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Die vorliegende Erfindung betrifft eine höhenverstellbare Straßenkappe mit einem zur Aufnahme eines Deckels dienenden Oberteil und einem das Oberteil tragenden Unterteil, wobei zur Höhenverstellung das Oberteil mit einem vorzugsweise zylindrischen Rohrabschnitt in das Unterteil eingesteckt und in diesem teleskopartig verschiebbar ist, wobei dem oberen Rand des Unterteils nach innen abragende Klemmmittel zugeordnet sind, die zur beliebigen Positionierung des Oberteils gegenüber dem Unterteil eine zumindest geringe Klemmwirkung zwischen dem Oberteil und dem Unterteil erzeugen.
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Straßenkappen oder auch Schieberkappen, Schieberkästen, Hydrantenkästen, etc. werden bei der Anlage unterirdischer Wasser-, Abwasserentsorgungs-, Gasversorgungs- oder Fernwärmeversorgungsnetzen oberhalb von Absperrschiebern oder Unterflurhydranten plan in die Straßen- oder Gehwegdecke eingebaut. Dadurch ist eine Betätigung der in der Straße liegenden Armatur möglich. Neben den Straßenkappen mit fester Einbauhöhe gibt es auch bereits höhenverstellbare Straßenkappen, die gegenüber den Straßenkappen mit fester Einbauhöhe den Vorteil haben, dass die Einbauhöhe variiert werden kann, wodurch der Einbau wesentlich erleichtert ist. Solche Straßenkappen werden üblicherweise im Asphaltwegebau verwendet, um nämlich eine optimale Anpassung an die Höhe der Straßendecke vornehmen zu können.
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Die Straßenkappe besteht regelmäßig aus einem zur Aufnahme eines üblicherweise gusseisernen Deckels dienenden Oberteil und einem Unterteil, in das das Oberteil mit einem zylindrischen Rohrabschnitt einsteckbar ist. Das Oberteil ist am oberen Ende mit einer Art Rahmen ausgestattet, in den der gusseiserne Deckel einlegbar und – je nach Bedarf – sicherbar bzw. arretierbar ist. Es ist üblich, den Deckel mit einem Dorn oder mit einer Kette am Kasten zu sichern.
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Die aus der Praxis bekannten Straßenkappen, d. h. das Oberteil und das Unterteil, werden heutzutage aus temperaturbeständigem Kunststoff gefertigt, damit sie auch bei hohen Temperaturen, weit über 200°C, in die Asphaltdecke eingegossen werden können. Regelmäßig wird dazu faserverstärkter Kunststoff, bspw. Polyethylen oder Polyamid, verwendet.
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Eine gattungsbildende Straßenkappe ist bspw. aus der
DE 20 2008 012 318 U1 bekannt. Zur Höhenverstellung bzw. Festlegung des Rohrabschnitts des Oberteils im Unterteil ist der obere Rand des Unterteils, d. h. der einsteckseitige Rand des Unterteils, mit einer integralen Lippe oder mit einem sog. Spannsicherungsring ausgestattet, um nämlich eine Klemmwirkung zwischen dem Oberteil und dem Unterteil hervorzurufen. Bei Verwendung eines Spannsicherungsrings ist ein zusätzliches, aufwändiges Bauteil erforderlich, welches beim Herausziehen des Rohrabschnitts des Oberteils aus dem Unterteil vom Unterteil abhebt, so dass eine nachträgliche Höhenverstellung nahezu ausgeschlossen ist, jedenfalls dann, wenn man das Oberteil aus dem Unterteil zur Höhenanpassung zumindest geringfügig wieder herausziehen möchte.
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Im Rahmen einer alternativen Ausgestaltung ist bei der aus der
DE 20 2008 012 318 U1 bekannten Straßenkappe ein Unterteil mit am oberen Innenrand umlaufenden Klemmmitteln vorgesehen. Genauer gesagt sind die Klemmmittel entlang des gesamten Umfangs des Unterteils nach innen gerichtet. Dabei handelt es sich um eine sich radial erstreckende Dichtlippe. Die Vorkehrung einer solchen Dichtlippe kann zwar der Aufgabe des zuvor erörterten Spannsicherungsringes zur Festlegung des Oberteils in etwa gerecht werden, ist jedoch in der Handhabung auf Grund der geringen erforderlichen Toleranzen problematisch. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Dichtlippe eine relativ hohe Klemmkraft auf den Rohrabschnitt des Oberteils ausübt, so dass sowohl das Einschieben des Oberteils in das Unterteil als auch das Herausziehen, beispielsweise zum Zwecke der höhenmäßigen Anpassung des Oberteils, äußerst schwierig ist, zumal es hohe Kräfte zu überwinden gilt.
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Alles in allem ist der bei der bekannten Straßenkappe realisierte Einstellmechanismus konstruktiv aufwändig und dabei schwer handhabbar.
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Im Lichte der voranstehenden Ausführungen liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, die gattungsbildende Straßenkappe derart auszugestalten und weiterzubilden, dass sie sich bei einfachster Konstruktion mühelos in der Höhe einstellen bzw. verstellen lässt.
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Voranstehende Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach ist die höhenverstellbare Straßenkappe dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmmittel als geschlitzter oder segmentierter, nach innen abragender Kreisring ausgebildet sind.
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Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass sich sowohl die Konstruktion als auch die Handhabung der gattungsbildenden Straßenkappe dadurch vereinfachen lässt, dass die Klemmmittel geschlitzt oder segmentiert ausgeführt sind. Genauer gesagt sind die Klemmmittel als ein nach innen abragender Kreisring ausgebildet, wobei dieser keineswegs in sich geschlossen bzw. umlaufend ausgeführt sein muss, sondern vielmehr mehrfach geschlitzt bzw. segmentiert. Somit umfassen die Klemmmittel einzelne radiale Klemmsegmente, die im Gegensatz zu einem durchgehenden Klemmring bzw. zu einer durchgehenden Klemmlippe leichter biegbar bzw. deformierbar sind. Dadurch lässt sich der Rohrabschnitt des Oberteils wesentlich einfacher in das Unterteil hinein stecken und zur höhenmäßigen Einstellung einfach positionieren, nämlich unter Überwindung des insoweit „geschwächten” Kreisrings. Obendrein sind erhebliche Toleranzen akzeptabel, wodurch sich die Fertigungskosten reduzieren lassen.
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An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Klemmmittel auch eine abdichtende Wirkung haben, wobei es hier um den doch recht groben Bereich des Straßenbaus geht. Entsprechend ist die abdichtende Eigenschaft in Bezug auf grobe Partikel zu verstehen, nämlich beispielsweise in Bezug auf Partikel, die im Straßenuntergrund aus dem Schüttgut oder beim Asphaltieren in den Bereich zwischen Unterteil und Oberteil gelangen. Die in erfindungsgemäßer Weise vorgenommene Materialschwächung durch Ausbildung radialer Schlitze bzw. durch das Realisieren einzelner Segmente hat auf die insoweit realisierte Abdichtung keinen negativen Einfluss. Ganz im Gegenteil sind in vorteilhafter Weise Klemmmittel realisiert, die auf Grund ihrer spezifischen Ausgestaltung eine einfache Handhabung bei geringstmöglichem Kraftaufwand gestatten, wobei gleichzeitig größere Toleranzen zulässig sind. Letztendlich lässt sich die erfindungsgemäße Lehre kostengünstig realisieren, nämlich im Vergleich zu dem gattungsbildenden Stand der Technik.
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In vorteilhafter Weise erstrecken sich die Klemmmittel bündig vom oberen Rand des Unterteils aus nach innen. Folglich bilden die Klemmmittel den oberen Abschluss des Unterteils bzw. des zum Einstecken des Rohrabschnitts dienenden Bereichs des Unterteils. Eine solche Ausgestaltung begünstigt die spritzgusstechnische Fertigung des Unterteils.
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In weiter vorteilhafter Weise sind die Klemmmittel im Sinne einer Dichtlippe ausgebildet, wobei der Begriff „Dichtlippe” im weitesten Sinne zu verstehen ist. Dabei ist es von Vorteil, die Dichtlippe möglichst dünnwandig auszugestalten, um nämlich eine hinreichende Elastizität zu gewährleisten.
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Grundsätzlich ist es denkbar, dass die Klemmmittel auf den oberen Rand des Unterteils aufgesteckt sind, nämlich als separates Bauteil. Dieses Bauteil bildet dabei den oberen Rand des zum Einstecken dienenden Bereichs des Unterteils.
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In ganz besonders vorteilhafter Weise sind die Klemmmittel als integraler Bestandteil des Unterteils ausgeführt. Dadurch ist eine einteilige Fertigung des Unterteils möglich, nämlich durch Spritzgusstechnik. Die Herstellkosten sind dadurch abermals begünstigt.
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Eine integrale Ausgestaltung der Klemmmittel ist auch dann möglich, wenn diese als geschlitzter oder segmentierter, nach innen abragender Kreisring ausgebildet sind. Dabei können die Klemmmittel in dem vom Unterteil abragenden Bereich mehrere radiale, vorzugsweise äquidistant zueinander ausgebildete Schlitze aufweisen. Diese Schlitze können sich um einige Millimeter bis hin zur Innnenwandung des Unterteils erstrecken, wobei es von grundsätzlichem Vorteil ist, die Schlitze zur Begünstigung der Elastizität der Klemmmittel und somit der einzelnen Klemmsegmente hinreichend tief bzw. hinreichend weit zur Innenwandung des Unterteils hin vorzusehen.
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Auch ist es denkbar, dass die durch die Schlitze gebildeten Teilkreissegmente der Klemmmittel die gleiche Breite und die gleiche Tiefe haben. Alternativ ist es denkbar, dass unterschiedliche Breiten und Tiefen der Teilkreissegmente bzw. Schlitze realisiert sind. Insbesondere bei Vorkehrung unterschiedlicher Tiefen und Breiten der Teilkreissegmente können diese unterschiedliche Haltekräfte auf den Rohrabschnitt des einzusteckenden Oberteils ausüben, wodurch eine optimale Einstellung der Klemmkraft in Abstimmung auf das Spiel zwischen der Außenwandung des Rohrabschnitts des Oberteils und der Innenwandung des Unterteils möglich ist.
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An dieser Stelle sei angemerkt, dass durch die erfindungsgemäße Lehre segmentierte Klemmmittel entlang des Innenumfangs des Einsteckbereichs des Unterteils vorgesehen sind, wobei die einzelnen Segmente unterschiedlichste Größen, Dicken und Formen aufweisen können. So ist es beispielsweise auch denkbar, dass die Klemmmittel nach innen gezackt verlaufend, gestuft, gewellt oder sonst wie mit Konturen versehen sind, mit dem Zweck, dass eine hinreichende Klemmwirkung gegenüber dem einzusteckenden Rohrabschnitt des Oberteils realisiert ist. Dabei ist darauf zu achten, dass gleichzeitig eine hinreichend gute abdichtende Wirkung realisiert ist, nämlich gegenüber groben Partikeln, wie sie im Straßenbau vorkommen.
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Im Rahmen einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung ist es auch denkbar, dass sich die Klemmmittel zu ihrem freien Rand hin verjüngen, wodurch eine weitere Materialschwächung in radialer Richtung realisiert ist. Auch durch diese Maßnahme wird der äußere Rand der Klemmmittel weicher bzw. elastischer, nämlich zur Begünstigung des Einsteckens des Rohrabschnitts des Oberteils in die Öffnung des Unterteils. Dabei lässt sich eine hinreichende Abdichtung erzielen, um gleichzeitig das Oberteil in einer frei definierbaren Position gegenüber dem Unterteil zu halten, nämlich solange, bis die Straßendecke geteert, betoniert oder sonst wie hergestellt ist.
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In Bezug auf das verwendete Material sei angemerkt, dass das Material der Klemmmittel das gleiche sein kann wie das Material des Unterteils. Insoweit lässt sich ein einfaches Spritzgussverfahren anwenden. Ebenso ist es denkbar, dass die Klemmmittel aus einem weicheren Kunststoff oder aus Gummi hergestellt sind. Hier bietet sich der Overmoulding-Verfahren an, so dass sich die Klemmmittel mit einem einzigen Spritzgusswerkzeug in einer integrierten zweiten Fertigungsstufe an das eigentliche Unterteil anformen lassen, und zwar aus einem weicheren Material.
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Die zweikomponentige Herstellung der Straßenkappe bietet sich auch insoweit an, als das hier sonst verwendete Polyamid äußerst teuer ist. Polyethylen ist preiswerter, jedoch in einem nur geringeren Maße temperaturbeständig, wobei eine solche Temperaturbeständigkeit auf Grund der Herstellung der Asphaltdecke bei bis zu ca. 240°C erforderlich ist. So ist es von Vorteil, das Unterteil innen aus Polyethylen und außen aus Polyamid zu fertigen, wobei die Klemmmittel gegebenenfalls aus einem weicheren Material in situ herstellbar sind.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Anspruch 1 nachgeordneten Ansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung von Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
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1 in einer schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Straßenkappe, wobei dort das Oberteil mit seinem Rohrabschnitt in das Unterteil eingesteckt ist,
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2 in einer schematischen Ansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Unterteils einer höhenverstellbaren Straßenkappe, wobei dort die Klemmmittel als äquidistant geschlitzte Dichtlippe angedeutet sind,
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3 in einer schematischen Ansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Unterteils einer erfindungsgemäßen Straßenkappe, wobei dort Klemmsegmente und zurückgesetzte Segmente mit unterschiedlicher Breite, Tiefe und Dicke realisiert sind,
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4 den Gegenstand aus 3 in einer schematischen Draufsicht,
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5 den Gegenstand aus 3 in einer Detailansicht im Bereich der Klemmmittel,
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6 den Gegenstand aus 3 in einer anderen Detailansicht im Bereich der Klemmmittel,
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7 den Gegenstand aus 3 in einer schematischen Schnittzeichnung, und
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8 den Gegenstand aus 3 in einer Detailansicht im Bereich der Klemmmittel, wobei es sich hier um eine Detailansicht des Bereichs oben rechts aus 5 handelt.
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1 zeigt in einer schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel einer höhenverstellbaren Straßenkappe, wobei diese im Wesentlichen aus einem Oberteil 1 und einem Unterteil 2 besteht. Der einfachen Darstellung halber ist der vom Oberteil 1 getragene Deckel nicht gezeigt, zumal es auf diesem Deckel, regelmäßig aus Gusseisen, in Bezug auf die erfindungsgemäße Lehre nicht ankommt.
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Das Oberteil 1 umfasst einen zylindrischen Rohrabschnitt 3 zum Einstecken in das Unterteil 2 und einen Rahmen 4 zur Aufnahme des nicht gezeigten Deckels.
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Zur Begünstigung des Einsteckens des zylindrischen Rohrabschnitts 3 in das Unterteil 2 kann der zylindrische Rohrabschnitt 3 an seinem unteren freien Ende mit einer konischen Einsteckhilfe ausgestattet sein, die – für sich – eine Gleitfläche definiert. Auch auf diese Ausgestaltung kommt es in Bezug auf die erfindungsgemäße Lehre nicht an.
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1 zeigt des Weiteren andeutungsweise, dass dem oberen Rand 5 des Unterteils 2 Klemmmittel 6 zugeordnet sind. Diese Klemmmittel 6 können entsprechend der Darstellung in 1 auf- bzw. eingesteckt sein. Jedenfalls sind die Klemmmittel 6 geschlitzt bzw. segmentiert und dabei als nach innen abragender Kreisring ausgeführt.
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2 zeigt in einer schematischen Ansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel des Unterteils 2 einer erfindungsgemäßen Straßenkappe, wobei dort die Klemmmittel 6 integral mit dem Unterteil 2 ausgebildet sind. Auch bei dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel eines Unterteils 2 sind die Klemmmittel 6 geschlitzt, nämlich durch Schlitze 7 in Klemmsegmente 8 unterteilt. Die dort gezeigten Klemmsegmente 8 sind allesamt gleichgroß ausgeführt, nämlich mit gleicher Breite, Tiefe und Dicke.
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3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Unterteils 2, wobei dort nicht nur eine Schlitzung vorgesehen ist, vielmehr die eigentlichen Klemmmsegmente 8 sich weiter radial nach innen erstrecken als zurückgesetzte dickere Segmente 9, die derart ausgelegt sind, dass der zylindrische Rohrabschnitt 3 des Oberteils 1 (vgl. 1) beim Einstecken geradeso an den zurückgesetzten Segmenten 9 zur Anlage kommt.
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4 zeigt die Anordnung aus 3 in einer Draufsicht, entsprechend den voranstehenden Ausführungen.
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5 zeigt in einer schematischen Detailansicht das Ausführungsbeispiel aus den 3 und 4, woraus sich ergibt, dass die Klemmsegmente 8 radial weiter nach innen ragen als die zurückgesetzten Segmente 9. Außerdem sind die Klemmsegmente 8 wesentlich dünner ausgeführt und können sich obendrein radial nach innen zum freien Rand hin verjüngen, um nämlich auf Grund der reduzierten Materialstärke eine elastischere Ausführung der Klemmsegmente 8 auf einfache Weise zu realisieren. Die Klemmwirkung geht dabei von den Klemmsegmenten 8 aus.
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5 zeigt darüber hinaus deutlich, dass die zurückgestezten Segmente 9 wesentlich dicker ausgeführt sind und dass obendrein eine Abstützung 10 der zurückgesetzten Segmente 9 vorgesehen ist, um nämlich die bei den eigentlichen Klemmsegmenten 8 erforderliche Elastizität bzw. Biegbarkeit weitestgehend zu eliminieren. Entsprechend dienen die zurückgesetzten Segmente 9 zur Anlage des zylindrischen Rohrabschnitts 3 des Oberteils 1 und dienen die Klemmesegmente 8 zum Verklemmen und somit zur Positionierung des eingesteckten Oberteils 1 gegenüber dem Unterteil 2.
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6 zeigt den gleichen Sachverhalt wie 5 in etwas anderer Ansicht.
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An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Klemmsegmente 8 zwischen jeweils zwei Schlitzen 7 unterschiedlich tief ausgeführt sein können, wobei sich dadurch eine Gestalt im Sinne eines Sägezahns ergibt. Mit anderen Worten können die Klemmsegmente 8 auf einer Seite mit den zurückgesetzten Segment 9 enden und auf der anderen Seite sich radial weiter nach innen erstrecken. Wesentlich ist dabei, dass die Klemmsegmente 8 eine Klemmwirkung gegenüber den zylindrischen Rohrabschnitt 3 des Oberteils 1 ausüben.
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7 zeigt das Unterteil 2 entsprechend den 3 bis 6 in einer Schnittzeichnung, wobei auch dort die unterschiedliche Ausgestaltung der Klemmsegmente 8 und der zurückgesetzten Segmente 9 erkennbar ist.
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8 zeigt in vergrößerter Ansicht einen Bereich aus 7, wobei sich auch aus dieser Darstellung die unterschiedliche Ausgestaltung der Klemmsegmente 8 gegenüber den zurückgesetzten Segmenten 9 ergibt.
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Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen höhenverstellbaren Straßenkappe wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der Beschreibung sowie auf die beigefügten Ansprüche verwiesen.
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Schließlich sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die voranstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen höhenverstellbaren Straßenkappe lediglich zur Erörterung der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Oberteil
- 2
- Unterteil
- 3
- zylindrischer Rohrabschnitt (des Oberteils)
- 4
- Rahmen (des Oberteils)
- 5
- oberer Rand (des Unterteils)
- 6
- Klemmmittel
- 7
- Schlitz
- 8
- Klemmsegment
- 9
- zurückgesetztes Segment
- 10
- Abstützung (des zurückgesetzten Segments)