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Die Erfindung betrifft ein Anbaugerät für einen Bagger nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Anbaugerät zu schaffen, welches die Einsatzmöglichkeiten eines Baggers deutlich erweitert.
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Diese Aufgabe wird durch ein Anbaugerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben. Weitere für die Erfindung wichtige Merkmale finden sich in der nachfolgenden Beschreibung und in der Zeichnung, ohne dass hierauf jeweils explizit hingewiesen wird.
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Dank der Erfindung kann der Bagger auch die Funktion eines "Tankwagens" übernehmen und zum Transport eines beliebigen Mediums eingesetzt werden. Als Medium kommt vor allem Wasser in Frage, welches beispielsweise beim Einsatz anderer Anbaugeräte des Baggers, beispielsweise eines Anbauverdichters, einer Anbaufräse oder eines Anbaubohrers, zur Kühlung oder Schmierung benötigt wird. Grundsätzlich denkbar sind aber auch andere Medien, beispielsweise ein Kraftstoff, der zum Betrieb eines Anbaugeräts des Baggers benötigt wird, ein pulverförmiges Medium, welches zur Aufbereitung eines vom Bagger ausgehobenen Bodens benötigt wird, Farbstoff beispielsweise zur Markierung einer zu bearbeitenden Oberfläche und viele andere Medien, die in dem erfindungsgemäßen Mediumbehälter gespeichert werden können.
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Unter der "primären Baggerstruktur" wird erfindungsgemäß ausdrücklich jene Struktur des Baggers verstanden, die nicht der Baggerarm ist, also beispielsweise dessen Chassis. Der Mediumbehälter ist also nicht im unmittelbaren Gefahren-Arbeitsbereich eines anderen Anbaugeräts, welches am Baggerarm befestigt ist, angeordnet, und daher geschützt vor Beschädigungen. Auch ist er weniger durch Schwingungen beziehungsweise Vibrationen eines am Ende des Baggerarms angeordneten Anbaugeräts beeinträchtigt. Die Anbringung an der primären Baggerstruktur gestattet darüber hinaus ein großes Volumen des Mediumbehälters, so dass eine große Menge an Medium gespeichert werden kann, so dass eine Nachfüllung nur in relativ langen Zeitabständen erforderlich ist.
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Vorteilhafterweise weist der Mediumbehälter einen Abgabeschlauch zur Abgabe des Mediums auf. Dies ist eine äußerst preisgünstige und einfach zu realisierende Möglichkeit, um das Medium an einen vom Mediumbehälter entfernten Ort zu transportieren. Gegebenenfalls kann sogar ein handelsüblicher Wasserschlauch als Abgabeschlauch eingesetzt werden.
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In Weiterbildung hierzu wird vorgeschlagen, dass der Mediumbehälter eine vorzugsweise in seinem Inneren angeordnete Aufwickeleinrichtung für den Abgabeschlauch aufweist, die eine Vorspanneinrichtung zur mindestens zeitweisen Vorspannung des Abgabeschlauchs in Aufwickelrichtung umfasst. Durch eine Anordnung im Inneren des Mediumbehälters wird die Aufwickeleinrichtung vor äußeren Einflüssen und somit vor Beschädigungen geschützt. Durch die Aufwickeleinrichtung wird der Abgabeschlauch sicher und vor äußeren Einflüssen geschützt aufbewahrt, wenn er nicht benötigt wird. Die Vorspanneinrichtung zur Vorspannung des Abgabeschlauchs in Aufwickelrichtung erleichtert das Aufwickeln des Schlauches, wenn der Mediumbehälter außer Betrieb ist, und sie sorgt dafür, dass der Abgabeschlauch im Betrieb des Mediumbehälters ständig oder unter bestimmten Betriebsbedingungen unter einer Zugspannung steht, so dass er nach Möglichkeit nicht auf dem Boden streift und auch das Risiko, dass er bei einer Bewegung des Baggers an einem Hindernis einhängt, reduziert ist. Als Vorspanneinrichtung kommt im einfachsten Fall eine Feder in Frage. Möglich ist aber auch ein Elektromotor, der während des Betriebs des Mediumbehälters leicht bestromt wird und so die besagte Zugspannung auf den Abgabeschlauch aufbringt.
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Besonders platzsparend kann die Aufwickeleinrichtung ausgestaltet werden, wenn sie eine Aufwickeltrommel mit vertikaler oder horizontaler Drehachse aufweist. Im einfachsten Fall kann für die Aufwickeleinrichtung sogar ein handelsüblicher und beispielsweise aus der Gartentechnik bekannter Schlauchaufroller eingesetzt werden. Aus dem Inneren des Mediumbehälters wird der Abgabeschlauch vorteilhafterweise durch eine Öffnung nach außen geführt, die mit gegenüberliegenden Rollen ausgestattet ist, zwischen denen der Schlauch geführt ist. Hierdurch wird ein Verklemmen des Schlauchs verhindert, und ebenso wird das Eindringen von Schmutz in das Innere des Mediumbehälters im Bereich der Aufwickeleinrichtung verhindert.
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Bevorzugt ist, wenn der Abgabeschlauch an seinem Ende eine Kupplung zum Anschluss an ein an einem Baggerarm befestigtes Baggeranbaugerät, beispielsweise eine Anbaufräse, einen Anbauverdichter, oder einen Anbaubohrer aufweist, oder eine Kupplung zum Anschluss einer Sprühlanze. Denkbar ist aber auch, dass an dem Mediumbehälter ein ganz einfacher Wasserhahn angeordnet ist, der die Entnahme des gespeicherten Mediums gestattet.
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Eine gleichbleibende und vom Füllstand unabhängige Abgabemenge wird gewährleistet, wenn der Mediumbehälter eine elektrische Fördereinrichtung für das abzugebende Medium aufweist. Auch hier können im Falle von Wasser als Medium beispielsweise einfache Wasserpumpen eingesetzt werden, wie sie im Handel erhältlich sind.
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Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Anbaugerätes zeichnet sich dadurch aus, dass die Befestigungseinrichtung zur Befestigung an einem Planierschild des Baggers angepasst ist. Ein solches Planierschild ist normalerweise am Chassis des Baggers, und dort auf dessen Vorderseite, angeordnet und gestattet es, mit dem Bagger klassische Planiertätigkeiten auszuüben. Ein solches Planierschild ist aufgrund der enormen Kräfte, die im normalen Betrieb auf es einwirken, ein außerordentlich stabiles Teil und eignet sich daher besonders gut zur Befestigung des Mediumbehälters. Vor allem dann, wenn der Mediumbehälter zur Versorgung eines am Baggerarm angeordneten Anbaugeräts vorgesehen ist, wird darüber hinaus die vom Mediumbehälter zum Anbaugerät zu überbrückende Distanz relativ kurz gehalten.
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In Weiterbildung hierzu wird vorgeschlagen, dass die Befestigungseinrichtung umfasst: mindestens ein unteres abragendes Stützelement, welches sich mit dem abragenden Ende in Einbaulage an der Vorderseite des Planierschildes abstützt, und mindestens ein oberes abragendes Hintergreifelement, welches am abragenden Ende einen Hintergreifabschnitt aufweist, mit dem es in Einbaulage einen oberen Rand des Planierschildes hintergreift. Der enorme Vorteil dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Anbaugeräts besteht darin, dass der Mediumbehälter am Bagger befestigt werden kann, ohne dass irgendwelche komplexen Montageschritte durchgeführt werden müssten. Vielmehr wird der Mediumbehälter mittels der Befestigungseinrichtung quasi an dem Planierschild eingehängt, wo er durch sein Eigengewicht sicher platziert bleibt. Sowohl die Befestigung des Mediumbehälters am Bagger als auch das Lösen des Mediumbehälters vom Bagger sind somit sehr einfach und rasch durchführbar. Darüber hinaus sind am Bagger keinerlei vorbereitende Maßnahmen erforderlich, so dass ein mit einer solchen Befestigungseinrichtung ausgestatteter Mediumbehälter quasi an jedem Bagger problemlos befestigt werden kann.
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Dies gilt insbesondere dann, wenn das Stützelement und das Hintergreifelement zueinander starr sind, eine gemeinsame und im Wesentlichen horizontale Schwenkachse aufweisen, und in einer gemeinsamen und im Wesentlichen vertikalen Ebene angeordnet sind, und wenn das Hintergreifelement durch ein Zugelement an einem Zentralabschnitt des Mediumbehälters abgespannt ist. In diesem Fall ist der Zentralabschnitt des Mediumbehälters gegenüber der Befestigungseinrichtung schwenkbar gehalten, so dass er unabhängig von der geometrischen Ausgestaltung des Baggerschildes in eine gewünschte horizontale Lage gebracht werden kann.
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Dies gilt nochmals mehr dann, wenn das Stützelement und das Hintergreifelement längenverstellbar sind, und wenn gegebenenfalls für das Zugelement am Zentralabschnitt eine Mehrzahl von Befestigungspunkten vorgesehen ist. In diesem Fall kann die Befestigungseinrichtung an unterschiedlichste Arten von Baggerschilden angepasst werden, was den Umfang der Einsatzmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Mediumbehälters nochmals deutlich erweitert. Dabei versteht sich, das äquivalent zu einer Mehrzahl von Befestigungspunkten am Zentralabschnitt auch ein einziger Befestigungspunkt ist, jedoch eine Mehrzahl unterschiedlich langer Zugelemente.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Anbaugeräts zeichnet sich dadurch aus, dass der Mediumbehälter Angreifabschnitte zum Angreifen durch einen Radlader oder einen Gabelstapler aufweist. Hierdurch wird der Transport des Mediumbehälters zum Bagger und von diesem weg vereinfacht. Die Angreifabschnitte sind vorzugsweise auf der Vorderseite (also der in Einbaulage vom Bagger abgewandten Seite) des Mediumbehälters angeordnet. Zusätzlich oder alternativ können aber auch auf seiner Rückseite oder seitliche Angreifabschnitte vorhanden sein.
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Vorteilhaft ist auch, wenn das Anbaugerät eine Kupplungseinrichtung zum Ankuppeln an ein Hydrauliksystem des Baggers aufweist. Dies würde es gestatten, die Fördereinrichtung oder ggf. auch die Vorspanneinrichtung hydraulisch anzutreiben.
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Nachfolgend wird eine Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung eines einen Mediumbehälter bildenden Anbaugeräts von schräg hinten;
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2 eine perspektivische Darstellung des Mediumbehälters von 1 von schräg vorne;
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3 eine Darstellung des Mediumbehälters von 1 von unten; und
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4 eine Darstellung des Mediumbehälters von 1 von der Seite.
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Ein Anbaugerät für einen Bagger in Form eines Mediumbehälters trägt in der Zeichnung insgesamt das Bezugszeichen 10. Es umfasst einen kastenförmigen Zentalabschnitt 12 und eine Befestigungseinrichtung 14. Die Befestigungseinrichtung 14 dient in noch näher darzustellender Art und Weise zur Befestigung an einem in 1 nur teilweise gezeichneten Planierschild 16 eines weiter nicht gezeichneten Baggers. Das Planierschild 16 gehört zu einer "primären" Baggerstruktur, im Gegensatz beispielsweise zu einem Baggerarm.
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Der Zentralabschnitt 12 des Mediumbehälters 10 ist fast vollständig als Bevorratungsraum für ein Medium, vorliegend Wasser, ausgebildet. Als weitere zu speichernde Medien kommen aber auch beispielsweise Kraftstoff oder ein pulverförmiges Medium in Frage. Wie aus 2 ersichtlich ist, weist der Zentralabschnitt 12 auf seiner dort sichtbaren Vorderseite eine Öffnung 18 auf, durch die ein Abgabeschlauch 20 zur Abgabe des im Mediumbehälter 10 gespeicherten Mediums hindurchgeführt ist. Hierzu verfügt die Öffnung 18 oben und unten jeweils über eine profilierte Führungsrolle 22, zwischen denen der Abgabeschlauch 20 geführt ist. An seinem abragenden Ende ist der Abgabeschlauch 20 mit einem beispielsweise an einem Baggerarm des Baggers angeordneten Anbaugerät verbunden, bei dem es sich beispielsweise um eine Anbaufräse, einen Anbauverdichter, oder einen Anbaubohrer handeln kann. Dieses Anbaugerät ist in 2 durch einen gestrichelten Kasten 24 angedeutet. Auf diese Weise kann diesem Anbaugerät 24 beispielsweise Wasser zu Kühlungs- und Schmierungszwecken zugeführt werden. Denkbar ist aber auch, dass am Ende des Abgabeschlauches 20 einfach eine Sprühlanze befestigt ist, mit der beispielsweise Reinigungsarbeiten durchgeführt werden können.
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In einem kleinen, vom Speichervolumen des Zentralabschnitts 12 abgetrennten Abschnitt des Mediumbehälters 10 ist eine Aufwickeleinrichtung 26 für den Abgabeschlauch 20 angeordnet, die eine Aufwickeltrommel 28 mit vertikaler Drehachse umfasst. Die Aufwickeleinrichtung 26 umfasst ferner in Form einer Feder 32 eine auf die Aufwickeltrommel 28 wirkende Vorspanneinrichtung, durch die der Abgabeschlauch 20 in Aufwickelrichtung (Pfeil 34 in 2) vorgespannt wird. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Abgabeschlauch 20 nicht nach unten durchhängt, somit nicht auf dem Boden schleift oder sogar an einem Hindernis einhakt, und durch die Aufwickeleinrichtung 26 wird die Bewegungsfreiheit des Baggerarms gewährleistet, ohne dass die Verbindung zwischen dem dort angeordneten Anbaugerät 24 und dem Mediumbehälter 10 unterbrochen wird. Die Vorspanneinrichtung 32 kann auch eine nicht gezeichnete ein- und ausschaltbare Einrichtung (bspw. eine Rasteinrichtung) aufweisen, durch die die in Aufwickelrichtung wirkende Kraft ausgeschaltet werden kann. Dies ist in manchen Betriebssituationen vorteilhaft, beispielsweise dann, wenn der Abgabeschlauch 20 für Reinigungsarbeiten eingesetzt wird, beim Befüllen des Mediumbehälters 10 über den Abgabeschlauch 20, oder beim Befüllen eines anderen Behälters über den Abgabeschlauch.
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Zu dem Mediumbehälter 10 gehört ferner eine elektrische Fördereinrichtung in Form einer Elektropumpe 36, mit der das im Mediumbehälter 10 gespeicherte Wasser zum Anbaugerät 24 gefördert wird.
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Nun wird die Befestigungseinrichtung 14 stärker im Detail und insbesondere unter Bezugnahme auf die 1 und 4 beschrieben: die Befestigungseinrichtung 14 umfasst zwei horizontal voneinander beabstandete und identische Abschnitte 14a und 14b. Der Einfachheit halber wird nachfolgend nur der Abschnitt 14b erläutert. Auf der Rückseite des Zentralabschnitts 12 sind zwei Rippen 38 befestigt, zwischen denen eine im Wesentlichen horizontale Schwenkachse 40 gelagert ist. Auf die Schwenkachse ist ein Winkelelement 42 schwenkbar gelagert, welches ein in der gezeigten Einbaulage unteres abragendes Stützelement 44 und ein in Einbaulage oberes abragendes Hintergreifelement 46 aufweist. Die Längsachsen von Stützelement 44 und Hintergreifelement 46 sind zueinander starr und schließen einen Winkel A von ungefähr 110° ein. Beide Elemente 44 und 46 liegen nin derselben vertikalen Ebene. Das Stützelement 44 ist zweiteilig mit einem Rohrstutzen 48 und einer in dem Rohrstutzen 48 aufgenommenen Stützstange 50. Die axiale Position der Stützstange 50 relativ zum Rohrstutzen 48 ist veränderbar und kann durch einen entsprechenden Splint 52 festgelegt werden. Auf diese Weise ist die Länge des Stützelements 44 in Stufen verstellbar.
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Das Hintergreifelement 46 ist ebenfalls zweiteilig mit einem Rohrstutzen 54 und einer in diesem geführten Hintergreifstange 56 mit einem abgewinkelten Hintergreifabschnitt 58. Auch hier kann die axiale Position der Hintergreifstange 56 relativ zum Rohrstutzen 54 in Stufen verändert und durch einen Splint 60 festgelegt werden.
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Auf der Oberseite der Hintergreifstange 56 ist eine Befestigungsöse 62 angeordnet, in der ein seilartiges Zugelement 64 befestigt ist. Das andere Ende des Zugelements 64 ist an einem von mehreren Befestigungspunkten 66 am Zentralabschnitt 12 gehalten.
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Zur Befestigung des Mediumbehälters 10 am Planierschild 16 werden zuerst, abhängig von der spezifischen Geometrie des Planierschilds 16, die Stützstange 50 relativ zum Rohrstutzen 48 und die Hintergreifstange 56 relativ zum Rohrstutzen 54 positioniert. Ebenso wird das Zugelement 64 an einem entsprechenden Befestigungspunkt 66 der Mehrzahl der Befestigungspunkte befestigt. Dann wird der Mediumbehälter 10 beispielsweise von einem Radlader (nicht dargestellt) an auf der Vorderseite vorhandenen Angreifabschnitten 68 angehoben und an das Planierschild 16 gebracht. Dort wird er zunächst oberhalb vom Planierschild 16 positioniert und dann abgesenkt, so dass der Hintergreifabschnitt 58 einen oberen Rand 70 des Planierschilds 16 hintergreift. Beim Absenken kommt das abragende Ende des Stützelements 44 an einer Vorderseite 72 des Planierschilds 16 in Anlage. Nun kann der Radlader die Angreifabschnitte 68 freigeben. Das Kippmoment des Zentralabschnitts 12 relativ zur Befestigungseinrichtung 14 wird von den Zugelementen 64 aufgenommen. Auf diese Weise ist der Mediumbehälter 10 sicher am Planierschild 16 gehalten, ohne dass am Planierschild 16 irgendwelche speziellen Vorkehrungen zu treffen sind.
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Der Fachmann erkennt ohne Weiteres, dass der dargestellte Mediumbehälter 10 eine äußerst variable Befestigungseinrichtung 14 aufweist, mit der er an verschiedensten Trägergeräten befestigt ("angehängt") werden kann. Ferner versteht es sich, dass der Mediumbehälter 10 mit einer in der vorliegenden Zeichnung nicht dargestellten Füllstandsanzeige versehen werden kann. Vorteilhaft ist es ferner, wenn der Mediumbehälter 10 ein kleines Abteil in Form eines Stauraums beispielsweise für Werkzeuge aufweist. Ferner ist vorstellbar, dass der Mediumbehälter 10 eine elektrische Stromzuführung in Form eines Kabels aufweist, welches in ähnlicher Weise wie der Abgabeschlauch 20 unter zumindest zeitweiser Zugspannung mit dem Zentralabschnitt 12 verbunden ist. Ferner ist denkbar, den Mediumbehälter 10 alternativ oder zusätzlich zur Befestigungseinrichtung 14 hydraulisch mit dem Bagger zu koppeln, beispielsweise über eine hydraulische Schnellkupplung oder ein hydraulisches Schnellwechselsystem, welche(s) den Mediumbehälter mit einer Hydraulikanlage des Baggers verbindet. Dies würde es gestatten, die Fördereinrichtung oder ggf. auch die Vorspanneinrichtung hydraulisch anzutreiben.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202005006059 U1 [0002]
- DE 102006061398 A1 [0002]
- DE 102008006211 A1 [0002]
- DE 102009018490 A1 [0002]