-
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Kraftfahrzeugscheibe und ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen Kraftfahrzeugscheibe.
-
In jüngerer Zeit erfolgen zunehmend Entwicklungen im Kraftfahrzeugbereich, die sich mit einem Fußgängerschutz bzw. einem Nicht-Insassenschutz beschäftigen. Unter anderem betreffen derartige Entwicklungen eine Verringerung von Verletzungen bei einem Fußgänger, der im Falle einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug auf eine Frontscheibe des Kraftfahrzeugs trifft. Um Verletzungen des Fußgängers an der Frontscheibe zu vermeiden, ist insbesondere ein Frontscheibenairbag vorgesehen, der im Falle der Kollision mit dem Fußgänger ausgelöst wird, so dass der Frontscheibenairbag die Frontscheibe geeignet abdeckt und die Intensität eines Aufpralls des Fußgängers auf die Frontscheibe vermindert.
-
Es ist nunmehr die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kraftfahrzeugscheibe mit einer Sicherheitseinrichtung, die kostengünstig ist und Anforderungen für einen Fußgängerschutz erfüllt, und ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen Kraftfahrzeugscheibe zu schaffen.
-
Diese Aufgabe wird durch eine Kraftfahrzeugscheibe gelöst, die die Merkmale von Patentanspruch 1 aufweist. Ferner wird diese Aufgabe durch ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen Kraftfahrzeugscheibe gelöst.
-
Gemäß der vorliegenden Erfindung weist eine Kraftfahrzeugscheibe eine Sollbruchstelle auf, die als eine Sicherheitseinrichtung für einen Fußgängerschutz dient.
-
Insbesondere ist die Sollbruchstelle der Kraftfahrzeugscheibe derart ausgelegt, dass sie Anforderungen für einen Fußgängerschutz erfüllt.
-
Eine Sollbruchstelle ist eine Stelle, die ein Brechen der Fahrzeugscheibe begünstigt. Insbesondere für den Fall, in dem ein Fußgänger auf die Kraftfahrzeugscheibe trifft, ist die Sollbruchstelle derart ausgelegt, dass ein Brechen der Kraftfahrzeugscheibe eingeleitet wird. Das Brechen der Kraftfahrzeugscheibe führt dazu, dass die Kraftfahrzeugscheibe weniger hart ist und einen geringeren Widerstand gegenüber dem auftreffenden Fußgänger bildet.
-
Gemäß der vorliegenden Erfindung hat die Kraftfahrzeugscheibe bevorzugt die Sollbruchstelle derart ausgebildet, dass in einem Einbauzustand der Kraftfahrzeugscheibe in einem Kraftfahrzeug ein vorgegebener HIC-Wert nicht überschritten wird.
-
Der HIC-Wert steht für „Head Injury Criterion” und wird auch als Kopfverletzungsfaktor oder Kopfbelastungswert bezeichnet. Der HIC-Wert ist dimensionslos und dient als Kriterium zur Bewertung von Kopfverletzungen in Folge eines Fahrzeugunfalls, wobei ein bestimmtes Zeitintervall beim Auftreffen des Kopfes betrachtet wird. Der HIC-Wert ist ein gebräuchlicher Standartwert hierfür.
-
Der vorgegebene HIC-Wert ist demnach ein HIC-Wert, der Anforderungen an den Fußgängerschutz durch gesetzliche Anforderungen oder anderweitig vorgegebene Kriterien erfüllt.
-
Ein Beispiel für einen vorgegebenen HIC-Wert ist ein Wert von 650, der durch des Prüfunternehmen Euroncap derzeit als höchste Sicherheitsstufe im Personenschutz in Europa festgelegt ist. Ein weiteres Beispiel ist ein HIC-Wert von 600, der eine Auslegungsgrundlage mit zusätzlicher Sicherheit bilden kann.
-
Die Sollbruchstelle kann derart ausgebildet sein, dass der vorgegebene HIC-Wert an jeder Stelle der Kraftfahrzeugscheibe erzielt wird.
-
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Kraftfahrzeugscheibe eine Verbundglasscheibe mit zumindest einer Außenlage und einer Innenlage. Die Außenlage und/oder die Innenlage können dabei aus Glas ausgebildet sein.
-
Zwischen Außenlage und Innenlage kann sich eine Zwischenschicht befinden. Die Zwischenschicht kann beispielsweise eine transparente Kunststofffolie sein.
-
Bevorzugt hat die Kraftfahrzeugscheibe mit der Außenlage und der Innenlage die Sollbruchstelle an einer inneren Oberfläche der Außenlage und/oder einer äußeren Oberfläche der Innenlage ausgebildet.
-
Bevorzugt ist die Sollbruchstelle der Kraftfahrzeugscheibe gemäß der vorliegenden Erfindung durch Nachbearbeitung einer Oberfläche der Kraftfahrzeugscheibe ausgebildet.
-
Dies bedeutet, dass die Sollbruchstelle nach dem eigentlichen Herstellungsprozess der Kraftfahrzeugscheibe, beispielsweise der jeweiligen Lage aus Glas, in die Oberfläche der Fahrzeugscheibe, beispielsweise in die jeweilige Lage aus Glas, eingebracht wurde.
-
Der Begriff Nachbearbeitung bezieht sich damit zumindest auf eine Bearbeitung nach dem eigentlichen Glasherstellungsschritt. Dies schließt nicht aus, dass die einzelnen Lagen der Kraftfahrzeugscheibe im Falle der Verbundglasscheibe erst nach dem Nachbearbeitungsschritt zusammengefügt werden.
-
Bevorzugt ist die Oberfläche der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugscheibe mechanisch nachbearbeitet.
-
Alternativ oder auch zusätzlich kann die Oberfläche der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugscheibe chemisch nachbearbeitet sein, um die Sollbruchstelle auszubilden.
-
Gemäß der vorliegenden Erfindung kann eine Sollbruchstelle auch bereits bei dem eigentlichen Herstellungsprozess der Kraftfahrzeugscheiben, insbesondere der jeweiligen Lagen aus Glas, in diese eingebracht werden.
-
Gemäß der vorliegenden Erfindung kann die Kraftfahrzeugscheibe eine Sollbruchstelle in Form zumindest einer Kerbe aufweisen, d. h. die Sollbruchstelle kann durch zumindest eine Kerbe ausgebildet sein. Die Kerbe unterbricht die im Wesentlichen ebene Oberfläche der Kraftfahrzeugscheibe und kann in einem μm-Bereich ausbildet sein. Zum Beispiel kann die Kerbe durch Anritzen der Kraftfahrzeugscheibe, insbesondere einer Glasoberfläche der Kraftfahrzeugscheibe, wie mit einem Glasschneidewerkzeug, durch Schleifen oder durch Fräsen eingebracht sein. Eine Oberfläche kann hierbei im Fall einer Verbundglasscheibe auch eine Oberfläche einer einzelnen Lage aus Glas sein, die an eine andere Lage angefügt wird. Alternativ kann die Kerbe auch schon bei einem Glasherstellungsschritt in die Kraftfahrzeugscheibe eingebracht werden.
-
Selbstverständlich können auch mehrere Kerben ausgebildet sein. Mehrere Kerben können in zusammenhängender Form, beispielsweise in sich kreuzender Form oder in sich verzweigender Form, oder auch in nicht zusammenhängender Form in der Kraftfahrzeugscheibe ausgebildet sein.
-
Die Kerbe kann/die Kerben können in geeigneter geometrischer Form hinsichtlich ihres Querschnitts ausgebildet sein. Fernen kann die Kerbe/können die Kerben in geeigneter Breite und Länge ausgebildet sein.
-
Die Kerbe ist insbesondere derart eingebracht, dass sie eine sogenannte Kerbwirkung an der Kraftfahrzeugscheibe erzielt, so dass die Kerbe eine Sollbruchstelle darstellt, die als Ausgangspunkt einer Rissausbreitung dienen kann.
-
Bei der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugscheibe ist die Sollbruchstelle bevorzugt nicht sichtbar ausgebildet.
-
Somit wirkt die Sollbruchstelle nicht einschränkend auf das Sichtfeld eines Fahrzeuginsassen.
-
In dem Fall, in dem die Sollbruchstelle eine Kerbe ist, kann diese mit einem Material, z. B. einem Kunststoff, gefüllt sein, dass einen gleichen oder ähnlichen Brechungsindex wie ein Material, z. B. Glas, der Fahrzeugscheibe, insbesondere der jeweiligen Lage, aufweist, so dass die Kerbe nicht sichtbar ist.
-
Durch Angrenzung zweier Materialen mit gleichem oder ähnlichem Brechungsindex ist der Materialübergang im Bereich der Kerbe für das menschliche Auge nicht sichtbar. Insbesondere bei Vorhandensein der Zwischenschicht bestehend aus der Kunststofffolie kann die Kunststofffolie wegen des Brechungsindex von Glas der Außenlage bzw. Innenlage und des Brechungsindex von Kunststoff der Kunststofffolie, die ungefähr gleich sind, dazu beitragen, dass die Sollbruchstelle nicht sichtbar ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kunststofffolie die Kerbe durch Gegeneinanderdrücken der Innenlage und der Außenlage ausfüllen kann. Die Kerben können auch auf andere Art und Weise mit einem geeigneten Material gefüllt sein.
-
Bevorzugt ist die Kraftfahrzeugscheibe eine Frontscheibe oder Windschutzscheibe für ein Kraftfahrzeug.
-
Die Frontscheibe ist hinsichtlich des Fußgängerschutzes besonders relevant.
-
Die Sollbruchstelle gemäß der vorliegenden Erfindung ist derart ausgebildet, dass die Kraftfahrzeugscheibe alle anderen Anforderungen erfüllt. Diese Anforderungen können beispielsweise eine Verklebung mit einer Karosserie und einer damit verbundenen Versteifung der Karosserie, eine Wärme- und Geräuschdämmung, eine Beständigkeit der Scheibenoberfläche, eine Integration einer Anzeige in der Scheibe usw. betreffen.
-
Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in Einzelheiten beschrieben.
-
Gemäß dem Ausführungsbeispiel hat ein Kraftfahrzeug eine Frontscheibe aus Verbundglas. Die Frontscheibe hat eine Außenlage und eine Innenlage und eine Folie, die zwischen der Außenlage und der Innenlage angeordnet ist. Die Außenlage und die Innenlage bestehen aus Glas und die Zwischenlage, d. h. die Folie, besteht aus Kunststoff. Die Sollbruchstelle ist an einer Innenseite der Außenlage, d. h. der Seite der Außenlage, die der Folie zugewandt ist, ausgebildet.
-
Alternativ ist die Sollbruchstelle gemäß dem Ausführungsbeispiel an der Innenseite der Außenlage sowie an einer Außenseite der Innenlage ausgebildet.
-
Durch Verkleben bzw. Anhaften der Folie mit der Außenlage bzw. der Innenlage ist die eingeritzte Sollbruchstelle nicht mehr sichtbar, da die Folie einen ähnlichen oder gleichen Brechungsindex aufweist, wie das Glas der Außenlage bzw. Innenlage der Frontscheibe.
-
Die Sollbruchstelle besteht aus mehreren zentral an der Innenseite der Außenlage der Frontscheibe eingebrachten sternförmigen Einritzungen, deren Mittelpunkt sich ungefähr in der Mitte der Scheibe befindet. Die Einritzungen, die erfindungsgemäße Kerben bilden, sind mechanisch in die Scheibenoberfläche eingebracht.
-
Die Sollbruchstelle ist derart ausgelegt, dass die Frontscheibe einen HIC-Wert von höchstens 600 aufweist, d. h. die Frontscheibe erfüllt in jedem Fall einen HIC-Wert von 600.
-
Gemäß einer Abwandlung des Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung sind an der Innenseite der Außenlage oder 1 und an der Außenseite der Innenlage Kerben in die Scheibe z. B. durch Fräsen eingebracht.
-
Die Kerben sind mit einem geeigneten Füllstoff, der einen gleichen oder ähnlichem Brechungsindex wie das Glas der Außenlage bzw. Innenlage aufweist, gefüllt, so dass die Kerben für das menschliche Auge nicht mehr sichtbar sind.