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DE102011010355A1 - Bodenreinigungsgerät mit einem Plasmaapplikator - Google Patents

Bodenreinigungsgerät mit einem Plasmaapplikator Download PDF

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DE102011010355A1
DE102011010355A1 DE201110010355 DE102011010355A DE102011010355A1 DE 102011010355 A1 DE102011010355 A1 DE 102011010355A1 DE 201110010355 DE201110010355 DE 201110010355 DE 102011010355 A DE102011010355 A DE 102011010355A DE 102011010355 A1 DE102011010355 A1 DE 102011010355A1
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DE
Germany
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plasma
floor
floor cleaning
electrode
cleaning device
Prior art date
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Application number
DE201110010355
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English (en)
Inventor
Prof.Dr. Morfill Gregor
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Max Planck Gesellschaft zur Foerderung der Wissenschaften eV
Original Assignee
Max Planck Gesellschaft zur Foerderung der Wissenschaften eV
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Publication date
Application filed by Max Planck Gesellschaft zur Foerderung der Wissenschaften eV filed Critical Max Planck Gesellschaft zur Foerderung der Wissenschaften eV
Priority to DE201110010355 priority Critical patent/DE102011010355A1/de
Priority to PCT/EP2012/000469 priority patent/WO2012104089A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Bodenreinigungsgerät (1), insbesondere einen Staubsauger oder einen Schrubber (1), zum Reinigen eines Bodens (5). Die Erfindung sieht vor, dass das Bodenreinigungsgerät (1) einen integrierten Plasmaapplikator (6–8) zur Applikation eines nicht-thermischen atmosphärischen Plasmas aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bodenreinigungsgerät, insbesondere einen Staubsauger oder einen Schrubber.
  • Derartige Bodenreinigungsgeräte sind an sich seit langem bekannt und ermöglichen mehr oder weniger gründlich eine Entfernung von Schmutzpartikeln von dem zu reinigenden Boden.
  • Nachteilig an den bekannten Bodenreinigungsgeräten ist jedoch die Tatsache, dass auch nach Beendigung des Reinigungsprozesses Keime auf dem Boden verbleiben, was insbesondere in Gebäuden (z. B. Krankenhäuser) mit erhöhten Reinheitsanforderungen problematisch ist.
  • Weiterhin sind Bodenreinigungsgeräte bekannt, die zur Desinfektion des Bodens zusätzlich flüssige Reinigungsmittel einsetzen.
  • Nachteilig an diesen Bodenreinigungsgeräten ist jedoch die Tatsache, dass ein flüssiges Reinigungsmittel erforderlich ist, so dass derartige Bodenreinigungsgeräte konstruktiv aufwendiger sind als Trockenreinigungsgeräte, die ohne ein flüssiges Reinigungsmittel arbeiten. Darüber hinaus erhöhen sich die Betriebskosten durch den Einsatz eines flüssigen Reinigungsmittels.
  • Weitere Nachteile der bekannten Bodenreinigungsgeräte sind die Kosten für die Entsorgung des Abwassers, Rückstände des Reinigungsmittels in dem gereinigten Boden sowie eine mögliche Inhalation des Reinigungsmittels, was zu Allergien führen kann.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Bodenreinigungsgerät zu schaffen, das den zu reinigenden Boden möglichst gut desinfiziert und trotzdem möglichst einfach ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein erfindungsgemäßes Bodenreinigungsgerät gemäß dem Hauptanspruch gelöst.
  • Die Erfindung umfasst die allgemeine technische Lehre, einen Plasmaapplikator in ein Bodenreinigungsgerät zu integrieren, wobei der Plasmaapplikator ein nicht-thermisches atmosphärisches Plasma appliziert, um eine Desinfektionswirkung zu erzielen.
  • Der im Rahmen der Erfindung verwendete Begriff des Desinfizierens ist nicht auf seine fachsprachliche Bedeutung beschränkt, wonach im Rahmen der Desinfektion eine Keimreduktion um einen Faktor von mindestens 105 erfolgt. Vielmehr ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich, dass im Rahmen der Desinfektion eine Sterilisation erfolgt, d. h. eine Keimreduktion um einen Faktor von mindestens 106. Die Erfindung beansprucht jedoch auch Schutz für geringere oder größere Keimreduktionen, wobei die akzeptable, nach der Desinfektion verbleibende Keimlast von dem jeweiligen Anwendungsgebiet abhängt.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung appliziert der Plasmaapplikator in dem Bodenreinigungsgerät das Plasma auf den zu reinigenden Boden, um den Boden zu desinfizieren. Beispielsweise kann das Plasma hierzu mittels eines Gebläses auf den Boden geblasen werden, wo dann die Desinfektion stattfindet.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung nimmt das Bodenreinigungsgerät dagegen Schmutz von dem Boden auf, wie es beispielsweise auch bei herkömmlichen Staubsaugern oder sonstigen Teppichreinigungsgeräten der Fall ist. Der Plasmaapplikator appliziert das desinfizierende Plasma dann auf den aufgenommenen Schmutz, nachdem der Schmutz von dem Boden aufgenommen wurde. Dies ist vorteilhaft, weil sich dann in dem Schmutzbehälter (z. B. Staubbeutel) des Bodenreinigungsgerätes keine Keimansammlungen bilden können, wie es bei herkömmlichen Staubsaugern der Fall ist.
  • Die beiden vorstehend genannten Ausführungsbeispiele können im Rahmen der Erfindung auch miteinander kombiniert werden, d. h. der Plasmaapplikator kann das desinfizierende Plasma sowohl auf den zu reinigenden Boden als auch auf den aufgenommenen Schmutz applizieren.
  • Es wurde bereits vorstehend kurz erwähnt, dass es sich bei dem erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgerät um einen Staubsauger handeln kann, der Staub über eine Bodendüse von dem zu reinigenden Boden ansaugt und den angesaugten Staub über ein Staubrohr in einen Staubbehälter leitet, insbesondere in einen Staubbeutel.
  • Zur Vermeidung einer Keimansammlung in dem Staubbehälter kann der Plasmaapplikator das desinfizierende Plasma dann wahlweise direkt in den Staubbehälter und/oder in das vorangehende Staubrohr applizieren, um den angesaugten Staub zu desinfizieren.
  • In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung weist das Bodenreinigungsgerät einen Stiel auf, um das Bodenreinigungsgerät entlang dem Boden zu führen, wobei am unteren Ende des Stiels ein Reinigungswerkzeug angebracht ist, insbesondere eine Bürste. In diesem Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Bodenreinigungsgerät also im Wesentlichen um einen Besen oder ein ähnliches Reinigungsgerät, wobei die Erfindung vorsieht, dass am unteren Ende des Stiels ein Plasmaapplikator angebracht ist, der das desinfizierende Plasma auf den zu reinigenden Boden und/oder auf das Reinigungswerkzeug (z. B. Bürste) appliziert. Die mechanische Reinigungswirkung der herkömmlichen Bürste wird hierbei also durch die desinfizierende Wirkung des nicht-thermischen atmosphärischen Plasmas unter stützt. Darüber hinaus ist auf diese Weise eine Entkeimung des Reinigungswerkzeugs (z. B. Bürste) mögliche.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich bei dem Bodenreinigungsgerät um einen Teppichreiniger, der einen Teppich mit einem flüssigen Reinigungsmittel feucht reinigt, wobei der Teppichreiniger einen integrierten Staubsauger aufweisen kann, um Staub und Reste des flüssigen Reinigungsmittels aufzusaugen und in einen Schmutzbehälter zu leiten. Die Erfindung sieht nun vor, dass der Teppichreiniger einen integrierten Plasmaapplikator aufweist, der das desinfizierende Plasma auf den Teppich appliziert. Es ist jedoch auch möglich, dass der Plasmaapplikator das desinfizierende Plasma auf den angesaugten Staub appliziert, insbesondere in den Schmutzbehältern des Teppichreinigers. Darüber hinaus besteht bei diesem Ausführungsbeispiel die Möglichkeit, dass der Staubsauger des Teppichreinigers das Plasma und/oder Rekombinationsprodukte des Plasmas nach einer Einwirkzeit wieder von dem Teppich absaugt und in den Schmutzbehälter leitet.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der Plasmaapplikator zur Erzeugung des nicht-thermischen atmosphärischen Plasmas eine flächige Plasmaelektrode auf, insbesondere eine sogenannte DBD-Elektrode (DBD: Dielectric Barrier Discharge), die das nicht-thermische atmosphärische Plasma erzeugt und in einer vorgegebenen, vorzugsweise ebenen Elektrodenfläche verläuft. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die flächige Plasmaelektrode eine SMD-Elektrode (SMD: Surface micro discharge) oder eine SSS-Elektrode (SSS: Self sterilizing surface) ist. Derartige DBD-/SMD-/SSS-Elektroden zur Plasmaerzeugung sind an sich aus dem Stand der Technik bekannt und müssen deshalb nicht näher beschrieben werden. Darüber hinaus weist der Plasmaapplikator mehrere Austrittsdüsen auf, durch die das nicht-thermische atmosphärische Plasma abgegeben wird, wobei die Austrittsdüsen in einer gemeinsamen, vorzugsweise ebenen Düsenfläche angeordnet sind. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Elektrodenfläche vorzugsweise im Wesentlichen parallel und in einem bestimmten Abstand zu der Düsenfläche verläuft. Weiterhin ist zu erwähnen, dass die Elektrodenfläche vorzugsweise im Wesentlichen die gleiche Flächengröße aufweist wie die Düsenfläche, so dass das Plasma gleichmäßig über die gesamte Düsenfläche verteilt erzeugt wird.
  • Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel mit einer flächigen Plasmaelektrode ist die flächige Plasmaelektrode vorzugsweise quer zu der Elektrodenfläche gasdurchlässig. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass es sich bei der Plasmaelektrode um eine DBD-Elektrode mit gitterförmigen Elektrodendrähten handelt, so dass das Trägergas des Plasmas durch die offenen Maschen der gitterförmigen Elektrode hindurchströmen kann. Weiterhin ist hierbei vorzugsweise ein Gebläse vorgesehen, welches das Trägergas (z. B. atmosphärische Luft) quer zu der Elektrodenfläche durch die flächige Plasmaelektrode bläst, wobei das Gebläse vorzugsweise stromaufwärts vor der flächigen Plasmaelektrode angeordnet ist. Dieses Ausführungsbeispiel bietet den Vorteil einer gleichmäßigen Plasmaerzeugung über die gesamte Elektroden- bzw. Düsenfläche, so dass auch der zu reinigende Boden gleichmäßig mit dem Plasma beaufschlagt wird, was zu einer entsprechend gleichmäßigen Desinfektionswirkung führt.
  • Hierbei ist es vorteilhaft, wenn der Abstand zwischen der Elektrodenfläche und der Düsenfläche einstellbar ist, indem die flächige Plasmaelektrode quer zu der Elektrodenfläche verschoben wird. Auf diese Weise kann die Länge des Strömungsweges des Plasmas zwischen der Elektrodenfläche und der Austrittsöffnung der Austrittsdüsen variiert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Plasma nach seiner Erzeugung in der Düsenebene die Tendenz zu einer Rekombination hat, so dass der Strömungsweg stromabwärts hinter der Plasmaelektrode grundsätzlich möglichst kurz sein sollte, um eine derartige Rekombination zu vermeiden. Allerdings benötigt das Plasma eine gewisse Wegstrecke, um die reaktiven Spezies bilden zu können.
  • Die vorstehend genannten erfindungsgemäßen Ideen und Merkmale lassen sich bei einer Vielzahl von verschiedenen Typen von Bodenreinigungsgeräten realisieren. Beispielsweise kann es sich bei dem erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgerät um ein Straßenreinigungsgerät handeln, insbesondere um ein selbstfahrendes Straßenreinigungsgerät mit einem motorisierten Fahrzeug. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass es sich bei dem erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgerät um einen Dampfreiniger handelt, der zusätzlich zu dem Plasma auch Dampf appliziert. Weiterhin kann das erfindungsgemäße Bodenreinigungsgerät als Industriereinigungsgerät realisiert werden, wobei es sich um ein selbstfahrendes Industriereinigungsgerät mit einem motorisierten Fahrzeug handelt. Weitere mögliche Typen von erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräten sind ein Staubsauger und ein Teppichreinigungsgerät, wie bereits vorstehend kurz erwähnt wurde.
  • Ferner ist zu erwähnen, dass die Erfindung nicht auf ein Bodenreinigungsgerät beschränkt ist, sondern auch ein neuartiges Reinigungsverfahren umfasst, bei dem ein nicht-thermisches atmosphärisches Plasma appliziert wird.
  • Weiterhin ist noch zu erwähnen, dass der im Rahmen der Erfindung verwendete Begriff eines Bodens nicht beschränkt ist auf einen Fußboden, eine Straße oder eine ähnliche horizontal verlaufende Fläche. Vielmehr umfasst dieser Begriff auch vertikal verlaufende Flächen, wie beispielsweise Wände von Gebäuden, die ebenfalls gereinigt werden müssen. Weitere Beispiele für diesen Begriff sind Bücher, Fenster, Vorhänge oder Polstermöbel.
  • Schließlich umfasst die Erfindung auch die neuartige Verwendung eines nicht-thermischen atmosphärischen Plasmas als Hilfsmittel bei einer Bodenreinigung.
  • Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet oder werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Besens mit einem integrierten Plasmaapplikator zur Desinfektion des zu reinigenden Bodens,
  • 2A eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels gemäß 1 mit einer DBD-Elektrode zur Plasmaerzeugung,
  • 2B eine vergrößerte Detailansicht aus 2A,
  • 3A eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Straßenreinigungsgerätes mit einem integrierten Plasmaapplikator,
  • 3B ein Straßenreinigungsfahrzeug mit dem Straßenreinigungsgerät gemäß 3A,
  • 4A eine Perspektivansicht eines Staubsaugers mit einem integrierten Plasmaapplikator,
  • 4B eine schematische Darstellung des Staubsaugers gemäß 4A, sowie
  • 5 eine schematische Darstellung einer Abwandlung des Staubsaugers gemäß 4B.
  • 1 zeigt eine vereinfachte Darstellung eines erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgerätes in Form eines Besens 1 mit einem Stiel 2 und einer am unteren Ende des Stiels 2 angebrachten Bürste 3 mit zahlreichen Bürstenbüscheln 4, wobei der Besen 1 mit dem Stiel 2 so über einen zu reinigenden Boden 5 geführt wird, dass die Bürste 3 den Boden 5 in herkömmlicher Weise reinigt.
  • Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen herkömmlichen Merkmalen des Besens 1 weist dieser einen Plasmaapplikator auf, um ein nicht-thermisches atmosphärisches Plasma auf den Boden 5 zu applizieren und den Boden 5 dadurch zu desinfizieren. Hierzu weist der Plasmaapplikator ein Gebläse 6 auf, das in dem hohlen Stiel 2 des Besens 1 angeordnet ist und über Ansaugöffnungen 7 Umgebungsluft ansaugt, wobei die Umgebungsluft als Trägergas bei der Plasmaerzeugung dient.
  • In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass anstelle von Umgebungsluft auch andere Gase als Trägergas für das Plasma verwendet werden können. Beispielsweise kann ein Gasbehälter vorgesehen sein, der das Trägergas enthält, wobei das Trägergas dann aus dem Gasbehälter entnommen wird. Darüber hinaus können dem Plasma auch Additive zugesetzt werden, um die Wirkung des Plasmas zu verbessern.
  • Weiterhin enthält der hohle Stiel 2 des Besens 1 eine Plasmaquelle 8, die ein nicht-thermisches atmosphärisches Plasma erzeugt. Hinsichtlich des Aufbaus und der Funktionsweise der Plasmaquelle 8 bestehen verschiedene Möglichkeiten, die im Rahmen der Erfindung realisiert werden können. Beispielsweise kann die Plasmaquelle 8 in der Weise ausgeführt werden, die in der Patentanmeldung WO 2007/031250 A1 beschrieben ist, so dass deren Inhalt der vorliegenden Beschreibung in vollem Umfang zuzurechnen ist. Die Erfindung ist jedoch hinsichtlich des Aufbaus und der Funktionsweise der Plasmaquelle 8 nicht auf diesen Typ einer Plasmaquelle beschränkt. Beispielsweise können alternativ auch die bereits vorstehend erwähnten DBD-/SMD-/SSS-Elektroden eingesetzt werden, um das Plasma zu erzeugen.
  • Weiterhin ist zu erwähnen, dass in dem Stiel 2 des Besens 1 auch eine Stromversorgung für die Plasmaquelle 8 integriert sein kann. Es ist jedoch alternativ auch möglich, dass die Plasmaquelle 8 über ein Stromkabel mit einem herkömmlichen Stromnetz verbunden wird, wodurch jedoch die Mobilität des Besens 1 eingeschränkt wird.
  • Das Gebläse 6 bläst also die als Trägergas dienende Umgebungsluft durch die Plasmaquelle 8, die daraus ein nicht-thermisches atmosphärisches Plasma erzeugt. Dieses Plasma wird dann weitergeleitet in einen Strömungskanal 9, der in der Bürste 3 rechtwinklig zu dem Stiel 2 verläuft und in zahlreiche Austrittsdüsen 10 mündet, wobei die Austrittsdüsen 10 über die gesamte Breite der Bürste 3 im Wesentlichen gleichmäßig verteilt sind. Die Austrittsdüsen 10 geben also das nicht-thermische atmosphärische Plasma zwischen den einzelnen Bürstenbüscheln 4 auf den zu reinigenden Boden 5 ab, wodurch der Boden 5 zumindest teilweise desinfiziert wird.
  • Die 2A und 2B zeigen eine Abwandlung des Besens 1 gemäß 1, wobei diese Abwandlung weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel übereinstimmt, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung verwiesen wird, wobei für entsprechende Einzelheiten dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
  • Eine Besonderheit der Abwandlung besteht darin, dass die Plasmaquelle 8 nicht in dem hohlen Stiel 2 des Besens angeordnet ist. Vielmehr besteht die Plasmaquelle 8 in diesem Ausführungsbeispiel aus einer flächigen DBD-Elektrode (DBD: Dielectric Barrier Discharge), die im Wesentlichen aus zwei gitterförmigen und zueinander elektrisch isolierten Elektrodengittern besteht, so dass die DBD-Elektrode über ihre gesamte Elektrodenfläche das nicht-thermische atmosphärische Plasma erzeugt.
  • Aus der Detailansicht in 2B ist weiterhin ersichtlich, dass die DBD-Elektrode der Plasmaquelle 8 in einem vorgegebenen Abstand d stromaufwärts vor den Austrittsdüsen 10 angeordnet ist. Die DBD-Elektrode der Plasmaquelle 8 kann hierbei in vertikaler Richtung verschoben werden, um den Abstand d zwischen der DBD-Elektrode der Plasmaquelle 8 und den Austrittsdüsen 10 zu variieren.
  • Die 3A und 3B zeigen ein selbstfahrendes Straßenreinigungsgerät 11 mit einer rotierenden Reinigungsbürste 12 und einer herkömmlichen Schmutzaufnahme 13 zur Aufnahme und Entsorgung des von der Reinigungsbürste 12 aufgewirbelten Schmutzes.
  • Darüber hinaus weist das Straßenreinigungsgerät zwei Plasmaapplikatoren 14, 15 auf, die ein nicht-thermisches atmosphärisches Plasma auf den Boden applizieren, um den Boden zumindest teilweise zu desinfizieren.
  • Der Plasmaapplikator 14 ist hierbei in Fahrtrichtung vor der Reinigungsbürste 12 angeordnet und weist eine linienförmige Düse auf, die quer zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist. Der Plasmaapplikator 14 gibt also im Wesentlichen über die gesamte Fahrzeugbreite ein nicht-thermisches atmosphärisches Plasma ab.
  • Das gleiche gilt für den Plasmaapplikator 15, der in Fahrtrichtung hinter der Reinigungsbürste 12 und der Schmutzaufnahme 13 angeordnet ist.
  • Die 4A und 4B zeigen ein erfindungsgemäßes Bodenreinigungsgerät in Form eines Staubsaugers 16 mit einer Bodendüse 17, einem Staubrohr 18 und einem Gehäuse 19.
  • In dem Gehäuse 19 des Staubsaugers 16 befindet sich ein herkömmliches Sauggebläse 20 zum Ansaugen von Schmutz von einem zu reinigenden Boden 21, wobei das Sauggebläse 20 den Schmutz in einen Staubbeutel 22 leitet.
  • Anstelle des flexiblen Staubbeutels 22 kann auch ein Staubbehälter vorgesehen sein, in dessen Wandung eine flächige Plasmaelektrode (z. B. eine SSS-Elektrode) integriert ist, die in dem Staubbehälter oberflächennah das Plasma erzeugt.
  • In der Bodendüse 17 des Staubsaugers 16 befindet sich zum Einen eine Saugdüse 23, um den Staub von dem Boden 21 anzusaugen.
  • Zum Anderen befindet sich in der Bodendüse 17 des Staubsaugers 16 aber auch eine Plasmaquelle 24 zur Erzeugung des nicht-thermischen atmosphärischen Plasmas, wobei die Plasmaquelle 24 das Plasma über eine Plasmadüse 25 auf den Boden 21 appliziert.
  • 5 zeigt eine Abwandlung des Staubsaugers 16 gemäß den 4A und 4B, wobei diese Abwandlung weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel übereinstimmt, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung verwiesen wird, wobei für entsprechende Einzelheiten dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
  • Eine Besonderheit dieser Abwandlung besteht darin, dass zusätzlich eine Reinigungsmittelquelle 26 vorgesehen ist, die ein flüssiges Reinigungsmittel über eine Reinigungsmitteldüse 27 auf den zu reinigenden Boden 21 appliziert, um die Reinigungswirkung zu verbessern.
  • Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen möglich, die ebenfalls von dem Erfindungsgedanken Gebrauch machen und deshalb in den Schutzbereich fallen. Darüber hinaus beansprucht die Erfindung auch Schutz für den Gegenstand und die Merkmale der Unteransprüche unabhängig von den Merkmalen der in Bezug genommenen Ansprüche.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Besen
    2
    Stiel
    3
    Bürste
    4
    Bürstenbüschel
    5
    Boden
    6
    Gebläse
    7
    Ansaugöffnungen
    8
    Plasmaquelle
    9
    Strömungskanal
    10
    Austrittsdüsen
    11
    Straßenreinigungsgerät
    12
    Reinigungsbürste
    13
    Schmutzaufnahme
    14
    Plasmaapplikator
    15
    Plasmaapplikator
    16
    Staubsauger
    17
    Bodendüse
    18
    Staubrohr
    19
    Gehäuse
    20
    Sauggebläse
    21
    Boden
    22
    Staubbeutel
    23
    Saugdüse
    24
    Plasmaquelle
    25
    Plasmadüse
    26
    Reinigungsmittelquelle
    27
    Reinigungsmitteldüse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2007/031250 A1 [0037]

Claims (14)

  1. Bodenreinigungsgerät (1; 11; 16), insbesondere Staubsauger (16) oder Schrubber (1), zum Reinigen eines Bodens (5; 21), gekennzeichnet durch einen integrierten Plasmaapplikator (68; 14, 15; 24, 25) zur Applikation eines nicht-thermischen atmosphärischen Plasmas.
  2. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Plasmaapplikator (68; 14, 15; 24, 25) das Plasma auf den Boden (5; 21) appliziert, um den Boden (5; 21) zu desinfizieren.
  3. Bodenreinigungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, a) dass das Bodenreinigungsgerät Schmutz von dem Boden aufnimmt, insbesondere durch Ansaugen oder Aufbürsten, und b) dass der Plasmaapplikator das Plasma auf den aufgenommen Schmutz appliziert nachdem der Schmutz von dem Boden aufgenommen wurde.
  4. Bodenreinigungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, a) dass das Bodenreinigungsgerät ein Staubsauger (16) ist, der Staub über eine Bodendüse (17, 23) von dem Boden (21) ansaugt und den angesaugten Staub über ein Staubrohr (18) in einen Staubbehälter (22) leitet, insbesondere in einen Staubbeutel (22), b) dass der Plasmaapplikator das Plasma in den Staubbehälter (22) und/oder in das Staubrohr (18) appliziert, um den angesaugten Staub zu desinfizieren, und/oder c) dass der Staubbehälter (22) eine Wandung mit einer integrierten Plasmaelektrode aufweist, wobei die Plasmaelektrode in dem Staubbehälter (22) oberflächennah das Plasma erzeugt.
  5. Bodenreinigungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, a) dass das Bodenreinigungsgerät (1) einen Stiel (2) aufweist, um das Bodenreinigungsgerät (1) entlang dem Boden (5) zu führen, b) dass am unteren Ende des Stiels (2) ein Reinigungswerkzeug (3, 4) angebracht ist, insbesondere eine Bürste (3), c) dass der Plasmaapplikator (68) am unteren Ende des Stiels (2) angebracht ist und das Plasma auf den Boden (5) und/oder auf das Reinigungswerkzeug (3) appliziert.
  6. Bodenreinigungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, a) dass das Bodenreinigungsgerät ein Teppichreiniger und der zu reinigende Boden ein Teppich ist, wobei der Teppichreiniger den Teppich mit einem flüssigen Reinigungsmittel feucht reinigt, und/oder b) dass der Teppichreiniger einen integrierten Staubsauger 20, 23) aufweist, der Staub und Reste des Reinigungsmittels aufsaugt und in einen Schmutzbehälter (22) leitet, und/oder c) dass der Plasmaapplikator (24, 25) das Plasma auf den Teppich appliziert, und/oder d) dass der Plasmaapplikator das Plasma auf den angesaugten Staub appliziert, insbesondere in dem Schmutzbehälter (22).
  7. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Staubsauger (16) das Plasma und/oder Rekombinationsprodukte des Plasmas nach einer Einwirkzeit wieder von dem Teppich absaugt und in den Schmutzbehälter (22) leitet.
  8. Bodenreinigungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, a) dass der Plasmaapplikator eine flächige Plasmaelektrode (8) aufweist, insbesondere eine DBD-Elektrode, die das nicht-thermische atmosphärische Plasma erzeugt und in einer Elektrodenfläche verläuft, und/oder b) dass der Plasmaapplikator mehrere Austrittsdüsen (10) aufweist, durch die das nicht-thermische atmosphärische Plasma abgegeben wird, und/oder c) dass die Austrittsdüsen (10) im Wesentlichen in einer gemeinsamen Düsenfläche angeordnet sind, und/oder d) dass die Elektrodenfläche im Wesentlichen parallel und in einem bestimmten Abstand (d) zu der Düsenfläche verläuft, und/oder e) dass die Elektrodenfläche im Wesentlichen die gleiche Flächengröße aufweist wie die Düsenfläche, so dass das Plasma gleichmäßig über die gesamte Düsenfläche erzeugt wird.
  9. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, a) dass die flächige Plasmaelektrode (8) quer zu der Elektrodenfläche gasdurchlässig ist, und/oder b) dass ein Gebläse (6) vorgesehen ist, welches ein Trägergas, insbesondere Luft, quer zu der Elektrodenfläche durch die flächige Plasmaelektrode (8) bläst, und/oder c) dass das Gebläse (6) stromaufwärts vor der flächigen Plasmaelektrode (8) angeordnet ist.
  10. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Elektrodenfläche und der Düsenfläche einstellbar ist, indem die flächige Plasmaelektrode (8) quer zu der Elektrodenfläche verschoben wird.
  11. Bodenreinigungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenreinigungsgerät a) ein Straßenreinigungsgerät (11) ist, insbesondere ein selbstfahrendes Straßenreinigungsgerät mit einem motorisierten Fahrzeug, b) ein Dampfreiniger ist, der zusätzlich zu dem Plasma auch Dampf appliziert, c) ein Industriereinigungsgerät ist, insbesondere ein selbstfahrendes Industriereinigungsgerät mit einem motorisierten Fahrzeug, d) ein Staubsauger, e) ein Teppichreinigungsgerät zur Feuchtreinigung eines Teppichs.
  12. Reinigungsverfahren zum Reinigen eines Bodens mit den folgenden Schritten: a) Aufnehmen von Schmutz von dem Boden, insbesondere durch Ansaugen oder Aufbürsten des Bodens, gekennzeichnet durch folgenden Schritt: b) Applizieren eines nicht-thermischen atmosphärischen Plasmas.
  13. Reinigungsverfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, a) dass das Plasma auf den Boden appliziert wird, um den Boden zu desinfizieren, und/oder b) dass das Plasma auf den aufgenommenen Schmutz appliziert wird nachdem der Schmutz von dem Boden aufgenommen wurde.
  14. Verwendung eines nicht-thermischen atmosphärischen Plasmas als Hilfsmittel bei einer Bodenreinigung.
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