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Die vorliegende Erfindung richtet sich auf eine Türgarnitur mit einem Stangentürgriff zur manuellen Bedienung eines Türflügels, wobei sich der Stangentürgriff zwischen einer ersten Endseite und einer zweiten Endseite erstreckt.
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Derartige Türgarnituren finden häufig für Türanordnungen Anwendung, die von einer Vielzahl von Personen frequentiert werden, beispielsweise in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Hotels, Türanordnungen von öffentliche Toiletten oder in Gebäuden gewerblicher Einrichtungen. Der Stangentürgriff ist zur Bereitstellung eines manuell umgreifbaren Griffkörpers zwischen zwei sich meist gegenüberstehenden Endseiten aufgenommen und kann gerade oder gebogen ausgeführt sein und erstreckt sich oft in der Senkrechten.
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In den letzten Jahren haben spezifische Infektionsprobleme zugenommen, die durch Kontakt mit manuell bedienbaren Elementen übertragen werden können. Die manuell bedienbaren Elemente können beispielsweise durch Stangentürgriffe von Türgarnituren gebildet sein, und wenn der Stangentürgriff von einer Vielzahl von Personen täglich bedient wird, kann das spezifische Infektionsproblem verstärkt auftreten. Die Gefahr einer Infektion kann jedoch verringert werden, sofern Materialien verwendet werden, die eine bakterizide Wirkung erzielen.
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STAND DER TECHNIK
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Aus der
DE 103 05 142 A1 ist ein Türdrücker mit einer Oberfläche bekannt, die eine keimtötende Wirkung besitzt. Die Oberflächen sind mit Substanzen behandelt, die eine bakterizide Wirkung besitzen. Diese Substanzen haben jedoch den Nachteil, dass diese entweder mehr oder weniger toxisch sind, oder die keimtötende Wirkung ist zu gering. Bei einem regelmäßigen Gebrauch des Türdrückers ist ein Abrieb der Substanzen festzustellen, so dass die keimtötende Wirkung nicht lange anhält. Ferner wird vorgeschlagen, den Türdrücker mit einem Metallkörper zu umhüllen, auf dem die keimtötenden Substanzen aufgebracht sind und der nach Abrieb der keimtötenden Substanzen ausgetauscht werden kann. Dies hat jedoch einen erheblichen Wartungsaufwand zur Folge.
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Aus der Entkeimung von Luft, Oberflächen und Wasser ist bekannt, dass die Verwendung ultravioletter Strahlung zur effizienten und umweltfreundlichen Bekämpfung von Bakterien, Viren und anderen Mikroorganismen geeignet ist. Die energiereiche ultraviolette Strahlung legt dabei schädliche Keime in Sekundenbruchteilen lahm. Die auch als physikalische Entkeimung bezeichnete Behandlung von Oberflächen mit UV-Strahlungsquellen kann den Einsatz von chemischen Mitteln ersetzen, wobei der weitere Vorteil entsteht, dass sich keine Resistenzen gegen die Strahlung entwickeln können.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Türgarnitur der im Oberbegriff des Anspruches 1 spezifizierten Art mit einer Einrichtung zur Desinfizierung zu versehen, diese insbesondere mit einer UV-Strahlungsquelle auszustatten.
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Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Türgarnitur gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass zwischen den Endseiten ein transparenter Rohrkörper zur manuellen Bedienung des Türflügels angeordnet ist, wobei in wenigstens einer der Endseiten zumindest eine UV-Strahlungsquelle vorgesehen sind, die UV-Strahlung in den Rohrkörper einstrahlt, wobei die UV-Strahlung auf der Außenoberfläche des Rohrkörpers austritt, um auf der Außenoberfläche des Rohrkörpers eine bakterizide Wirkung zu erzielen.
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Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist zunächst eine UV-Strahlungsquelle in den Stangentürgriff der Türgarnitur integriert. Die Integration der UV-Strahlungsquelle kann dann besonders vorteilhaft ausgestaltet sein, wenn der Stangentürgriff zwischen den Endseiten einen transparenten Rohrkörper aufweist, und die UV-Strahlungsquellen sind in den Endseiten integriert, zwischen denen der transparente Rohrkörper aufgenommen ist. Strahlen die UV-Strahlungsquellen die UV-Strahlung in den Rohrkörper ein, kann sich dieses zunächst nach dem Prinzip eines Lichtwellenleiters im Rohrkörper ausbreiten und über der gesamten Länge des Rohrkörpers durch die Wandung des Rohrkörpers hindurchtreten, um auf der Außenoberfläche des Rohrkörpers auszutreten und um auf dieser die gewünschte bakterizide Wirkung zu erzielen. Ist die UV-Strahlungsquelle eingeschaltet und tritt UV-Strahlung durch den Rohrkörper hindurch, so wird die bakterizide Wirkung auf der Außenoberfläche des Rohrkörpers erzielt, die die Fläche bildet, die zur manuellen Bedienung des Stangentürgriffes dient. Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung der UV-Strahlungsquellen liegt darin, dass diese in die Endseiten des Stangentürgriffes integriert sein können, wobei auch nur in einer Endseite zumindest eine UV-Strahlungsquelle eingebracht sein kann.
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Zur Stromversorgung der UV-Strahlungsquellen kann ein Versorgungskabel durch die Befestigungsanordnung zwischen dem Stangentürgriff und dem Türflügel verlegt sein, so dass dieses nach außen hin nicht in Erscheinung tritt.
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Vorteilhafterweise können mehrere UV-Strahlungsquellen vorzugsweise in jeder Endseite vorgesehen sein, die aus LED-Halbleiterstrahlungsquellen ausgebildet sind. Der Vorteil bei der Verwendung von LED-Halbleiterstrahlungsquellen zur Emittierung von UV-Strahlung liegt insbesondere im geringeren Stromverbrauch und in der geringeren Wärmeentwicklung beim Betrieb der LED-Halbleiterstrahlungsquellen, wobei LED-Halbleiterstrahlungsquellen gegenüber UV-Blitzlampen deutlich robuster ausgelegt werden können. Weiterhin entstehen keine giftigen Substanzen wie bei der Entsorgung der UV-Blitzlampen, und die Lebensdauer von Leuchtdioden als Halbleiterstrahlungsquellen übersteigt die Lebensdauer von Blitzlampen zur Erzeugung von UV-Strahlung erheblich. Weiterhin lassen sich LED-Halbleiterstrahlungsquellen leichter in den Stangentürgriff integrieren.
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Der Stangentürgriff ist erfindungsgemäß durch einen transparenten Rohrkörper gebildet, der gerade oder gebogen ausgeführt sein kann und in den Endseiten aufgenommen ist. Die LED-Halbleiterstrahlungsquellen strahlen die UV-Strahlung in den transparenten Rohrkörper ein, wobei die LED-Halbleiterstrahlungsquellen als Punkt-Strahlungsquellen ausgeführt sein können, sodass in jeder Endseite eine Vielzahl von LED-Halbleiterstrahlungsquellen integriert sein kann.
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Zur weiteren Verbesserung des Strahlungsaustritts durch die Außenoberfläche des transparenten Rohrkörpers kann vorgesehen sein, dass zwischen den Endseiten ein Reflektorkörper angeordnet ist, der sich durch den Rohrkörper hindurch erstreckt. Der Reflektorkörper kann eine für UV-Strahlung hochreflektierende Oberfläche aufweisen, die jedoch nicht die Oberfläche darstellt, die manuell bedient werden muss. Vielmehr kann der Rohrkörper den Reflektorkörper umhüllen, und die Strahlung wird so in den Rohrkörper eingestrahlt, dass die in Richtung zum Reflektorkörper gerichtete Strahlung reflektiert wird, und diese ebenfalls durch die Außenoberfläche des Rohrkörpers den Stangentürgriff verlässt.
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Nach einer ersten möglichen Ausführungsform können der Rohrkörper und der Reflektorkörper um eine Griffachse herum rotationssymmetrisch ausgebildet sein, die sich durch den Rohrkörper und den Reflektorkörper hindurch erstreckt, wobei die UV-Strahlungsquellen in einem radialen Zwischenraum zwischen dem Rohrkörper und dem Reflektorkörper angeordnet sind und die UV-Strahlung entlang der Griffachse in den Zwischenraum einstrahlen. Damit kann der Innendurchmesser des Rohrkörpers größer sein als der Außendurchmesser des Reflektorkörpers, so dass ein radialer Zwischenraum entsteht. Die UV-Strahlungsquellen, insbesondere ausgeführt als LED-Halbleiterstrahlungsquellen, können derart in den Endseiten angeordnet sein, dass diese die UV-Strahlung in den radialen Zwischenraum zwischen dem Rohrkörper und dem Reflektorkörper einstrahlen. Dabei kann die UV-Strahlung am Reflektorkörper reflektieren und in den transparenten Rohrkörper eintreten und anschließend über die Außenoberfläche des transparenten Rohrkörpers wieder austreten.
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Nach einer alternativen Ausführungsform kann der Rohrkörper Stirnseiten aufweisen, und die UV-Strahlungsquellen strahlen die UV-Strahlung über die Stirnseiten des Rohrkörpers in das Material des Rohrkörpers ein. Dabei kann der Reflektorkörper die UV-Strahlen reflektieren, die über die Innenoberfläche des Rohrkörpers in Richtung zum Reflektorkörper austreten. Reflektieren die UV-Strahlen am Reflektorkörper, können diese den transparenten Rohrkörper durchwandern und über die Außenoberfläche des Rohrkörpers austreten und auf dieser die gewünschte bakterizide Wirkung erzielen. Alternativ kann der Rohrkörper auf der Innenseite eine Reflexbeschichtung, beispielsweise eine Silberbeschichtung, aufweisen. Mittels der Beschichtung wird ebenfalls bewirkt, dass die UV-Strahlung nur über die äußere Oberfläche des Rohrkörpers austreten kann.
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Der Rohrkörper kann aus einem Glasmaterial oder aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet sein, insbesondere kann der Rohrkörper aus einem Plexiglas ausgeführt sein. Dabei kann der Rohrkörper den kraftaufnehmenden Bestandteil des Stangentürgriffes bilden, gegen den manuell eine Kraft aufgebracht wird, um den Türflügel zu bewegen. Alternativ kann der Reflektorkörper das kraftaufnehmende Element bilden, und der Außendurchmesser des Reflektorkörpers stimmt etwa mit dem Innendurchmesser des transparenten Rohrkörpers überein. Damit wird die Kraft bei einer manuellen Betätigung des transparenten Rohrkörpers auf den Reflektorkörper übertragen, um den Stangentürgriff entsprechend auszusteifen.
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Vorteilhafterweise können im Material des Rohrkörpers strahlungsstreuende Störstellen eingebracht sein. Die dadurch bewirkte Störstellenstreuung bewirkt ein verbessertes Austrittsverhalten der UV-Strahlung aus dem Rohrkörper, insbesondere kann der Anteil der auskoppelbaren Strahlung vergrößert werden. Da die Strahlungsquellen im Bereich der Endseiten des Rohrkörpers in diesem die UV-Strahlung einkoppeln, kann ein Gradient in der Dichte der Störstellen im Material des Rohrkörpers vorgesehen sein. Im Bereich der Endseiten des Stangentürgriffes kann die Dichte der Störstellen geringer sein, und im Bereich zur Mitte des Rohrkörpers zwischen den beiden Endseiten kann die Dichte der Störstellen größer sein. Damit wird erreicht, dass die Intensität der Strahlungsauskopplung über der gesamten Erstreckungslänge des transparenten Rohrkörpers homogenisiert wird, obwohl die Einkopplung der UV-Strahlung durch die endseitig angeordneten LED-Halbleiterstrahlungsquellen zunächst eine an den Endseiten stärkere Strahlungsintensität bewirkt.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführung der Türgarnitur kann diese einen Grundkörper aufweisen, mittels dem die Türgarnitur am Türflügel anordbar ist, wobei im Grundkörper ferner Mittel zum Betrieb der UV-Strahlungsquellen angeordnet sein können. Insbesondere können die Mittel zum Betrieb der UV-Strahlungsquellen wenigstens ein Netzteil und eine Steuerung umfassen. Dabei kann das Netzteil zur Stromversorgung der UV-Strahlungsquellen dienen, und die Steuerung kann zum Ein- und Ausschalten der UV-Strahlungsquellen beziehungsweise zur Steuerung der Strahlungsleistung der UV-Strahlungsquellen dienen.
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Als noch weitere Ausführungsform können in der Anordnung der UV-Strahlungsquellen in den Endseiten des Stangentürgriffes weitere Lichtquellen vorgesehen sein, die visuelles Licht emittieren, um eine Beleuchtung des Stangentürgriffes zu schaffen. Damit kann beispielsweise bei einer fehlenden oder vorübergehend ausgeschalteten Beleuchtung eines Raumes die Position des Stangentürgriffes signalisiert werden, und darüber hinaus ist es beispielsweise denkbar, dass eine gerade desinfizierte Türanordnung blau und eine nicht desinfizierte Türanordnung beispielsweise in roter Farbe illuminiert ist. Beispielsweise kann eine derartige Anwendung über Lichtsignale vorteilhaft in Krankenhäusern oder Labors eingesetzt werden, und wenn über die Lichtfarbe signalisiert wird, dass eine Türgarnitur nicht desinfiziert ist, kann beispielsweise ein Eingabemittel vorgesehen sein, über das ein Benutzer eine Desinfizierung des Stangentürgriffes bewirken kann.
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Die UV-Strahlung gemäß der vorliegenden Erfindung kann elektromagnetische Strahlung mit einer Wellenlänge mit 50 nm bis 400 nm, bevorzugt von 100 nm bis 300 nm und besonders bevorzugt von 100 nm bis 280 nm emittieren.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird ferner gelöst durch eine Türanordnung mit einer Türgarnitur mit einem Stangentürgriff zur manuellen Bedienung der Türanordnung, wobei sich der Stangentürgriff zwischen einer ersten Endseite und einer zweiten Endseite erstreckt. Dabei ist vorgesehen, dass zwischen den Endseiten ein transparenter Rohrkörper zur manuellen Bedienung des Türflügels angeordnet ist, wobei in wenigstens einer der Endseiten zumindest eine UV-Strahlungsquelle vorgesehen ist, die UV-Strahlung in den Rohrkörper einstrahlt, wobei die UV-Strahlung auf der Außenoberfläche des Rohrkörpers austritt, um auf der Außenoberfläche eine bakterizide Wirkung zu erzielen.
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Nach einer vorteilhaften Weiterbildung kann ein Sensor vorgesehen sein, der zur Erkennung von Personen ausgebildet ist und der mit der Steuerung verbunden ist. Dabei kann die Steuerung derart ausgebildet sein, dass bei Erkennung einer Person durch den Sensor die Leistung der durch die UV-Halbleiterstrahlungsquellen emittierten UV-Strahlung wenigstens reduziert, insbesondere ausgeschaltet wird. Damit wird vermieden, dass eine Person der UV-Strahlung ausgesetzt wird, wenn diese nahe an die Türanordnung herangetreten ist. Jedoch kann der Sensor auch derart weitergebildet sein, dass dieser in Verbindung mit der Steuerung dann die UV-Strahlungsquellen kurzzeitig einschaltet, wenn eine Person detektiert wird, die sich der Türanordnung nähert, um eine Desinfektion zu bewirken. Unterschreitet jedoch die Person einen Mindestabstand zur Türanordnung, schalten sich die UV-Strahlungsquellen wieder ab. Damit wird erreicht, dass wenigstens kurzzeitig durch die UV-Strahlung eine desinfizierende Wirkung erzielt wird, und es ist bekannt, dass bereits nach wenigen Bruchteilen einer Sekunde eine desinfizierende Wirkung erreicht werden kann.
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BEVORZUGTES AUSFÜHRUNGSBEISPIEL
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Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend gemeinsam mit der Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigt:
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1 eine Ansicht einer Türanordnung mit einer Türgarnitur umfassend einen Stangentürgriff,
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2 eine Detailansicht einer Türgarnitur mit einem Stangentürgriff mit den Merkmalen der vorliegenden Erfindung und
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3 die Türgarnitur gemäß 2 in einer fliegenden Ansicht.
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1 zeigt einen Türflügel 12, der sich geschlossen in einem Türrahmen befindet. Um den Türflügel 12 zu bedienen, ist an diesem eine Türgarnitur 10 mit einem Stangentürgriff 11 angeordnet, und der Stangentürgriff 11 erstreckt sich zwischen einer ersten Endseite 11a und einer zweiten Endseite 11b, wobei die Erstreckungsrichtung beispielhaft in der Vertikalen gezeigt ist. Der Stangentürgriff 11 besitzt zwischen den Endseiten 11a und 11b einen Rohrkörper 13, der manuell umgriffen werden kann, um den Türflügel 12 zu bewegen. Der Stangentürgriff 11 mit dem transparenten Rohrkörper 13 ist über einen Grundkörper 19 am Türflügel 12 angeordnet. Der Grundkörper 19 ist als ein auf dem Türflügel 12 aufgebrachter Körper dargestellt, der sich mit etwa gleicher Länge des Stangentürgriffes 11 ebenfalls in der Vertikalen erstreckt, und zur endseitigen Aufnahme des Stangentürgriffes 11 dient.
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Zwischen den Endseiten 11a und 11b ist ein transparenter Rohrkörper zur manuellen Bedienung des Türflügels 12 angeordnet, wobei in wenigstens einer der Endseiten 11a, 11b zumindest eine UV-Strahlungsquelle vorgesehen ist, die UV-Strahlung in den Rohrkörper 13 einstrahlt und die auf der Außenoberfläche des Rohrkörpers 13 austritt, um auf der Außenoberfläche eine bakterizide Wirkung zu erzielen.
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Dabei kann die UV-Strahlung aus dem Material des Rohrkörpers 13 austreten und bei Austritt über die Außenoberfläche wird die bakterizide Wirkung erzielt. Die UV-Strahlung kann dabei Intensitäten erreichen, die so groß sind, dass eine volle Strahlungsleistung der vorzugsweise mehrfach vorhandenen UV-Strahlungsquellen reduziert werden oder sogar abgeschaltet werden muss, wenn sich etwa eine Person der Türanordnung nähert.
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Um hierfür eine Person zu detektieren, die sich der Türanordnung nähert, kann die Türanordnung einen Sensor 22 umfassen, der zur Erkennung von Personen ausgebildet ist. Wird durch den Sensor 22 eine Person erkannt, dann kann durch eine elektrische Verbindung des Sensors 22 mit einer Steuerung der Türgarnitur 10 die Leistung der UV-Strahlungsquellen herabgesetzt oder abgeschaltet werden.
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2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer Türgarnitur 10 mit den Merkmalen der vorliegenden Erfindung. Die Türgarnitur 10 besitzt Montageelemente 23, über die die Türgarnitur 10 am Türflügel 12 montiert werden kann. An die Montageelemente 23 schließt sich ein Grundkörper 19 an, der kastenförmig ausgebildet ist und in dem wenigsten ein Netzteil und eine Steuerung aufgenommen sind.
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Über dem Grundkörper 19 der Türgarnitur 10 erstreckt sich in Richtung einer Griffachse 16 ein Rohrkörper 13, und der Rohrkörper 13 ist über eine erste Endseite 11a und über eine zweite Endseite 11b am Grundkörper 19 aufgenommen. Damit ist der Stangentürgriff 11 durch den Rohrkörper 13 beispielhaft gerade gezeigt, wobei auch gebogene oder geschwungene Stangentürgriffe 11 vorgesehen sein können. Wird die Türgarnitur 10 manuell bedient, so kann ein Benutzer den durch den Rohrkörper 13 gebildeten Stangentürgriff 11 manuell umgreifen und gegen den Türflügel 12 drücken oder am Türflügel 12 ziehen.
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Der Rohrkörper 13 ist aus einem transparenten Material ausgebildet, und durch den Rohrkörper 13 erstreckt sich innenseitig ein Reflektorkörper 15 ebenfalls entlang der Griffachse 16. Alternativ kann der Stangentürgriff 11 auch ohne Reflektorkörper 15 ausgeführt sein.
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In den Endseiten 11a und 11b sind erfindungsgemäß LED-Halbleiterstrahlungsquellen 14 eingebracht, und diese strahlen UV-Strahlung in den Zwischenraum zwischen dem Rohrkörper 13 und dem Reflektorkörper 15 ein. Dabei reflektiert die UV-Strahlung auf der Oberfläche des Reflektorkörpers 15 und tritt, angedeutet durch eine Vielzahl von Pfeilen, durch die Außenoberfläche aus dem Rohrkörper 13 aus. Sowohl in der ersten Endseite 11a als auch in der zweiten Endseite 11b sind die LED-Halbleiterstrahlungsquellen 14 angeordnet und hinter Kappenelementen 24 in den Endseiten 11a und 11b aufgenommen. Durch die Kappenelemente 24 wird erreicht, dass die durch die LED-Halbleiterstrahlungsquellen 14 emittierte Strahlung vorzugsweise in Richtung zum Rohrkörper 13 gestrahlt wird.
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Der Reflektorkörper 15 weist eine reflektierende Oberfläche auf, und die UV-Strahlung, die durch die UV-Strahlungsquellen 14 in den Zwischenraum 17 zwischen dem Rohrkörper 13 und dem Reflektorkörper 15 eingestrahlt wird, reflektiert an der Oberfläche des Reflektorkörpers 15 und durchtritt den Rohrkörper 13, so dass die UV-Strahlung aus der Außenoberfläche des Rohrkörpers 13 austritt. Damit ist ein mögliches vorteilhaftes Ausführungsbeispiel gezeigt, in dem LED-Halbleiterstrahlungsquellen 14 vorgesehen sind, die in den Zwischenraum zwischen dem Reflektorkörper 15 und dem Rohrkörper 13 UV-Strahlung einstrahlen.
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3 zeigt in einer fliegenden Ansicht eine weitere Türgarnitur 10 mit einem Stangentürgriff 11, der wiederum durch einen transparenten Rohrkörper 13 gebildet ist. Ferner ist der Reflektorkörper 15 dargestellt, der zwischen der ersten Endseite 11a und der zweiten Endseite 11b am Grundkörper 19 angeordnet gezeigt ist. Der Grundkörper 19 ist geöffnet dargestellt, und dient zur Aufnahme eines Netzteils 20 und einer Steuerung 21. Die Anordnung des einzeln dargestellten Rohrkörpers 13 auf dem Reflektorkörper 15 erfolgt derart, dass der Rohrkörper 13 über den Reflektorkörper 15 geschoben wird. Dabei bildet sich zwischen dem Außenumfang des Reflektorkörpers 15 und der Innenseite des Rohrkörpers 13 kein radialer Zwischenraum, so dass der Rohrkörper 13 den Reflektorkörper 15 unmittelbar umschließt. Die innenseitig in den Kappenelementen 24 angeordneten LED-Halbleiterstrahlungsquellen 14 strahlen dabei UV-Strahlung in Stirnseiten 13a und 13b des Rohrkörper 13 ein, so dass die von den LED-Halbleiterstrahlungsquellen 14 emittierte UV-Strahlung unmittelbar in das Material des Rohrkörpers 13 eingestrahlt wird. Dabei sind die LED-Halbleiterstrahlungsquellen 14 rotationssymmetrisch um die Griffachse 16 innenliegend in den Kappenelementen 24 angeordnet, so dass eine Einstrahlung in die Stirnseiten 13a und 13b des Reflektorkörpers 15 vollumfänglich erfolgt.
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Im Material des Reflektorkörpers 15 sind strahlungsstreuende Störstellen 18 eingebracht, beispielsweise in Form von Nanopartikeln, und an den strahlungsstreuenden Störstellen 18 kann die in den Rohrkörper 13 eingekoppelte UV-Strahlung streuen, um eine homogenere Emission der UV-Strahlung durch die Außenoberfläche des Rohrkörpers 13 zu bewirken. Die Außenoberfläche des Rohrkörpers 13 bildet die Griffoberfläche, die manuell umschlossen wird. Biologische Stoffe, die die Außenoberfläche des Rohrkörpers 13 kontaminieren können, werden durch die UV-Strahlung unmittelbar durchstrahlt. Damit wird eine bakterizide Wirkung erzielt, so dass auf einfache Weise eine Türgarnitur mit einer Einrichtung zur Desinfizierung gebildet ist.
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Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbeispiel. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrach macht. Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung oder den Zeichnungen hervorgehende Merkmale und/oder Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten oder räumlicher Anordnungen, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein. Insbesondere kann für jede Ausführungsform ein Reflektorkörper 15 durch eine reflektierende Beschichtung der Innenseite des Rohrkörpers 13 ersetzt werden. Jedoch kann vorteilhafterweise der Reflektorkörper 15 aus einem metallischen Werkstoff hergestellt sein, während der Rohrkörper 13 aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist. Damit kann, insbesondere wenn kein radialer Abstand zwischen dem Rohrkörper 13 und dem Reflektorkörper 15 vorgesehen ist, der Rohrkörper 13 als Griffkörper dienen und die Bedienkräfte, die zur Bedienung des Türflügels notwendig sind, können vom Reflektorkörper 15 aufgenommen werden. Ferner können die strahlungsstreuenden Störstellen 18 für jede Ausführungsform des transparenten Rohrkörpers 13 Verwendung finden.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Türgarnitur
- 11
- Stangetürgriff
- 11a
- erste Endseite
- 11b
- zweite Endseite
- 12
- Türflügel
- 13
- Rohrkörper
- 13a
- Stirnseite
- 13b
- Stirnseite
- 14
- UV-Strahlungsquelle, LED-Halbleiterstrahlungsquelle
- 15
- Reflektorkörper
- 16
- Griffachse
- 17
- Zwischenraum
- 18
- strahlungsstreuende Störstelle
- 19
- Grundkörper
- 20
- Netzteil
- 21
- Steuerung
- 22
- Sensor
- 23
- Montageelement
- 24
- Kappenelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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