-
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten einer Kamera durch eine Person gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Eine derartige Vorrichtung weist einen entlang einer ersten Erstreckungsrichtung längs erstreckten ersten Arm auf, der dazu ausgebildet ist, zum Halten der Kamera lösbar mit der Kamera verbunden zu werden, wobei der erste Arm ein erstes freies Ende aufweist, an dem eine Kinnanlagefläche vorgesehen ist, die zur Anlage an das Kinn der die Kamera bestimmungsgemäß mittels der Vorrichtung haltenden Person eingerichtet und vorgesehen ist, sowie einen vom ersten Arm abgehenden zweiten Arm, der sich entlang einer zweiten Erstreckungsrichtung erstreckt.
-
Eine derartige Vorrichtung ist aus der
US 2 952 200 A bekannt. Nachteilig an dieser Vorrichtung ist vor allem die relativ unflexible Handhabung, da eine zusätzliche Abstützung eines Armes über einen am Körper zu tragenden Harnisch sowie eine ungünstige Halteposition unmittelbar unterhalb des Kinns einer Person vorgesehen sind.
-
Eine weitere gattungsgemäße Einrichtung ist aus der
US 2 357 377 A bekannt.
-
Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zugrunde, eine Vorrichtung zum Halten einer Kamera zu schaffen, die einfach und flexibel handhabbar ist und gleichzeitig eine ruhige Kameraführung ermöglicht, so dass die Bilder beim Fotografieren oder Filmen, insbesondere beim Bewegen (Schwenken) der Kamera, nicht verwackeln.
-
Dieses Problem wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
-
Danach ist vorgesehen, dass der zweite Arm an einem freien Ende des zweiten Armes einen Griffbereich bzw. Griff aufweist, der dazu eingerichtet und vorgesehen ist, zum bestimmungsgemäßen Halten der Kamera mittels der Vorrichtung von der Person mit einer Hand umschlossen zu werden, wobei jener Griff entlang der ersten Erstreckungsrichtung von der Kinnanlagefläche beabstandet ist, also insbesondere nicht in vertikaler Richtung direkt unterhalb der Kinnanlagefläche angeordnet ist.
-
Dies ermöglicht mit Vorteil ein Halten der Kamera mit drei Haltepunkten, die ein stabilisierendes Dreieck aufspannen. Dabei wird der erste Haltepunkt von der gegen das Kinn einer Person gedrückten Kinnanlagefläche gebildet, der zweite Haltepunkt durch den mit einer Hand umgriffen Griffbereich und der dritte Haltepunkt durch das Stützen der Kamera bzw. des Kamerakörpers oder des Kameraobjektives mit der anderen Hand.
-
Dabei bietet gerade der Kinnanlagepunkt aufgrund des vergleichsweise hohen Gewichtes des menschlichen Kopfes im Vergleich zu handelsüblichen (digitalen) Kleinbildkameras (z.B. in Form einer digitalen Spiegelreflexkamera) eine ausreichende Trägheit zur Stabilisierung bzw. Ruhigstellung einer handgehaltenen Kamera.
-
Die Erfindung ermöglicht somit mit Vorteil das ruhige Führen und Ausrichten kleiner Kameras mit einer einfachen und flexibel einsetzbaren Vorrichtung zur Erzeugung wackelfreier Bilder bzw. Filme.
-
Die erste Erstreckungsrichtung, entlang der sich der erste Arm der Vorrichtung erstreckt, der die Kamera trägt, verläuft vorzugsweise parallel zur optischen Achse der Kamera.
-
Weiterhin schließt die erste Erstreckungsrichtung mit der zweiten Erstreckungsrichtung, entlang der sich der zweite Arm erstreckt, vorzugsweise einen Winkel ein, der größer oder gleich 90° ist, wobei insbesondere der zweite Arm samt Griffbereich von dem ersten Arm und vom Körper der die Vorrichtung bestimmungsgemäß haltenden Person wegläuft (bei einem Winkel größer 90°).
-
Weiterhin weist der zweite Arm bevorzugt eine Länge entlang der zweiten Erstreckungsrichtung auf, die es ermöglicht, dass sich der Griffbereich bei einer bestimmungsgemäß an das Kinn einer stehenden Person angelegten Kinnanlagefläche entlang der Vertikalen auf Höhe des Bauches und/oder des Thorax jener Person befindet, wobei der Griffbereich vorzugsweise im Wesentlichen eine Unterarmlänge vom Oberkörper der Person entfernt ist. Die Vorrichtung erlaubt also vorzugsweise das stabile Halten des Griffbereiches der Vorrichtung mit einem im Wesentlichen rechtwinklig angewinkelten Unterarm.
-
Um diesbezüglich die erfindungsgemäße Vorrichtung an unterschiedliche Gegebenheiten und Körpergrößen anpassen zu können, ist der zweite Arm vorzugsweise entlang der ersten Erstreckungsrichtung verschieblich am ersten Arm gelagert, so dass der zweite Arm aus einer ersten Position (kontinuierlich) entlang der ersten Erstreckungsrichtung in eine von der ersten Position verschiedene zweite Position verschiebbar ist, wobei der zweite Arm insbesondere in der jeweiligen Position am ersten Arm lösbar festlegbar ist.
-
Hierzu weist der erste Arm, insbesondere zum Verstellen des zweiten Armes entlang der ersten Erstreckungsrichtung, ein entlang der ersten Erstreckungsrichtung erstrecktes Langloch (Schlitz) zum Führen des zweiten Armes entlang des ersten Armes auf, wobei der zweite Arm vorzugsweise mittels einer durch das Langloch des ersten Armes und durch ein Loch des zweiten Armes geführten Schraube in der jeweiligen Position am ersten Arm lösbar festlegbar ist. Nach einem Lösen der Schraube (z.B. durch Lockern einer entsprechenden Mutter) ist also ein Verschieben des zweiten Armes entlang des ersten Armes möglich. Des Weiteren ist der zweite Arm bevorzugt in einem nicht am ersten Arm arretierten (festgelegten) Zustand, also z.B. bei gelockerter Schraube, um eine senkrecht zur ersten Richtung orientierte Schwenkachse bezüglich des ersten Armes verschwenkbar.
-
Die besagte Kinnanlagefläche ist zur besseren Anlage an das menschliche Kinn vorzugsweise konkav geformt, wobei die Kinnanlagefläche vorzugsweise an einem Kinnanlageelement ausgebildet ist, und zwar insbesondere als Oberfläche einer entsprechenden, am Kinnanlageelement ausgebildeten Polsterung. Bevorzugt ist das Kinnanlageelement zur Anpassung an die die erfindungsgemäße Vorrichtung verwendende Person derart lösbar am ersten Arm festlegbar, und zwar insbesondere über eine Schraube, die vorzugsweise durch ein Loch des Kinnanlageelementes und ein damit fluchtendes Loch des ersten Armes geführt ist, dass das Kinnanlageelement – bei entsprechend gelockerter Schraube – um eine senkrecht zur ersten Richtung orientierte Schwenkachse bezüglich des ersten Armes verschwenkbar ist.
-
Zum (lösbaren) Festlegen der Kamera am ersten Arm der Vorrichtung weist die Vorrichtung vorzugsweise einen Kameraträger auf, der bevorzugt entlang der ersten Erstreckungsrichtung verstellbar am ersten Arm festgelegt ist, so dass der Kameraträger (in einem nicht am ersten Arm arretierten Zustand) aus einer ersten Position (kontinuierlich) entlang der ersten Erstreckungsrichtung in eine von der ersten Position verschiedene zweite Position verstellbar ist, wobei der Kameraträger insbesondere in der jeweiligen Position am ersten Arm arretierbar ist, d.h., am ersten Arm lösbar festlegbar ist. Hierbei ist der Kameraträger bevorzugt mittels einer durch das Langloch des ersten Armes geführten Schraube in der jeweiligen Position am ersten Arm arretierbar bzw. lösbar festlegbar.
-
Weiterhin ist zum Führen des zweiten Armes bei der Verstellbewegung entlang des ersten Armes (neben dem besagten Langloch) ein erstes Führungsmittel vorgesehen, das einen entlang der ersten Erstreckungsrichtung verlaufenden ersten Führungsbereich aufweist, in dem das besagte Langloch des ersten Armes ausgebildet ist, wobei der Kameraträger eine entsprechende erste Nut aufweist, in die jener erste Führungsbereich des ersten Armes eingreift, so dass der Kameraträger beim Verschieben entlang der ersten Erstreckungsrichtung auf dem ersten Führungsbereich gleiten kann bzw. durch diesen geführt wird.
-
Im Einzelnen weist der Kameraträger vorzugsweise einen Fuß auf, über den der Kameraträger entlang der ersten Erstreckungsrichtung verstellbar am ersten Arm festgelegt ist, wobei insbesondere jene erste Nut des Kameraträgers, in die der erste Führungsbereich eingreift, an diesem Fuß ausgebildet ist.
-
Dabei ist der Fuß bevorzugt winkelförmig ausgebildet und weist entsprechend einen entlang der ersten Erstreckungsrichtung verlaufenden ersten Schenkel und einen senkrecht davon abgehenden zweiten Schenkel auf, wobei bevorzugt die besagte erste Nut des Kameraträgers an dem ersten Schenkel des Fußes ausgebildet ist, der auf dem ersten Arm bzw. dessen Führungsbereich gleiten kann.
-
Des Weiteren weist der Kameraträger bevorzugt ein an dem Fuß festgelegtes Trägerelement auf, über das die Kamera lösbar mit dem Kameraträger verbunden wird. Zum Verstellen des Trägerelementes senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung (nach oben bzw. nach unten) ist das Trägerelement lösbar am Fuß festgelegt, so dass es in einem nicht am Fuß arretierten (festgelegten) Zustand aus einer ersten Position (kontinuierlich) senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung in eine von der ersten Position verschiedene zweite Position verstellt werden kann. Hierdurch kann mit Vorteil der Abstand zwischen dem Trägerelement und dem ersten Arm quer zur ersten Erstreckungsrichtung justiert werden.
-
Zur einfachen Verstellbarkeit des Trägerelementes bezüglich des Fußes ist vorzugsweise ein senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung erstrecktes erstes Langloch am Trägerelement vorgesehen, wobei das Trägerelement vorzugsweise mittels einer durch das erste Langloch geführten Schraube in der jeweiligen Position am Fuß arretierbar ist (also dort lösbar festlegbar ist). Des Weiteren ist am Trägerelement bevorzugt ein zweites Führungsmittel zum Führen des Trägerelementes senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung entlang des Fußes vorgesehen, wobei das zweite Führungsmittel einen senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung verlaufenden zweiten Führungsbereich aufweist, in dem das erste Langloch ausgebildet ist, der in eine zweite Nut des zweiten Schenkels des Fußes eingreift, so dass das Trägerelement beim Verschieben quer zur ersten Erstreckungsrichtung in jener zweiten Nut gleiten kann.
-
Vorzugsweise ist auch das Trägerelement winkelförmig ausgebildet und weist entsprechend einen senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung erstreckten ersten Schenkel auf, in dem das senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung verlaufende erste Langloch ausgebildet ist, und einen davon abgehenden, entlang der ersten Erstreckungsrichtung erstreckten zweiten Schenkel. Vorzugsweise ist der zweite Führungsbereich am ersten Schenkel des Trägerelementes ausgebildet.
-
Zum lösbaren Festlegen der Kamera am zweiten Schenkel des Trägerelementes ist bevorzugt am zweiten Schenkel ein entlang der ersten Richtung verlaufendes zweites Langloch vorgesehen, durch das eine Schraube geführt ist, die mit einem entsprechenden Gewinde an der Unterseite der Kamera verschraubbar ist. Bei gelockerter Schraube kann die Kamera entlang des zweiten Schenkels (kontinuierlich) verschoben werden, wobei die Schraube bzw. die mit der Schraube verschraubte Kamera durch das zweite Langloch des Haltelementes geführt wird.
-
Zur weiteren Stabilisierung einer mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung gehaltenen Kamera ist gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung eine Stirnanlageeinheit vorgesehen, die dazu eingerichtet und vorgesehen ist, über die Kamera mit dem ersten Arm der Vorrichtung verbunden zu werden.
-
Die Stirnanlageeinheit weist eine Stirnanlagefläche auf, die zur Anlage an die Stirn der die Kamera haltenden Person eingerichtet und vorgesehen ist. Somit wird durch die Stirnanlageeinheit der Vorrichtung ein vierter Haltepunkt für die Kamera bereitgestellt.
-
Bevorzugt ist die Stirnanlageeinheit dazu ausgebildet, an einen üblicherweise an einer Kamera vorgesehenen Blitzschuh der Kamera lösbar festgelegt zu werden, der zum Festlegen eines Blitzgerätes an der Kamera dient.
-
Vorzugsweise ist die besagte Stirnanlagefläche an einem Stirnanlageelement der Stirnanlageeinheit ausgebildet, und zwar insbesondere als eine (konkave) Oberfläche einer an dem Stirnanlageelement vorgesehenen Polsterung.
-
Um das Stirnanlageelement an die jeweiligen Gegebenheiten bzw. die die Vorrichtung verwendende Person anpassen zu können, ist das Stirnanlageelement bevorzugt derart lösbar an einer Basis der Stirnanlageeinheit festgelegt, insbesondere über eine Schraube, dass das Stirnanlageelement – bei entsprechend gelockerter Schraube – um eine senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung orientierte Schwenkachse gegenüber der Basis verschwenkt werden kann.
-
Die Basis des Stirnanlageelementes ist bevorzugt winkelförmig ausgebildet und weist demgemäß einen ersten Schenkel und einen senkrecht davon abgehenden zweiten Schenkel auf.
-
Bevorzugt ist das Stirnanlageelement entlang des ersten Schenkels der Basis verstellbar an jenem ersten Schenkel festgelegt, so dass das Stirnanlageelement aus einer ersten Position (kontinuierlich) entlang des besagten ersten Schenkels der Basis in eine von der ersten Position verschiedene zweite Position verstellbar ist.
-
Dabei ist das Stirnanlageelement bevorzugt in der jeweiligen Position am ersten Schenkel der Basis arretierbar (lösbar festlegbar).
-
Zum Verstellen des Stirnanlageelementes, insbesondere entlang des ersten Schenkels der Basis, ist vorzugsweise am ersten Schenkel der Basis ein entlang des ersten Schenkels erstrecktes Langloch vorgesehen, so dass das Stirnanlageelement mittels einer durch ein Loch des Stirnanlageelementes und das besagte Langloch geführten Schraube am ersten Schenkel der Basis festlegbar ist. Das Loch des Stirnanlageelementes kann ebenfalls (oder anstelle des Langloches des ersten Schenkels der Basis) als Langloch ausgeführt sein.
-
Weiterhin weist die Stirnanlageeinheit bevorzugt ein an der Basis der Stirnanlageeinheit festgelegtes Haltelement auf, das dazu ausgebildet ist, lösbar mit dem Blitzschuh der Kamera verbunden zu werden.
-
Um die Stirnanlageeinheit insbesondere an die Kopfgröße einer die Vorrichtung verwendenden Person anpassen zu können, ist das Halteelement der Stirnanlageeinheit vorzugsweise senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung verstellbar an der Basis der Stirnanlageeinheit festgelegt, so dass das Halteelement aus einer ersten Position (kontinuierlich) senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung in eine von der ersten Position verschiedene zweite Position bewegbar ist.
-
Dabei ist das Halteelement bevorzugt in der jeweiligen Position an der Basis arretierbar(lösbar festlegbar).
-
Zum Verstellen des Halteelementes senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung ist des Weiteren vorzugsweise ein senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung erstrecktes erstes Langloch am Haltelement vorgesehen.
-
Zum Arretieren des Halteelementes an der Basis ist vorzugsweise eine Schraube vorgesehen, die durch ein Loch der Basis und durch das besagte erste Langloch geführt ist, so dass das Halteelement in der jeweiligen Position an der Basis lösbar festlegbar ist.
-
Zum Führen der Verstellbewegung ist weiterhin bevorzugt ein drittes Führungsmittel vorgesehen, das einen quer zur ersten Erstreckungsrichtung verlaufenden dritten Führungsbereich aufweist, in dem das erste Langloch ausgebildet ist, wobei der zweite Schenkel der Basis eine Nut aufweist, in die jener dritte Führungsbereich des Halteelementes der Stirnanlageeinheit eingreift, so dass das Halteelement beim Verschieben quer zur ersten Erstreckungsrichtung in jener Nut geführt wird.
-
Auch das Halteelement ist vorzugsweise winkelförmig ausgebildet und weist entsprechend einen senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung erstreckten ersten Schenkel, über den das Halteelement an der Basis festgelegt ist, d.h., das erste Langloch und der dritte Führungsbereich sind an jenem ersten Schenkel vorgesehen, sowie einen senkrecht davon abgehenden zweiten Schenkel auf.
-
Schließlich ist am zweiten Schenkel bevorzugt ein entlang des zweiten Schenkels verlaufendes zweites Langloch vorgesehen, das zum lösbaren Festlegen des Halteelementes am Blitzschuh der Kamera mittels einer das Langloch durchgreifenden Schraube dient, wobei jene Schraube vorzugsweise an einem freien Ende einen rechteckförmigen Kopf aufweist, der zum Hintergreifen des Blitzschuhs ausgebildet ist.
-
Damit die erfindungsgemäße Vorrichtung möglichst kompakt verstaut oder transportiert werden kann, ist weiterhin am zweiten Arm bevorzugt ein erstes Scharnier (Gelenk) ausgebildet, so dass der zweite Arm in Richtung auf den ersten Arm verschwenkt werden kann (auf den ersten Arm geklappt werden kann), so dass die beiden Arme insbesondere im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
-
Des Weiteren ist am zweiten Arm vorzugsweise ein zweites Scharnier (Gelenk) vorgesehen, so dass der Griffbereich in Richtung auf ein längs erstrecktes Element des zweiten Armes verschwenkt werden kann (auf dieses geklappt werden kann), über das der Griffbereich mit dem ersten Arm verbunden ist, so dass der Griffbereich und das längs erstreckte Element des zweiten Armes insbesondere im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
-
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sollen mittels der nachfolgenden Figurenbeschreibungen von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren erläutert werden.
-
Dabei zeigen:
-
1 eine schematische Seitenansicht einer durch eine Person verwendeten erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Halten einer Kamera mit einer optionalen Stirnanlageeinheit,
-
2 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Halten einer Kamera durch eine Person, und
-
3 eine perspektivische Ansicht einer optionalen Stirnanlageeinheit für die erfindungsgemäße Vorrichtung.
-
1 zeigt im Zusammenhang mit den 2 und 3 eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum Halten einer Kamera 2. Die Kamera 2 weist vorliegend einen Okulartubus 3 auf, der mit einem ersten umlaufenden freien Ende auf einer Berandung eines Displays der Kamera 2 aufliegt, wobei ein gegenüberliegendes zweites umlaufendes freies Ende des Okulartubus 3 einen Anlagebereich für eine Augenpartie einer die Vorrichtung 1 bestimmungsgemäße verwendenden Person P bildet, so dass das Display der Kamera 3 durch jenen Okulartubus 3 für die Person P sichtbar ist. Ein solcher Okulartubus 3 kann auch als Displaylupe oder Sucher oder Augenteil bezeichnet werden.
-
Die Vorrichtung 1 dient gemäß 1 zum Halten der Kamera 2 mit einem im Wesentlichen rechtwinklig angewinkelten Arm.
-
Die Vorrichtung 1 weist einen entlang einer ersten Erstreckungsrichtung E erstreckten rechteckförmigen ersten Arm 10 zum Tragen der Kamera 2 auf, der vorzugsweise aus Aluminium ausgebildet ist, mit einem ersten freien Ende 100, an dem ein Kinnanlageelement 22 mittels einer Schraube 103 festgelegt ist, die miteinander fluchtende Löcher des Kinnanlageelementes 22 bzw. des ersten Armes 10 durchgreift. Das Kinnanlageelement 22 kann somit durch Lösen der der Schraube 103 zugeordneten Mutter um eine senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung E verlaufende Achse A' verschwenkt werden.
-
Das Kinnanlageelement 22 dient zum Anlegen der Vorrichtung 1 an ein Kinn K einer die Vorrichtung 1 bestimmungsgemäß haltenden Person P, um die mittels der Vorrichtung 1 getragene Kamera 2 zu stabilisieren, so dass die Kamera 2 beim Fotografieren bzw. Filmen nicht wackelt und ein definiertes Führen und Schwenken der Kamera 2 mittels der Vorrichtung 1 möglich ist.
-
Zum Anlegen des Kinnanlageelementes 22 an das Kinn K der Person P ist an einem freien Ende des Kinnanlageelementes 22 eine Polsterung 23 vorgesehen, die eine konkave Kinnanlagefläche 21 ausbildet. Das Kinnanlageelement 22 ist (abgesehen von der Polsterung 23) ebenfalls aus einem Aluminium gefertigt.
-
Von einem dem ersten freien Ende 100 gegenüberliegenden zweiten freien Ende des ersten Armes 10 geht unter einem Winkel W größer gleich 90° ein entlang einer zweiten Erstreckungsrichtung E' erstreckter zweiter Arm 30 ab, der an einem freien Ende 31 einen Griffbereich 32 in Form eines kreiszylinderförmigen Griffes 32 aufweist, der dazu eingerichtet und vorgesehen ist, von einer Hand H einer die Vorrichtung 1 bestimmungsgemäß verwendenden Person P umgriffen zu werden. Der Griffbereich 32 ist dabei an einen gebogenen ersten Endbereich eines entlang der zweiten Erstreckungsrichtung E' verlaufenden längs erstreckten Elementes 33 des zweiten Armes 30 festgelegt, wobei jenes längs erstreckte Element 33 des zweiten Armes 30 über einen weiteren gebogenen zweiten Endbereich an dem ersten Arm 10 festgelegt ist. Hierzu ist eine Schraube 102 durch ein Loch jenes zweiten Endbereiches sowie ein im ersten Arm 10 ausgebildetes Langloch 101 geführt, das mittig im ersten Arm 10 ausgebildet ist und sich entlang der ersten Erstreckungsrichtung E erstreckt. Bei gelockerter Schraube 102 kann somit zunächst der zweite Arm 30 um eine senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung E orientierte Achse A gegenüber dem ersten Arm 10 verschwenkt werden. Das längserstreckte Element 33 des zweiten Armes 30 ist ebenfalls vorzugsweise aus einem Aluminium gefertigt.
-
Des Weiteren ist bei gelockerter Schraube 102 ein Verstellen bzw. Verschieben des zweiten Armes 30 bezüglich des ersten Armes 10 entlang der ersten Erstreckungsrichtung E möglich. Dabei bewegt sich die Schraube 102 in dem Langloch 101. Durch Festziehen einer der Schraube 102 zugeordneten Mutter kann der zweite Arm 30 in der jeweiligen Position am ersten Arm 10 festgelegt werden.
-
Zum Tragen der Kamera 2 ist ein vorzugsweise aus Aluminium gefertigter Kameraträger 40 vorgesehen, der einen winkelförmigen Fuß 42 und ein winkelförmiges, mit dem Fuß 42 verbundenes Trägerelement 400 aufweist, an dem die Kamera 2 befestigbar ist.
-
Der Fuß 42 weist einen ersten Schenkel 43 auf, der zur Anlage am ersten Arm 10 ausgebildet ist, sowie einen davon senkrecht abgehenden zweiten Schenkel 44, an dem das Trägerelement 400 festgelegt ist. Der entlang der ersten Erstreckungsrichtung E erstreckte erste Schenkel 43 des Fußes 42 weist an einer dem ersten Arm 10 zugewandten Seite eine entlang der ersten Erstreckungsrichtung E erstreckte erste Nut 41 auf, in die ein am ersten Arm 10 ausgebildeter erster Führungsbereich 110 eingreift, der durch entlang der ersten Erstreckungsrichtung E beidseitig am ersten Arm 10 verlaufende Ausnehmungen 11 entsteht, die beispielsweise durch entsprechendes Fräsen des ersten Armes 10 ausgebildet werden können.
-
Der erste Schenkel 43 des Fußes 42 ist nun über eine Schraube 104, die durch ein Loch des ersten Schenkels 43 und das Langloch 101 des ersten Armes 10 geführt ist, lösbar am ersten Arm 10 festgelegt, wobei – bei entsprechend gelockerter Mutter der besagten Schraube 104 – der Fuß 42 zum Verstellen des Kameraträgers 40 entlang der ersten Erstreckungsrichtung E auf dem ersten Führungsbereich 110 gleiten kann und durch diesen geführt wird.
-
Um den Abstand der Kamera 2 zum ersten Arm 10 des Weiteren senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung E variieren zu können, ist das Trägerelement 400 verstellbar am Fuß 42 festgelegt.
-
Hierzu weist das Trägerelement 400 einen senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung E verlaufenden ersten Schenkel 404 auf, mit einem zweiten Führungsbereich 403, der durch beidseitig am ersten Schenkel 404 verlaufende Ausnehmungen 47 entsteht, die beispielsweise durch ein entsprechendes Fräsen des ersten Schenkels 404 ausgebildet werden können. Der zweite Führungsbereich 403 greift in eine am zweiten Schenkel 44 des Fußes 42 ausgebildete zweite Nut 45 ein, die sich senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung E erstreckt, so dass das Trägerelement 400 senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung E in der zweiten Nut 45 geführt wird. Zum Festlegen des ersten Schenkels 404 des Trägerelementes 400 am zweiten Schenkel 44 des Fußes 42 ist in jenem zweiten Führungsbereich 403 ein erstes Langloch 46 des Trägerelementes 400 ausgebildet, das von einer durch ein Loch des zweiten Schenkels 44 des Fußes 42 geführten Schraube 406 durchgriffen wird. Somit kann das Trägerelement 400 senkreckt zur ersten Erstreckungsrichtung E bezüglich des Fußes 42 verstellt werden und in der jeweiligen Position mittels der Schraube 406 am Fuß festgelegt werden.
-
Zum Befestigen der Kamera 2 am Trägerelement 400 weist dieses einen vom ersten Schenkel 404 abgehenden zweiten Schenkel 405 auf, der sich samt eines darin ausgebildeten zweiten Langlochs 401 entlang der ersten Erstreckungsrichtung E erstreckt.
-
Die Kamera 2 kann nun mittels einer entsprechenden Schraube 402, die in ein an der Kamera 2 vorgesehenes Gewinde einschraubbar ist, entlang der ersten Erstreckungsrichtung E variabel am zweiten Schenkel 405 des Trägerelementes 400 festgelegt werden, indem die besagte Schraube 402 durch das zweite Langloch 401 des Trägerelementes 400 geführt und in jenes Gewinde der Kamera 2 eingeschraubt wird.
-
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 gemäß 2 ist ein Halten der Kamera 2 über drei Haltepunkte möglich, die ein Dreieck aufspannen (Haltepunkte am Kinn K, am Griffbereich 32 mittels einer Hand H sowie direkt am Gehäuse der Kamera 2 mittels der anderen Hand).
-
Gemäß 1 in Verbindung mit 3 kann ein zusätzlicher Haltepunkt an der Stirn S der Person P durch eine Stirnanlageeinheit 5 geschaffen werden.
-
Diese weist ein Stirnanlageelement 50 auf, das an einem freien Ende eine Polsterung 53 aufweist, die eine konkave Stirnanlagefläche 51 zur Anlage an die Stirn S einer die Vorrichtung 1 bestimmungsgemäß verwendenden Person P ausbildet.
-
Die Stirnanlageeinheit 5 weist eine winkelförmige Basis 60 mit einem ersten Schenkel 62 und einem davon senkrecht abgehenden (und senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung E verlaufenden) zweiten Schenkel 63 auf, wobei zum Festlegen des Stirnanlageelementes 50 an dem ersten Schenkel 62 ein Langloch 64 ausgebildet ist, dass von einer Schraube 61 durchgriffen wird, die gleichfalls ein am Stirnanlageelement 50 vorgesehenes Langloch 52 durchgreift. Mittels einer entsprechenden Mutter kann das Stirnanlageelement 50 somit am ersten Schenkel 62 der Basis 60 festgelegt werden. Bei gelockerter Mutter kann das Stirnanlageelement 50 bezüglich einer senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung E verlaufenden Achse A'' bezüglich der Basis 60 verschwenkt werden.
-
Die Basis 60 ist über ein Halteelement 600, das ebenfalls winkelförmig ausgebildet ist, an einem Blitzschuh 4 der Kamera 2 festlegbar, so dass die Stirnanlageeinheit 5 insgesamt über jene Kamera 2 am ersten Arm 10 der Vorrichtung 1 festlegbar ist. Eine direkte Verbindung zum ersten Arm 10 ist nicht notwendig. Um die Höhe des Stirnanlageelementes 50 einstellen zu können, ist an einem ersten Schenkel 604 des Halteelementes 600, der sich entlang des zweiten Schenkels 63 der Basis 60 erstreckt, ein dritter Führungsbereich 603 mit einem entlang des ersten Schenkels 604 des Halteelementes 600 erstreckten ersten Langloch 601 vorgesehen, der in eine am zweiten Schenkel 63 der Basis 60 vorgesehene Nut 65 eingreift, so dass das Haltelement 600 beim Verstellen in jener Nut 65 senkrecht zur ersten Erstreckungsrichtung E geführt wird. Der dritte Führungsbereich 603 entsteht wiederum durch beidseitige Ausnehmungen (Ausfräsungen) 66 am ersten Schenkel 604 des Halteelementes 600.
-
Um das Halteelement 600 nun in der jeweiligen (eingestellten) Position an der Basis 60 festlegen zu können, ist eine Schraube 602 durch ein Loch des zweiten Schenkels 63 der Basis 60 sowie durch das erste Langloch 601 des Halteelementes 600 geführt und kann mit einer entsprechenden Mutter verschraubt werden.
-
Über einen senkrecht vom ersten Schenkel 604 des Halteelementes 600 abgehenden zweiten Schenkel 605 ist schließlich das Halteelement 600 am Blitzschuh 4 der Kamera 3 festgelegt. Hierzu ist an dem zweiten Schenkel 605 des Halteelementes 600 ein zweites Langloch 606 ausgebildet, das von einer Schraube 607 durchgriffen wird, die mit einem rechteckförmigen Kopf 608 den Blitzschuh 4 hintergreift. Durch Verschrauben jener Schraube 607 mittels einer von Hand betätigbaren Mutter 609 werden der Kopf 608 der Schraube 607 sowie der zweite Schenkel 605 des Halteelementes 600 zu beiden Seiten des Blitzschuhs 4 gegen den Blitzschuh 4 gezogen. Aufgrund des zweiten Langloches 606 kann der zweite Schenkel 605 dabei entsprechend variabel an der Kamera 2 festgelegt werden.
-
Damit die erfindungsgemäße Vorrichtung möglichst kompakt verstaut oder transportiert werden kann, kann optional am zweiten Arm 30 bevorzugt ein erstes Scharnier (Gelenk) H vorgesehen sein, so dass der zweite Arm 30 entlang des gestrichelten Pfeils auf den ersten Arm 10 verschwenkt werden kann (auf den ersten Arm 10 geklappt werden kann), so dass die beiden Arme 10, 30 im aufeinander geklappten Zustand insbesondere im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
-
Weiterhin kann aus dem vorstehend genannten Grund am zweiten Arm 30 ein zweites Scharnier (Gelenk) H’ vorgesehen sein, so dass der Griffbereich 32 entlang des gestrichelten Pfeils auf das längs erstreckte Element 33 des zweiten Armes 30 verschwenkt werden kann (auf dieses geklappt werden kann), so dass der Griffbereich 32 und das längs erstreckte Element 33 des zweiten Armes 30 im aufeinander geklappten Zustand insbesondere im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.