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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Derartige Kragarmregale werden zur Lagerung von Lang- und Stückgütern eingesetzt.
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Wesentliche Bestandteile von Kragarmregalen sind senkrechte Stützen und Kragarme. Die Kragarme müssen so mit den Stützen verbunden werden, dass sie hauptsächlich senkrechte Lasten und Momente aus den Lasten der Lagergüter in die Stützen ableiten. Bei flexibler Lagerhaltung ist es zweckmäßig, dass die Kragarme je nach der Größe der zu lagernden Güter schnell umgehängt oder ummontiert werden können.
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Hierzu sind aus dem Stand der Technik zahlreiche Varianten für die Schnittstellen zwischen den Stützen und den Kragarmen bekannt. Es werden beispielsweise hakenförmige Elemente benutzt, die in korrespondierenden Öffnungen eingreifen. Auch sind Schnittstellen bekannt, die Bolzen oder Schrauben verwenden. Klemm- und Keilverbindungen, sowie formschlüssige Verbindungen werden ebenfalls benutzt. Den meisten der bekannten Schnittstellen ist gemeinsam, dass ein Ende des Kragarms mit Formelementen, wie Haken, Bohrungen, Flanschen und ähnlichen Elementen ausgestattet ist.
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Dieses bedeutet einen Fertigungs- und damit Kostenaufwand an der Stütze sowie am Kragarm. Bei Kragarmen und/oder Stützen aus Holz ist dies meist mit der Verwendung von Metallteilen verbunden.
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In der
DE 3515260 A1 wird ein höhenverstellbares Kragarmregal beschrieben, bei dem die Ständer Vierkantprofile sind, die mit einer Lochreihe versehen sind.
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Die Seitenflanken des Kragarms liegen am Vierkantprofil an und sind durch Befestigungsbohrungen mit einem Bolzen befestigt. Unterhalb der am Kragarm angeordneten Befestigungsbohrungen weisen die Kragarme Widerlager auf.
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Diese Anordnung weist den Nachteil auf, dass an einem Ende des Kragarms verschiedene Formelemente angebracht werden müssen. Dies bedeutet einen Fertigungs- und damit Kostenaufwand.
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In der
DE 10115811 A1 wird ein höhenverstellbares Kragarmregal beschrieben, wobei zwischen dem Ständer und dem Kragarm ein zusätzliches Kupplungsteil angeordnet ist. Das Kupplungsteil ist mit Haken versehen, die sich in Langlöcher der Stütze einhaken. Der Kragarm ist an dem Ende, mit dem er mit dem Kupplungsteil korrespondiert, mit einem Bolzen befestigt und einem zusätzlichen Stützteil versehen. Der Vorteil einer praktischen Handhabung beim Umhängen wird hier durch einen höheren Fertigungsaufwand gemindert.
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In der
DE 35 15 260 A1 wird ein Kragarmregal für schwere Lasten vorgestellt, welches Ständer aufweist, an denen eine in Ständerlängsrichtung verlaufende Lochreihe aus den jeweiligen Ständer durchquerenden Löchern angeordnet ist, und mit an den Ständern in der Höhe verstellbar befestigbaren Kragarmen mit einem auf die Ständer aufsteckbaren Befestigungsende, das zwei den jeweiligen Ständer seitlich übergreifende und über ein an der Ständervorderseite zur Anlage gelangtes Widerlager miteinander verbundene Schenkel aufweist, wobei an den beiden Schenkeln jeweils eine Befestigungsbohrung angeordnet ist, so dass bei aufgestecktem Kragarm durch die Befestigungsbohrung und das jeweilige Loch am Ständer ein Befestigungsbolzen steckbar ist, bei dem das Widerlager sich lediglich interhalb der Befestigungsbohrung erstreckt, so dass die Kragarme im befestigten Zustand um den Befestigungsbolzen als Schwenklager nach oben schwenkbar sind.
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In der
DE 9217610 U1 wird ein Kragarmregal zur Lagerung von Gegenständen vorgestellt, bei dem die Kragarme mittels Befestigungselemente, insbesondere durch Schraubverbindungen, mit den Ständern lösbar verbunden sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zu entwickeln, mit der erreicht wird, dass die wesentlichen Elemente eines Armregals, die Stütze und der Kragarm aus handelsüblichen Profilen bestehen können und an denen keine oder nur einfache Arbeitsgänge (z. B. nur Bohrungen anbringen) verrichtet werden müssen und deren Verwendung an keine bestimmten Profile der senkrechten Stützen und Kragarme gebunden ist.
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Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Zweckdienliche Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 und 3.
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Die neue Vorrichtung beseitigt die genannten Nachteile des Standes der Technik. Vorteilhaft bei der Anwendung der neuen Aufhängevorrichtung zum temporären Verbinden von Kragarmen ist es, dass die Aufhängevorrichtung zum temporären Verbinden von Kragarmen mit senkrechten Stützen für die Kragarme unbearbeitete Profile ohne zusätzliche Formelemente verwenden können. In den Stützen ist nur eine Reihe von Bohrungen in verschiedenen Abständen anzubringen. Dies ist vorteilhaft bei der Nachrüstung von vorhandenen Stützen mit Kragarmen um sie als Regal zu nutzen. Die Aufhängevorrichtung zum temporären Verbinden von Kragarmen kann z. B. als Kaufteil vertrieben werden. Der Käufer kann dann damit ohne wesentlichen Fertigungsaufwand Kragarmregale selbst herstellen oder nachrüsten.
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Bei der Anwendung der Aufhängevorrichtung zum temporären Verbinden von Kragarmen mit senkrechten Stützen, bestehend aus zwei verbundenen Seitenflanken, deren obere Aufhängung an einem Aufhängebolzen erfolgt, wobei sich die verbundenen Seitenflanken über den Aufhängebolzen und den oberen Mittelsteg oder alternativ den unteren Mittelsteg an der senkrechten Stütze abstützen und der Kragarm sich über den oberen Mittelsteg und den vorderen Steg abstützt, ist es insbesondere von Vorteil, dass der vordere Steg und/oder der obere Mittelsteg und/oder der untere Mittelsteg jeweils durch ein Abstützmittel ausgebildet sind. Dadurch wird eine einfache und dauerhafte stabile Verbindung zwischen den Seitenflanken und dem Kragarm erreicht.
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Von Vorteil ist es auch, wenn das Abstützmittel mindestens eine Schraube, einen Stift, einen Bolzen oder einen Stabdübel umfasst.
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Auch ist es von Vorteil, wenn das den oberen Mittelsteg ausbildende Abstützmittel an den Seitenflanken angeschraubt ist.
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Von besonderem Vorteil ist es dann, wenn das Abstützmittel ein Winkelprofil mit beidseitig angeordneten Gewindehülsen und Schrauben aufweist.
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Auch ist es von Vorteil, wenn das den oberen Mittelsteg ausbildende Abstützmittel durch zwei an den Kragarm befestigte Schraube und den Kragarm ausgebildet ist.
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Ebenso ist es von Vorteil, wenn das den oberen Mittelsteg ausbildende Abstützmittel eine durch den Kragarm hindurchgehende Schraube ist.
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Die neue Vorrichtung soll nun an drei Ausführungsbeispielen erläutert werden.
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Dazu zeigen:
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1 Aufhängevorrichtung nach einem ersten Ausführungsbeispiel mit 3 Abstützpunkten,
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2 Draufsicht von 1,
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3 Hakenförmige Ausbildung der Aufhängung am Bolzen,
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4 Aufhängevorrichtung nach einem zweiten Ausführungsbeispiel mit 4 Abstützpunkten,
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5 Draufsicht von 4,
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6 Alternative Ausführungsform der Aufhängevorrichtung mit vier Abstützpunkten mit dem oberen Mittelsteg als Schraubteil,
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7 Schraubteil der 6 und
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8 Kragarmverbinder als Blechformteil mit Abwicklung
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Die neue Aufhängevorrichtung zum temporären Verbinden von Kragarmen besteht nach dem ersten Ausführungsbeispiel, gemäß der 1 und 2, aus zwei Seitenflanken 5, die durch einen oberen Mittelsteg 6 und einem vorderen Steg 10 miteinander verbunden sind. Der obere Mittelsteg 6 und der vordere Steg 10 können beliebige Halbzeuge, wie Winkel, Rundstäbe, Rohre und Vierkantprofile sein. In der 1 und 2 sind ein Winkel- und ein Flachprofil dargestellt. Die Verbindung kann beispielsweise durch Verschweißen erfolgen, aber auch andere Verbindungen, wie formschlüssiges Fügen sind möglich. Durch die nicht lösbaren Verbindungen erhält man eine eigenständige Baugruppe.
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Der obere Mittelsteg 6 und der vordere Steg 10 so wie der Aufhängepunkt 4 können durch ein oder mehrere Verbindungsmittel, wie z. B. Schraubenstifte und Bolzen, ersetzt werden.
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Aber auch die lösbare Verbindung mit Schrauben oder Bolzen sind möglich. Es sind verschiedene Ausführungsformen mit Innen- oder Außengewinde möglich.
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Der Vorteil besteht in einer Vereinfachung der Fertigung. Weiterhin wird der Bausatzcharakter besser verwirklicht. Es kann durch die Montierbarkeit vor Ort auch Transportvolumen gespart werden. Die Bolzen realisieren den oberen Mittelsteg 6 und den vorderen Steg 10 und den unteren Mittelsteg 8 (nur bei der in 4 beschriebenen Vierpunktabstützung). Es können Bolzen mit Außengewinde in Verbindung mit Muttern gewählt werden. Aber auch Bolzen mit Innengewinde in Verbindung mit Kopfschrauben können gewählt werden.
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Weitere Kombinationen können Rohrstücke in Verbindung mit Schrauben und Muttern sein. Auch können die Seitenflanken 5 direkt mit dem Kragarm 2 verschraubt werden. Alle Kombinationen erfüllen quer zur Achse die Stützfunktion am Kragarm 2 und an der Stütze 1 und längs zur Achse die Verbindungsfunktion der Seitenflanken 5.
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Die Breite zwischen den beiden Seitenflanken 5 ist an die Breite der senkrechten Stütze 1 und des Kragarms 2 mit leichtem Spiel angepasst. Die Aufhängevorrichtung zum temporären Verbinden von Kragarmen ist mit einem Aufhängebolzen 3 an der senkrechten Stütze 1 aufgehängt und stützt sich mit dem oberen Abstützpunkt 7 an der senkrechten Stütze 1 ab. Der eingeschobenen Kragarm 2 stützt sich am oberen Abstützpunkt 7 und am unteren Abstützpunkt 11 ab. Die Löcher 12 sind an der senkrechten Stütze in verschiedenen Höhen angebracht.
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Die sich durch die beschriebene Anordnung ergebende Dreipunktabstützung gewährleistet statisch bestimmte Verhältnisse. Umso dünner das Blech des Verbinders ausfällt, umso kleinteiliger und großflächiger müssen die Verbindungsmittel ausgelegt werden, damit die Kräfte über den Aufhängepunkt 4, den oberen Abstützpunkt 7 und den vorderen Abstützpunkt 11 vom Kragarm in die senkrechte Stütze 1 übertragen werden. Das Umhängen der Aufhängevorrichtung ist ohne großen Aufwand durch Ziehen und Wiedereinstecken des Aufhängebolzens 3 möglich.
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3 zeigt eine Alternative für die Aufhängung am Aufhängebolzen 3 auf.
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Wenn Wert auf ein besonders schnelles Umhängen der Aufhängevorrichtung gelegt wird, kann der obere Teil der Seitenflanken 5 als Haken 13 ausgeführt werden.
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Die neue Aufhängevorrichtung zum temporären Verbinden von Kragarmen 2 besitzt in einem zweiten Ausführungsbeispiel gemäß der 4 anstelle der Dreipunktabstützung eine Vierpunktabstützung. Zusätzlich ist ein unterer Mittelsteg 8 eingeführt. Er bewirkt, dass der untere Abstützpunkt 9 in den unteren Teil der Seitenflanken 5 verschoben wird. Dadurch ist gegenüber 1 eine kompaktere Bauweise möglich. Um statische Überbestimmtheiten zu vermeiden, ist der obere Mittelsteg 6 gegenüber dem unteren Mittelsteg 8 in Richtung Kragarm 2 versetzt angebracht.
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5 verdeutlicht in einer Draufsicht die Anordnung der Bauteile, wie sie in
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4 beschrieben wurden.
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6 zeigt als Alternative ein ca. 5 mm dünnes Blechformteil, welches ohne Schweißverbindung hergestellt werden kann, wobei der obere Mittelsteg 6 bei diesem Ausführungsbeispiel mit den Seitenflanken 5 verschraubt ist.
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7 zeigt ein Schraubteil der 6. Anstelle dieses Schraubenteils ist aber auch ein durchgehender Bolzen mit oder ohne Hülsen denkbar.
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8 zeigt den Kragarmverbinder nach der Alternative gem. 6 als Blechformteil. Dabei ist der obere Mittelsteg 6 durch eine Schraubverbindung ersetzt, wodurch der Kragarm 2 zusätzlich auch die Funktion des oberen Abstützpunktes 7 übernimmt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- senkrechte Stütze
- 2
- Kragarm
- 3
- Aufhängebolzen
- 4
- Aufhängepunkt
- 5
- Seitenflanke
- 6
- oberer Mittelsteg
- 7
- oberer Abstützpunkt
- 8
- unterer Mittelsteg
- 9
- unterer Abstützpunkt
- 10
- vorderer Steg
- 11
- vorderer Abstützpunkt
- 12
- Bohrung
- 13
- Haken