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Die Erfindung betrifft ein Verteileranschlussmodul für die Telekommunikations- und Datentechnik.
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Aus der
DE 100 29 649 A1 ist ein Verteileranschlussmodul bekannt, umfassend ein Gehäuse, in dem von außen zugänglich Eingangs- und Ausgangskontakte zum Anschließen von Leitungen oder Adern angeordnet sind, wobei das Gehäuse mit einem Hohlraum ausgebildet ist, in dem Funktionselemente zwischen den Eingangs- und Ausgangskontakten angeordnet sind. Die Funktionselemente sind dabei auf mindestens einer Leiterplatte angeordnet, die in dem Gehäuse abgestützt ist. Die Eingangs- und Ausgangskontakte sind dabei beispielsweise als Aderanschlusskontakte in Form von Schneid-Klemm-Kontakten ausgebildet, wobei die Eingangs- und Ausgangskontakte vorzugsweise an gegenüberliegenden Stirnseiten des Gehäuses angeordnet sind. Weiter wird vorgeschlagen, dass zwischen einem Eingangs- und Ausgangskontakt jeweils ein Trennkontakt angeordnet ist, der von außen zugänglich ist.
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Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Verteilanschlussmodul zu schaffen, das im Aufbau kompakter ist.
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Hierzu umfasst das Verteileranschlussmodul ein Gehäuse, wobei in dem Gehäuse elektrische Eingangs- und Ausgangskontakte angeordnet sind, die als Aderanschlusskontakte ausgebildet sind, wobei jeweils ein Eingangskontakt mit einem Ausgangskontakt elektrisch verbunden ist, wobei in dem Gehäuse Funktionselemente angeordnet sind, die elektrisch mit den Eingangskontakten und/oder den Ausgangskontakten verbunden sind, wobei die Eingangskontakte und/oder die Ausgangskontakte jeweils einen Schnittstellenkontakt aufweisen, wobei an den Schnittstellenkontakt ein Funktionselement mechanisch und elektrisch angeschlossen ist.
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Durch die unmittelbare direkte Anbindung der Funktionselemente an die Schnittstellenkontakte der Eingangs- und/oder Ausgangskontakte kann auf die Leiterplatte verzichtet werden. Dies spart Bauraum, so dass das Verteileranschlussmodul kompakter aufgebaut werden kann. Die Funktionselemente können beispielsweise Überspannungsableiter, Filter oder andere diskrete Bauteile sein. Die Aderanschlusskontakte sind vorzugsweise als Schneid-Klemm-Kontakte ausgebildet. Die Schnittstellenkontakte sind dabei vorzugsweise von außerhalb des Gehäuses nicht zugänglich. Vorzugsweise sind die Eingangs- und Ausgangskontakte an gegenüberliegenden Stirnseiten des Gehäuses angeordnet. Allerdings können diese auch an der gleichen Stirnseite oder in 90° zueinander stehenden Gehäuseseiten angeordnet sein.
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In einer Ausführungsform sind jeweils ein Eingangskontakt und ein Ausgangskontakt als einteiliges Kontaktelement ausgebildet, wobei zwischen dem Eingangskontakt und dem Ausgangskontakt der Schnittstellenkontakt angeordnet ist, d. h. ein Kontaktelement weist also drei Kontakte auf. Bei Ausführungsformen mit Schneid-Klemm-Kontakten als Eingangs- und Ausgangskontakte sind diese vorzugsweise in einer gemeinsamen Ebene angeordnet.
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In einer weiteren Ausführungsform ist der Schnittstellenkontakt als Gabelkontakt oder Schneid-Klemm-Kontakt oder als Federkontakt oder als Kontaktfläche oder als Kontaktstreifen ausgebildet, wobei das Funktionselement an die Kontaktfläche oder den Kontaktstreifen angeschweißt oder verlötet oder verklebt ist. In diesem Fall besteht also eine feste und starre Verbindung zwischen Funktionselement und Schnittstellenkontakt. Bei den zuerst genannten Schnittstellenkontakten besteht hingegen eine lösbare Verbindung, so dass gegebenenfalls defekte Funktionselemente austauschbar sind.
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In einer weiteren Ausführungsform sind die Funktionselemente als dreipolige Überspannungsableiter ausgebildet, wobei die Elektroden mit den Schnittstellenkontakten eines Kontaktpaares verbunden sind und Mittelelektroden der Überspannungsableiter mit einer Erdschiene verbunden sind. Dabei weisen die Überspannungsableiter vorzugsweise eine zylindrische Form auf. Prinzipiell ist es auch möglich, zweipolige Überspannungsableiter zu verwenden, die dann mit einem Pol an dem Schnittstellenkontakt und mit dem anderen Pol mit der Erdschiene verbunden sind.
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In einer weiteren Ausführungsform sind die Überspannungsleiter derart in dem Gehäuse angeordnet, dass deren Längsachse parallel zur Längsachse der Eingangs- und Ausgangskontakte oder senkrecht zur Längsachse der Eingangs- und Ausgangskontakte steht. Der Vorteil der parallelen Ausrichtung ist, dass damit Schnittstellenkontakte zur Anwendung kommen können, die eine geringe kapazitive Kopplung untereinander haben können, so dass das Übersprechen reduziert wird. Der Vorteil der senkrechten Anordnung ist hingegen, dass der Zusammenbau etwas einfacher ist und die Tiefe des Moduls verringert werden kann.
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In einer weiteren Ausführungsform weist das Gehäuse Öffnungen auf, in die Kontakte der Erdschiene eingesteckt sind, die die Mittelelektroden der Überspannungsableiter kontaktieren. Hierdurch ist es möglich, die Erdschiene von außen auf das Verteileranschlussmodul zu stecken. Dabei kann weiter vorgesehen sein, dass zusätzlich die Erschiene am Gehäuse verrastet. Prinzipiell ist es aber auch möglich, die Erdschiene innerhalb des Gehäuses anzuordnen.
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In einer weiteren Ausführungsform weist das Gehäuse je Überspannungsableiter zwei Öffnungen für die Kontakte der Erdschiene auf. Dadurch kann die Mittelelektrode von zwei Seiten kontaktiert werden und entsprechend zwischen den Kontakten der Erdschiene eingespannt werden.
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Das Gehäuse ist vorzugsweise zweiteilig ausgebildet und weist ein Oberteil und ein Unterteil auf. Die Öffnungen können dabei nur im Oberteil, nur im Unterteil oder je eine Öffnung im Ober- und Unterteil angeordnet sein.
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In einer weiteren Ausführungsform sind die Kontakte der Erdschiene länger als der halbe Durchmesser der Überspannungsableiter. Dadurch wird der Überspannungsableiter sicher zwischen den Kontakten der Erdschiene gehalten bzw. verkrallt.
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In einer weiteren Ausführungsform ist die Höhe des Gehäuses kleiner als der 1,5-fache Durchmesser der Überspannungsableiter, so dass eine sehr flache und kompakte Einheit entsteht.
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In einer weiteren Ausführungsform sind die Eingangs- und Ausgangskontakte jeweils paarweise zugeordnet, wobei der Abstand zwischen zwei Eingangskontakten bzw. zwei Ausgangskontakten eines Paares kleiner ist als der Abstand zwischen benachbarten Eingangskontakten bzw. Ausgangskontakten verschiedener Paare. Hierdurch wird das Übersprechen zwischen den Kontaktpaaren reduziert.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Fig. zeigen:
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1 eine Explosionsdarstellung eines Verteileranschlussmoduls in einer ersten Ausführungsform,
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2 eine perspektivische Darstellung eines Kontaktelements,
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3 eine perspektivische Darstellung zweier Kontaktelemente mit angeschlossenem Überspannungsableiter,
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4 eine perspektivische Darstellung einer Erdschiene,
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5 eine perspektivische Darstellung eines Verteileranschlussmoduls im zusammengesetzten Zustand,
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6 einen Querschnitt durch das Verteileranschlussmodul,
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7 eine Explosionsdarstellung eines Verteileranschlussmoduls in einer zweiten Ausführungsform,
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8 eine perspektivische Darstellung eines Kontaktelements in einer zweiten Ausführungsform,
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9 eine perspektivische Darstellung zweier Kontaktelemente der zweiten Ausführungsform mit angeschlossenem Überspannungsableiter,
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10 eine perspektivische Darstellung einer Erdschiene in einer zweiten Ausführungsform,
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11 eine perspektivische Darstellung des Verteileranschlussmoduls im zusammengesetzten Zustand und
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12 eine Draufsicht auf das Verteileranschlussmodul mit teilweise freigeschnittenem Oberteil.
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In der 1 ist ein Verteileranschlussmodul 1 dargestellt. Das Verteileranschlussmodul 1 umfasst ein zweiteiliges Gehäuse, bestehend aus einem Oberteil 2 und einem Unterteil 3. Des Weiteren umfasst das Verteileranschlussmodul Kontaktelemente 4, dreipolige Überspannungsableiter 5 und eine Erdschiene 6. Zunächst wird anhand 2 der Aufbau des Kontaktelements 4 näher erläutert. Das Kontaktelement 4 ist als einstückiges bzw. einteiliges Stanzbiegeteil ausgebildet und umfasst einen Eingangskontakt 7, einen Ausgangskontakt 8 und einen Schnittstellenkontakt 9. Der Eingangskontakt 7 und der Ausgangskontakt 8 sind jeweils als Schneid-Klemm-Kontakte ausgebildet, die in einer gemeinsamen Ebene liegen. Der Schnittstellenkontakt 9 ist als Kontaktfläche ausgebildet, wobei die Ebene der Kontaktfläche in einem Winkel von 45° gegen die Ebene der Eingangs- und Ausgangskontakte 7, 8 gestellt ist.
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Dabei bilden jeweils zwei Kontaktelemente 4 ein Kontaktpaar 4-4 mit einem Eingangskontaktpaar 7-7 und einen Ausgangskontaktpaar 8-8 (siehe 3). Hierzu wird das eine Kontaktelement 4 zu dem anderen Kontaktelement 4 um 180° um die Längsachse 12 gedreht, so dass sich die Schnittstellenkontakte 9 gegenüberstehen, wobei die zugehörigen Eingangskontakte 7 bzw. Ausgangskontakte 8 eines Kontaktpaares 7-7 bzw. 8-8 sich in einem Winkel von 90° gegenüberstehen. Zwischen den beiden Schnittstellenkontakten 9 ist der dreipolige Überspannungsableiter 5 angeordnet. Der Überspannungsableiter 5 ist zylindrisch ausgebildet und weist an seinem Boden bzw. Deckel eine erste und eine zweite Elektrode 10 auf, wobei jeweils ein Schnittstellenkontakt 9 mit einer Elektrode 10 kontaktiert ist. Die elektrische und mechanische Verbindung kann dabei beispielsweise durch Löten, Schweißen oder Verkleben erfolgen. Des Weiteren weist der Überspannungsableiter 5 eine Mittelelektrode 11 auf, die mit Masse zu verbinden ist.
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Das Oberteil 2 des Gehäuses weist sechzehn Kontaktschlitze 12 auf, in denen die Ausgangskontakte 8 der Kontaktelemente 4 angeordnet sind. Die Oberseite des Oberteils 2 bildet dabei eine erste Stirnseite S1 des Verteileranschlussmoduls 1 aus und die Unterseite des Unterteils 3 bildet eine zweite, der ersten Stirnseite S1 gegenüberliegende Stirnseite S2 aus. Dabei sind die Ausgangskontakte 8 in einem von +/–45°-Winkel angestellt, wobei ein Ausgangskontakt 8 sowohl zu dem Ausgangskontakt 8 seines Kontaktpaares als auch zu einem benachbarten Ausgangskontakt 8 eines anderen Kontaktpaares um 90° gedreht ist. Dadurch werden die sich gegenüberliegenden Flächen und damit die kapazitive Kopplung reduziert. Dabei ist der Abstand d zwischen den Ausgangskontakten 8 eines Kontaktpaares kleiner als der Abstand D zwischen Ausgangskontakten 8 benachbarter Kontaktpaare. Bezüglich der Anordnung der Eingangskontakte 7 im Unterteil 3 kann dabei auf die vorangegangenen Ausführungen für das Oberteil 2 Bezug genommen werden. Weiter weist das Oberteil 2 jeweils zwei Öffnungen 13a, 13b je Überspannungsableiter 5 auf. Zwischen den Öffnungen 13a und den Öffnungen 13b erstreckt sich eine langgezogene Nut 14.
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Zum Zusammenbau des Verteileranschlussmoduls 1 werden zunächst die mit den Überspannungsableitern 5 verbundenen Kontaktelemente 4 in das Unterteil 3 eingesetzt, das Oberteil 2 aufgerastet und die Erschiene 6 von außen eingesteckt. Alternativ können die Kontaktelemente 4 in das Oberteil 2 eingesetzt werden und dann das Unterteil 3 aufgerastet werden.
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Die Erdschiene 6 umfasst eine langgestreckte Basisschiene 15, von der nahezu senkrecht von einer Oberkante 16 und einer Unterkante 17 Kontakte 18a, 18b abgehen. Dabei entspricht die Anzahl der Öffnungen 13a, 13b der Anzahl der Kontakte 18a, 18b. Des Weiteren ist am Ende der Basisschiene 15 jeweils ein Gabelkontakt 19 angeordnet. Der Gabelkontakt 19 liegt dabei in einer zur Basisschiene 15 versetzten parallelen Ebene und ist über eine rechtwinklige Abknickung 20 mit der Basisschiene 15 verbunden. Zum Aufstecken der Erschiene 6 werden die Kontakte 18a in die Öffnungen 13a und die Kontakte 18b in die Öffnungen 13b gesteckt. Dabei schieben sich die Kontakte 18a, 18b von oben und unten über die Mittelelektrode 11 des jeweiligen Überspannungsableiters 5 (siehe 6) und kontaktieren diese. Dabei liegen die Kontakte 18a, 18b nahezu über den kompletten Durchmesser des Überspannungsableiters 5 an. Im eingesteckten Zustand liegt die Basisschiene 15 in der Nut 14, wohingegen die die Gabelkontakte 19 durch Drahtführungen 21 des Unterteils 3 des Gehäuses geführt werden. über die Gabelkontakte 19 kann dann eine Masseverbindung zu einer Montagewanne hergestellt werden. Anstelle der Gabelkontakte 19 können auch andere Kontaktformen gewählt werden, die an ein zu verwendendes Montagegestell angepasst sind. Die Höhe h des Gehäuses ist dabei kleiner als der 1,5-fache Durchmesser D5 (dargestellt in 9) des Überspannungsableiters 5. Bei der dargestellten Ausführungsform liegt die Längsachse L1 des Überspannungsableiters 5 senkrecht zur Längsachse 12 der Kontaktelemente 4.
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In den 7 bis 12 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, wo die Längsachse L1 des Überspannungsableiters 5 parallel zur Längsachse 12 der Kontaktelemente 4 angeordnet ist. Dabei werden die gleichen Elemente gleichen Bezugszeichen versehen, wobei nur die Unterschiede erläutert werden sollen.
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Zunächst ist das Kontaktelement 4 anders gestaltet (siehe 8). Zwischen den Eingangskontakten 7 und den Ausgangskontakten 8 ist ein dünner Verbindungssteg 22 angeordnet, der Eingangskontakt 7 und Ausgangskontakt 8 elektrisch verbindet. Eingangskontakt 7, Ausgangskontakt 8 und Verbindungssteg 22 liegen dabei in einer Ebene. Von dem Verbindungssteg 22 geht ein gebogener Kontaktstreifen ab, der den Schnittstellenkontakt 9 bildet. Zur paarweisen Zuordnung der Kontaktelemente 4 werden diese diesmal um 180° über die Längsachse 13 gedreht und dann um 90° gedreht. Dadurch liegt der Schnittstellenkontakt 9 am linken Kontaktelement 4 dichter am Eingangskontakt 7 und am rechten Kontaktelement 4 dichter am Ausgangskontakt 8. Durch diese Anordnung werden die sich gegenüberstehenden Flächen zwischen benachbarten Kontaktelementen 4 benachbarter Kontaktpaare reduziert, was das Übersprechen reduziert. Der Überspannungsableiter 5 wird dann wieder durch Löten, Schweißen oder Kleben mit den Schnittstellenkontakten 9 verbunden.
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Diese vertikale Anordnung der Überspannungsableiter 5 hat zur Folge, dass die Öffnungen 13a, 13b nicht mehr übereinander angeordnet sind, sondern nebeneinander. Des Weiteren erfordert diese vertikale Anordnung der Überspannungsableiter eine angepasste Erdschiene 6 (siehe 10). Die Kontakte 18a, 18b sind dabei durch Freischnitte aus der Basisschiene 15 gebildet, die senkrecht aus der Basisschiene 15 herausgebogen sind. Um wieder zu gewährleisten, dass die Kontakte 18a, 18b ausreichend lang sind, um die Mittelelektrode 11 des Überspannungsableiters über mehr als den Radius zu überragen, weist die Basisschiene 15 Faltungen 23 auf. Durch die Faltungen 23 kann der Abstand der Kontakte 18a, 18b untereinander unabhängig von der Länge der Kontakte 18a, 18b eingestellt werden. Bei der dargestellten Ausführungsform gehen die Gabelkontakte 19 direkt von der Basisschiene 15 ab, da das Gehäuse keine Drahtführungen 21 wie im Ausführungsbeispiel gemäß der 1 bis 6 aufweist. Selbstverständlich sind aber auch Ausführungen denkbar, wo Drahtführungen 21 vorgesehen sind und dann auch die Basisschiene 15 über jeweils eine Abknickung 20 mit den Gabelkontakten 19 verbunden ist.
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In 12 ist zu erkennen, dass die Kontakte 18a, 18b nahezu so lang wie der ganze Durchmesser der Überspannungsableiter 5 sind, wobei der Einspannpunkt 25 hinter dem halben Durchmesser liegt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verteileranschlussmodul
- 2
- Oberteil
- 3
- Unterteil
- 4
- Kontaktelement
- 4-4
- Kontaktpaar
- 5
- Überspannungsableiter
- 6
- Erdschiene
- 7
- Eingangskontakt
- 7-7
- Eingangskontaktpaar
- 8
- Ausgangskontakt
- 8-8
- Ausgangskontaktpaar
- 9
- Schnittstellenkontakt
- 10
- Elektrode
- 11
- Mittelelektrode
- 12
- Kontaktschlitz
- 13a, 13b
- Öffnungen
- 14
- Nut
- 15
- Basisschiene
- 16
- Oberkante
- 17
- Unterkante
- 18a, 18b
- Kontakte
- 19
- Gabelkontakt
- 20
- rechtwinklige Abknickung
- 21
- Drahtführungen
- 22
- Verbindungssteg
- 23
- Faltungen
- 25
- Einspannpunkt
- d
- Abstand zwischen Kontakten eines Paares
- D
- Abstand zwischen Kontakten benachbarter Paare
- D5
- Durchmesser des Überspannungsableiters
- h
- Höhe
- L1
- Längsachse des Überspannungsableiters
- L2
- Längsachse der Kontaktelemente
- S1
- erste Stirnseite
- S2
- zweite Stirnseite
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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