Beschädigung des flexiblen Elements eine einfache Reparatur oder einen schnellen Austausch zu ermöglichen.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Diese Beschreibung nennt auch Merkmale der Ausführungsbeispiele, die nicht in den Ansprüchen enthalten sind. Solche Merkmale können auch in anderen als den hier spezifisch offenbarten Kombinationen auftreten. Die Tatsache, dass mehrere solche Merkmale in einem gleichen Satz oder in einer anderer Art von Zusammenhang miteinander erwähnt sind, rechtfertigt daher nicht den Schluss, dass sie nur in der spezifisch offenbarten Kombination auftreten könnten; stattdessen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass von mehreren solchen Merkmalen auch einzelne weggelassen oder abgewandelt werden können, sofern dies die Funktionsfähigkeit der Erfindung nicht in Frage stellt. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs mit einer geschlossenen Heckklappe und in anliegender Stellung befindlicher Heckscheibe;
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2 das Fahrzeug in einer Seitenansicht mit der Laderaumklappe in offener Stellung;
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3 eine zu 1 analoge Ansicht des Kraftfahrzeugs mit geschlossener Laderaumklappe und der Heckscheibe in abgestellter Stellung;
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4 einen schematischen Querschnitt durch den hinteren Randbereich der Laderaumklappe in geschlossener Stellung mit anliegender Heckscheibe;
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5 einen zu 4 analogen Schnitt durch die geschlossene Laderaumklappe mit der Heckscheibe in abgestellter Stellung;
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6 einen Teilschnitt der Laderaumklappe mit der Heckscheibe in anliegender Stellung;
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7 einen zu 6 analogen Schnitt mit der Heckscheibe in abgestellter Stellung;
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8 einen vergrößerten Detailschnitt durch den hinteren unteren Randbereich der Heckscheibe gemäß einer ersten Ausgestaltung;
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9 einen zu 8 analogen Schnitt gemäß einer zweiten Ausgestaltung;
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10 einen zu 8 analogen Schnitt gemäß einer dritten Ausgestaltung.
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1 ist eine perspektivische Ansicht eines Personenkraftfahrzeugs mit Schrägheck gemäß der vorliegenden Erfindung. Eine Laderaumklappe 1 und rechte und linke seitliche Türen 2, 3 begrenzen einen Innenraum des Fahrzeugs, in dem eine Fahrgastzone und eine heckseitige Ladezone im Wesentlichen nur durch umklappbare Rückenlehnen von Rücksitzen voneinander getrennt sind. Ein Dach 5 des Fahrzeugs ist von A-Säulen 6, B-Säulen 7 sowie schräg nach vorne ansteigenden C-Säulen getragen. Eine rückwärtige Kante des Dachs 5, bis zu der sich die C-Säulen erstrecken, verläuft über den Sitzflächen der Rücksitze, in etwa mittig zwischen einer durch die B-Säulen 7 verlaufenden vertikalen Ebene und einer jeweils die rückwärtigen Ecken 9 der zwei hinteren Türen 3 berührenden vertikalen Ebene, die in 2 jeweils als strichpunktierte Linien eingezeichnet sind. Die Laderaumklappe 1 ist an die Hinterkante des Dachs 5 schwenkbar angelenkt, wie ebenfalls in 2 zu erkennen.
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Ein in 1 durch die Heckscheibe 4 verdeckter Rahmen umfasst zwei sich unter den seitlichen Rändern 13 der Heckscheibe 4 erstreckende Längsträger sowie eine sich zwischen den hinteren unteren Enden der Längsträger erstreckende, unterhalb der Heckscheibe 4 frei liegende Schürze 10, die in der geschlossenen Stellung der 1 zwischen heckseitige Scheinwerfer 11 eingreift und deren Unterkante an einer Stoßfängerverkleidung 12 abschließt.
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Die Heckscheibe 4 ist ihrerseits an ihrem oberen vorderen Rand 13 schwenkbar mit dem Rahmen der Laderaumklappe 1 verbunden, wobei eine Achse, um die die Heckscheibe 4 im Bezug auf den Rahmen schwenkbar ist, eng benachbart und parallel zur Schwenkachse der Laderaumklappe 1 verläuft.
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3 zeigt dasselbe Fahrzeug wie 1 mit der Heckscheibe 4 in einer angehobenen Stellung, in der die Heckscheibe 4 um die Schwenkachse an ihrem oberen vorderen Rand 13 aufwärts geschwenkt ist, so dass entlang der seitlichen Ränder 14 und eines unteren Randes 15 der Heckscheibe 4 ein Faltenbalg 16 sichtbar wird. Der Faltenbalg 16 ist wasser- und winddicht an der Heckscheibe 4 und am Rahmen der Laderaumklappe 1 befestigt. Es ist leicht nachzuvollziehen, dass in der in 2 gezeigten Stellung die Höhendifferenz zwischen einem vorderen Rand der Ladezone, in etwa in Höhe des Randes 13 der Heckscheibe 4 und ein hinterer Randbereich der Ladezone unterhalb des Randes 15 der Heckscheibe 4 im Vergleich zur Konfiguration der 1 verringert ist. Dadurch ist nicht nur das Volumen der Ladezone vergrößert, sondern auch ihr Querschnitt ist stärker an die Rechteckform angenähert, so dass auch die Nutzung des vorhandenen Volumens erleichtert ist. So kann zum Beispiel ein großformatiger Koffer hochkant in der Ladezone platziert werden, dessen obere hintere Ecke in der Konfiguration der 1 unter die Heckscheibe 4 stoßen und ein Schließen der Laderaumklappe 1 verhindern würde.
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4 zeigt einen Querschnitt durch einen Randbereich der Laderaumklappe 1 in der geschlossenen Stellung der 1. Die Schnittebene der 4 verläuft in Fahrzeugquerrichtung und kreuzt eine der C-Säulen 8, von der ein Außen- und ein Innenblech 17, 18 ausschnittweise gezeigt sind. Eine gummielastische Dichtung 19 ist auf zwei aneinander verschweißte Randstege 20, 21 der Bleche 17, 18 aufgesteckt. Eine ins Fahrzeuginnere hinein abstehende Schürze 22 der Dichtung verdeckt den oberen Rand einer plattenförmigen Auskleidung 23 der Ladezone. Ein Hohlprofilabschnitt 24 der Dichtung 19 ist in Kontakt mit der Laderaumklappe 1, genauer gesagt mit der Unterseite eines einen Teil des die Heckscheibe 4 stützenden Rahmens bildenden, sich zwischen einem Scharnier am der vorderen oberen Rand der Heckklappe 1 und der Schürze 10 erstreckenden Längsträgers 25. Der Längsträger 25 ist zusammengefügt aus einem Innenblech 26, einem Außenblech 27 und einem versteifenden Zwischenblech 28, die jeweils einen hutförmigen Querschnitt aufweisen. Die Bleche 26, 27, 28 sind jeweils mit nach oben offener Aussparung ineinandergefügt und entlang ihrer Ränder verschweißt.
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Ein langgestrecktes Auskleidungselement 34 aus Kunststoff ist an dem Längsträger 25 befestigt, zum Beispiel durch Aufstecken auf die miteinander verschweißten Ränder der Bleche 26, 27, 28 des Längsträgers 25. Eine Sichtseite des Auskleidungselements 34 erstreckt sich im Wesentlichen in Verlängerung der Auskleidung 23 bis unmittelbar unter die Heckscheibe 4.
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Der Faltenbalg 16 ist vollständig, ohne über die Ränder der Bleche 26, 27, 28 überzustehen, in einem Spalt 29 zwischen dem Außenblech 27 und der Heckscheibe 4 aufgenommen. Ein unterer Rand 31 des Faltenbalgs ist am Boden der nach oben offenen Aussparung 30 des Außenblechs 27 befestigt. Ein oberer Rand 32 des Faltenbalgs 16 ist am Rand 14 der Heckscheibe 4 durch ein U-Profil 33 fixiert. Das U-Profil 33 kann, insbesondere als Strangpressprofil aus Kunststoff, vorgefertigt und auf die Ränder 13, 14, 15 der Heckscheibe 4 aufgesteckt sein; vorzugsweise ist das U-Profil 33 an die Ränder 13, 14, 15 angespritzt und bildet eine sich einteilig um die Heckscheibe 4 erstreckende Einfassung. Ein äußerer der beiden den Rand der Heckscheibe 4 umgreifenden Schenkel des U-Profils 33 schließt bündig an das Außenblech 17 der C-Säule 8 an.
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An der Unterseite der Heckscheibe 4 erstreckt sich eine lichtundurchlässige Schutzschicht 35 vom Rand 14 bis zu einer Oberkante des Auskleidungselements 34, so dass der Längsträger 25 und die ihm zugewandte Innenseite des Auskleidungselements 34 von außerhalb des Fahrzeugs nicht sichtbar sind und der Faltenbalg 16 im Spalt 29 vor direktem Sonnenlicht geschützt ist.
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5 zeigt einen zu 4 analogen Schnitt durch die Laderaumklappe 1 mit abgestellter Heckscheibe 4. Der Faltenbalg 16 ist zwischen der Heckscheibe 4 und dem Längsträger 25 in die Länge gezogen; der Längsträger 25 liegt weiterhin an der Dichtung 19 an.
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6 ist ein schematischer Schnitt in Fahrzeuglängsrichtung durch einen Teil der Laderaumklappe 1. Die Heckscheibe 4 ist im Schnitt zu sehen, und das Auskleidungselement 34 in einer Seitenansicht. Ein zweiarmiger Stellhebel 36 ist an den hinter dem Auskleidungselement 34 verborgenen Längsträger 25 um eine zur Schnittebene senkrechte Achse 38 schwenkbar angelenkt. Ein Arm des Stellhebels 36 erstreckt sich durch einen Schlitz 37 des Auskleidungselements 34 in die Ladezone, um einen für einen Benutzer erreichbaren Griffabschnitt 39 zu bilden. Der zweite Arm des Stellhebels 36 erstreckt sich im Zwischenraum zwischen dem Auskleidungselement 34 und dem Längsträger 25 und ist mit einem an der Heckscheibe 4 befestigten Lenker 40 durch ein Scharnier 41 verbunden. Der zweite Arm und der Lenker 40 spannen am Scharnier 41 einen spitzen Winkel α auf, und die Heckscheibe liegt lokal über eine nicht dargestellte Dichtung an den Längsträgern 25 und/oder der Schürze 10 auf.
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In 7 sind der zweite Arm des Stellhebels 36 und der Lenker 40 geringfügig über eine geradlinige Konfiguration hinaus bis in eine Anschlagstellung des sie verbindenden Scharniers 41 geschwenkt. Der von ihnen aufgespannte Winkel α ist hier größer als 180°. Das Gewicht der Heckscheibe 4 sowie gegebenenfalls eine Federkraft des in der Figur nicht dargestellten Faltenbalgs 16 beaufschlagt den Stellhebel 36 und den Lenker 40 in Richtung der Anschlagstellung, so dass die Heckscheibe 4 in der angehobenen Stellung stabil ist.
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8 zeigt einen vergrößerten Querschnitt durch den Randbereich der Heckscheibe 4 gemäß einer ersten Ausgestaltung. Der obere Rand 32 des Faltenbalgs 16 ist am Rand 14 bzw. 15 der Heckscheibe 4 durch eine Klebstoffschicht 42, zum Beispiel aus zweiseitigem Klebeband, provisorisch befestigt. Das anschließend an den Rand 14, 15 der Heckscheibe 4 und den oberen Rand 32 des Faltenbalgs 16 angespritzte U-Profil 33 hält den Faltenbalg in Kontakt mit der Klebstoffschicht 42 und verhindert so eine Ablösung.
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Um eine sichere Befestigung des Faltenbalgs 16 selbst dann zu gewährleisten, falls die Klebstoffschicht 42, zum Beispiel durch Alterung, versprödet sein sollte, kann der Rand 32 des Faltenbalgs 16 eine dreidimensionale Kontur, hier in Form zweier sich quer zur Schwenkebene erstreckender Rippen 43, aufweisen, die eine formschlüssige Verbindung mit dem U-Profil 33 herstellen.
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9 zeigt eine zweite Ausgestaltung der miteinander verbunden Ränder von Heckscheibe 4 und Faltenbalg 16 in einem zu 8 analogen Schnitt. Das U-Profil 33 ist hier unmittelbar, ohne den Rand 32 des Faltenbalgs 16 einzuschließen, an die Heckscheibe 4 angeformt oder darauf aufgesteckt. An dem U-Profil 33 ist ein Hilfsprofil oder eine Schiene 44 unter Ausbildung einer den Rand 32 des Faltenbalgs 16 formschlüssig aufnehmenden Hut befestigbar. Zur Befestigung der Schiene 44 können, wie gezeigt, durch Bohrungen der Schiene 44 in Gewindelöcher 45 des U-Profils 33 eingreifende Schrauben 46 sowie formschlüssig ineinandergreifende Rastkonturen 47, 48 des U-Profils 33 und der Schiene 44 dienen. Wenn die Schrauben 46 entfernt sind, können die Rastkonturen 47, 48 voneinander und vom Rand 32 des Faltenbalgs 16 gelöst werden. So kann der Faltenbalg 16 im Bedarfsfall zu Reparaturzwecken entnommen oder ausgewechselt werden.
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Eine dritte Ausgestaltung des Randbereichs von Heckscheibe 4 und Faltenbalg 16 ist in 10 gezeigt. Ein U-Profil 33 ist an den Rand 14 oder 15 der Heckscheibe 4 angeformt oder aufgesteckt. Der Rand 32 des Faltenbalgs 16 ist durch eine Klebstoffschicht 42 provisorisch fixiert. Die Schiene 44 ist, wie in der Figur durch einen gestrichelten Umriss dargestellt, auf eine Rastnase 49 des U-Profils 33 aufrastbar und sichert in der aufgerasteten Stellung den Rand 32 des Faltenbalgs 16 formschlüssig. In der verrasteten Stellung bilden ein vom Faltenbalg 16 abgewandter Flügel 50 der Schiene 44 und das U-Profil 33 einen Spalt 51, in den ein Werkzeug wie etwa ein Schraubenzieher eingeführt werden kann, um den Flügel 50 vom U-Profil 33 abzuspreizen und dabei die Verrastung des Hilfsprofils 44 an der Rastnase 49 zu lösen. Nach Entfernen der Schiene 44 ist auch hier der Rand 32 des Faltenbalgs 16 leicht vom U-Profil 33 lösbar.
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Der Faltenbalg 16 kann kostengünstig einteilig aus einem flexiblen Kunststoff oder auch Naturkautschuk spritzgeformt sein; so sind insbesondere auch die Rippen 43 der 8, 9 leicht realisierbar. Alternativ besteht die Möglichkeit, luft- und wasserdicht imprägniertes Gewebe zu verwenden, wie es insbesondere auch für Cabriolet-Verdecks eingesetzt wird. Ein solches Gewebe kann durch an den Rändern 32, 33, wie in 10 gezeigt, sowie an den in 5 mit 52 bezeichneten Knickstellen in das Gewebe des Faltenbalgs 16 eingenähte Bügel 53, zum Beispiel aus Runddraht, versteift sein, um ein Flattern des Faltenbalgs 16 im Fahrtwind in der abgestellten Stellung der 5 zu vermeiden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Laderaumklappe
- 2
- Tür
- 3
- Tür
- 4
- Heckscheibe
- 5
- Dach
- 6
- A-Säule
- 7
- B-Säule
- 8
- C-Säule
- 9
- Ecke
- 10
- Schürze
- 11
- Scheinwerfer
- 12
- Stoßfängerverkleidung
- 13
- oberer vorderer Rand
- 14
- seitlicher Rand
- 15
- unterer Rand
- 16
- Faltenbalg
- 17
- Außenblech
- 18
- Innenblech
- 19
- Dichtung
- 20
- Randsteg
- 21
- Randsteg
- 22
- Schürze
- 23
- Auskleidung
- 24
- Hohlprofilabschnitt
- 25
- Längsträger
- 26
- Innenblech
- 27
- Außenblech
- 28
- Zwischenblech
- 29
- Spalt
- 30
- Aussparung
- 31
- unterer Rand
- 32
- oberer Rand
- 33
- U-Profil
- 34
- Auskleidungselement
- 35
- Schutzschicht
- 36
- Stellhebel
- 37
- Schlitz
- 38
- Achse
- 39
- Griffabschnitt
- 40
- Lenker
- 41
- Scharnier
- 42
- Klebstoffschicht
- 43
- Rippe
- 44
- Schiene
- 45
- Gewindeloch
- 46
- Schraube
- 47
- Rastkontur
- 48
- Rastkontur
- 49
- Rastnase
- 50
- Flügel
- 51
- Spalt
- 52
- Knickstelle
- 53
- Bügel