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DE102011056760A1 - Medizinische Vorrichtung zur Einfuhr in ein Körperhohlorgan - Google Patents

Medizinische Vorrichtung zur Einfuhr in ein Körperhohlorgan Download PDF

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Publication number
DE102011056760A1
DE102011056760A1 DE102011056760A DE102011056760A DE102011056760A1 DE 102011056760 A1 DE102011056760 A1 DE 102011056760A1 DE 102011056760 A DE102011056760 A DE 102011056760A DE 102011056760 A DE102011056760 A DE 102011056760A DE 102011056760 A1 DE102011056760 A1 DE 102011056760A1
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DE
Germany
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support element
medical device
reinforcing
end edge
filaments
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102011056760A
Other languages
English (en)
Inventor
Giorgio Cattaneo
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Acandis GmbH and Co KG
Original Assignee
Acandis GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Acandis GmbH and Co KG filed Critical Acandis GmbH and Co KG
Priority to DE102011056760A priority Critical patent/DE102011056760A1/de
Publication of DE102011056760A1 publication Critical patent/DE102011056760A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F2/00Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/82Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/86Stents in a form characterised by the wire-like elements; Stents in the form characterised by a net-like or mesh-like structure
    • A61F2/90Stents in a form characterised by the wire-like elements; Stents in the form characterised by a net-like or mesh-like structure characterised by a net-like or mesh-like structure
    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine medizinische Vorrichtung zur Einfuhr in ein Körperhohlorgan mit einem röhrchenförmigen Geflecht (10) aus Filamenten (11), insbesondere aus Drähten, das ein im Gebrauch proximales und distales Ende (12a, 12b) aufweist, wobei am proximalen Ende (12a) ein Abschlussrand (13) mit einer in einer Umfangsebene des Geflechts (10) angeordneten Spitze (14) ausgebildet ist derart, dass das proximale Ende (12a) in ein Zuführsystem einziehbar, insbesondere wieder einziehbar ist, wobei die Filamente (11) in den Abschlussrand (13) sukzessive übergehen und in der Spitze (14) zusammengefasst sind. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass ein im Wesentlichen ringförmiges Stützelement (15) vorgesehen ist, das mit dem Abschlussrand (13) verbunden ist und über den Abschlussrand (13) vorsteht, wobei das Stützelement (15) beanstandet von einem Scheitelpunkt (16) des Abschlussrandes (13) angeordnet ist derart, dass die Spitze (14) des Abschlussrandes (13) in einem implantierten Zustand durch das Stützelement (15) gegen eine Gefäßwand (41) des Körperhohlorgans gedrängt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung zur Einfuhr in ein Köperhohlorgan gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus WO 2011/066960 A1 bekannt.
  • WO 2011/066960 A1 offenbart einen Stent, der nach vollständiger Expansion in einem Körperhohlorgan wieder in ein Zuführsystem, insbesondere einen Katheter, zurückgezogen werden kann. Dazu weist der bekannte Stent an einem proximalen Ende einen im Wesentlichen glatten bzw. kontinuierlichen Abschlussrand auf. Im Allgemeinen ist der bekannte Stent aus einem Gittergeflecht aus Drähten gebildet. Die Drähte kreuzen sich regelmäßig und bilden Maschen des Gittergeflechts. Am proximalen Ende des Stents sind die Drähte umgelenkt und in den Abschlussrand hinzugeführt. Mit anderen Worten ist der bekannte Stent durch spiralförmig um eine Stentachse gewundene Drähte gebildet, wobei die Drähte am proximalen Ende des Stents umgelenkt sind derart, dass alle Drähte in einen im Wesentlichen kreisförmigen, glatten Abschlussrand geführt sind. Der Abschlussrand ist dabei schräg angeordnet. Insgesamt bildet der Abschlussrand eine Spitze des Stents, wobei die Spitze in der Umfangsebene des im Wesentlichen rohrförmigen Stents angeordnet ist. Die Spitze des Stents entspricht also dem Abschnitt des Stents, der am weitesten über den zylinderförmigen Stentabschnitt vorragt.
  • Durch das schräge proximale Ende des Stents mit dem glatt verlaufenden Abschlussrand wird erreicht, dass der Stent nach vollständiger Expansion in einem Blutgefäß in den Zuführkatheter zurückziehbar ist. Beim Zurückziehen des Stents gleitet das proximale Ende derart in den Katheter, dass der Stent komprimiert wird. Durch diesen Effekt kann die endgültige Position des Stents im Blutgefäß abgeschätzt bzw. angepasst werden, bevor der Stent endgültig vom Katheter getrennt wird.
  • Bei dem bekannten Stent wird der Abschlussrand dadurch gebildet, dass sukzessive die einzelnen Drahtelemente des Gittergeflechts in den Abschlussrand zugeführt werden. Die Anzahl der Drähte innerhalb des Abschlussrandes erhöht sich daher in Richtung zur Spitze des proximalen Endes. Es hat sich gezeigt, dass sich durch diese Konstruktion, die zumindest im Bereich der Spitze einen relativ steifen Abschlussrand zur Folge hat, Nachteile bei der Positionierung des Stents im Bereich von Gefäßkrümmungen ergeben können. In 1a ist beispielhaft die Positionierung des bekannten Stents im Bereich einer Krümmung des Blutgefäßes dargestellt. Darin ist gut erkennbar, dass die Spitze des proximalen Endes des Stents aufgrund der Steifigkeit des Abschlussrandes nicht, wie gewünscht, dem Verlauf des Blutgefäßes folgt, sondern vielmehr in das Blutgefäß hineinragt. Dafür ist einerseits die Steifigkeit des Abschlussrandes verantwortlich. Andererseits trägt auch die Schräge des proximalen Endes zum Hineinragen der Spitze in das Blutgefäß bei. Auf der der Spitze gegenüberliegenden Umfangsseite des Stents fehlt es an Gitterelementen bzw. Drähten, die das proximale Ende in die Gefäßkrümmung biegen würden. Bei konventionellen, nicht wiedereinziehbaren Stents ist das Stentende üblicherweise gerade ausgebildet. Deshalb können derartige Stents dem Verlauf des Blutgefäßes besser folgen. Allerdings sind diese Stents nach der Expansion nicht wieder in den Katheter einziehbar.
  • Um den bei konventionellen Stents bekannten Effekt durch das gerade Stentende mit dem wiedereinziehbaren, schrägen Stentende des Stents gemäß WO 2011/ 066960 A1 zu kombinieren, kann das schräge Stentende relativ steil gebildet werden, wie in 1b dargestellt. Dies kann bei dem Gittergeflecht des bekannten Stents beispielsweise durch eine Erhöhung des Flechtwinkels zumindest im Bereich des proximalen Endes erreicht werden. Der Vergleich der 1a und 1b zeigt deutlich, dass bei dem Stent mit dem steileren Geflechtende ein größerer Flechtwinkel innerhalb des Geflechts vorliegt.
  • Grundsätzlich ist ein Gittergeflecht mit einem relativ großen Flechtwinkel jedoch nachteilig, da für die Komprimierung des Gittergeflechts bzw. Stents eine höhere Komprimierungskraft erforderlich ist. Konkret erfordert die Komprimierung des Stents mit einem höheren Flechtwinkel eine größere Verformung der einzelnen Drähte des Gittergeflechts als bei Gittergeflechten mit einem kleineren Flechtwinkel. Insbesondere bei dem abrupten Übergang bzw. Umlenkung der Drähte zur Überführung in den Abschlussrand ist bei einem größeren Flechtwinkel und einem steileren proximalen Ende des Stents eine stärkere Umformung der Drähte notwendig, um den Stent zur Zufuhr in einen Katheter zu komprimieren. Daher ist die Beanspruchung der Drähte beim Übergang vom expandierten Zustand in den komprimierten Zustand des Stents im Bereich des proximalen Endes des Stents und somit die Bruchgefahr der einzelnen Drähte besonders hoch.
  • Eine alternative Möglichkeit, um zu vermeiden, dass die Spitze des Stents in das gekrümmte Blutgefäß hineinragt, besteht darin, das proximale Ende des Stents trichterförmig aufzuweiten. Eine derartige, trichterförmige Aufweitung des Stents bzw. Gittergeflechts führt jedoch zwangsläufig ebenfalls zu einer Erhöhung des Flechtwinkels im Bereich des proximalen Endes, wodurch ebenfalls die Nachteile der erhöhten Verformungskraft bei der Überführung vom expandierten Zustand in den komprimierten Zustand auftreten.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, eine medizinische Vorrichtung zur Einfuhr in ein Körperhohlorgan anzugeben, die nach vollständiger Expansion in einem Körperhohlorgan in ein Zuführsystem zurückziehbar und komprimierbar ist, wobei die expandierte Vorrichtung einem gekrümmten Verlauf eines Körperhohlorgans gut folgen kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch den Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, eine medizinische Vorrichtung zur Einfuhr in ein Körperhohlorgan mit einem röhrchenförmigen Geflecht aus Filamenten, insbesondere aus Drähten, anzugeben, das ein im Gebrauch proximales und distales Ende aufweist. Am proximalen Ende ist ein Abschlussrand mit einer in einer Umfangsebene des Geflechts angeordneten Spitze ausgebildet derart, dass das proximale Ende in ein Zuführsystem einziehbar, insbesondere wiedereinziehbar, ist. Die Filamente gehen sukzessive in den Abschlussrand über und sind in der Spitze zusammengefasst. Erfindungsgemäß ist ein im Wesentlichen ringförmiges Stützelement vorgesehen, das mit dem Abschlussrand verbunden ist und über den Abschlussrand vorsteht. Dabei ist das Stützelement von einem Scheitelpunkt des Abschlussrandes derart beabstandet angeordnet, dass die Spitze des Abschlussrandes in einem implantierten Zustand durch das Stützelement gegen eine Gefäßwand des Körperhohlorgans gedrängt wird.
  • Das Stützelement bewirkt bei der Erfindung, dass die Spitze des proximalen Endes des Stents einer Gefäßkrümmung folgt. Das Stützelement weist vorzugsweise eine vergleichsweise hohe Flexibilität auf, so dass die Crimpbarkeit des röhrchenförmigen Geflechts im Wesentlichen unbeeinflusst ist. Das Stützelement bildet also ein separates Bauteil, das punktuell mit dem Abschlussrand verbunden ist. Ein Großteil des Stützelements ist frei angeordnet bzw. bildet einen freien Rand. Konkret ist das Stützelement im expandierten Zustand des Geflechts beabstandet von einem Scheitelpunkt des Abschlussrandes angeordnet. Insbesondere kann sich das Stützelement im Wesentlichen entlang einer senkrecht zur Längsachse des Geflechts stehenden Querschnittsebene erstrecken. Somit drängt das Stützelement bzw. der freie Rand des Stützelements im Wesentlichen auf derselben axialen Höhe wie die Spitze gegen die Gefäßwand, so dass im Spitze in die Krümmung des Körperhohlorgans gedrängt wird. Der Scheitelpunkt des Abschlussrandes liegt dabei der Spitze des proximalen Endes raodial bezogen auf die Längsachse der Vorrichtung gegenüber.
  • Durch die Erfindung wird also eine medizinische Vorrichtung bereitgestellt, die einerseits durch einen schrägen, glatten Abschlussrand in ein Zuführsystem, insbesondere einen Katheter, zurückziehbar ist, nachdem das Geflecht innerhalb des Körperhohlorgans expandiert wurde. Gleichzeitig weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine hohe Flexibilität auf und kann sich der Krümmung von Blutgefäßen gut anpassen. Dadurch wird beispielsweise die Bildung von Thromben durch in das Lumen eines Körperhohlorgans hineinragende Bauteile vermieden.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Anmeldung konstruktive Merkmale der medizinischen Vorrichtung generell anhand des radial expandierten Zustands beschrieben sind, soweit nichts anderes angegeben ist.
  • Das Stützelement kann insbesondere punktuell mit dem Abschlussrand verbunden sein. Der freie Rand des Stützelements kann direkt in die punktuelle Verbindung des Stützelements mit dem Abschlussrand übergehen. Im Allgemeinen kann vorgesehen sein, dass der freie Rand des Stützelements im Gebrauch, insbesondere im implantierten Zustand, der medizinischen Vorrichtung an einer Gefäßwand anliegt. Dabei liegt der freie Rand vorzugsweise an einem Innenumfangsabschnitt der Gefäßwand an, der dem Innenumfangsabschnitt der Gefäßwand gegenüberliegt, gegen welche die Spitze gedrängt wird. Mit anderen Worten befindet sich der freie Rand des Stützelements im implantierten Zustand bzw. expandierten Zustand der medizinischen Vorrichtung auf derselben axialen Höhe wie die Spitze des proximalen Endes.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung ist das Stützelement durch wenigstens ein Verstärkungsfilament gebildet. Das Verstärkungselement kann aus dem Abschlussrand abgezweigt sein. Die Verwendung eines Filaments, insbesondere eines Verstärkungsfilaments zur Bildung des Stützelements ermöglicht eine besonders einfache Konstruktion und stellt eine ausreichende Flexibilität sicher, so dass auch das Stützelement einer Komprimierung der medizinischen Vorrichtung bzw. des Geflechts folgen kann. Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Verstärkungsfilament durch ein Filament des Geflechts gebildet ist, wobei das Geflechtfilament aus dem Abschlussrand abgezweigt ist. Es kann also vorgesehen sein, dass sich das Verstärkungsfilament von einem Filament des Geflechts ausschließlich durch die Anordnung innerhalb der medizinischen Vorrichtung, nicht jedoch durch die Konstruktion unterscheidet. Ein aus dem Geflecht in den Abschlussrand überführtes Filament kann aus dem Abschlussrand abgezweigt sein und das Verstärkungsfilament des Stützelements bilden. Auf diese Weise kann das Stützelement einteilig mit dem Geflecht gebildet sein, wodurch sich die Herstellung der medizinischen Vorrichtung vereinfachen lässt. Überdies ermöglicht die einteilige Verbindung zwischen dem Stützelement und dem Geflecht eine Verbesserung der Standfestigkeit der medizinischen Vorrichtung.
  • Das Verstärkungsfilament kann in den Abschlussrand zurückgeführt sein. Die Stabilität der medizinischen Vorrichtung wird dadurch verbessert, da das Stützelement auf diese Weise einen integralen Bestandteil der medizinischen Vorrichtung bildet. Zusätzliche Verbindungen, die eine Schwachstelle für die Stabilität der Vorrichtung darstellen können, werden auf diese Weise effektiv vermieden.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Stützelement, insbesondere das wenigstens eine Verstärkungsfilament, im expandierten Zustand eine mäanderartige Form einnimmt. Grundsätzlich kann das Stützelement im Wesentlichen kreisförmig bzw. oval oder im Allgemeinen ringförmig ausgebildet sein. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass sich das Stützelement innerhalb des Körperhohlorgans verschiebt und die Spitze des proximalen Geflechtendes nicht adäquat gegen die Gefäßwand drängt. Durch ein mäanderförmiges bzw. zickzackförmiges oder wellenförmiges Stützelement kann dieser Effekt vermieden werden. Dabei bezieht sich die mäanderartige bzw. wellenartige Form auf eine Seitenansicht der medizinischen Vorrichtung. Die Ringform des Stützelements liegt also nicht in einer glatten Ebene, sondern vielmehr in einer wellenförmigen Ebene vor, woraus sich in einer Seitenansicht der Vorrichtung zumindest abschnittsweise ein mäanderförmiger Verlauf des Stützelements zeigt. Durch diese mäanderartige Form des Stützelements wird die Stabilität des proximalen Endes im implantierten Zustand verbessert.
  • Das Verstärkungsfilament kann einen größeren Querschnittsdurchmesser als die übrigen Filamente aufweisen. Dies trägt ebenfalls zur Stabilität des Stützelements vorteilhaft bei. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass sich das Verstärkungsfilament mit dem relativ größeren Querschnittsdurchmesser innerhalb des Geflechts als Geflechtfilament mit vergrößertem Querschnittsdurchmesser fortsetzt. Insgesamt können also einzelne Filamente der medizinischen Vorrichtung einen größeren Querschnittsdurchmesser als die übrigen Filamente aufweisen, und somit ein Geflecht bzw. eine Stützstruktur im Geflecht bilden, das eine Verstärkungsfunktion aufweist.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung weist das Stützelement wenigstens zwei Verstärkungsfilamente auf, die lose nebeneinander angeordnet sind. Alternativ können die zwei Verstärkungselemente auch miteinander verbunden sein. Die Verwendung mehrerer Verstärkungselemente trägt weiter zu Stabilität der medizinischen Vorrichtung, insbesondere des proximalen Endes, bei.
  • Die Verstärkungsfilamente können gegenläufig mäanderförmig geformt sein und sich regelmäßig kreuzen. Die gegenläufig mäanderförmig geformten Verstärkungsfilamente stützen bzw. stabilisieren sich gegenseitig, wodurch die Vorrichtung, insbesondere das Stützelement, weiter verstärkt wird.
  • Die wenigstens zwei Verstärkungsfilamente können durch Verdrillen und/oder durch wenigstens eine Hülse zumindest abschnittsweise fest verbunden sein. Durch die Verbindung der Verstärkungsfilamente wird die Positionierung bzw. Ausrichtung des Stützelements im implantierten Zustand verbessert. Insbesondere wird vermieden, dass sich die Verstärkungsfilamente bei der Expansion in einem Körperhohlorgan voneinander entfernen, wodurch die Stützfunktion des Stützelements beeinträchtigt werden könnte.
  • Grundsätzlich können mehrere Stützelemente vorgesehen sein, die beabstandet zueinander angeordnet und mit dem Abschlussrand verbunden sind. Mit anderen Worten können mehrere Stützelemente jeweils einen Anlageabschnitt umfassen, wobei die Anlageabschnitte beabstandet zueinander angeordnet sind. Die Stützelemente sind jeweils punktuell mit dem Abschlussrand verbunden.
  • Das Stützelement, insbesondere das Verstärkungsfilament, kann eine Umfangslänge aufweisen, die kleiner oder größer als eine Umfangslänge des Abschlussrandes ist. Bei einer Umfangslänge, die kleiner als die Umfangslänge des Abschlussrandes ist, kann das Stützelement im komprimierten Zustand kürzer als das wiedereinziehbare, proximale Ende der Vorrichtung sein. Dies hat Vorteile bei der Einführung in ein Zuführsystem. Bei einer größeren Umfangslänge des Stützelements gegenüber dem Abschlussrand überlappt das Stützelement im komprimierten Zustand den Abschlussrand bzw. das wiedereinziehbare Ende.
  • Das Stützelement kann direkt mit der Spitze des Abschlussrandes verbunden sein. Vorzugsweise können die Filamente des Geflechts, die sukzessive den Abschlussrand aufbauen und in der Spitze des Abschlussrandes zusammenlaufen, zumindest teilweise in das Stützelement übergehen. Mit anderen Worten kann das Stützelement durch einen Teil oder alle Filamente des Geflechts gebildet sein, die über die Spitze des Abschlussrandes hinaus in das Stützelement übergehen.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die Spitze und der Scheitelpunkt des Abschlussrandes den Abschlussrand in zwei Hälften unterteilen, wobei das Stützelement, insbesondere das Verstärkungsfilament, mit einer einzigen Hälfte verbunden ist. Grundsätzlich ist das Stützelement punktuell mit dem Abschlussrand verbunden. Die Anzahl der punktuellen Verbindungen ist nicht festgelegt. Bevorzugt sind zwei punktuelle Verbindungen des Stützelements mit dem Abschlussrand. Dabei können die beiden punktuellen Verbindungen des Stützelements mit dem Abschlussrand in einer einzigen Hälfte des Abschlussrands angeordnet sein. Alternativ können die beiden punktuellen Verbindungen jeweils einer Hälfte des Abschlussrandes zugeordnet sein.
  • In einer Ausgestaltung der medizinischen Vorrichtung sind wenigstens zwei Stützelemente, insbesondere wenigstens zwei Verstärkungsfilamente, vorgesehen, wobei jeweils ein Stützelement, insbesondere jeweils ein Verstärkungsfilament, mit einer der beiden Hälften des Abschlussrandes verbunden ist. Mit anderen Worten können entlang des Abschlussrandes mehrere Stützelemente angeordnet sein, die entlang des Abschlussrandes voneinander beabstandet angeordnet sind. Auf diese Weise kann die zur Komprimierung des Stützelements erforderliche Verformungskraft reduziert werden. Dadurch wird die Crimpbarkeit der Vorrichtung verbessert.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten, schematischen Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen
  • 1a: eine Seitenansicht eines bekannten Stents mit einem wiedereinziehbaren, proximalen Ende im implantierten Zustand zur Stützung eines Aneurysmas, wobei das proximale Ende in eine Gefäßkrümmung hineinragt;
  • 1b: eine Seitenansicht eines bekannten Stents mit einem wiedereinziehbaren proximalen Ende im implantierten Zustand innerhalb eines Blutgefäßes, wobei das schräge, proximale Ende relativ steil geformt ist;
  • 2: eine Abwicklung einer medizinischen Vorrichtung nach einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel, wobei das Stützelement durch zwei parallel verlaufende Verstärkungsfilamente gebildet ist;
  • 3: eine Seitenansicht einer medizinischen Vorrichtung nach einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel im implantierten Zustand innerhalb eines Blutgefäßes, wobei das Stützelement mäanderartig ausgebildet ist;
  • 4: eine Abwicklung der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel, wobei zwei Stützelemente mit jeweils zwei gegenläufig mäanderartig geformten Verstärkungsfilamenten vorgesehen sind;
  • 5: eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel im implantierten Zustand innerhalb eines Blutgefäßes, wobei das Stützelement mäanderartig ausgebildet ist und stärker mäandriert ist als bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 3;
  • 6a: eine Abwicklung der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel, wobei das Stützelement direkt mit der Spitze des Abschlussrandes verbunden ist;
  • 6b: die medizinische Vorrichtung gemäß 6a in einem komprimierten Zustand;
  • 7a: eine Abwicklung der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel, wobei die Filamente des Geflechts in einer Spitze verdrillt und in zwei Stränge aufgeteilt sind, die das Stützelement bilden;
  • 7b: eine Abwicklung der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel, wobei die das Stützelement bildenden Filamentstränge jeweils aus dem Abschlussrand hervorgehend in die gleiche Richtung über die Spitze hinweg geführt sind;
  • 7c: die Vorrichtung gemäß 7b in einem komprimierten Zustand;
  • 8a: eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel, wobei das Stützelement im Wesentlichen mäanderfrei ausgebildet ist;
  • 8b: eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel, wobei das Stützelement mäanderartig ausgebildet ist und sich an den Gefäßdurchmesser des Blutgefäßes anpasst;
  • 9: eine Abwicklung einer erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel, wobei das Stützelement durch zwei Verstärkungsfilamente gebildet ist, die beabstandet voneinander aus dem Abschlussrand hervorgehen; und
  • 10: eine Abwicklung der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel, wobei zwei Stützelemente vorgesehen sind, die jeweils einer Hälfte des Abschlussrandes zugeordnet sind.
  • In 1a ist gut erkennbar, dass bei dem bekannten Stent das wiedereinziehbare, proximale Ende, das den glatten, schrägen Abschlussrand aufweist, im implantierten Zustand in eine Gefäßkrümmung 43 des Blutgefäßes 40 hineinragt. Konkret ist auf der der Spitze des proximalen Endes gegenüberliegenden Umfangsseite des bekannten Stents kein Gittergeflecht oder eine sonstige Konstruktion vorhanden, die die Spitze des proximalen Endes in die Gefäßkrümmung 43 drängt. Daher ragt die Spitze in das Lumen des Blutgefäßes 40 hinein, was zu einer Beeinflussung der Blutströmung führen kann.
  • In 1b ist die Problematik bei dem bekannten Stent dadurch gelöst, dass das proximale Ende mit dem glatten Abschlussrand weniger schräg bzw. die Schräge des Abschlussrandes steiler ausgebildet ist. Dadurch wird zwar verhindert, dass das proximale Ende in die Gefäßkrümmung 43 hineinragt. Allerdings ist, wie im Vergleich zwischen den 1b und 1a gut erkennbar ist, der Flechtwinkel bei dem Stent gemäß 1b erhöht, wodurch sich die zur Komprimierung bzw. zum Crimpen erforderlichen Verformungskräfte erhöhen.
  • Um einerseits eine hohe Flexibilität im Sinne einer verbesserten Crimpbarkeit und andererseits eine hohe Flexibilität im Sinne einer Anpassungsfähigkeit des Geflechts 10 an eine Gefäßkrümmung 43 zu erreichen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, im Bereich des Abschlussrandes ein im Wesentlichen ringförmiges Stützelement vorzusehen, das im implantierten Zustand die Spitze 14 des Abschlussrandes 13 gegen eine Gefäßwand 41 der Gefäßkrümmung 43 drängt. Gleichzeitig wird durch das Stützelement 15 die Crimpbarkeit des Geflechts 10 kaum beeinflusst.
  • 2 zeigt eine derartige medizinische Vorrichtung nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel. Die Darstellung gemäß 2 zeigt eine Abwicklung des röhrchenförmigen Geflechts 10, wobei die beiden strichpunktierten Linien eine gedankliche Schnitt- bzw. Trennlinie zeigen. Tatsächlich ist das Geflecht 10 also entlang der strichpunktierten Linien miteinander verbunden, so dass sich eine röhrchenartige Form des Geflechts 10 ergibt.
  • Das Geflecht 10 ist in den Figuren generell schematisch dargestellt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das distale, in den Figuren untere, Ende 12b des Geflechts 10 unterschiedlich gestaltet sein kann. Ein schräges Abschlussende am distalen Ende 12b, wie in einigen Figuren dargestellt, ist nicht zwingend erforderlich. Das Geflecht 10 kann vielmehr beliebig weitergeführt sein und beispielsweise auch ein gerades, distales Ende 12b bilden. Als gerades Ende wird im Rahmen der Anmeldung ein Geflechtende bezeichnet, bei dem die Filamente entlang einer Ebene enden bzw. umgelenkt sind, die senkrecht zur Rotationsachse des Geflechts 10 angeordnet ist.
  • Im Allgemeinen weist das Geflecht 10 mehrere Filamente 11 auf, die in unterschiedlichen Spiralrichtungen um die Rotationsachse des Geflechts 10 gewunden sind. Die Filamente 11 mit unterschiedlichen Spiralrichtungen überkreuzen sich regelmäßig, so dass Maschen bzw. allgemein eine gitterartige Flechtstruktur gebildet ist. Am proximalen Ende 12a sind die Filamente 11 umgelenkt und zusammengeführt, so dass ein glatter Abschlussrand 13 gebildet ist. Der glatte Abschlussrand 13 entsteht also durch Umlenkung der einzelnen Filamente, die auf den Abschlussrand 13 treffen. Die Filamente 11 werden vorzugsweise in dieselbe Richtung in den Abschlussrand 13 umgelenkt, so dass sich die Anzahl der den Abschlussrand 13 bildenden Filamente 11 in Richtung zur Spitze 14 des Abschlussrands 13 sukzessive erhöht. Dies ist in den Figuren durch unterschiedliche Strichstärken dargestellt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 sind die den Abschlussrand 13 bildenden Filamente 11 in der Spitze 14 mit einer Hülse 22 verbunden. Die Hülse 22 kann dazu dienen, das Geflecht 10 bzw. allgemein die medizinische Vorrichtung mit einem Zuführsystem, insbesondere einem Greifer eines Zuführsystems, lösbar zu verbinden. Ein derartiger Greifer ist beispielsweise aus der nachveröffentlichten, deutschen Patentanmeldung 10 2010 053 111.1 bekannt, die auf die Anmelderin zurückgeht. Auf den Inhalt der vorgenannten Anmeldung wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen.
  • Der Abschlussrand 13 weist einerseits die Spitze 14 und andererseits einen Scheitelpunkt 16 auf, wobei der Scheitelpunkt 16 der Spitze 14 direkt gegenüberliegt. Mit anderen Worten bildet der Scheitelpunkt 16 ein distales Ende des Abschlussrandes 13, wogegen die Spitze 14 ein proximales Ende des Abschlussrandes 13 bildet. In axialer Richtung der medizinischen Vorrichtung betrachtet, befinden sich der Scheitelpunkt 16 und die Spitze 14 auf unterschiedlichen axialen Höhenlagen des Geflechts 10.
  • Mit dem Abschlussrand 13 ist das Stützelement 15 verbunden. Das Stützelement 15 ist im Wesentlichen ringförmig ausgebildet, wobei das Stützelement 15 in der Umfangsebene der Ringform vorzugsweise mäanderartig geformt ist. Das Stützelement 15 weist also eine wellenförmige Ringform auf, wie aus 2 ersichtlich ist. Die Wellenform bzw. die mäanderartige Form ermöglicht es, dass das Stützelement 15 sich an verschiedene Gefäßdurchmesser anpassen kann, ohne in axialer Richtung zu verrutschen. Dadurch wird die Stützfunktion des Stützelements 15 verbessert.
  • Die Verbindung zwischen dem Stützelement 15 und dem Abschlussrand 13 bzw. allgemein dem Geflecht 10 kann durch übliche Verbindungstechniken, insbesondere Schweißen, Löten, Verdrillen, Spleißen, Flechten oder durch eine Hülse erfolgen. Vorzugsweise ist das Stützelement 15 einteilig mit dem Geflecht 10 bzw. dem Abschlussrand 13 gekoppelt. Das bedeutet, dass wenigstens ein Filament 11 des Geflechts 10 zur Bildung des Stützelements 15 herangezogen wird. Das wenigstens eine Filament 11 bildet also ein Verstärkungsfilament 21, das wiederum das Stützelement 15 bildet. Konkret kann vorgesehen sein, dass ein entlang des Abschlussrands 13 geführtes Filament 11 abgezweigt ist und außerhalb des Abschlussrands 13 das Stützelement 15 bildet. Das im Geflecht verlaufende Filament 11 kann also mit dem Verstärkungsfilament, das das Stützelement 15 bildet, identisch sein.
  • Im Allgemeinen bildet das Stützelement 15 einen Teil der medizinischen Vorrichtung, der außerhalb des Geflechts 10 angeordnet ist. Das Stützelement 15 ist vorzugsweise durch mindestens ein Verstärkungsfilament 21 gebildet. Als Verstärkungsfilament 21 wird ein Filament 11 bezeichnet, das außerhalb des Geflechts verläuft und das Stützelement 15 bildet. Eine konstruktive Unterscheidung zwischen dem Filament 11, das im Geflecht 10 verläuft und dem Verstärkungsfilament 21, das das Stützelement 15 bildet, ist nicht vorgesehen. Die Bezeichnung als Verstärkungsfilament 21 soll im Rahmen der Anmeldung lediglich klarstellen, dass dieses Verstärkungsfilament 21 das Stützelement 15 bildet. Das Verstärkungsfilament 21 kann aber gleichzeitig ein Abschnitt bzw. eine Fortsetzung eines Filaments 11 sein, das im Geflecht 10 verläuft.
  • In 2 ist ferner zu erkennen, dass das Geflecht 10 Filamente 11 mit unterschiedlichen Filamentstärken bzw. Drahtstärken aufweist. Insbesondere können zur Stabilisierung des Geflechts 10 einzelne Filamente 11 einen erhöhten Querschnittsdurchmesser aufweisen. Hierzu wird auf WO 2011/066960 A1 , insbesondere 4 mit zugehöriger Beschreibung, Bezug genommen, worin die Funktionsweise von Filamenten mit erhöhter Filamentstärke innerhalb eines Geflechts erläutert ist.
  • Die Spitze 14 und der Scheitelpunkt 16 des Abschlussrandes 13 unterteilen den Abschlussrand 13 in zwei Hälften, eine erste Hälfte 24 und eine zweite Hälfte 25. Die beiden Hälften 24, 25 umfassen also jeweils im Wesentlichen einen Halbkreis des Abschlussrandes 13.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 weist das Stützelement 15 zwei Verstärkungsfilamente 21 auf, die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen. Die Verstärkungsfilamente 21 gehen einteilig aus Filamenten 11 des Geflechts 10 hervor. Konkret ist vorgesehen, dass ein erstes Verstärkungsfilament 21a von der Spitze 14 ausgehend abschnittsweise entlang der ersten Hälfte 24 in Richtung zum Scheitelpunkt 16 verläuft. Auf Höhe einer dritten Endmasche 23 des Geflechts 10 ist das erste Verstärkungsfilament 21a aus dem Abschlussrand 13 abgezweigt und verläuft wellenförmig außerhalb des Geflechts 10. Außerhalb des Geflechts 10 bildet das erste Verstärkungsfilament 21a zumindest teilweise das Stützelement 15. Das erste Verstärkungsfilament 21a wird im weiteren Verlauf der zweiten Hälfte 25 des Abschlussrandes 13 zugeführt, ebenfalls auf Höhe einer dritten Endmasche 23.
  • In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die numerische Bezeichnung der Endmaschen ausgehend von der Spitze 14 erfolgt. Die Spitze 14 des Abschlussrandes 13 begrenzt also die erste Endmasche 23. Die entlang des Abschlussrands 13 in Richtung zum Scheitelpunkt 16 nachfolgende Endmasche entspricht der zweiten Endmasche 23 und so weiter.
  • Das erste Verstärkungsfilament 21a kann auch, wie in 2 durch dicke Pfeile gekennzeichnet ist, aus dem Geflecht 10 auf Höhe der zweiten Endmasche 23 in den Abschlussrand 13 münden und den Abschlussrand 13 auf Höhe der dritten Endmasche 23 wieder verlassen, um das Stützelement 15 zu bilden.
  • Ferner ist ein zweites Verstärkungsfilament 21b vorgesehen, das aus einem im Geflecht 10 verlaufenden Filament 11 hervorgeht. Das Filament 11 mündet auf Höhe der zweiten Endmasche 23 in die zweite Hälfte 25 des Abschlussrandes 13 und bildet das zweite Verstärkungsfilament 21b. Das Verstärkungsfilament 21b verlässt den Abschlussrand 13 auf Höhe der dritten Endmasche 23 der zweiten Hälfte 25 und verläuft im Wesentlich wellenförmig parallel zum ersten Verstärkungsfilament 21a. Im weiteren Verlauf mündet das zweite Verstärkungsfilament 21b in die erste Hälfte 24 des Abschlussrands 13 und zwar ebenfalls auf Höhe der zweiten Endmasche 23.
  • Das Stützelement 15 weist einen freien Rand 26 aufweist, der im implantierten Zustand der Vorrichtung mit der Gefäßwand 41 Kontakt hält. Der freie Rand 26 entspricht im Wesentlichen dem gesamten Stützelement 15, wenn von den punktuellen Verbindungsstellen mit dem Abschlussrand 13 abgesehen wird.
  • Die Funktionsweise des Stützelements 15, insbesondere des mäanderförmig gebildeten Stützelements 15, ist in 3 gut erkennbar. Die medizinische Vorrichtung, insbesondere ein Stent, ist in einem Blutgefäß 40 platziert, um ein Aneurysma 42 abzudecken. Das Blutgefäß 40 weist eine Gefäßkrümmung 43 auf. Die Gefäßkrümmung 43 liegt nahe am Aneurysma 42, so dass das proximale Ende 12a des Geflechts 10 in der Gefäßkrümmung 43 zu liegen kommt. Durch das Stützelement 15, das mit dem Abschlussrand 13 verbunden ist und vom Scheitelpunkt 16 des Abschlussrands 13 beabstandet ist, wird die Spitze 14 des proximalen Endes 12a an die Gefäßwand 41 gedrängt. Somit folgt das Geflecht 10 bzw. der Stent der Gefäßkrümmung 43. In der Seitenansicht gemäß 3 ist deutlich die mäanderförmige bzw. wellenförmige Struktur des Stützelements 15 erkennbar. Insbesondere zeigt das Stützelement 15 in der Seitenansicht eine S-förmige Kontur. Das Stützelement 15 ist dadurch federartig ausgebildet und stützt sich an der Gefäßwand 41 der Gefäßkrümmung 43 ab. Durch die Expansionskraft des Stützelements 15 wird die Spitze 14 an die Gefäßwand 41 gedrängt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 ist ein Stützelement 15 gezeigt, das durch ein einziges Verstärkungsfilament 21 gebildet ist. Der in 3 dargestellte Effekt stellt sich jedoch auch bei medizinischen Vorrichtungen, insbesondere Stents, ein, die ein Stützelement 15 aus mehreren Verstärkungsfilamenten 21 aufweisen. Bei mehreren Verstärkungsfilamenten 21, wie beispielsweise bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 vorgesehen ist, können die Verstärkungsfilamente 21, insbesondere das erste Verstärkungsfilament 21a und das zweite Verstärkungsfilament 21b, lose, also unverbunden, nebeneinander angeordnet sein. Alternativ kann vorgesehen sein, dass die Verstärkungsfilamente 21 des Stützelements 15 zumindest abschnittsweise miteinander verbunden sind. Die Verbindung kann durch Verdrillen oder wenigstens eine oder mehrere Hülsen 22 erfolgen. Beispielsweise können die Verstärkungsfilamente 21, die gemeinsam ein Stützelement 15 bilden, in regelmäßigen Abständen durch Hülsen 22 miteinander gekoppelt sein. Die Hülsen 22 können durch Crimpen mit den Verstärkungsfilamenten 21 verbunden sein. Alternativ können die Hülsen 22 mit den Verstärkungsfilamenten 21 verschweißt sein. Die Form der Hülsen 22 kann zylindrisch sein, wobei die Verstärkungsfilamente 21 bei der Herstellung des Stützelements 15 durch die Hülsen 22 gefädelt werden. Es ist auch möglich, dass die Hülsen 22 eine C-förmige Querschnittskontur aufweisen, so dass die Hülsen 22 nach Herstellung des Stützelements 15 um die Verstärkungsfilamente 21 gelegt werden können. Ein Beispiel für ein Stützelement 15 mit regelmäßig beabstandeten Hülsen 22, die die Verstärkungsfilamente 21 des Stützelements 15 verbinden, ist in den 6a7c gezeigt.
  • 4 zeigt eine Variante der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung, bei der zwei Stützelemente 15 vorgesehen sind. Ein erstes Stützelement 15a ist nahe der Spitze 14 des Abschlussrands 13 angeordnet, konkret auf Höhe der zweiten Endmasche 23. Ein zweites Stützelement 15b ist weiter distal mit dem Abschlussrand 13 verbunden, insbesondere auf Höhe der zehnten Endmasche 23. Eine andere Anordnung der Stützelemente 15 ist möglich. Grundsätzlich besteht die Idee bei der Verwendung von mehreren Stützelementen 15 darin, die Stützelemente 15 voneinander beabstandet anzuordnen, um die Spitze 14 bzw. das proximale Ende 12a des Geflechts 10 gleichmäßig an die Form einer Gefäßkrümmung 43 anzupassen.
  • Die Stützelement 15 gemäß 4 sind durch jeweils zwei Verstärkungsfilamente 21 gebildet, die gegenläufig mäanderartig geformt sind bzw. eine gegenläufige Wellenform aufweisen. Die Verstärkungsfilamente 21 der einzelnen Stützelemente 15 überkreuzen sich dabei in regelmäßigen Abständen. Konkret weist das erste Stützelement 15a ein erstes Verstärkungsfilament 21a und ein zweites Verstärkungsfilament 21b auf. Das erste Verstärkungsfilament 21a und das zweite Verstärkungsfilament 21b sind jeweils wellenförmig in die Ringform des Stützelements 15 gelegt. Durch die gegenläufige Wellenform überkreuzen sich das erste Verstärkungsfilament 21a und das zweite Verstärkungsfilament 21b regelmäßig.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 ist überdies vorgesehen, dass das erste Verstärkungsfilament 21a direkt aus einem Filament 11 des Geflechts 10 hervorgeht. Insbesondere ist vorgesehen, dass ein Filament 11 des Geflechts 10 in Richtung des Abschlussrandes 13 geführt ist, den Abschlussrand 13 kreuzt und zunächst in derselben Richtung weiter als Verstärkungsfilament 21a das Stützelement 15 bildet. Das Verstärkungsfilament 21a verläuft also zu keinem Zeitpunkt entlang des Abschlussrands 13. Vielmehr wird ein Filament 11 aus dem Geflecht direkt über den Abschlussrand 13 hinaus in das Verstärkungsfilament 21a überführt. Das zweite Verstärkungsfilament 21b entspringt hingegen direkt dem Abschlussrand. In 4 ist gut erkennbar, dass das zweite Verstärkungsfilament 21b im Wesentlichen tangential aus dem Abschlussrand 13 herausgeführt ist. Dasselbe gilt für das zweite Stützelement 15b.
  • Die Wellenform der Verstärkungsfilamente 21 umfasst Berge und Täler, wobei jedes Verstärkungsfilament 21 wenigstens zwei, insbesondere wenigstens drei, insbesondere wenigstens vier, insbesondere wenigstens sechs, insbesondere wenigstens acht, insbesondere wenigstens zwölf, Berge und Täler aufweisen kann. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 sind zwei Stützelemente 15 vorgesehen. Eine andere Anzahl von Stützelementen 15 ist möglich. Insbesondere können wenigstens zwei, insbesondere wenigstens drei, insbesondere wenigstens vier, insbesondere wenigstens sechs, Stützelemente 15 vorgesehen sein. Es ist auch möglich, dass die einzelnen Stützelemente 15 mehr als zwei Verstärkungsfilamente 21 aufweisen. Konkret können wenigstens zwei, insbesondere wenigstens drei, insbesondere wenigstens vier, insbesondere wenigstens sechs, Verstärkungsfilamente 21 ein Stützelement 15 bilden. Überdies kann vorgesehen sein, dass die Stützelemente 15 zumindest teilweise durch Verstärkungsfilamente 21 gebildet sind, die einen größeren Filamentdurchmesser bzw. eine größere Drahtstärke aufweisen als andere Filamente 11 des Geflechts 10.
  • Im Allgemeinen gilt, dass die Stützfunktion für das proximale Ende 12a der medizinischen Vorrichtung bzw. des Stents durch die Erhöhung der Anzahl der Stützelemente 15 und/oder die Erhöhung der Anzahl der Berge und Täler der Verstärkungsfilamente 21 und/oder durch Erhöhung der Höhe der Berge und Täler verbessert werden kann. Die Höhe der Berge und Täler der einzelnen Verstärkungsfilamente kann durch die Länge der Verstärkungsfilamente 21 eingestellt werden.
  • In 5 ist eine medizinische Vorrichtung in einer Seitenansicht gezeigt, die ein Stützelement 15 mit vergleichsweise langem Verstärkungsfilament 21 aufweist. Es ist gut erkennbar, dass das Stützelement 15 gemäß 5 stärker mäandriert ausgebildet ist als beispielsweise das Stützelement 15 gemäß 3. Analog zu einer Feder übt das Stützelement 15 gemäß 5 also eine höhere Stützkraft auf die Spitze 14 des Abschlussrands 13 bzw. allgemein das proximale Ende 12a des Geflechts aus als das Stützelement 15 gemäß 3. Überdies ermöglicht die stärker mäandrierte Form des Stützelements 15 eine verbesserte Anpassung des Stützelements 15 an unterschiedliche Gefäßdurchmesser.
  • In 6a ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung gezeigt, wobei das Stützelement 15 direkt mit der Spitze 14 verbunden ist. Konkret ist vorgesehen, dass die das Stützelement 15 bildenden Verstärkungsfilamente 21 direkt aus der Spitze 14 in das Stützelement 15 übergehen.
  • Die Spitze 14 ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 6a durch alle geflechtbildenden Filamente 11 gebildet, die sukzessive in den Abschlussrand 13 übergehen und in der Spitze 14 durch eine Hülse 22 miteinander verbunden sind. Die Verstärkungsfilamente 21 können ebenfalls mit der Hülse 22 an die Spitze 14 gekoppelt sein. Die Verstärkungsfilamente 21 entspringen dem distalen Ende der Hülse 22 und sind wellenartig in die Ringform des Stützelements 15 überführt. In regelmäßigen Abständen sind weitere Hülsen 22 vorgesehen, die als Röntgenmarker dienen können. Ferner kann vorgesehen sein, dass das Stützelement 15 durch mehrere Verstärkungsfilamente 21 gebildet ist, die durch die Hülsen 22 in regelmäßigen Abständen über den Umfang des Stützelements 15 miteinander gekoppelt sind.
  • Alternativ kann bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 6a vorgesehen sein, dass das Stützelement 15 durch ein einziges Verstärkungsfilament 21 gebildet ist, das durch die Hülse 22 an der Spitze 14 mit den Filamenten 11 des Geflechts 10 verbunden ist. Das Verstärkungsfilament 21 kann also ein separates Element bilden. Es ist auch möglich, dass wenigstens ein Filament 11 des Geflechts 10 innerhalb der Hülse 22 umgelenkt und als Verstärkungsfilament 21 aus der Hülse 22 herausgeführt ist.
  • 6b zeigt einen komprimierten Zustand der medizinischen Vorrichtung gemäß 6a. Darin ist erkennbar, dass sich das Stützelement 15 bei der Komprimierung des Geflechts 10 in distale Richtung neigt. Das Stützelement 15 eine Umfangslänge aufweist, die kleiner als die Umfangslänge des Abschlussrandes 13 ist. Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Stützelement 15 eine Umfangslänge aufweist, die größer als die Umfangslänge des Abschlussrandes 13 ist. Das hat zur Folge, dass das Stützelement im expandierten Zustand des Geflechts 10 einen größeren Querschnittsdurchmesser als das Geflecht 10 aufweist. Mit anderen Worten steht das Stützelement 15, insbesondere ein freier Rand des Stützelements 15 über den Abschlussrand 13 vor.
  • Eine weitere Variante der medizinischen Vorrichtung, bei der das Stützelement 15 direkt mit der Spitze 14 des Abschlussrands 13 verbunden ist, zeigt 7a. Dabei ist im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel gemäß 6a und 6b vorgesehen, dass das Verstärkungsfilament 21 oder die mehreren Verstärkungsfilamente 21 des Stützelements 15 aus dem proximalen Ende der Hülse 22 an der Spitze 14 entspringen. Dabei kann das Stützelement 15 wiederum durch ein oder mehrere separate Verstärkungsfilamente 21, die nicht Bestandteil des Geflechts 10 sind, gebildet sein. Das Stützelement 15 kann aber auch durch Filamente 11 des Geflechts 10 gebildet sein, die in der Spitze 14 zusammengefasst und im weiteren Verlauf, proximal der Hülse 22, in zwei Stränge aufgeteilt sind. Die Stränge verlaufen in unterschiedlichen Umfangsrichtungen entlang des Stützelements 15 und sind an einem der Spitze 14 gegenüberliegenden, insbesondere um 180° versetzten, Punkt des Stützelements 15 miteinander verbunden. Die Verbindung kann ebenfalls durch eine Hülse 22 erfolgen, wie in 7a angedeutet ist. Die beiden Stränge sind vorzugsweise durch verdrillte Filamente 11 bzw. Verstärkungsfilamente 21 gebildet.
  • Die Verbindungsstelle der beiden Stränge ist vorzugsweise um 180° versetzt zur Spitze 14 angeordnet bzw. liegt der Spitze 14 in radialer Richtung des Stützelements 15 gegenüber. Die Stränge sind in der Verbindungsstelle durch eine Verbindungshülse 22a miteinander gekoppelt. Die Verbindungshülse 22a kann dazu angepasst sein, um mit einem Transportdraht eines Zuführsystems lösbar verbunden zu werden. Die Verbindungshülse 22a kann mit einem Greifer eines Transportdrahts verbindbar sein, wobei die Verbindung im Wesentlichen analog zu der Funktionsweise erfolgt, die in der nachveröffentlichten deutschen Patentanmeldung 10 2010 053 111.1 beschrieben ist, die auf die Anmelderin zurückgeht.
  • Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel gemäß 6b erstreckt sich das Stützelement 15 gemäß 7a7c im komprimierten Zustand in proximale Richtung. Dies ist beispielhaft in 7c dargestellt, wobei sich 7c konkret auf den komprimierten Zustand der medizinischen Vorrichtung gemäß 7b bezieht.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 7b ist vorgesehen, dass das Stützelement 15 direkt mit der Spitze 14 verbunden ist, wobei die in der Spitze 14 zusammenlaufenden Filamente 11 des Geflechts 10 direkt in Verstärkungsfilamente 21 des Stützelements 15 überführt sind. Konkret ist vorgesehen, dass die Filamente 11 des Geflechts 10, die die erste Hälfte 24 des Abschlussrands 13 bilden, über die Spitze 14 hinaus in im Wesentlichen gleicher Richtung fortgesetzt sind und wellenförmig im Stützelement 15 weitergeführt sind. Die Filamente 11 des Geflechts 10, die die zweite Hälfte 25 des Abschlussrandes 13 bilden, sind ebenfalls über die Spitze 14 in im Wesentlichen gleicher Richtung fortgesetzt und bilden einen zweiten Strang des Stützelements 15. Die beiden Stränge des Stützelements 15 sind an einer Verbindungsstelle mit einer Verbindungshülse 22a gekoppelt, analog zu dem Ausführungsbeispiel gemäß 7a. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 7b kreuzen sich also die Filamente des ersten Strangs mit den Filamenten des zweiten Strangs in der Spitze 14 und gehen in unterschiedliche Hälften 24, 25 des Abschlussrands 13 ein. Dabei kann in einer bevorzugten Variante vorgesehen sein, dass die Filamente 11 entlang des Abschlussrandes 13 miteinander verdrillt sind und als verdrillter Strang in das Stützelement 15 übergehen.
  • In 8a ist die medizinische Vorrichtung gemäß 7a im implantierten Zustand innerhalb eines Blutgefäßes 40 gezeigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Hülsen, die zwischen der Hülse 22 an der Spitze und der Verbindungshülse 22a angeordnet sind, nicht dargestellt. In 8a ist erkennbar, dass das Stützelement 15 eine wenig ausgeprägte mäanderartige Form aufweist. Mit anderen Worten verlaufen die Verstärkungsfilamente 21 des Stützelements 15 ausgehend von der Spitze 14 in Richtung zur Verbindungshülse 22a im Wesentlichen in gleichbleibender axialer Richtung. Die Verstärkungsfilamente 21 weisen also eine Richtungskomponente auf, die grundsätzlich entlang der Achse des gekrümmten Blutgefäßes 40 verläuft. Das bedeutet, dass die Krümmung der Versträkungsfilamente 21 zwar derart eingestellt sein kann, dass, wie in 8a dargestellt, die Verstärkungsfilamente 21 tangential in die Verbindungshülse 22a münden. Die Krümmung der Verstärkungsfilamente 21 geht jedoch nicht soweit, dass die Verstärkungsfilamente 21 auch nur abschnittsweise eine distale Richtungskomponente aufweisen, also in Richtung des Geflechts 10 zurückgeführt sind. Eine derartige Variante ist hingegen in 8b gezeigt. Die Variante gemäß 8a hat den Vorteil, dass durch die relativ geringe Krümmung der Verstärkungsfilamente 21 die Verformung der Verstärkungsfilamente 21 bei der Komprimierung der medizinischen Vorrichtung in einen Katheter reduziert ist. Die für das Crimpen der Vorrichtung erforderlichen Kräfte sind daher relativ gering.
  • Bei der Variante gemäß 8b weist das Stützelement 15 eine größere Umfangslänge als bei der Variante gemäß 8a auf. Daher sind die Verstärkungsfilamente 21 vergleichsweise stark gebogen und weisen abschnittsweise eine Richtungskomponente in distale Richtung auf. Mit anderen Worten sind die Verstärkungsfilamente 21 abschnittsweise zurück in Richtung des Geflechts 10 gebogen. Dadurch wird der Abstand zwischen dem Scheitelpunkt 16 des Abschlussrands 13 und dem Stützelement 15 verringert, wodurch die Positionierung der medizinischen Vorrichtung, insbesondere des Stützelements 15 erleichtert ist.
  • In 9 ist eine weitere Variante der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung gezeigt, wobei das Stützelement 15 durch zwei Verstärkungsfilamente 21 gebildet ist, die auf unterschiedlichen axialen Höhenlagen aus den Abschlussrand 13 entspringen. Konkret weist das Stützelement 15 ein erstes Verstärkungsfilament 21a und ein zweites Verstärkungsfilament 21b auf. Das erste Verstärkungsfilament 21a entspringt dem Abschlussrand 13 in der ersten Hälfte 24 des Abschlussrands 13 an einer Stelle, die distal zur Abzweigestelle des zweiten Verstärkungsfilaments 21b angeordnet ist. Dabei kann das erste Verstärkungsfilament 21a aus einem Geflechtfilament 11 hervorgehen, das den Abschlussrand 13 kreuzt, ohne in den Abschlussrand 13 umgelenkt zu sein.
  • Das erste Verstärkungsfilament 21a und das zweite Verstärkungsfilament 21b sind an einer Verbindungsstelle, die der Spitze 14 des Abschlussrands 13 gegenüber angeordnet ist, zusammengeführt und miteinander verbunden. Mit anderen Worten konvergiert das erste Verstärkungsfilament 21a und das zweite Verstärkungsfilament 21b in Richtung der Verbindungsstelle zueinander. Das erste Verstärkungsfilament mündet in der zweiten Hälfte 25 des Abschlussrands 13 in den Abschlussrand 13, wobei die Mündungsstelle auf derselben axialen Höhe angeordnet ist, wie die Abzweigestelle des zweiten Verstärkungsfilaments 21b. Umgekehrt mündet das zweite Verstärkungsfilament 21b an einer Mündungsstelle der zweiten Hälfte 25 des Abschlussrands 13 in das Geflecht, die auf derselben axialen Höhe angeordnet ist, wie die Abzweigestelle des ersten Verstärkungsfilaments 21a. Mit anderen Worten kann das Stützelement 15 durch Verstärkungsfilamente 21 gebildet sein, die in einer Hälfte 24, 25 des Abschlussrands 13 auf einer ersten axialen Höhe aus dem Geflecht 10 geführt sind und in der anderen Hälfte 25, 24 des Abschlussrands 13 auf einer zweiten axialen Höhe in das Geflecht 10 zurückgeführt sind. Dabei können die Verstärkungsfilamente 21 direkt aus dem Geflecht 10 hervorgehen, d. h. ohne vorher entlang des Abschlussrandes 13 geführt zu sein. Alternativ können die Verstärkungsfilamente 21 durch Filamente 11 des Geflechts 10 gebildet sein, die an einer ersten axialen Höhe in den Abschlussrand 13 umgelenkt und an einer zweiten axialen Höhe aus dem Abschlussrand 13 abgezweigt sind und das Verstärkungsfilament 21 bilden.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 10 ist vorgesehen, dass jeder Hälfte 24, 25 des Abschlussrandes 13 jeweils ein Stützelement 15 zugeordnet ist. Der ersten Hälfte 24 des Abschlussrands 13 ist ein erstes Stützelement 15a zugeordnet. Der zweiten Hälfte 25 des Abschlussrands 13 ist ein zweites Stützelement 15b zugeordnet. Das erste Stützelement 15a ist durch ein einziges Verstärkungsfilament 21 gebildet. Eine andere Anzahl von Verstärkungsfilamenten 21 ist möglich. Das Verstärkungsfilament 21 verlässt die erste Hälfte 24 des Abschlussrands 13 an einer ersten axialen Höhe, bildet eine Schlaufe und ist an einer zweite axialen Höhe in die erste Hälfte 24 des Abschlussrands 13 zurückgeführt. Dasselbe gilt für das zweite Stützelement 15b, das im Wesentlichen symmetrisch zum ersten Stützelement 15a in der zweiten Hälfte 25 des Abschlussrands 13 angeordnet ist.
  • Wie in 10 erkennbar ist, ragen die Schlaufen 27, die durch die Stützelemente 15a, 15b gebildet sind, über die Schnittkante des abgewickelten Geflechts 10 hinaus. Das bedeutet, dass sich die Schlaufen 27 im Ruhezustand bzw. expandierten Zustand des Geflechts 10 überlappen. Dies ist dadurch begründet, dass die einzelnen Stützelemente 15 eine größere Umfangslänge aufweisen, als die Hälften 24, 25 des Abschlussrands 13. Alternativ kann aber vorgesehen sein, dass die Schlaufen 27 derart dimensioniert sind bzw. eine derartige Schlaufenlänge aufweisen, dass sich die Schlaufen 27 im expandierten Zustand der medizinischen Vorrichtung nicht überlappen. Dazu ist vorgesehen, dass die Schlaufen 27 eine Schlaufenlänge aufweisen, die kleiner als die Umfangslänge des Abschlussrandes ist. Dabei ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich die Schlaufen 27 im implantierten Zustand der medizinischen Vorrichtung dennoch überlappen, da der Querschnittsdurchmesser der medizinischen Vorrichtung im implantierten Zustand vom Querschnittsdurchmesser des zu behandelnden Blutgefäßes 40 abhängt.
  • Die Variante gemäß 10, wonach jeweils einer Hälfte 24, 25 des Abschlussrandes 13 ein Stützelement 15 zugeordnet ist, ist mit einer der übrigen Varianten gemäß 2-9 kombinierbar, wobei sich ein Stützelement über beide Hälften 24, 25 des Abschlussrands 13 erstreckt. Mit anderen Worten können am proximalen Ende 12a des Geflechts 10 mehrere Stützelemente 15 vorgesehen sein. Wenigstens ein Stützelement 15 kann durch ein Verstärkungsfilament 21 gebildet sein, das einer Hälfte 24, 25 des Abschlussrands 13 entspringt und in dieselbe Hälfte 24, 25 des Abschlussrands 13 zurückgeführt ist. Ein weiteres Stützelement 15 kann durch ein Verstärkungsfilament 21 gebildet sein, das der ersten Hälfte 24 des Abschlussrandes 13 entspringt und in der zweiten Hälfte 25 in den Abschlussrand 13 bzw. das Geflecht 10 zurückgeführt ist.
  • Grundsätzlich kann das Verstärkungsfilament 21, das das Stützelement 15 bildet, aus einem Filament 11 des Geflechts 10 entspringen, das direkt unter Kreuzung des Abschlussrandes 13 in das Stützelement 15 übergeht. Das Filament 11 bzw.
  • Verstärkungsfilament 21 wird dabei nicht in den Abschlussrand umgelenkt. Andererseits kann vorgesehen sein, dass das Verstärkungsfilament 21 aus einem Filament 11 des Geflechts 10 hervorgeht, das zumindest abschnittsweise entlang des Abschlussrands 13 geführt ist und zum Übergang in das Stützelement 15 umgelenkt ist. Das Filament 11 bzw. das Verstärkungsfilament 21 weist also beim Übergang vom Abschlussrand 13 in das Stützelement 15 einen Knick auf. Durch die Umlenkung des Filaments 11 bzw. Verstärkungsfilaments 21 beim Übergang von dem Abschlussrand 13 in das Stützelement 15 wird die Wiedereinziehbarkeit der medizinischen Vorrichtung verbessert, da sich durch die Umlenkung zwischen dem Abschlussrand 13 und dem Verstärkungsfilament 21, zumindest kurz nach dem Übergang vom Abschlussrand 13 in das Stützelement 15, ein Winkel einstellt.
  • Je spitzer der Winkel zwischen Abschlussrand 13 und Verstärkungsfilament 21 ist, desto leichter lässt sich das Stützelement 15 zur Komprimierung und Wiedereinziehung des Geflechts 10 in einen Katheter verformen.
  • Die medizinische Vorrichtung ist vorzugsweise als Stent, Thrombenfilter und/oder Thrombectomiedevice ausgebildet.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Geflecht
    11
    Filament
    12a
    proximales Ende
    12b
    distales Ende
    13
    Abschlussrand
    14
    Spitze
    15
    Stützelement
    15a
    erstes Stützelement
    15b
    zweites Stützelement
    16
    Scheitelpunkt
    21
    Verstärkungsfilament
    21a
    erstes Verstärkungsfilament
    21b
    zweites Verstärkungsfilament
    22
    Hülse
    22a
    Verbindungshülse
    23
    Endmasche
    24
    erste Hälfe
    25
    zweite Hälfte
    26
    freier Rand
    27
    Schlaufe
    40
    Blutgefäß
    41
    Gefäßwand
    42
    Aneurysma
    43
    Gefäßkrümmung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2011/066960 A1 [0001, 0002, 0005, 0054]
    • DE 102010053111 [0049, 0074]

Claims (13)

  1. Medizinische Vorrichtung zur Einfuhr in ein Körperhohlorgan mit einem röhrchenförmigen Geflecht (10) aus Filamenten (11), insbesondere aus Drähten, das ein im Gebrauch proximales und distales Ende (12a, 12b) aufweist, wobei am proximalen Ende (12a) ein Abschlussrand (13) mit einer in einer Umfangsebene des Geflechts (10) angeordneten Spitze (14) ausgebildet ist derart, dass das proximale Ende (12a) in ein Zuführsystem einziehbar, insbesondere wieder einziehbar ist, wobei die Filamente (11) in den Abschlussrand (13) sukzessive übergehen und in der Spitze (14) zusammengefasst sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein im Wesentlichen ringförmiges Stützelement (15) vorgesehen ist, das mit dem Abschlussrand (13) verbunden ist und über den Abschlussrand (13) vorsteht, wobei das Stützelement (15) beanstandet von einem Scheitelpunkt (16) des Abschlussrandes (13) angeordnet ist derart, dass die Spitze (14) des Abschlussrandes (13) in einem implantierten Zustand durch das Stützelement (15) gegen eine Gefäßwand (41) des Körperhohlorgans gedrängt wird.
  2. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (15) durch wenigstens ein Verstärkungsfilament (21) gebildet ist, das aus dem Abschlussrand (13) abgezweigt ist.
  3. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungsfilament (21) in den Abschlussrand (13) zurückgeführt ist.
  4. Medizinische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (15), insbesondere das wenigstens eine Verstärkungsfilament (21), im expandierten Zustand eine mäanderartige Form einnimmt.
  5. Medizinische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungsfilament (21) einen größeren Querschnittdurchmesser als die übrigen Filamente (11) aufweist.
  6. Medizinische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (15) wenigstens zwei Verstärkungsfilamente (21) aufweist, die lose nebeneinander angeordnet oder miteinander verbunden sind.
  7. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsfilamente (21) gegenläufig mäanderartig geformt sind und sich regelmäßig kreuzen.
  8. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsfilamente (21) durch Verdrillen und/oder wenigstens eine Hülse (22) zumindest abschnittsweise fest verbunden ist.
  9. Medizinische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Stützelemente (15) vorgesehen sind, die beabstandet zueinander angeordnet und mit dem Abschlussrand (13) verbunden sind.
  10. Medizinische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (15) eine Umfangslänge aufweist, die kleiner oder größer als eine Umfangslänge des Abschlussrandes (13) ist.
  11. Medizinische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (15) direkt mit der Spitze des Abschlussrandes (13) verbunden ist.
  12. Medizinische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spitze (14) und der Scheitelpunkt (16) den Abschlussrand (13) in zwei Hälften (24, 25) unterteilen, wobei das Stützelement (15), insbesondere als Verstärkungsfilament (21), mit einer einzigen Hälfte (24, 25) verbunden ist.
  13. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Stützelemente (15), insbesondere wenigstens zwei Verstärkungsfilamente (21), vorgesehen sind, wobei jeweils ein Stützelement (15), insbesondere jeweils ein Verstärkungsfilament (21), mit einer einzigen der beiden Hälften (24, 25) verbunden ist.
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