DE102011010881B4 - Verfahren zur Herstellung von Innenverkleidungsteilen in einem Schäumwerkzeug - Google Patents
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Abstract
Verfahren zur Herstellung von Innenverkleidungsteilen, welche mindestens eine Formhaut (1), mindestens eine Schaumschicht und mindestens einen Träger (5) aufweisen, umfassend die folgenden Schritte: a) Positionieren der Formhaut (1) in einer Form (7) eines Schäumwerkzeugs, wobei die Form (7) mindestens eine Trennkante (8, 8a, 8b) aufweist zum Einbringen einer definierten Verringerung einer Dicke (3) der Formhaut (1) entlang einer Schnittlinie; b) Einbringen des Trägers (5) in die Form (7) des Schäumwerkzeugs und Hinterschäumen der Formhaut (1) mit einem Schaum (6), wobei die Formhaut (1) an einer Position der Trennkante (8, 8a, 8b) gegen den Träger (5) gepresst wird und mit dem Träger (5) verbunden wird und eine schaumundurchlässige Abdichtung an dieser Position bewirkt wird, wobei eine Restdicke der Formhaut (1) an dieser Position derart gering ist, dass ein über Abmessungen des Trägers (5) hinausragender Teil der Formhaut (1) von Hand von dem mit dem Träger (5) verbundenen Teil der Formhaut (1) abtrennbar ist oder durch das Pressen abgetrennt wird; c) Entnehmen des Innenverkleidungsteils aus dem Schäumwerkzeug und Abtrennen des über Abmessungen des Trägers (5) hinausragenden Teils der Formhaut (1).
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Innenverkleidungsteilen in einem Schäumwerkzeug, ein entsprechend hergestelltes Innenverkleidungsteil sowie ein zur Herstellung verwendbares Schäumwerkzeug.
- Innenverkleidungsteile zum Einbau in Kraftfahrzeuge werden mit verschiedenen Verfahren produziert. Unter anderem weisen Innenverkleidungsteile eine einem Fahrzeuginnenraum nach einem Einbau des Innenverkleidungsteils zugewandte Formhaut auf, die mit einem Träger verbunden ist und hinterschäumt wurde. Formhäute, die beispielsweise durch ein Sinterverfahren hergestellt werden und in diesem Fall auch als Slush-Häute bezeichnet werden, werden hierzu in ein Schäumwerkzeug eingelegt und mit dem Träger während des Hinterschäumens verpresst. Da die Formhaut Abmessungen aufweist, die größer sind als Abmessungen des Trägers, verbleibt ein über den Träger hinausstehender Teil der Formhaut, der sogenannte Formhaut- oder Slushhautauslauf. Dieser Auslauf muss vor einer Weiterverwendung des Innenverkleidungsteils von der Formhaut abgetrennt werden, was durch manuelles Anschneiden des Formhautauslaufes mit einem Messer, einer Schere oder einem anderen Schnittwerkzeug und Abreißen des derart angeschnittenen Auslaufs unter Kraftaufwand geschieht. Nachteilig an diesem Verfahren ist die Verwendung von Schnittwerkzeugen, da hierdurch zum einen Werkzeugverschleiss und ein erhöhter Ausschuss bei Fehlbeschnitt oder unsauberem Abreißen, andererseits aber auch ein Zeitverlust bei der Bedienung des Schäumwerkzeugs und eine erhöhte Verletzungsgefahr für das Bedienpersonal vorliegen.
- Aus der Druckschrift
DE 10 2009 054 893 A1 ist ein Verfahren zum Herstellen eines Trägers bekannt, bei dem der Träger und eine darauf aufliegende Haut zwar verbunden werden, jedoch keine Verringerung der Hautdicke stattfindet. Die DruckschriftWO 2010/083959 A1 DE 299 17 856 U1 ist eine Schwächung einer Formhaut entlang einer Reißnaht bekannt. Schließlich offenbart die DruckschriftDE 196 43 563 A1 ein Verfahren zum Herstellen einer Sonnenblende durch Sintern. - Der vorliegenden Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von Innenverkleidungsteilen in einem Schäumwerkzeug sowie ein mit diesem Verfahren hergestelltes Innenverkleidungsteil und ein Schäumwerkzeug zu entwickeln, welches die genannten Nachteile vermeidet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Innenverkleidungsteil nach Anspruch 5 und ein Schäumwerkzeug nach Anspruch 6. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines Innenverkleidungsteils, welches mindestens eine Formhaut, mindestens eine Schaumschicht und mindestens einen Träger aufweist, umfasst mehrere Schritte. In einem ersten Schritt wird die Formhaut im Schäumwerkzeug positioniert, wobei das Schäumwerkzeug mindestens eine Trennkante aufweist, die der Einbringung einer definierten Verringerung einer Dicke der Formhaut entlang einer Schnittlinie dient.
- Im zweiten Schritt wird ein Träger in das Schäumwerkzeug eingebracht und an der Position der Schnittlinie gegen die mit der Formhaut bedeckte Trennkante gepresst. Hierbei wird die Formhaut mit einem Schaum hinterschäumt. Durch das Pressen werden Formhaut und Träger entlang der Schnittlinie miteinander verbunden und eine schaumundurchlässige Abdichtung als harte Abdichtung an dieser Position hergestellt. Durch die Verpressung wird die Restdicke an der Position der Schnittlinie derart gering, dass ein über Abmessungen des Trägers hinausragender Teil der Formhaut, der Formhautauslauf, von Hand unter geringer Kraftaufwendung, also beispielsweise auch von körperlich schwächeren Personen, und ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen von dem mit dem Träger verbundenen Teil der Formhaut abtrennbar ist oder durch die Verpressung bereits von der mit dem Träger verbundenen Formhaut abgetrennt wird. Im letzten Schritt wird das hergestellte Innenverkleidungsteil aus dem Schäumwerkzeug entnommen und der Formhautauslauf wie beschrieben manuell abgetrennt, sofern nicht bereits die Trennkante eine vollständige Abtrennung des Formhautauslaufs bewirkt hat. Falls eine vollständige Abtrennung des Formhautauslaufs durch die Trennkanten erreicht wurde, verbleibt der Formhautauslauf im Schäumwerkzeug, während das Innenverkleidungsteil entnommen wird.
- Ein erfindungsgemäßes Verfahren weist den Vorteil auf, dass keine Schnittwerkzeuge mehr benötigt werden, da der Formhautauslauf von Hand abtrennbar ist, wozu ein deutlich geringerer Kraftaufwand als beim Abreißen nach Anschneiden mit einem Schnittwerkzeug benötigt wird, oder bereits durch den Herstellungsprozess abgetrennt wurde. Hierdurch wird die Verletzungsgefahr durch die fehlenden Schnittwerkzeuge reduziert und die Produktion wird kostengünstiger, da Ausschusszahlen verringert werden, keine Kosten für Schnittwerkzeuge anfallen und der Zeitverlust beim Abtrennen des Formhautauslaufs ebenfalls geringer wird.
- In einer Ausführungsform kann die Trennkante zur Pressung in mindestens einem bestimmten Bereich und nicht umlaufend ausgebildet sein. Hierdurch kann gezielt ein einzelner Bereich der Formhaut mit dem Träger verbunden werden, ohne dass ein von einer umlaufenden Trennkante komplett geschlossener Bereich abgeschlossen wird. Somit wird die Variabilität des Verfahrens erhöht und eine bereichsweise Abdichtung erreicht.
- In einer weiteren Ausführungsform kann die Formhaut entlang der Schnittlinie vor Einbringen in das Schäumwerkzeug vorgeschwächt werden, vorzugsweise mit einer v-förmigen Nut. Hierdurch wird das manuelle Entfernen des Formhautauslaufs erleichtert, da die Formhaut durch die Vorschwächung an dieser Position leichter abzutrennen ist.
- Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Trennkante beheizbar ist. Durch diese Weiterbildung wird erreicht, dass neben dem mechanischen Verringern der Dicke der Formhaut auch noch eine thermische Beeinflussung erfolgt, die eine schaumundurchlässige Verbindung zwischen Formhaut und Träger unterstützt und das Abtrennen erleichtert.
- In einer Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Trennkante in mindestens einem Abschnitt einen gekrümmten Verlauf aufweist. Hierdurch kann das Innenverkleidungsteil unterschiedliche Formen aufweisen und an den jeweiligen Einsatzzweck besser angepasst werden.
- In einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Trennkante ausgebildet ist, mindestens 0,2 mm in die Formhaut einzudringen. Hierdurch kann eine verbesserte und genauer einstellbare Verringerung der Dicke der Formhaut erfolgen, mithin also ein einfacheres Abtrennen.
- Ein Innenverkleidungsteil, welches mit einem erfindungsgemäßen Verfahren nach einem der Ansprüche 1–4 hergestellt wurde, kann mindestens eine Formhaut, mindestens eine Schaumschicht und mindestens einen Träger umfassen, wobei die Schaumschicht zwischen Formhaut und Träger liegt und Formhaut und Träger entlang einer Schnittlinie durch Verpressen schaumdicht miteinander verbunden sind. Durch die Verwendung eines erfindungsgemäßen Verfahrens kann ein derartiges Innenverkleidungsteil kostengünstiger hergestellt werden, da bei der Produktion der Zeitverlust verringert und der Fehlbeschnitt reduziert wird.
- Ein Schäumwerkzeug zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens kann eine Trennkante aufweisen, die im Schäumwerkzeug an verschiedenen Positionen abnehmbar anbringbar ist und somit für eine variable Positionierung der Schnittlinie geeignet ist.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend anhand der
1 bis7 erläutert. - Es zeigen:
-
1 eine Querschnittsdarstellung einer Formhaut mit eingebrachter Vorschwächung; -
2 eine Querschnittsdarstellung eines Schäumwerkzeugs mit zwei Trennkanten und eingelegter Formhaut; -
3 eine1 entsprechende Darstellung eines Schäumwerkzeugs, bei der ein Träger gegen die Formhaut gepresst wird; -
4 eine3 entsprechende Darstellung eines Schäumwerkzeugs, bei der in den zwischen Formhaut und Träger befindlichen Zwischenraum ein Schaum eingeführt wird; -
5 eine3 entsprechende Darstellung eines Schäumwerkzeugs, bei der das Innenverkleidungsteil aus dem Schäumwerkzeug entnommen wird, -
6 eine Aufsicht auf das Schäumwerkzeug mit Trennkante und -
7 eine weitere Ausführungsform eines Schäumwerkzeugs mit Trennkante und in das Schäumwerkzeug eingelegter Formhaut und Träger, wobei Schaum in den Raum zwischen Formhaut und Träger eingeführt wird. -
1 stellt eine Formhaut1 mit bereits eingebrachter Vorschwächung im Querschnitt dar. Die Formhaut1 ist elastisch und wurde durch ein Rotationssinter- oder Slush-Verfahren hergestellt, kann jedoch auch durch Gießen, Tiefziehen oder Sprühen erzeugt werden. Die Formhaut1 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Dicke von 1,2 mm auf. Die Nuten4a und4b sind im dargestellten Ausführungsbeispiel v-förmig, können jedoch auch andere Formen aufweisen, beispielsweise rechteckig oder halbkreisförmig. Die Nuten4a und4b sind räumlich voneinander getrennt und nicht miteinander verbunden, es kann jedoch auch eine durchgehende Nut in der Formhaut1 vorgesehen sein. Die Vorschwächung, d. h. die verbleibende Dicke der Formhaut1 an den Nuten4a und4b ist im dargestellten Fall identisch, nämlich abhängig vom zur Herstellung verwendeten Verfahren zwischen 0,4 mm und 0,6 mm, es kann jedoch auch eine unterschiedlich starke Vorschwächung der Nuten vorgesehen sein. Die Nuten4a und4b sind entlang der Schnittlinie eingebracht, wobei die Schnittlinie die Linie ist, entlang der die Formhaut1 mit einem Träger durch ein erfindungsgemäßes Verfahren verbunden werden soll. Die Dicke3 der Formhaut1 ist an den Nuten4a und4b zwar verringert, aber immer noch hinreichend dick, um die Formhaut1 manuell nicht durchtrennen zu können. Außerhalb der Nuten4a und4b ist die Formhaut1 an allen Stellen gleich dick. - In
2 ist eine Form7 eines Schäumwerkzeugs im Querschnitt dargestellt, in die die in1 dargestellte Formhaut1 eingebracht wurde. Identische Elemente sind hier, wie auch in den folgenden Figuren, mit identischen Bezugszeichen versehen. Die Formhaut1 liegt bündig an einer Oberfläche der Form7 des Schäumwerkzeugs an. Die Form7 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Trennkanten8a und8b auf, die nicht miteinander verbunden und räumlich voneinander getrennt sind. Bei den Trennkanten8a und8b kann es sich auch um in das Schäumwerkzeug eingebrachte Messer handeln. Die Trennkanten8a und8b sollen einem bereichsweisen Verpressen der Formhaut1 mit einem Träger dienen. Die Form7 kann allerdings auch nur eine Trennkante aufweisen, die beispielsweise als umlaufende Trennkante ausgebildet sein kann. - Die Trennkanten
8a und8b sind im dargestellten Ausführungsbeispiel keilförmig aufgebaut, um eine definierte Verringerung der Formhautdicke an der Position der durch die Trennkanten8a und8b definierten Schnittlinie zu bewirken. Hierbei weist der die Nuten4a und4b berührende Teil der Trennkanten8a und8b einen Winkel von weniger als 60° auf. Die Höhe der Trennkanten8a und8b ist größer als die Dicke3 der Formhaut1 . Die Höhe der Trennkanten8a und8b kann jedoch auch kleiner als die Dicke3 der Formhaut1 gewählt sein, wenn eine weniger stark abdichtende Wirkung erwünscht ist. Außerdem kann die Form der Trennkanten auch halbkreisförmig sein oder eine andere Form aufweisen. Die Trennkanten8a und8b sind ausgebildet, mindestens 0,2 mm in die Formhaut1 einzudringen. Hierdurch wird an dieser Position eine entsprechende Trennwirkung ausgeübt und ein Abtrennen erleichtert. Dies schließt auch ein, dass die Trennkanten8a und8b eine Höhe von mindestens 0,2 mm gegenüber einer Oberfläche der Form7 aufweisen. Die Höhe der Trennkanten8a und8b muss nicht identisch sein, je nach gewünschter Abdichtungswirkung können auch unterschiedliche Höhen Verwendung finden. - Die Formhaut
1 wird in der Form7 derart positioniert, dass die Nuten4a und4b auf den Trennkanten8a und8b aufliegen. Die Trennkanten8a und8b sind abnehmbar anbringbar in der Form7 befestigt, sodass sie an verschiedene Geometrien angepasst werden können, sowie beheizbar. Zur Anbringung ist ein Klemmmechanismus vorgesehen, sie können jedoch auch als Einsatz verschraubt oder durch eine magnetische Haltevorrichtung befestigt sein. Die beiden Trennkanten8a und8b müssen auch nicht mit demselben Befestigungsmechanismus in der Form7 befestigt sein, es können für diesen Zweck auch unterschiedliche Mechanismen verwendet werden. - Die Abmessungen der Formhaut
1 sind größer als Abmessungen eines Trägers, um eine zuverlässige Verbindung zwischen Formhaut1 und Träger zu erreichen. Über den Träger hinausragende Reste der Formhaut1 werden als Formhautauslauf2 bezeichnet und vor einer Weiterverarbeitung eines Innenverkleidungsteils von dem mit dem Träger verbundenen Teil der Formhaut1 abgetrennt. Zur Beheizung umfassen die Trennkanten8a und8b eine Heizspirale. Alternativ können die Trennkanten8a und8b auch nicht beheizbar und bzw. oder ortsfest und nicht frei positionierbar in die Form7 eingebracht sein. Die Trennkanten8a und8b können auch zusammen mit dem Schäumwerkzeug gefräst oder durch eine Beschichtung des Schäumwerkzeugs hergestellt sein, wobei die Trennkanten in diesem Fall nicht mehr abnehmbar anbringbar im Schäumwerkzeug sind. -
3 stellt die Form7 mit eingebrachter Formhaut1 entsprechend2 dar, nun allerdings mit einem in die Form7 eingebrachtem Träger5 . Der Träger5 ist in einem Spritzgußverfahren hergestellt und umfasst Polypropylen. Der Träger5 berührt die Formhaut1 an den durch die Trennkanten8 erhöhten Positionen, welche entlang der Schnittlinie geführt sind. - In
4 ist dargestellt, wie der Zwischenraum zwischen Formhaut1 und Träger5 mit einem Schaum6 gefüllt, also hinterschäumt wird. Der Schaum6 umfasst einen Polyurethanschaum. Während des Hinterschäumens wird der Träger5 gegen die Formhaut1 gepresst und die Trennkanten8a und8b beheizt. Das Pressen kann durch ein in4 nicht dargestelltes Oberteil des Schäumwerkzeugs erfolgen. Durch das Pressen an der Position der Trennkanten8a und8b und die Wärmeeinwirkung werden Formhaut1 und Träger5 miteinander verbunden und eine schaumundurchlässige Abdichtung an diesen Positionen erreicht. Durch das Pressen wird außerdem die Restdicke der Formhaut1 an der Position der Trennkanten8a und8b soweit verringert, dass ein Formhautauslauf2 ohne Zuhilfenahme von Schnittwerkzeugen von Hand von der mit dem Träger5 verbundenen Formhaut1 abgetrennt werden kann. Die für einen Schäumvorgang ohne Trennkante verwendeten Daten der Form7 werden übernommen, die Trennkanten8a und8b jedoch um mindestens 0,5 mm höher gegenüber den bisherigen Werkzeugdaten ausgeführt, um eine entsprechende Trennwirkung zu erzielen. Dies kann durch eine Anpassung der Höhe der Trennkanten8a und8b des Schäumwerkzeugs durch einen Konstrukteur geschehen, um eine Schneidwirkung der Trennkanten8a und8b sicherzustellen. Die Werkzeugdaten beruhen hierbei auf Produktdaten des verwendeten Schäumwerkzeugs. - Alternativ können die Trennkanten
8a und8b auch nicht beheizt werden während des Pressvorgangs. Hiermit kann ebenfalls die bereits beschriebene Abdichtung und Verringerung der Restdicke der Formhaut1 an der Position der Trennkanten8a und8b erreicht werden. - In
5 ist das Entnehmen eines Innenverkleidungsteils, welches aus Formhaut1 , Träger5 und dazwischenliegendem Schaum6 gebildet wird, dargestellt. Das Innenverkleidungsteil ist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Instrumententafel, kann jedoch auch eine Türverkleidung oder ein anderes im Fahrzeuginnenraum eines Kraftfahrzeugs einbaubares Teil sein. Durch das Verpressen an den Trennkanten8a und8b wurde eine schaumdichte Verbindung entlang der durch die Trennkanten8a und8b definierten Schnittlinie bewirkt. Nachdem der Schaum6 ausreagiert hat, eine Schaumschicht bildet und Träger5 und Formhaut1 entlang der Trennlinie miteinander verbunden sind, kann das Innenverkleidungsteil entnommen werden. Hierbei ist der Formhautauslauf2 manuell während des Herauslösens oder danach vom mit dem Träger5 verbundenen Teil der Formhaut1 abtrennbar. Die Trennung erfolgt hierbei entlang der Schnittlinie, an der durch die Trennkanten8a und8b bereits die verbleibende Restdicke derart eingestellt wurde, dass der Formhautauslauf2 einfach per Hand abgezogen werden kann. Die manuelle Abtrennung erfolgt ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen, da die Dicke3 der Formhaut1 an der Schnittlinie soweit vorgeschwächt wurde, dass auch körperlich schwächere Personen ohne großen Kraftaufwand den Formhautauslauf2 per Hand abtrennen können. Sofern die Trennwirkung groß genug war, kann der Formhautauslauf2 auch bereits abgetrennt sein und verbleibt beim Entnehmen des Innenverkleidungsteils im Schäumwerkzeug. - In einer alternativen, hier jedoch nicht dargestellten Ausführungsform können auch mehrere Formhäute miteinander verbunden werden, indem diese übereinander gelegt werden und an der Position der Trennkanten
8a und8b miteinander verbunden werden. - In
6 ist eine Aufsicht auf die Form7 eines Schäumwerkzeugs gezeigt. Die Trennkante8 ist als einzelne Trennkante in der Form7 platziert und weist einen geraden und zwei gekrümmte Abschnitte auf. Die Trennkante8 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine magnetische Halterung mit der Form7 verbunden und umfasst Stahl, kann aber auch Aluminium umfassen, sowie abnehmbar anbringbar mit der Form7 verbunden sein. Alternativ kann die Trennkante8 auch ohne Möglichkeit des Abnehmens mit dem Schäumwerkzeug verbunden sein. Die gestrichelte Linie gibt den Umriss der in die Form7 des Schäumwerkzeugs eingebrachten Trennkante8 auf der Oberfläche der Form7 an. -
7 stellt eine weitere Ausführungsform eines Schäumwerkzeugs dar. In die Form7 , die in dieser Darstellung ein Oberteil7a und ein Unterteil7b umfasst, ist die Formhaut1 eingebracht. Die Formhaut1 ist wiederum eine durch Rotationssintern hergestellte Haut. Die Unterseite7b der Form weist die Trennkante8 auf, die fest mit der Unterseite7b verbunden ist, da sie zusammen mit dem Werkzeug gefräst wurde. Die Formhaut1 weist die Dicke3 von 1,2 mm auf, außerdem wurde bereits eine v-förmige Nut4 in die Formhaut1 vor dem Einlegen in das Schäumwerkzeug eingebracht. Die Formhaut1 weist an der Position der Nut4 eine Dicke von 0,4 mm auf. Die Höhe der Trennkante8 beträgt mindestens 0,2 mm gegenüber einer Oberfläche der Unterseite7b , ist jedoch geringer als die Dicke3 der Formhaut1 . Vor einem Schließen der Form7 wurde auf die Formhaut1 ein durch ein Spritzgußverfahren hergestellter Träger5 aufgebracht. Durch das Oberteil7a wird der Träger5 gegen die Formhaut1 gepresst und hierbei an der Position der Trennkante8 eine Verbindung und Abdichtung erreicht. Gleichzeitig mit dem Pressvorgang wird der zwischen dem Träger5 und der Formhaut1 befindliche Raum mit einem Schaum6 , im Ausführungsbeispiel einem Polyurethanschaum, gefüllt. Der über den Träger5 hinausstehende Teil der Formhaut1 , der Formhautauslauf2 , kann nach Beenden des Pressens und des Aufschäumens manuell von dem hergestellten Innenverkleidungsteil entfernt werden.
Claims (8)
- Verfahren zur Herstellung von Innenverkleidungsteilen, welche mindestens eine Formhaut (
1 ), mindestens eine Schaumschicht und mindestens einen Träger (5 ) aufweisen, umfassend die folgenden Schritte: a) Positionieren der Formhaut (1 ) in einer Form (7 ) eines Schäumwerkzeugs, wobei die Form (7 ) mindestens eine Trennkante (8 ,8a ,8b ) aufweist zum Einbringen einer definierten Verringerung einer Dicke (3 ) der Formhaut (1 ) entlang einer Schnittlinie; b) Einbringen des Trägers (5 ) in die Form (7 ) des Schäumwerkzeugs und Hinterschäumen der Formhaut (1 ) mit einem Schaum (6 ), wobei die Formhaut (1 ) an einer Position der Trennkante (8 ,8a ,8b ) gegen den Träger (5 ) gepresst wird und mit dem Träger (5 ) verbunden wird und eine schaumundurchlässige Abdichtung an dieser Position bewirkt wird, wobei eine Restdicke der Formhaut (1 ) an dieser Position derart gering ist, dass ein über Abmessungen des Trägers (5 ) hinausragender Teil der Formhaut (1 ) von Hand von dem mit dem Träger (5 ) verbundenen Teil der Formhaut (1 ) abtrennbar ist oder durch das Pressen abgetrennt wird; c) Entnehmen des Innenverkleidungsteils aus dem Schäumwerkzeug und Abtrennen des über Abmessungen des Trägers (5 ) hinausragenden Teils der Formhaut (1 ). - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennkante (
8 ,8a ,8b ) in mindestens einem bestimmten Bereich und nicht umlaufend zur Pressung der Formhaut (1 ) an den Träger (5 ) ausgebildet wird. - Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Formhaut (
1 ) entlang der Schnittlinie vor Einbringen in das Schäumwerkzeug vorgeschwächt wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennkante (
8 ,8a ,8b ) beheizt wird. - Innenverkleidungsteil, hergestellt nach einem Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend mindestens eine Formhaut (
1 ), mindestens eine Schaumschicht und mindestens einen Träger (5 ), wobei die Schaumschicht zwischen der Formhaut (1 ) und dem Träger (5 ) angeordnet ist, wobei die Formhaut (1 ) und der Träger (5 ) entlang einer Schnittlinie durch Verpressen schaumdicht miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Formhaut (1 ) eine definierte Verringerung einer Formhautdicke (3 ) entlang der Schnittlinie aufweist. - Schäumwerkzeug zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennkante (
8 ,8a ,8b ) im Schäumwerkzeug an verschiedene Positionen abnehmbar anbringbar ist. - Schäumwerkzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennkante (
8 ,8a ,8b ) in mindestens einem Abschnitt einen gekrümmten Verlauf aufweist. - Schäumwerkzeug nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennkante (
8 ,8a ,8b ) ausgebildet ist, zur Erzielung einer Trennwirkung mindestens 0,2 mm in die Formhaut (1 ) einzudringen.
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