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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung für ein flüssiges Füllgut, insbesondere ein flüssiges Lebensmittel, wie beispielsweise ein Getränk, oder ein Nichtlebensmittel, mit einem Produktverpackungsbeutel aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material, mit einem Reaktionskammerbeutel aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material, wobei der Reaktionskammerbeutel vollständig geschlossen ist, im Inneren des Produktverpackungsbeutels angeordnet ist und teilweise mit einem ersten Reaktanden befüllt ist und mit einem Innenbeutel aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material, wobei der Innenbeutel vollständig geschlossen ist, im Inneren des Reaktionskammerbeutels angeordnet ist und mit einem zweiten Reaktanden befüllt ist, wobei der erste und zweite Reaktand bei Kontakt miteinander eine Temperaturveränderung bewirken. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer solchen Verpackung für ein flüssiges Füllgut. Eine entsprechende Verpackung ist aus der
US 6,484,514 B1 bekannt.
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Verpackungen für ein flüssiges Füllgut mit einem flüssigkeitsdichten und elastischen Produktverpackungsbeutel sind hinlänglich bekannt. Bei einem solchen Produktverpackungsbeutel handelt es sich beispielsweise um einen Standbodenbeutel, der sich von einem Boden, der eine Standfläche bildet, in einer Längsrichtung zu einem oberen Ende erstreckt, an welchem ein Ausgießer mit einem Verschluss, insbesondere einer schraubbaren Kappe, vorgesehen ist, durch den das flüssige Füllgut, das heißt das Produkt, eingefüllt und entnommen werden kann. Eine Verpackung, die einen solchen Produktverpackungsbeutel umfasst, ist beispielsweise aus der
EP 0 989 069 A2 bekannt.
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Bekannt sind außerdem Verpackungen für ein flüssiges Füllgut mit einem Produktverpackungsbeutel, der nicht zwangsläufig ein Standbodenbeutel ist, wobei im Produktverpackungsbeutel ein separater, völlig frei beweglicher Reaktionskammerbeutel enthalten ist, welcher dazu dient, mittels einer in seinem Inneren hervorgerufenen chemischen Reaktion eine Temperaturveränderung zu bewirken. Dazu weist der Reaktionskammerbeutel in seinem Inneren zwei voneinander getrennte Reaktanden, das heißt chemische Komponenten, auf, die in unterschiedlichen, voneinander getrennten Abschnitten des Reaktionskammerbeutels vorgesehen sind. Wird vom Benutzer der Verpackung Druck von außen auf den Reaktionskammerbeutel ausgeübt, werden die zuvor voneinander getrennten Reaktanden miteinander in Kontakt gebracht, wodurch, abhängig von den gewählten Reaktanden, eine exotherme oder endotherme Reaktion hervorgerufen wird. Diese bewirkt wiederum eine Temperaturveränderung in Form eines Temperaturanstiegs oder Temperaturabfalls, wobei durch Wärmeleitung entsprechend auch die Temperatur des flüssigen Füllgutes im Produktverpackungsbeutel verändert wird. Mit anderen Worten lässt sich ein flüssiges Füllgut, beispielsweise ein Getränk, durch externen Druck auf den Reaktionskammerbeutel und die dadurch hervorgerufene chemische Reaktion im Innern des Reaktionskammerbeutels erwärmen oder abkühlen, je nach dem, welche Reaktanden im Reaktionskammerbeutel vorgesehen sind.
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Problematisch bei der zuvor beschriebenen Verpackung mit einem im Produktverpackungsbeutel angeordneten Reaktionskammerbeutel ist, dass durch den vom Benutzer auf den Reaktionskammerbeutel ausgeübten Druck die Gefahr besteht, dass sich die äußere Siegelnaht des Reaktionskammerbeutels öffnet, wodurch der oder die Reaktanden mit dem Füllgut, beispielsweise dem Getränk, in Kontakt kommen. Im besten Fall beeinträchtigt dies lediglich den Geschmack des Produkts, im schlimmsten Fall führt dies zu Vergiftungen beim Konsumenten.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackung für ein flüssiges Füllgut bereit zu stellen, mit der einerseits eine Temperaturveränderung im Inneren der Verpackung durch den Benutzer initiiert werden kann, wobei aber andererseits das Risiko einer Kontamination des flüssigen Füllguts mit Chemikalien minimiert wird.
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Die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird gemäß einer ersten Lehre der vorliegenden Erfindung bei einer Verpackung für ein flüssiges Füllgut, insbesondere ein flüssiges Lebensmittel oder Nichtlebensmittel,
- – mit einem Produktverpackungsbeutel aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material, beispielsweise einem handelsüblichen Standbodenbeutel und/oder einem Beutel mit Ausgießer,
- – mit einem Reaktionskammerbeutel aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material, wobei der Reaktionskammerbeutel vollständig geschlossen ist, im Inneren des Produktverpackungsbeutels angeordnet ist (das heißt der Reaktionskammerbeutel vollständig vom Produktverpackungsbeutel umschlossen ist) und teilweise mit einem ersten, festförmigen, flüssigen und/oder gasförmigen, Reaktanden, z. B. in Tablettenform, befüllt ist und
- – mit einem Innenbeutel aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material, wobei der Innenbeutel vollständig geschlossen ist, im Inneren des Reaktionskammerbeutels angeordnet ist (das heißt der Innenbeutel vollständig vom Reaktionskammerbeutel umschlossen ist) und mit einem zweiten, festförmigen, flüssigen und/oder gasförmigen, Reaktanden, zum Beispiel Wasser, befüllt ist,
- – wobei der erste und zweite Reaktand bei Kontakt mit einander eine Temperaturveränderung bewirken,
dadurch gelöst, dass der Innenbeutel eine untere Siegelnaht sowie eine unter Erhöhung des Innendrucks (beispielsweise hervorgerufen durch einen vom Benutzer auf den Beutel ausgeübten Pressdruck) nachgebende Sollbruchstelle aufweist, wobei die untere Siegelnaht einen ungleichmäßigen, V-förmigen Verlauf aufweist, wodurch sich die Sollbruchstelle ergibt. Die Flüssigkeit kann gewählt sein aus der Gruppe umfassend Flüssigkeiten zur Zubereitung von Nahrungsmitteln (Getränken) wie heißem Kaffee, heißem Tee, heißem Kakao, Eistee, Frapucino oder dergleichen. Die Flüssigkeit kann auch gewählt sein aus der Gruppe umfassend Flüssigkeiten zur Zubereitung von Babynahrung wie heißes Wasser (zum Lösen von Getränkepulver), vorgefertigte Babygetränke oder dergleichen, wobei der Ausgießer auch als Sauger (Nuckel) ausgebildet sein kann oder mit einem solchen verbindbar sein kann. Ferner kann die Flüssigkeit gewählt sein aus der Gruppe umfassend pharmazeutische Flüssigkeiten wie zu erhitzenden Dicksaft (Sirup), zu erhitzende Medizin, zu kühlende Medizin, oder pharmazeutische Hilfsmittel wie zu erhitzendes (z. B. keimfreies) Wasser, Flüssigkeiten für Kühlelemente oder dergleichen. Die Flüssigkeit kann auch gewählt sein aus der Gruppe umfassend Flüssigkeiten zur Herstellung von kosmetischen Produkten oder kosmetische Flüssigkeiten, beispielsweise zu erhitzende Wachse, Massage- oder Pflegeöle, Haar- oder Gesichtsmasken, zu erhitzende oder zu kühlende dermatologische Produkte, zu kühlende Hautcremes, insbesondere zur Anwendung nach einem Sonnenbad (after sun lotion), oder dergleichen. Es kann sich auch um eine Flüssigkeit handeln gewählt aus der Gruppe umfassend Flüssigkeiten für Industrie- oder Handwerkeranwendungen, beispielsweise zu erhitzende Kleber, Farben, Harze, Silikone oder dergleichen. Denkbar sind auch Flüssigkeiten gewählt aus der Gruppe umfassend Flüssigkeiten für humanitäre Zwecke oder zur Verpflegung von Soldaten, insbesondere für die Zubereitung von warmen Speisen, warmen oder kalten Getränken, für Anwendungen einer Notfall-(Erste-Hilfe-)Ausrüstung oder dergleichen. Indem im Reaktionskammerbeutel ein separater Innenbeutel vorgesehen ist, der einen der beiden Reaktanden, das heißt Reaktionspartner, enthält, wird ermöglicht, dass bei demjenigen Beutel, bei dem sich durch externen Druck eine Siegelnaht öffnen soll, es ungefährlich ist, wenn sich bei diesem Beutel eine Siegelnaht auch ungewollt an anderer als der vorgesehenen Stelle öffnet. So ist der Innenbeutel, welches in diesem Fall der Beutel ist, welcher an einer Stelle zum Aufplatzen gebracht werden soll, vollständig von dem Reaktionskammerbeutel umgeben, sodass es auch dann nicht zu einer Kontamination des flüssigen Füllguts, beispielsweise des Getränks, kommen kann, wenn der Innenbeutel an einer unvorhergesehenen Stelle aufplatzt.
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Gemäß einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung haben der Produktverpackungsbeutel und der Reaktionskammerbeutel jeweils eine separate Beutelhülle und damit separate Beutelwand, sind also mit anderen Worten separate, voneinander unabhängige Beutel. Dabei ist insbesondere die gesamte Beutelhülle des Reaktionskammerbeutels relativ zu der gesamten Beutelhülle des Produktverpackungsbeutels verlagerbar. Verlagerbar bedeutet, dass die beiden separaten Beutel nicht nur in Abschnitten relativ zueinander beweglich sind, sondern vollständig relativ zueinander verschoben werden können. Entsprechend haben gemäß einer Ausgestaltung auch der Reaktionskammerbeutel und der Innenbeutel jeweils eine separate Beutelhülle bzw. -wand, sind also auch separate, voneinander unabhängige Beutel, wobei insbesondere die gesamte Beutelhülle des Innenbeutels relativ zu der gesamten Beutelhülle des Reaktionskammerbeutels verlagerbar ist. Mit anderen Worten sind die einzelnen Beutel nicht stoffschlüssig miteinander verbunden. Erfindungsgemäß ist dagegen nicht ausgeschlossen, dass sich die Beutel untereinander berühren. Ausgeschlossen ist jedoch, dass sich zwei Beutel eine gemeinsame Beutelhülle und eine gemeinsame Siegelnaht teilen.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung hat der Produktverpackungsbeutel ein unteres, einen Boden bildendes Ende, von dem sich der Produktverpackungsbeutel in einer Länge in Längsrichtung vertikal zu einem oberen Ende erstreckt, wobei sich der Reaktionskammerbeutel in Längsrichtung über mindestens 50%, bevorzugt mindestens 70%, besonders bevorzugt mindestens 90%, der Länge des Produktverpackungsbeutels erstreckt. Auf diese Weise weist der Reaktionskammerbeutel gegenüber dem Produktverpackungsbeutel und damit gegenüber dem flüssigen Füllgut eine relativ große Oberfläche auf, über die das flüssige Füllgut durch Wärmeübertragung eine relativ schnelle Temperaturveränderung, beispielsweise Erwärmung oder Abkühlung, erfahren kann. Außerdem wird mit zunehmender Größe des Reaktionskammerbeutels relativ zur Größe des Produktverpackungsbeutels auch ein Aufschwimmen des Reaktionskammerbeutels im Produktverpackungsbeutel verhindert. Mit anderen Worten wird der Reaktionskammerbeutel an der optimalen für die Wärmeübertragung vorgesehenen Stelle gehalten.
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Um den Reaktionskammerbeutel noch besser an der optimalen Stelle innerhalb des Produktverpackungsbeutels halten zu können, ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, dass der Reaktionskammerbeutel im befüllten und/oder unbefüllten Zustand des Produktverpackungsbeutels zumindest abschnittsweise in einem Reibsitz relativ zu dem Produktverpackungsbeutel angeordnet ist. Der Reibsitz verhindert ebenfalls ein ungewolltes Aufschwimmen des Reaktionskammerbeutels. Der Reibsitz kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass der Produktverpackungsbeutel und der Reaktionskammerbeutel jeweils mindestens eine seitliche Siegelnaht aufweisen und im befüllten und/oder unbefüllten Zustand des Produktverpackungsbeutels die äußere Kante einer seitlichen Siegelnaht des Reaktionskammerbeutels an der inneren Kante einer seitlichen Siegelnaht des Produktverpackungsbeutels, insbesondere unter Druck, anliegt.
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Ferner kann der Produktverpackungsbeutel, wenn sich dieser im befüllten und/oder unbefüllten Zustand befindet, eine taillierte Form haben. Eine taillierte Form eignet sich insbesondere dazu, einen Reibsitz zwischen Produktverpackungsbeutelinnenseite und Reaktionskammerbeutelaußenseite hervorzurufen.
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In dieser Hinsicht ist es besonders bevorzugt, wenn im befüllten Zustand des Produktverpackungsbeutels der Reaktionskammerbeutel mit mehr als 50%, bevorzugt mehr als 70%, besonders bevorzugt mehr als 90%, seiner Außenoberfläche von der Innenoberfläche des Produktverpackungsbeutels beabstandet ist. Der Reaktionskammerbeutel ist also überwiegend, wenn nicht sogar vollständig, von dem flüssigen Füllgut umgeben. Dieser Effekt lässt sich durch einen entsprechenden Reibsitz zwischen Reaktionskammerbeutel und Produktverpackungsbeutel und insbesondere auch durch die taillierte Form noch unterstützen, da der Reaktionskammerbeutel wie gesagt an der optimalen Stelle gehalten wird. Indem der Reaktionskammerbeutel vollständig oder zumindest überwiegend von dem flüssigen Füllgut umgeben ist, wird auch ein direkter Kontakt des Reaktionskammerbeutels mit dem Produktverpackungsbeutel weitestgehend vermieden, was wiederum eine Beschädigung des Produktverpackungsbeutels durch die relativ hohen Reaktionstemperaturen verhindert. So kann es je nach den gewählten Reaktanden durchaus zu Temperaturen von 100°C oder sogar mehr kommen, sodass zwangsläufig auch der Reaktionskammerbeutel entsprechend heiß würde, wenn dieser seine Wärme nicht an das flüssige Füllgut abgeben könnte. Bei einer großen Kontaktfläche zwischen Reaktionskammerbeutel und Produktverpackungsbeutel würde daher die Wärme vom Reaktionskammerbeutel direkt an den Produktverpackungsbeutel gegeben und dieser möglicherweise beschädigt.
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Eine unerwünschte Berührung zwischen der Außenseite des Reaktionskammerbeutels und der Innenseite des Produktverpackungsbeutels kann ferner dadurch verhindert werden, dass der Reaktionskammerbeutel gemäß einer weiteren Ausgestaltung evakuiert ist, also luftleer ist. Dies kann vor dem Verschließen des Reaktionskammerbeutels geschehen und hat außerdem den Vorteil, dass die Luftfeuchte im Inneren des Reaktionskammerbeutels entsprechend reduziert wird, wodurch in den Reaktionskammerbeutel auch als erster Reaktand feuchtigkeitsempfindliche Bestandteile, beispielsweise Tabletten, eingefüllt werden können. Ein Evakuieren hat ferner den Vorteil, dass sich eine vom Benutzer ausgeübte Druckkraft unmittelbar auf den Innenbeutel übertragen lässt, was das Risiko eines Aufplatzens von Siegelnähten des Reaktionskammerbeutels weiter reduziert.
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Gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung ist der Innenbeutel, bezogen auf die Längsrichtung, vertikal oberhalb des ersten Reaktanden im Reaktionskammerbeutel angeordnet. Da es sich bei dem Produktverpackungsbeutel wie gesagt um einen Standbodenbeutel handeln kann, der üblicherweise in vertikaler Ausrichtung aufgestellt oder gehalten wird, wird durch diese Anordnung des Innenbeutels garantiert, dass sich der zweite, insbesondere flüssige Reaktand allein durch die Erdanziehungskraft in Richtung des ersten Reaktanden bewegt. Der Benutzer muss selbst also nur dafür sorgen, dass der Innenbeutel aufplatzt. Die Vermischung der Reaktanden bzw. chemischen Komponenten erfolgt dann automatisch ohne weiteres Zutun durch den Benutzer.
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Gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung ist der Innenbeutel vollständig, das heißt ohne Lufteinschluss, mit einer Flüssigkeit als zweitem Reaktanden befüllt, wobei diese Befüllung insbesondere drucklos ist. Ein solchermaßen gefüllter Innenbeutel platzt bereits bei einem relativ geringen, auf ihn ausgeübten Druck auf.
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Gemäß wiederum einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung ist der Reaktionskammerbeutel ein Standbodenbeutel, wobei in diesem Fall der Boden des Reaktionskammerbeutels winkelig, insbesondere senkrecht, zur Längsrichtung verläuft. Bevorzugt ist in diesem Fall auch der Produktverpackungsbeutel ein Standbodenbeutel, wobei der Boden des Reaktionskammerbeutels zumindest abschnittsweise parallel zum Boden das Produktverpackungsbeutels verläuft. Auf diese Weise wird erreicht, dass sich der Reaktionskammerbeutel in seiner Form dem Produktverpackungsbeutel im Wesentlichen anpasst, das heißt zwangsläufig im Bereich seines Boden relativ breit ist und sich nach oben hin verjüngt. Der Reaktionskammerbeutel ist also, bezogen auf die Längsrichtung, unten insbesondere breiter als oben. Dies führt zu noch einem besseren Halt des Reaktionskammerbeutels im Produktverpackungsbeutel.
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Gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung hat der Produktverpackungsbeutel in einem in Längsrichtung verlaufenden ersten Schnitt und/oder in einem in Längsrichtung verlaufenden zweiten Schnitt, der senkrecht zum ersten Schnitt verläuft, also in zwei vertikal und orthogonal zueinander verlaufenden Schnittebenen, einen sich entgegen der Längsrichtung zum Boden hin erweiternden Querschnitt. Mit anderen Worten ist auch der Produktverpackungsbeutel bezogen auf die Längsrichtung unten insbesondere breiter als oben.
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Damit bei der erfolgenden chemischen Reaktion die Temperaturveränderung optimal auf das flüssige Füllgut übertragen wird und das Risiko einer lokalen Überhitzung der Reaktionskammer und damit einer Beschädigung der dazu benachbarten Beutelhülle minimiert wird, kommt es entscheidend auf das Verhältnis der Fläche (in cm2) der Außenoberfläche des Reaktionskammerbeutels zur maximalen Füllmenge (in cm3) des Produktverpackungsbeutels an. Mit maximaler Füllmenge ist die Menge an flüssigem Füllgut gemeint, die noch in den Produktverpackungsbeutel hineinpasst, wenn bereits der Reaktionskammerbeutel in den Produktverpackungsbeutel eingesetzt ist. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung ist daher vorgesehen, dass das Verhältnis der Fläche (in cm2) der Außenoberfläche des Reaktionskammerbeutels zur maximalen Füllmenge (in cm3) des von dem den Reaktionskammerbeutel enthaltenden Produktverpackungsbeutel mindestens 0,35, bevorzugt mindestens 0,45, besonders bevorzugt mindestens 0,5, und/oder höchstens 0,75, bevorzugt höchstens 0,65, besonders bevorzugt höchstens 0,6, beträgt.
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Gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung hat der Innenbeutel im befüllten und/oder unbefüllten Zustand eine, bezogen auf die Längsrichtung, untere Siegelkante, die dem Boden des Reaktionskammerbeutels und damit auch dem Boden des Produktverpackungsbeutels zugewandt ist. Erfindungsgemäß hat die untere Siegelnaht einen ungleichmäßigen, das heißt nicht geraden, Verlauf. Es hat sich gezeigt, dass ein ungleichmäßiger Verlauf der unteren Siegelkante bewirkt, dass die Siegelkante an einigen Stellen leichter als an anderen Stellen unter Druck nachgibt. Auf diese Weise bricht die untere Siegelkante leichter auf. Dabei hat die untere Siegelkante einen V-förmigen Verlauf, wobei insbesondere der Scheitelpunkt des V-förmigen Verlaufs, also die Spitze des V, zum Inneren des Innenbeutels weist, also den Punkt der Siegelkante bildet, der der Beutelmitte bzw. -oberseite am nächsten ist. Mit anderen Worten ist der Innenbeutel an den Seitenkanten, gemeint sind die sich im Wesentlichen in Längsrichtung erstreckenden Kanten des Innenbeutels, länger als in einem Bereich zwischen den Seitenkanten, insbesondere der Mitte zwischen den Seitenkanten. Dadurch weist der Innenbeutel an seiner Unterseite eine nach innen gerichtete Trichterform auf. Der Scheitelpunkt des V-förmigen oder trichterförmigen Verlaufs hat sich als der Punkt herausgestellt, an dem die Siegelkante, wenn Druck auf den Innenbeutel ausgeübt wird, am leichtesten aufbricht.
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Schließlich ist gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verpackung vorgesehen, dass der Produktverpackungsbeutel und/oder der Reaktionskammerbeutel und/oder der Innenbeutel zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, aus einer Kunststoffverbundfolie, insbesondere enthaltend Polyethylenterephthalat (PET) und/oder Polyethylen (PE) und/oder Polypropylen (PP), besteht, wobei die Kunststoffverbundfolie des Reaktionskammerbeutels und/oder Innenbeutels insbesondere eine Lage aus einer Aluminiumfolie enthält. Die Verbundfolie des Reaktionskammerbeutels und/oder Innenbeutels weist insbesondere eine außenseitige metallisierte PET-Schicht und/oder eine innenseitige PE-Schicht, die peelfähig ist, auf. Hier besteht eine Diffusionsbarriere für die Flüssigkeit zumindest von innen nach außen. Die Verbundfolie des Reaktionskammerbeutels weist vorzugsweise außen eine PET-Schicht auf, gefolgt von einer Aluminiumschicht und innen einer PE-Schicht. Der Innenbeutel kann gleichermaßen aufgebaut sein. Die PET-Schicht ist insbesondere geschmacksneutral und schützt den Reaktionskammerbeutel. Die Aluminiumschicht dient als Barriereschicht und verhindert die Migration von Bestandteilen aus dem Reaktionskammerbeutel in das flüssige Füllgut und/oder umgekehrt. Aluminium ist ferner ein idealer Temperaturleiter. Als Siegelschicht und Kontaktschicht zu den Reaktanden und dem späteren Reaktionsgemisch dient insbesondere eine Folie aus PE und PP und bevorzugt eine Polyolefinfolie. Diese Folie verhindert auch die Migration von Bestandteilen aus dem bzw. den Reaktanden in die Aluminiumschicht. Die Verbundfolie des Produktverpackungsbeutels kann sich ebenfalls aus PET und PE zusammensetzen.
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Wie gesagt kann der Produktverpackungsbeutel als Standbodenbeutel ausgeführt sein, wobei sich als für die vorliegende Erfindung besonders geeignet der aus der
EP 0 989 069 A2 bekannte Standbodenbeutel herausgestellt hat.
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Dieser kann aus schweißbarem Material bestehen, mit zwei an ihren Seitenrändern durch je eine Schweißnaht miteinander verbundenen Beutelwänden, einem Kopfende und einem Bodenende, das von einer Beutelfalte gebildet ist, die sich im Leerzustand des Beutels zwischen die beiden Beutelwände erstreckt und an ihren unteren und seitlichen Rändern ihrerseits durch Schweißnähte mit der jeweils angrenzenden Beutelwand verbunden ist, wobei die seitlichen Schweißnahtränder der Bodenfalte parallel zueinander und zu einer mittleren Hochachse des Beutels verlaufen, während die seitlichen Schweißnahtränder der Beutelwände einen von einem an die Bodenfalte angrenzenden Bereich zum Kopfende konvergierenden schrägen Verlauf aufweisen, und dass in jeder Beutelwand zumindest zwei Teilerrippen aus dem Wandmaterial ausgeprägt sind, die von den beiden Eckbereichen zwischen dem Kopfende und der jeweils angrenzenden seitlichen Schweißnaht ausgehen, einen zur Bodenfalte hin konvergierenden schrägen Verlauf aufweisen und in einer den Übergangsbereich zwischen den parallelen und schrägen Schweißnahträndern enthaltenden Querebene des Beutels frei enden.
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Dadurch, dass bei dieser Ausgestaltung nur die seitlichen Schweißnahtränder im Bereich der Bodenfalte parallel zueinander verlaufen, während die seitlichen Schweißnahtränder der Beutelwände im übrigen schräg zum Kopfende konvergieren, ist der in seinem Leerzustand flach liegende Beutel im Kopfbereich schmaler als im Bodenbereich. Im befüllten Zustand des Beutels, wenn sich der rundovale Boden durch Flachdrücken der eingelegten Bodenfalte ausbildet, stellt sich jedoch eine gleiche Breite des Beutels quer zu seiner Hochachse durch die entsprechende Bemessung des Konvergenzwinkels der schrägen Schweißnahtränder ein, der im Bereich von etwa 5 Grad bis 10 Grad zu einer Vertikalen in Verlängerung der angrenzenden seitlichen Schweißnahtränder der Bodenfalte liegen kann. Auf diese Weise wird ein gegenseitiges teilweises Überdecken nebeneinander stehender befüllter Beutel im Verkaufsregal vermieden, so dass die Beutel raumsparend dicht nebeneinander aufgestellt werden können. Zugleich wird durch die aus dem Wandmaterial ausgeprägten Teilerrippen mit ihrer gegenläufig zu den schrägen Schweißnahträndern konvergierenden Ausrichtung die Entstehung von Faltenwürfen im Material der Beutelwände oder an den Schweißnahträndern verhindert.
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In weiterer Ausgestaltung des Produktverpackungsbeutels können die unteren Schweißnahtränder der Bodenfalte, ausgehend von einem mittleren Bereich, von ihrer Unterseite her zu den seitlichen Schweißnahträndern hin leicht abgeschrägt sein. Durch diese leichte Abschrägung wird beim Aufstellen der gefüllten Beutel ein Stauchdruck auf den äußeren Bodenecken vermieden, wodurch eine bessere Standfähigkeit des Beutels erreicht wird, die auch das sog. Kippeln verhindert, das sich in Abhängigkeit von dem Füllgut und den Beutelabmessungen bei den bekannten Beuteln in einem Schaukeln oder Schwanken des Beutels auf der Bodenkontur äußert.
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Vorteilhafterweise sind ferner die oberen und die unteren Beutelecken abgerundet, wodurch Handverletzungen durch Kratzer bei der Handhabung der Beutel vermieden werden.
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Die Aufgabe wird ferner gemäß einer zweiten Lehre der vorliegenden Erfindung gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung für ein flüssiges Füllgut, insbesondere einer Verpackung wie sie zuvor beschrieben wurde, bei dem zumindest die folgenden Schritte durchgeführt werden:
- – Bereitstellen eines zumindest an einer Seite, bevorzugt an der in Längsrichtung oberen Seite, offenen Produktverpackungsbeutels aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material,
- – Bereitstellen eines zumindest an einer Seite, bevorzugt an der in Längsrichtung oberen Seite, offenen Reaktionskammerbeutels aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material,
- – Bereitstellen eines zumindest an einer Seite, bevorzugt an der in Längsrichtung oberen Seite, offenen Innenbeutels aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material,
- – Befüllen des Reaktionskammerbeutels mit einem ersten, festförmigen oder flüssigen, Reaktanden,
- – Befüllen des Innenbeutels mit einem zweiten, insbesondere flüssigen, Reaktanden,
- – Verschließen des Innenbeutels durch Siegeln, insbesondere Heißsiegeln oder Ultraschallsiegeln (d. h. Ultraschallschweißen),
- – Einsetzen des Innenbeutels in den Reaktionskammerbeutel,
- – Verschließen des Reaktionskammerbeutels durch Siegeln, insbesondere Heißsiegeln oder Ultraschallsiegeln (Ultraschallschweißen), wobei der Reaktionskammerbeutel vorzugsweise vorher evakuiert werden kann,
- – Einsetzen des Reaktionskammerbeutels in den Produktverpackungsbeutel,
- – Befüllen des Produktverpackungsbeutels mit dem flüssigen Füllgut und
- – Verschließen des Produktverpackungsbeutels durch Siegeln, insbesondere Heißsiegeln oder Ultraschallsiegeln (Ultraschallschweißen).
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Gemäß einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens ist vorgesehen, dass nach dem Einsetzen des Reaktionskammerbeutels in den Produktverpackungsbeutel und vor dem Befüllen des Produktverpackungsbeutels mit dem flüssigen Füllgut ein Ausgießer in den Produktverpackungsbeutel eingesetzt und der Produktverpackungsbeutel durch Siegeln, insbesondere Heißsiegeln oder Ultraschallsiegeln (Ultraschallschweißen), verschlossen wird, wobei der Produktverpackungsbeutel anschließend durch den Ausgießer befüllt wird.
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Schließlich wird die Aufgabe gemäß einer dritten Lehre der vorliegenden Erfindung gelöst durch eine Vorrichtung zur Herstellung einer Verpackung für ein flüssiges Füllgut, insbesondere einer Verpackung wie sie zuvor beschrieben wurde und/oder zur Durchführung eines Verfahrens wie es zuvor beschrieben wurde,
- – mit einer Station, die eine Einrichtung zum Vereinzeln und Zuführen von Produktverpackungsbeuteln aufweist,
- – mit einem Greifmechanismus zum Halten des jeweils zugeführten Produktverpackungsbeutels,
- – mit einer Transporteinrichtung zum Transport des jeweiligen Produktverpackungsbeutels zwischen aufeinander folgenden Stationen,
- – mit einer Station zum Herstellen eines Innenbeutels aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material, wobei diese Station eine Befülleinrichtung zum Befüllen des Innenbeutels mit einem zweiten Reaktanden und eine Siegeleinrichtung zum Verschließen des Innenbeutels durch Siegeln aufweist,
- – mit einer Station zum Herstellen eines Reaktionskammerbeutels aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material, wobei diese Station eine Befülleinrichtung zum Befüllen des Reaktionskammerbeutels mit einem ersten Reaktanden, eine Einsetzeinrichtung zum Einsetzen des Innenbeutels in den Reaktionskammerbeutel und eine Siegeleinrichtung zum Verschließen des Reaktionskammerbeutels aufweist,
- – mit einer Station, die eine Einrichtung zum Einsetzen des Reaktionskammerbeutels in den Produktverpackungsbeutel aufweist, und
- – mit einer Station, die eine Einrichtung zum Befüllen des Produktverpackungsbeutels mit dem flüssigen Füllgut aufweist.
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Gemäß einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ferner eine Station vorgesehen, die eine Einrichtung zum Einsetzen eines Ausgießers und einer Siegeleinrichtung zum Verschließen des Produktverpackungsbeutels durch Siegeln, insbesondere durch Heißsiegeln oder Ultraschallsiegeln (Ultraschallschweißen), aufweist.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist die Transporteinrichtung einen Drehstern und/oder ein Lineartransport auf. Der Drehstern wird bevorzugt dazu verwendet, die vereinzelten Produktverpackungsbeutel zu halten und zu transportieren, wenn einer oder mehrere der folgenden Schritte durchgeführt wird:
- – Öffnen des Produktverpackungsbeutels,
- – Einsetzen des fertigen Reaktionskammerbeutels,
- – Einsetzen des Ausgießers in den Produktverpackungsbeutel,
- – Verbinden von Ausgießer und Produktverpackungsbeutel durch Siegeln, insbesondere durch Heißsiegeln oder Ultraschallsiegeln (Ultraschallschweißen), und
- – Abkühlen der Siegelverbindung zwischen Ausgießer und Produktverpackungsbeutel.
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Dem Drehstern kann ein Lineartransport vorgeschaltet sein, der ein Magazin mit einer Vielzahl von Produktverpackungsbeuteln umfasst. Ein dem Drehstern nachgeschalteter Lineartransport kann beispielsweise dazu verwendet werden, den Produktverpackungsbeutel für die folgenden Zwecke bzw. Schritte aufzunehmen und zu transportieren:
- – Bilden eines Puffers für mit einem Ausgießer und mit einem Reaktionskammerbeutel versehene Produktverpackungsbeutel, bevor sie mit einem flüssigen Füllgut befüllt werden,
- – Befüllen des Produktverpackungsbeutels mit einem flüssigen Füllgut,
- – Aufsetzen eines Verschlusses, insbesondere einer Kappe, auf den Ausgießer, und
- – festes Verschließen des Verschlusses.
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Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Verpackung, das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren und die erfindungsgemäße Herstellungsvorrichtung auszugestalten und weiterzubilden, hierzu sei einerseits verwiesen auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
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1a) und b) schematische Schnittansichten einer erfindungsgemäßen Verpackung entlang zweier vertikaler, orthogonal zueinander verlaufender Schnittebenen,
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2 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Herstellungsvorrichtung und
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3 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens.
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Die 1a) und b) zeigen schematisch eine Verpackung 1 für ein flüssiges Füllgut 2, hier ein Getränk. Die Verpackung 1 weist einen Produktverpackungsbeutel 3 aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material in Form eines Standbodenbeutels auf. Die Verpackung 1 weist ferner einen Reaktionskammerbeutel 4 aus einem ebenfalls flüssigkeitsdichten und elastischen Material auf, wobei der Reaktionskammerbeutel 4 vollständig geschlossen ist, im Inneren des Produktverpackungsbeutels 3 angeordnet ist und teilweise im unteren Bereich mit einem ersten festförmigen Reaktanden 6a in Form von Tabletten befüllt ist.
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Schließlich ist ein Innenbeutel 5 aus einem ebenfalls flüssigkeitsdichten und elastischen Material vorgesehen, wobei dieser Innenbeutel 5 vollständig geschlossen ist, im Inneren des Reaktionskammerbeutels 4 angeordnet ist, eine unter Erhöhung des Innendrucks, nämlich durch Ausüben eines Pressdrucks durch den Benutzer, nachgebende Sollbruchstelle 5.2 aufweist, und mit einem zweiten, flüssigen Reaktanden 6b befüllt ist. Der erste und zweite Reaktand sind so gewählt, das heißt so aufeinander abgestimmt, dass sie bei Kontakt miteinander eine Temperaturveränderung durch endotherme oder exotherme Reaktion bewirken.
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Der Produktverpackungsbeutel 3, der Reaktionskammerbeutel 4 und der Innenbeutel 5 sind dabei jeweils separate Beutel bestehend aus einer separaten Beutelhülle 3.1 bzw. 4.1 bzw. 5.1. Die Beutel 3, 4 und 5 sind dabei relativ zueinander verlagerbar.
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Der Produktverpackungsbeutel 3 weist ein unteres Ende bzw. einen Boden 3.2 auf, von dem er sich in einer Länge l in Längsrichtung L vertikal zu einem oberen Ende 3.3 erstreckt, wobei sich im vorliegenden Fall der Reaktionskammerbeutel 4 in Längsrichtung über mehr als 90% der Länge l des Produktverpackungsbeutels 3 erstreckt.
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Der Innenbeutel 5 ist vertikal oberhalb des ersten Reaktanden 6a angeordnet, sodass die darin enthaltene Flüssigkeit beim Platzen des Beutels 5 durch die Schwerkraft nach unten fließt und mit dem zweiten Reaktanden 6b in Kontakt kommt.
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Der Reaktionskammerbeutel 4 ist im hier dargestellten befüllten Zustand des Produktverpackungsbeutels 3 abschnittsweise in einem Reibsitz relativ zu dem Produktverpackungsbeutel 3 angeordnet. Dabei ist in einem taillierten Bereich des Produktverpackungsbeutels 3, wo dieser also am engsten ist, die äußere Kante 4.21 einer seitlichen Siegelnaht 4.2 des Reaktionskammerbeutels 4 an die innere Kante 3.41 einer seitlichen Siegelnaht 3.4 des Produktverpackungsbeutels 3 gepresst. Dadurch wird der Reaktionskammerbeutel 4 an einer optimalen Position relativ zum Produktverpackungsbeutel 3 gehalten, was gleichzeitig auch dazu führt, dass bei der gewählten Standbodenbeutelform sowohl des Produktverpackungsbeutels 3 als auch des Reaktionskammerbeutels 4 der Reaktionskammerbeutel nahezu vollständig vom flüssigen Füllgut umgeben ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist dabei der Reaktionskammerbeutel 4 mit mehr als 90% seiner Außenoberfläche 4.11 von der Innenoberfläche 3.11 des Produktverpackungsbeutels 3 beabstandet.
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Wie die 1a) und b) ferner erkennen lassen, sind der Produktverpackungsbeutel 3 und der Reaktionskammerbeutel 4 unten breiter als oben, wodurch ebenfalls ein gewisser Halt des Reaktionskammerbeutels 4 im Produktverpackungsbeutel 3 und insbesondere ein Aufschwimmen des Reaktionskammerbeutels 4 verhindert wird. Der Boden 4.3 des Reaktionskammerbeutels 4 verläuft dabei abschnittsweise parallel zum Boden 3.2 des Produktverpackungsbeutels 3.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist aus Gründen der Übersichtlichkeit der schematischen Darstellung der Reaktionskammerbeutel 4 nicht als evakuiert (luftleer) dargestellt, obwohl dies gemäß der vorliegenden Erfindung bevorzugt ist.
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1a) zeigt ferner die beispielhafte Form des Innenbeutels 5. Dieser hat eine, bezogen auf die Längsrichtung L, untere Siegelkante 5.3, die dem Boden 4.3 des Reaktionskammerbeutels 4 und dem Boden 3.2 des Produktverpackungsbeutels 3 zugewandt ist. Die untere Siegelkante 5.3 hat dabei einen ungleichmäßigen, nämlich V-förmigen Verlauf, wobei der Scheitelpunkt 5.4 des V-förmigen Verlaufs zum Inneren des Innenbeutels 5 bzw. zu dessen oberen Ende 5.5 weist. Die Länge (in Längsrichtung L) des Innenbeutels 5 ist also an seinen Seitenkanten 5.6 größer als im Bereich dazwischen.
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2 zeigt eine Vorrichtung 9 zur Herstellung einer Verpackung 1 wie sie zuvor anhand der 1a) und b) beschrieben wurde. Die Vorrichtung 9 ist mit verschiedenen Stationen, die wiederum einzelne Einrichtungen enthalten, ausgestattet, nämlich:
- – mit einer Station 10, die eine Einrichtung 10.1 zum Vereinzeln und Zuführen von Produktverpackungsbeuteln 3 aufweist,
- – mit einem Greifmechanismus 11 zum Halten des jeweils zugeführten Produktverpackungsbeutels 3,
- – mit einer Transporteinrichtung 12 zum Transport des jeweiligen Produktverpackungsbeutels 3 zwischen aufeinander folgenden Stationen 10, 15, 16, 17,
- – mit einer Station 13 zum Herstellen eines Innenbeutels 5 aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material, wobei diese Station 13 eine Befülleinrichtung 13.1 zum Befüllen des Innenbeutels 5 mit einem zweiten Reaktanden 6b und eine Siegeleinrichtung 13.2 zum Verschließen des Innenbeutels 5 durch Siegeln aufweist,
- – mit einer Station 14 zum Herstellen eines Reaktionskammerbeutels 4 aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material, wobei diese Station 14 eine Befülleinrichtung 14.1 zum Befüllen des Reaktionskammerbeutels 4 mit einem ersten Reaktanden 6a, eine Einsetzeinrichtung 14.2 zum Einsetzen des Innenbeutels 5 in den Reaktionskammerbeutel 4 und eine Siegeleinrichtung 14.3 zum Verschließen des Reaktionskammerbeutels 4 aufweist,
- – mit einer Station 15, die eine Einrichtung 15.1 zum Einsetzen des Reaktionskammerbeutels 4 in den Produktverpackungsbeutel 3 aufweist,
- – mit einer Station 16, die eine Einrichtung 16.1 zum Einsetzen eines Ausgießers 7 und einer Siegeleinrichtung 16.2 zum Verschließen des Produktverpackungsbeutels zur Siegeln aufweist und
- – mit einer Station 17, die eine Einrichtung 17.1 zum Befüllen des Produktverpackungsbeutels 3 mit dem flüssigen Füllgut 2 aufweist.
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Die Transporteinrichtung 12 weist dabei einen Drehstern 12.1 und einen diesem nachgeschalteten Lineartransport 12.2 auf.
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Die beschriebene Vorrichtung 9 ist dabei geeignet zur Durchführung eines Verfahrens enthaltend die folgenden Verfahrensschritte:
- – Bereitstellen eines zumindest an einer Seite offenen Produktverpackungsbeutels 3 aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material,
- – Bereitstellen eines zumindest an einer Seite offenen Reaktionskammerbeutels 4 aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material,
- – Bereitstellen eines zumindest an einer Seite offenen Innenbeutels 5 aus einem flüssigkeitsdichten und elastischen Material,
- – Befüllen des Reaktionskammerbeutels 4 mit einem ersten Reaktanden 6a,
- – Befüllen des Innenbeutels 5 mit einem zweiten Reaktanden 6b,
- – Verschließen des Innenbeutels 5 durch Siegeln,
- – Einsetzen des Innenbeutels 5 in den Reaktionskammerbeutel 4,
- – Verschließen des Reaktionskammerbeutels 4 durch Siegeln,
- – Einsetzen des Reaktionskammerbeutels 4 in den Produktverpackungsbeutel 3,
- – Befüllen des Produktverpackungsbeutels 3 mit dem flüssigen Füllgut 2 und
- – Verschließen des Produktverpackungsbeutels 3 durch Siegeln.
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Anhand von 3 wird das erfindungsgemäße Verfahren nochmals im Detail beschrieben, wobei in den 2 und 3 die einzelnen durchgeführten Verfahrensschritte bzw. Aktionen durch eingekreiste Nummern bezeichnet sind, mit der folgenden Bedeutung:
- (1) Zuführen und Vereinzeln von Produktverpackungsbeuteln 3
- (2) Öffnen des Produktverpackungsbeutels 3
- (3) Einsetzen jeweils eines mit einem Innenbeutel 5 versehenen Reaktionskammerbeutels 4 in den Produktverpackungsbeutel 3
- (4) Einsetzen eines Ausgießers 7 in den Produktverpackungsbeutel 3
- (5) Verbinden von Ausgießer 7 und Produktverpackungsbeutel 3 durch Siegeln
- (6) Abkühlen der Siegelverbindung
- (7) Ausgabe des mit dem Ausgießer 7 und dem Reaktionskammerbeutel 4 versehenen Produktverpackungsbeutels 3
- (8) Ausgabe mängelbehafteter Produktverpackungsbeutel 3
- (9) Pufferung und Transport der Produktverpackungsbeutel 3 zur Füllstation 17
- (10) Befüllen des Produktverpackungsbeutels 3 mit dem flüssigen Füllgut 2
- (11) Aufsetzen eines Verschlusses 8 auf den Ausgießer 7
- (12) Festschrauben des Verschlusses 8 auf dem Ausgießer 7 und
- (13) Ausgabe einer fertigen Verpackung 1.