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DE102011082066A1 - Verfahren und Kommunikationsanordnung zum Herstellen einer Kommunikationsverbindung - Google Patents

Verfahren und Kommunikationsanordnung zum Herstellen einer Kommunikationsverbindung Download PDF

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DE102011082066A1
DE102011082066A1 DE102011082066A DE102011082066A DE102011082066A1 DE 102011082066 A1 DE102011082066 A1 DE 102011082066A1 DE 102011082066 A DE102011082066 A DE 102011082066A DE 102011082066 A DE102011082066 A DE 102011082066A DE 102011082066 A1 DE102011082066 A1 DE 102011082066A1
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Thomas Friese
Georg von Wichert
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Siemens Healthineers Ag De
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Siemens AG
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Abstract

Erfindungsgemäß kann eine Kommunikationsverbindung über eine Funkschnittstelle (F) zwischen einer ersten mobilen Kommunikationseinrichtung (MS1) und einer zweiten mobilen oder fest stationierten Kommunikationseinrichtung (MS2) hergestellt werden, wobei die Entfernung zwischen den beiden Kommunikationseinrichtungen in einer Reichweite liegt, in der ein zu zumindest einer der beiden Kommunikationseinrichtungen gehöriger Sensor (S) optische Signale (OS) empfangen kann. Dabei wird – von einer der Kommunikationseinrichtungen eine Identifikationsinformation (ID) als optisches Signal zum Empfang am genannten Sensor zur Verfügung gestellt, – wobei die Kommunikationseinrichtung, zu der der das optische Signal empfangende Sensor gehört, die Identifikationsinformation entgegennimmt und – die entgegengenommene Identifikationsinformation als Anfrage für einen Aufbau einer Kommunikationsverbindung über die Funkschnittstelle an die Kommunikationseinrichtung übermittelt, die das optische Signal zur Verfügung stellt oder gestellt hat, – die angefragte Kommunikationseinrichtung einen Vergleich zwischen der entgegengenommenen Identifikationsinformation und einer eigenen Identifikationsinformation durchführt und den Aufbau der Kommunikationsverbindung in Abhängigkeit vom Vergleichsergebnis zulässt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Kommunikationsverbindung, eine Kommunikationsanordnung zur Durchführung des Verfahrens sowie zugehörige Kommunikationseinrichtungen und Computerprogrammprodukte.
  • Oftmals ist es gewünscht, dass eine mobile Kommunikationseinrichtung bzw. eine Mobilstation mit zumindest einer weiteren Kommunikationseinrichtung kommunizieren kann. Beispielsweise wollen Ärzte in einem medizinischen Umfeld Patientendaten, die auf ihren Kommunikationseinrichtungen z.B. mobilen Telefonen, sogenannten Smartphones, PDAs, Tablet-PCs etc. gespeichert sind, mit anderen Kommunikationseinrichtungen ihrer Kollegen austauschen. Es ist möglich, dass eine Mobilstation, die mit einem zellularen Mobilfunknetzwerk oder einem drahtlosen lokalem (Adhoc-)Netzwerk kommuniziert, welches etwa nach dem GSM (Global Standard for Mobile Communications)- oder UMTS (Universal Mobile Telecommunications Standard)-, LTE (Long Term Evolution)-, DECT (Digital Enhanced Cordless Telecommunications)-, Bluetooth-, WIFI- Standard oder anderen mobilen bzw. drahtlosen Standards arbeitet.
  • Wenn ein Benutzer Daten von seiner eigenen Kommunikationseinrichtung zu einer weiteren Kommunikationseinrichtung übertragen möchte bzw. eine erweiterte Kontrollaktion über eine drahtlose Verbindung tätigen möchte, muss er erst die Partnerkommunikationseinrichtung identifizieren. Da sich in der Reichweite seiner Kommunikationseinrichtung oft eine größere Anzahl von Geräten befindet, mit der eine Verbindung, z.B. über Bluetooth, aufgebaut werden könnte, ist es in einer Auswahlliste der zu erreichenden Kommunikationseinrichtungen schwierig, genau die Kommunikationseinrichtung zu identifizieren, mit der der Benutzer Daten austauschen möchte.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine einfache und kostengünstige Möglichkeit zu schaffen, durch die eine mobile Kommunikationseinrichtung über zumindest eine Funkschnittstelle eine Kommunikationsverbindung zu einer weiteren Kommunikationseinrichtung herstellen kann.
  • Diese Aufgabe wird durch die unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Erfindungsgemäß kann eine Kommunikationsverbindung über eine Funkschnittstelle zwischen einer ersten mobilen Kommunikationseinrichtung und einer zweiten mobilen oder fest stationierten Kommunikationseinrichtung hergestellt werden, wobei die Entfernung zwischen den beiden Kommunikationseinrichtungen in einer Reichweite liegt, in der ein zu zumindest einer der beiden Kommunikationseinrichtungen gehöriger Sensor optische Signale empfangen kann. Dabei wird
    • – von einer der Kommunikationseinrichtungen eine Identifikationsinformation als optisches Signal zum Empfang am genannten Sensor zur Verfügung gestellt,
    • – wobei die Kommunikationseinrichtung, zu der der das optische Signal empfangende Sensor gehört, die Identifikationsinformation entgegennimmt und
    • – die entgegengenommene Identifikationsinformation als Anfrage für einen Aufbau einer Kommunikationsverbindung über die Funkschnittstelle an die Kommunikationseinrichtung übermittelt, die das optische Signal zur Verfügung stellt oder gestellt hat,
    • – die angefragte Kommunikationseinrichtung einen Vergleich zwischen der entgegengenommenen Identifikationsinformation und einer eigenen Identifikationsinformation durchführt und den Aufbau der Kommunikationsverbindung in Abhängigkeit vom Vergleichsergebnis zulässt.
  • Der Sensor kann dabei an der Kommunikationseinrichtung angebracht oder in die Kommunikationseinrichtung integriert sein.
  • Der Sensor kann auch so angeordnet sein, dass er entfernt – wie es z.B. über Bluetooth möglich ist – steuerbar sein. Es sind z.B. eine Kamera oder Infrarotempfänger denkbar. Das optische Signal kann hierbei sichtbar oder unsichtbar (z.B. Infrarot) sein. Die Identifikationsinformation kann durch ein Kamerabild, einen Bar-Code, einen QR (Quick Response)-Code, eine InfrarotID oder auch Positionsdaten der Kommunikationseinrichtung sein, die z.B. mittels eines GPS-Empfängers, eines Gyroskops sowie ggf. durch einen Geschwindigkeitsmesser ermittelt werden können.
  • Die Identifikationsinformation kann an einer Anzeigevorrichtung z. B. Display der einen Kommunikationseinrichtung sichtbar angezeigt und mit der Kamera der anderen Kommunikationseinrichtung aufgenommen werden. Die Identifikationsinformation kann auch nicht sichtbar angezeigt werden. Beispielsweise ist ein Infrarot-Code denkbar. Es ist auch möglich, dass die Identifikationsinformation in einem Rahmen innerhalb eines Zyklus einer Bildwiederholungsfrequenz am Display angezeigt wird. Die Kamera bzw. der Sensor sollte auf diese Bildwiederholungsfrequenz bzw. diesen Rahmen eingestellt sein.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist eine Anordnung zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung sowie zugehörige Kommunikationseinrichtungen, die Mittel bzw. Module zur Durchführung des oben genannten Verfahrens aufweisen, die jeweils hardwaremäßig und/oder softwaremäßig bzw. als Computerprogrammprodukt ausgeprägt sein können.
  • Die Anordnung sowie die (mobilen) Kommunikationseinrichtungen und das Computerprogrammprodukt können wie das Verfahren entsprechend weitergebildet werden.
  • Die Erfindung kann zum Datenaustausch in einem medizinischen Umfeld verwendet werden.
  • Die Erfindung weist folgende Vorteile auf:
    Der Benutzer kann eine Kommunikationsverbindung mit seiner Kommunikationseinrichtung zu einer in Reichweite befindlichen Kommunikationseinrichtung einfach herstellen, ohne mehreren Fehlversuchen eines Verbindungsaufbaus zu unterliegen.
  • Die Identifikationsinformation, die als optisches Signal, übertragbar ist, erhöht die Sicherheit insoweit, dass mit der adressierten Kommunikationseinrichtung und nicht versehentlich mit einer anderen Kommunikationseinrichtung eine Verbindung aufgebaut wird. Außerdem kann ein missbräuchlicher Zugriff von „außen“ verhindert werden.
  • Weitere Vorteile, Einzelheiten und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen.
  • Es zeigt:
  • Die Figur einen schematischen erfindungsgemäßen Ablauf.
  • Vor einer detaillierten Darstellung der Figuren sollen zunächst verwendete Begriffe geklärt werden:
    Bei einer Kommunikationsanordnung handelt es sich um eine Struktur zum Austausch von Daten.
  • Diese Kommunikationsanordnung kann auch ein oder mehrere Funknetzwerke enthalten, die mit unterschiedlichen Übertragungsstandards arbeiten. Als Funknetzwerk kann beispielsweise ein Mobilfunknetzwerk nach dem GSM- oder UMTS-Standard oder auch ein DAB-Netzwerk angesehen werden.
  • Es kann sich hierbei beispielsweise um ein zellulares Mobilfunknetzwerk handeln, wie etwa das GSM-Netzwerk (Global System of Mobile Communications) oder das UMTS-Netzwerk (Universal Mobile Telecommunications System). Ein Funknetzwerk umfasst zumindest zwei Verbindungsknoten, es fallen also auch sogenannte "Punkt-zu-Punkt"-Verbindungen unter diesen Begriff.
  • Ein zellulares Funknetzwerk umfasst stationäre Basisstationen, über die mobile Terminals bzw. Mobilstationen über eine Funkschnittstelle miteinander in Verbindung treten. Beispielsweise weist im UMTS das Funkübertragungsnetzwerk zumindest Basisstationen auf.
  • Eine Basisstation ist eine zentrale Einheit in einem Funknetzwerk, die im Falle eines zellulären Mobilfunknetzwerks Terminals oder Kommunikationseinrichtungen innerhalb einer Zelle des Mobilfunknetzwerks über einen oder mehrere Funkkanäle bedient. Die Basisstation stellt die Luftschnittstelle zwischen Basisstation und Terminal bereit. Sie übernimmt die Abwicklung des Funkbetriebs mit den mobilen Teilnehmern und überwacht die physikalische Funkverbindung.
  • Eine Mobilstation kann ein beliebiges Kommunikationsendgerät oder Terminal sein, über das ein Benutzer in einem Kommunikationssystem kommuniziert. Es fallen beispielsweise Mobilfunkendgeräte, wie Mobiltelefone, PDAs oder tragbare Computer bzw. Tablet-PCs mit einem Funkmodul, darunter. Eine Mobilstation wird in UMTS auch als "User Equipment" bezeichnet. Die Mobilstation kann auch mehr als eine oder auch mehr als zwei Sende-/Empfangseinheiten aufweisen.
  • Beispielsweise wollen Ärzte in einem medizinischen Umfeld Patientendaten, die auf ihren Kommunikationseinrichtungen z.B. mobilen Telefonen, sogenannten Smartphones, PDAs, Tablet-PCs etc. gespeichert sind, mit anderen Kommunikationseinrichtungen ihrer Kollegen austauschen.
  • Hierbei ist beispielsweise gemäß der Figur folgendes Szenario denkbar:
    Die Figur zeigt folgende mögliche Konstellationen:
    Eine Mobilstation MS1 soll eine Kommunikationsverbindung mit einer Mobilstation MS2 herstellen. Hierzu zeigt die Mobilstation MS2 eine Identifikationsinformation z. B. am Display der Mobilstation an, das als optisches sichtbares bzw. unsichtbares Signal OS an einen Sensor S der Mobilstation MS1 übertragen wird. Dies kann beispielsweise so erfolgen, dass am Display der Mobilstation MS2 eine Identifikationsinformation angezeigt wird und mit einem optischen Sensor, z.B. einer Kamera der Mobilstation MS1 aufgenommen wird. Die Mobilstation MS1 sendet daraufhin eine Anfrage für einen Verbindungsaufbau über eine Funkschnittstelle F, wie sie beispielsweise vorstehend ausführlich beschrieben ist, an die Mobilstation MS2. Hierbei enthält die Anfrage zum Verbindungsaufbau die über den optischen Sensor erhaltene Identifikationsinformation. Die Mobilstation MS2 vergleicht die über die Anfrage erhaltene Identifikationsinformation mit ihrer eigenen Identifikationsinformation, die sie zuvor z.B. auf dem Display angezeigt hat. Stimmen die beiden Identifikationsinformationen im Vergleich überein, lässt die Mobilstation MS2 den Verbindungsaufbau zu, der von der Mobilstation MS1 angefragt wurde. Die Verbindung zwischen der Mobilstation MS1 und MS2 wird damit hergestellt.
  • Es sind folgende Ausprägungen der Erfindung denkbar:
    Es wird eine integrierte Kamera einer mobilen Kommunikationseinrichtung, z.B. MS1 bzw. eine visuelle Identifikationshilfe verwendet. Die Kommunikationseinrichtung, zu der eine Verbindung aufgebaut werden soll, z.B. MS2, zeigt an seinem Display einen Identifikationscode bzw. –information an. Dabei kann die Information bzgl. der Identifikationsinformation wie folgt zur anderen Kommunikationseinrichtung, zu der eine Verbindung aufgebaut werden soll, gelangen:
    • 1. Es wird ein vollständiges Kamerabild über die genannte Verbindungsaufbauanfrage zu der Kommunikationseinrichtung übertragen, zu der eine Verbindung aufgebaut werden soll. Oder es wird das Kamerabild über eine Funkschnittstelle, z.B. F, im sogenannten Broadcast-Verfahren übertragen, d. h. mehrere Basisstationen erhalten das Kamerabild und übertragen es entsprechend weiter. Es ist hierbei auch denkbar, dass eine Verbindung zu einer vorbestimmten Basisstation aufgebaut wird, in der der Vergleich der Identifikationsinformation stattfindet, und die entsprechend des Vergleichsergebnisses die Bildinformation über einen Datenbus weiterleitet. Eine weitere Ausführung sieht vor, dass ein Ausschnitt des obengenannten Kamerabildes über die oben dargestellten Übertragungswege übertragen wird.
    • 2. Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass am Display einer Kommunikationseinrichtung ein spezieller und einfach erkennbarer Identifikationscode bzw. Identifikationsinformation, z.B. ein Barcode oder ein Quick Response-Code (QR-Code) verwendet wird, der in einen Rahmen eines Bildwiederholungszyklus auf dem Display angezeigt wird (z.B. wenn das Display seinen Rahmen in einer Frequenz von einem Rahmen pro Sekunde wiederholt). Mit anderen Worten ausgedrückt, kann bei einer Frequenz von z.B. 60 Hz beim Bildaufbau bei jedem 60. Rahmen eine solche Identifikationsinformation angezeigt werden. Das ist in der Regel für das menschliche Auge auf dem Bildschirm nicht sichtbar. Die die Identifikationsinformation bzw. den QR-Code erkennende Kommunikationseinrichtung weist dabei einen Sensor auf, der die Bildwiederholungsfrequenz auflösen kann und die Identifikationsinformation erkennt. Dann lässt die Kommunikationseinrichtung einen Vergleichsalgorithmus laufen und baut eine Verbindung zu der anderen Kommunikationseinrichtung bei Identifikation auf.
    • 3. In einer weiteren Ausführung der Erfindung wird ein direkt gerichtetes optisches Signal, z.B. ein Infrarotsignal von einer Kommunikationseinrichtung zur nächsten Kommunikationseinrichtung übertragen. Dieses Signal ist für das menschliche Auge in der Regel unsichtbar. So eine Infrarot-sendende Einrichtung könnte auch mit Hilfe einer Bluetooth-Schnittstelle durch eine Kommunikationseinrichtung gesteuert werden. Die den Identifikationscode erhaltende Kommunikationseinrichtung sendet wiederum eine Verbindungsaufbauanfrage an die andere Kommunikationseinrichtung, die den über die Anfrage erhaltenden Identifikationscode mit seinem eigenen Identifikationscode vergleicht und entsprechend eine Verbindung zulässt.
    • 4. Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass zur Identifikation einer Kommunikationseinrichtung präzise Positionsdaten der Kommunikationseinrichtung ermittelt werden. Hierzu kann ein GPS-Empfänger oder ein Gyroskop oder auch ein Beschleunigungsmesser verwendet werden. Diese Positionsdaten können dann als Identifikationsinformation verwendet werden. Die die Positionsdaten empfangende Kommunikationseinrichtung führt wiederum einen Vergleich mit ihren eigenen Positionsdaten durch und lässt in Abhängigkeit vom Vergleichsergebnis einen Verbindungsaufbau zu.
  • Die Erfindung ist auf das obengenannte Ausführungsbeispiel nicht beschränkt. Es ist auch denkbar, wie in der Figur dargestellt, dass die Mobilstation MS1 zuerst eine Verbindungsaufbauanfrage an die Mobilstation MS2 sendet. In dieser Anfrage ist eine Identifikationsinformation enthalten. Daraufhin zeigt die Mobilstation MS2 diese Identifikationsinformation z.B. am Display an. Die Mobilstation MS1 erkennt über ein optisches Signal und ihren Sensor die an der Mobilstation MS2 angezeigte Identifikationsinformation und vergleicht diese mit der Identifikationsinformation, die sie in der Verbindungsaufbauanfrage mit gesendet hatte. Abhängig vom Vergleichsergebnis lässt dann die Mobilstation MS1 den Verbindungsaufbau zu.

Claims (21)

  1. Verfahren zum Herstellen einer Kommunikationsverbindung über eine Funkschnittstelle (F) zwischen einer ersten mobilen Kommunikationseinrichtung (MS1) und einer zweiten mobilen oder fest stationierten Kommunikationseinrichtung (MS2), wobei die Entfernung zwischen den beiden Kommunikationseinrichtungen in einer Reichweite liegt, in der ein zu zumindest einer der beiden Kommunikationseinrichtungen gehöriger Sensor optische Signale (OS) empfangen kann, – wobei von einer der Kommunikationseinrichtungen eine Identifikationsinformation (ID) als optisches Signal zum Empfang am genannten Sensor (S) zur Verfügung gestellt wird, – wobei die Kommunikationseinrichtung, zu der der das optische Signal empfangende Sensor gehört, die Identifikationsinformation entgegennimmt und – die entgegengenommene Identifikationsinformation als Anfrage für einen Aufbau einer Kommunikationsverbindung über die Funkschnittstelle an die Kommunikationseinrichtung übermittelt, die das optische Signal zur Verfügung stellt oder gestellt hat, – die angefragte Kommunikationseinrichtung einen Vergleich zwischen der entgegengenommenen Identifikationsinformation und einer eigenen Identifikationsinformation durchführt und den Aufbau der Kommunikationsverbindung in Abhängigkeit vom Vergleichsergebnis zulässt.
  2. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die eigene Identifikationsinformation der Identifikationsinformation entspricht, die als optisches Signal zur Verfügung gestellt worden ist.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor am oder in der Kommunikationseinrichtung (MS1, MS2) angebracht und direkt oder entfernt gesteuert wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das optische Signal (OS) sichtbar oder unsichtbar zur Verfügung gestellt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsinformation (ID) an einer Anzeigevorrichtung sichtbar angezeigt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsinformation über eine Infrarotschnittstelle zur Verfügung gestellt werden kann.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsinformation in zumindest einem Rahmen eines Zyklus im Rahmen einer Bildwiederholungsfrequenz an einer Anzeigevorrichtung zur Verfügung gestellt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsinformation durch ein Kamerabild und/oder einen QR-Code und/oder einem Bar-Code und/oder Positionsdaten repräsentiert wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren im medizinischen Umfeld verwendet wird.
  10. Kommunikationsanordnung zum Herstellen einer Kommunikationsverbindung über eine Funkschnittstelle (F) zwischen einer ersten mobilen Kommunikationseinrichtung (MS1), und einer zweiten mobilen oder fest stationierten Kommunikationseinrichtung (MS2), wobei die Entfernung zwischen den beiden Kommunikationseinrichtungen in einer Reichweite liegt, in der ein zu zumindest einer der beiden Kommunikationseinrichtungen gehöriger Sensor (S) optische Signale (OS) empfangen kann, wobei von einer der Kommunikationseinrichtungen eine Identifikationsinformation (ID) als optisches Signal zum Empfang am genannten Sensor zur Verfügung gestellt werden kann, wobei die Kommunikationseinrichtung, zu der der das optische Signal empfangende Sensor gehört, die Identifikationsinformation entgegennehmen kann und die entgegengenommene Identifikationsinformation als Anfrage für einen Aufbau einer Kommunikationsverbindung über die Funkschnittstelle an die Kommunikationseinrichtung übermittelbar ist, die das optische Signal zur Verfügung stellen kann, die angefragte Kommunikationseinrichtung einen Vergleich zwischen der entgegengenommenen Identifikationsinformation und einer eigenen Identifikationsinformation durchführen und den Aufbau der Kommunikationsverbindung in Abhängigkeit vom Vergleichsergebnis zulassen kann.
  11. Anordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die eigene Identifikationsinformation der Identifikationsinformation entspricht, die als optisches Signal zur Verfügung stellbar ist.
  12. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor am oder in der Kommunikationseinrichtung (MS1, MS2) angebracht und direkt oder entfernt steuerbar ist.
  13. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das optische Signal (OS) sichtbar oder unsichtbar ist.
  14. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsinformation (ID) an einer Anzeigevorrichtung sichtbar anzeigbar ist.
  15. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsinformation über eine Infrarotschnittstelle zur Verfügung stellbar ist.
  16. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsinformation in zumindest einem Rahmen eines Zyklus im Rahmen einer Bildwiederholungsfrequenz an einer Anzeigevorrichtung zur Verfügung stellbar ist.
  17. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsinformation durch ein Kamerabild und/oder einen QR-Code und/oder einem Bar-Code und/oder Positionsdaten repräsentierbar ist.
  18. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung im medizinischen Umfeld verwendbar ist.
  19. Mobile Kommunikationseinrichtung (MS2) mit Mittel zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung über eine Funkschnittstelle (F) aufweisen: Mittel zum Bereitstellen einer Identifikationsinformation (ID) als optisches Signal (OS) zum Empfang an einem geeigneten Sensor (S), Mittel zum Vergleich zwischen einer über die Funkschnittstelle entgegengenommene Identifikationsinformation und der bereitgestellten Identifikationsinformation und Mittel zum Zulassen des Herstellens der Kommunikationsverbindung in Abhängigkeit vom Vergleichsergebnis.
  20. Kommunikationseinrichtung (MS1) mit Mitteln zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung über eine Funkschnittstelle (F), aufweisend: Mittel (S) zur Entgegennahme einer Identifikationsinformation (ID) als optisches Signal (OS) und Mittel zum Übermitteln der entgegengenommenen Identifikationsinformation als Anfrage für einen Aufbau einer Kommunikationsverbindung über die Funkschnittstelle an die Kommunikationseinrichtung, die das optische Signal zur Verfügung stellen kann.
  21. Computerprogrammprodukt geeignet für eine Kommunikationseinrichtung (MS1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, aufweisend einen ladbaren und/oder ausführbaren Programmkode, der folgende Schritte aufweist: Bereitstellen einer Identifikationsinformation (ID) als optisches Signal (OS) zum Empfang an einem geeigneten Sensor (S), Vergleichen zwischen einer über eine Funkschnittstelle (F) entgegengenommene Identifikationsinformation und der bereitgestellten Identifikationsinformation und Zulassen des Herstellens der Kommunikationsverbindung in Abhängigkeit vom Vergleichsergebnis.
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