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DE102011016505A1 - Gerät für die Selbstmassage der Kaumuskulatur des Menschen - Google Patents

Gerät für die Selbstmassage der Kaumuskulatur des Menschen Download PDF

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DE102011016505A1 DE201110016505 DE102011016505A DE102011016505A1 DE 102011016505 A1 DE102011016505 A1 DE 102011016505A1 DE 201110016505 DE201110016505 DE 201110016505 DE 102011016505 A DE102011016505 A DE 102011016505A DE 102011016505 A1 DE102011016505 A1 DE 102011016505A1
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Abstract

Bügelförmiges Massagegerät zur Massage der Kaumuskeln des Menschen umfassend zwei Massageflächen oder zwei jeweils eine Mehrzahl von miteinander im Wesentlichen starr verbundenen und im Wesentlichen in einer Ebene liegenden Teilmassageflächen die an einem den Kopf halbkreisförmig umfassenden Bügel befestigt sind, jeweils eine Gesamtfläche von jeweils 2 bis 3 cm2 aufweisen, wobei die Umhüllenden Flächen der Teilflächen im Wesentlichen flach oder leicht konvex sind, die Bügel aus elastischem Material mit einem Elastizitätsmodul von 1 bis 50 GPa, bevorzugt 1,5 bis 15 GPa hergestellt sind und die zwei Umhüllenden Flächen der Teilflächen einen Abstand voneinander von 60 bis 100 mm, bevorzugt 70 bis 90 mm, besonders bevorzugt 80 mm aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilflächen zusammengenommen einen Druck von 80 bis 125 kPa auf den Kopf ausüben.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Massage der Kaumuskulatur des Menschen. Die Kaumuskeln greifen am Unterkiefer an und können diesen durch ihre Kontraktion schließen. Der wichtigste und größte Kaumuskel ist der M. temporalis. Dieser setzt am Schläfenbein an greift am Kronenfortsatz des Unterkiefers an. Dieser Muskel weist eine überraschend große Ausdehnung auf: er nimmt etwa ein Drittel der seitlichen Sichtfläche des Schädels ein und reicht deutlich über die Augenhöhle hinaus den Schädel hinauf. Nach hinten erstreckt er sich deutlich hinter das Ohr hinaus.
  • Daneben gibt es noch einen weiteren Kaumuskel, den M. masseter. Dieser greift zum einen am Jochbogen in der Nähe des Auges an und verläuft zum hinteren Auslauf des Unterkieferwinkels in der Nähe des Ohres. Ein weiterer Teil dieses Muskels liegt hinter dem Unterkieferwinkel verborgen im Inneren des Kiefers und kann nicht von außen ertastet werden.
  • Wenn Ober- und Unterkiefer beim Kauen nicht ideal aufeinandertreffen, kann es zu Funktionsstörungen des Kausystems kommen, bei denen die Kaumuskeln in unnatürlicher Weise stark beansprucht werden. Dadurch kann es zu Schmerzen in den Muskeln und im Kiefergelenk kommen, auch verstärktes Knirschen und Pressen der Zähne tritt auf. In der Folge kann es zu Zahnwanderungen und -lockerungen oder sogar zu Schäden an Zähnen kommen. Darüber hinaus gibt es weitere Symptome, die auf solche Funktionsstörungen zurückgehen: Schwindel, Ohrgeräusche, Schnarchen, Schulter-, Rücken- und Nackenschmerzen, Kopfschmerzen und Migräne, Sehstörungen und sogar Depressionen. Auch ein Großteil der Tinnituserkrankungen wird auf Funktionsstörungen des Kausystems zurückgeführt. Dieses Krankheitsbild wird auch als CMD (craniomandibuläre Dysfunktion) bezeichnet. In Deutschland soll eine mittlere einstellige Millionenzahl von Menschen an diesem Krankheitsbild leiden. Allerdings ist dieses Krankheitsbild in der Bevölkerung weit gehend unbekannt. Dies mag an seiner diffusen Symptomatik liegen.
  • Die Therapie der CMD kann durch Veränderung der Zahnstellung erfolgen. Oft ist jedoch bereits eine Massage der Kaumuskeln ausreichend, um die Symptome zu verringern oder zu beseitigen. Eine Massage vermag die ursächlichen Verspannungen zu beseitigen.
  • Eine Selbstmassage ist nicht möglich oder zumindest stark erschwert, weil die zur Massage erforderlichen Muskeln auf die zu massierenden Muskeln einwirken: bei einer Selbstmassage muss eine nennenswerte Kraft auf die Kaumuskeln ausgeübt werden. Dazu müssen die Muskeln im Schulter- und Nackenbereich dauerhaft angespannt werden. Diese Anspannung wirkt auch auf den Kaumuskelbereich und erschwert so das Entspannen der Kaumuskulatur. Bei älteren oder erkrankten Menschen kann erschwerend hinzukommen, dass die Arme nicht leicht in eine geeignete Position gebracht werden können.
  • Schließlich hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, die Haltekraft bzw. einen dauerhaften Druck für 5 bis 10 Minuten aufrecht zu erhalten, was selbst für einen Masseur eine anstrengende Aufgabe ist und durch Selbstmassage von nahezu allen Personen nicht erreicht werden kann.
  • Der Patient muss also zur Massage der in der Regel einen Therapeuten aufsuchen oder Familienangehörige anlernen, die Kaumuskeln in geeigneter Weise zu massieren. Für weite Bevölkerungskreise ist dies nicht möglich, zum Beispiel für Alleinstehende.
  • Es bestand also ein Bedarf, eine Selbstmassage der Kaumuskeln in geeigneter Weise erlauben, um die Symptome von Störungen der Kaumuskulatur zu beseitigen oder zumindest zu mildern.
  • Das Dokument WO 99/07323 A1 offenbart ein Gerät zur Behandlung der Migräne, wobei der Blutfluss in bestimmten Venen verringert werden soll. Dabei ist unklar, wie die Abmessung des Gerätes genau beschaffen sind, insbesondere wie die Flächen, die einen Druck auf den Kopf ausüben sollen, dimensioniert sind. Auch der auf den Kopf wirkende Druck ist nicht genau angegeben. Das Wirkprinzip dieses Gerätes besteht darin, die an den Bügeln befindlichen Polstern auf einer Vene zu positionieren, um den Blutfluss einzuschränken. Dabei ist als Abmessung der mit dem Kopf in Kontakt tretenden Fläche als „etwas größer als der Durchmesser der Vene” und als Druck 5 N (Newton) angegeben.
  • Das Dokument WO 01/93798 A1 offenbart ein Gerät zur Behandlung der Migräne, das dem in WO 99/07323 A1 offenbarten weitgehend entspricht. Der zur Verringerung des Blutflusses erforderliche Druck beträgt 0,01–0,03 N/mm2.
  • Das Dokument WO 2008/113871 A1 offenbart ein bügelförmiges Massagegerät zur Bekämpfung der Migräne. Es sind keine Abmessungen der Massageflächen angegeben. Die für eine Massage der Kaumuskeln erforderliche Haltekraft kann mit einer solchen Anordnung nicht erreicht werden. Darüber hinaus weist das Gerät scharfe Kanten und gefährliche Bauteile wie etwa Spiralfedern auf, in denen sich Haare verfangen können. Bei der Anwendung wird das Gesichtsfeld eingeschränkt und der Patient schaut auf die Feder. Eine Einschränkung des Sichtfeldes und der Blick auf eine Feder, die in Richtung der Augen des Patienten herausspringen könnte, entspannt den Patienten nicht, sondern wirkt dem Behandlungsziel der Entspannung entgegen. Darüber hinaus liegt der Bügel so eng am Kopf, dass es zu einer Einschränkung der Hantierbarkeit des Gerätes kommt.
  • Das Dokument WO 96/03958 A1 offenbart ein Gerät zur Kopfhautmassage. Es weist ein Schwingungserzeugungsgerät auf. Die Schwingungen aus diesem Gerät werden auf den Kopf über Polster übertragen.
  • Das Dokument DE 19860344 B4 offenbart eine Bügelvorrichtung zu Schläfenmassage, die aber im motorgetrieben ist.
  • Das Dokument US 7399287 B2 offenbart ein Gerät zur Behandlung des Spannungskopfschmerzes durch Massage der Schläfen des Menschen. Die Massage soll in Form einer Selbstmassage ausgeführt werden. Nach Patentanspruch zwei weist das Gerät zwei flexible Arme auf, die nach Patentanspruch drei aus Polymermaterial bestehen können. Dieses Gerät erlaubt es nicht, manuell durch Ausüben eines Drucks auf die Bügel einen stärkeren Druck auf die Kaumuskeln zu übertragen, da zu wenig Platz dafür da ist. Aus dem gleichen Grund muß befürchtet werden, dass sich viele Patienten eingeengt fühlen, da das Gerät zu nah am Kopf anliegt und das Gesichtsfeld einschränkt. Batterie und Motor sind schwer und behindern ein angenehmes Hantieren mit dem Gerät am Kopf. Der Hebelarm zum Ausüben einer für die Kaumuskulaturmassage erforderlichen Haltekraft ist ungeeignet dimensioniert.
  • Das Dokument US 6315743 B1 offenbart ein Gerät zur Behandlung von Kopfschmerzen. Das Gerät soll am Kopf des Benutzers zu befestigen sein. Daher handelt es sich nicht um einen Massagegerät, sondern es übt einen ständigen Druck auf die angegebenen Körperstellen aus.
  • Das Dokument US 4920466 offenbart ein Gerät mit brillenbügelartigen Spangen, die unter anderem mit Schwingungserzeugern zur Massage des Kopfes versehen sind. Eine manuelle Selbstmassage der Kaumuskeln ist mit diesem Gerät nicht beabsichtigt und auch nicht möglich.
  • Den Stand der Technik fehlte es also an Apparaten, durch die eine wirksame Selbstpassage des großen Kaumuskel ermöglicht wird, die einfach angewendet und ohne elektrischen Strom betrieben werden können. Solche Apparate sollen dabei wirksam am Kopf bewegt werden können, ohne den Massierten zu beunruhigen oder sein Gesichtsfeld einzuschränken. Eine für die Selbstpassage des großen Kaumuskels erforderliche dauerhafte Kraft soll einfach ausgeübt werden können.
  • Überraschend und für den Fachmann nicht vorhersehbar hat sich herausgestellt, dass ein bügelförmiges Massagegerät zur Massage der Kaumuskeln des Menschen umfassend zwei jeweils eine Mehrzahl von miteinander im Wesentlichen starr verbundenen und im Wesentlichen in einer Ebene liegenden Teilmassageflächen die an einem den Kopf halbkreisförmig umfassenden Bügel befestigt sind, jeweils eine Gesamtfläche von jeweils 2 bis 3 cm2 aufweisen, wobei die Umhüllenden Flächen der Teilflächen im Wesentlichen flach oder leicht konvex sind, die Bügel aus elastischem Material mit einem Elastizitätsmodul von 1 bis 50 GPa, bevorzugt 1,5 bis 15 GPa hergestellt sind und die zwei Umhüllenden Flächen der Teilflächen einen Abstand voneinander von 60 bis 100 mm, bevorzugt 70 bis 90 mm, besonders bevorzugt 80 mm aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilflächen zusammengenommen einen Druck von 80 bis 125 kPa auf den Kopf ausüben oder ein bügelförmiges Massagegerät zur Massage der Kaumuskeln des Menschen umfassend zwei Massageflächen, die an einem den Kopf halbkreisförmig umfassenden Bügel befestigt sind, eine Fläche von jeweils 2 bis 3 cm2 aufweisen, wobei die Flächen im Wesentlichen flach oder leicht konvex sind, die Bügel aus elastischem Material mit einem Elastizitätsmodul von 1 bis 50 GPa, bevorzugt 1,5 bis 15 GPa hergestellt sind und die zwei Massageflächen einen Abstand voneinander von 60 bis 100 mm, bevorzugt 70 bis 90 mm, besonders bevorzugt 80 mm aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Massageflächen einen Druck von 80 bis 125 kPa auf den Kopf ausüben, den Mängeln des Standes der Technik abhilft. Ein solches Gerät ist im Vergleich zum Stand der Technik sehr einfach gestaltet. Es kommt ohne elektrische Vibratoren aus. Es kann sehr einfach von den Anwendern angewandt werden. Es ist frei von Mitteln zur Einstellung des Druckes auf den Kopf.
  • Ein erfindungsgemäßes Massagegerät ist in 1 gezeigt:
    Zur Anwendung wird das Gerät leicht aufgebogen (beidseitige Auslenkung (1)) und es wird mit der Öffnung von vorne am Gesicht vorbei geführt. Die Massageflächen werden mit dem Kaumuskelbereich in Kontakt gebracht. Dies ist in 4 gezeigt. Mit kreisenden Bewegungen kann der Kaumuskelbereich massiert werden. Das Gerät ermöglicht auf diese Weise eine einfache und schnelle Massage der Kaumuskulatur. Der Andruck auf den Kaumuskeln kann wenn gewünscht leicht verändert werden, indem der Masseur an den Schenkeln des Gerätes anfasst und den Druck verändert.
  • 3 zeigt die Bereiche, an denen der Masseur das Gerät besonders gut führen kann: entweder an seiner Vorderkante (6) oder an den beiden Schenkeln (7) des Gerätes. 2 zeigt die Dimensionierung des Gerätes: Die beiden Massageflächen (5) weisen einen Abstand (2) voneinander auf. Dieser muss geringer sein, als die Breite des Kopfes. Durch Aufbiegen soll ein zur Massage geeigneter Druck auf die Kaumuskulatur ausgeübt werden, ohne dass der Masseur – von geringen Anpassungen des Drucks abgesehen – zusätzlichen Druck ausüben muss. Der Abstand der Schenkel des Gerätes (3) muss so bemessen sein, dass ein genügender Abstand zum Kopf gewährleistet ist, da der Masseur das Gerät an seinen Schenkeln anfassen und führen können muss, ohne dass seine Finger die breiteste Stelle des Kopfes – oft sind dies die Wangenknochen – berühren. Der Abstand zwischen Massageflächen und Vorderkante des Gerätes (4) muss so bemessen sein, dass der Masseur die Vorderkante anfassen kann, ohne mit seinen Fingern das Kinn zu berühren. Die Geräte können in verschiedenen Dimensionen ausgeführt und angeboten werden, so dass für jeden zu Massierenden ein Gerät mit passenden Abmessungen bereitgestellt werden kann.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Radius der an den Massageflächen ansetzenden Bügel größer als 120 mm, bevorzugt größer als 150 mm, besonders bevorzugt größer als 200 mm ist. Bevorzugt ist es, wenn die Oberfläche der Massageflächen nicht rauher als Haut, bevorzugt poliert ist. Die Gesichtshaut des Menschen ist empfindlich und wird so nicht unnötig gereizt. Bevorzugt ist es, wenn der Radius der Massageflächen größer als 300 mm ist. Auch dadurch wird der Reizung der Gesichtshaut entgegengewirkt. Besonders bevorzugt ist es, wenn das Massagegerät kein Mittel zur Einstellung des Druckes aufweist, wie zu Beispiel Stellschrauben oder Ähnliches. Besonders bevorzugt ist es, wenn das Massagegerät frei von elektrischen Schwingungserzeugern oder Vibratoren ist. Dies sind zusätzliche, das Gerät verkomplizierende Mittel, die für die Erfindung ohne Nutzen sind und Gegenstand unnötiger Defekte, Störungen und Kosten der Herstellung sind. Die Erfindung umfasst auch ein Set von Massagegeräten nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei sich die Abstände der Massageflächen der Massagegeräte des Sets jeweils mindestens 15 mm voneinander unterscheiden. Diese Bestandteile des Sets können nach ansteigender Öffnung analog Therabandfarben gelb, rot, grün und blau gekennzeichnet werden. Die Erfindung umfasst auch die Verwendung eines erfindungsgemäßen Massagegerätes zur nicht therapeutischen und/oder nicht ärztlichen Behandlung der craniomandibulären Dysfunktion. Die Erfindung umfasst auch die Verwendung eines erfindungsgemäßen Massagegerätes zur Selbstmassage der Kaumuskulatur.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 99/07323 A1 [0009, 0010]
    • WO 01/93798 A1 [0010]
    • WO 2008/113871 A1 [0011]
    • WO 96/03958 A1 [0012]
    • DE 19860344 B4 [0013]
    • US 7399287 B2 [0014]
    • US 6315743 B1 [0015]
    • US 4920466 [0016]

Claims (10)

  1. Bügelförmiges Massagegerät zur Massage der Kaumuskeln des Menschen umfassend zwei jeweils eine Mehrzahl von miteinander im Wesentlichen starr verbundenen und im Wesentlichen in einer Ebene liegenden Teilmassageflächen die an einem den Kopf halbkreisförmig umfassenden Bügel befestigt sind, jeweils eine Gesamtfläche von jeweils 2 bis 3 cm2 aufweisen, wobei die Umhüllenden Flächen der Teilflächen im Wesentlichen flach oder leicht konvex sind, die Bügel aus elastischem Material mit einem Elastizitätsmodul von 1 bis 50 GPa, bevorzugt 1,5 bis 15 GPa hergestellt sind und die zwei Umhüllenden Flächen der Teilflächen einen Abstand voneinander von 60 bis 100 mm, bevorzugt 70 bis 90 mm, besonders bevorzugt 80 mm aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilflächen zusammengenommen einen Druck von 80 bis 125 kPa auf den Kopf ausüben.
  2. Bügelförmiges Massagegerät zur Massage der Kaumuskeln des Menschen umfassend zwei Massageflächen, die an einem den Kopf halbkreisförmig umfassenden Bügel befestigt sind, eine Fläche von jeweils 2 bis 3 cm2 aufweisen, wobei die Flächen im Wesentlichen flach oder leicht konvex sind, die Bügel aus elastischem Material mit einem Elastizitätsmodul von 1 bis 50 GPa, bevorzugt 1,5 bis 15 GPa hergestellt sind und die zwei Massageflächen einen Abstand voneinander von 60 bis 100 mm, bevorzugt 70 bis 90 mm, besonders bevorzugt 80 mm aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Massageflächen einen Druck von 80 bis 125 kPa auf den Kopf ausüben.
  3. Massagegerät nach einem der vorangehenden Patentansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Radius der an den Massageflächen ansetzenden Bügel größer als 120 mm, bevorzugt größer als 150 mm, besonders bevorzugt größer als 200 mm ist.
  4. Massagegerät nach einem der vorangehenden Patentansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Massageflächen nicht rauher als Haut, bevorzugt poliert ist.
  5. Massagegerät nach einem der vorangehenden Patentansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Radius der Massageflächen größer als 300 mm ist.
  6. Massagegerät nach einem der vorangehenden Patentansprüche dadurch gekennzeichnet, dass es kein Mittel zur Einstellung des Druckes aufweist.
  7. Massagegerät nach einem der vorangehenden Patentansprüche dadurch gekennzeichnet, dass es frei von elektrischen Schwingungserzeugern oder Vibratoren ist.
  8. Set von Massagegeräten nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei sich die Abstände der Massageflächen der Massagegeräte des Sets jeweils mindestens 15 mm voneinander unterscheiden.
  9. Verwendung eines Massagegerätes nach einem der vorangehenden Patentansprüche zur nicht therapeutischen Behandlung der craniomandibulären Dysfunktion.
  10. Verwendung eines Massagegerätes nach einem der vorangehenden Patentansprüche zur Selbstmassage der Kaumuskulatur.
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