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Die Erfindung betrifft eine Laugenbehälterkappe für einen Laugenbehälter einer Waschmaschine in dem eine Trommel drehbar gelagert ist, wobei die eine Ringscheibe umfassende Laugenbehälterkappe am stirnseitigen Mantelrand des Laugenbehälters befestigt ist, und wobei die Laugenbehälterkappe in axialer Richtung der Trommeldrehachse eine umlaufende Anbindung für einen Türdichtring bildet, der sich zwischen dem Laugenbehälter und der Gehäusewand der Waschmaschine um die Beschickungsöffnung erstreckt.
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Eine Laugenbehälterkappe hat die Aufgabe zum einen eine Verbindung zum Laugenbehältermantel bereit zu stellen und zum anderen eine sichere Anbindung zum Türdichtring zu gewährleisten. Bei den bekannten Laugenbehälterkappen sind zwei Varianten bekannt, wobei eine erste Variante eine aus Stahl gefertigte Laugenbehälterkappe ist, die eine optimale Anbindung mittels Klemmring zum Stahl-Laugenbehältermantel hat. Eine zweite Variante ist eine aus Kunststoff gefertigte Laugenbehälterkappe, die mittels Schrauben an einem Kunststoff-Laugenbehältermantel angebunden wird. Diese Laugenbehälterkappe weist eine optimale Anbindung für einen Türdichtring auf, da hier eine Abstützung für den Türdichtring angeformt werden kann.
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So ist beispielsweise aus der
DE 44 29 810 A1 eine Trommelwaschmaschine mit einem Schwingaggregat bekannt, welches aus Stahl gefertigt ist. In dem Laugenbehälter ist eine drehbar gelagerte Trommel angeordnet, wobei der Laugenbehälter aus einem zylinderförmigen Mantel, einer Rückwand und einer mit einer Türöffnung versehenen Vorderwand besteht. Dabei ist an der Vorderwand des Laugenbehälters eine Verbindungstechnik in Form eines Türdichtringes vorgesehen, der unlösbar an der Laugenbehälterkappe angeordnet ist. Eine andere Ausführungsform ist aus der
EP 1 544 344 A1 bekannt, wobei hier die Laugenbehälterkappe aus Kunststoff oder aus Stahlblech, wie beschrieben, hergestellt sein kann. In beiden Fälle ist der zur Öffnung gerichtete Rand der Frontkappe mit einem abgewinkelten ringförmigen Haltesteg ausgestattet. Beim Kunststofflaugenbehälter wird der Haltesteg angespritzt. Beim Blechlaugenbehälter wird der Haltesteg durch Umbiegen des Randes hergestellt, um auf diese Weise eine Anbindung des Türdichtringes an der Laugenbehälterkappe zu erreichen. Eine andere Variante ist noch aus der
GB 2 241 251 A bekannt, die eine reine Laugenbehälterkappe aus Kunststoff zeigt, die mittels eines Klemmrings am Stahlbehälter bzw. am Stahlmantel befestigt ist. Der Türdichtring ist hierbei mittels eines Klemmrings bzw. Spannrings der an der Laugenbehälterkappe befestigt.
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Eine aus Stahl gefertigte Laugenbehälterkappe hat hierbei den Nachteil, dass die Anbindung für den Türdichtring nicht mit einer Abstützung versehen werden kann. Es kann zu Schwankungen bei der Winkelstellung der Anbindung kommen, so dass sich unter Umständen die Wäsche zwischen Türdichtring und Kappe klemmen kann und es zu Beschädigungen kommt. Eine reine Kappe aus Kunststoff hat den Nachteil, dass eine Verbindung zum Laugenbehältermantel mittels Klemmring nicht sicher geführt werden kann. Zudem neigt Kunststoff zu Schwindungen und zu Verzug, wobei das gegenüber Stahl unterschiedliche Schwindungsverhalten zu Rissen oder Instabilitäten führen kann.
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Der Erfindung stellt sich somit das Problem, die geschilderten Nachteile einerseits zu überwinden, wobei eine Laugenbehälterkappe bereit gestellt werden soll, die eine günstige aber auch die Wäsche schonende Anbindung für den Türdichtring bereit stellt.
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Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch eine Laugenbehälterkappe mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 und einem Laugenbehälter mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 12 oder 13 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den jeweils nachfolgenden abhängigen Ansprüchen.
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Die mit der Erfindung erreichten Vorteile bestehen nun darin, dass auf einfache Weise eine maßgenaue Anbindung für den Türdichtring bereitgestellt wird. Ferner wird auf einfache Weise der Öffnungsrand passgenau gegenüber dem Öffnungsrand der Trommel positioniert oder gestaltet. Bei der vorgeschlagenen Lösung werden zwei Materialkomponenten für die Erstellung der Laugenbehälterkappe vorgesehen und diese zu einem Bauteil vereint. Der Grundkörper der Kappe wird hierbei aus einem relativ preiswerten Edelstahl gefertigt. Dadurch ist die Kappe in der Lage den Klemmdruck durch den Klemmring zum Laugenbehälter aufzunehmen. Dies ist eine seit Jahren erfolgreiche Anbindung der Laugenbehälterkappe an den Mantel. Die Anbindung für den Türdichtring kann hierbei an den Grundkörper angespritzt werden. Durch die optimierte Türdichtringanbindung wird eine erhöhte Wäscheschonung erreicht. Der Türdichtring klafft somit nicht mehr so stark auf, wie bei einer aus Stahl gefertigten Laugenbehälterkappe.
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Gemäß der Erfindung wird daher vorgeschlagen, dass die Laugenbehälterkappe aus unterschiedlichen Werkstoffen besteht, wobei ein erster Werkstoff, wie bereits geschildert, zur Festlegung der Ringscheibe der Laugenbehälterkappe an dem Mantelrand des Laugenbehälters vorgesehen ist, so dass hier die Vorzüge von Metall ausgenutzt werden können, wobei der zweite verwendete Werkstoff an der Laugenbehälterkappe eine vorteilhafte Anbindung für den Türdichtring bilden. Hier wird Kunststoff verwendet, der insbesondere diese vorteilhafte Anbindung bereit stellt. So ist die Ringscheibe aus Stahl gefertigt, wobei die Anbindung aus einem Kunststoff besteht. Hierbei kann in vorteilhafter Weise die Anbindung an die Ringscheibe der Laugenbehälterkappe im Spritzgussverfahren unmittelbar als ein Ringelement angeformt werden. Eine andere Lösung besteht auch darin, dass die Anbindung aus einem aus Kunststoff gefertigten separaten Ringelement hergestellt wird, welches an die Ringscheibe rastbar oder drehbar ausgebildet ist.
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In Weiterbildung der Erfindung weist die Ringscheibe in Erstreckung der Trommelachse im Schnitt einen stegartigen Kragenrand auf. Bei dieser Ausführungsform kann an das freie Ende des Kragenrandes die kunststoffartige Anbindung gespritzt werden. Dabei ist die kunststoffartige Anbindung vorzugsweise in T-Form ausgebildet, wobei der senkrechte Schenkel der T-Form das freie Ende des Kragenrandes einfasst, und wobei der waagerechte Schenkel quer zur Erstreckung der Trommelachse ausgerichtet ist. Somit bilden sowohl der waagerechte Schenkel als auch der senkrechte Schenkel der Anbindung eine bereichsweise Anlage für den Türdichtring, so dass dies zur Schonung der Wäsche beiträgt, da die Anbindung für den Türdichtring hier die schonende Halterung bereit stellt.
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Die Erfindung betrifft in gleicher Weise auch einen Laugenbehälter aus Stahl für eine Waschmaschine, an deren stirnseitig angeordneten Beschickungsöffnung zur Anbringung eines Türdichtringes eine Laugenbehälterkappe wie vorstehend beschrieben angeordnet ist. Auch betrifft die Erfindung einen Laugenbehälter aus Kunststoff für eine Waschmaschine, an deren stirnseitig angeordneten Beschickungsöffnung zur Anbindung eines Türdichtringes die erfindungsgemäße Laugenbehälterkappe wie vorstehend beschrieben mit den beschriebenen Merkmalen angeordnet ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt:
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1 eine perspektivische Darstellung eines Laugenbehälters mit angesetzter Laugenbehälterkappe;
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2 eine perspektivische Darstellung in explosionsartiger Ansicht einer Laugenbehälterkappe und Anbindung als Ringelement;
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3 eine weitere perspektivische Ansicht der Laugenbehälterkappe mit einem aus Kunststoff gefertigten Ringelement aus einer anderen Ansicht;
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4 eine geschnittene Ansicht der erfindungsgemäßen Laugenbehälterkappe in Anbindung eines Türdichtringes.
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Die 1 zeigt einen Laugenbehälter 1 mit einer Laugenbehälterkappe 2 für eine nicht näher dargestellte Waschmaschine, in dem eine Trommel drehbar gelagert ist. Die Laugenbehälterkappe 2 umfasst hierbei eine Ringscheibe 3, die am stirnseitigen Mantelrand 4 des Laugenbehälters 1 befestigt ist. Dabei bildet die Laugenbehälterkappe 2 in axialer Richtung der Trommeldrehachse eine umlaufende Anbindung für einen Türdichtring 5, wie er in der 4 angedeutet ist. Dieser erstreckt sich zwischen dem Laugenbehälter 1 und der Gehäusewand der Waschmaschine um die Beschickungsöffnung. Erfindungsgemäß besteht hierbei die Laugenbehälterkappe 2 aus unterschiedlichen Werkstoffen, wobei ein erster Werkstoff zur Festlegung der Ringscheibe 3 der Laugenbehälterkappe an dem Mantelrand 4 des Laugenbehälters 1 vorgesehen ist, und wobei ein zweiter verwendeter Werkstoff an der Laugenbehälterkappe 2 eine Anbindung 6 für den Türdichtring 5 bildet. Um insbesondere die Materialeigenschaften der beiden unterschiedlichen Werkstoffe auszunutzen, ist es von besonderem Vorteil, dass die Ringscheibe 3 aus Stahl gefertigt ist, wobei die Anbindung 6 aus einem Kunststoff hergestellt ist.
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Nach einem besonderen Herstellungsverfahren kann hierbei die Anbindung 6 an die Ringscheibe im Spritzgussverfahren erfolgen. Eine Alternative besteht darin, dargestellt in der 3 in der Perspektive, dass die Anbindung 6 aus einem aus Kunststoff gefertigten Ringelement 7 besteht, welches an die Ringscheibe 3 rastbar, schnackbar oder pressbar ausgebildet ist. Dies ist insbesondere aus den explosionsartigen Darstellungen zu erkennen, wo beispielsweise nach Art eines Bajonettverschlusses 12 das Ringelement 7 so an die Ringscheibe 3 angesetzt werden kann, um auf diese Weise eine feste Verbindung der beiden Werkstoffkomponenten zu erzielen, um so eine Hybridtechnik zu verwirklichen. Gemäß 2 ist zu erkennen, dass der Kragenrand 8 mit Löchern versehen ist, um eine formschlüssige Befestigung mit dem Ringelement 7 bereitzustellen. Für die umspritzte Ausführung ist die Ausführung mit den Löchern von Vorteil, da sich aufgrund des Verfüllens der Löcher mit dem Kunststoffmaterial des Ringelementes 7 ein haltbarer formschlüssiger Verbund ergibt.
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Wird beispielsweise das Ringelement 7 im Spritzgussverfahren an die Ringscheibe 3 angebracht, so ergibt sich die Situation, wie sie hier in der 4 zu erkennen ist. Hierbei weist die Ringscheibe 3 in Erstreckung der Trommelachse im Schnitt einen stegartigen Kragenrand 8 auf. Hierbei wird an dem freien Ende des Kragenrandes 8 die kunststoffartige Anbindung 6 angespritzt. Wie aus der 4 aus der geschnittenen Ansicht zu erkennen ist, ist die kunststoffartige Anbindung 6 vorzugsweise in T-Form ausgebildet. Dabei erstreckt sich der senkrechte Schenkel 9 der T-Form derart, dass er das freie Ende des Kragenrandes 8 einfasst. Der waagerechte Schenkel 10 erstreckt sich dabei quer zur Erstreckung der Trommelachse. Somit wird insbesondere für den Türdichtring 5 eine schonende Anlage an die Laugenbehälterkappe 2 bereit gestellt. In Weiterbildung der Erfindung bilden sowohl der waagerechte Schenkel 10, als auch der senkrechte Schenkel 9 der Anbindung 6 eine bereichsweise Anlage für den Türdichtring 5.