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DE102011078636A1 - Überlastauslöser, insbesondere für einen Leistungsschalter - Google Patents

Überlastauslöser, insbesondere für einen Leistungsschalter Download PDF

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DE102011078636A1
DE102011078636A1 DE102011078636A DE102011078636A DE102011078636A1 DE 102011078636 A1 DE102011078636 A1 DE 102011078636A1 DE 102011078636 A DE102011078636 A DE 102011078636A DE 102011078636 A DE102011078636 A DE 102011078636A DE 102011078636 A1 DE102011078636 A1 DE 102011078636A1
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Xaver Laumer
Bernhard RÖSCH
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Siemens Corp
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Überlastauslöser (1), insbesondere für einen Leistungsschalter mit einem Metallstreifen (2) aus mindestens zwei unterschiedlichen Metallarten, um welchen ein Heizleiter (3) gewickelt ist. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die mechanische und elektrische Anbindung des Metallstreifens (2) vollständig oder teilweise getrennt ausgeprägt ist, so dass bei vollständiger Ausprägung kein Strom über die mechanische Anbindung des Metallstreifens (2) fließt und bei teilweiser Ausprägung ein Teil des Stroms über die mechanische Anbindung fließt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Überlastauslöser, insbesondere für einen Leistungsschalter mit einem Metallstreifen aus mindestens zwei unterschiedlichen Metallarten, um welchen ein Heizleiter gewickelt ist.
  • Die technischen Eigenschaften von Motor beziehungsweise Leistungsschutzgeräten bestehen unter Anderem darin, die Temperatur mittels gewickeltem Thermobimetall zu erfassen, die in den Strom führenden Zuleitungen zu überwachenden elektrischen Verbraucher angeordnet sind.
  • In elektromechanischen Schutzgeräten, insbesondere in Leistungsschaltern, werden Bimetall- beziehungsweise Trimetallstreifen als Überlastauslöser verwendet. Um die gewünschten Auslösecharakteristiken zu erreichen, weisen die Metallstreifen in der Regel entweder eine Heizwicklung oder ein Heizpaket auf.
  • Bei Heizwicklungen handelt es sich um Metalldrähte oder Bänder, die um den Bimetallstreifen gewickelt sind. Zwischen Bimetallstreifen und Heizwicklung befindet sich ein elektrischer Isolator, zum Beispiel Glasseidengewebe, um einen Kurzschluss der einzelnen Heizleiterwicklungen zum Bimetallstreifen zu verhindern. Am oberen Ende des Bimetallstreifens sind Heizleiter und Bimetall miteinander verschweißt.
  • In elektromechanischen Schutzgeräten werden demgemäß Thermobimetallstreifen eingesetzt. Sind diese Strom durchflossen, das heißt direkt beheizt, so müssen sie im Gerät nicht nur mechanisch sondern auch elektrisch angebunden werden. Diese beiden Anbindungen werden mit einer Schweißung zwischen dem Thermobimetallstreifen und dem Metallteil realisiert. Mit diesem Metallteil wird der Thermobimetallstreifen im Gerät fixiert. Gleichzeitig wird der Strom über das Metallteil zum Thermobimetallstreifen herangeführt.
  • Bei Geräten für höhere Ströme wurde das oben beschriebene Problem aus Geräteerwärmung einerseits und fertigungs- und gerätetechnischen Hindernissen andererseits dadurch gelöst, dass für das Metallteil Kupfer plattierte Stahlwerkstoffe verwendet werden. Dieser Werkstoff kann mit den Thermobimetallstreifen unter bestimmten Voraussetzungen gut verschweißt werden. Auf Grund des Stahlanteils ist der Werkstoff zum einen ferromagnetisch und kann damit in den magnetischen Kreis eines Kurzschlussauslösers integriert werden. Zum Anderen liefert der Stahlanteil auch die geforderte Steifigkeit für das Metallteil. Die Dicke der Kupferplattierung wird dabei so gewählt, dass der Widerstand des Metallteils, und damit dessen Erwärmung im Betrieb des Geräts, auf das geforderte Maß sinkt.
  • Wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist der Einsatz von Kupfer plattierten Stahlbändern zur Herstellung der Metallteile nur bis zu einer bestimmten Grenze. Eine wirtschaftliche Begrenzung findet sich im Materialpreis, der ca. doppelt so hoch ist wie der für reine Kupferbänder gleicher Abmessung. Zusätzlich verteuernd wirkt in diesem Zusammenhang, dass die Stanzabfälle als Mischmetallschrot nur geringe Erlöse erzielen. Damit ergibt sich der wirtschaftliche Zwang, konstruktiv den Einsatz dieses Materials im Gerät und den anfallenden Stanzabfall zu minimieren. Technisch begrenzt wird die Verwendung des Kupfer plattierten Stahlwerkstoffs bezogen auf den Strombereich der Geräte nach oben hin dadurch, dass mit steigendem Strombereich auch die Dicke der Kupferplattierung zunehmen muss. Gleichzeitig soll die Gesamtblechdicke des Materials jedoch gleich bleiben, damit keine separaten Fertigungsmittel wie Stanz-Biegewerkzeuge, Teilzuführungen, Montagevorrichtungen oder Schweißaufnahmen benötigt werden. Dies hat zur Folge, dass der Stahlanteil im Material abnimmt. Dies führt ab einer bestimmten Grenze zu Problemen beim Verbinden von Metallteil und Thermobimetallstreifen. Weiterhin verliert das Metallteil an benötigter Steifigkeit zur ausreichenden mechanischen Fixierung des Thermobimetallstreifens. Bei Geräten mit Kurzschlussauslösern wie zum Beispiel Leistungsschaltern, bewirkt der geringe Stahlanteil im Metallteil eine verringerte Funktion im Magnetkreis der Auslöserspule.
  • Demgemäß besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, einen Überlastauslöser zu schaffen, der insbesondere für höhere Strombereiche einen optimierten Wärmehaushalt ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Überlastauslöser mit den Merkmalen des Patenanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander eingesetzt werden können, sind der Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Überlastauslöser, insbesondere für einen Leistungsschalter gelöst mit einem Metallstreifen aus mindestens zwei unterschiedlichen Metallarten, um welchen ein Heizleiter gewickelt ist. Die Erfindung zeichnet sich dabei dadurch aus, dass die mechanische und elektrische Anbindung des Metallstreifens vollständig oder teilweise getrennt ausgeprägt ist, so dass bei vollständiger Ausprägung kein Strom über die mechanische Anbindung des Metallstreifens fließt und bei teilweiser Ausprägung ein Teil des Stroms über die mechanische Anbindung fließt.
  • Die erfindungsgemäße Lösung besteht hier also darin, dass die mechanische und die elektrische Anbindung des Metallstreifens, insbesondere des Thermobimetallstreifens, getrennt werden. Dadurch lässt sich zum Einen ein optimierter Wärmehaushalt bewerkstelligen und zum Anderen sowohl fertigungs- als auch gerätetechnische Vorteile erzielen. Erfindungsgemäß kann die Trennung von mechanischer und elektrischer Anbindung vollständig oder teilweise ausgeprägt sein. Bei einer vollständigen Ausprägung fließt kein Strom über die mechanische Anbindung des Thermobimetallstreifens, bei teilweiser Ausprägung fließt ein Teil des Stroms über die mechanische Anbindung. Durch die erfindungsgemäße Trennung der beiden Anbindungen wird der Zwang zu einem Kompromiss aus mechanischen und elektrischen Forderungen aufgehoben. Die jeweilige Anbindung kann damit optimiert werden.
  • Die mechanische Anbindung und damit die Fixierung des Thermobimetallstreifens im Gerät erfolgt vorzugsweise über ein einfaches Stahlteil. Die Schweißung zwischen dem Stahlteil und dem Thermobimetallstreifen ist auf Grund der Werkstoffpaarung auf einfache Weise möglich. Über die Schweißung fließt kein Strom beim Betrieb des Geräts. Über das Stahlteil wird der Thermobimetallstreifen im Oberteil des Leistungsschalters exakt mechanisch fixiert.
  • Die elektrische Anbindung des Thermobimetallstreifens wird erfindungsgemäß direkt ausgeführt, das heißt ohne Stromführung über das Metallteil, das den Thermobimetallstreifen mechanisch anbindet. Die Stromführung in der Strombahn des Schaltgeräts erfolgt in der Regel über einen Kupferleiter. Dieser wird erfindungsgemäß direkt mit dem Thermobimetallstreifen verbunden. Kupferleiter mit kleinem Querschnitt können direkt mit dem Thermobimetallstreifen verschweißt werden. Kupferleiter mit großem Querschnitt können nicht ohne Weiteres mit dem Thermobimetallstreifen verschweißt werden. Kupferleiter mit großem Querschnitt können an den Thermobimetallstreifen unter bestimmten Bedingungen gelötet werden. Dies kann mit einem dafür geeigneten Flussmittel und Lot erfolgen.
  • Ein anderer Weg zum Löten der Kupferleitung an den Thermobimetallstreifen besteht darin, vorab wenigstens partiell eine mit einem nacharbeitsfreien Lot lötbare Oberfläche auf dem Thermobimetallstreifen zu erzeugen. Dort kann der Kupferleiter dann angelötet werden. Zur Erzeugung solcher lötbarer Oberflächen auf dem Thermobimetallstreifen gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Bei Trimetallstreifen befindet sich im inneren eine Kupferseele, die freigelegt werden kann, die Oberfläche von Trimetallstreifen kann bis zur Kupferseele umgeschmolzen werden, es kann ein geeignetes Plättchen aufgeschweißt werden oder die Oberfläche des Thermobimetalls kann verkupfert werden.
  • Bei Schaltgeräten für höhere Strombereiche werden fast ausschließlich so genannte Trimetalle zur Herstellung des Metallstreifens verwendet. Diese Trimetalle weisen eine Kupferseele auf, welche zwischen der Aktiv- und der Passivseite angeordnet ist. Durch partielles Abtragen der Aktiv- oder Passivseite kann die Kupferseele zum Beispiel durch Fräsen, Räumen, Schleifen oder andere Fertigungsverfahren freigelegt werden. Damit entsteht eine Kupferoberfläche.
  • Wird die Oberfläche des Trimetalls ausreichend stark umgeschmolzen, so wird Kupfer aus der Kupferseele in der Aktiv- beziehungsweise Passivseite eingelagert. Dadurch befindet sich auch Kupfer an der Oberfläche, so dass dort gelötet werden kann. Das Umschmelzen kann beispielsweise durch einen Laserstrahl erfolgen.
  • Mit Hilfe eines Plättchens kann ebenfalls eine lötbare Oberfläche auf dem Thermobimetallstreifen erzeugt werden. Das Plättchen hat die Eigenschaft, dass es sowohl mit dem Thermobimetallstreifen schweißbar, als auch mit dem Kupferleiter lötbar ist. Dabei kann das Plättchen entweder aus einem homogenen Werkstoff, wie beispielsweise Messing oder Bronze bestehen oder aus einem mehrschichtigen Werkstoff wie zum Beispiel Kupfer beschichteter Stahl. Im Fall von Kupfer beschichtetem Stahl wird das Plättchen mit der Stahlseite an den Thermobimetallstreifen geschweißt. Auf der außen liegenden Kupfer beschichteten Seite kann der Kupferleiter gelötet beziehungsweise anderweitig verbunden werden.
  • Durch eine vollständige oder partielle Verkupferung der Thermobimetalloberfläche kann eine lötbare Oberfläche erzeugt werden. Das Verkupfern kann dabei anhand unterschiedlicher Methoden erfolgen: Es ist möglich, das Ausgangsmaterial für die Thermobimetallstreifen mit Kupfer zu plattieren oder galvanisch mit mindestens 10µm Kupfer zu beschichten. Es ist auch möglich, die gestanzten Thermobimetallstreifen vor dem Bewickeln galvanisch mit mindestens 10µm Kupfer zu beschichten. Denkbar ist auch, die gestanzten Thermobimetallstreifen vor dem Bewickeln durch so genanntes Kaltgasspritzen mit mindestens 10µm Kupfer zu beschichten.
  • Die vorliegende Erfindung besteht darin, die mechanische und elektrische Anbindung des Thermobimetallstreifens im Schaltgerät bei Strom durchflossenen Thermobimetallstreifen zu trennen. Dadurch ist es möglich, einen gut leitenden Werkstoff mit einem Thermobimetall direkt zu verbinden. Das Metallteil zur mechanischen Anbindung des Thermobimetallstreifens kann für seine mechanischen und magnetischen Funktionen optimiert werden. Es kann als kostengünstiges Stahl-Bauteil ausgeführt werden und eröffnet damit gleichzeitig die Möglichkeit einer steifen Fixierung des Thermobimetalls. Dies ist aus gerätetechnischer Sicht von Bedeutung. Für die Verbindung von Thermobimetallstreifen mit dem fixierenden Stahl-Bauteil kann das gut automatisierbare Laserschweißverfahren eingesetzt werden, wodurch die Herstellungskosten verringert werden. Da die Verbindung nicht Strom führend ist, bestehen geringere Anforderungen an den verschweißten Querschnitt. Dies wirkt sich fertigungstechnisch und wirtschaftlich positiv aus. Die praktisch direkte Stromführung in den Thermobimetallstreifen ohne Zwischenschaltung eines weiteren Metallteils leistet einen wichtigen Beitrag zur Minimierung des elektrischen Widerstands und damit der Erwärmung in der Strombahn außerhalb des Thermobimetallstreifens. Dies ist gerätetechnisch von großer Bedeutung, da auf Grund der vom Kunden gewünschten zunehmenden Leistungsdichte im Schaltgerät die Einhaltung der zulässigen Erwärmung eine Herausforderung darstellt. Die Trennung von mechanischer und elektrischer Anbindung des Thermobimetallstreifens im Schaltgerät ermöglicht die Einsparung von teurem Kupfer plattierten Material. Zudem kann die elektrische Anbindung verbessert werden. Damit ergeben sich größere verschweißte, Strom tragende Querschnitte, so dass die Sicherheit bei Kurzschlussströmen und Überlastströmen erhöht wird.
  • Weitere Vorteile und Ausführungen der Erfindung werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnung erläutert. Dabei zeigen schematisch:
  • 1 in einer Frontansicht einen Überlastauslöser aus einem Metallstreifen mit einer Heizleiterwicklung, insbesondere für einen Leistungsschalter mit einer mechanisch und elektrisch getrennten Anbindung des Metallstreifens;
  • 2 in einer Seitenansicht den Überlastauslöser nach 1;
  • 3 in einer Frontansicht einen Metallstreifen, insbesondere einen Trimetallstreifen mit frei liegender Kupferseele;
  • 4 in einer Seitenansicht den Metallstreifen nach 3;
  • 5 in einer Frontansicht einen Metallstreifen mit umgeschmolzener Oberfläche;
  • 6 in einer Seitenansicht den Metallstreifen nach 5;
  • 7 in einer Frontansicht einen Metallstreifen, insbesondere einen Thermobimetallstreifen mit aufgeschweißten Plättchen aus homogenem Werkstoff;
  • 8 in einer Seitenansicht den Metallstreifen nach 7;
  • 9 in einer Frontansicht einen Metallstreifen, insbesondere einen Thermobimetallstreifen mit aufgeschweißten Plättchen aus mehrschichtigem Werkstoff;
  • 10 in einer Seitenansicht den Metallstreifen nach 9.
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Überlastauslöser 1 mit einem Metallstreifen 2 und einer Heizleiterwicklung 3. Der Metallstreifen 2 ist vorzugsweise als Thermobimetallstreifen ausgebildet und ist mit der Heizleiterwicklung 3 über eine Schweißung 4 verbunden. Zwischen dem Metallstreifen 2 und der Heizleiterwicklung 3 ist eine Isolierhülse 5 angeordnet. Mechanisch ist der Metallstreifen 2 über ein Metallteil 6 fixiert. Elektrisch ist die Anbindung des Metallstreifens 2 über einen Stromleiter 7, insbesondere über einen Kupferleiter ausgebildet. Die Stromanbindung kann beispielsweise über ein aufgeschweißtes Plättchen 8 ausgebildet sein. Die Stromführung 9 verläuft über den Stromleiter 7 und das aufgeschweißte Plättchen 8 in den Metallstreifen 2.
  • In 2 ist der Überlastauslöser 1 nach 1 von der Seite dargestellt. Aus dieser Darstellung gehen die Verbindungspunkte für die mechanische Anbindung des Metallstreifens 2 an das Metallteil 6 mittels einer Schweißung 10 hervor sowie die elektrische Anbindung über die Schweißung beziehungsweise Lötung 11 zwischen dem Stromleiter 7 und dem aufgeschweißten Plättchen 8.
  • In 3 ist ein Metallstreifen 2, insbesondere ein Trimetallstreifen mit frei liegender Kupferseele 12 dargestellt. Bei Schaltgeräten für höhere Strombereiche werden fast ausschließlich so genannte Trimetalle zur Herstellung von Thermometallstreifen verwendet. Diese Trimetalle weisen eine Kupferseele auf, die zwischen der Aktiv- und der Passivseite des Trimetallstreifens angeordnet ist. Durch partielles Abtragen der Aktiv- oder Passivseite kann die Kupferseele durch Fräsen, Räumen, Schleifen oder andere Fertigungsverfahren freigelegt werden. Damit entsteht eine Kupferoberfläche.
  • In 4 ist der Metallstreifen 2 aus der 3 in einer Seitenansicht dargestellt. 4 zeigt den Metallstreifen 2 in einer Ausführungsform als Trimetallstreifen. Der Trimetallstreifen umfasst eine Passivseite 13, eine Aktivseite 14 sowie eine Kupferseele 15, die zwischen der Passivseite 13 und der Aktivseite 14 angeordnet ist. An einem Ende des Trimetallstreifens befindet sich eine von der Aktivseite 14 frei gelegte Stelle, die die frei liegende Kupferseele 12 darstellt.
  • In 5 ist der Metallstreifen 2 ebenfalls als Trimetallstreifen ausgebildet, der an einem Ende eine umgeschmolzene Oberfläche 16 aufweist. Wird die Oberfläche des Trimetalls ausreichend stark umgeschmolzen, so wird Kupfer aus der Kupferseele 15 in die Aktiv- 14 beziehungsweise Passiv-Seite 13 eingelagert. Dadurch befindet sich auch Kupfer an der Oberfläche, so dass dort gelötet werden kann. Das Umschmelzen kann beispielsweise durch einen Laserstrahl erfolgen.
  • In 6 ist der Metallstreifen 2 nach 5 in einer Seitenansicht dargestellt. Aus der Seitenansicht geht hervor, dass die Umschmelzung der Oberfläche des Trimetallstreifens bis in die Kupferseele hineinreicht.
  • 7 zeigt einen Metallstreifen 2, insbesondere einen Thermobimetallstreifen mit aufgeschweißten Plättchen 8. Mit Hilfe eines Plättchens kann eine lötbare Oberfläche auf dem Thermobimetallstreifen erzeugt werden. Das Plättchen hat die Eigenschaft, dass es sowohl mit dem Thermobimetallstreifen schweißbar, als auch mit dem Kupferleiter lötbar ist. Dabei kann das Plättchen 8 entweder aus einem homogenen Werkstoff wie beispielsweise Messing oder Bronze ausgebildet sein oder aus einem mehrschichtigen Werkstoff wie zum Beispiel Kupfer beschichteter Stahl. Im Fall von Kupfer beschichtetem Stahl wird das Plättchen 8 mit der Stahlseite an den Thermobimetallstreifen geschweißt. Auf der außen liegenden Kupfer beschichteten Seite kann der Kupferleiter gelötet beziehungsweise anderweitig verbunden werden.
  • In 8 ist eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels nach 7 mit einem Plättchen aus einem homogenen Werkstoff dargestellt.
  • In 9 ist ein Metallstreifen 2, insbesondere ein Thermobimetallstreifen mit aufgeschweißten Plättchen 17 aus einem mehrschichtigen Werkstoff dargestellt. Der mehrschichtige Werkstoff kann beispielsweise Kupfer beschichteter Stahl sein. Im Fall von Kupfer beschichtetem Stahl wird das Plättchen mit der Stahlseite an den Thermobimetallstreifen geschweißt. Auf der außen liegenden Kupfer beschichteten Seite kann der Kupferleiter gelötet beziehungsweise anderweitig verbunden werden. 10 zeigt diese Ausführungsform in einer Seitenansicht.
  • Die vorliegende Erfindung besteht darin, die mechanische und elektrische Anbindung des Thermobimetallstreifens im Schaltgerät bei Strom durchflossenen Thermobimetallstreifen zu trennen. Dadurch ist es möglich, einen gut leitenden Werkstoff mit einem Thermobimetall direkt zu verbinden. Das Metallteil zur mechanischen Anbindung des Thermobimetallstreifens kann für seine mechanischen und magnetischen Funktionen optimiert werden. Es kann als kostengünstiges Stahl-Bauteil ausgeführt werden und eröffnet damit gleichzeitig die Möglichkeit einer steifen Fixierung des Thermobimetalls. Dies ist aus gerätetechnischer Sicht von Bedeutung. Für die Verbindung von Thermobimetallstreifen mit dem fixierenden Stahl-Bauteil kann das gut automatisierbare Laserschweißverfahren eingesetzt werden, wodurch die Herstellungskosten verringert werden. Da die Verbindung nicht Strom führend ist, bestehen geringere Anforderungen an den verschweißten Querschnitt. Dies wirkt sich fertigungstechnisch und wirtschaftlich positiv aus. Die praktisch direkte Stromführung in den Thermobimetallstreifen ohne Zwischenschaltung eines weiteren Metallteils leistet einen wichtigen Beitrag zur Minimierung des elektrischen Widerstands und damit der Erwärmung in der Strombahn außerhalb des Thermobimetallstreifens. Dies ist gerätetechnisch von großer Bedeutung, da auf Grund der von Kunden gewünschten zunehmenden Leistungsdichte im Schaltgerät die Einhaltung der zulässigen Erwärmung eine Herausforderung darstellt. Die Trennung von mechanischer und elektrischer Anbindung des Thermobimetallstreifens im Schaltgerät ermöglicht die Einsparung von teurem Kupfer plattiertem Material. Zudem kann die elektrische Anbindung verbessert werden. Damit ergeben sich größere verschweißte, Strom tragende Querschnitte, so dass die Sicherheit bei Kurzschlussströmen und Überlastströmen erhöht wird.

Claims (9)

  1. Überlastauslöser (1), insbesondere für einen Leistungsschalter mit einem Metallstreifen (2) aus mindestens zwei unterschiedlichen Metallarten, um welchen ein Heizleiter (3) gewickelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanische und elektrische Anbindung des Metallstreifens (2) vollständig oder teilweise getrennt ausgeprägt ist, so dass bei vollständiger Ausprägung kein Strom über die mechanische Anbindung des Metallstreifens (2) fließt und bei teilweiser Ausprägung ein Teil des Stroms über die mechanische Anbindung fließt.
  2. Überlastauslöser (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanische Anbindung des Metallstreifens (2) durch Schweißung an ein Metallteil (6) ausgebildet ist.
  3. Überlastauslöser (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Anbindung über einen Stromleiter (7) ausgebildet ist.
  4. Überlastauslöser (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallstreifen (2) als Trimetallstreifen mit einer Kupferseele (15) ausgebildet ist, die zwischen einer Aktiv- beziehungsweise Passivseite (14, 13) angeordnet ist, wobei durch partielles Abtragen der Aktiv- beziehungsweise Passivseite (14, 13) die Kupferseele (15) freilegbar ist.
  5. Überlastauslöser (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der als Trimetallstreifen ausgebildete Metallstreifen (2) durch Umschmelzen der Oberfläche aus Aktiv- beziehungsweise Passivseite (14, 13) Kupfer aus der Kupferseele (15) in der Oberfläche aufweist beziehungsweise einlagert.
  6. Überlastauslöser (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Umschmelzen in Form einer Laserstrahl-Legierung ausgebildet ist.
  7. Überlastauslöser (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallstreifen (2) über ein sowohl schweißbares, als auch lötbares Plättchen (8) elektrisch anbindbar ist.
  8. Überlastauslöser (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Plättchen (8) aus Messing oder Bronze oder Kupfer beschichtetem Stahl ausgebildet ist.
  9. Überlastauslöser (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallstreifen (2) eine verkupferte Oberfläche aufweist.
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